1208/2025/1
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Brust aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gesamtschule Lindenthal
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4344 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 02.07.2025 1208/2025/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Brust aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gesamtschule Lindenthal Anfrage: RM Brust fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 zur Gesamtschule Lindenthal: 1. Gibt es Pläne die Zweiteilung der Schule aufzuheben und wie ist der aktuelle Sach- stand? 2. Wie weit sind die Bebauungspläne und eine eventuell damit verbundene Enteignung der Besitzer der Russenhäuser zum Bau einer Schule? 3. Wann kann man mit dem Bebauungsplanbeschluss rechnen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Der Sachstand zur Zusammenführung der beiden Teilstandorte Alter Militärring und Berren- rather Straße der Gesamtschule Berrenrather Straße kann der Vorlage 2196/2024 „2. Fort- schreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte – Neubau / Erweiterung / Gene- ralsanierung von Schulgebäuden durch Total-/Generalunternehmen (GU/TU-Maßnahmenpa- ket II), Weiterplanungs- und Baubeschluss und Haushaltsrechtliche Unterrichtung“ entnom- men werden. Die Schulentwicklungsplanung 2023 (Vorlagen-Nummer 3033/2023) erläutert die Bedarfslage und beschreibt die geplanten Veränderungen für den Bezirk. Darüber hinaus kann die Schul- entwicklungsplanung im Bezirk Lindenthal aktuell keinen Bedarf für einen weiteren Schul- standort begründen. Zu 2.) Bisher wurden lediglich die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren gefasst. Eine darauf gestützte Enteignung könnte erst nach Inkrafttreten der Bebauungspläne erfol- gen. Die Örtlichkeit befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 64419/04 aus dem Jahre 1970, der hier unter anderem Allgemeines Wohngebiet, überbau- bare Grundstücksfläche, Drei- bis Sechsgeschossigkeit, eine Geschossflächenzahl von 1,2 sowie die offene Bauweise festsetzt. Zudem wurde für diesen Bereich ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Friedrich-Engels- Straße in Köln Sülz“ aufgestellt mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen. 2 Die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 3-7 (Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, Flurstücke 434, 418 und 248) sind mit insgesamt drei Häusern bebaut. Eigentümer der Grundstücke ist das Unternehmen für Vermögensverwaltung im Ausland (FSUU). Seit dem Jahr 2000 stehen die Häuser größtenteils leer (bis zum Jahr 2018 wurden in dem Haus Nr. 7 Menschen ohne festen Wohnsitz auf der Grundlage eines Mietvertrages mit der Stadt Köln beherbergt). Der bauliche Zustand der Gebäude ist sehr schlecht. Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die Nutzung der fraglichen Grundstücke als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Ziel ist insbesondere die Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der be- nachbarten Umgebung dienen. Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Voraus- setzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. Zu 3.) Im Rahmen der politischen Beratung zum GU/TU-Maßnahmenpaket II (Vorlage 2196/2024) wurde in der Ratssitzung am 27.05.2025 beschlossen, dass dem Änderungsantrag der BV Lindenthal (vergleiche Anlage 6 - Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2025) nur in Teilen zu folgen ist und somit der Bebauungsplan für das Gelände an der Friedrich-Engels-Allee (Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche) nicht mit Nachdruck voran- getrieben werden soll. Dies entspricht der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der Bezirksvertre- tung Lindenthal (vergleiche Anlage 7 - Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen der Be- zirksvertretungen), da auf das Grundstück auf nicht absehbare Zeit kein Zugriff besteht und darüber hinaus kein Bauplanungsrecht vorliegt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Friedrich-Engels-Straße 3
- Berrenrather Straße
- Alter Militärring
- Rather Straße
- Straße 3 7
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Details
- Aktenzeichen
- 1208/2025/1
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.07.2025
- Erstellt
- 30.06.2025 13:12