V/0881/2006
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
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Beschlussvorlage
2317 Zeichen
V/0881/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk West Beratungsfolge 02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Institutionen im Startbezirk West (Anlage) werden beschlossen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 14.06.2006 ist seitens der CDU-Fraktion angeregt worden, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk West zu überarbeiten und dazu einen in- terfraktionellen Arbeitskreis zu bilden. Der Arbeitskreis hat am 22.08. und 18.10.2006 unter Beteili- gung der Verwaltung getagt und sich auf die in der Anlage beigefügten geänderten Richtlinien ver- ständigt, die ab dem 01.01.2007 als allgemeiner Zuschussrahmen gelten sollen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitskreises soll zukünftig auf die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen verzichtet werden. Gründe hierfür sind • der Verzicht auf die Gewährung von Zuschüssen nach dem sogenannten „Gieskannenprin- zip“ (bisher ca. 80 % der jährlich bereitgestellten Zuschusssumme) • die Konzentration der Finanzmittel auf Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitä- ten sowie Jubiläen Vorlagen-Nr.: V/0881/2006 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: WeihermA@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0881/2006 • die Kürzung/Streichung von Zuschussmitteln in anderen Bereichen der Verwaltung (Haus- haltskonsolidierung) und die damit einhergehende steigende Zahl von Anträgen an die Be- zirksvertretung West. Die neugefassten Richtlinien geben der Bezirksvertretung größere Gestaltungsfreiheit und mehr Handlungsspielraum. Im Übrigen bildet das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen stärker als bisher die Grundlage für eine finanzielle Förderung. I. V. gez. Dr. Heinrichs Anlagen: Richtlinien
Anlage zur Beschlussvorlage
3163 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinne n und Ein-
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung f ür die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsv oller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Verein igungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Wes t
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbe zogenen und in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Ak tivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehr enamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßn ahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, älter e
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in a ller Regel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nich t den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüs sen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.20 07 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0881/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37