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AN/1470/2018

Neue Ordnung des Straßenraumes der Hitzeler Straße zwischen Urfelder Straße und Impekovener Straße in Köln-Raderthal

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 12.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 8.1.10

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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AAWB

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1470/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Neue Ordnung des Straßenraumes der Hitzeler Straße zwischen Urfelder Straße und 
Impekovener Straße in Köln-Raderthal 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 12.11.2018 zu setzen. 
Die Verwaltung wird gebeten, den Straßenraum der Hitzeler Straße zwischen Urfelder 
Straße und Impekovener Straße neu zu strukturieren; weil durch parkende PKWs der 
Gehweg für Fußgänger nur stark eingeschränkt nutzbar ist. Folgende Aspekte sind zu 
berücksichtigen: 
1. Vor dem Haus Hitzeler Straße Nr. 61 soll ein absolutes Halteverbot mittels 
Beschilderung und Schraffierung auf der Straße eingerichtet werden damit eine 
ausreichende Gehwegbreite vor dem Haus Nr. 61 gewährleistet wird. 
2. Die Feuerwehrzufahrt vor dem Grundstück Nr. 54 und Nr. 56 soll durch das Aufstellen 
von Pollern freigehalten werden. Die Stadt Köln ist Eigentümerin des Grundstücks 
zwischen den Gebäuden der Nr. 54 und Nr. 56 einerseits und der Verkehrsfläche des 
Straßenraumes andererseits.  
3. Geprüft werden soll, ob die Einbahnstraßenregelung auf der Hitzeler Straße zwischen 
Haus Nr. 61 und Urfelder Straße aufgehoben werden kann.

- 2 - 
Begründung 
Der nördliche Teil der Hitzeler Straße ist sehr eng und unübersichtlich. Der Gehweg ist 
nicht überall klar vom Straßenraum getrennt. Durch die uneinheitliche Bauflucht kommt es 
zu sehr starken Verengungen der Verkehrsfläche. Auch durch die unübersichtliche 
Straßenordnung wird der Gehweg vor der Hausnummer 61 durch PKWs zugeparkt. Eine 
eindeutige Markierung wäre hier sehr hilfreich, um eine Gehwegbreite von 1,5 m zu 
gewährleisten. 
Zwischen den Grundstücken der Häuser Nr. 54 und 56 einerseits und dem Straßenland 
andererseits ist die Stadt Köln Eigentümerin eines ca. 3 m breiten Grundstücks. Dieses 
Grundstück wird als Abstellfläche für acht PKWs genutzt. Häufig werden darüber hinaus 
die Feuerwehrzufahrten zu den Grundstücken Nr. 54 und Nr. 56 zugeparkt. Nur die Stadt 
kann auf ihrem Grundstück durch das Aufstellen von Pollern die Feuerwehrzufahrt 
freihalten. 
Das Aufheben der Einbahnstraßenregelung zwischen Nr. 61 und der Urfelder Straße würde 
den Bewohnern der Häuser Nr. 54 und Nr. 56 ermöglichen sicherer aus ihrer Garage 
herauszukommen. Darüber hinaus würde der Durchgangsverkehr (Schleichweg zur 
Umgehung der Brühler Str.) reduziert werden. Die Hitzeler Straße ist hier so schmal, dass 
sich entgegenkommende Fahrzeuge bezüglich der Weiterfahrt verständigen müssen.  
. Dr. Jörg Klusemann  Julia von Dewitz

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Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1470/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
12.11.2018
Erstellt
25.10.2018 23:57