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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Verfahrensablauf für Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrecht"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2756/2022 vom 29.08.2022
Stand: Am 20.09.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 29.08.2022 2756/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.09.2022 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Verfahrensablauf für Beantragung des Chancen- Aufenthaltsrecht" Auf die schriftliche Anfrage im Integrationsrat (AN/1329/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1) Wie wird verfahren, wenn Menschen nun einen Antrag auf Chancen-Aufenthaltsrecht stellen möch- ten? 2) Wer sind die Ansprechpersonen in der Ausländerbehörde für diese Anträge? 3) Wo gibt es Informationen dazu (Homepage der Stadt Köln)? Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht (Chancen-AE) befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Ein konkretes Datum des Inkrafttretens, wie auch der endgültige Wortlaut der Vorschrift, ist noch nicht bekannt. Die Verwaltung hat dennoch- unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen- bereits mit der Sichtung der Akten begonnen, auch um bei potentiell Berechtigten eine Rückführung zu vermeiden (sog. Rückpriorisierung, gestützt durch Erlass NRW vom 15.07.2022). Dies geschieht von Amts wegen, also unabhängig von einer Antragstellung. Bereits gestellte Anträge auf eine Chancen-AE wurden entgegengenommen und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zurückge- stellt. Diese werden mit einem kurzen Eingangsschreiben bestätigt. Das Ausländeramt wird nach Inkrafttreten des Gesetzes von Amts wegen sukzessive jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, kontaktieren und zur Antragsabgabe einladen. Parallel dazu können geduldeten Personen Anträge schriftlich einreichen oder auch mündlich bei der Vorsprache zur Dul- dungsverlängerung stellen. Ansprechpartner ist der/die jeweilige bisher zuständige Sachbearbeiter*in im Ausländeramt. Ein Informationsblatt zur den Voraussetzungen und dem Verfahren ist bereits in Vorbereitung und wird mit Inkrafttreten auch auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Gez. Blome
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