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1208/2025/1

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Brust aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gesamtschule Lindenthal

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.07.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025, TOP 3.13

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4344 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 02.07.2025 
 1208/2025/1 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Brust aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gesamtschule 
Lindenthal 
Anfrage: 
RM Brust fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 
zur Gesamtschule Lindenthal:  
1. Gibt es Pläne die Zweiteilung der Schule aufzuheben und wie ist der aktuelle Sach-
stand? 
2. Wie weit sind die Bebauungspläne und eine eventuell damit verbundene Enteignung 
der Besitzer der Russenhäuser zum Bau einer Schule?  
3. Wann kann man mit dem Bebauungsplanbeschluss rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Der Sachstand zur Zusammenführung der beiden Teilstandorte Alter Militärring und Berren-
rather Straße der Gesamtschule Berrenrather Straße kann der Vorlage 2196/2024 „2. Fort-
schreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte – Neubau / Erweiterung / Gene-
ralsanierung von Schulgebäuden durch Total-/Generalunternehmen (GU/TU-Maßnahmenpa-
ket II), Weiterplanungs- und Baubeschluss und Haushaltsrechtliche Unterrichtung“ entnom-
men werden. 
Die Schulentwicklungsplanung 2023 (Vorlagen-Nummer 3033/2023) erläutert die Bedarfslage 
und beschreibt die geplanten Veränderungen für den Bezirk. Darüber hinaus kann die Schul-
entwicklungsplanung im Bezirk Lindenthal aktuell keinen Bedarf für einen weiteren Schul-
standort begründen. 
 
Zu 2.) 
Bisher wurden lediglich die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren gefasst. 
Eine darauf gestützte Enteignung könnte erst nach Inkrafttreten der Bebauungspläne erfol-
gen. 
 
Die Örtlichkeit befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 
64419/04 aus dem Jahre 1970, der hier unter anderem Allgemeines Wohngebiet, überbau-
bare Grundstücksfläche, Drei- bis Sechsgeschossigkeit, eine Geschossflächenzahl von 1,2 
sowie die offene Bauweise festsetzt. 
Zudem wurde für diesen Bereich ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Friedrich-Engels-
Straße in Köln Sülz“ aufgestellt mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung 
von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.

2 
 
 
Die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 3-7 (Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, Flurstücke 
434, 418 und 248) sind mit insgesamt drei Häusern bebaut. Eigentümer der Grundstücke ist 
das Unternehmen für Vermögensverwaltung im Ausland (FSUU).  
Seit dem Jahr 2000 stehen die Häuser größtenteils leer (bis zum Jahr 2018 wurden in dem 
Haus Nr. 7 Menschen ohne festen Wohnsitz auf der Grundlage eines Mietvertrages mit der 
Stadt Köln beherbergt). Der bauliche Zustand der Gebäude ist sehr schlecht. 
Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die Nutzung der fraglichen Grundstücke 
als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf 
an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Ziel ist insbesondere die 
Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der be-
nachbarten Umgebung dienen. 
Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Voraus-
setzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB 
(Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. 
  
Zu 3.) 
Im Rahmen der politischen Beratung zum GU/TU-Maßnahmenpaket II (Vorlage 2196/2024) 
wurde in der Ratssitzung am 27.05.2025 beschlossen, dass dem Änderungsantrag der BV 
Lindenthal (vergleiche Anlage 6 - Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 
vom 19.05.2025) nur in Teilen zu folgen ist und somit der Bebauungsplan für das Gelände an 
der Friedrich-Engels-Allee (Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche) nicht mit Nachdruck voran-
getrieben werden soll.  
Dies entspricht der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der Bezirksvertre-
tung Lindenthal (vergleiche Anlage 7 - Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen der Be-
zirksvertretungen), da auf das Grundstück auf nicht absehbare Zeit kein Zugriff besteht und 
darüber hinaus kein Bauplanungsrecht vorliegt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friedrich-Engels-Straße 3
  • Berrenrather Straße
  • Alter Militärring
  • Rather Straße
  • Straße 3 7

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Details

Aktenzeichen
1208/2025/1
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.07.2025
Erstellt
30.06.2025 13:12