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2756/2022

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Verfahrensablauf für Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrecht"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.08.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 20.09.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2037 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  29.08.2022 
 2756/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.09.2022 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zu "Verfahrensablauf für Beantragung des Chancen-
Aufenthaltsrecht" 
Auf die schriftliche Anfrage im Integrationsrat (AN/1329/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1) Wie wird verfahren, wenn Menschen nun einen Antrag auf Chancen-Aufenthaltsrecht stellen möch-
ten? 
2) Wer sind die Ansprechpersonen in der Ausländerbehörde für diese Anträge? 
3) Wo gibt es Informationen dazu (Homepage der Stadt Köln)? 
 
Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht (Chancen-AE) befindet sich weiterhin im 
Gesetzgebungsverfahren. Ein konkretes Datum des Inkrafttretens, wie auch der endgültige Wortlaut 
der Vorschrift, ist noch nicht bekannt. Die Verwaltung hat dennoch- unter dem Vorbehalt etwaiger 
Änderungen- bereits mit der Sichtung der Akten begonnen, auch um bei potentiell Berechtigten eine 
Rückführung zu vermeiden (sog. Rückpriorisierung, gestützt durch Erlass NRW vom 15.07.2022). 
Dies geschieht von Amts wegen, also unabhängig von einer Antragstellung. Bereits gestellte Anträge 
auf eine Chancen-AE wurden entgegengenommen und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zurückge-
stellt. Diese werden mit einem kurzen Eingangsschreiben bestätigt.  
 
Das Ausländeramt wird nach Inkrafttreten des Gesetzes von Amts wegen sukzessive jede Person, 
die die Voraussetzungen erfüllt, kontaktieren und zur Antragsabgabe einladen. Parallel dazu können 
geduldeten Personen Anträge schriftlich einreichen oder auch mündlich bei der Vorsprache zur Dul-
dungsverlängerung stellen. Ansprechpartner ist der/die jeweilige bisher zuständige Sachbearbeiter*in 
im Ausländeramt.  
 
Ein Informationsblatt zur den Voraussetzungen und dem Verfahren ist bereits in Vorbereitung und 
wird mit Inkrafttreten auch auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2756/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.08.2022
Erstellt
23.08.2022 18:15