AN/1470/2018
Neue Ordnung des Straßenraumes der Hitzeler Straße zwischen Urfelder Straße und Impekovener Straße in Köln-Raderthal
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Top 8.1.10 Hitzeler Straße Straßenparker Einfahrt 1
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Top 8.1.10 Hitzeler Straße 54 Feuerwehrzugang 1
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Rise En AAWB
Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1470/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Neue Ordnung des Straßenraumes der Hitzeler Straße zwischen Urfelder Straße und Impekovener Straße in Köln-Raderthal Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 12.11.2018 zu setzen. Die Verwaltung wird gebeten, den Straßenraum der Hitzeler Straße zwischen Urfelder Straße und Impekovener Straße neu zu strukturieren; weil durch parkende PKWs der Gehweg für Fußgänger nur stark eingeschränkt nutzbar ist. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: 1. Vor dem Haus Hitzeler Straße Nr. 61 soll ein absolutes Halteverbot mittels Beschilderung und Schraffierung auf der Straße eingerichtet werden damit eine ausreichende Gehwegbreite vor dem Haus Nr. 61 gewährleistet wird. 2. Die Feuerwehrzufahrt vor dem Grundstück Nr. 54 und Nr. 56 soll durch das Aufstellen von Pollern freigehalten werden. Die Stadt Köln ist Eigentümerin des Grundstücks zwischen den Gebäuden der Nr. 54 und Nr. 56 einerseits und der Verkehrsfläche des Straßenraumes andererseits. 3. Geprüft werden soll, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Hitzeler Straße zwischen Haus Nr. 61 und Urfelder Straße aufgehoben werden kann. - 2 - Begründung Der nördliche Teil der Hitzeler Straße ist sehr eng und unübersichtlich. Der Gehweg ist nicht überall klar vom Straßenraum getrennt. Durch die uneinheitliche Bauflucht kommt es zu sehr starken Verengungen der Verkehrsfläche. Auch durch die unübersichtliche Straßenordnung wird der Gehweg vor der Hausnummer 61 durch PKWs zugeparkt. Eine eindeutige Markierung wäre hier sehr hilfreich, um eine Gehwegbreite von 1,5 m zu gewährleisten. Zwischen den Grundstücken der Häuser Nr. 54 und 56 einerseits und dem Straßenland andererseits ist die Stadt Köln Eigentümerin eines ca. 3 m breiten Grundstücks. Dieses Grundstück wird als Abstellfläche für acht PKWs genutzt. Häufig werden darüber hinaus die Feuerwehrzufahrten zu den Grundstücken Nr. 54 und Nr. 56 zugeparkt. Nur die Stadt kann auf ihrem Grundstück durch das Aufstellen von Pollern die Feuerwehrzufahrt freihalten. Das Aufheben der Einbahnstraßenregelung zwischen Nr. 61 und der Urfelder Straße würde den Bewohnern der Häuser Nr. 54 und Nr. 56 ermöglichen sicherer aus ihrer Garage herauszukommen. Darüber hinaus würde der Durchgangsverkehr (Schleichweg zur Umgehung der Brühler Str.) reduziert werden. Die Hitzeler Straße ist hier so schmal, dass sich entgegenkommende Fahrzeuge bezüglich der Weiterfahrt verständigen müssen. . Dr. Jörg Klusemann Julia von Dewitz
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1470/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 25.10.2018 23:57