Mandari Insight

1070/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbesserung Gesamtsituation Genovevastraße“, Aktenzeichen 08/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 2.4

Anlage 4 Verkehrszählung Keupstraße - Heidkampstraße

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Ansehen

Anlage 2 Eingabe

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3 Foto von Eingabe

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Ansehen

Anlage 3a Foto von Eingabe

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Ansehen

Anlage 5 Verkehrszählung Heidkampstraße - Genovevastraße

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Ansehen

Anlage 6 Geschwindigkeitsmessung

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Ansehen

Anlage 4 Verkehrszählung Keupstraße - Heidkampstraße

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Anlage 2 Eingabe

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Von:  
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 22:41 
An:  
Betreff: Verbesserung Gesamtsituation Genovevastraße 
 
Sehr geehrter Herr     , 
wir sind die Nachbarschaftsinitiative Genovevastraße, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, den 
Abschnitt der Genovevastraße ab der Ecke Keupstraße bis zum Genovevabrunnen lebenswerter zu 
gestalten und die bestehenden Probleme (sei es Müll, Verkehr, Parksituation, etc.) anzugehen. 
Um kurzfristig eine positive Veränderung des Wohnumfelds herbeizuführen, haben wir bereits 
Beetpatenschaften übernommen und mehrere Beete verschönert, die restlichen Beete sollen folgen. 
Allgemeine Probleme in unserem Wohnbereich sind hinlänglich bekannt: 
 Gefährdung von Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrer:innen und Fußgänger:innen, 
insbesondere Kindern) durch Raserei, obwohl in unserem Straßenabschnitt Tempo 30 gilt 
 Gefährdung von Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrer:innen und Fußgänger:innen 
insbesondere Kindern) durch mangelnde Sicht bedingt durch das Zuparken von 
Straßenkreuzungen, Sperrflächen und Zebrastreifen 
 Aufgrund des  sehr hohen Besucher:innenraufkommens (ansässige Restaurants und 
zahlreiche Veranstaltungsstätten), insbesondere am Wochenende, entstehen zahlreiche 
Probleme 
 Die Besucher:innen, die sich Essen zum Mitnehmen bestellen, nutzen die Hauseingänge und 
Motorhauben in der Genovevastraße und lassen ihren Müll liegen, es sind kaum 
Abfalleimer vorhanden (2 Stück im ganzen Abschnitt) 
 Das hohe Besucheraufkommen per PKW führt regelmäßig zu Staus und Streitigkeiten 
zwischen Besucher:innen und Anwohner:innen, da die vorhandenen Bewohnerparkplätze 
regelmäßig von Besucher:innen genutzt werden. Das Ordnungsamt kontrolliert generell 
nicht zu Stoßzeiten (Freitags ab 16 Uhr bis sonntags um 20 Uhr), sondern unter der Woche 
vormittags, wenn kaum etwas los ist 
 Es gibt leider keine Hinweisschilder zu den vorhandenen Parkhäusern, so dass viele 
Besucher:innen keine Kenntnis von ihnen haben 
 Die Besucher:innen urinieren regelmäßig in die Beete unseres Straßenabschnitts 
Es muss sich grundlegend etwas ändern, um die Situation in unserer Straße zu verbessern.  
Wir fordern die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung des Bereichs der Genovevastraße 
und dessen Umfelds. Dieses Gesamtkonzept muss u. a. dringend eine neue 
Verkehrsgestaltung  beinhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen zu gewährleisten 
und die Dominanz der Autofahrer:innen zu vermindern.  
  
Wir haben bereits folgende Lösungsansätze erarbeitet:  
 Ausschilderung der vorhandenen Parkhäuser 
 Bessere Ausschilderung der Tempo 30 Zone

 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nach Durchführung einer Verkehrserhebung in der 
Zeit von Freitagabend bis Sonntagnachmittag und ggf. Umwidmung der 
Genovevastraße, Abschnitt Ecke Keupstraße bis Kreuzung Heidkampstraße in eine 
Einbahnstraße (keine Einfahrt mehr möglich, Zufahrt über die Heidkampstraße sowie 
Kennzeichnung des nicht mehr benötigten Fahrstreifens als Fahrradweg (so wie es an 
der Kalk-Mülheimer-Straße ab der Kreuzung der Kalker Hauptstraße umgesetzt wurde) 
 Aufstellen von weiteren Fahrradnadeln an auszuwählenden Standorten sowie 
Entsorgung von Schrotträdern an den vorhandenen Fahrradnadeln 
 Aufstellen von Abfalleimern an allen Laternenpfosten im Bereich der Genovevastraße 
sowie einer großen Mülltonne an Keupstraße gegenüber der Einfahrt zur 
Genovevastraße  
 Gezielte und regelmäßige Verkehrsüberwachung in der Zeit von Freitagabend bis 
Sonntagnachmittagdurch das Ordnungsamt, da es zu diesen Zeiten zu besonders 
dreisten Parkverstößen, zugeparkten Gehwegen, zugeparkten Rettungswegen, 
zugeparkten ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen usw., kommt 
 Prüfung, ob der öffentliche Parkplatz im Genovevahof, dessen Ein- und zugleich 
Ausfahrt in der Genovevastraße umgestaltet oder abgeschafft werden kann 
 Platzierung eines öffentlichen Urinals im Bereich Keupstraße gegenüber der Kreuzung 
zur Genovevastraße  
 Schaffung von Raum für nachbarschaftlichen Austausch 
Da es sich um sehr viele einzelne Punkte handelt, die umzusetzen notwendig wäre, sind wir uns in 
der Nachbarschaft einig, dass die Stadt in Zusammenarbeit mit uns, den Anwohner:innen der 
Genovevastraße, an der Erstellung eines neuen Gesamtkonzepts arbeiten muss.  
Wir möchten unser Anliegen sehr gerne persönlich in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 9 
am 13.06.2022 vortragen und würden uns sehr freuen, wenn Sie dieser Anfrage nachkommen 
würden. 
Zudem möchten wir Sie einladen, an unserer für August 2022 geplanten Freiraumdemonstration, 
deren Anmeldung aktuell in Vorbereitung ist, teilzunehmen. Gerne würden wir hier den aktuellen 
Zustand bzw. Problemlösungen direkt mit Ihnen besprechen.  
 
Über Ihre Rückmeldung freuen wir uns schon jetzt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Nachbarschaftsinitiative Genovevastraße vertreten durch

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

974 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu 
definierten Personenkreis nicht möglich. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11514 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1070/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbesserung Gesamtsituation Genovevastraße„, 
Aktenzeichen 08/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe, nimmt die Stellungnahme 
der Verwaltung zu den einzelnen Begehren zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit 
der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu Punkt 7 (Anpassung der Parkregelung 
der Stellplätze im Genovevahof). 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu Punkt 1:  
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in 2022 die Verwaltung beauftragt ein Parkleitsystem für 
den Stadtteil Mülheim zu entwickeln und dabei private Parkhausbetreiber mit einzubeziehen 
(siehe Vorlage AN/1313/2022). 
Die erste Grundlagenermittlung ist erfolgt und ein Grobkonzept erarbeitet. Als Nächstes wer-
den die Parkhausbetreibenden kontaktiert.  
 
Zu Punkt 2: 
Die beklagte Örtlichkeit befindet sich innerhalb einer Tempo-30 Zone (nach § 45 Absatz 1c 
Straßenverkehrsordnung). Nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird eine 
Tempo-30 Zone jeweils nur mit einem Zone-Anfangsschild (VZ 274.1 StVO) und einem Zone-
Endschild (VZ 274.2 StVO) beschildert. Der genannte Standort um die Genovevastraße 
herum, wurde im Hinblick auf die korrekte Beschilderung nach den Richtlinien der StVO hin 
geprüft. Die Beschilderung ist korrekt und ausreichend. Lediglich die Beschilderung in der Ge-
novevastraße 71 (VZ 274.1 StVO) ist aufgrund Grünbewuchs zu erneuern. Diesbezüglich 
wurde der Bauhof der Stadt Köln beauftragt, das genannte Verkehrszeichen zeitnah zu erset-
zen. 
 
Zu Punkt 3: 
Der Petent spricht sich für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich 
der Genovevastraße aus. Konkret wird vorgeschlagen, zunächst eine Verkehrserhebung im 
Zeitraum von Freitagabend bis Sonntagnachmittag durchzuführen. Auf Basis dieser Erhebung 
soll die Möglichkeit geprüft werden, den Abschnitt der Genovevastraße zwischen der Ecke 
Keupstraße und der Kreuzung Heidkampstraße in eine Einbahnstraße umzuwidmen (keine 
Einfahrt mehr möglich, Zufahrt über die Heidkampstraße). Zudem wird angeregt, den dadurch 
nicht mehr benötigten Fahrstreifen in einen Fahrradweg umzuwandeln – analog zur Umset-
zung an der Kalk-Mülheimer Straße, ab der Kreuzung Kalker Hauptstraße. 
 
Die Genovevastraße übernimmt mit der Befahrbarkeit in beide Richtungen eine Erschlie-
ßungsfunktion für das angrenzende Wohnquartier. Der derzeitige Ausbauzustand entspricht 
dieser Funktion und beinhaltet bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Der Ab-
schnitt der Genovevastraße zwischen Keupstraße und Carl-Brisch-Straße verfügt bereits über 
eine bauliche Abbindung, um dem Wohnquartier den Durchgangsverkehr baulich zu verhin-
dern.  
 
Um die Erfordernis der vorgeschlagenen Änderung der Verkehrsführung auf der Genoveva-
straße bewerten zu können, wurden Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen an 
drei relevanten Knotenpunkten im Bereich Genovevastraße/Heidkampstraße durchgeführt 
(siehe Anlage 4 und 5). Diese Messungen erfolgten sowohl an einem regulären Wochenende

3 
(Donnerstag bis Sonntag) als auch während Veranstaltungen im Carlswerk und/oder Palla-
dium.  
 
Die Auswertungen ergaben, dass das Verkehrsaufkommen insgesamt als verträglich einzu-
stufen ist. Zudem konnten keine Auffälligkeiten bezüglich überhöhter Geschwindigkeiten ge-
messen werden (siehe Anlage 6).  
 
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Einrichtung einer Einbahnstraße aufgrund der erhobe-
nen Daten nicht erforderlich und aus planerischer Sicht nicht zu empfehlen, da die Einrichtung 
einer Einbahnstraße auf der Genovevastraße zusätzliche Verkehre auf die Heidkampstraße 
verlagern würde oder den Rückbau der Abbindung an der Genovevastraße erfordere, was je-
doch zu einer unerwünschten Zunahme des Durchgangsverkehrs führen würde.  
 
Zu Punkt 4: 
Im Mai 2024 wurden aufgrund vorliegender Anregungen und Anträge von Anwohnenden ent-
lang der Genovevastraße 26 Fahrradabstellplätze geschaffen. Hinzu kommen 8 neue Fahr-
radabstellplätze am Spielplatz im Innenhof (Bereich Genovevastraße 72 a). Somit konnte dem 
Wunsch und dem örtlichen Bedarf bereits Rechnung getragen werden. Eine darüber hinaus 
gehende neue Bedarfsprüfung kann gemäß dem stadtweiten Arbeitsprogramm im 2./3.Quartal 
2025 erfolgen. 
 
Die Schrotträder erfasst das Ordnungsamt und werden durch dieses auch entfernt. Zah-
len/Abstimmungen liegen nicht vor. 
 
Zu Punkt 5: 
Im monierten Bereich stehen bereits zwei Papierkörbe (1x Einzel + 1x Doppelstandort). Eine 
am Freitag, dem 03.02.23 seitens der AWB GmbH durchgeführte Kontrolle hat ergeben, dass 
der Bereich sauber war und keine auffälligen Verunreinigungen vorzufinden waren. Der Be-
reich wird gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln 5x wöchentlich gereinigt und 
entsprechend oft werden die Papierkörbe geleert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung 
weiterer Papierkörbe nicht erforderlich. Der Bereich wird künftig engmaschiger kontrolliert, um 
ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten. 
 
Zu Punkt 6: 
Die Genovevastraße wird bei Kontrollen des Verkehrsdienstes im Rahmen der personellen 
Möglichkeiten berücksichtigt. Eine Dauerbewachung des Bereiches ist nicht möglich, da im 
gesamten Bezirk Mülheim mit seinen 9 Stadtteilen ein hoher Kontrollbedarf besteht und viele 
Bereiche Berücksichtigung finden müssen, um die Verkehrssicherheit im Bezirk zu stärken. 
 
Zu Punkt 7: 
Der Genovevahof befindet sich im verhältnismäßig kleinen Bewohnerparkgebiet Keupstraße 
(BWP Keup). Im BWP Keup gibt es nach aktuellem Stand knapp 230 Stellplätze mit rotem 
Punkt. Dies bedeutet, dass Bewohner*innen mit BWP-Ausweis zeitlich unbegrenzt und ohne 
Parkschein ihre Pkw auf den Stellplätzen parken dürfen. Darüber hinaus gibt es knapp 160 
Stellplätze in der Heidkamp-, Holweider-, Zehnt- und Keupstraße (zwischen Holweider- und 
Berg.-Gladbacher-Straße), die ausschließlich für Bewohner*innen reserviert sind. Etwa 40 
Stellplätze haben keine Privilegien für Bewohner*innen. Ergänzt werden die permanenten 
Stellplätze von über 30 Stellplätzen in Ladezonen, die teilweise nach der Nutzung als Lade-
zone als Stellplatz zu Verfügung stehen. Insgesamt stehen im BWP Keup etwa 460 Stellplätze 
zur Verfügung, davon knapp 390 mit Bewohnerprivilegien.

4 
Im Genovevahof gibt es 50 Stellplätze und einen Behindertenstellplatz. Hier befinden sich 
demnach über 10 % der insgesamt verfügbaren Stellplätze des gesamten BWP Keup. Die 
Stellplätze unterliegen der Parkregelung „Langzeitparken mit rotem Punkt“. Wenn wie vorge-
schlagen der gesamte Hof als Parkplatz entfallen würde, wird mit mehr Parksuchverkehr samt 
negativen Folgeeffekten in den umliegenden Straßen zu rechnen sein. Darüber hinaus entfiele 
ein wichtiger Parkplatz mit Bewohnerparkprivilegien. Bewohner*innen stünden dann in noch 
stärkerer Konkurrenz zum Besucherverkehr der anliegenden Schanzen- (außerhalb des BWP 
Keup) und Keupstraße sowie des Genoveva Gymnasiums. Zahlenmäßig ließe sich dieser 
Verlust nahräumig nur durch Umwandlung der noch nicht ausschließlich für Bewohner*innen 
reservierten Stellplätze in der Genoveva- (ca. 28 Stellplätze) und Viktor-Speier-Holstein-
Straße (14 Stellplätze) ausgleichen. Damit wäre gleichzeitig die Obergrenze an Stellplätzen 
erreicht, die ausschließlich für Bewohner*innen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift 
der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) reserviert werden dürfen (50 %). 
 
Besucher*innen des BWP-Keup hätten nur noch die Stellplätze in der Bergisch-Gladbacher-
Straße und am Beginn bzw. Ende der Holweider Straße zur Verfügung. Darüber hinaus wären 
noch Stellplätze in der Keupstraße verfügbar. Allerdings liegt der Verwaltung hierzu bereits 
eine Umbaumaßnahme mit einem weiterem ersatzlosem Stellplatzverlust vor. Konkret geht es 
um 10-15 Stellplätze in der Keupstraße zwischen der Gleisanlage der KVB (Haltestelle Keup-
straße) und der Schanzenstraße und auf der Schanzenstraße selbst. Von einem weiteren Zu-
nehmen des Parkdrucks ist auszugehen. 
Auch aus finanzieller Sicht ist die Wegnahme des Genovevahofs ein tiefer Einschnitt, da mit 
den Stellplätzen im vergangenen Jahr über 47.000 € erwirtschaftet wurden. Der vorhandene 
Parkscheinautomat ist bei weitem der ertragreichste im BWP Keup. Höhere relative Einnah-
men (Einnahmen pro Stellplatz) werden nur von den Parkscheinautomaten in der Keupstraße 
erreicht. 
 
Aus den o. g. Gründen wird in einem ersten Schritt seitens der Verwaltung vorgeschlagen, 
dass lediglich die Parkregelung der Stellplätze im Genovevahof angepasst wird. Von der aktu-
ellen Regelung „Langzeitparken mit rotem Punkt“ kann auf „Kurzzeitparken mit rotem Punkt“ 
mit vier Stunden maximaler Parkdauer umgestellt werden. Somit verliert der Genovevahof 
seine Attraktivität für Dauerparker und die Attraktivität des Genovevahofs als Parkplatz sinkt. 
Sollten sich nach einigen Wochen Gewöhnungszeit keine Verbesserungen erkennen lassen, 
könnte eine weitere Verringerung der maximalen Parkdauer auf zwei Stunden in Betracht ge-
zogen werden. 
 
Zu Punkt 8: 
Die Verwaltung hat die Lage vor Ort an der Keupstraße/ Genovevastraße bzgl. Urin- und Fä-
kalbelastung geprüft. Im Rahmen des Toilettenkonzepts werden grundsätzlich keine Urinale 
mehr eingesetzt. Nach gründlicher Abwägung wurde eine erfolgreiche Abfrage für Happy Toi-
let Kooperationen entlang der Keupstraße durchgeführt. Ein Lokal nimmt seit dem 01.07.24 
am städtischen Happy Toilet Programm teil. Es handelt sich um ein Lokal in der Keupstraße 
44-46. 
Der Happy Toilet Partner wird im Laufe des Monats zur Toiletten-Suchmaschine hinzugefügt 
und wird unter www.toiletten.koeln zu finden sein.  
 
Zu Punkt 9: 
Im Rahmen des Projektes „Hallo Nachbar Dankeschön“ wurde in den letzten Jahren die Flä-
che im Genovevahof umgestaltet. Die Maßnahme hatte zum Ziel, die Aufenthaltsqualität zu 
verbessern. Dabei wurden dezernats- und ämterübergreifend abgestimmte Maßnahmen um-
gesetzt. Zum Beispiel wurden neue Bäume gepflanzt, das Müllaufkommen verringert, ein 
Nachbarschaftsgarten und ein Spielplatz angelegt sowie ein Infocontainer aufgestellt. Mit vie-
len kleinen Angeboten soll der Genovevahof weiterhin belebt werden. Das Projekt wurde mit

5 
Mitteln der Bezirksvertretung immer wieder unterstützt, zudem wurde „Hallo Nachbar Danke-
schön“ auf Initiative der Bezirksvertretung Mülheim wieder in den Haushalt für 2025 und 2026 
aufgenommen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und Liegen-
schaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mo-
bil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als 
positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe 
Anlage 3 Foto von Eingabe 
Anlage 3a Foto von Eingabe  
Anlage 4 Verkehrszählung Keupstraße – Heidkampstraße 
Anlage 5 Verkehrszählung Heidkampstraße – Genovevastraße 
Anlage 6 Geschwindigkeitsmessung

Anlage 3 Foto von Eingabe

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Anlage 5 Verkehrszählung Heidkampstraße - Genovevastraße

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/28 /35 /31 /36 /14 /16 /20 /29 /17 /37 □ /4 /22 /7 /1 /5 /7 /4 /1 /4 /22
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Anlage 6 Geschwindigkeitsmessung

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Knotenzählung

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1070/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.07.2025
Erstellt
10.04.2025 10:37