Mandari Insight

0850/2023

Probleme mit Müll, Ratten und Gestank an der Friedrich-Karl-Straße in Mauenheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1829 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/322/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0850/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 
 
Probleme mit Müll, Ratten und Gestank an der Friedrich-Karl-Straße in Mauenheim 
AN/0359/2023 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender 
Fragen:  
 
Seit Jahren gibt es Probleme mit Müll, Ratten und Gestank an der Friedrich-Karl-Straße (Süd-
seite) in Mauenheim auf dem Gelände des früheren Supermarkts und des Eiscafés. 
 
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wer ist der Eigentümer oder die Eigentümerin? 
 
2. Welche Gespräche hat es seitens der Stadt Köln mit dem Eigentümer oder der Eigentüme-
rin, mit dem Ziel gegeben, die Zustände zu verbessern? 
 
3. Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln ergriffen, um Müll, Ratten und Gestank zu beseiti-
gen oder beseitigen zu lassen? 
 
4. Welche weiteren Maßnahmen hat die Stadt Köln vor zu ergreifen? 
 
5. Gibt es Überlegungen, das Grundstück zu erwerben? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Eigentümer ist eine Privatperson, die in Köln wohnhaft ist. 
 
2. Die Problemlage ist dem Ordnungsamt seit dem 25.01.2023 bekannt. Zunächst wurde 
der Eigentümer schriftlich aufgefordert, den Müll zu beseitigen und bereits mit Rück-
meldefrist 27.03.2023 an diese Aufforderung erinnert. Eine Reaktion des Eigentümers 
blieb bislang aus.  
 
3. s. 2. 
 
4. Sofern der Eigentümer der Aufforderung zur Beseitigung des Mülls nicht nachkommt, 
wird ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Sollte er weiterhin 
nicht tätig werden, wird als letzte Möglichkeit der Zustand im Rahmen der Ersatzvor-

2 
 
nahme beseitigt. 
 
5. Derzeit gibt es keine Überlegungen, das Grundstück für die Stadt Köln zu erwerben.

Beratungsverlauf (1)

16.03.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0850/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.03.2023
Erstellt
07.03.2023 11:59