Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zonser Straße für Radverkehr gegen Fahrtrichtung freigeben, Aktenzeichen 72/23
Mitteilung BV 1972/2023 vom 22.06.2023
Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1972/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zonser Straße für Radverkehr gegen Fahrtrichtung freigeben, Aktenzeichen 72/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver -
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 27. April 2023 21:41 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 27.04.2023 21:41:23 an Sie geschickt Anliegen: Ich möchte anregen, die Zonserstraße von den Hausnummern 1a bis 17, die eine Einbahnstraße ist, für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße freizugeben. Der Vorteil einer Freigabe wäre, dass man von der Hartwichstr. kommend erlaubterweise rechts in die Zonser Str. einbiegen könnte, um dann auf dem "Schleichweg" zwischen den beiden (verlotternden) Kindergärten Zonser Str. und Merheimer Platz hindurch zur Merheimer Str. zu kommen. Die Zonser Str. ist für eine Einbahnstraße relativ breit, breiter als andere freigegebene Einbahnstraßen in Köln. Die Abkürzung über die Zonser Straße würde es zudem erlauben, dem Autoverkehr und Busverkehr zu entgehen, der auf der Hartwichstr. ist und dann in die Merheimer Str. mündet. Gerade die T-Kreuzung Hartwichstr./Merheimer Str. ist unübersichtlich und die Straße vor dem Netto an der Merheimer Str. stets mit Autos in zweiter Reihe vollgeparkt und stark befahren. Die Verkehrssicherheit würde sich für Radfahrende erhöhen, wenn die Zonser Str. auf dem südlicheren Stück Richtung Kindergärten freigegeben würde. -
Anlage 2 Antwortschreiben
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SP Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Auskunft l geschaettsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 72/23 31.05.2023 Bürgereingabe nach $ 24 GO - Zonser Straße für Radverkehr gegen Fahrtrich- tung freigeben, Aktenzeichen 72/23 B Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.04.2023, in dem Sie anregen die Zonser Straße in Nippes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freizugeben. Ihre Anregung habe ich an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung weitergelei- tet. Dieses teilt mir hierzu mit, dass die Bezirksvertretung Nippes zu dem Thema be- reits Ende 2020 einen Beschluss gefasst hat. Diesen können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp? ktonr=310763. i Hiernach werden bereits dort - wo es gesetzlich möglich ist - alle Einbahnstraßen in Köln-Nippes entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr geöffnet. Die Hinweise aus der Bürgerschaft werden in diesem Zusammenhang sehr gern aufgenommen, um beispielsweise einzelne Abschnitte priorisiert zu prüfen. Ihre Anregung ist laut Mitteilung des Fachamtes auf die Prioritätenliste aufgenommen worden. Die Öffnung der Zonser Straße kann dann erfolgen, wenn im Rahmen der Prüfung festgestellt wird, dass die Bedingungen vor Ort eine Öffnung zulassen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis gegeben. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 $% Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf
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31.08.2023
TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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