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1972/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zonser Straße für Radverkehr gegen Fahrtrichtung freigeben, Aktenzeichen 72/23

Mitteilung BV 22.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.2

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

896 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1972/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zonser Straße für Radverkehr gegen 
Fahrtrichtung freigeben, Aktenzeichen 72/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1599 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet:  Donnerstag, 27. April 2023 21:41 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 27.04.2023 
21:41:23 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Ich möchte anregen, die Zonserstraße von den Hausnummern 1a bis 17, die eine 
Einbahnstraße ist, für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße freizugeben. 
Der Vorteil einer Freigabe wäre, dass man von der Hartwichstr. kommend erlaubterweise 
rechts in die Zonser Str. einbiegen könnte, um dann auf dem "Schleichweg" zwischen den 
beiden (verlotternden) Kindergärten Zonser Str. und Merheimer Platz hindurch zur 
Merheimer Str. zu kommen. Die Zonser Str. ist für eine Einbahnstraße relativ breit, breiter als 
andere freigegebene Einbahnstraßen in Köln. Die Abkürzung über die Zonser Straße würde 
es zudem erlauben, dem Autoverkehr und Busverkehr zu entgehen, der auf der Hartwichstr. 
ist und dann in die Merheimer Str. mündet. Gerade die T-Kreuzung Hartwichstr./Merheimer 
Str. ist unübersichtlich und die Straße vor dem Netto an der Merheimer Str. stets mit Autos in 
zweiter Reihe vollgeparkt und stark befahren. Die Verkehrssicherheit würde sich für 
Radfahrende erhöhen, wenn die Zonser Str. auf dem südlicheren Stück Richtung 
Kindergärten freigegeben würde.

Anlage 2 Antwortschreiben

2297 Zeichen

SP Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt

Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen

Bezirksrathaus Innenstadt

Ludwigstraße 8, 50667 Köln

www.stadt.koeln

Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln

Auskunft
l

geschaettsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

72/23 31.05.2023

Bürgereingabe nach $ 24 GO - Zonser Straße für Radverkehr gegen Fahrtrich-
tung freigeben, Aktenzeichen 72/23 B

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.04.2023, in dem Sie anregen die Zonser Straße
in Nippes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freizugeben.

Ihre Anregung habe ich an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung weitergelei-
tet. Dieses teilt mir hierzu mit, dass die Bezirksvertretung Nippes zu dem Thema be-
reits Ende 2020 einen Beschluss gefasst hat. Diesen können Sie unter dem folgenden
Link einsehen:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp? ktonr=310763. i

Hiernach werden bereits dort - wo es gesetzlich möglich ist - alle Einbahnstraßen in
Köln-Nippes entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr geöffnet. Die Hinweise
aus der Bürgerschaft werden in diesem Zusammenhang sehr gern aufgenommen, um
beispielsweise einzelne Abschnitte priorisiert zu prüfen.

Ihre Anregung ist laut Mitteilung des Fachamtes auf die Prioritätenliste aufgenommen
worden. Die Öffnung der Zonser Straße kann dann erfolgen, wenn im Rahmen der
Prüfung festgestellt wird, dass die Bedingungen vor Ort eine Öffnung zulassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch
fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de.

Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Nippes zur
Kenntnis gegeben.

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

$% Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Zonser Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Hartwichstraße
  • Merheimer Straße
  • Merheimer Platz

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Details

Aktenzeichen
1972/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.06.2023
Erstellt
13.06.2023 13:17