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1538/2020

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 03.05.2021, TOP 9.2.5

3_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Lesehilfe

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage_0_Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

2_Anlage_Fortschreibung EHZK_Gesamtübersicht_ZVB

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Ansehen

1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_wesentliche_Kernaussagen

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Ansehen

4_Anlage_Fortschreibung_EHZK_gutachterlicher_Endbericht

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Ansehen

3_Anlage_Fortschreibung_EHZK_Lesehilfe

3062 Zeichen

Anlage 3 
/ 2 
Lesehilfe zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (EHZK) 
1. Allgemeine Informationen 
 Beschluss EHZK 2013 Entwurf Fortschreibung EHZK 2020 
Erhebungszeitraum 2007 - 2008 2016 - 2017 
Anzahl der Betriebe/ Verkaufsfläche in m²/ Um-
satz in Mio. € 7.559/ 1.544.565/ 6.195,5 6.502/ 1.515.425/ 6.596,9 
Zentrale Versorgungsbereiche (davon ge-
plante Zentren)/ Sonderstandorte  81 (2)/ 11 79 (5)/ 10 (SO Bonner Wall wird nicht fortgeschrieben) 
2. Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen 
innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
City/ Bezirkszentrum/ Bezirksteilzentrum/ 
Stadtteilzentrum  keine Änderungen 
Nahversorgungszentrum  
Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit nahversorgungsrele-
vantem Kernsortiment nun großflächig ohne Einzelfallprüfung mög-
lich. 
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche 
Nahversorgungslagen 
 Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit zentren- und nicht 
zentrenrelevantem Kernsortiment nun kleinflächig ohne Einzelfallprü-
fung möglich. 
sonstige städtebaulich integrierte Lagen vorher: sonstige Lage, siedlungsräum-
lich integriert 
 Beim Vorliegen besonderer städtebaulicher Gründe können in 
klar definierten Ausnahmefällen nun im 700 m-Radius um einen 
ZVB Ansiedlungen/ Erweiterungen von Betrieben mit nahversor-
gungsrelevantem Kernsortiment auch großflächig möglich ge-
macht werden. 
 Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit nicht zentrenrele-
vantem Kernsortiment ist nun kleinflächig ohne Einzelfallprüfung

- 2 - 
 
 
möglich. Dies betrifft auch Ansiedlung oder Erweiterung im 700 
m–Radius um einen zentralen Versorgungsbereich.  
städtebaulich nicht integrierte Lagen 
 Sonderstandorte 
 
 
 
 v. a. Gewerbe-/ Industriegebiete 
vorher: 
 Sonderstandorte 
 
 
 
 sonstige Lagen: Gewerbe-/ Indust-
riegebiete 
 
 Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit nicht zentrenrele-
vantem Kernsortiment ist nun kleinflächig ohne Einzelfallprüfung 
möglich. Bei großflächigen Betrieben mit nicht zentrenrelevantem 
Kernsortiment wird nach ASB (Ansiedlung möglich) und GIB 
(nach LEP nicht zulässig) unterschieden. 
 
 Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit nahversorgungs-
relevantem Kernsortiment ist grundsätzlich städtebaulich weiter-
hin nicht erwünscht. Eine Ausnahme gibt es im Einzelfall an gro-
ßen Arbeitsplatz-/ Bürostandorten. Hier sind ausnahmsweise 
kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versor-
gung der Beschäftigten möglich wenn besondere städtebauliche 
Gründe vorliegen. 
 Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit nicht zentrenrele-
vantem Kernsortiment ist im ASB nach LEP grundsätzlich klein- 
und großflächig möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht. Eine 
Ausnahme bleiben Auto-/ Motorradhandel sowie –zubehör unter-
halb der Schwelle von § 11 Abs. 3 BauNVO, Baustoffhandel, 
Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten von max. 
10 % der VKF. Im GIB sind großflächige Betriebe mit nicht zen-
trenrelevanten Kernsortimenten nach LEP nicht zulässig. 
Sortimentsliste  Keine inhaltlichen Änderungen

Beschlussvorlage Rat

17413 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 1538/2020 
Freigabedatum 
08.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Wirtschaftsausschuss 15.04.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.04.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 
(Öffentlichkeitsbeteiligung Mai/ Juni)  
Zweite Beratungsrunde nach Öffentlichkeitsbeteiligung: Würdigung der 
 synoptisch aufbereiteten Anregungen, Empfehlung an den Rat 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021

2 
 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt 
Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter 
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die zu be-
schließenden Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sorti-
mentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK 
- wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlage 2 (Zentrenübersicht) dargestellt. 
 
2. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente 
Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel 
Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen. 
 
3. Zur Erfassung der mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch be-
dingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine Überprüfung des Einzel-
handelsbesatzes nach ca. zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbe-
sondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer 
Vollerhebung der Handelsbetriebe sind eine systematische Leerstandserhebung sowie die 
Untersuchung der digitalen Sichtbarkeit der stationären Einzelhandelsbetriebe erforderlich. 
 
 
Alternative:  
Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK und die damit verbundene Aktua-
lisierung der Datenbasis sowie die Anpassung der Steuerungsmöglichkeiten an die Erfordernisse der 
wachsenden Stadt. 
 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 
Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
Rat 09.11.2021

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln wurde am 17.12.2013 auf der Grund-
lage der Vorlage von 2010 (Vorlage 3750/2010) nach umfassender Beratung in den Fachausschüs-
sen und Bezirken vom Rat beschlossen. Zur Überprüfung und Fortschreibung des EHZK ist es not-
wendig die Datenbasis zu aktualisieren und hierbei insbesondere die Ausweisung und Abgrenzung 
der zentralen Versorgungsbereiche den Anforderungen des Gesetzgebers und der einschlägigen 
Rechtsprechung entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wurde daher vom Rat beauftragt das 
EHZK unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung und Entwicklungsperspektiven der Kölner 
Wochenmärkte (Vorlage 2002/2015) fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung des EHZK werden auch 
die landesplanerischen Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels, die sich aus der Neufassung des 
LEP NRW ergeben, im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde umgesetzt. Die Vorlage wurde daher im 
Vorfeld mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. 
 
Für die Fortschreibung des EHZK wurde das Büro Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 
(GMA) in Köln mit einem umfassenden Gutachten beauftragt. In diesem Rahmen wurden die Einzel-
handelsbetriebe im Kölner Stadtgebiet mit Sortimentszuordnung und Verkaufsflächengröße erhoben. 
Zusätzlich wurden frequenzerzeugende Komplementärnutzungen wie Gastronomiebetriebe, Dienst-
leistungen, soziale Infrastruktur, Kultur- und Freizeiteinrichtungen erfasst. Auf Basis dieser Erhebung 
wurden alle mit Beschluss vom 17.12.2013 festgelegten zentralen Versorgungsbereiche überprüft, 
zum Teil neu abgegrenzt und ggf. neu eingestuft (Anlage 2). 
 
Auf der Grundlage der erhobenen Daten wurde die Kölner Handelslandschaft durch den Gutachter 
einer umfassenden Analyse und Bewertung unterzogen. Konkret wurden, in Anlehnung an das Kon-
zept von 2013, hierbei 
 
- eine Darstellung der allgemeinen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel und Bedeutung für 
die Stadt Köln,  
- eine Darstellung des aktuellen planungsrechtlichen Rahmens zur Steuerung des Einzelhan-
dels, 
- eine Darstellung und Bewertung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt Köln sowie Entwick-
lungen des Einzelhandelsbesatzes seit der letzten Vollerhebung (2008) unter besonderer Be-
rücksichtigung der Wochenmärkte, 
- eine Analyse der gegenwärtigen und künftigen Nachfragesituation und Bewertung im Hinblick 
auf Aspekte der Nahversorgung mit Benennung von Versorgungslücken und Handlungsmög-
lichkeiten,  
 
vorgenommen und auf dieser Grundlage  
 
- Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes, insbesondere in den zent-
ralen Versorgungsbereichen gegeben.

4 
 
Ebenfalls wurden 
 
- eine Überprüfung und Anpassung der Zentren- und Standortstruktur in jedem Stadtbezirk,  
- eine Überprüfung sowie Anpassung, Abgrenzung und Begründung der zentralen Versor-
gungsbereiche und sonstiger Standorte mit (aktueller und perspektivischer) Bedeutung für den 
Einzelhandel auf Basis der aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie  
- eine Überprüfung und Anpassung der Sortimentsliste und der Grundsätze zur planungsrechtli-
chen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung  
 
vorgenommen. 
 
Die wesentlichen Kernaussagen der Fortschreibung (Anlage 1) basieren auf dem gutachterlichen 
Endbericht (Anlage 4). Der gutachterliche Endbericht enthält Detailanalysen und Handlungsempfeh-
lungen, welche der Verwaltung - in Kooperation mit den Akteuren des örtlichen Handels - als Grund-
lage von Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der zentralen Versorgungsberei-
che sowie zur Verbesserung der Versorgung in den Kölner Stadtbezirken und Stadtteilen dient. 
 
Im Rahmen der Fortschreibung des EHZK wurden die Ziele der Einzelhandelssteuerung, die Zentren- 
und Standortstruktur, die Sortimentsliste sowie die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche 
und daraus resultierend die Ansiedlungs- und Steuerungsregelungen überprüft. Die bisherigen Kern-
aussagen können aufgrund des Gutachtens im Wesentlichen bestätigt werden. Die wesentlichen Än-
derungen sind in der Lesehilfe (Anlage 3) zusammengefasst dargestellt. Das aktuelle Gutachten zur 
Fortschreibung zeigt, dass sich die Steuerung des Einzelhandels über das EHZK bewährt hat, so 
dass hiermit ein maßgeblicher Beitrag zur Stabilisierung und Stärkung der zentralen Versorgungsbe-
reiche geleistet werden konnte. 
 
Auch das 2013 beschlossene Zielsystem des EHZK ist weiterhin aktuell.  
Die Ziele sind: 
 
- Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie als nationale 
und internationale Shoppingmetropole, 
- Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in Köln, 
- Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als Mittel-
punkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation innerhalb ihrer je-
weiligen Versorgungsräume, 
- Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistun-
gen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochenmärkte,  
- Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des demografi-
schen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt. 
 
Der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel hat auch in Köln seine Spuren hinterlassen. So ist die 
Anzahl der erhobenen Betriebe zwischen 2008 und 2017 in Köln, dem Bundestrend entsprechend, 
zurückgegangen, während die Verkaufsfläche im Beobachtungszeitraum nahezu konstant geblieben 
ist (s. Anlage 1 und 4). Im Zuge dieser Entwicklung sind geringfügige Verschiebungen im hierarchi-
schen Zentrensystem Kölns erfolgt. Die hier vorgelegte Fortschreibung definiert im Stadtgebiet noch 
insgesamt 79 zentrale Versorgungsbereiche (ZVB). Das sind im Vergleich zur Vorlage 2010 zwei ZVB 
weniger. 
 
Die „Corona-Pandemie 2020“ wird die Einzelhandelslandschaft weiter verändern. Die mittel- und 
langfristigen Effekte sind heute noch nicht absehbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Krise als 
Trendbeschleuniger wirkt und die bereits länger anhaltenden Veränderungsprozesse (u. a. zuneh-
mende Digitalisierung im Handel und Rückgang der Anzahl der Betriebe des stationären Einzelhan-
dels) deutlich schneller voranschreiten. Die herausragende Stellung des Einzelhandels, der Gastro-
nomie und der weiteren Komplementärnutzungen für die Belebung der Innenstadt und das soziale 
Leben wird in der Krise besonders deutlich. Kurzfristig wirkt sich die vorübergehend behördlich ver-
ordnete Betriebsschließung aller Einzelhandelsbetriebe (mit wenigen Ausnahmen, insbesondere für 
Anbieter mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten) bereits schwerwiegend auf den stationären

5 
Handel aus. In der Krise, mit den damit einhergehenden Mobilitäts- und Kontakteinschränkungen und 
veränderten Lieferketten, zeigen sich aber auch die Bedeutung und die Stärke des gewachsenen 
polyzentrischen Zentrensystems, der integrierten Nahversorgungslagen ebenso wie die zahlreichen 
Kölner Wochenmärkte als Stützpfeiler einer wohnortnahen Grundversorgung. Die übergeordneten 
Ziele des EHZK erhalten daher besondere Aktualität. Das Leitbild eines feinmaschigen Versorgungs-
netzes bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern Kölns die Möglichkeit, sich auf kurzem Wege und 
auf viele verschiedene Standorte verteilt zu versorgen und zeigt damit auch eine höhere Resilienz. 
 
Zur kurzfristigen und mittelfristigen Unterstützung des stationären Handels nach Beendigung der ver-
ordneten Schließungen und Kontakteinschränkungen wird nach Ansicht der Verwaltung des Weiteren 
dem bereits am 13.10.2011 vom Rat beschlossenen Zentrenbudget (3712/2011 und 4394/2019) 
eine wichtige Rolle zukommen. Hierauf wurde für das Jahr 2020 bereits mit der separaten Vorlage 
(1541/2020) reagiert. 
 
Es ist abzusehen, dass die strukturellen Veränderungen in der Handelslandschaft erst mittelfristig 
deutlich werden und sich im Straßenbild in Form von veränderten Angeboten und Nutzungen, Filial-
netzen sowie einer erhöhten Anzahl an Leerständen abbilden. Daher wird empfohlen, die tatsächli-
chen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Handel zu überprüfen sowie die Datengrundlage 
nach rd. zwei Jahren zu aktualisieren. Durch eine entsprechende Vollerhebung der Handelsbetriebe, 
Komplementärnutzungen und leerstehenden Ladenlokale soll die Handelsstruktur und das Zentren-
system überprüft werden. Gleichzeitig ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll die digitale Sichtbar-
keit bzw. die Verknüpfung von Online- und Offlinekompetenzen des stationären Handels in den Ge-
schäftszentren zu analysieren und zu bewerten. 
 
Eine zunehmend wichtige Rolle zur Stärkung des stationären Handels in den zentralen Versorgungs-
bereichen spielen Möglichkeiten zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten, wenn diese aus-
schließlich den zentralen Versorgungsbereichen zugutekommen. Der stationäre Handel in den Zen-
tren kann hiermit gegenüber dem Onlinehandel und dem Handel in nicht integrierten Lagen, sowohl 
innerhalb der Woche als auch im Rahmen von Sonderöffnungen, hier vor allem im Rahmen der ge-
setzlich zulässigen Sonntagsöffnungen, Marktanteile zurück gewinnen. Aufgrund der Neuerungen des 
Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW), hier insbesondere § 6 Abs. 1 LÖG NRW, kann ein öffentliches 
Interesse an Sonderöffnungen auch darin bestehen, dass diese dem Erhalt der Stärkung oder der 
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen. Dies ist ebenfalls ein explizites Ziel des aktuellen 
und des fortgeschriebenen EHZK. Eine gerichtsfeste Argumentation zugunsten bestimmter Zentren 
benötigt aufgrund der aktuellen Rechtsprechung allerdings weitaus detailliertere und insbesondere 
fortlaufend zu aktualisierende Analysen, die das Einzelhandels- und Zentrenkonzept allein nicht leis-
ten kann. Der gutachterliche Endbericht wird zukünftig als eine Grundlage zur Bewertung von ent-
sprechenden Anträgen herangezogen werden können. Der Entwicklungsstand der Geschäftszentren, 
der im Rahmen der Analyse festgestellt wurde, bildet den dafür notwendigen Status Quo zur Beurtei-
lung der weiteren Handelsentwicklung. Die erhobenen Daten sind die Basis für eine regelmäßige, 
punktuelle Aktualisierung, die bereits seit 2018 im Rahmen einer Kooperation mit dem Geographi-
schen Institut der Universität zu Köln erfolgt. Aus dieser Zeitreihe lassen sich aktuelle Entwicklungs-
tendenzen zum Zustand der jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche ablesen. Diese sind zur Be-
gründung der Anträge der örtlichen Interessengemeinschaften des Handels erforderlich, wenn sich 
diese auf Sachgrund 3 beziehen sollen. Die Begründungen sind jeweils individuell durch die Antrag-
steller zu erstellen. 
 
Der Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) tagt seit der Gründung am 15.12.2015 regelmä-
ßig, i.d.R. monatlich und hat sich als fester Beratungskreis für Ansiedlungsvorhaben des Einzelhan-
dels etabliert, der im Konsens Empfehlungen für Politik und Verwaltung ausspricht (Vorlage 
1986/2015). Dieser konnte so einen positiven Beitrag zu einem transparenten und einheitlichen Ver-
waltungshandeln in allen Ansiedlungsfragen des Einzelhandels leisten. Eine Fortführung des Gremi-
ums wird daher empfohlen. 
 
Die Projektgruppe Einzelhandelskonzept hat die Erstellung wie auch die nun vorgelegte Fort-
schreibung des EHZK kontinuierlich beratend begleitet und damit maßgeblich dazu beigetragen, das 
Konzept an den Erfordernissen von Planung, Expansion und bestehendem Handel zu orientieren. Die 
Projektgruppe setzt sich aus einem festen Teilnehmerkreis von verwaltungsinternen und externen

6 
Einzelhandelsexperten zusammen. Dazu gehören Vertreter der Fachämter, der Bezirksregierung, der 
Kammern und Verbände, Interessensvertretungen des Kölner Handels, Wirtschaftsförderung, Senio-
renvertretung sowie des Verkehrsclub Deutschland. Die Projektgruppe tagt anlassbezogen in unre-
gelmäßigen Abständen. Zuletzt wurden dem Kreis die Ergebnisse der Fortschreibung des EHZK prä-
sentiert und Anregungen in die abschließende Konzepterstellung aufgenommen. Der Rat folgt mit 
seinem Beschluss auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.  
 
Die bisherige Praxis der Umsetzung des EHZK hat gezeigt, dass die konsequente Durchsetzung der 
Steuerungs- und Ansiedlungsregeln arbeitsaufwendig ist. Da das EHZK als städtebauliches Entwick-
lungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gegenüber Investoren und Eigentümern nicht direkt 
wirkt, sind zur Durchsetzung seiner Ziele insbesondere zusätzliche Bebauungspläne erforderlich. 
Auch besteht ein Planungsgebot aufgrund der landesplanerischen Vorgaben. Für die wachsende 
Stadt Köln ist es daher von hoher Bedeutung, auf der Grundlage des verlässlichen Steuerungsrah-
mens, den die Fortschreibung des EHZK schafft, mithilfe der Bauleitplanung zügig und zuverlässig 
Planungs- und Investitionssicherheit auch für die Investoren zu schaffen. Dafür werden von Dez. VI 
für die Stellenplangespräche zum Haushalt 2022 vier zusätzliche Planerstellen bei 61 angemeldet. 
 
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Offenlage nach Verweisungsbeschluss durch den Stadtent-
wicklungsausschuss in die Bezirksvertretungen im zweiten Quartal beteiligt. Die Träger öffentlicher 
Belange (TÖBs) sowie Umlandgemeinden werden ebenfalls nach Verweisungsbeschluss durch den 
Stadtentwicklungsausschuss schriftlich um Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des 
EHZK gebeten. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass das EHZK einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es 
dient auch in seiner Fortschreibung der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung und trägt damit 
maßgeblich zur Stadt der kurzen Wege bei. Das Leitbild einer dezentralen Konzentration trägt dar-
über hinaus zum sparsamen Umgang mit der knappen Ressource Fläche bei. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen (inkl. Zentren- und Standortkon-
zept, Kölner Sortimentsliste und Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) 
Anlage 2: Übersicht über zentrale Versorgungsbereiche und Entwicklungen nach Bezirken 
 
ergänzend zur Kenntnis: 
Anlage 3: Lesehilfe zur Fortschreibung des EHZK 
Anlage 4: Gutachterlicher Endbericht zur Fortschreibung des EHZK 
 
 
Die umfangreichen Anlagen 2 und 4 werden digital im Ratsinformationssystem der Stadt Köln bereit-
gestellt.

Anlage_0_Dringlichkeitsbegründung

840 Zeichen

Anlage 0 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Damit die umfassende Beteiligung der Bezirke, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher 
Belange noch vor der Sommerpause erfolgen kann, ist der Verweisungsbeschluss durch den 
Stadtentwicklungsausschuss im März erforderlich. Nur so kann, nach Würdigung der Einga-
ben und Anregungen aus dem Beteiligungsprozess, eine Beschlussfassung in diesem Kalen-
derjahr erfolgen. Diese wird dringend empfohlen, um mit der Fortschreibung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts steuernd auf die zu erwartenden Auswirkungen der Pandemie auf 
den Einzelhandel reagieren zu können. 
Die umfangreichen Anlagen und die besondere Ausnahmesituation im Einzelhandel ausge-
löst durch die Pandemie erforderte eine intensivere interne Abstimmung, so dass es zu zeitli-
cher Verzögerung im Mitzeichnungsverfahren kam.

2_Anlage_Fortschreibung EHZK_Gesamtübersicht_ZVB

357522 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Übersicht 
- 
Zentrale Versorgungsbereiche und Veränderungen nach Bezirken

Stadtbezirk 1 - Innenstadt

1. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur 
gegenüber dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die acht im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. Gleichzeitig wurden 
die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung 
von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Zusätzlich zu den acht 
fortgeschriebenen zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Innenstadt wird das geplante 
Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen im Kontext der perspektivischen Quartiersentwicklung 
Deutzer Hafen zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der dortigen Bewohnerinnen 
und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen (siehe Tabelle 1). 
 
Neben den zentralen Versorgungsbereichen wird im Vergleich zum Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 2013 mit der vorliegenden Fortschreibung der Sonderstandort Bonner Wall 
in südlicher Randlage des Bezirks Innenstadt aufgrund der dortigen Sortimentsverteilung 
sowie den stadtentwicklungspolitischen Zielstellungen an diesem Standortbereich nicht 
fortgeschrieben. 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
City   
Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Severinstraße 
/ Bonner Straße   
Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt, Eigelstein / 
Neusser Straße   
Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit   
Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt   
Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / 
Barbarossaplatz   
Nahversorgungszentrum Aachener Straße, Innenstadt   
Nahversorgungszentrum Venloer Straße, Innenstadt   
(geplantes) Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen   
Sonderstandort Bonner Wall ✘  
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Innenstadt werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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geplantes STZ Deutz, 
Deutzer Hafen
NVZ Raderberg,
Brühler Str.
City
BTZ Nördliche Innenstadt, 
Eigelstein/Neusser Str.
BTZ Südliche Innenstadt, 
Severinstr./Bonner Str.
STZ Deutz, 
Deutzer Freiheit
NVZ Zülpicher Platz/
Barbarossaplatz
NVZ Venloer Str., 
Innenstadt
NVZ Hohe Pforte/
Waidmarkt
NVZ Aachener Str., 
Innenstadt
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
1:24.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 1.1
0 500 1.000 1.500250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze nt re nk onze pt  Köln 202 0S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Stadtteilzentrum geplant
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
CITY
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
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Wochenmarkt
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Dienstleistung
Gastgewerbe
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
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Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
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Stadtbahn - Haltestelle
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S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
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Darstellung:
Erhebung:   
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Stadt Köln
TextText
Karte: 1.2.2

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
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GMA 2019
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Stadt Köln
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26 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.1 City  Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtge-
biet Köln) 
1.074.286 1.144.200
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Bezirk Innenstadt.  
 Der ZVB City erstreckt sich auf die Nutzungen zwischen dem Rhein im Osten, der Cäcilien- / Hahnen-
straße im Süden, dem Hohenzollernring im Westen (inkl. Rudolf- und Friesenplatz) sowie der Magnus- / 
Zeughaus- / Komödienstraße und Hohenzollern- / Hansaring bis Höhe der Haltestelle Hansaring im 
Norden, im Süden den Hohenstaufenring bis zum Zülpicher Platz sowie den Kölner Hauptbahnhof.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch die hier vorhandenen Einzelhandelsbetrie-
be sowie zentrenergänzenden Nutzungen geprägt.  
 Größere Potenzialflächen sind aktuell nicht vorhanden, die derzeit größte Fläche am Rudolfplatz wird 
aktuell einer neuen Nutzung zugeführt (Wallarkaden). 
 Gegenüber 2010 wurde die Abgrenzung größtenteils beibehalten und nur kleinräumig im Bereich Frie-
senplatz sowie an der Bismarckstraße angepasst. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m²  
(Auswahl) 
Bogner, Cos, & other Stories, Cyperport, Golfhaus, Piano-Center, Daniels 
(2x), Naturata, Butlers, SØR, dm (6x), Offermann 
 800 bis unter 1.500 m²  
(Auswahl) 
Frankonia, Stoff & Stil, Manufactum, Zara home, Depot, Kult, s.Oliver, Zum-
norde, Tommy Hilfiger, Douglas, Franz Sauer, Woolworth 
 1.500 bis unter 3.000 m²  
(Auswahl) 
Apropos Store, H&M (2x), New Yorker, Karstadt Sports, Sport Scheck, 
Kempgen, Super Dry, Weingarten (2x), Karnevalsdiscount, Zalando 
 über 3.000 m² (Auswahl) Galeria Karstadt Kaufhof (2x), Media Markt, Primark, Mayersche, TK Maxx, 
Globetrotter, C&A, P&C, Zara, Anson’s, Appelrath & Cüpper, Saturn 
weitere nennenswerte 
Betriebe 
kleinteilige, tlw. hochspezialisierte und in den verschiedenen Geschäftslagen 
unterschiedlich ausgeprägter Facheinzelhandel, Flagship oder Concept 
Stores national / international tätiger Unternehmen  
Wochenmärkte Apostelnkloster (Dienstag / Freitag, 17 / 20 Marktstände), Rudolfplatz (Don-
nerstag, 28), Rudolfplatz (Biomarkt, Mittwoch / Samstag, 7 / 10) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: Hauptzentrum für das Stadtgebiet Köln als Oberzentrum und überregional  
 Lagenvielfalt und -vernetzung innerhalb der Kölner City mit einem Schwerpunkt im mittelfristigen Be-
darfsbereich, welcher um weitere Angebote des lang- und kurzfristigen Bedarfsbereiches ergänzt wird 
 neben oberzentraler Versorgungsfunktion auch funktionierendes und dichtes Nahversorgungsangebot 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, trotz einiger Frequenzverluste und Verkaufsflächenrückgänge in 
den Randlagen weiterhin Einkaufsdestination Nummer 1 im südlichen Rheinland  
Nutzungen 
(abs.) 
2.142 
m² VKF 
(abs.) 
350.830

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
N ö r d l i c h e  I n n e n s t a d t ,
E i g e l s t e i n / N e u s s e r  S t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:5.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
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Karte: 1.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 100 200 300 40050
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.2 Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt,   
Eigelstein / Neusser Straße         Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Teile der 
nördlichen Innenstadt*) 
33.390 k. A.
 Stadtteil Altstadt / Nord 17.935 18.900
 Stadtteil Neustadt / Nord 28.057 30.200
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Altstadt / Nord 7.148 128,3 
 Stadtteil Neustadt / Nord 6.687 120,0 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
* Agnes-, Andreas-, Eigelstein-, Gereons-, Gerichts-, Kuniberts-, Stadtgarten-, Ursula-, Villen-Viertel, Media-Park 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Norden des Stadtbezirks Innenstadt. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Nord-Süd-Achse Neusser Straße / Ebert-
platz / Eigelstein auf einer Länge von rd. 1,4 km.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen bestimmt durch den Einzelhandelsbesatz entlang 
der Neusser Straße, dem Eigelstein sowie der Weidengasse und den angrenzenden Seitenstraßen.  
 Eine Potenzialfläche ist aktuell nicht vorhanden. 
 Gegenüber 2010 wurde die Abgrenzung bis auf geringfügige Anpassungen an der Ewaldistraße und 
Krefelder Wall beibehalten. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Penny (DIS), Karadag (SM), dm (FM, 2x) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM, 2x) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe Hohe Dichte von Brautmodengeschäften (Eigelstein) und 
Schmuckanbietern (Weidengasse) 
Wochenmarkt Sudermanplatz (Dienstag / Freitag, 17 / 20 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für weite Teile der nördlichen Innenstadt mit insgesamt zehn Stadtvierteln  
 Anzahl der Betriebe sowie Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Bezirksteil-
zentrum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, Ergänzung um insbesondere Betriebe des langfris-
tigen Bedarfs   
aktueller Entwicklungsstand: stabil, auch in den Nebenlagen kaum Leerstände  
Nutzungen 
(abs.) 
381 
m² VKF 
(abs.) 
15.640

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
S ü d l i c h e  I n n e n s t a d t /
S e v e r i n s t r a ß e /
B o n n e r  S t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renk onz ep t Köl n 2 02 0
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:6.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 1.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 100 200 300 40050
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.3 Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt,   
Severinstraße / Bonner Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (südliche 
Innenstadt*) 
49.354 k. A.
 Stadtteil Altstadt / Süd 27.199 29.400
 Stadtteil Neustadt / Süd 37.933 41.800
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Altstadt / Süd 6.136 110,2 
 Stadtteil Neustadt / Süd 6.525 117,1 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
* Cäcilien-, Georgs-, Kapitol-, Mauritius-, Pantaleons-, Volksgarten-, Severins-Viertel, Südstadt, GE Südstadt 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Südlich im Stadtbezirk verortet, erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich der Severinstraße über 
den Chlodwigplatz bis zur Bonner Straße zwischen der Haltestelle Severinstraße im Norden und der 
Bahntrasse im Süden. Darüber hinaus ist die Merowinger Straße im Westen bis hin zum Martin-Luther-
Platz Teil des Zentrums.  
 Die Abgrenzung wird im Wesentlichen von den Einzelhandelsnutzungen im Bereich der Severin-, Bon-
ner bzw. Merowinger Straße bestimmt, im Umfeld ansonsten v. a. Wohnnutzungen.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich mit der Fläche des ehemaligen Strauss Innovation / elanza direkt 
am Chlodwigplatz / Karolingerring (vorderer Teil mittlerweile durch Gastronomie belegt). 
 Gegenüber 2010 verkleinert sich der zentrale Versorgungsbereich im Bereich des Karolingerrings so-
wie am Kartäuserwall aufgrund der ausschließlich ergänzenden Nutzungen (v. a. Dienstleistungen)  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Netto (DIS, 2x), dm (FM, 2x), kik (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe Bunert (FG), denn’s (SM), Penny (DIS), Oxfam (FG), Reformhaus 
Bacher (FG), green Guerillas (FG), Okki Dokki (FG), Cake Mart (FG)
Wochenmarkt Chlodwigplatz (Donnerstag, 13 Marktstände) und Severinskirchplatz 
(Ökomarkt, Dienstag, 3) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die südliche linksrheinische Innenstadt mit 9 Stadtvierteln   
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung oberhalb der Orientierungswerte für ein BTZ  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, umfassend auch im langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mit Abwertungstendenzen am Karolingerring und Aufwertung rund 
um die neue Stadtbahnhaltestelle Kartäuserwall  
Nutzungen 
(abs.) 
490 
m² VKF 
(abs.) 
15.660

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
D e u t z ,  D e u t z e r  F r e i h e i t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.4 Stadtteilzentrum Deutz, Deu tzer Freiheit  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Germa-
nen-Viertel, Stadtviertel 
Deutz, Fachhochschule 
Deutz, Köln-Arena) 
12.561 -
 Stadtteil Deutz 15.283 17.600
 Stadtbezirk Innenstadt  126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Deutz 6.014 108,0 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Der rechtsrheinische zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die Nutzungen entlang der 
Straße Deutzer Freiheit zwischen der Mindener Straße / Siegburger Straße im Westen und Justinian-
straße / Gothenring im Osten.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Einzelhandelsnutzungen ent-
lang der Straße Deutzer Freiheit bestimmt. In den Randbereichen des Zentrums befinden sich überwie-
gend Wohnnutzungen.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden. 
 Gegenüber 2010 wurde die Abgrenzung mit Ausnahme der Herausnahme der Kirche St. Heribert, die 
sich im Randbereich befindet, nicht verändert. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), denn’s (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformhaus Bacher (FG), dm (FM), Zeeman (Discounter), Euroshop 
(DIS), Kodi (DIS), Deutzer Fischhaus (FG), Köln Buch (FG) 
Wochenmarkt Deutzer Freiheit (Freitag, 11 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: Im Wesentlichen für den Stadtteil Deutz, perspektivisch aufgrund des geplanten 
Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer Hafen nur noch für den nördlichen Stadtteil, darüber hinaus Mittags-
pausenbedarf für Büroangestellte nahgelegener Einrichtungen (u. a. Stadtverwaltung, Versicherungen, 
LVR) 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich oberhalb des STZ-Orientierungswertes 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch guter Mix aus spezialisierten 
Fachgeschäften des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereichs 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der städtebauli-
chen Situation   
Nutzungen 
(abs.) 
85 
m² VKF
(abs.) 
4.370

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
V e n l o e r  S t r a ß e ,  I n n e n s t a d t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.973
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.5 Nahversorgungszentrum Venloe r Straße, Innenstadt Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025
 Versorgungsgebiet* 7.998 - 
 Stadtteil Neustadt Nord 28.057 30.200 
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neustadt Nord 6.687 120,0 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Stadtgarten-Viertel (vollständig) zzgl. Teile von Apostelviertel, Belgisches Viertel, Gereonsviertel 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage direkt angrenzend an die City-Geschäftslagen im Westen des Stadtbezirks Innenstadt.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die Venloer Straße zwischen Frie-
senplatz und Bahndamm sowie in den angrenzenden Seitenstraßen (Längenausdehnung von rd. 350 
m).  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Einzelhandelsnutzungen ent-
lang der Venloer Straße sowie der Bismarckstraße und den angrenzenden Seitenstraßen bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden. 
 Gegenüber 2010 wurde der Kreuzungsbereich Brüsseler Straße / Bismarckstraße aus der Abgrenzung 
herausgenommen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Basic Bio (SM), Alnatura (SM), Boffi Küchen (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte  
Betriebe: 
Schuhe (FG), Galerien (FG), Bekleidung Herren (FG), Metzgerei (FG), 
Blumen (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtgartenviertel (vollständig) und teilweise Apostel-, 
Belgisches und Gereonsviertel 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung über dem Orientierungswert für ein Nahversor-
gungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich sowie ergänzender attraktiver Facheinzelhandel 
aktueller Entwicklungsstand: etabliertes Nahversorgungszentrum mit umfassendem Mix von Nahver-
sorgungsangeboten 
 
Nutzungen 
(abs.) 
80 
m² VKF
(ab.) 
5.780

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
A a c h e n e r  S t r . ,  I n n e n s t a d t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.6 Nahversorgungszentrum Aachener Straße, Innenstadt Zentren typ: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025
 Versorgungsgebiet* 9.713 - 
 Stadtteil Neustadt Nord 28.057 30.200 
 Stadtteil Neustadt Süd 37.933 41.800 
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neustadt Nord 6.687 120,0 
 Stadtteil Neustadt Süd 6.525 117,1 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Teile von Apostelviertel, Belgisches Viertel, Komponisten-Viertel, Mauritius-Viertel 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Angrenzend an das Hauptgeschäftszentrum City, umfasst der zentrale Versorgungsbereich umfasst im 
Wesentlichen die Einzelhandelsnutzungen entlang der Aachener Straße zwischen der Händelstraße im 
Osten und der Bahntrasse im Westen und weitet sich im Bereich der Händelstraße in Richtung Süden 
und im Bereich der Brüsseler Straße im Norden leicht auf.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch den straßenbegleitenden Besatz entlang der Aachener 
Straße bestimmt, in der neben Einzelhandel v. a. auch gastronomische Nutzungen den Besatz prägen. 
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden, wobei im südwestlichen Bereich des Zentrums, angrenzend 
an die Aachener Straße, durch eine Neustrukturierung grundsätzlich Flächen zur Verfügung stehen 
würden.  
 Gegenüber 2010 wurde im östlichen Bereich die Händelstraße aufgrund dort geltender B-Plan Festset-
zungen sowie ein Teilabschnitt der Brüsseler Straße aus der Abgrenzung herausgenommen.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Muskelkater Sport (FM), Magazin (FG), antik acente 
(FG) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Luftballons (FG), Modeschmuck (FG), Getränke (FG), Betten (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Im Wesentlichen für Teile des Apostel-, Belgisches-, Komponisten-, Mauritius-Viertels 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen über dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, 
aber vergleichsweise geringe Ausstattung im kurzfristigen Bedarfsbereich 
 Angebotsschwerpunkt größtenteils im langfristigen Bedarfsbereich, im kurzfristigen Bedarfsbereich le-
diglich 21 % Verkaufsflächenanteil 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch mit deutlichen Schwächen im kurzfristigen Bedarfsbereich 
und zunehmende Entwicklung als „Gastromeile“ 
Nutzungen 
(abs.) 
92  
m² VKF
(abs.) 
2.830

")
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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
Z ü l p i c h e r  P l a t z / B a r b a r o s s a p l a t z
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.800
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

64 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.7 Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / Barbarossaplatz Z entrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet* 22.426 - 
 Stadtteil Altstadt Süd 27.999 29.400 
 Stadtteil Neustadt Süd 37.933 41.800 
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Altstadt Süd 6.136 110,2 
 Stadtteil Neustadt Süd 6.525 117,1 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Rathenau-, Studenten-, Südbahnhof-, Volksgarten-Viertel (vollständig), Teile von Komponisten-, Mauritius-, Pantaleons-Viertel 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Süden des Bezirks Innenstadt, angrenzend an den Hauptgeschäftsbereich City.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die Nutzungen um Zülpicher Platz 
und Barbarossaplatz sowie die verbindenden Straßen Hohenstaufenring und Roonstraße sowie Ausläu-
fer der Luxemburger Straße und Neue Weyerstraße.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Einzelhandelsnutzungen in der 
Roonstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Straße und dem Hohenstaufenring sowie Neue Weyer-
straße bestimmt (Ausdehnung von rd. 500 m).  
 Eine Potenzialfläche ist aktuell nicht vorhanden, wobei insbesondere im Bereich Barbarossaplatz 
durch Neustrukturierung älterer Gebäude grundsätzlich Möglichkeiten bestehen. 
 Gegenüber 2010 erfolgte mit Blick auf die langfristig geplante Neuordnung des Barbarossaplatzes die 
geringfügige Ausweitung des Zentrums auch auf die südöstlich der Neue Weyerstraße gelegene Nut-
zungen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Edeka (SM), Basic Bio (SM), Rossmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (2x SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Rewe (VM) 
weitere nennenswerte Betriebe: Hörgeräte (FG), asiatische Lebensmittel (FG), Bekleidung (FG), 
Blumen (FG), Bücher (FG), Schmuck (FG), Schuhe (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: Im Wesentlichen für Rathenau-, Studenten-, Südbahnhof- und Volksgarten-Viertel 
(vollständig) sowie Teile des Komponisten-, Mauritius- und Pantaleons-Viertels. 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich über dem Orientierungswert für ein NVZ 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere großflächige Magnetbetriebe vorhanden.  
Nutzungen 
(abs.) 
195 
m² VKF
(abs.) 
11.900

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 1.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  I n n e n s t a d t
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
H o h e  P f o r t e /  W a i d m a r k t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

68 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 1 Stadtbezirk Innenstadt 
1.6.8 Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet* 9.618 - 
 Stadtteil Altstadt Süd 27.199 29.400
 Stadtbezirk Innenstadt 126.407 137.900 
 Stadt Köln 1.074.286 1.144.000 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Altstadt Süd 6.136 110,2 
 Stadtbezirk Innenstadt 6.501 116,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
* Cäcilien-, Georgs-, Kapitol-Viertel (vollständig), Teile des Pantaleonsviertels 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die Straße Hohe Pforte und den Waidmarkt 
zwischen Pipinstraße im Norden und der Georgstraße im Süden und Teile der Hohe Straße im Norden. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch die Einzelhandelsnutzungen entlang der 
Straße Hohe Pforte und dem Waidmarkt bestimmt. Im Umfeld des Zentrums befinden sich v. a. ergän-
zende Komplementärnutzungen sowie Wohnnutzungen.  
 Eine Potenzialfläche ist nach der Ansiedlung eines Rewe Supermarktes im Zentrum nicht mehr ver-
fügbar. 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Kürzung des zentralen Versorgungsbereiches im östlichen Bereich des 
Zentrums auf Höhe der Straße Mühlenbach sowie Georgstraße, da hier Komplementärnutzungen vor-
herrschend sind (Dienstleistungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur). 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Ulla Popken (FM), Stofferia (FG), TEDi (PB) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Schmuck (FG), Wäsche (FG), Spielwaren (FG), Optik (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Cäcilien-, Georgs-, Kapitolviertel (jeweils vollständig) sowie 
Teile des Pantaleonsviertels 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, jedoch auch nennenswerte Angebote im mittel- und 
langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: im südlichen Bereich mittlerweile etabliertes Nahversorgungszentrum 
nach erfolgreichem Wandel zu einem innerstädtischen Mischgebiet (ehemaliges Polizeipräsidium); Ent-
wicklung des Standortes „ehemaliges Stadtarchiv“ weiter offen. 
Nutzungen 
(abs.) 
79 
m² VKF
(abs.) 
4.250

Stadtbezirk 2 - Rodenkirchen

2. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die neun im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. Gleichzeitig wurden 
die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung 
von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Neben den neun 
fortgeschriebenen zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Rodenkirchen wird im Kontext 
der Bebauung des Sürther Feldes im südlichen Bereich des Stadtteils Rodenkirchen auch 
das geplante Nahversorgungszentrum Michaelshoven weiterhin konzeptionell gewürdigt 
(siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirksteilzentrum Rodenkirchen, Hauptstraße   
Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg   
Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße   
Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße   
Nahversorgungszentrum Rondorf   
Nahversorgungszentrum Meschenich   
Nahversorgungszentrum Sürth   
Nahversorgungszentrum Zollstock, Vorgebirgstraße   
Nahversorgungszentrum Raderberg, Brühler Straße   
(geplantes) Nahversorgungszentrum Michaelshoven   
Sonderstandort Godorf   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Rodenkirchen werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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NVZ Michaelshoven
Sonderstandort Godorf
BTZ Rodenkirchen,
Hauptstr.
BTZ Zollstock,
Höninger Weg STZ Bayenthal,
Bonner Str.
STZ Bayenthal,
Goltsteinstr.
NVZ Sürth
NVZ Rondorf
NVZ Meschenich
NVZ Raderberg,
Brühler Str.
NVZ Zollstock,
Vorgebirgstr.
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
1:35.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 2.1
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
700 Meter Radius um geplantes NVZ
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
Wochenmarkt")M

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n ,
H a u p t s t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:3.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 2.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

28 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.1 Bezirksteilzentrum Rodenkir chen, Hauptstraße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Godorf, Hahnwald,  
Immendorf, Meschenich,  
Rodenkirchen, Rondorf, 
Sürth, Weiß) 
58.091 61.200 
 Stadtteil Rodenkirchen  17.263 18.700 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante  
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Rodenkirchen 7.372 132,3 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zwischen Rheinpromenade und Stadtbahnhaltestelle integriert, erstreckt sich der zentrale Versor-
gungsbereich auf einer Länge von ca. 650 m entlang der Hauptstraße zwischen der Einmündung 
Sürther Straße und der Hombergstraße sowie im Westen entlang der Maternusstraße; östlich umfasst 
das Zentrum die Oststraße einschließlich Spiel- und Parkplatz.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird in erster Linie durch den straßenbeglei-
tenden Geschäftsbesatz entlang der Hauptstraße und der Maternusstraße bestimmt.  
 Potenzialflächen sind durch die Möglichkeit der Zusammenlegung von Ladenlokalen zur Schaffung 
marktüblicher Verkaufsflächen vorhanden.  
 Gegenüber 2010 Kürzung des Zentrums entlang der Hauptstraße im südöstlichen Bereich ab Sürther 
Straße und Kürzung der Ausläufer Wilhelmstraße und Brückenstraße aufgrund abnehmender Nut-
zungsdichte; Entnahme des Bereiches Ringstraße aufgrund überbauter Potenzialfläche „Feuerwehr“.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Rewe-Center (VM)  
weitere nennenswerte Betriebe EP: Badorf (FG), Bettengeschäft (FG), Spielwaren (FG), Rossmann 
(FM), Delikatessen (FG)  
Wochenmarkt Maternusplatz (Mittwoch / Samstag, 26 / 28 Stände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Rodenkirchener Stadtteile südlich der Autobahn A 4.  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung weit über dem Orientierungswert für ein BTZ. 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, Angebotsdefizite v. a. im mittelfristigen Bedarfsbereich. 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch rückläufige Verkaufsflächenausstattung und Betriebszahl 
Nutzungen 
(abs.) 
197 
m² VKF 
(abs.) 
11.360

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
0 50 100 150 20025
Meter
S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
B e z i r k s t e i l z e n t r u m  
Z o l l s t o c k ,
H ö n i n g e r  W e g
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonze pt Köln 2020
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0 50 100 150 20025
Meter
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:3.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 2.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.2 Bezirksteilzentrum Zolls tock, Höninger Weg  Zentrentyp: H Z 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Bayenthal, Marienburg, 
Raderberg, Raderthal, Zoll-
stock) 
49.255 52.400 
 Stadtteil Zollstock  22.204 24.600 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante  
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Zollstock 5.713 102,6 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Zollstock entlang des Höninger Weges. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang des Höninger Weges zwischen 
Sibille-Hartmann-Straße und Kreuzungsbereiche Höninger Weg / Bernkasteler Straße, nördlich des 
Zollstockgürtels, mit Ausläufern in den kreuzenden Gottesweg, auf einer Länge von ca. 630 m.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird vorwiegend durch den straßenbegleitenden 
Geschäftsbesatz entlang des Höninger Weges sowie des Gottesweges bestimmt.  
 Potenzialflächen sind v. a. im südlichen Bereich des Bezirksteilzentrums zwischen Gottesweg und 
Bernkasteler Straße vorhanden; Flächen werden überwiegend für Pkw-bezogenes Gewerbe genutzt.  
 Gegenüber 2010 Herausnahme von Wohnbebauung im nördlichen Bereich sowie Kürzung der Ausläu-
fer in den Gottesweg und in den Zollstocksweg im Osten aufgrund fehlender Nutzungen.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Lidl (DIS), T€di (PB), dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Muskelkatersport (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² -  
weitere nennenswerte Betriebe Kodi (DIS), Zeeman (DIS), kik (DIS), Quickschuh (FM), Spielwaren 
(FG) 
Wochenmarkt Höninger Weg (Donnerstag, 7 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Rodenkirchener Stadtteile nördlich der Autobahn A 4.  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung: Betriebsanzahl entspricht dem Orientierungswert, 
Verkaufsflächenausstattung liegt leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein BTZ. 
 Angebotsschwerpunkte: kurz- und langfristiger Bedarf, Angebotsdefizite im mittelfristigen Angebot 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, abnehmende Nutzungsdichte und Zunahme an Mindernutzungen 
in den Randlagen.  
Nutzungen 
(abs.) 
121 
m² VKF 
(abs.) 
6.635

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B a y e n t h a l ,
B o n n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

40 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.3 Stadtteilzentrum Bayenthal, Bonner Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Raderthal, Raderberg) 
10.904 11.100 
 Stadtteil Bayenthal 9.527 9.800 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bayenthal 6.972 125,2 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage auf der Stadtteilgrenze von Raderberg und Bayenthal, im Norden des Bezirks.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung entlang der Bonner Straße von 
der Einmündung Sechtemer Straße bis zum Mathiaskirchplatz auf einer Länge von rd. 500 m, wobei auf 
der westlichen Straßenseite der Bonner Straße auch die südlich davon befindlichen Einzelhandelsbe-
triebe einbezogen werden. Darüber hinaus Ausläufer in die Schönhauser Straße im Nordosten sowie in 
die Brühler Straße im Westen und Einbeziehung der Großmarkthalle und der südlich angrenzenden 
Nutzungen im Nordwesten.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz entlang der 
Bonner Straße sowie durch die Anbieter in der Schönhauser Straße bestimmt.  
 Eine großflächige Potenzialfläche stellt, nach Verlagerung des Großmarktes, die Großmarkthalle dar; 
zusätzlich können Flächen für klein- und mittelflächige Ladenlokale durch Umstrukturierungen des Ge-
bäudebestandes im Stadtteilzentrum geschaffen werden.  
 Gegenüber 2010 Verkürzung im Süden und der Ausläufer in die Schönhauser Straße bzw. Brühler 
Straße aufgrund fehlender Einzelhandelsnutzungen sowie Hinzunahme des Großmarktareals.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Aldi (DIS), dm (FM), T€di (DIS), Temma (SM), Kult Living (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bike Perfect (FG), Zeeman (FM), Matratzen Concord (FG) 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtteile Raderthal und Raderberg 
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert, Verkaufsflächenausstattung mehr als dreimal so 
hoch wie der Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus auch Angebote im langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich.  
Nutzungen 
(abs.) 
68 
m² VKF
(abs.) 
8.720

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B a y e n t h a l ,
G o l t s t e i n s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.4 Stadtteilzentrum Bayenthal, Goltsteinstraße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Bayenthal, Marienburg) 
16.147 16.700 
 Stadtteil Bayenthal 9.527 9.800 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bayenthal 6.972 125,2 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Bayenthal, entlang der Goltsteinstraße, zwischen Koblenzer Straße im Nor-
den und Cäsarstraße im Süden, auf einer Länge von rd. 550 m.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Goltsteinstraße und umfasst die dortigen 
Nutzungen inklusive des GoltsteinForums im Süden des Zentrums.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Goltsteinstraße sowie des GoltsteinForums bestimmt.  
 Aufgrund der städtebaulichen Struktur sind Potenzialflächen nur in geringem Maße für klein- und mit-
telflächige Betriebe in bestehenden Leerständen sowie durch Zusammenlegungen vorhanden.  
 Gegenüber 2010 nur geringfügige Veränderungen der Abgrenzung im Verlauf der rückwärtigen Parzel-
lengrenzen.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Alnatura (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Penny (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: dm (FM), Optiker (FG), Damenmode (FG), Buchhandlung (FG), 
Spielwaren (FG), italienische Feinkost (FG)  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich für die Stadtteile Bayenthal und Marienburg.  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche: deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteil-
zentrum.  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, auch umfassendes Angebot im langfristigen Bedarf. 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich  
Nutzungen 
(abs.) 
98 
m² VKF
(abs.) 
4.415

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
R o n d o r f
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

48 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.5 Nahversorgungszentrum Rondorf  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Rondorf) 
9.593 10.300 
 Stadtteil Rondorf 9.593 10.300 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Rondorf 121,0 6.742 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 116,3 6.479 
 Stadt Köln 108,5 6.045 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Stadtteil Rondorf entlang der Rondorfer Hauptstraße / Rodenkirchener Straße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 550 m Länge entlang der Rondorfer Hauptstraße 
/ Rodenkirchener Straße, von der Einmündung Bussardstraße inkl. angrenzender Nutzungen bis zum 
Einmündungsbereich Kapellenstraße und kurzem Ausläufer in die Kapellenstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Rondorfer Hauptstraße / Rodenkirchener Straße bestimmt. 
 Potenzialflächen befinden im rückwärtigen Bereich der Rondorfer Hauptstraße, zwischen Am Höfchen 
und Kapellenstraße (Neubaugebiet Rondorf Nordwest), unter Einbeziehung des künftigen Dorfplatzes.  
 Gegenüber 2010 geringe Kürzung des Zentrums in nordöstlicher Richtung, da der Bereich nur durch 
Wohnnutzung geprägt ist. Daneben Herausnahme des ehemaligen Potenzialstandortes im rückwärtigen 
Bereich des Netto Lebensmitteldiscounters aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeit sowie Kürzung 
im Südwesten, da dort nur Dienstleistungsnutzungen vorhanden sind.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Schreib- und Papierwaren (FG), Augenoptik (FG), Apotheke (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Rondorf.  
 Betriebsanzahl oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszentrum, Gesamtverkaufsflä-
che entspricht dem Orientierungswert. 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristiger Bedarf. 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, jedoch geringes qualitatives und quantitatives Angebot 
Nutzungen 
(abs.) 
33 
m² VKF
(abs.) 
1.085

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
M e s c h e n i c h
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.000
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

52 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.6 Nahversorgungszentrum Meschenich Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Meschenich) 
7.828 8.200 
 Stadtteil Meschenich 7.828 8.200 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Meschenich 92,7 5.162 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 116,3 6.479 
 Stadt Köln 108,5 6.045 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Meschenich an der Ortsdurchfahrt Brühler Landstraße.  
 Das Zentrum erstreckt sich auf einer Länge von rd. 600 m zwischen der Einmündung Auf dem Rosen-
hügel / Am Magerhof im Süden sowie dem Kreuzungsbereich Am Kölnberg im Norden, entlang der 
Brühler Landstraße und umfasst zudem Teile der Wohnsiedlung „Auf dem Kölnberg“.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die Nutzungen 
entlang der Brühler Landstraße, der Schulstraße sowie den Bereich der Wohnsiedlung bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich nordwestlich der Kreuzung Am Kölnberg / Brühler Landstraße.  
 Gegenüber 2010 entfallen im Wesentlichen der Bereich im Osten entlang der Alte Kölnstraße sowie im 
Westen an der Blasiusstraße, da hier lediglich Wohnnutzungen vorhanden sind.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: türkischer Lebensmittelmarkt (SM), Damenmodegeschäft (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im Wesentlichem für den Stadtteil Meschenich 
 Anzahl der Einzelhandelsnutzungen und Gesamtverkaufsfläche liegen über den Orientierungswerten für
ein Nahversorgungszentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus weist das Nahversorgungszentrum auch 
Angebote im mittel- und langfristigen Bedarf auf. 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, trotz positivem Verkaufsflächenwachstum Trading-Down-
Tendenzen erkennbar, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich 
Nutzungen 
(abs.) 
38 
m² VKF
(abs.) 
2.165

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
S ü r t h
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

56 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.7 Nahversorgungszentrum Sürth Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Sürth) 
10.816 11.000 
 Stadtteil Sürth 10.816 11.000 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Sürth 6.461 116,0 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Süden des Stadtteils Sürth.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang der Falderstraße, zwischen Bahnhofstraße im Norden und Sürther 
Hauptstraße im Südosten, mit Ausläufern in die Sürther Hauptstraße bis kurz vor Im Brunnenhof im Os-
ten und einschließlich Marktplatz im Westen. Die max. Ausdehnung entlang der Falderstraße beträgt rd. 
370 m.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz in der 
Sürther Hauptstraße, der Falderstraße sowie die Stadtbahnhaltestelle inkl. Edeka-Markt bestimmt.  
 Schaffung von Potenzialflächen durch Zusammenlegung kleinflächiger Ladeneinheiten sowie durch 
Überplanung von Teilen des P+R-Parkplatzes ohne Wegfall von Stellplätzen an der Stadtbahnhalte-
stelle.  
 Gegenüber 2010 werden die Ausläufer in die Sürther Hauptstraße sowie im Süden des Zentrums auf-
grund des Fehlens von Einzelhandels- oder sonstigen ergänzenden Nutzungen leicht verkürzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Edeka (SM), Kodi (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bücher (FG), Möbel (FG), Gewürze (FG)  
Wochenmarkt Sürther Hauptstraße (Freitag, 12 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im Wesentlichem für den Stadtteil Sürth 
 Anzahl der Betriebe und Gesamtverkaufsfläche liegen oberhalb des Orientierungswertes für ein Nah-
versorgungszentrum.  
 Angebotsschwerpunkt: v. a. im kurzfristigen sowie im langfristigen Bedarfsbereich.  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, Edeka als einziger Magnetbetrieb mit durchschnittlichem 
Marktauftritt und geringer Verkaufsfläche  
Nutzungen 
(abs.) 
56 
m² VKF
(abs.) 
1.770

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
Z o l l s t o c k ,
Vo r g e b i r g s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

60 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.8 Nahversorgungszentrum Zollstock, Vorgebirgstraße Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet Stadtvier-
tel Siedlung Zollstock, Vor-
gebirgspark, Zollstock, Zoll-
stock-Nord) 
15.109 - 
 Stadtteil Zollstock 22.204 24.600 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Zollstock 5.713 102,6 
 Stadtbezirk Rodenkirchen 6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Zollstock. 
 Das Zentrum umfasst die Zollstock-Arkaden, mit viergeschossiger Blockbebauungen zwischen Vorge-
birgstraße und Bremsstraße nahe Herthastraße, die die Begrenzung des zentralen Versorgungsberei-
ches bestimmen.  
 Die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums bezieht sich auf die Abgrenzungen der Zollstock-
Arkaden im Baublock und beinhaltet aufgrund fehlender Nutzungen keine umliegenden Bereiche.  
 Potenzialflächen zu benennen ist aufgrund der Konzentration des Zentrums auf den Baublock nicht 
möglich.  
 Gegenüber 2010 keine Änderungen an der Abgrenzung.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe-City (SM), Rossmann (FM), Deichmann (FM), 
 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Apotheke (FG), Hörgeräte Lorsbach (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im Wesentlichen für die Stadtviertel Siedlung Zoll-
stock, Vorgebirgspark, Zollstock und Zollstock-Nord im Stadtteil Zollstock. 
 Anzahl der Betriebe entspricht Orientierungswert, Gesamtverkaufsfläche liegt deutlich oberhalb des 
Orientierungswertes für ein Nahversorgungszentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen, jedoch auch Angebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbe-
reich. 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, trotz einiger Leerstände gute Angebotsausstattung   
 
Nutzungen 
(abs.) 
19 
m² VKF
(abs.) 
2.860

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 2.11
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  R o d e n k i r c h e n
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
R a d e r b e r g ,
B r ü h l e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

64 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
 
Teil B – 2 Stadtbezirk Rodenkirchen 
2.6.9 Nahversorgungszentrum Raderberg, Brühler Straße  Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Raderberg, Rhein-
steinstraße) 
6.012 - 
 Stadtteil Raderberg 6.199 6.100 
 Stadtbezirk Rodenkirchen  107.346 113.600 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Raderberg  5.555 99,7 
 Stadtbezirk Rodenkirchen  6.479 116,3 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Raderberg.  
 Das Zentrum erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Brühler Straße, zwischen den Einmündungen 
Raderthalgürtel / Raderberggürtel und Gerhard-vom-Rath-Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den vorhandenen 
Geschäftsbesatz in der Brühler Straße bestimmt. Weitere Bereiche werden aufgrund zunehmender 
Wohnnutzung nicht miteinbezogen.  
 Im Südwesten des Zentrums befindet sich jenseits der Radeberger Straße, westlich des Lidl Lebensmit-
teldiscounters eine Potenzialfläche. 
 Gegenüber 2010 nur leichte Veränderung der Abgrenzung; es entfallen Bereiche, die ausschließlich 
durch Wohnnutzung geprägt sind (Ausläufer in die Annastraße).  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Lidl (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Metzgerei (FG), Bäckerei (FG), TV-HiFi-Video (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: kurzfristiger Bedarfsbereich für die Stadtviertel Raderberg und Rheinsteinstraße. 
 Anzahl der Einzelhandelsbetriebe entspricht dem Orientierungswert für ein NVZ: die Gesamtverkaufs-
fläche liegt leicht unterhalb des festgesetzten Orientierungswertes. 
 Angebotsschwerpunkt: im Wesentlichen im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand:  instabil, deutlich zu geringe Ausstattung 
Nutzungen 
(abs.) 
28 
m² VKF
(abs.) 
800

Stadtbezirk 3 - Lindenthal

3. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die sieben im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. Zusätzlich wird die im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesene Nahversorgungslage Junkersdorf, 
Kirchweg aufgrund der dort vorgehaltenen Nahversorgungsstrukturen im Rahmen der 
Fortschreibung als Nahversorgungszentrum hochgestuft bzw. neu ausgewiesen. Gleichzeitig 
wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter 
Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Das im Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 2013 ausgewiesene geplante Nahversorgungszentrum Junkersdorf / 
Müngersdorf an dem ehemaligen RTL Standort an der Aachener Straße wird aufgrund einer 
inzwischen anders gelagerten funktionalen Inwertsetzung des Standortbereiches 
konzeptionell nicht weiter berücksichtigt (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirksteilzentrum Lindenthal, Dürener 
Straße   
Bezirksteilzentrum Sülz/Klettenberg   
Bezirksteilzentrum Weiden, Aachener Straße   
Stadtteilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße   
Stadtteilzentrum Sülz, Zülpicher Straße   
Nahversorgungszentrum Lindenthal, 
Lindenthalgürtel   
Nahversorgungszentrum Lövenich, 
Brauweiler Straße   
Nahversorgungslage Junkersdorf, Kirchweg  Nahversorgungszentrum 
Sonderstandort Marsdorf   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Lindenthal werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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BTZ Sülz / Klettenberg
STZ Braunsfeld, 
Aachener Str.
BTZ Lindenthal, 
Dürener Str.
BTZ Weiden, 
Aachener Str.
STZ Sülz, 
Zülpicher Str.
NVZ Lövenich, 
Brauweilerstr.
NVL Widdersdorf, 
Hauptstr.
NVZ Junkersdorf, 
Kirchweg
NVZ Lindenthal, 
Lindenthalgürtel
NVL Sülz, 
Hermeskeiler Platz
Sonderstandort Marsdorf
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
1:36.000
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 3.1
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze n tre n ko n ze p t Kö ln 2 0 20S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
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Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 3.3
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
B e z i r k s t e i l z e n t r u m
L i n d e n t h a l ,
D ü r e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept K öln 2020
0 50 100 150 20025
Meter
1:4.500
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

26 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.1 Bezirksteilzentrum Lindenthal, Dürener Straße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Lindenthal, Braunsfeld) 
41.728 45.300 
 Stadtteil Lindenthal 30.085 32.800 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Lindenthal 7.268 130,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Osten des Stadtteils Lindenthal. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst v. a. die Nutzungen entlang der Dürener Straße zwischen der 
Universitätsstraße im Osten und dem Lindenthalgürtel im Westen.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die Nutzungs-
dichte entlang der Dürener Straße bestimmt. In den Seitenstraßen befindet sich kein Einzelhandel und 
die Wohnnutzung überwiegt, sodass diese nicht dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet wer-
den.  
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Zentrums am östlichen Ende im Bereich der Universitätsstraße auf-
grund des auslaufenden Einzelhandelsbesatzes, sodass das Zentrum heute eine West-Ost-
Ausdehnung von ca. 1,2 km aufweist. Herausnahme der Dienstleistungen entlang des Lindenthalgürtels 
am westlichen Ende und der ehem. Potenzialfläche nördlich der Uhlandstraße, da diese mittlerweile mit 
einem Wohngebäude bebaut ist.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Aldi (DIS), Rewe (SM), denn’s Biomarkt (SM), dm (FM), Rossmann 
(FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe Wein (FG), Metzgerei (FG) Bücher (FG), Schreib- und Papierwaren 
(FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Braunsfeld und Lindenthal   
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BTZ 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, gutes Angebot im mittel- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe im Zentrum vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
234 
m² VKF 
(abs.) 
10.675

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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
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Nutzungsstruktur
Karte: 3.4
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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B e z i r k s t e i l z e n t r u m
S ü l z  /  K l e t t e n b e r g
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
0 50 100 150 20025
Meter
1:5.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

32 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.2 Bezirksteilzentrum Sülz / Klettenberg Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Klettenberg, Sülz) 
46.596 51.400 
 Stadtteil Sülz 36.068 39.600 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
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Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Sülz 6.596 118,4 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich im Osten des Stadtteils Sülz sowie im Norden des Stadtteils Klettenberg.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Luxemburger Straße zwischen der Brei-
bergstraße und der Wittekindstraße, der Sülzburgstraße / Gottesweg zwischen der Berrenrather Straße 
und der Aegidienberger Straße sowie entlang der Berrenrather Straße zwischen der Kyllburger Straße 
und Weyertal / Arnulfstraße. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den straßenbegleitenden Ge-
schäftsbesatz entlang der Luxemburger Straße, der Sülzburgstraße / Gottesweg und der Berrenrather 
Straße bestimmt. In den Randbereichen nehmen der Anteil der Einzelhandelsnutzungen ab und der 
Wohnnutzungen und ergänzenden Komplementärnutzungen zu.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Kürzung des Zentrums im südlichen und nördlichen Bereich der Luxem-
burger Straße aufgrund der geringen Prägung durch Einzelhandel sowie des fehlenden räumlichen und 
funktionalen Zusammenhangs mit dem Kernbereich des Zentrums (Sülzburgstraße / Berrenrather Stra-
ße). 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM), Alnatura (SM), dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Aldi (DIS), Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Metzgerei (FG), Naturata (FG), Rossmann (FM), Douglas (FG), zoo-
logischer Bedarf (FG), Bücher (FG), darunter Mayersche Buchhand-
lung 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Stadtteile Klettenberg und Sülz 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich über dem Orientierungswert für ein Bezirksteilzentrum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch ein gutes Angebot im mittel- 
und langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, gute und vielseitige Ausstattung  
Nutzungen 
(abs.) 
341 
m² VKF
(abs.) 
11.340

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!( Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 3.5
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
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B e z i r k s t e i l z e n t r u m
W e i d e n ,
A a c h e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze n tr e nk o nze p t  K öln  2 0 2 0
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

288 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.3 Bezirksteilzentrum Weiden , Aachener Straße Zentrentyp: HZ  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Müngersdorf, Junkersdorf, 
Weiden, Lövenich,  
Widdersdorf) 
61.334 64.800 
 Stadtteil Weiden 17.189 17.700 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
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Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Weiden 6.776 121,6 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich im Westen des Stadtbezirks Lindenthal. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Aachener Straße zwischen 
der Einmündung Bunzlauer Straße und Berliner Straße mit einer Ost-West-Ausdehnung von rd. 500 m 
und umfasst dabei im Wesentlichen das Einkaufszentrum Rhein-Center.  
 Eine Potenzialfläche besteht im westlichen Bereich des Zentrums im Kreuzungsbereich Berliner Stra-
ße / Aachener Straße.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich sowohl im Osten als auch im Westen leicht 
gekürzt, da hier die Einzelhandelsdichte stark abnimmt und der Anteil der ergänzenden Komplemen-
tärnutzungen (v. a. Dienstleistung, Gastronomie) sowie der Anteil der Wohnnutzungen zunimmt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Deichmann (FM), Hollister (FM), Apple Store (FM), My Toys (FM), 
Jack & Jones / Vero Moda (FM), Esprit (FM), Xenos (FM), dm (FM), 
Netto (DIS), New Yorker (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Ansons (FM), Intersport (FM), Thalia (FM), Zara (FG), Rewe (SM), 
C&A (FG), H&M (FM), P&C (KH), Saturn (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Kaufhof (WH) 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformwaren (FG), nahkauf (SM), Wein (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Weiden, Lövenich und Widders-
dorf 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BTZ 
 Angebotsschwerpunkt: mittelfristiger Bedarfsbereich, v. a. im Sortiment Bekleidung, Schuhe, gefolgt 
vom langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: hohe Ausstattung, stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
218 
m² VKF
(abs.) 
40.325

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B r a u n s f e l d ,
A a c h e n e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 100 200 30050
Meter
1:7.500
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.4 Stadtteilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Braunsfeld, Stadtviertel  
Alt-Müngersdorf, GE Mün-
gersdorf) 
18.201 -
 Stadtteil Braunsfeld 11.643 12.500 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Braunsfeld 7.058 126,7 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentral im Stadtteil verortet erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich entlang der Aachener Stra-
ße zwischen der Hültzstraße im Osten und der Eupener Straße im Westen. Auf Höhe des Maarweges 
weitet sich der zentrale Versorgungsbereich auf und umfasst auch Bereich der Scheidtweilerstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Aachener Straße bestimmt.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten auf der Südseite der Aachener Stra-
ße leicht verkürzt, da im Kreuzungsbereich Stadtwaldgürtel / Melatengürtel kaum noch Einzelhandels-
betriebe verortet sind. Auch nördlich der Scheidtweilerstraße wird das Zentrum räumlich leicht einge-
kürzt, da hier der Anbieter SB-Möbel Boss nicht mehr am Standort ansässig ist und die gesamte Fläche 
mit Wohnnutzungen überbaut wurde.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Temma (SM), HIT Getränkemarkt (FM), Alma Küchen (FM), Schäfer 
Shop (FG), Vianden Die Einrichtung (FG) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² HIT (SBW) 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformwaren (FG), Feinkost (FG), Metzgerei (FG), Fischgeschäft 
(FG), zoologischer Bedarf (FG) 
Wochenmarkt Aachener Straße 460 / Peter-von-Fliesteden-Straße (Mittwoch / 
Samstag, 4 / 20 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Braunsfeld sowie für die Stadtviertel Alt-
Müngersdorf und GE-Müngersdorf 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich oberhalb des STZ-Orientierungswertes 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch Angebote im langfristigen 
Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: hohe Ausstattung, breite Angebotsstruktur im kurzfristigen Bedarf 
Nutzungen 
(abs.) 
177 
m² VKF
(ab.) 
11.775

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
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S t a d t t e i l z e n t r u m  S ü l z ,
Z ü l p i c h e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:5.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

48 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.5 Stadtteilzentrum Sülz, Zül picher Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet 
(Stadtviertel Sülz, Uni-
Center, Uni-Viertel) 
24.165 - 
 Stadtteil Sülz 36.068 39.600 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Sülz 6.596 118,4 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Sülz an der Grenze zum Stadtteil Lin-
denthal.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Zülpicher Straße zwischen 
Weyertal im Nordosten und der Sülzburgstraße im Südwesten.  
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Zülpicher Straße bestimmt. In den Seitenstraßen nimmt die 
Nutzungsdichte im Einzelhandel stark ab, sodass diese nicht dem zentralen Versorgungsbereich zuge-
rechnet werden.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine leichte Verkleinerung des Zentrums am nordöstlichen Ende. Hier befinden 
sich keine Einzelhandelsnutzungen; der Bereich wird v. a. durch die hier ansässige Berufsschule ge-
prägt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Lidl (DIS), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen Concord (FG), Obst- und Gemüse (FG), Patte Vügel Em 
Veedel (FG), Brautmoden (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Sülz, Uni-Center und Uni-Viertel 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein 
Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: zum Teil qualitative Defizite, noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
115 
m² VKF
(ab.) 
3.120

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
L i n d e n t h a l ,  L i n d e n t h a l g ü r t e l
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
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0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

52 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.6 Nahversorgungszentrum Lindenthal, Lindenthalgürtel  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Neu-Lin-
denthal, Teile des Stadt-
viertels Alt-Lindenthal) 
9.810 - 
 Stadtteil Lindenthal 30.085 32.800 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Lindenthal 7.268 130,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Lindenthal.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang des Lindenthalgürtels, etwa zwischen der Einmündung Bachemer 
Straße im Norden und der Gleueler Straße im Süden. Das Zentrum weitet sich entlang der Gleueler 
Straße leicht in Richtung Westen auf und umfasst hier den ansässigen nah & frisch Supermarkt.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang des Lindenthalgürtels bestimmt.  
 Potenzialflächen bestehen zum einen zwischen der Franzstraße und der Scheffelstraße auf der westli-
chen Straßenseite sowie zwischen der Franzstraße und der Herderstraße auf der östlichen Straßensei-
te des Lindenthalgürtels im Blockinnenbereich.  
 Gegenüber 2010 umfasst der zentrale Versorgungsbereich nicht mehr die Nutzungen südlich der Kir-
che. Hier dominieren fast ausschließlich ergänzende Komplementärnutzungen und Einrichtungen der 
sozialen Infrastruktur.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: nah & frisch (SM), Spielwaren (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt Lindenthalgürtel / Gleueler Straße (Freitag, findet zur Zeit nicht statt)
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für das Stadtviertel Neu-Lindenthal sowie Teile des Stadtviertels Alt-Lindenthal 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszent-
rum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, rudimentäres Angebot im mittelfristigen und 
gutes Angebot im langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, aber unterdurchschnittlicher Marktauftritt des Magnetbetriebes 
Nutzungen 
(abs.) 
70 
m² VKF
(abs.) 
1.740

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Nahversorgungslage 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
J u n k e r s d o r f ,  K i r c h w e g
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

56 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.7 Nahversorgungszentrum Junkersdorf, Kirchweg  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteile Müngersdorf, 
Junkersdorf) 
22.966 23.600 
 Stadtteil Junkersdorf 14.344 14.400 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Junkersdorf 7.714 138,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage innerhalb der beiden Stadtteile Müngersdorf und Junkersdorf.  
 Das Zentrum erstreckt sich entlang des Kirchwegs, etwa zwischen der Einmündung Am Weidenpesch / 
Kölner Weg im Südwesten und der Birkenallee im Nordosten. Südwestlich der Einmündung Am Wei-
denpesch befindet sich der strukturprägende Rewe Supermarkt, der ebenfalls zum Zentrum gehört.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang des Kirchwegs bestimmt, zwischen Rewe im Südwesten und Birkenallee im Nordosten. 
 Potenzialflächen sind im zentralen Versorgungsbereich oder angrenzenden Bereichen nicht vorhan-
den.  
 Gegenüber 2010 wird der Bereich als zentraler Versorgungsbereich neu abgegrenzt (2010: Nahversor-
gungslage).  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Drogeriewaren (FG), Blumen (FG), Hausrat / Glas / Porzellan (FG), 
Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Müngersdorf und Junkersdorf 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche entsprechen dem Orientierungswert für ein Nahversorgungs-
zentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, ergänzt um zwei Betriebe im langfristigen Be-
darfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: instabil, mit nur einem kleinflächigen Magnetbetrieb 
Nutzungen 
(abs.) 
26 
m² VKF
(abs.) 
1.740

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 3.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  L i n d e n t h a l
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
L ö v e n i c h ,  B r a u w e i l e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
^_ Leerstand
0 50 100 150 20025
Meter
1:3.000
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

60 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.8 Nahversorgungszentrum Lövenich, Brauweiler Straße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteil Lövenich) 
9.043 9.900 
 Stadtteil Lövenich 9.043 9.900 
 Stadtbezirk Lindenthal 149.658 161.500 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Lövenich 7.548 135,5 
 Stadtbezirk Lindenthal 6.948 124,7 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Zentrum des Stadtteils Lövenich.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Brauweiler Straße, etwa zwischen der Ein-
mündung Moltkestraße im Süden und der Karl-Kaulen-Straße / Zaunstraße im Norden. Das Zentrum 
erstreckt sich im östlichen Bereich entlang der Kölner Straße bis kurz vor dem Biberweg.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz in der Brauweiler Straße bestimmt. Darüber hinaus umfasst das Zentrum 
Teile der Kölner Straße bis einschließlich des Rewe Vollsortimenters.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine engere Abgrenzung im südlichen Bereich der Brauweiler Straße auf Höhe 
des Kreuzungsbereiches Moltkestraße, da dieser Bereich ausschließlich durch ergänzende Komple-
mentärnutzungen und Wohnen geprägt wird.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Elektrowaren (FG), Sportbekleidung (FG), Antiquitäten (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Lövenich 
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, die Verkaufsflä-
che liegt oberhalb des Orientierungswertes 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich stabil, ein Magnetbetrieb vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
28 
m² VKF
(abs.) 
1.915

64 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.9 Nahversorgungslage Sülz, H ermeskeiler Platz Zentrentyp: N VL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Sülz 36.068 39.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Sülz 6.596 118,4 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 11 100 620 100 + 1 + 170 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 6 55 485 78 + 1 + 135 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 2 18 * * + / - 0 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 3 27 * * + / - 0 * 
 
 
Karte 3.11: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Sülz, Hermeskei ler Platz  
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich insgesamt elf Einzelhandelsbetriebe, wobei der Angebots-
schwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich liegt. Hier ist neben dem Rewe Supermarkt auf zwei Bä-
ckereien, einen Kiosk, eine Apotheke und einen Floristen hinzuweisen.  
 Im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich befinden sich im Zentrum Anbieter aus den Bereichen 
Bücher, Bekleidung, Kunst, Fahrräder und Bau- und Heimwerkerbedarf.  
 Komplementärnutzungen: 16 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Friseure, 
Immobilienberatung, Schneiderei, Reinigung), eine Pizzeria sowie zwei Leerstände.  
 Insgesamt liegt die Verkaufsflächenausstattung deutlich unterhalb des Orientierungswertes für ein Nah-
versorgungszentrum. Aufgrund der vorhandenen Baustrukturen und der fehlenden Potenzialflächen be-
stehen keine Möglichkeiten zum Ausbau und zur Ertüchtigung zu einem funktionierenden zentralen 
Versorgungsbereich; folglich wird der Standortbereich als Nahversorgungslage fortgeschrieben.

Stadtentwicklung Köln  65
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Teil B – 3 Stadtbezirk Lindenthal 
3.6.10 Nahversorgungslage Widdersdorf, Hauptstraße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Widdersdorf 12.136 13.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Widdersdorf 6.102 109,5 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 15 100 1.100 100 + / - 0 - 435 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 10 67 840 76 - 2 - 550 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 2 13 * 7 - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 3 20 * 17 + 3 * 
 
 
Karte 3.12: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Widdersdorf, Ha uptstraße
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich mit Ausnahme einer Buchhandlung, eines Sanitätshauses und 
drei Fachgeschäften im Einrichtungsbedarf ausschließlich Anbieter des kurzfristigen Bedarfsbe-
reichs. Hier ist auf verschiedene kleinteilige nahversorgungsrelevante Anbieter (Bäckereien, Metzgerei, 
Apotheke, Blumen) hinzuweisen. Die Fläche des ehemaligen Penny-Marktes wird durch den italieni-
schen Supermarkt Parma-Delikatessen nachgenutzt.  
 Komplementärnutzungen: 21 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Bank, 
Reisebüro), fünf Gastronomiebetriebe (Café, Kneipe, Restaurant, Imbisse). 
 Am südlichen Ortsrand befindet sich eine Einzelhandelsagglomeration, u. a. bestehend aus einem Ede-
ka-Center, Aldi und dm, sodass aufgrund dieser Wettbewerbssituation kaum Möglichkeiten Ertüchtigung 
des Ortskerns zu einem funktionierenden zentralen Versorgungsbereich zu erwarten ist. Demnach wird 
der Bereich weiterhin als Nahversorgungslage eingestuft.

Stadtbezirk 4 - Ehrenfeld

4. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die sieben im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche haben sich im Kontext ihrer jeweiligen Funktionszuweisung in der 
Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes 2020 weitestgehend fortgeschrieben werden. Während das im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesene Nahversorgungszentrum Ossendorf 
nicht mehr die Kriterien an einen zentralen Versorgungsbereich erfüllt und folglich im 
Rahmen der Fortschreibung zur Nahversorgungslage herabgestuft wird, werden die beiden 
im Jahr 2013 ausgewiesenen Nahversorgungszentren Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Straße 
sowie Ehrenfeld-West, Venloer Straße aufgrund der positiven Entwicklungen im 
Nutzungsbesatz und der Verkaufsflächenausstattung zukünftig jeweils als Stadtteilzentrum 
ausgewiesen. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe 
Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße   
Stadtteilzentrum Bickendorf, Venloer Straße   
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-Ost, Subbelrather 
Straße   Stadtteilzentrum 
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-West, Venloer 
Straße     Stadtteilzentrum 
Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, Landmannstraße   
Nahversorgungszentrum Bocklemünd/ Mengenich   
Nahversorgungszentrum Ossendorf ✘  
Sonderstandort Ossendorf   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Ehrenfeld werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 4.1
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze ntrenk onz ept Köln 2 02 0S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
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STZ Ehrenfeld,
Venloer Str.
BZ Ehrenfeld, 
Venloer Str.
Sonderstandort Ossendorf
NVL Ossendorf
STZ Bickendorf, 
Venloer Str.
STZ Ehrenfeld, 
Subbelrather Str.
STZ Neuehrenfeld, 
Landmannstr.
NVZ Bocklemünd / Mengenich,
 Görlinger Zentrum
1:26.000
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
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Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
#*
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Discounter
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
Wochenmarkt")M

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
B e z i r k s z e n t r u m 
E h r e n f e l d ,
V e n l o e r S t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenko nzept K öln 2 020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 4.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

26 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.1 Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Straße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Ehrenfeld) 
107.369 114.100 
 Stadtteil Ehrenfeld 37.102 39.800 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ehrenfeld 5.886 105,7 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südöstlichen Bereich des Stadtbezirkes Ehrenfeld, im Nordosten des gleichnamigen Stadtteils.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 1,3 km entlang der Venloer Straße zwischen 
Fuchsstraße im Südosten und Lessingstraße im Nordwesten, mit Ausläufern in die Seitenstraßen.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Venloer Straße sowie durch das Bezirksrathaus im Nordwesten bestimmt. Daneben 
umfasst der Bereich wesentliche Nutzungen in den Seitenstraßen.  
 Eine Potenzialfläche findet sich im Südosten des Zentrums auf der nördlichen Straßenseite neben der 
Moschee sowie auf dem Heliosgelände.  
 Gegenüber 2010 findet eine Verkürzung des Zentrums in südöstlicher Richtung sowie der Ausläufer in 
einige Seitenstraßen (u. a. Philippstraße, Hansemannstraße, Klarastraße) aufgrund auslaufenden Ein-
zelhandelsbesatzes oder geringer Nutzungsdichte statt. Daneben erfolgte die Entnahme von rückwärti-
gen Wohnbereichen entlang der Venloer Straße. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM), Penny (DIS), Aldi (DIS), Deichmann (FM), Rossmann 
(FM), denn’s Bio (SM)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM),  
 1.500 bis unter 3.000 m² B.O.C. Fahrrad Megamarkt (FM)  
 über 3.000 m² Kaufland (SB), Yellow Möbel (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe Buchhandel (FG), Parfümerie (FG), Fielmann (FG), Fischgeschäft 
(FG) 
Wochenmarkt Neptunplatz (Dienstag / Freitag, 3 / 10 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für den gesamten Stadtbezirk Ehrenfeld  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkte: im kurz- und langfristigen Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittelfristigen 
Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, zum Teil qualitative Angebotsdefizite 
Nutzungen 
(abs.) 
385 
m² VKF 
(abs.) 
28.800

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.4
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renkonzep t Köln 2020S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  B i c k e n d o r f ,
V e n l o e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
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bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

32 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.2 Stadtteilzentrum Bickendorf, Venloer Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Bickendorf, Vogelsang, 
Ossendorf) 
35.276 38.500 
 Stadtteil Bickendorf 16.658 18.700 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bickendorf 5.127 92,0 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Bickendorf. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 400 m entlang der Venloer Straße, zwischen der 
Äußeren Kanalstraße im Südosten und der Nagelschmiedgasse im Nordwesten, mit Ausläufern in die 
Wilhelm-Mauser-Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird vor allem durch die straßenbegleitenden 
Nutzungen in der Venloer Straße sowie durch das Rewe-Center im Süden bestimmt.  
 Potenzialflächen befinden sich im Bereich Wilhelm-Mauser-Straße/ Venloer Straße, im Westen des 
Kreuzungsbereichs und im Bereich des Parkplatzes südlich der Venloer Straße. Dort ist Wohnungsbau 
und im Erdgeschoss Einzelhandel geplant.   
 Gegenüber 2010 leichte Verkürzung des zentralen Versorgungsbereichs am nordwestlichen Ende im 
Bereich Venloer Straße/ Häuschensweg aufgrund geringer Nutzungsdichte und der Zunahme an reinen 
Wohnnutzungen sowie Entnahme des Areals der Feuerwache. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² Rewe Center (SB) 
weitere nennenswerte Betriebe: Türkischer Lebensmittelmarkt (FG), Optik (FG), Blumen (FG), Apo-
theke (FG)  
Wochenmarkt Rochusplatz (Mittwoch / Samstag, 44 / 22 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Bickendorf, daneben Mitversorgung der Stadt-
teile Vogelsang und Ossendorf  
 Anzahl der Betriebe unter, Verkaufsfläche jedoch deutlich über dem Orientierungswert für ein STZ  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, darüber hinaus Angebote im langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, Rückgang der VKF nur aufgrund verkürzter Abgrenzung 
Nutzungen 
(abs.) 
46 
m² VKF
(abs.) 
4.900

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent renkonzep t Köln 2020S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  N e u e h r e n f e l d ,
L a n d m a n n s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 35 70 105 14017,5
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

36 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.3 Stadtteilzentrum Neuehrenfel d, Landmannstraße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Teilbe-
reich Stadtteil Neuehrenfeld, 
Teilbereich Stadtviertel Eh-
renfeld-West) 
25.921 - 
 Stadtteil Neuehrenfeld 24.298 25.500 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neuehrenfeld 6.092 109,4 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Südwesten des Stadtteils Neuehrenfeld, an der Grenze zum Stadtteil Ehrenfeld.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst den Bereich entlang der Subbelrather Straße, zwischen Sie-
mensstraße und Platenstraße sowie die Landmannstraße inklusive des Lenauplatzes sowie die Iltis-
straße bis zur Nußbaumerstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von dem neueröffneten 
Rewe-City-Markt in der Subbelrather Straße, dem straßenbegleitenden Nutzungsbesatz in der Land-
mannstraße sowie den Nutzungen am Lenauplatz bestimmt. In den Randbereichen nimmt die Dichte 
der Einzelhandelsnutzungen stark ab, sodass diese nicht mehr dem Zentrum zugerechnet werden.  
 Potenzialflächen befinden sich in aktuellen Leerständen oder können durch Zusammenlegung von 
Ladeneinheiten geschaffen werden.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Südwesten, entlang der Subbelrather Stra-
ße, aufgrund des abnehmenden Geschäftsbesatzes gekürzt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Rossmann (FM), Bücher (FG), Reformhaus (FG), Fischgeschäft (FG)
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für Teile des Stadtteils Neuehrenfeld sowie des Stadtviertels Ehrenfeld-West  
 Anzahl der Betriebe knapp doppelt so hoch wie der Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum, die Ver-
kaufsfläche zum Erhebungszeitpunkt deutlich darunter  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, daneben einige Angebote im mittel- und langfristigen Bedarf
aktueller Entwicklungsstand: stabil, zwischenzeitlich Eröffnung eines zweiten Rewe-Marktes im Zent-
rum; attraktive Einzelhandelsausstattung  
Nutzungen 
(abs.) 
108 
m² VKF
(abs.) 
2.150

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
St adt teilze ntrum
Ehre nfe ld- Ost, Subbelrather St r.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:5.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

40 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.4 Stadtteilzentrum Ehrenfeld -Ost, Subbelrather Straße Zentr entyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Ehrenfeld, GE 
Schlachthof-Süd), Teilberei-
che Stadtviertel Neuehren-
feld, Ehrenfeld-West) 
22.525 - 
 Stadtteil Ehrenfeld 37.102 39.800 
 Stadtbezirk Ehrenfeld  107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ehrenfeld 5.886 105,7 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Osten des Stadtteils Ehrenfeld entlang der Subbelrather Straße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst auf rd. 520 m im Wesentlichen die Nutzungen entlang der 
Subbelrather Straße, zwischen der Wißmannstraße im Südosten und der Siemensstraße im Nordwes-
ten. Daneben umfasst das Zentrum im Westen die Nutzungen am Ehrenfeldgürtel bis zur Unterführung. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von den straßenbegleiten-
den Nutzungen an der Subbelrather Straße und am Ehrenfeldgürtel bestimmt.  
 Dort befindet sich auch eine Potenzialfläche im Bereich der ehemaligen Postdirektion, auf welcher 
u. a. die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geplant ist.  
 Gegenüber 2010 wird in erster Linie der östliche Zentrumsbereich ab der Einmündung Lukasstraße / 
Wißmannstraße gekürzt, da von dort an der Nutzungsbesatz vermehrt durch reine Wohnnutzungen un-
terbrochen wird und die fußläufige Erlebbarkeit des Zentrums nicht mehr gegeben ist.  
 Einstufung des Zentrums als Stadtteilzentrum (ehemals Nahversorgungszentrum) aufgrund der Ver-
kaufsflächenausstattung, die deutlich über dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum liegt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Karadag (SM)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränke (FM), Möbel (FG), Schreibwaren (FG), Fahrräder (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Ehrenfeld, GE Schlachthof-Süd sowie Teile der Stadtviertel 
Neuehrenfeld, Ehrenfeld-West  
 Anzahl der Betriebe dem Orientierungswert für ein STZ entsprechend, Verkaufsfläche deutlich darüber.  
 Angebotsschwerpunkt: klar im kurzfristigen Bedarf, daneben Angebote im langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, zum Teil städtebauliche und qualitative Defizite 
Nutzungen 
(abs.) 
68 
m² VKF
(ab.) 
3.175

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
E h r e n f e l d - W e s t ,  V e n l o e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:4.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.5 Stadtteilzentrum Ehrenfeld-West, Venloer Straße Zentrenty p: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Ehrenfeld-West) 
13.270 - 
 Stadtteil Ehrenfeld 37.102 39.800 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ehrenfeld 5.886 105,7 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum liegt im Norden des Stadtteils Ehrenfeld, südlich des Stadtteils Bickendorf.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 500 m entlang der Venloer Straße, zwischen der 
Lessingstraße im Südosten und der Alpenerstraße im Nordwesten.  
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Venloer Straße bestimmt. In den Randbereichen nimmt die Nutzungsdichte im Ein-
zelhandel stark ab, sodass diese nicht mehr miteinbezogen werden.  
 Im Zentrum ist keine Potenzialfläche vorhanden.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum entlang der Venloer Straße in nordwestliche Richtung ab Höhe der 
Alpenerstraße gekürzt, da sich im Anschluss nur noch ein geringer Einzelhandelsbesatz befindet, der 
vielfach durch Wohnnutzungen und ergänzende Komplementärnutzungen unterbrochen wird. 
 Einstufung des Zentrums als Stadtteilzentrum (ehemals Nahversorgungszentrum) aufgrund der Anzahl 
der Betriebe und der Verkaufsflächenausstattung, die den Orientierungswerten für ein Stadtteilzentrum 
entsprechen, sowie Verschiebung des Angebotsschwerpunktes. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Zeeman (DIS), türkischer Lebensmittelmarkt (FG), Fisch (FG), Juwe-
lier (FG), Fahrräder (FG), Bekleidung (FG), Antiquitäten (FG)  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Ehrenfeld-West 
 Anzahl der Betriebe und VKF-Ausstattung den Orientierungswerten für ein STZ entsprechend 
 Angebotsschwerpunkt: v. a. im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus auch breite Angebotsausstattung im 
mittel- und langfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, v. a. im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich sowie bei Kom-
plementärnutzungen funktionale Ergänzung zu dem BZ Ehrenfeld, Venloer Str. 
Nutzungen 
(abs.) 
80 
m² VKF
(abs.) 
2.895

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 4.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept K öln 2020S t a d t b e z i r k  E h r e n f e l d
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

48 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.6 Nahversorgungszentrum Bocklemünd / Mengenich,   
Görlinger Zentrum  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Bocklemünd / Mengenich) 
10.693 10.300 
 Stadtteil Bocklemünd / Men-
genich 
10.693 10.300 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 107.369 114.100 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Bocklemünd / Men-
genich  
5.244 94,1 
 Stadtbezirk Ehrenfeld 5.797 104,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum liegt im zentralen Siedlungsgebiet des Stadtteils Bocklemünd / Mengenich, am nordwestli-
chen Rand des Bezirks Ehrenfeld.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst die einheitlich konzipierte Siedlungsanlage Görlinger Zen-
trum zwischen Schumacherring im Norden und Ollenhauerring im Süden sowie der Straße Görlinger 
Zentrum im Westen und dem Kindergarten bzw. dem Altenheim im Osten. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches richtet sich nach den Baustrukturen der Wohn-
anlage und umfasst das Geschäftszentrum Görlinger Zentrum mit den dortigen Nutzungen.  
 Potenzialflächen befinden sich in Form von Leerständen im Geschäftszentrum.  
 Gegenüber 2010 entfallen im Nordosten und Südwesten Bereiche aus dem Zentrum, welche keine 
zentrenprägenden Nutzungen besitzen und den Zentrenbereich unverhältnismäßig vergrößern. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Zeeman (FM), Apotheken (FG), Bäckereien (FG), Postshop (FG) 
Wochenmarkt Görlinger Zentrum (Donnerstag, 14 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den eigenen Stadtteil  
 Die Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, während die 
Verkaufsfläche deutlich darüber liegt.  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf; nur ein Anbieter im mittelfristigen Bedarfsbereich 
 aktueller Entwicklungsstand: stabil, zwischenzeitlich erfolgte die Angebotsergänzung durch einen 
Rossmann Drogeriemarkt 
Nutzungen 
(abs.) 
24 
m² VKF
(abs.) 
1.790

52 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 4 Stadtbezirk Ehrenfeld 
4.6.7 Nahversorgungslage Ossendorf Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Ossendorf 10.422 11.400 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Ossendorf 5.807 104,3 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe  
2016 
Verkaufsfläche 
2016 
Vergleich  
2008 / 2016 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 4 100 1.385 100 - 3 + 35 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3 75 * 98 - 2 + 55 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 25 * 2 +/- 0 * 
 
 
Karte 4.9: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Ossendorf 
 
 
Charakteristik  
 Die Einzelhandelsausstattung der Nahversorgungslage wird durch den Lidl Lebensmitteldiscounter do-
miniert; es ist nur ein geringes ergänzendes Angebot an kleinteiligen Anbietern (u. a. Apotheke, 
Schreibwaren, Elektrowaren) sowie an Komplementärnutzungen vorhanden. Zwar liegt der Bereich mit 
rd. 1.390 m² Verkaufsfläche, von denen 98 % auf den kurzfristigen Bedarfsbereich entfallen, ver-
kaufsflächenseitig über dem Orientierungswert für Nahversorgungszentren, die Anzahl der Betriebe 
liegt jedoch deutlich darunter. Daher geht nahezu die gesamte Verkaufsfläche auf den Lebensmittel-
markt zurück. Durch die abgesetzte Lage des Lidl-Marktes im Süden des ehemaligen Zentrums beste-
hen zudem kaum Austauschbeziehungen zwischen diesem und den sonstigen Nutzungen.  
 Komplementärnutzungen: 9 Dienstleistungsbetriebe (v. a. medizinische Dienstleistungen, Friseure, 
Kosmetikstudio), drei Gastronomiebetriebe (Imbisse, Restaurant) und zwei Einrichtungen der sozialen 
Infrastruktur.

Stadtbezirk 5 - Nippes

5. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Acht der zehn im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Nippes haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden 
können. Änderungen ergeben sich bei dem 2013 ausgewiesenen Nahversorgungszentrum 
Longerich, Longericher Hauptstraße. Dieses wird aufgrund der teils eingeschränkten 
Nutzungsstruktur künftig als Nahversorgungslage ausgewiesen. Das ehemalige 
Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser Straße / Friedrich-Karl-Straße wird 
aufgrund der geringen Einzelhandelsdichte sowie den fehlenden städtebaulich-funktionalen 
Zusammenhängen im Kontext der Fortschreibung zukünftig als Streulage eingeordnet. 
Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter 
Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen 
Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Nippes, Neusser Straße   
Stadtteilzentrum Niehl, Niehler Straße / Friedrich-Karl-
Straße   
Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord, 
Wilhelm-Sollmann-Straße   
Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord, 
Longericher Straße   
Nahversorgungszentrum Longerich, Longericher 
Hauptstraße ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser 
Straße / Friedrich-Karl-Straße ✘ Einzelstandort  
Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser 
Straße / Kapuzinerstraße   
Nahversorgungszentrum Nippes, Sechzigstraße   
Nahversorgungszentrum Riehl, Stammheimer Straße   
Nahversorgungszentrum Alt-Niehl, Sebastianstraße   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Nippes werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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NVZ Alt-Niehl, 
Sebastianstr.
BZ Nippes, 
Neusser Str.
STZ Niehl, Niehler Str./
Friedrich-Karl-Str.
NVZ Nippes, 
Sechzigstr.
NVZ Riehl, 
Stammheimer Str.
NVZ Weidenpesch, 
Neusser Str./Kapuziner Str.
NVL Bilderstöckchen, 
Schiefersburger Weg
NVZ Longerich, 
Gartenstadt-Nord, 
Longericher Str. NVZ Longerich, 
Gartenstadt-Nord, 
Wilhelm-Sollmann-Str.
NVL Mauenheim, 
Merheimer Str.
NVL Alt-Longerich, 
Grethenstraße
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
1:29.000
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 5.1
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
Wochenmarkt")M

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  N i p p e s
B e z i r k s z e n t r u m  
N i p p e s ,
N e u s s e r  S t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zen tre nk on zep t K öln  20 20
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 5.2
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

24 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
 
5.6.1 Bezirkszentrum Nippes, N eusser Straße  Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Nippes) 
117.263 125.400
 Stadtteil Nippes 35.862 40.400 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Nippes 5.948 106,8 
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südlichen Teil des Stadtbezirks Nippes, an der Grenze zum Stadtbezirk Innenstadt. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst v. a. die Nutzungen entlang der Neusser Straße auf einer Länge 
von rd. 1,1 km zwischen den Einmündungen Niehler Kirchweg im Norden und Holbeinstraße im Süden. Im 
Bereich der Wilhelmstraße bzw. der Viersener Straße erstreckt sich das Zentrum auch auf den Wilhelmplatz. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die Nutzungen 
entlang der Neusser Straße bestimmt. Wenn sich in den Seitenstraßen kein Einzelhandel befindet und 
die Wohnnutzungen überwiegen, werden diese nicht dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet.  
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkleinerung des Zentrums im nördlichen Bereich, da der hier vorhan-
dene Parkplatz nicht als Potenzialfläche zur Verfügung steht.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich in der Neusser Straße am nördlichen Ende des Zentrums auf der 
westlichen Straßenseite, wo derzeit noch das Möbel-Küchenstudio Breitbach ansässig ist. Hier ist die 
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes beabsichtigt, integriert in einen Wohnungsbau.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM, 2x), Rossmann (FM), Mayersche Buchhandlung (FM), dm 
(FM), Alnatura (SM), Jamuno (FM), Netto (DIS), Deichmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Möbel-Küchenstudio Breitbach (FM) 
 über 3.000 m² Galeria Kaufhof (WH) 
weitere nennenswerte Betriebe Bücher (FG), Schreib- und Papierwaren (FG), Elektrowaren (FG), 
Metzgereien (FG) 
Wochenmarkt Wilhelmplatz (Montag – Freitag / Samstag, 27 / 60 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für den Bezirk Nippes  
 Anzahl der Betriebe oberhalb, die Verkaufsfläche entsprechend des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkt: relativ gleichmäßige Verteilung auf den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe im Zentrum vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
288 
m² VKF 
(abs.) 
20.550

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Niehler Straße
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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 5.3
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  N i e h l ,
N i e h l e r  S t r.  /  K a r l - F r i e d r i c h - S t r.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

30 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.2 Stadtteilzentrum Niehl, Niehler Straße /   
Friedrich-Karl-Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Niehl) 
20.206 22.300
 Stadtteil Niehl 20.206 22.300 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Niehl 5.484 98,5
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Südwesten des Stadtteils Niehl. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen die Nutzungen entlang der Niehler- und 
Friedrich-Karl-Straße zwischen der Einmündung Nesselrodestraße und Eichhornstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird vor allem durch die straßenbegleitenden 
Einzelhandelsnutzungen entlang der Niehler Straße (ca. 350 m) und Friedrich-Karl-Straße (rd. 300 m) 
bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Im Vergleich zu 2010 erfolgt eine Kürzung des zentralen Versorgungsbereiches auf der westlichen 
Straßenseite der Niehler Straße, da hier nur stark untergeordnet Einzelhandels- bzw. Komplemen-
tärnutzungen vorhanden sind und die Bebauung hauptsächlich durch Wohnnutzungen geprägt wird. 
Darüber hinaus wird das Zentrum nördlich der Friedrich-Karl-Straße verringert, da im Blockinnenbereich
nur noch Wohnnutzungen vorhanden sind. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), dm (FM), Fressnapf (FM), Rewe Getränkemarkt (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² Obi (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe: Metzgereien (FG), Fahrräder (FG), zoologischer Bedarf (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Niehl  
 Anzahl der Betriebe dem Orientierungswert entsprechend und Verkaufsflächenausstattung deutlich 
oberhalb des Orientierungswertes für ein STZ 
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch umfassendes Angebot im 
kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: gute Ausstattung, stabil  
Nutzungen 
(abs.) 
57 
m² VKF
(abs.) 
7.780

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Wilhelm -
Rings - Straße
Johannes -
Sollman - Straße
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1:2.750
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.4
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum Longerich,
Gartenstadt Nord, Wilhelm-Sollmann-Str.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.3 Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord,   
Wilhelm-Sollmann-Straße Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Gartenstadt-Nord) 
5.105 -
 Stadtteil Longerich 13.701 13.700 
 Stadtbezirk Nippes  117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Longerich 6.820 122,4
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im östlichen Teil des Stadtteils Longerich. 
 Das Zentrum erstreckt sich auf den Bereich der Stadtbahnhaltestelle Herforder Straße zwischen der 
Graseggerstraße und der Altonaer Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von den Einzelhandels-
nutzungen im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Herforder Straße geprägt, im Umfeld bestehen ansons-
ten nur Wohnnutzungen bzw. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Gegenüber 2010 verringert sich das Zentrum im westlichen Bereich, da hier ausschließlich Einrichtun-
gen der sozialen Infrastruktur vorhanden sind, die nicht als Potenzialfläche für das Zentrum dienen, so-
wie im Osten aufgrund fehlender Einzelhandelsnutzungen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränkemarkt (FM), Bücher (FG), Hörakustik (FG), Sportbekleidung 
(FG), Hausrat (FG)  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für das Stadtviertel Gartenstadt-Nord  
 Anzahl der Betriebe deutlich über dem Orientierungswert und Verkaufsfläche durchschnittlich für ein 
Nahversorgungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich sowie geringes Angebot im mittelfristigen Be-
darfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, mit qualitativen Defiziten im kurzfristigen Bedarfsbereich  
 
Nutzungen 
(abs.) 
30 
m² VKF
(abs.) 
1.080

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1:2.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.5
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum Longerich,
Gartenstadt Nord, Longericher Str.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.4 Nahversorgungszentrum Longerich, Gartenstadt-Nord,   
Longericher Straße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Neu-Longerich, Alt-
Longerich, Lützlongerich) 
8.262 -
 Stadtteil Longerich 13.701 13.700 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Longerich 6.820 122,4
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Longerich.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf den Kreuzungsbereich Johannes-
Rings-Straße / Longericher Straße zwischen der Schlackstraße und der Außemer Straße (Länge rd. 
250 m).  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a. durch den straßenbegleitenden 
Geschäftsbesatz entlang der Longericher Straße bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche im Norden des Zentrums wurde zwischenzeitlich mit einem großflächigen Edeka-
Markt bebaut. 
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Zentrums im Norden auf der westlichen Seite der Longericher Stra-
ße, da hier ausschließlich Wohnnutzungen vorhanden sind. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rossmann (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Reformwaren (FG), Parfümerie (FG), Optiker (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Neu-Longerich, Alt-Longerich und Lützlonge-
rich 
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum, die Verkaufsflä-
che liegt leicht darunter, wobei zwischenzeitlich auf die Eröffnung des Edeka-Marktes hinzuweisen ist 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristiger Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mit Rossmann und dem neu eröffneten Edeka-Markt sind zwei 
Magnetbetriebe vorhanden  
 
Nutzungen 
(abs.) 
22 
m² VKF
(ab.) 
960

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1:3.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.6
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zen tre nko nze pt Köln 20 20S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
Nahversorgungszentrum
Weidenpesch, Neusser Str. / Kapuzinerstr.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

42 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.5 Nahversorgungszentrum Weidenpesch, Neusser Straße /   
Kapuzinerstraße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet 
(Stadtviertel Merheim 
lrh.) 
4.963 - 
 Stadtteil Weidenpesch 13.957 14.700 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Weidenpesch 5.514 99,0 
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im nördlichen Bereich des Stadtteils Weidenpesch. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Neusser Straße (Länge ca. 200 m) mit ei-
nem Ausläufer in die Kapuzinerstraße und umfasst die hier ansässige Ladenzeile. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen vom Geschäftsbesatz 
entlang der Neusser Straße bestimmt. 
 Zwei Potenzialflächen sind im östlichen Bereich des Zentrums vorhanden. Die nördliche Potenzialflä-
che befindet sich ggü. der Parkplatzanlage des Seniorenheims und die südliche Potenzialfläche auf 
Höhe der Straße An dem Kreutzmorgen (Freifläche), die jedoch voraussichtlich von der Feuerwehr als 
Erweiterungsfläche benötigt wird. Gegebenenfalls kann hier im Erdgeschoss Einzelhandel integriert 
werden. 
 Gegenüber 2010 nur geringfügige Änderungen im Bereich der Stellplatzfläche des Rewe-Centers und 
am südlichen Ende des Zentrums. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Zeeman (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m²  
 über 3.000 m² Rewe-Center (SBW) 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen (FG), Polsterstoffe (FG), Textilanbieter (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Merheim lrh. 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche liegen beide deutlich oberhalb des durchschnittlichen Orientie-
rungswertes für ein Nahversorgungszentrum 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, ein Magnetbetrieb vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
38  
m² VKF
(abs.) 
4.315

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1:2.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.7
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
N i p p e s ,  S e c h z i g s t r.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

46 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.6 Nahversorgungszentrum Nippes, Sechzigstraße Zentrentyp: N VZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Sechzig-
Viertel, GE Schlachthof-
Nord, Siedlung Ausbes-
serungswerk Nippes) 
10.868 - 
 Stadtteil Nippes 35.862 40.400 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Nippes 5.948 106,8
 Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Teil des Stadtteils Nippes.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Sechzigstraße zwischen der Einmündung 
Nohlstraße im Westen und Siebachstraße im Osten (Länge rd. 300 m) sowie der Siebachstraße und der 
Merheimer Straße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen vom Geschäftsbesatz 
entlang der Sechzigstraße, der Siebachstraße und der Merheimer Straße bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Gegenüber 2010 erfolgt keine Veränderung der Abgrenzung. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Haushaltsgeräte (FG), Fahrräder (FG), Obst- und Gemüse (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtviertel Sechzigviertel, GE Schlachthof-Nord, Siedlung Ausbesse-
rungswerk Nippes 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, qualitative Defizite (v. a. ungünstiger Verkaufsflächenzu-
schnitt, eher lose Verteilung der Geschäfte im Zentrum), jedoch auch ohne Entwicklungsspielraum  
Nutzungen 
(abs.) 
63 
m² VKF
(abs.) 
1.935

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1:3.300
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.8
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 15025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
R i e h l ,  S t a m m h e i m e r  S t r.
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.7 Nahversorgungszentrum Riehl, Stammheimer Straße  Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteil Riehl) 
11.947 11.800 
 Stadtteil Riehl 11.947 11.800 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Riehl 6.291 112,9
 Stadtbezirk Nippes  5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Riehl.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Stammheimer Straße zwi-
schen der Einmündung Riehler Gürtel und Riehler Tal mit Ausläufern in der Hittorfstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a. durch die straßenbegleitenden Nut-
zungen entlang der Stammheimer Straße (Länge rd. 300 m) bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich auf der östlichen Straßenseite der Stammheimer Straße in zweiter 
Baureihe mit Anbindung an die Hittorfstraße.  
 Keine Veränderung der Abgrenzung gegenüber 2010. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kinderbekleidung (FG), Bücher (FG), Schreib- und Papierwaren 
(FG), Haushaltswaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Riehl 
 Anzahl der Betriebe und der Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahver-
sorgungszentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich, darüber hinaus gutes Angebot im langfristigen 
Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich stabil, ein Magnetbetrieb vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
53 
m² VKF
(abs.) 
1.810

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 5.9
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 75 150 225 30037,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
A l t - N i e h l ,  S e b a s t i a n s t r .
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.8 Nahversorgungszentrum Alt-Niehl, Sebastianstraße Zentrent yp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Niehl) 
5.292 - 
 Stadtteil Niehl  20.206 22.300 
 Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Niehl 5.484 98,5
 Stadtbezirk Nippes  5.792 104,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Norden des Stadtteils Niehl (Alt-Niehl).  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Sebastianstraße zwischen der Überführung 
Industriestraße im Süden und südlich des Niehler Damms im Norden (ca. 700 m).  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Sebastianstraße bestimmt.  
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.  
 Gegenüber 2010 leichte Verkürzung des Zentrums im Norden. In diesem Bereich ist Wohnbebauung 
geplant.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² nahkauf (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Haushaltsgeräte (FG), Geschenkartikel (FG), Leder- und Täschner-
waren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für das Stadtviertel Niehl  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittel- und langfristigen Be-
darfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, z. T. qualitative Defizite (jedoch mit einem Integrationsmarkt 
Möglichkeiten zur Grundversorgung vorhanden) 
Nutzungen 
(abs.) 
52 
m² VKF
(abs.) 
1.125

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.9  Nahversorgungslage Bilderstöckchen,   
Schiefersburger Weg Zentrentyp: - 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Bilderstöckchen 15.950 16.800 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Bilderstöcken 4.794 86,1 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 5 100 1.340 100 - 2 - 40 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 4 80 1.140 85 - 2 - 220 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - 1 - 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 20 * 7 + 1 * 
 
 
Karte 5.10:   Nutzungsstruktur N ahversorgungslage Bilderstöckchen,  
Schiefersburger Weg  
 
 
Charakteristik 
 Insgesamt sind 5 Einzelhandelsbetriebe (u. a. Netto, Rossmann, Kiosk) und eine Bäckerei mit Café mit 
deutlichem Verkaufsflächenschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich vorhanden.  
 Während im mittelfristigen Bedarfsbereich kein Anbieter vertreten ist, ist im langfristigen Bedarfs-
bereich auf den Anbieter Teppich König hinzuweisen.  
 Komplementärnutzungen: 4 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Friseur, 
Kosmetikstudio) sowie zwei Leerstände.  
 Die Anzahl der Nutzungen liegt unterhalb des Orientierungswertes für ein NVZ. Aufgrund von fehlenden 
Potenzialflächen besteht derzeit keine Möglichkeit zur Ertüchtigung zu einem funktionierenden Zentrum. 
Die Erweiterung des Lebensmittelmarktes am Standort wird empfohlen.

Stadtentwicklung Köln  59
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.10 Nahversorgungslage Mauenheim, Merheimer Straße   Zentren typ: - 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Mauenheim  5.640 5.700 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Mauenheim  5.937 106,6 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums 
 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 6 100 960 100 - 3 - 210 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 83 945 - 4 - 225 - 105 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - + / - 0 - 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 17 * 2 + 1 * 
 
 
Karte 5.11: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Mauenheim, Merheimer Straße
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich insgesamt 6 Einzelhandelsbetriebe, wobei der Verkaufsflä-
chenschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich liegt. Hier ist neben dem Supermarkt Rewe auf 
zwei Bäckereien, einen Kiosk und einen Floristen hinzuweisen. Im langfristigen Bedarfsbereich ist 
darüber hinaus ein Anbieter aus dem Bereich Unterhaltungselektronik ansässig.  
 Komplementärnutzungen: 7 Dienstleistungsbetriebe (u. a. Massagestudio, Spielhallen, Automobilser-
vice, Haustechnik, Malerei), 5 Gastronomiebetriebe (Kneipen, Imbisse) sowie 3 Leerstände. 
 Aufgrund der geringen Ausstattung sowie der Tatsache, dass sich der Bereich in direkter räumlicher 
Nähe zum BZ Nippes befindet, kann der Standort keine Versorgungsbedeutung über den unmittelbaren 
Nahbereich hinaus einnehmen.

60 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 5 Stadtbezirk Nippes 
5.6.11 Nahversorgungslage Alt-Longerich, Grethenstraße   Zentre ntyp: - 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Longerich  13.701 13.700 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Longerich  6.820 122,4 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums 
 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 14 100 785 100 -8 - 475 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 36 150 19 -5 - 465 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1 7 * 11 -3 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 8 57 545 69 + 1 + 85 
 
 
Karte 5.12:  Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Alt-Longerich, Grethenstraße 
 
 
Charakteristik  
 Hier sind 14 Einzelhandelsbetriebe mit einem Schwerpunkt im langfristigen Bedarfsbereich ansässig 
(u. a. Sportartikel, Elektrowaren, Uhren / Schmuck).  
 Im kurzfristigen Bedarfsbereich sind ausschließlich kleinteilige Anbieter (u.a. Bäckerei, Metzgerei) 
und im mittelfristigen Bedarfsbereich ein Bekleidungsanbieter vorhanden. 
 Komplementärnutzungen: 31 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Banken), 5
Gastronomiebetriebe (Restaurant, Imbisse, Kneipen), 6 Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (u. a. 
Kirche, Kindergarten, Grundschule) sowie 6 Leerstände.  
 Aufgrund des Fehlens eines wesentlichen Frequenzbringers, insbesondere im Sortimentsbereich Le-
bensmittel, kann der Bereich derzeit keine wesentliche Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohn-
gebiete einnehmen und wird demnach nicht mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft.

Stadtbezirk 6 - Chorweiler

6. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Drei der sechs im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Chorweiler haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. 
Veränderungen gibt es bei den beiden ehemaligen Nahversorgungszentren Merkenich, 
Merkenicher Hauptstraße sowie Blumberg. Aufgrund der Nichterfüllung der Anforderungen 
an einen zentralen Versorgungsbereich werden diese beiden Standortbereiche künftig als 
Nahversorgungslagen ausgewiesen. Das ehemalige Nahversorgungszentrum Pesch, 
Longericher Straße wird aufgrund der bipolaren Struktur des Standortbereichs als Streulage 
betrachtet. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. 
Zusätzlich zu den drei fortgeschriebenen zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk 
Chorweiler wird das geplante Nahversorgungszentrum Kreuzfeld im Kontext der Entwicklung 
des Stadtteils Kreuzfeld zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der dortigen 
Bewohnerinnen und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Chorweiler, City-Center / Pariser Platz   
Stadtteilzentrum Worringen, St.-Tönnis-Straße / 
Bitterstraße   
Nahversorgungszentrum Blumenberg ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Heimersdorf, Haselnußhof   
Nahversorgungszentrum Merkenich, Merkenicher 
Hauptstraße ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Pesch, Longericher Straße ✘ Einzelstandort  
(geplantes) Nahversorgungszentrum Kreuzfeld   
Sonderstandort Pesch   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Chorweiler werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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Sonderstandort Pesch
NVZ Kreuzfeld
BZ Chorweiler, 
City-Center / Pariser Platz
STZ Worringen, 
St.-Tönnis-Straße / Bitterstraße
NVZ Heimersdorf, 
Haselnußhof
NVL Blumenberg
NVL Merkenich, 
Merkenicher Haupstraße
NVL Pesch
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
´
Darstellung:
Erhebung: 
Kartengrundlage:
1:48.000
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 6.1
0 1.000 2.000 3.000500
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze nt renkonze pt  K öln 2020S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Sonderstandort
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
700 Meter Radius um geplantes NVZ
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Wochenmarkt")M
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
!(
NVL - Nahversorgungslage

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
B e z i r k s z e n t r u m
C h o r w e i l e r ,  
C i t y - C e n t e r  /  
P a r i s e r  P l a t z  
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:2.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 6.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
0 50 100 150 20025
Meter
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

28 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.1 Bezirkszentrum Chorweiler, City-Center / Pariser Platz Ze ntrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Chorweiler ) 
83.323 83.400 
 Stadtteil Chorweiler 13.308 13.900 
 Stadtbezirk Chorweiler 83.323 83.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Chorweiler 3.740 67,2 
 Stadtbezirk Chorweiler 5.560 99,8 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Chorweiler.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich zwischen Athener Ring im Südwesten, Florenzer Straße 
im Nordwesten, Osloer Straße bzw. Liller Straße im Norden bzw. Nordosten sowie der Willi-Suth-Allee 
im Osten und umfasst dabei das Einkaufszentrum City-Center Chorweiler sowie die umliegenden Nut-
zungen.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch das City-Center Chorweiler, das dazugehö-
rige Parkhaus sowie die Nutzungen am Pariser Platz, in der Lyoner Passage und am Londoner Platz 
bestimmt.  
 Potenzialflächen sind in geringem Maße in Form von Leerständen im City-Center Chorweiler vorhan-
den.  
 Keine Veränderung der Abgrenzung gegenüber 2010. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Aldi, (DIS), Intersport (FM), Deichmann (FM), dm (FM), 
New Yorker (FM), Reno (FM), 1982 (FM)  
 800 bis unter 1.500 m² H&M (FM), C&A (KH) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM), TK Maxx (FM) 
 über 3.000 m² Media Markt (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe Thalia (FG), Douglas (FG), JD Sports (FG), Apollo (FG) 
Wochenmarkt Liverpooler Platz (Donnerstag / Samstag, 56 / 63 Marktstände) 
  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion für den Stadtbezirk Chorweiler  
 Anzahl der Betriebe deutlich unterhalb, Verkaufsfläche geringfügig oberhalb des Orientierungswertes 
für ein BZ  
 Angebotsschwerpunkt: mittelfristiger Bedarf, gutes Angebot im kurz- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, durch das City-Center zahlreiche attraktive Magnetbetriebe vor-
handen 
Nutzungen 
(abs.) 
128 
m² VKF 
(abs.) 
20.505

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 6.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
S t a d t t e i l z e n t r u m
W o r r i n g e n ,  S t . - T ö n n i s - S t r a ß e  /
B i t t e r s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.2 Stadtteilzentrum Worringen,  Zentrentyp: NZ 
St.-Tönnis-Straße / Bitterstraße  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Worringen) 
10.325 9.800
 Stadtteil Worringen 10.325 9.800 
 Stadtbezirk Chorweiler 83.323 83.400 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Worringen 6.250 112,2 
 Stadtbezirk Chorweiler 5.560 99,8 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südöstlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Worringen.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf rd. 650 m entlang der St.-Tönnis-
Straße, von der Abzweigung In der Lohn über den Hackhäuser Weg und entlang der Bitterstraße bis 
zum Kreuzungsbereich Hackenbroicher Straße.  
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch die straßenbegleitenden Nutzungen entlang der St.-
Tönnis-Straße sowie der Bitterstraße bestimmt.  
 Potenzialflächen befinden sich nordwestlich der Kreuzung St.-Tönnis-Straße / Hackenbroicher Straße 
im Bereich der Grünfläche / Parkplatzanlage sowie im Süden des Zentrums, auf der westlichen Seite 
der St.-Tönnis-Straße (Vereinshaus, Sparkasse).  
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Ausläufers in die Hackenbroicher Straße im Nordwesten sowie Ent-
nahme des Bereichs Mühlenweiher / Hackenbroicher Straße im Nordosten des Zentrums.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränkemarkt (FM), Metzgerei (FG), Konditor (FG), Fischgeschäft 
(FG), Spielwaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion im Wesentlichen für den Stadtteil Worringen  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein 
Stadtteilzentrum   
 Angebotsschwerpunkt deutlich im kurzfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch rückläufige Entwicklung zu beobachten  
Nutzungen 
(abs.) 
61 
m² VKF
(ab.) 
2.205

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 6.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  C h o r w e i l e r
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
H e i m e r s d o r f ,
H a s e l n u ß h o f
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.3 Nahversorgungszentrum Heimersdorf, Haselnußhof  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtviertel Heimersdorf, 
Baum-Siedlung, Seeberg-
Mitte, Seeberg-Süd, Sied-
lung Oranjehof) 
7.798 - 
 Stadtteil Heimersdorf 6.050 5.800 
 Stadtbezirk Chorweiler  83.323 83.400 
Einzelhandelsrelevante 
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Heimersdorf 6.573 118,0 
 Stadtbezirk Chorweiler 5.560 99,8 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im östlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Heimersdorf, westlich der Mercatorstraße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst die einheitliche konzipierte Siedlungsanlage am Haselnußhof 
einschließlich der Stellplatzanlage am Haselnußweg sowie das Autohaus im Norden des Komplexes. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen von der Siedlungsanlage 
am Haselnußhof und den in der dortigen Ladenpassage befindlichen Nutzungen bestimmt.  
 Potenzialflächen befinden sich auf der Fläche des Autohauses im Norden des Zentrums und in beste-
henden Leerständen in den Ladenzeilen am Haselnußhof.  
 Gegenüber 2010 werden die Ausläufer in westlicher und südöstlicher Richtung gekürzt, da die darin 
enthaltenen Nutzungen nicht zentrenprägend sind und das Zentrum überdurchschnittlich vergrößern. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rewe (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Rossmann (FM), Parfümerie (FG), Sportbekleidung (FG), Metzgerei 
(FG)  
Wochenmarkt Auf dem Haselnußhof (Mittwoch / Samstag, 10 / 9 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion im Wesentlichen für die Stadtviertel Heimersdorf, Baum-Siedlung, Seeberg-Mitte, 
Seeberg-Süd, Siedlung Oranjehof 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche liegen oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversor-
gungszentrum.  
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich, daneben Angebote im langfristigen Bedarfsbe-
reich.  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Rewe-Markt als Magnetbetrieb mit leicht veraltetem Marktauftritt  
Nutzungen 
(abs.) 
46 
m² VKF
(abs.) 
1.700

42 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.4 Nahversorgungslage Blumenberg  Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Blumenberg 5.643 5.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Blumenberg 4.946 88,8 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 5 100  930 100 + / - 0 - 190 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 100 930 100 + / - 0 - 190 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - - 
langfristiger Bedarf insgesamt - - - - - - 
 
 
Karte 6.7: Nutzungsstruktur N ahversorgungslage Blumenberg  
 
 
Charakteristik  
 Durch den Lebensmitteldiscounter Netto sowie die ergänzenden Anbieter (Kiosk, Lotto-Toto, Bäckerei, 
Apotheke) verfügt der Bereich ausschließlich über Angebote im kurzfristigen Bedarfsbereich. Ent-
sprechend sind keine Angebote in den sonstigen Bedarfsbereichen vorhanden.  
 Komplementärnutzungen: Zehn Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Dienstleistungen, Fahr-
schule, Friseur, Reisebüro, Wettanbieter, Fitnessstudio) sowie ein gastronomischer Betrieb.  
 Zwar weist der Bereich mit dem Netto Lebensmitteldiscounter einen Magnetbetrieb auf, jedoch liegt die 
Verkaufsflächenausstattung unter dem Orientierungswert für ein Nahversorgungszentrum. Aufgrund der 
siedlungsräumlichen Gegebenheiten ist die Weiterentwicklung des Bereichs zu einem funktionierenden 
Zentrum eher unwahrscheinlich. Deshalb wird Blumenberg jetzt als Nahversorgungslage eingestuft.

Stadtentwicklung Köln  43
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler 
6.6.5 Nahversorgungslage Pesch  Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Pesch 7.788 7.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Pesch 6.768 1,215 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 14 100 1.350 100 - 5 - 145 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 12 86 1.215 90 - 3 - 110 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1 7 * * - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 7 * * - 1 * 
 
 
Karte 6.8: Nutzungsstruktur N ahversorgungslage Pesch, Longericher  
Straße 
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage sind insgesamt 14 Einzelhandelsbetriebe ansässig, von denen der nicht 
großflächige Lebensmittelvollsortimenter Edeka im Westen die größte Verkaufsfläche aufweist. Mit 
zwölf Betrieben und 1.215 m² liegt der Schwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Neben dem Le-
bensmittelvollsortimenter ergänzen vier Bäckereien, zwei Kioske, ein Getränkeanbieter, eine Tankstelle, 
zwei Apotheken, ein Blumenfachgeschäft, ein Bekleidungsgeschäft sowie ein Optiker das Angebot.  
 Komplementärnutzungen: 25 Dienstleistungsbetriebe (u. a. Sparkasse / Bank, Versicherung, Rechts-
anwalt, medizinische Dienstleistungen, Kosmetikstudio, Friseure, Fitnessstudio, Reisebüro, Fahrschule, 
Bestatter, Sonnenstudio) sowie sechs gastronomische Betriebe, kein Leerstand.  
 Bedingt durch die zweigeteilte Struktur sowie die fehlenden Entwicklungsperspektiven kann Pesch nicht 
mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft werden, obwohl die Gesamtausstattung beider Bereiche 
prinzipiell den Orientierungswerten für ein Nahversorgungszentrum entspricht.

44 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 6 Stadtbezirk Chorweiler  
6.6.6 Nahversorgungslage Merkenic h, Merkenicher Hauptstraße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Merkenich 5.805 6.100 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Merkenich 6.083 109,2 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich 2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 7 100 825 100 - 4 - 250 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 6 86 810 78 - 3 - 210 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1 14 * * + / - 0 * 
langfristiger Bedarf insgesamt - - * * - 1 * 
 
 
Karte 6.9: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Merkenich, Merke nicher 
Hauptstraße  
 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage sind insgesamt sieben Einzelhandelsbetriebe ansässig, von denen der Le-
bensmitteldiscounter Penny die größte Verkaufsfläche aufweist. Entsprechend liegt der Schwerpunkt im 
kurzfristigen Bedarfsbereich. Neben dem Lebensmitteldiscounter ergänzen zwei Bäckereien, zwei 
Getränkeläden und ein Kiosk sowie ein Bekleidungsgeschäft das Angebot.  
 Komplementärnutzungen: 13 Dienstleistungsbetriebe (u. a. Sparkasse, medizinische Dienstleistun-
gen, Kosmetikstudio, Friseur, Sonnenstudio) sowie fünf gastronomische Betriebe und vier Leerstände. 
 Bedingt durch die geringe Verkaufsflächenausstattung, die wenigen Einzelhandelsbetriebe sowie die 
fehlenden Entwicklungsperspektiven kann Merkenich nicht mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft 
werden.

Stadtbezirk 7 - Porz

7. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Acht der neun im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Porz haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. 
Das ehemalige Nahversorgungszentrum Eil, Frankfurter Straße genügt nicht mehr in vollem 
Umfang den Ansprüchen an einen zentralen Versorgungsbereich, sodass dieser 
Standortbereich künftig als Nahversorgungslage ausgewiesen wird. Gleichzeitig wird im 
Kontext der perspektivischen Wohnbauentwicklung auf der Fläche des ehemaligen Lager 
Lind das geplante Nahversorgungszentrum Lind neu ausgewiesen. Daneben wurden die 
räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von 
städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen 
überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Porz   
Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße   
Stadtteilzentrum Urbach, Kaiserstraße / Frankfurter 
Straße   
Stadtteilzentrum Wahn, Frankfurter Straße / 
Heidestraße   
Stadtteilzentrum Wahnheide, Heidestraße   
Stadtteilzentrum Westhoven/Ensen, Gilgaustraße   
Stadtteilzentrum Zündorf, Hauptstraße / Schmittgasse   
Nahversorgungszentrum Eil, Frankfurter Straße ✘ Nahversorgungslage  
Nahversorgungszentrum Finkenberg   
(geplantes) Nahversorgungszentrum Lind   
Sonderstandort Poll   
Sonderstandort Eil   
Sonderstandort Lind   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Porz werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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BZ Porz
NVZ Finkenberg
STZ Wahnheide, 
Heidestraße
STZ Zündorf, 
Hauptstraße / Schmittgasse
STZ Poll, 
Siegburger Straße
STZ Wahn, 
Frankfurter Straße / Heidestraße
STZ Urbach, 
Kaiserstraße / Frankfurter Straße
NVL Eil, 
Frankfurter Straße
NVL Grengel
STZ Westhoven / Ensen, 
Gilgaustraße
Geplantes NVZ Lind
Sonderstandort Eil
Sonderstandort Lind
Sonderstandort Poll
´
1:42.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 7.1
0 1.000 2.000 3.000500
Meter
S t a d t b e z i r k  P o r z
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Ze n tre n ko n ze p t Kö ln 2 0 20
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
700 Meter Radius um geplantes NVZ
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
700 Meter Radius um die Zentren
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700 Meter Radius um die Betriebe
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NVL - Nahversorgungslage

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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
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1:2.500
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Nutzungsstruktur
Karte: 7.5
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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B e z i r k s z e n t r u m  
P o r z
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
0 50 100 150 20025
Meter
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:

28 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.1 Bezirkszentrum Porz Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Porz) 
112.918 121.300 
 Stadtteil Porz 14.968 17.000 
 Stadtbezirk Porz 112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Porz 5.385 96,7 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Ortskern von Porz zwischen Rheinpromenade im Westen und Stadtbahnhaltestelle 
Porz-Markt im Osten. 
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst im Wesentlichen den geschlossenen Fußgängerbereich. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Westen vom Rhein, im Norden vom auslaufenden Einzelhan-
delsbesatz nördlich der Karlstraße, im Osten im Wesentlichen von der Stadtbahnlinie 7 (mit kleiner Aus-
weitung aufgrund des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes in der Bahnhofstraße), sowie im Süden auf-
grund des stark abnehmenden Einzelhandelsbesatzes südlich der Ernst-Mühlendyck-Straße bestimmt. 
 Potenzialflächen sind v. a. im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes (ehem. Warenhaus Hertie) vorhan-
den. Darüber hinaus ist auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche zwischen Mühlenstraße und 
Stadtbahn die Ansiedlung eines Geschäftshauses möglich (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte).  
 Gegenüber 2010 Verkürzung des Zentrums aufgrund des auslaufenden Einzelhandelsbesatzes im 
nördlichen und südlichen Bereich der Hauptstraße sowie der Mühlenstraße, sodass das Zentrum eine 
West-Ost-Ausdehnung von ca. 400 m und einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 300 m aufweist. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² dm (FM), Norma (DIS), Porzer Sportladen (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² C&A (FG) 
 über 3.000 m² Saturn (FM, Reduzierung der VKF und Ansiedlung Aldi geplant) 
weitere nennenswerte Betriebe orthopädische Artikel (FG), Fisch (FG) 
Wochenmarkt An der Sparkasse (Dienstag / Freitag / Samstag, 14 / 4 / 16 Markt-
stände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für den Stadtbezirk Porz (Stadtteil Poll eher auf Innenstadt und Kalk orientiert)  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche: unterhalb des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarf, Angebotsdefizite v. a. im mittelfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: Trading-Down-Tendenzen erkennbar, Verbesserungen im Rahmen der 
Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes sowie durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 
Porz-Mitte eingeleitet  
Nutzungen 
(abs.) 
187 
m² VKF 
(abs.) 
11.975

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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 7.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  P o l l ,
S i e g b u r g e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.2 Stadtteilzentrum Poll, Siegburger Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Poll) 
11.438 12.500 
 Stadtteil Poll 11.438 12.500 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Poll 6.651 119,4 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Poll entlang der rechtsrheinischen Verkehrsachse Siegburger Straße.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die Siegburger Straße zwischen 
der Straße Im Gartenhof sowie der Straße Auf dem Sandberg auf einer Länge von ca. 400 m. 
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäfts-
besatz entlang der Siegburger Straße bestimmt.  
 Ausnahme bildet hier der Bereich des Marktplatzes, wo sich das Zentrum etwas aufweitet und eine 
Potenzialfläche vorhanden ist. Eine weitere Potenzialfläche befindet sich am südwestlichen Ende des 
Zentrums. 
 Gegenüber 2010 leichte Verkleinerung des Zentrums im nordwestlichen Bereich (im Wesentlichen 
zwischen der Straße Am Altenberger Kreuz und Im Gartenhof), da hier die Einzelhandelsnutzungen 
stark abnehmen und der Anteil der Wohnnutzungen dementsprechend zunimmt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Rossmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² -  
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen Concord (FG), Euronics Meller (FG), Zoomarkt (FG) 
Wochenmarkt Auf dem Marktplatz an der Siegburger Str. (Freitag, 12 Marktstände)
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Poll 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche entsprechen den Orientierungswerten für ein STZ  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, auch umfassendes Angebot im langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Magnetbetriebe jedoch mit kleiner Verkaufsfläche 
 
Nutzungen 
(abs.) 
82 
m² VKF
(abs.) 
2.800

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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  U r b a c h ,  
K a i s e r s t r .  /  F r a n k f u r t e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.3 Stadtteilzentrum Urbach, Kaiserstraße / Frankfurter Straß e Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Urbach, Elsdorf, Grengel) 
19.626 21.400 
 Stadtteil Urbach 12.458 13.100 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Urbach 5.814 104,4 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Stadtteilzentrum befindet sich zentral im Stadtteil Urbach. 
 Das Zentrum erstreckt sich auf rd. 500 m entlang der Kaiserstraße zwischen dem Kreuzungsbereich mit 
der Frankfurter Straße und der Egmontstraße. 
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Kaiserstraße sowie entlang der Frankfurter Straße südlich der 
Kaiserstraße bestimmt.  
 Angrenzend an die Frankfurter Straße (Ecke Fauststraße östlich des Marktplatzes) im nordöstlichen 
Bereich sowie am östlichen Ende des Zentrums (Waldstraße) bestehen mögliche Potenzialflächen.  
 Gegenüber 2010 Verkleinerung des Zentrums durch Kappung des Zentrumsausläufers im Bereich 
Frankfurter Straße aufgrund der abnehmenden Nutzungsdichte. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Penny (DIS), kik (DIS), Living Room Antiques (FG) 
 800 bis unter 1.500 m² -  
 1.500 bis unter 3.000 m² HIT (VM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Drogeriewaren (FM), Haushaltswaren (PB) 
Wochenmarkt Am Schwanebitzer Hof (Donnerstag, 8 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Urbach, Elsdorf und Grengel 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein STZ 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, auch umfassendes Angebot im langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Magnetbetriebe mit z. T. kleiner Verkaufsfläche 
 
Nutzungen 
(abs.) 
93 
m² VKF
(abs.) 
4.715

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.8
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m
W a h n ,  F r a n k f u r t e r  S t r a ß e  /
H e i d e s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

Stadtentwicklung Köln  531
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.4 Stadtteilzentrum Wahn, Frankfurter Straße / Heidestraße Z entrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteile Wahn, Libur) 
8.160 8.900 
 Stadtteil Wahn 7.034 7.800 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Wahn 6.283 112,8 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Wahn. Das Zentrum umfasst die Nutzungen direkt angrenzend an die Hei-
destraße v. a. westlich der Sankt-Ägidius-Straße sowie in der Frankfurter Straße zwischen der Wilhelm-
Ruppert-Straße und der Adolph-Kolping-Straße. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt rd. 600 m. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbeglei-
tenden Geschäftsbesatz entlang der Heidestraße und Teile der Frankfurter Straße bestimmt. Außerhalb 
des Zentrums ist eine Zunahme an ergänzenden Komplementär- und Wohnnutzungen zu beobachten. 
Eine weitere Ausdehnung des Zentrums ist aufgrund der bereits großen Ost-West-Ausdehnung nicht zu 
empfehlen.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum aufgrund des Fehlens von Einzelhandelsnutzungen im südlichen 
und nördlichen Bereich der Frankfurter Straße verkürzt und im östlichen Bereich an der Heidestraße 
erweitert.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Matratzen (FG), Elektrowaren (FG), Bücher (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Wahn und Libur, wobei aufgrund der verkehrlichen Anbindung 
die Einwohner Liburs im kurzfristigen Bedarfsbereich auch eine Einkaufsorientierung auf den Standort 
Edeka / dm in der Sankt-Sebastianus-Straße aufweisen 
 Anzahl der Betriebe leicht unterhalb, Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein 
STZ. 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf und nur kleinteilige Ergänzung im mittel- und langfristigen 
Bedarf.  
aktueller Entwicklungsstand: rückläufiger Einzelhandelsbesatz, insgesamt jedoch noch stabil  
Nutzungen 
(abs.) 
55 
m² VKF
(ab.) 
3.515

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.9
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m
W a h n h e i d e ,
H e i d e s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

Stadtentwicklung Köln  535
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.5 Stadtteilzentrum Wahnheide, Heidestraße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet  
(Stadtteile Wahnheide, Lind) 
11.170 11.500 
 Stadtteil Wahnheide 7.718 7.800 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Wahnheide 6.137 110,2 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Wahnheide. 
 Das Zentrum erstreckt sich auf rd. 700 m und umfasst die direkt angrenzenden Nutzungen in der Hei-
destraße zwischen der Autobahnanschlussstelle der A 59 im Westen sowie der Straße Linder Mauspfad 
im Osten.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbe-
gleitenden Geschäftsbesatz entlang der Heidestraße bestimmt.  
 Im Bereich zwischen der Sportplatzstraße und der Magazinstraße weitet sich der zentrale Versor-
gungsbereich leicht aus und umfasst auch die rückwärtigen, privaten Garagen; dieses Gebiet ist grund-
sätzlich als Potenzialfläche (inkl. des Gebäudes der ehem. Tankstelle) anzusehen. 
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich am östlichen Ende sowie entlang der Magazin-
straße aufgrund der fehlenden Nutzungen um wenige Parzellen verkleinert.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), kik (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Aldi (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Raumausstatter (FG), Metzgerei (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Wahnheide und Lind, wobei insbesondere die Einwohner von 
Wahnheide im kurzfristigen Bedarfsbereich auch über eine gewisse Einkaufsorientierung auf das Stadt-
teilzentrum Wahn bzw. die Einzelhandelsnutzungen in der Sankt-Sebastianus-Straße verfügen. 
 Anzahl der Betriebe leicht unterhalb, Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein 
STZ. 
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus kleinstrukturierte Anbieter im mittel- und 
langfristigen Bedarf 
aktueller Entwicklungsstand: rückläufiger Einzelhandelsbesatz, insgesamt jedoch noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
66 
m² VKF
(abs.) 
4.040

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.10
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m  
W e s t h o v e n  /  E n s e n ,  
G i l g a u s t r a ß e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.6 Stadtteilzentrum Westhoven / Ensen, Gilgaustraße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Westhoven, Ensen) 
12.950 12.800 
 Stadtteil Ensen 7.535 7.400 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ensen 6.316 113,4 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Ensen. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst 
im Wesentlichen die Nutzungen entlang der Gilgaustraße ab der Hohe Straße bis zum Kreuzungsbe-
reich mit der Kölner Straße (hier auch Einbeziehung der Grundstücke östlich und westlich der 
Gilgaustraße entlang der Kölner Straße) und weist eine Nord-Süd-Ausdehnung von rd. 280 m auf. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den straßenbegleitenden Geschäftsbesatz 
entlang der Gilgaustraße bestimmt und weitet sich im Norden leicht auf. Hier befindet sich zwischen der 
Stadtbahnlinie und der Kölner Straße eine Potenzialfläche. Zudem weist der nordöstliche Bereich des 
Zentrums ab Einmündung der Siegstraße deutlichen Modernisierungsbedarf auf, sodass hier grundsätz-
lich eine Neustrukturierung wünschenswert wäre.  
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum nördlich der Kölner Straße reduziert, da hier keine Einzelhandels-
nutzungen vorhanden sind und eine Entwicklung des Bereiches aufgrund der Strukturen nicht wahr-
scheinlich ist. Im südlichen Bereich entfällt ebenfalls die Fläche der angrenzenden städtischen Gemein-
schaftsgrundschule Porz-Ensen-Westhoven.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
400 bis unter 800 m² R.H. Blumen- und Pflanzenshop (FM), Sport Cologne (FM) 
800 bis unter 1.500 m² Edeka Hein (SM) 
1.500 bis unter 3.000 m² - 
über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Getränke (FM), Fahrräder- / Zubehör (FG), Schmuck (FG) 
Wochenmarkt Am Marktplatz  
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Westhoven und Ensen. 
 Anzahl der Betriebe leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsfläche 
leicht oberhalb. 
 Angebotsschwerpunkt: im kurz- und langfristigen Bedarf, während der mittelfristige Bedarf nur eine sehr 
geringe Ausstattung aufweist. 
aktueller Entwicklungsstand: nur noch ein Frequenzbringer vorhanden, noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
40 
m² VKF
(abs.) 
2.820

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.11
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t t e i l z e n t r u m  Z ü n d o r f ,  
H a u p t s t r a ß e  /  S c h m i t t g a s s e
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.7 Stadtteilzentrum Zündorf, Hauptstraße / Schmittgasse Zent rentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
teile Zündorf, Langel)
15.350 16.600 
 Stadtteil Zündorf 11.883 12.800 
 Stadtbezirk Porz 112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Zündorf 6.690 120,1 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage innerhalb des Stadtteils Zündorf.
 Das Zentrum erstreckt sich auf die parallel verlaufenden Einbahnstraßen Hauptstraße und Schmitt-
gasse sowie die angrenzenden Nebenstraßen.
 Die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den vorhandenen
Geschäftsbesatz in der Hauptstraße und Schmittgasse zwischen der Höhe Gütergasse / Westfeldgasse
und der Tölmesgasse bzw. Houdainer Straße bestimmt, außerhalb wird das Gebiet v. a. durch Wohn-
nutzungen geprägt. In der Nähe des Rheins / der Rheinwiesen befinden sich verschiedene ergänzende
Nutzungen (Restaurants, Bootsverleih), diese weisen aber keine funktionale Anbindung an den zentra-
len Versorgungsbereich auf.
 Im Osten des Zentrums befindet sich, angrenzend an die künftige Wohnbauentwicklung, eine Potenzi-
alfläche an der Stadtbahnhaltestelle.
 Gegenüber 2010 nur leichte Veränderung der Abgrenzung, es entfallen Bereiche, die ausschließlich
durch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geprägt sind
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Edeka (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bücher (FG), Spielwaren (FG), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: für die Stadtteile Zündorf und Langel
 Anzahl der Betriebe leicht oberhalb, Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein
STZ.
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich, darüber hinaus kleinteilige Angebote im mittel- 
und langfristigen Bedarf.
aktueller Entwicklungsstand: deutlicher Rückgang des Einzelhandelsbesatzes, jedoch noch stabil 
Nutzungen 
(abs.) 
65 
m² VKF
(abs.) 
3.945

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Karte: 7.12
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zent re nk onzept K öln 202 0S t a d t b e z i r k  P o r z
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
N a h v e r s o r g u n g s z e n t r u m
F i n k e n b e r g
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.8 Nahversorgungszentrum Finkenberg Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Finkenberg) 
6.870 7.700 
 Stadtteil Finkenberg 6.870 7.700 
 Stadtbezirk Porz  112.918 121.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Finkenberg 4.158 74,7 
 Stadtbezirk Porz 6.022 108,1 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Stadtteil Finkenberg. 
 Das Zentrum erstreckt sich im Wesentlichen auf den Bereich einer einheitlich konzipierten und in den 
1960er Jahren entstandenen Großwohnsiedlung mit stadtbildprägendem Geschosswohnungsbau.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch diese einheitlich 
konzipierte Siedlungsanlage und die darin verorteten Ladeneinheiten bestimmt. Nördlich der Theodor-
Heuss-Straße befinden sich darüber hinaus ergänzende Nutzungen, die ebenfalls dem Zentrum zuge-
ordnet werden (Einrichtung der sozialen Infrastruktur, Autohaus, Gastronomie). Die Nord-Süd-
Ausdehnung des Zentrums beträgt rd. 400 m. 
 In diesem Bereich wäre grundsätzlich auch eine Neustrukturierung zur Schaffung einer Potenzialfläche
für die Ansiedlung eines weiteren Frequenzbringers denkbar. 
 Gegenüber 2010 entfällt lediglich die östlich des Zentrums gelegene Schule, die nicht wesentlich zur 
Zentrenstruktur beiträgt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Mix-Markt (SM), T€Di (PB) 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kiosk (KI), Apotheke (FG), Getränkemarkt (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im kurzfristigen Bedarfsbereich im wesentlichem für den Stadtteil Finkenberg 
 Anzahl der Betriebe über dem Orientierungswert, Verkaufsfläche deutlich über dem Orientierungswert 
für ein NVZ. 
 Angebotsschwerpunkt: v. a. im kurzfristigen Bedarf, darüber hinaus weist das Nahversorgungszentrum 
auch Angebote im langfristigen Bedarf auf. 
aktueller Entwicklungsstand: instabil, hohe Leerstandsquote 
Nutzungen 
(abs.) 
23 
m² VKF
(abs.) 
2.140

62 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
7.6.9 Nahversorgungslage Eil, Frankfurter Straße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft  
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Eil 9.337 9.600 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Eil 6.195 111,2 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe  
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich  
2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 18 100 1.160 100 - 6 - 80 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 12 67 540 47 - 5 - 245 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - - 1 * 
langfristiger Bedarf insgesamt 6 33 620 53 + 1 * 
 
 
Karte 7.13: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Eil, Frankfurt Straße 
 
 
 
Charakteristik  
 Die Nahversorgungslage wird ausschließlich durch kleinteilige Anbieter geprägt, seit dem Wegfall von 
Plus / Netto fehlt ein Lebensmittelmarkt. Im kurzfristigen Bedarfsbereich sind u. a. Kioske, Bäckerei-
en, Metzgerei, Apotheken, Floristen ansässig, wobei der Verkaufsflächenschwerpunkt mit Anbietern aus 
dem Bereich Küchenmöbel, Elektrowaren und Hörgeräte / Augenoptik auf den langfristigen Bedarf 
entfällt. Anbieter im mittelfristigen Bedarfsbereich sind nicht vorhanden.  
 Komplementärnutzungen: 36 Dienstleistungsbetriebe (v. a. medizinische Einrichtungen, Banken, 
Postpartnerfiliale),sieben Gastronomiebetriebe, Cafés, Imbisse, Kneipe) und zwei Einrichtungen der so-
zialen Infrastruktur. 
 Aufgrund des Fehlens eines wesentlichen Frequenzbringers insbesondere im Sortimentsbereich Le-
bensmittel kann der Bereich derzeit keiner wesentlichen Versorgungsfunktion für die umliegenden 
Wohngebiete nachkommen und kann nicht mehr als Nahversorgungszentrum eingestuft werden.

Stadtentwicklung Köln  63
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 7 Stadtbezirk Porz 
 
7.6.10 Nahversorgungslage Grengel, Friedensstraße Zentrentyp: NVL 
Einwohner / Kaufkraft 
 
Einwohner 2016 2025 
 Stadtteil Grengel 5.493 5.800 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 
2016 
pro Kopf in € Kaufkraft-Index 
 Stadtteil Grengel 6.019 108,1 
 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums  
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe 
2017 
Verkaufsfläche 
2017 
Vergleich  
2008 / 2017 
abs. in % in m² in % Anzahl  
Betriebe 
Verkaufs-
fläche in m²
Einzelhandel insgesamt 6 100 600 100 - 1 - 40 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 5 83 545 91 + / - 0 + / - 0 
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - + / - 0 + / - 0 
langfristiger Bedarf insgesamt 1 17 * 9 - 1 - 40 
 
 
Karte 7.14: Nutzungsstruktur Nahversorgungslage Grengel, Friede nstraße 
 
Charakteristik  
 In der Nahversorgungslage befinden sich mit Ausnahme eines Fachgeschäftes für Dekorationsartikel 
ausschließlich Betriebe des kurzfristigen Bedarfsbereichs. Hier ist neben dem kleinflächigen Fri-
schemarkt Grengel auf eine Bäckerei, einen Getränkehandel, eine Apotheke und einen Kiosk hinzuwei-
sen. Betriebe des mittelfristigen Bedarfsbereichs sind nicht vorhanden. 
 Komplementärnutzungen: 14 Dienstleistungsbetriebe (u. a. medizinische Einrichtungen, Friseur, 
Geldautomat, Postpartnerfiliale) und drei Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätte). 
 Aufgrund des geringen Besatzes im Einzelhandel und dem Fehlen eines größeren Lebensmittelmarktes
wird der Bereich auch weiterhin als Nahversorgungslage eingestuft.

Stadtbezirk 8 - Kalk

8. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
Die neun im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Kalk haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden 
können. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst (siehe 
Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Kalk, Kalker Hauptstraße   
Stadtteilzentrum Vingst, Ostheimer Straße   
Stadtteilzentrum Rath / Heumar, Rösrather Straße   
Stadtteilzentrum Ostheim, Rösrather Straße / 
Frankfurter Straße   
Stadtteilzentrum Merheim, Olpener Straße   
Stadtteilzentrum Brück, Olpener Straße   
Stadtteilzentrum Höhenberg, Olpener Straße   
Nahversorgungszentrum Neubrück   
Nahversorgungszentrum Humboldt / Gremberg, 
Taunusstraße / Gremberger Straße   
Sonderstandort Kalk   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Kalk werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus 
dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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BTZ Rodenkirchen,
Hauptstr.
STZ Bayenthal,
Goltsteinstr.
Sonderstandort Kalk
BZ Kalk,
Kalker Hauptstr.
STZ Merheim,
Olpener Str.
STZ Vingst,
Ostheimer Str.
STZ Brück,
Olpener Str.
STZ Ostheim,
Rösrather Str./Frankfurter Str.
STZ Rath/Heumar,
Rösrather Str.
STZ Höhenberg,
Olpener Str.
NVZ Neubrück
NVZ Humboldt-Gremberg,
Taunusstr. / Gremberger Str.
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
1:40.000
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 8.1
0 1.000 2.000 3.000500
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  K a l k
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
!(
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
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Wochenmarkt")M
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  K a l k
B e z i r k s z e n t r u m  
K a l k ,
K a l k e r  H a u p t s t r a ß e
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020
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bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:5.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 8.3
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln
0 50 100 150 200 25025
Meter
Abgrenzung
Sonderstandort
Zentrumsbereich 2010

24 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.1 Bezirkszentrum Kalk, Kalker  Hauptstraße  Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadtbe-
zirk Kalk) 
120.689 131.300
 Stadtteil Kalk 24.147 26.200 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Kalk  4.903 88,0 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Kalk. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 1,3 km entlang der Kalker Hauptstraße zwischen 
der Barcelona-Allee im Westen und der Bahntrasse im Osten und weitet sich im Bereich der Vietorstra-
ße, Kalk-Mülheimer Straße und Steprathstraße Richtung Norden auf. Im Süden wird der Ottmar-Pohl-
Platz einbezogen.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Kalker Hauptstraße und den nördlichen Ausläufern geprägt.  
 Eine Potenzialfläche ist im Zentrum nicht vorhanden, wobei Ansiedlungsmöglichkeiten durch Nutzung 
der vorhandenen Leerstände bestehen.  
 Gegenüber 2010 Verringerung der Fläche des zentralen Versorgungsbereiches im nördlichen Bereich 
der Kalk-Mülheimer Straße wegen auslaufendem Handelsbesatz sowie gegenüber der Köln Arcaden; 
hier ist Wohnbebauung vorgesehen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² u. a. Altaflex Stoffland (FM), New Yorker (FM), Deichmann (FM), 
Rossmann (FM), Fressnapf (FM), dm (FM, 2x), Norma (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² kik (DIS), Aldi (DIS), Lidl (DIS), Intersport Voswinkel (FM), Norma 
(DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (VM), TK Maxx (KH), H&M (FM), Müller (FM), C&A (FM) 
 über 3.000 m² Media Markt (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe Kinderbekleidung (FG), Bücher (FG), Fischhandel (FG), Metzgereien 
(FG), Obst & Gemüse (FG) 
Wochenmarkt Kalker Post (Samstag, 6 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtbezirk Kalk 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein BZ 
 Angebotsschwerpunkt: mittelfristiger Bedarfsbereich, mit einem guten Angebot im kurzfristigen und 
langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, teilweise mit qualitativen Defiziten 
Nutzungen 
(abs.) 
384 
m² VKF 
(abs.) 
42.630

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.4
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
V i n g s t ,  O s t h e i m e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

30 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.2 Stadtteilzentrum Vingst, Ostheimer Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Vingst) 
13.076 16.200
 Stadtteil Vingst 13.076 16.200 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Vingst 4.032 72,4 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Vingst.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 700 m entlang der Ostheimer Straße zwischen 
der Würzburger Straße und der Nobelstraße. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a durch die straßenbegleitenden Nutzun-
gen entlang der Ostheimer Straße bestimmt. 
 Eine mögliche Potenzialfläche befindet sich im Osten des zentralen Versorgungsbereiches, südlich 
angrenzend an den Parkplatz des Lebensmitteldiscounters Netto (ggf. unter Einbeziehung von Teilen 
des Parkplatzes von Netto). 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine leichte Verkürzung des zentralen Versorgungsbereiches im Westen der 
Ostheimer Straße und im Bereich der Kuthstraße, da dort kein wesentlicher Einzelhandelsbesatz mehr 
auszumachen ist. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Tedi (PB), Aldi (DIS), Edeka (SM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Karadag (SM), Fischhandel (FG), medizinische Artikel (FG), Haus-
haltswaren (FG) 
Wochenmarkt Ostheimer Straße (Dienstag / Freitag, 13 / 32 Markstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Vingst 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächengröße oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzen-
trum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus geringes Angebot im mittel- und 
langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, Ausbaupotenzial im mittelfristigen/ langfristigen Bedarfsbereich 
Nutzungen 
(abs.) 
71 
m² VKF
(abs.) 
4.395

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.5
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
R a t h / H e u m a r ,  R ö s r a t h e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

34 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.3 Stadtteilzentrum Rath / Heu mar, Rösrather Straße Zentrent yp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Rath / Heumar) 
11.715 12.100
 Stadtteil Rath / Heumar 11.715 12.100 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Rath / Heumar  7.548 135,5 
 Stadtbezirk Kalk  5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Stadtteil Rath / Heumar. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 800 m entlang der Rösrather Straße zwischen 
Birkenallee und Gröppersgasse und weitet sich auf Höhe der Karl-Schüßler-Straße sowie dem Kurt-
Henn-Platz auf. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch die an die Rösrather 
Straße angrenzenden Nutzungen bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche befindet sich nördlich des Kurt-Henn-Platzes im Bereich der Tennishalle. Hier soll 
ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt werden.  
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten aufgrund der fehlenden Nutzungs-
dichte verkürzt und im Norden um die Potenzialfläche erweitert. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Kodi (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: dm (FM), Bücher (FG), Antiquitäten (FG), Sportbekleidung (FG), 
Kinderbekleidung (FG), Fahrräder (FG),  
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Rath / Heumar sowie z. Zt. teilweise Neubrück 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: im langfristigen Bedarfsbereich, darüber hinaus auch ein umfassendes Angebot 
im kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: leicht instabil, Fehlen eines Lebensmittelmarktes als wesentlicher Mag-
netbetrieb zur Frequenzsteigerung aber gute Ausstattung an Fachgeschäften  
  
 
Nutzungen 
(abs.) 
86 
m² VKF
(abs.) 
3.345

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Stadtteilzentrum
Ostheim,
Rösrather Str. / Frankfurter Str.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:5.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.4 Stadtteilzentrum Ostheim, Zentrentyp: NZ 
Rösrather Straße / Frankfurter Straße  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Ostheim) 
13.493 14.900
 Stadtteil Ostheim 13.493 14.900 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Ostheim 5.053 90,7 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Ostheim.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von ca. 650 m entlang der Rösrather 
Straße zwischen dem Kreuzungsbereich Rösrather Straße und Frankfurter Straße im Westen und der 
Ludwig-Ronig-Straße im Osten und weitet sich entlang der Frankfurter Straße Richtung Norden bis zur 
Zehnthofstraße und in Richtung Süden bis zur Weinheimer Straße leicht auf.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird v. a. vom Geschäftsbesatz entlang der Rös-
rather Straße und im Kreuzungsbereich mit der Frankfurter Straße bestimmt. 
 Eine Potenzialfläche befindet sich auf der südlichen Straßenseite der Rösrather Straße gegenüber des 
Lebensmitteldiscounters Penny, angrenzend an die Stadtbahntrasse. Eine weitere Potenzialfläche be-
findet sich am östlichen Rand des Stadtteilzentrums im Bereich des Tankstellengrundstücks neben Lidl.
 Gegenüber 2010 erfolgt keine Veränderung der Zentrenabgrenzung. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
  
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Karadag (SM), Rewe (SM), Penny (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: zoologischer Bedarf (FG), Bekleidung (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Ostheim  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, kaum Angebote im mittel- und langfristigen Be-
darfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch Nutzungsunterbrechung im östlichen Bereich des Zentrums 
Nutzungen 
(abs.) 
69 
m² VKF
(abs.) 
3.725

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1:4.200
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
M e r h e i m ,  O l p e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 15025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

42 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.5 Stadtteilzentrum Merheim, Olpener Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Merheim, Neubrück) 
20.022 21.600
 Stadtteil Merheim 11.174 12.200 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Merheim 5.910 106,1 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Merheim. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Olpener Straße auf einer Länge von rd. 550 
m zwischen der Briloner Straße im Westen und auf Höhe des Fenchelwegs im Osten. Darüber hinaus 
umfasst das Stadtteilzentrum kleinere Ausläufer des Kieskaulerwegs bis zur Stadtbahntrasse im Norden 
und im Südosten den Bereich des SB-Warenhauses Kaufland. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Olpener Straße sowie im Kieskaulerweg bestimmt. 
 Potenzialfläche durch Arrondierung Parkplätze im westlichen Bereich des ZVB möglich 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine leichte Verkürzung des Stadtteilzentrums nördlich der Stadtbahntrasse, 
da dieser Bereich überwiegend durch Wohnbebauung geprägt wird. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Das Futterhaus (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Aldi (DIS), Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Kaufland (SB) 
weitere nennenswerte Betriebe: Optik (FG), Kosmetik (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtteile Merheim und teilweise Neubrück  
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsfläche deutlich 
darüber  
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus Angebot auch im langfristigen Be-
darfsbereich, im mittelfristigen Bedarfsbereich lediglich Randsortimente des Kaufland 
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe vorhanden  
Nutzungen 
(abs.) 
57 
m² VKF
(abs.) 
8.425

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
B r ü c k ,  O l p e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

46 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.6 Stadtteilzentrum Brück, Olpener Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Brück) 
10.303 10.600 
 Stadtteil Brück 10.303 10.600 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Brück 7.095 127,4 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Brück.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Olpener Straße auf einer Länge von rd. 
700 m zwischen der Einmündung In der Handschaft im Westen bis einschließlich des erweiterten Kreu-
zungsbereiches Brücker Mauspfad im Osten. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbe-
satz entlang der Olpener Straße bestimmt. 
 Potenzialflächen sind im Kreuzungsbereich des Brücker Mauspfades mit der Olpener Straße auf der 
südwestlichen und der südöstlichen Straßenseite vorhanden. Hier wäre grundsätzlich die Neuordnung 
der Gebäude denkbar um Flächen für Neuansiedlungen zu schaffen.   
 Gegenüber 2010 entfällt auf der südlichen Straßenseite der Olpener Straße die zweite Gebäudereihe, 
die ausschließlich durch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Wohnnutzungen geprägt wird. 
Darüber hinaus wird der zentrale Versorgungsbereich östlich des Kreuzungsbereiches Olpener Straße / 
Brücker Mauspfad geringfügig verkürzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kosmetik (FG), Teppiche (FG), Bücher (FG) 
Wochenmarkt Olpener Straße (Dienstag / Freitag, 20 / 19 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Brück  
 Anzahl der Betriebe sowie Verkaufsfläche des Zentrums liegen über den Orientierungswerten für ein 
Stadtteilzentrum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, darüber hinaus Angebot im mittel- und langfristigen Bedarf  
aktueller Entwicklungsstand: stabil, konstante Entwicklung  
Nutzungen 
(abs.) 
72 
m² VKF
(abs.) 
2.945

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1:4.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  
H ö h e n b e r g ,  O l p e n e r  S t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 15025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.7 Stadtteilzentrum Höhenberg, Olpener Straße Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil 
Höhenberg) 12.465 13.100 
 Stadtteil Höhenberg 12.465 13.100 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Höhenberg 5.251 94,3 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Westen des Stadtteils Höhenberg. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von rd. 550 m entlang der Olpener 
Straße ausgehend vom Kreuzungsbereich Olpener Straße / Höhenberger Kirchweg im Westen, besitzt 
einen nördlichen Ausläufer in die Fuldaer Straße und endet westlich der Burgstraße.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz entlang der 
Olpener Straße und Fuldaer Straße bestimmt. 
 Eine große Potenzialfläche befindet sich im Westen des zentralen Versorgungsbereiches im Kreu-
zungsbereich der Olpener Straße / Germaniastraße auf der nordwestlichen Straßenseite (Postgelände).
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkürzung des Stadtteilzentrums im Osten aufgrund von fehlenden Ein-
zelhandelsnutzungen bzw. Potenzialflächen. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Edeka (SM), Penny (DIS), Norma (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Fahrräder (FG), Schmuck (FG), Spielwaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Höhenberg  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche liegen leicht über dem Orientierungswert für ein Stadteilzent-
rum  
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich, Ausbaupotenzial im mittel- und langfristigen 
Bedarfsbereich 
aktueller Entwicklungsstand: stabil trotz relativ hohem Wettbewerbsdruck durch Nähe zum BZ Kalk 
Nutzungen 
(abs.) 
60 
m² VKF
(abs.) 
2.530

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Neubrück
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.8 Nahversorgungszentrum Neubrück Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Neubrück, Bungalow-
Siedlung 
8.840 - 
 Stadtteil Neubrück 8.848 9.400 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Neubrück 4.836 86,8 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Neubrück.  
 Der zentrale Versorgungsbereich befindet sich im Bereich des Weismantelweges und des Platzes An 
St. Adelheid.  
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches richtet sich nach dem 1970 einheitlich geplanten 
und als Fußgängerzone ausgebauten Zentrum, wobei nur die Bereiche einbezogen werden, die durch 
Einzelhandel geprägt werden.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich im Osten des Zentrums (Parkpalette Heinrich-Lersch-Straße).  
 Gegenüber 2010 entfallen auf der westlichen Seite die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Tedi (FM), Optik (FG), Hörakustik (FG), mediterrane Lebensmittel 
(FG) 
Wochenmarkt An St. Adelheid (Donnerstag, 33 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Neubrück und die angrenzende Bungalow-
Siedlung  
 Anzahl der Betriebe leicht oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszentrum, Verkaufs-
flächenausstattung deutlich darüber 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus Angebote im langfristigen Bedarfs-
bereich 
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich stabil, leicht positive Entwicklung  
Nutzungen 
(abs.) 
33 
m² VKF
(abs.) 
2.110

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 8.11
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  K a l k
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
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Nahversorgungszentrum
Humboldt/Gremberg,
Taunusstr. / Gremberger Str.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:5.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 8 Stadtbezirk Kalk 
8.6.9 Nahversorgungszentrum Humboldt / Gremberg, Zentrentyp: NV Z 
Taunusstraße / Gremberger Straße 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Humbolt, Siedlung 
Humbolt, Siedlung Lüderich) 
13.348 - 
 Stadtteil Humbolt-Gremberg 15.468 16.600 
 Stadtbezirk Kalk 120.689 131.300 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Humbolt-Gremberg 4.530 81,3 
 Stadtbezirk Kalk 5.347 96,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Westen des Stadtteils Humboldt / Gremberg. 
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von rd. 400 m entlang der Taunusstra-
ße zwischen der Gießener Straße und der Gremberger Straße. Im Süden weitet sich das Nahversor-
gungszentrum entlang der Gremberger Straße bis zur Flammersfelder Straße auf. 
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches orientiert sich an dem Geschäftsbesatz entlang 
der Taunusstraße und der Gremberger Straße.  
 Es befindet sich keine Potenzialfläche im zentralen Versorgungsbereich. 
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkürzung des zentralen Versorgungsbereiches im Osten an der Grem-
berger Straße. Hier ist kein durchgehender Einzelhandelsbesatz vorhanden und dieser Bereich wird ins-
besondere durch Komplementärnutzungen geprägt.  
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² kik (DIS), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Obst- & Gemüse (FG), Haushaltswaren (FG) 
Wochenmarkt Gremberger Straße (Donnerstag, 8 Marktstände) 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Humboldt und die Siedlungen Humboldt und 
Lüderich 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Nahversorgungszen-
trum 
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus umfassendes Angebot im mittel- 
und langfristigen Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, aber Verkaufsflächenrückgang seit 2008  
Nutzungen 
(abs.) 
76 
m² VKF
(abs.) 
1.930

Stadtbezirk 9 - Mülheim

9. Bezirksspezifische Veränderungen der Zentrenstruktur gegenüber 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013  
 
13 der 15 im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 ausgewiesenen zentralen 
Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Mülheim haben sich im Kontext ihrer jeweiligen 
Funktionszuweisung in der Praxis bewährt, sodass diese im Rahmen der Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 ohne Veränderungen fortgeschrieben werden. 
Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der städtebaulich-funktionalen Zentrenhierarchie werden 
im Kontext der Konzeptfortschreibung das ehemalige Bezirkszentrum Mülheim, Wiener Platz 
sowie das ehemalige Stadtteilzentrum Dellbrück künftig jeweils als Bezirksteilzentrum 
ausgewiesen. Gleichzeitig wurden die räumlichen Abgrenzungen der zentralen 
Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung von städtebaulich-funktionalen Aspekten sowie 
veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und bei Bedarf angepasst. 
Zusätzlich zu den 15 zentralen Versorgungsbereichen im Bezirk Mülheim wird das geplante 
Nahversorgungszentrum Mülheim-Süd im Kontext der perspektivischen Quartiersentwicklung 
auf dem ehemaligen Areal der Deutz AG zur Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der 
dortigen Bewohnerinnen und Bewohner konzeptionell neu ausgewiesen (siehe Tabelle 1). 
 
Tabelle 1: Veränderungen der Zentrenstruktur 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 Fortschreibung Neuausweisung 
Bezirkszentrum Mülheim, Wiener Platz / Frankfurter 
Straße ✘ Bezirksteilzentrum  
Stadtteilzentrum Mülheim, Buchheimer Straße   
Stadtteilzentrum Mülheim, Berliner Straße   
Stadtteilzentrum Mülheim, Keupstraße   
Stadtteilzentrum Buchforst   
Stadtteilzentrum Höhenhaus, Im Weidenbusch   
Stadtteilzentrum Dünnwald   
Stadtteilzentrum Holweide-West   
Stadtteilzentrum Holweide-Ost   
Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße ✘ Bezirksteilzentrum  
Nahversorgungszentrum Mülheim, Stegerwaldsiedlung   
Nahversorgungszentrum Buchheim   
Nahversorgungszentrum Höhenhaus, Fixheider Weg / 
Berliner Straße   
Nahversorgungszentrum Stammheim   
Nahversorgungszentrum Flittard   
(geplantes) Nahversorgungszentrum Mülheim-Süd   
Sonderstandort Buchheim   
Sonderstandort Dellbrück   
 
Neben der Gesamtübersicht über die Zentrenstruktur des Stadtbezirks Mülheim werden 
nachfolgend die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche fortlaufend 
kartographisch dargestellt. Daneben wird die jeweilige Darstellung mit einem Auszug aus

dem dazugehörigen Zentrenpass, welcher einen Überblick über die wesentlichen 
Strukturdaten des zentralen Versorgungsbereiches gibt, ergänzt.

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NVZ Mülheim-Süd
STZ Dünnwald
STZ Holweide-West STZ Holweide-Ost
BTZ Dellbrück,
Dellbrücker Hauptstr.
STZ Mülheim,
Berliner Str.
STZ Buchforst
STZ Mülheim,
Keupstr.
STZ Höhenhaus,
Im Weidenbruch
STZ Mülheim,
Buchheimer Str. BTZ Mülheim,
Wiener Platz/Frankfurter Str.
NVZ Stegerwaldsiedlung
NVZ Buchheim
Sonderstandort
Buchheim
Sonderstandort Dellbrück
NVZ Flittard
NVZ Stammheim
NVZ Höhenhaus,
Fixheider Weg/Berliner Str.
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m  
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
´
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
Z e n t r e n -  u n d  
S t a n d o r t s t r u k t u r
0 500 1.000 1.500 2.000250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
GMA 2019
GMA 2016
Stadt Köln
1:35.000 Karte: 9.1
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
BTZ - Bezirksteilzentrum 
Versorgungsgebiet
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Sonderstandort
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
!(
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe, 
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
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Discounter
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Wochenmarkt")M
700 Meter Radius um geplantes NVZ
700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe

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Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
B e z i r k s z t e i l z e n t r u m  
M ü l h e i m ,  W i e n e r  P l a t z /
F r a n k f u r t e r  S t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentr enk onzep t K öln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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")
")
Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 9.4
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019  
GMA 2017 
Stadt Köln0 50 100 150 200 250
Meter

26 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.1 Bezirksteilzentrum M ülheim, Wiener Platz /  
Frankfurter Straße Zentrentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Mülheim, Buchforst, Buch-
heim, Stammheim, Flittard)
79.479 84.400
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südwestlichen Bereich des Stadtbezirks Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 750 m entlang der Frankfurter Straße zwischen
dem Wiener Platz und dem Bahnhof Mülheim.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz entlang der Frankfur-
ter Straße bestimmt. Daneben umfasst das Zentrum auch den Standort des SB-Warenhauses Kaufland,
der zwischen den Bahngleisen jedoch nur einen geringen fußläufigen Bezug zum übrigen Zentrum auf-
weist.
 Eine Potenzialfläche ist nicht vorhanden.
 Gegenüber 2010 entfallen im Bereich der Eulenbergstraße und der Graf-Adolf-Straße vereinzelt Ge-
bäudeparzellen, die keine Einzelhandelsnutzungen aufweisen und sich in zweiter Reihe befinden.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FM), Rewe (SM), Netto (DIS), Mayersche Buchhandlung
(FM), Pen & Paper (FM), dm (FM), Deichmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS), Woolworth (KH) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Kaufland (SB) 
weitere nennenswerte Betriebe Biomarkt (SM), türkische Lebensmittel (SM), Obst & Gemüse (FG), 
Fisch (FG) 
Wochenmarkt Wiener Platz (Dienstag, Donnerstag, Samstag, 17 / 23 / 16 Markt-
stände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: insbesondere für den westlichen Stadtbezirk Mülheim
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich über Orientierungswerten für ein Bezirksteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarf, gutes Angebot im langfristigen Bedarf
aktueller Entwicklungsstand: leicht instabil, z. T. qualitative Defiziten, aber auch Trading-Up-Tendenzen 
Nutzungen 
(abs.) 
211 
m² VKF 
(abs.) 
17.670

´
Nutzungsstruktur
Erdgeschoss
S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
B e z i r k s z t e i l z e n t r u m
D e l l b r ü c k ,
D e l l b r ü c k e r  H a u p t s t r .
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentr enk onzep t K öln 2020
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Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Leerstand
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
Komplementärnutzungen
1:4.000
Abgrenzung
ZVB - Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
")M
Karte: 9.5
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019  
GMA 2017 
Stadt Köln0 50 100 150 200 250
Meter

32 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.2 Bezirksteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße Zen trentyp: HZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadttei-
le Dellbrück, Holweide, Hö-
henhaus, Dünnwald)
69.834 71.100 
 Stadtteil Dellbrück 21.433 22.000 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Dellbrück 6.793 122,0 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Dellbrück.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Dellbrücker Hauptstraße zwischen der
Ernastraße im Norden und der Straße Im Wieschen im Süden mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca.
900 m. Darüber hinaus umfasst das Zentrum auch einen Ausläufer in Richtung Osten entlang der Ber-
gisch Gladbacher Straße sowie im Bereich der Straße An der Kemperwiese.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a. durch den Geschäftsbesatz entlang der Dellbrücker Hauptstra-
ße bestimmt. Im Bereich An der Kemperwiese findet der Wochenmarkt statt, der östliche Ausläufer ent-
lang der Bergisch Gladbacher Straße wird ebenfalls durch Einzelh andel geprägt (u. a. Supermarkt Rewe).
 Eine Potenzialfläche befindet sich im nördlichen Zentrumsbereich im Kreuzungsbereich Ernastraße /
Dellbrücker Hauptstraße.
 Gegenüber 2010 wird das Zentrum erstmalig als Bezirksteilzentrum ausgewiesen. Aufgrund des Feh-
lens von Einzelhandelsnutzungen wird es im Südosten geringfügig gekürzt.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Fressnapf (FM), Aquaristik / Animal world (FM), Zweirad-Center 
Prumbaum (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: dm (FM), Rossmann (FM), NDK (FM), Wein (FG), Kinderbekleidung 
(FM) 
Wochenmarkt An der Kemperwiese (Donnerstag, 29 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den östlichen Stadtbezirk Mülheim
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Bezirksteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch Angebote im mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil, insb. im Angebotssegment des kurz- und mittelfristigen Bedarfs 
Nutzungen 
(abs.) 
204 
m² VKF
(abs.) 
10.815

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1:6.439
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.6
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  M ü l h e i m ,
B u c h h e i m e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 10012,5
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

38 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.3 Stadtteilzentrum Mülheim, Buchheimer Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Mülheim)
11.099 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Mülheim, angrenzend an das Bezirksteilzentrum Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 250 m entlang der Buchheimer Straße zwischen
dem Wiener Platz und der Wallstraße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird v. a durch die straßenbegleitenden Nutzungen entlang der Buch-
heimer Straße bestimmt.
 Eine Potenzialfläche befindet sich nicht im zentralen Versorgungsbereich, wobei auf verschiedene
Leerstände im westlichen Bereich des Zentrums hinzuweisen ist.
 Gegenüber 2010 entfallen im Norden sowie Nordwesten Bereiche aus dem Zentrum, welche keine
wesentlichen zentrenprägenden Nutzungen aufweisen (v. a. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur)
und daher keine Potenzialflächen darstellen.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Netto (DIS), Matratzen Concord (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Spielwaren (FG), Fahrräder (FG), Kunst (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für das Stadtviertel Mülheim
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger und langfristiger Bedarfsbereich, geringe Ausstattung im mittelfristi-
gen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, trading-down-Tendenzen im westlichen Bereich des Zent-
rums  
Nutzungen 
(abs.) 
75 
m² VKF
(abs.) 
4.140

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.7
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  M ü l h e i m ,
B e r l i n e r  S t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

42 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.4 Stadtteilzentrum Mülheim, B erliner Straße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Mülheim-Nord, Bö-
cking-Siedlung, Bruder-
Klaus-Siedlung, Siedlung
Neurath)
14.096 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im Norden des Stadtteils Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 750 m entlang der Berliner Straße zwischen
Clevischer Ring und Rixdorfer Straße und weitet sich im südlichen Bereich des Zentrums auf den
Marktplatz bis hin zur Markgrafenstraße auf.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch die an die Berliner Straße angrenzenden
Nutzungen bestimmt; die leichte Aufweitung des Zentrums am Marktplatz erfolgt aufgrund des dort an-
sässigen Netto Lebensmitteldiscounters sowie der Nutzung des Bereichs für den Wochenmarkt.
 Eine Potenzialfläche ist im nordwestlichen Bereich des Zentrums auf dem Tankstellengrundstück vor-
handen.
 Gegenüber 2010 kommt es zu keiner Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Rossmann (FG), Karadag (SM), Netto (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Harbeke (FM), Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Heimtextilien (FG), Teppiche (FG) 
Wochenmarkt Schützenplatz (Dienstag / Samstag, 31 / 44 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Mülheim-Nord, Böcking-Siedlung, Bruder-
Klaus-Siedlung, Siedlung Neurath 
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche über dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarfsbereich mit Ergänzung im langfristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil, mehrere Magnetbetriebe vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
81 
m² VKF
(abs.) 
5.410

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.8
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  M ü l h e i m ,
K e u p s t r .
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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!(
Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

46 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.5 Stadtteilzentrum Mülheim, Keupstraße  Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Keupstraße, Mülhei-
mer Stadtgarten)
12.068 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf einer Länge von ca. 550 m entlang der Keupstraße
zwischen der Stadtbahntrasse und der Bergisch Gladbacher Straße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird vom kleinteiligen Geschäftsbesatz entlang der Keupstraße be-
stimmt, in den Randbereichen des Zentrums sind vorwiegend Wohnnutzungen bzw. ergänzende Kom-
plementärnutzungen vorhanden.
 Eine Potenzialfläche befindet sich im Kreuzungsbereich zwischen der Keupstraße und der Schanzen-
straße.
 Gegenüber 2010 wird der südöstliche Zentrenbereich entlang der Bergisch Gladbacher Straße auf-
grund der fehlenden Nutzungen leicht verkürzt.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Göral Supermarkt (SM) 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Kinderbekleidung (FG), Brautmode (FG), Herrenbekleidung (FG), 
Glas / Porzellan / Keramik (FG) 
Wochenmarkt -  
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Keupstraße und Mülheimer Stadtgarten
 Anzahl der Betriebe deutlich oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsfläche
entspricht dem Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarfsbereich mit Ergänzung im kurz- und mittelfristigen Bedarfs-
bereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil durch spezialisierte Angebotsstrukturen, trotz Fehlens eines we-
sentlichen Magnetbetriebes  
Nutzungen 
(abs.) 
110 
m² VKF
(abs.) 
2.655

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1:3.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.9
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
B u c h f o r s t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

50 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.6 Stadtteilzentrum Buchforst Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil
Buchforst)
7.496 7.800 
 Stadtteil Buchforst 7.496 7.800 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Buchforst 4.806 86,3 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Das Zentrum befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Buchforst.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Waldecker Straße zwischen der Kasseler
Straße und der Bundesstraße B 55 sowie auf Teilbereiche der Heidelberger Straße (Nord-Süd-
Ausdehnung rd. 450 m).
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den straßenbegleitenden Geschäftsbesatz
entlang der Waldecker Straße bestimmt, wobei im südlichen Zentrumsverlauf die Nutzungen v. a. auf
der westlichen Straßenseite angeordnet sind. Darüber hinaus umfasst das Zentrum auch die direkt an-
grenzenden Einzelhandelsnutzungen in der Heidelberger Straße.
 Es befinden sich keine Potenzialflächen im zentralen Versorgungsbereich.
 Gegenüber 2010 wird sowohl im westlichen als auch im östlichen Bereich der Heidelberger Straße das
Zentrum aufgrund des fehlenden Einzelhandelsbesatzes verkürzt, Potenzialflächen befinden sich hier
nicht.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² kik (DIS) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Norma (DIS), Karadag (SM), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt Waldecker Straße (Mittwoch / Samstag, 27 / 29 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Buchforst
 Anzahl der Betriebe durchschnittlich, Verkaufsfläche leicht unterhalb des Orientierungswertes für ein
Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus Angebote auch im mittelfristigen
Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: rückläufige Einzelhandelsentwicklung, noch stabil  
Nutzungen 
(abs.) 
59 
m² VKF
(abs.) 
2.320

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1:3.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.10
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m  H ö h e n h a u s ,
I m  W e i d e n b r u c h
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

54 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.7 Stadtteilzentrum Höhenhaus, Im Weidenbruch Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Berliner Straße, Sied-
lung Emberg, Siedlung
Schönrath)
15.499 - 
 Stadtteil Höhenhaus 15.499 15.300 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Höhenhaus 6.337 113,8 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Süden des Stadtteils Höhenhaus.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Straße im Weidenbruch vom Hülsenweg bis
zur Einmündung Honschaftsstraße auf einer Länge von ca. 230 m. Von der Kreuzung im Weidenbruch /
Honschaftsstraße verläuft der zentrale Versorgungsbereich in Nord-Süd-Richtung bis zur Einmündung
Malvenweg auf etwa 150 m.
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird durch den Geschäftsbesatz entlang der
Straße im Weidenbruch und der Honschaftsstraße geprägt.
 Eine Potenzialfläche befindet sich am Hülsenweg in zweiter Reihe zum Nutzungsbesatz angrenzend
an den Lebensmittelvollsortimenter.
 Gegenüber 2010 erfolgt eine Verkürzung der Ausläufer auf der Straße im Weidenbruch in östlicher
Richtung, da dort fast ausschließlich Komplementärnutzungen verortet sind.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Penny (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bekleidung (FG), Uhren / Schmuck (FG), Optiker (FG), Schreibwa-
ren (FG), Reformwaren (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den Stadtteil Höhenhaus
 Anzahl der Betriebe geringer als Orientierungswert für ein Stadtteilzentrum, Verkaufsflächengröße je-
doch entsprechend
 Angebotsschwerpunkt: im kurzfristigen Bedarf, geringes Angebot im mittel- und langfristigen Bedarf
aktueller Entwicklungsstand: stabil, rückläufiges Angebot im mittelfristigen / langfristigen Bedarfsbe-
reich 
Nutzungen 
(abs.) 
62 
m² VKF
(abs.) 
2.660

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1:5.000
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.11
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzep t K öln  2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
D ü n n w a l d
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

58 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.8 Stadtteilzentrum Dünnwald Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadtteil
Dünnwald)
11.755 11.700 
 Stadtteil Dünnwald 11.755 11.700 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Dünnwald 5.498 98,7 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Zentrale Lage im Stadtteil Dünnwald.
 Der zentrale Versorgungsbereich verläuft auf einer Länge von rd. 800 m entlang der Berliner Straße
zwischen der Einmündung zur Odenthaler Straße im Norden und bis zur Leuchterstraße im Süden und
weitet sich auf Höhe der Prämonstratenserstraße Richtung Westen leicht auf.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz  entlang der Berliner
Straße bestimmt und wird sowohl im Norden, im Süden und im Bereich der Aufweitung auf Höhe der
Prämonstratenserstraße durch die dort ansässigen größeren Einzelhandelsbetriebe geprägt.
 Eine Potenzialfläche befindet sich im südwestlichen Bereich des Zentrums auf einer Freifläche an-
grenzend an den Lebensmittelvollsortimenter und im Bereich der Prämonstratenserstraße.
 Gegenüber 2010 verringert sich der zentrale Versorgungsbereich im Nordosten im Bereich der Odent-
haler Straße und im Südosten im Bereich der Leuchterstraße, da hier kein strukturprägender Einzel-
handel vorhanden ist und die Bahngleise als Zäsur wirken. Dahingegen wurden im Bereich der Prä-
monstratenserstraße und im Südwesten im Bereich der Leuchterstraße die Grenzen des zentralen Ver-
sorgungsbereiches erweitert, um geeignete Potenzialflächen zu integrieren.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² kik (DIS), Centershop (PB) 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM), Aldi (DIS), Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Florist (FG), Uhren / Schmuck (FG), Optiker (FG), Bekleidung (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für den ganzen Stadtteil Dünnwald
 Anzahl der Betriebe entspricht dem Orientierungswert, Verkaufsfläche liegt deutlich darüber
 Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarf, auch Angebot im mittel- und langfristigen Bereich vor-
handen
aktueller Entwicklungsstand: stabil, aber rückläufige Ausstattung, mehrere Magnetbetriebe vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
88 
m² VKF
(abs.) 
4.700

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.12
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
H o l w e i d e - W e s t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 40 80 120 16020
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

62 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.9 Stadtteilzentrum Holweide-West Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Holweide-West, Sied-
lung Wichheim, Siedlung
Schlagbaum)
9.682 - 
 Stadtteil Holweide 21.147 22.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Holweide 5.663 101,7 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Bereich des Stadtteils Holweide.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich auf rd. 650 m entlang der Bergisch Gladbacher Straße
zwischen dem Autobahnanschluss im Westen und einer Freifläche (Spielplatz) im Osten. Das Zentrum
weitet sich im Bereich der Steyler Straße mit den hier angrenzenden Einzelhandelsnutzungen auf.
 Die Abgrenzung des Zentrums richtet sich nach den eher atypischen Baustrukturen in diesem Sied-
lungsbereich und umfasst sowohl die kleinteiligen Nutzungen im östlichen Bereich des Zentrums als
auch die autokundenorientierten großflächigen Einzelhandelseinrichtungen im westlichen Bereich des
Zentrums entlang der Steyler Straße.
 Eine Potenzialfläche befindet sich im östlichen Bereich der Steyler Straße, wobei v. a. der kleinteilige
Besatz im Osten des Zentrums entlang der Bergisch Gladbacher Straße gestärkt werden sollte.
 Gegenüber 2010 erfolgt keine nennenswerte Veränderung der Zentrumsabgrenzung.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² Mühlenz Schuhe (FM), Schneider‘s Getränkemarkt (FM), cologne 
sport (FM), kik (DIS), Aldi (DIS), dm (FM)  
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² Toys’R’Us (FM), Küchen Schaffrath (FM) 
weitere nennenswerte Betriebe: Sanitätswaren (FG), Sportartikel (FG), Kunst (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: v. a. für die Stadtviertel Holweide-West, Siedlung Wichheim und Siedlung
Schlagbaum  
 Anzahl der Betriebe im Durchschnitt, Verkaufsfläche deutlich über dem Orientierungswert für ein STZ
 Angebotsschwerpunkt: langfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus gutes Angebot im kurz- und mittel-
fristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil, gute und vielseitige Ausstattung  
Nutzungen 
(abs.) 
76 
m² VKF
(abs.) 
13.240

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1:4.500
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.13
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z en t r en k o n z ep t  K ö ln  2 02 0S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
S t a d t t e i l z e n t r u m
H o l w e i d e - O s t
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
!(
!(
Komplementärnutzungen
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt")M
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

66 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.10 Stadtteilzentrum Holweide-Ost Zentrentyp: NZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Holweide-Ost,
Schweinheim, Iddelsfeld,
Ober-Iddelsfeld, Zuordnung
Holweide)
11.465 - 
 Stadtteil Holweide 21.147 22.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Holweide 5.663 101,7 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im östlichen Bereich des Stadtteils Holweide.
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst auf einer Länge von rd. 750 m die Nutzungen entlang der
Bergisch Gladbacher Straße zwischen der Maria-Himmelfahrt-Straße und Schwabstraße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz entlang der Bergisch
Gladbacher Straße bestimmt, nimmt jedoch im westlichen Bereich des Zentrums ab und beschränkt
sich hier auf die südliche Straßenseite. Auf der nördlichen Straßenseite befindet sich der Marktplatz.
 Eine Potenzialfläche ist im Zentrum nicht vorhanden, wobei auf verschiedene Leerstände hinzuweisen
ist, die nachgenutzt werden sollten.
 Gegenüber 2010 Änderungen im westlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereiches, da hier der
Einzelhandelsbesatz abnimmt und v. a. durch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geprägt wird und
keine Potenzialfläche vorhanden ist.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² denn’s Biomarkt (SM), Rossmann (FM) 
 800 bis unter 1.500 m² Rewe (SM), Aldi (DIS), Antiquitäten (FM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Sanitätswaren (FG), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt Bergisch Gladbacher Straße (Samstag, 12 Marktstände) 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Holweide-Ost, Schweinheim, Iddelsfeld,
Ober-Iddelsfeld  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswertes für ein Stadtteilzentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus auch Angebote im langfristigen
Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: stabil und seit 2006 gewachsen, mehrere Magnetbetriebe vorhanden 
Nutzungen 
(abs.) 
83 
m² VKF
(abs.) 
5.680

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.14
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Mülheim, Stegerwaldsiedlung
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

70 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.11 Nahversorgungszentrum Stegerwaldsiedlung  Zentrentyp: NV Z  
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (südli-
cher Bereich des Stadtvier-
tels Stegerwaldsiedlung)
4.360 - 
 Stadtteil Mülheim 43.019 45.900 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Mülheim 5.298 95,1 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im südlichen Bereich des Stadtteils Mülheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Deutz-Mülheimer Straße zwischen dem
Einmündungsbereich der Ferdinandstraße und der Gaußstraße. Im südlichen Bereich des Zentrums
weitet sich dieses auf und umfasst den vorhandenen Lebensmitteldiscounter Lidl.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Süden durch den vorhandenen Geschäftsbesatz entlang der
Deutz-Mülheimer Straße bestimmt.
 Im Norden weist das Zentrum eine Potenzialfläche auf. Die Potenzialfläche befindet sich auf der west-
lichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße, darüber hinaus entsteht auf der westlichen Straßen-
seite im mittleren Bereich des Zentrums eine weitere Geschäftszeile.
 Gegenüber 2010 wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten im Bereich der Adam-Stegerwald-
Straße gekürzt, da hier keine wesentlichen Einzelhandelsnutzungen vorhanden sind. Darüber hinaus
wird auf der westlichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße das Zentrum den vorhandenen Be-
bauungsplänen und Planungen angepasst.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Lidl (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Möbel (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für einen Teilbereich des Stadtviertels Stegerwaldsiedlung
 Anzahl der Betriebe unterhalb des NVZ-Orientierungswertes, Verkaufsflächenausstattung diesem ent-
sprechend
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, darüber hinaus geringes Angebot im langfristigen
Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: geringe Ausstattung, instabil, jedoch vorhandene Potenzialfläche   
Nutzungen 
(abs.) 
9 
m² VKF
(abs.) 
1.465

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.15
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zen tre nko nze pt Köln 20 20S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Buchheim
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

74 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.12 Nahversorgungszentrum Buchheim Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Buchheim, Siedlung
Buchheim)
12.207 - 
 Stadtteil Buchheim 13.190 14.500 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Buchheim 4.983 89,5 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage am westlichen Rand des Stadtteils Buchheim.
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Frankfurter Straße zwischen der Bahntrasse
im Norden und der Heidelberger Straße sowie im westlichen Bereich der Alte Wipperfürther Straße.
 Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird im Wesentlichen durch den straßenbeglei-
tenden Geschäftsbesatz entlang der Frankfurter Straße bestimmt. In der Alte Wipperfürther Straße ist
darüber hinaus auf den Lebensmitteldiscounter Netto in zweiter Reihe hinzuweisen.
 Im Süden des Zentrums auf der westlichen Straßenseite der Frankfurter Straße befindet sich eine Po-
tenzialfläche.
 Gegenüber 2010 erfolgt lediglich eine geringe Verkürzung des Zentrums im Süden, angrenzend an die
Bahngleise, da sich die heutige Potenzialfläche straßenbegleitend entlang der Frankfurter Straße er-
streckt.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Netto (DIS) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Spielwaren (FG), Schuhe (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Buchheim sowie die Siedlung Buchheim
 Anzahl der Betriebe über dem Orientierungswert für ein NVZ, Verkaufsfläche entspricht dem Orientie-
rungswert für ein Nahversorgungszentrum
 Angebotsschwerpunkt: kurzfristiger Bedarfsbereich, nur ausschnittweises Angebot im mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereich
aktueller Entwicklungsstand: instabil, nur ein Magnetbetrieb vorhanden  
Nutzungen 
(abs.) 
47 
m² VKF
(abs.) 
1.140

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.16
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Höhenhaus, Fixheider Weg/Berliner Str.
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.500
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

78 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.13 Nahversorgungszentrum Höhenhaus, Fixheider Weg / 
Berliner Straße  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Berliner Straße, Sied-
lung Emberg, Siedlung
Schönrath)
5.204 - 
 Stadtteil Höhenhaus 15.499 15.300 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Höhenhaus 6.337 113,8 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im westlichen Teil des Stadtteils Höhenhaus.
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst auf einer Länge von etwa 280 m Geschäftsbereiche entlang
der Berliner Straße zwischen dem Rewe-Markt und der Einmündung Bodestraße.
 Die Abgrenzung des Zentrums wird vor allem durch die Nutzungen entlang der Berliner Straße ge-
prägt, nimmt jedoch in südlicher Richtung ab.
 Eine Potenzialfläche ist im Zentrum nicht vorhanden.
 Gegenüber 2010 ergeben sich Veränderungen im südlichen Bereich des Zentrums. Hier reduziert sich
die Fläche, da der Einzelhandelsbesatz stark abnimmt, die Wohnnutzung im Vordergrund steht und kei-
ne Potenzialfläche vorhanden ist.
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² Rewe (SM) 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Apotheke (FG), Haushaltsgeräte (FG), Bäckerei (FG) 
Wochenmarkt - 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für das Stadtviertel Berliner Straße, Siedlung Emberg und
Schönrath 
 Anzahl der Betriebe leicht oberhalb des Orientierungswertes, Verkaufsfläche über dem Orientierungs-
wert. 
 Angebotsschwerpunkt: nahezu ausschließlich im kurzfristigen Bedarf.
aktueller Entwicklungsstand: stabil, jedoch geringes qualitatives und quantitatives Angebot 
Nutzungen 
(abs.) 
20 
m² VKF
(abs.) 
1.835

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.17
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Stammheim
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
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")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:2.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

82 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.14 Nahversorgungszentrum Stammheim Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Siedlung Stammheim-
Nord, -Süd, Stammheim) 
7.870 - 
 Stadtteil Stammheim 7.874 8.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Stammheim 5.381 96,6 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im dörflich geprägten Kern Alt-Stammheim.  
 Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Gisbertstraße auf rd. 250 m zwischen dem 
Stammheimer Ring und der Bonhoefferstraße.  
 Die Abgrenzung des Zentrums umfasst im Wesentlichen die Einzelhandelsnutzungen entlang der Gis-
bertstraße sowie einen kleinen Ausläufer im südlichen Bereich entlang der Bonhoefferstraße.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich angrenzend an den Stammheimer Ring, auf welcher zwischenzeit-
lich der Lebensmittelmarkt Rewe eröffnet hat.  
 Gegenüber 2010 entfallen im westlichen Bereich entlang der Gisbertstraße Teilbereiche aus der Ab-
grenzung des zentralen Versorgungsbereiches, da hier überwiegend Wohnnutzungen dominieren und 
keine weitere Potenzialfläche vorhanden ist. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² - 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Spielwaren (FG), Blumen (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Siedlung Stammheim-Nord, Siedlung 
Stammheim-Süd und Stammheim 
 Anzahl der Betriebe durchschnittlich und Verkaufsfläche unterhalb des Orientierungswertes für ein Nah-
versorgungszentrum, im Nachgang der Erhebung hat jedoch der Anbieter Rewe eröffnet   
 Angebotsschwerpunkt: insbesondere im kurzfristigen Bedarfsbereich, mit Ergänzungen im mittelfristigen 
Bedarfsbereich  
aktueller Entwicklungsstand: grundsätzlich noch stabil, mit dem nach der Erhebung eröffneten Rewe-
Markt ein Magnetbetrieb vorhanden  
Nutzungen 
(abs.) 
30 
m² VKF
(abs.) 
260

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Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Zentrumsbereich 2010
Flurstücksgrenze
Nutzungsstruktur
Karte: 9.18
Erdgeschoss
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  M ü l h e i m
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Nahversorgungszentrum
Flittard
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
Einzelhandel  Verkaufsfläche
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
")
")
")
Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
!(
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Komplementärnutzungen
")M
Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 50 100 150 20025
Meter
^_ Leerstand
1:3.000
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2019
GMA 2017
Stadt Köln

86 Stadtentwicklung Köln 
 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
 
Teil B – 9 Stadtbezirk Mülheim 
9.6.15 Nahversorgungszentrum Flittard Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025 
 Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Flittard, Bayer-
Siedlung) 
7.850 - 
 Stadtteil Flittard 7.900 8.100 
 Stadtbezirk Mülheim 149.313 155.500 
Einzelhandelsrelevante Kauf-
kraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
 Stadtteil Flittard 5.990 107,5 
 Stadtbezirk Mülheim 5.680 102,0 
 Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
 Lage im alten Ortskern des Stadtteils Flittard.  
 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst den Geschäftsbereich im Kreuzungsbereich der Everger-
straße / Edelhofstraße / Paulinenhofstraße mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 300 m und einer 
West-Ost-Ausdehnung von ca. 200 m. 
 Die Abgrenzung des Zentrums wird im Wesentlichen durch den Geschäftsbesatz entlang der Everger-
straße, Edelhofstraße und Paulinenhofstraße bestimmt. In den Randbereichen nimmt die Nutzungsdich-
te im Einzelhandel und in den ergänzenden Komplementärnutzungen stark ab, sodass diese nicht zum 
zentralen Versorgungsbereich gezählt werden.  
 Eine Potenzialfläche befindet sich in der Paulinenhofstraße im dort ansässigen Leerstand (ehemaliger 
Aldi-Standort), wobei das Gebäude derzeit an einzelnen Tagen der Woche durch ein Fashion-Outlet 
genutzt wird.  
 Gegenüber 2010 wird die Ausdehnung des Zentrums entlang der Evergerstraße im Nordwesten ver-
kürzt, da sich hier ausschließlich Wohnnutzungen befinden. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbere ichen (VKF in %) 
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
 400 bis unter 800 m² - 
 800 bis unter 1.500 m² Edeka (SM) 
 1.500 bis unter 3.000 m² - 
 über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Drogeriewaren (FG), Bekleidung (FG), Elektrowaren (FG) 
Wochenmarkt - 
 
Kurzcharakteristik 
 Versorgungsfunktion: im Wesentlichen für die Stadtviertel Flittard und Bayer-Siedlung  
 Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächenausstattung oberhalb des NVZ-Orientierungswertes   
 Angebotsschwerpunkt: fast ausschließlich kurzfristiger Bedarfsbereich, geringes Angebot im mittelfristi-
gen Bedarfsbereich   
aktueller Entwicklungsstand: noch stabil, jedoch rückläufige Tendenzen hinsichtlich der Angebotsaus-
stattung im Zentrum 
Nutzungen 
(abs.) 
32 
m² VKF
(abs.) 
1.485

1_Anlage_Fortschreibung_EHZK_wesentliche_Kernaussagen

33804 Zeichen

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln
Fortschreibung 
wesentliche Kernaussagen 
Entwurf Stand September 2020
Anlage 1

Stadtentwicklung Köln  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Bearbeitung: 
Dr. Marc Höhmann 
Barbara Eicker 
Franka Klocke 
Jan Neumann 
Gutachter: 
GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH 
Frankfurter Straße 249 b 
51147 Köln 
Bearbeitung: 
Birgitt Wachs 
Kirsten-Dorothee Riedel 
Dirk Riedel 
unter Mitarbeit von: 
Stephan Eckert 
Volker Theil

2 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Inhaltsverzeichnis     Seite 
1. Einleitung, Aufgabenstellung und Ziele 3 
2. Ausgewählte Ergebnisse zur Einzelhandelsstruktur in Köln 4 
3. Fortschreibung EHZK - wesentliche Festsetzungen 6 
3.1 Standortkonzept (Zentren- und Standortstruktur) 6 
3.2 Festlegung zentraler Versorgungsbereiche 7 
3.3 Sortimentsliste 8 
3.4 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen 10

Stadtentwicklung Köln  3 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
1. Einleitung, Aufgabenstellung und Ziele
Ein engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die Ver-
sorgung der Kölnerinnen und Kölner mit Waren und Dienstleistungen aller Bedarfsstufen und 
leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel wie auch der Gesamt-
stadt Köln als Wohn- und Arbeitsort. Als wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor trägt 
der Kölner Einzelhandel wesentlich zur Gesamtattraktivität der Stadt bei. Zudem bilden die Ge-
schäftszentren in ihrer zentralen Lage Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation 
und der Kommunikation. Im Rahmen der hier vorgelegten Fortschreibung werden für Köln ins-
gesamt 79 zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen (2013 waren es noch 81). Damit verfügt 
die Stadt Köln immer noch über eine hierarchisch und räumlich sehr gut ausgeprägte, im We-
sentlichen historisch gewachsene Zentrenlandschaft. Zur Bündelung der Angebote des großflä-
chigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandels werden im Rahmen der Fortschreibung des Wei-
teren zehn Sonderstandorte ausgewiesen (2013: 11). 
Am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln ein umfassendes Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
beschlossen, das seitdem konsequent umgesetzt wird und Grundlage für die räumliche Steue-
rung, insbesondere des großflächigen Einzelhandels ist. Die hier vorgelegte Fortschreibung hat 
zum Ziel, die bisherigen räumlichen und inhaltlichen Festlegungen vor dem Hintergrund der ak-
tuellen Herausforderungen einer wachsenden Stadt auf der einen und der zunehmenden Be-
deutung des Online-Handels auf der anderen Seite sowie auf der Basis aktueller Gesetzgebung 
und Rechtsprechung zu überprüfen und, wo erforderlich, anzupassen. 
Ziele und Aufgaben der vorliegenden Fortschreibung des Konzeptes bleiben die Stützung und 
Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems, der Schutz und die Stärkung der 
zentralen Versorgungsbereiche, die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung der Bevölke-
rung und die Steuerung der Ansiedlung von nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhan-
delsbetrieben. 
Abbildung 1: EHZK - Aufgaben und Ziele 
 Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie als nati-
onale und internationale Shoppingmetropole,
 Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in Köln,
 Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als
Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation innerhalb
ihrer jeweiligen Versorgungsräume,
 Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und Dienst-
leistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochenmärkte,
 Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des demo-
grafischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt.
Mit seinen Aussagen zur generellen Steuerung des Einzelhandels sowie den einzelnen Stand-
ortlagen zeigt das EHZK einen klaren Entwicklungsrahmen auf und liefert allen Beteiligten – 
Verwaltung, Politik, Einzelhändlern, Investoren und Immobilieneigentümern eine verlässliche 
Planungs- und Handlungsgrundlage.

4 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
2. Ausgewählte Ergebnisse zur Einzelhandelsstruktur in Köln
Die vorlegte Fortschreibung fußt auf einer umfassenden Analyse des Kölner Einzelhandels. 
Hierzu wurde eine vollständige Erhebung des Einzelhandels und zentrenprägenden Komple-
mentärnutzungen in allen Geschäftszentren, sonstigen Lagen und Sonderstandorten vorgenom-
men, die überwiegend im Jahr 2017 durchgeführt wurde. Alle Analysen, Standort- und Zentren-
einstufungen sowie steuerungsrelevanten Aussagen und Handlungsempfehlungen wurden auf 
dieser Grundlage erarbeitet. 
Zum Zeitpunkt der Erhebung gab es in Köln rund 6.500 Einzelhandelsbetriebe mit einer Ver-
kaufsfläche von ca. 1,52 Mio. m². Somit ist in Köln – analog zu den Entwicklungen in Gesamt-
deutschland – ein Rückgang der Zahl der Einzelhandelsbetriebe und eine, allerdings nur sehr 
moderate (-1,8%) Verringerung der Gesamtverkaufsfläche zu beobachten, was insbesondere 
auf einzelne Betriebsinsolvenzen (v. a. Schlecker, Max Bahr / Praktiker und Strauss Innovation, 
die zusammen mit über 60.000 m² Verkaufsfläche im Stadtgebiet vertreten waren) sowie die 
Marktanteilsgewinne des Internethandels zurückzuführen ist. 
Die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner liegt in Köln bei 1,41 m². Obwohl dies einen leicht 
unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegenden Wert (1,51 m² VKF / EW) darstellt, belegt 
Köln unter den deutschen Millionenstädten somit den ersten Platz vor Hamburg mit 1,37 m² VK 
/ EW (2016) sowie Berlin und München mit jeweils ca. 1,22 m² VK / EW (Berlin: 2016; München: 
2012).  
Tabelle 1: Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln 
Branche / Bedarfsbereich 
Betriebe Verkaufsfläche Umsatz p. a. 
abs. in % in m² in % in Mio. € in % 
Einzelhandel insgesamt 6.502 100,0 1.515.425 100,0 6.596,9 100,0 
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3.187 49,0 482.000 31,8 2.859,6 43,3 
Lebensmittel und Reformwaren 2.373 36,5 396.685 26,2 2.180,6 33,1 
Gesundheits- / Körperpflegeartikel* 474 7,3 61.295 4,0 428,2 6,5 
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 340 5,2 24.020 1,6 250,8 3,8 
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1.296 19,9 340.045 22,4 1.507,9 22,9 
Bücher 95 1,5 17.270 1,1 120,2 1,8 
Spielwaren / Hobbyartikel 99 1,5 23.960 1,6 119,9 1,8 
Bekleidung / Wäsche 901 13,9 254.380 16,8 1.098,4 16,6 
Schuhe / Lederwaren 201 3,1 44.435 2,9 169,5 2,6 
langfristiger Bedarf insgesamt 2.019 31,1 693.380 45,8 2.229,3 33,8 
Uhren / Schmuck 298 4,6 12.760 0,8 135,3 2,1 
Elektrowaren 349 5,4 73.260 4,8 517,2 7,8 
Foto / Optik 227 3,5 13.425 0,9 104,0 1,6 
Sportartikel / Camping 190 2,9 58.055 3,8 244,8 3,7 
Hausrat / Glas / Porzellan 256 3,9 67.115 4,4 199,2 3,0 
Einrichtungsbedarf 496 7,6 279.230 18,4 593,1 9,0 
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 203 3,1 189.535 12,5 435,7 6,6 
* Gegenüber 2008 ohne die Umsatzanteile verschreibungspflichtiger Medikamente;
Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)
Die flächenbezogene Umsatzleistung liegt bei rd. 4.350 € / m² Verkaufsfläche und ist damit 
gegenüber 2008 um 8,5 % angestiegen. Dennoch wird auch deutlich, dass der stationäre Ein-
zelhandel in diesem Zeitraum Umsatzanteile an das Internet verloren hat. Während die Ge-
samtkaufkraft in Köln seit 2008 um 13,8 % gestiegen ist, ist der Umsatz der Betriebe nur um 
knapp die Hälfte (+ 6,5 %) gewachsen. Die Differenz von ca. 7 %-Punkten entspricht in etwa 
dem Anteil, den der Internethandel im Vergleichszeitraum gewonnen hat. Hier ist besonders zu

Stadtentwicklung Köln  5 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
erwähnen, dass Köln als Oberzentrum über besonders hohe Verkaufsflächenanteile in den 
Branchen verfügt, welche in den vergangenen Jahren massiv Marktanteile an den Onlinehandel 
verloren haben. Insofern konnten die Effekte durch den Onlinehandel – auch durch die konse-
quente Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – etwas abgemildert werden. 
Dennoch ist zu konstatieren, dass es keine „Köln-spezifische“ Entwicklung gab und Köln im 
bundesdeutschen Vergleich keine Sonderkonjunktur hatte. 
Die Verkaufsflächenausstattung in Köln sollte daher mit Blick auf den nach wie vor dynami-
schen Internethandel zum Erhalt der städtebaulichen Qualitäten, aber auch im Sinne einer 
nachhaltigen und Ressourcen schonenden Gesamtentwicklung der Stadt Köln allenfalls noch 
punktuell erhöht werden. Dabei geht es um eine sinnvolle und nachhaltige Steuerung des Ein-
zelhandels innerhalb und außerhalb der Geschäftszentren bzw. zentralen Versorgungsberei-
che, welche eine maßvolle Ausrichtung und Ergänzung des jeweiligen Branchenmixes in den 
Stadtbezirken und seinen Geschäftszentren sowohl unter Berücksichtigung der bereits vorhan-
denen Ausstattung vor Ort auf der einen Seite als auch nachfrageorientierten Aspekten sowie 
Entwicklungspotenzialen und planerischen Zielsetzungen auf der anderen Seite vornimmt. 
Bei der Betrachtung nach Lagen zeigt sich eine weitgehende – unter städtebaulichen Gesichts-
punkten wünschenswerte – Orientierung von zentrenrelevanten Sortimenten auf die zentralen 
Versorgungsbereiche, während die nicht zentrenrelevanten Kernsortimente, allen voran Einrich-
tungsbedarf und bau- / gartenmarktspezifische Sortimente auch – nicht zuletzt aufgrund des ho-
hen induzierten Verkehrsaufkommens – an dezentralen Standorten vertreten sind. Hier kommt 
die Steuerungswirkung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zum Ausdruck. Nur noch ver-
einzelt sind unerwünschte Nutzungen, i. d. R. aufgrund alter Baurechte, gerade in die Sonder-
gebiete eingedrungen. 
Bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden erstmalig auch die 
insgesamt 66 Wochenmärkte an 39 Standorten einer detaillierten Analyse unterzogen. Als „äl-
teste Nahversorger“ blicken sie in Köln bereits auf eine lange Tradition zurück und spielen für 
die Frequenz ebenso wie bei der wahrgenommenen Attraktivität der Geschäftszentren sowie 
der Nahversorgung eine große Rolle. Auch räumlich sind die Kölner Wochenmärkte – welche in 
einem breiten Spektrum von großen „Vollsortimentsmärkten“ (ca. 70 Ständen) bis zu kleinen 
Nahversorgungsmärkten (ca. fünf Stände) aufgestellt sind – ausgewogen über das Kölner 
Stadtgebiet verteilt. Die Untersuchung zeigt dabei jedoch auch, dass die Bedingungen für mög-
liche Neuansiedlungen von Märkten an sehr spezifische Standortanforderungen geknüpft und 
damit begrenzt sind. Eine ausführliche Befassung mit den Kölner Wochenmärkten, inklusive de-
zidierter Entwicklungsempfehlungen, enthält der als Anlage 4 beigefügte gutachterliche Endbe-
richt zur Fortschreibung des EHZK. An dieser Stelle seien daher nur als generelle Handlungs-
strategien genannt: 
 Konzentration auf wirtschaftlich funktionsfähige Märkte: Hier ist für einzelne Märkte
zu hinterfragen, ob diese weiter betrieben werden sollten, insbesondere solche, denen es
kaum gelingt, eine stabile Stammkundschaft aufzubauen. Zuvor sollte geprüft werden, ob
eine Neupositionierung (z. B. als Gastronomiemarkt) infrage kommt.
 Schwerpunktsetzung / Positionierung: Die Kölner Wochenmarkt-Landschaft weist – zu-
mindest an den Standorten mit geringerem Kaufkraftpotenzial im direkten Standortumfeld
– eine geringe Profilierung auf. Grundsätzlich sollten die Wochenmärkte in den kommen-
den Jahren eine Profilierung über regionale Produkte, Bioprodukte, Nachhaltigkeit und Kli-
mafreundlichkeit, auch durch Anbieten verpackungsfreier Ware in den gewünschten Men-
gen sowie eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität (z. B. durch Gastronomie) zur Stärkung
der Funktion als sozialer Treffpunkt anstreben.
 punktuelle Verbesserungen funktionierender Märkte und ggf. Neuetablierungen: Die
Untersuchung der Kölner Wochenmärkte verdeutlicht, dass für viele Märkte kein unmittel-
barer Handlungsdruck besteht. Viele Märkte sind funktionsfähig. Dennoch besteht für
diese punktuell Verbesserungspotenzial. Aspekte wie Sauberkeit, Ausschilderung oder
das Sicherheitsempfinden können und sollten verbessert werden, gerade vor dem Hinter-
grund, dass der Einkauf auf dem Wochenmarkt zunehmend als Erlebnis wahrgenommen
werden möchte.

6 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
3. Fortschreibung EHZK - wesentliche Festsetzungen
Die steuerungsrelevanten Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umfassen fol-
gende Module: 
 Standortkonzept (Zentren- und Standortstruktur): Im Rahmen des Standortkonzeptes er-
folgt insbesondere die Festlegung und Begründung der zentralen Versorgungsbereiche im
Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a BauGB, § 34 Abs. 3 BauGB
und § 11 Abs. 3 BauNVO. Daneben werden weitere Standortkategorien (Nahversorgungsla-
gen, Sonderstandorte) definiert und festgelegt, die bei der Planung für den Einzelhandel
ebenfalls eine Rolle spielen (= Zentren- und Standortstruktur). Sie bilden die räumliche
Grundlage der standort- und branchenspezifischen Grundsätze zur Einzelhandelsentwick-
lung.
 Sortimentskonzept: Die Kölner Sortimentsliste definiert stadtspezifisch die zentren-, nah-
versorgungs- (stets auch immer zentren-) und nicht zentrenrelevanten Sortimente und dient
somit als Grundlage für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Ansiedlungs- und Erwei-
terungsvorhaben des Einzelhandels. Sie bildet demnach die sachliche Grundlage der
standort- und branchenspezifischen Grundsätze zur Einzelhandelsentwicklung.
 Steuerungs- und Ansiedlungsregeln: Sie definieren, wie Standort- und Sortimentskonzept
zusammenwirken, um ihre steuernde Wirkung entfalten zu können.
3.1 Standortkonzept (Zentren- und Standortstruktur) 
Das Standortkonzept dient als Orientierungsrahmen und Entscheidungsgrundlage für die Zen-
tren- und Standortentwicklung in der Stadt Köln. Ein wesentliches Augenmerk liegt dabei auf 
der Festlegung und Abgrenzung der z
entralen Versorgungsbereiche (ZVB). Diese wurden 
mithilfe eines Kriterienkatalogs (s. Anlage 4, Teil A) gegenüber 2013 überprüft, (ggf. neu) fest-
gelegt und (ggf. neu) abgegrenzt, wo wesentliche Anforderungen an zentrale Versorgungsberei-
che definiert werden. 
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche wurden darüber hinaus die im Konzept 2013 
festgelegten Nahversorgungslagen und die Sonderstandorte überprüft und (ggf. neu) festgelegt 
bzw. abgegrenzt: 
 Nahversorgungslagen besitzen aufgrund der integrierten Lage und der vorhandenen Nut-
zungen (häufig größerer Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, Komplementärnut-
zungen) eine Bedeutung für die wohnungsnahe Nahversorgung. Trotz integrierter Lage und
gewisser Zentrenansätze können diese jedoch nicht als vollwertige zentrale Versorgungs-
bereiche im Sinne der Rechtsprechung definiert werden. Dennoch werden sie - in klar um-
rissenen Rahmen - als Positivräume für weitere, insbesondere nahversorgungsrelevante
Einzelhandelsansiedlungen betrachtet.
 Bei den Sonderstandorten handelt es sich um autokundenorientierte, städtebaulich nicht
integrierte Standorte, die bereits wesentlich durch großflächigen Einzelhandel geprägt sind.
Planerische Zielsetzung der Ausweisung ist es, hier den großflächigen, nicht zentrenrele-
vanten Einzelhandel (insbesondere Möbelhäuser, Bau- und Gartenmärkte) zu konzentrie-
ren. Weitere Bedingung hierfür ist die regionalplanerische Ausweisung als ASB (vgl. Abb.
2). Als „städtebauliches Erbe“ früherer Genehmigungspraxis finden sich in einigen Sonder-
standorte jedoch auch noch großflächige Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrele-
vanten Kernsortimenten (z. B. Lebensmittel, Bekleidung, Sportartikel, Elektrowaren). Diese
gelten heute als gebietsfremd, sodass deren Neuansiedlung und Erweiterung planungs-
rechtlich konsequent auszuschließen sind.
Alle übrigen Bereiche des Stadtgebietes werden als sonstige Lagen bezeichnet. Hierbei wird im 
Steuerungskonzept (s. 3.3.) jedoch deutlich zwischen städtebaulich bzw. siedlungsräumlich inte-
grierten und dezentralen, nicht integrierte Lagen (insbesondere Gewerbe- und Industriegebiete 
oder Grünbereiche) unterschieden.

Stadtentwicklung Köln  7 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Abbildung 2: Zentren- und Standortstruktur Köln 2020 
GMA-Darstellung 2020 
3.2 Festlegung zentraler Versorgungsbereiche 
Die zentralen Versorgungsbereiche wurden aufbauend auf der Zentrenstruktur aus dem Jahr 
2010 (Beschlussfassung 2013) sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation überprüft und 
ggf. neu definiert und abgegrenzt. Die Zentreneinteilung wurde im Wesentlichen anhand des 
Kriterienkatalogs (s. Anlage 4, Teil A) überprüft, der die aktuellen rechtlichen Anforderungen so-
wie die tatsächlichen Vor-Ort-Verhältnisse berücksichtigt. Gegenüber 2010 (Beschluss 2013) 
gab es insbesondere folgende Veränderungen in der Zuordnung einzelner Standortlagen: 
Tabelle 2: Veränderte Zentreneinstufungen gegenüber 2010 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 
Geänderte 
 Einstufung 2020 
Neuausweisung 
Fortschreibung 2020 
Bezirkszentrum Mülheim, Wienerplatz Bezirksteilzentrum 
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-Ost, Subbel-
rather Straße Stadtteilzentrum 
Nahversorgungszentrum Ehrenfeld-West, Venloer 
Straße Stadtteilzentrum 
Stadtteilzentrum Dellbrück Bezirksteilzentrum 
Nahversorgungszentrum Ossendorf Nahversorgungslage 
Nahversorgungszentrum Neusser Str. / Friedrich-
Karl-Straße 
Betrachtung als städtebaulich in-
tegrierten Einzelstandort 
Nahversorgungszentrum Longerich, Longericher 
Hauptstraße 
Nahversorgungslage Longerich, 
Grethenstraße 
Nahversorgungszentrum Blumenberg Nahversorgungslage 
Nahversorgungszentrum Pesch Betrachtung als städtebaulich in-
tegrierten Einzelstandort 
Nahversorgungszentrum Merkenich, Merkenicher 
Hauptstraße Nahversorgungslage 
Nahversorgungszentrum Eil, Frankfurter Straße Nahversorgungslage

8 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Zentraler Versorgungsbereich 
EHZK 2013 
Geänderte 
 Einstufung 2020 
Neuausweisung 
Fortschreibung 2020 
Nahversorgungslage Junkersdorf, Kirchweg Nahversorgungszentrum 
- Geplantes Stadtteilzent-
rum Deutz, Deutzer Hafen 
- Geplantes Nahversor-
gungszentrum Kreuzfeld 
Geplantes Nahversor-
gungszentrum Lind 
- 
Geplantes Nahversor-
gungszentrum Mülheim-
Süd 
3.3 Sortimentsliste 
Die im Jahr 2010 erarbeitete Sortimentsliste für die Stadt Köln hat sich grundsätzlich bewährt. 
Auf der Grundlage der tatsächlichen Verteilung der Branchen und Sortimente im Stadtgebiet, der 
Einstufung im LEP NRW sowie der städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Köln wird sie da-
her fortgeschrieben. Es erfolgte lediglich eine redaktionelle Anpassung an die aktuelle Rechtspre-
chung (z. B. darf die Sortimentsbezeichnung „Geschenkartikel“ a ufgrund der fehlenden Be-
stimmtheit nicht mehr verwendet werden). 
Im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2020 werden folgende Sortimente als 
zentrenrelevant definiert. 
Abbildung 3: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung) 
zentrenrelevante Sortimente 
1. Bücher und Antiquariate
2. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung, Sportbe-
kleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Wolle, Kurzwaren,
Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe
3. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer),
Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer, Bügeleisen, ohne Elektrogroßgeräte),
Büromaschinen
4. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper,
5. (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musikalien, Mu-
sikinstrumente,
6. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel)
7. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik
8. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren (z. B.
Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche (Bettbezüge, Laken), Badtextilien
9. Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze
10. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte)
11. Fahrräder und Fahrradzubehör,
12. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung
13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente

Stadtentwicklung Köln  9 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant) 
14. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren
15. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und Putzmittel,
Kosmetika), medizinische, orthopädische Artikel, Sanitätswaren, Apothekerwaren /
pharmazeutische Artikel
16. (Schnitt-)Blumen
17. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel, Zeitungen / Zeit-
schriften
GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2017, städtebaulicher Zielvorstellungen 
und Anlage 1 LEP NRW

10 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
3.4 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen 
In der Zusammenschau von Zentren- und Standortstruktur sowie der Kölner Sortimentsliste er-
geben sich klare Steuerungs- und Ansiedlungsregeln zur Zulässigkeit bzw. zur Nichtzulässigkeit 
von Einzelhandelsvorhaben (vgl. Abbildung 4). Sie folgen der Bundesgesetzgebung, dem Lan-
desentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), der aktuellen Rechtsprechung sowie 
den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Köln. Sie stellen sicher, dass Neuansiedlungen 
und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben nicht zu einer Beeinträchtigung der Versor-
gungsfunktion sowie der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche 
führen und die Dimensionierung eines Vorhabens einer geordneten städtebaulichen Entwick-
lung zuarbeitet. Dieser Nachweis ist im Zweifel durch den Antragsteller zu erbringen. Nach § 11 
Abs. 3 BauNVO gilt die sog. „Regelvermutung“, dass von Betrieben mit einer Verkaufsfläche 
unterhalb von 800 m² (kleinflächig bzw. nicht großflächig) i. d. R. keine städtebaulichen und ver-
sorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten sind. 
Abbildung 4: Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung 
Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfä-
higkeit zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren. 
 Ansiedlung möglich; bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben ist eine Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) 
nachzuweisen  
()  Einzelfallprüfung erforderlich 
O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht 
 Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig 
1) Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung beste-
hender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung 
vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 
2) Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der Verfestigung und Erweiterung 
bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist
zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.
3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versorgung
der Beschäftigten 
4) Nur in ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- / Motorradhandel sowie –zube-
hör unterhalb der Schwelle von § 11 Abs. 3 BauNVO, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten von max.
10 % der Verkaufsfläche.
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich 
GMA-Empfehlungen 2020 
Steuerung des Einzelhandels innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
City, Bezirkszentren, Bezirksteilzentren: Für die zentralen Versorgungsbereiche City, Be-
zirkszentren und Bezirksteilzentren sollen weiterhin keine Beschränkungen hinsichtlich mögli-
cher Einzelhandelsansiedlungen bzw. -erweiterungen gelten. Die City besitzt hierbei als Haupt-
zentrum eine gesamtstädtische sowie überörtliche Bedeutung, während die Bezirks- und Be-
zirksteilzentren als Hauptzentren eine Versorgungsfunktion (teilweise in Arbeitsteilung) für die 
jeweiligen Stadtbezirke übernehmen.

Stadtentwicklung Köln  11 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Stadtteilzentren: Für die Stadtteilzentren gibt es keine wesentlichen Änderungen bei den Re-
gelungen. Der Angebotsschwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen soll 
bei Betrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegen. Ergänzungen durch großflä-
chige Betriebe mit zentrenrelevanten oder nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten können un-
ter Berücksichtigung der Vorrangstellung der City und Bezirks- bzw. Bezirksteilzentren (zentren-
relevante Sortimente) bzw. Sonderstandorte (nicht zentrenrelevante Sortimente) ebenfalls mög-
lich sein. 
Nahversorgungszentren: Ebenfalls keine wesentlichen Änderungen gibt es für Nahversor-
gungszentren. Der Angebotsschwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen 
soll bei Betrieben des kurzfristigen Bedarfsbereichs liegen. Großflächige Betriebe mit zentrenre-
levantem oder nicht zentrenrelevantem Einzelhandel sollten hingegen ausgeschlossen werden. 
Steuerungsempfehlungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist zu unterscheiden zwischen städtebaulich in-
tegrierten Lagen und städtebaulich nicht integrierten Lagen. Zu den städtebaulich integrier-
ten Lagen zählen Nahversorgungslagen und sonstige städtebaulich integrierte Lagen.  
Den städtebaulich nicht integrierten Lagen sind im Umkehrschluss alle sonstige Standorte 
zuzuordnen, wobei v. a. die definierten Sonderstandorte sowie Gewerbe- und Industriegebiete 
zu nennen sind. 
In städtebaulich integrierten Lagen können großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahver-
sorgungsrelevantem Kernsortiment in klar definierten Einzelfällen unter strengen Regeln mög-
lich sein (s. u.). 
Für alle städtebaulich nicht integrierte Lagen gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Ver-
festigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb der Allgemei-
nen Siedlungsbereiche (ASB) sowie mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken ist. 
Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten 
und / oder nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind außerhalb der städtebaulich 
integrierten Lagen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht im Einzelfall an gro-
ßen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: dort können auch kleinere Lebensmittelgeschäfte, Kioske 
und Bäckereien zur Versorgung der Beschäftigten (sog. „Mittagspausenbedarf“) zulässig sein.  
Im Übrigen sollen nicht großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel au-
ßerhalb der zentralen Versorgungsbereiche auf die integrierten Lagen und die Sonderstand-
orte gelenkt werden, auch wenn diese gemäß EHZK nicht per se ausgeschlossen sind. In städ-
tebaulich nicht integrierten Lagen außerhalb der Sonderstandorte soll künftig nur Auto- / Motor-
radhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsorti-
menten von max. 10 % der Verkaufsfläche zulässig sein. Der Rest ist auf die Sonderstandorte 
zu lenken, ebenso wie großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sorti-
menten. Dabei ist zu beachten, dass die Neuansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrie-
ben aller Art in Sonderstandorten, die nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB), sondern 
als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen sind, gemäß LEP NRW 
nicht zulässig ist. 
Nahversorgungs- und / oder zentrenrelevante Randsortimente sind bei Neuansiedlungen und 
Erweiterungen in städtebaulich nicht integrieren Lagen bis max. 10 % der realisierten Ge-
samtverkaufsfläche, jedoch – wie im bisherigen Konzept – absolut bis max. 800 m² Verkaufs-
fläche möglich. 
3.4.1 Besondere Regelungen zur Steuerung großflächiger Lebensmittelmärkte au-
ßerhalb der zentralen Versorgungsbereiche 
Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt (vgl. Kapitel 1.) sowie der Zielsetzung, die woh-
nungsnahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern, bedarf es einer detail-
lierten Regelung zur Bewertung von großflächigen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben mit

12 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
dem Kernsortiment Lebensmittel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Um eine möglichst 
fußläufige Nahversorgung sicherzustellen, werden Nahbereiche als Radien um die zentralen 
Versorgungsbereiche von 700 m angesetzt. Die 700 m-Radien der zentralen Versorgungsberei-
che sind in den Karten „Zentren- und Standortstruktur“ in den Bezirkskapiteln in Teil B dar-
gestellt.  
Lebensmittelmärkte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sind nur dann zulässig, 
wenn neben den baurechtlichen und landesplanerischen Vorgaben die folgenden Prüfkriterien 
erfüllt werden (siehe auch Prüfschema, Abbildung 5): 
Stufe 1: Standortbewertung 
 Städtebaulich integrierter Standort im direkten Siedlungszusammenhang eines bestehen-
den oder perspektivischen Wohnbereiches. Ein Anhaltspunkt ist, ob zu mindestens zwei
Himmelsrichtungen eine Anbindung an Wohnbebauung vorliegt, wobei der Wohnbezug ge-
wichtig sein soll und somit nicht nur eine einzelne Hausbebauung umfassen darf. Sofern kein
städtebaulich integrierter Standort vorliegt, ist das Vorhaben nicht möglich. Des Weiteren ist
eine Überbauung des Grundstücks mit Wohnen und oder sozialer Infrastruktur grundsätzlich
Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht durch die Stadt.
 Neuansiedlungs- oder Erweiterungsstandort innerhalb eines 700 m-Radius um einen
zentralen Versorgungsbereich:
­ Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte innerhalb eines 700 m-Radius können 
ausnahmsweise als möglich erachtet werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dies 
rechtfertigen. Hierbei müssen grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:  
1. Das Grundstück des Vorhabens wird mit Wohnen und ggf. sozialer Infrastruktur in Ab-
hängigkeit von der zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt. An-
bieter, die dies derzeit nicht aufweisen, sollen auf ihrem Grundstück in Abhängigkeit von
der zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) Wohnen und ggf. soziale Infrastruktur
schaffen. Für Anbieter auf bereits optimal ausgenutzten Grundstücken (bspw. ein Le-
bensmittelmarkt im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses) bedarf es kei-
ner weiteren Verbesserung.
2. Die Kommune behält sich vor, von dem Vorhabenträger ein Verträglichkeitsgutachten zu
fordern. Hiermit ist der Nachweis zu erbringen, dass die geplante Maßnahme keine städ-
tebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen gem. § 11. Abs. 3 BauNVO
auslöst oder das Vorhaben eine Atypik im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 4 aufweist und
keine Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 hervorruft.
­ Neuansiedlungen innerhalb eines 700 m-Radius sind nur ausnahmsweise möglich, wenn zu-
sätzlich zu den beiden zuvor genannten Voraussetzungen folgende dritte Voraussetzung er-
füllt wird: 
3. Für die Unterbringung des Vorhabens im Rahmen der städtebaulichen Atypik im Sinne
des § 11 Abs. 3 Satz 4 (s. 2.) besteht darüber hinaus nachweislich keine Entwicklungs-
fläche in dem oder den benachbarten zentralen Versorgungsbereich(en). Hierbei sind
alle zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen, in dessen 700 m-Radius sich
das Vorhaben befindet, sodass dieser Nachweis z. T. auch für mehrere zentrale Versor-
gungsbereiche erbracht werden muss. Dabei ist der Nachweis nach einer fehlenden Po-
tenzialfläche in dem bzw. den benachbarten zentralen Versorgungsbereich(en) streng
auszulegen.

Stadtentwicklung Köln  13 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Stufe 2: Berechnung der standortangepassten Verkaufsfläche im Rahmen der An-
wendung der städtebaulichen Atypik im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 4 
 Einwohner in Nahbereich (i. d. R. 700 m Radius*) 
x  nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 2.672,00) 
x  stadtteilspezifischer Kaufkraftindex 
(Durchschnitt Stadt Köln = 108,5  x 1,085) 
=  nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Nahbereich 
x  35 % 

Flächenproduktivität (wenn bekannt: betreiberspezifisch oder € 4.400,00 / m² VKF 
für Vollsortimenter bzw. € 6.700,00 / m² VKF für Discounter) 
=  am Standort zulässige Verkaufsfläche des Vorhabens in m2 
GMA-Darstellung 2020 
Der positive Abschluss der Stufe 2 ist Voraussetzung dafür, dass im Weiteren geprüft werden 
kann, ob von dem geprüften Vorhaben Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder 
die Versorgung der Bevölkerung zu erwarten sind (Regelvermutung). Die Widerlegung der Re-
gelvermutung ist über eine konkrete Einzelfallbetrachtung zu erbringen (Auswirkungsanalyse). 
* In begründeten Einzelfällen (z. B. sehr dünn besiedelte Stadtrandlagen) und grundsätzlich nur außerhalb der 700-
m Radien um einen ZVB, kann der zugrunde gelegte Nahbereich auch ausnahmsweise vom 700 m Radius um
das Vorhaben abweichen.

14 Stadtentwicklung Köln 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 Fortschreibung – Kernaussagen 
Abbildung 5: Prüfschema zur Steuerung von großflächigen Lebensmittelmärk-
ten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche

4_Anlage_Fortschreibung_EHZK_gutachterlicher_Endbericht

259991 Zeichen

Entwurf Stand September 2020

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln

Fortschreibung
gutachterlicher Endbericht

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

3 Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Bearbeitung:

Dr. Marc Höhmann
Barbara Eicker
Franka Klocke

Jan Neumann

Gutachter:

GMA

Forschen. Beraten. Umsetzen

GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Siegburger Straße 215
50679 Köln

Bearbeitung:

Birgitt Wachs
Kirsten-Dorothee Riedel
Dirk Riedel

unter Mitarbeit von:
Andrea Wetjen
Volker Theil

Teil A
Grundlagen und Steuerungsregeln

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Inhaltsverzeichnis

1

5

Aufgabenstellung und Ziele
1.1 Ausgangslage und Handlungserfordernis
1.2 Vorgehensweise
1.3 Köln als wachsende Stadt
1.4 Erfordernis von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten
1.5 Zentrale Inhalte des Konzeptes

Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung und
planungsrechtliche Instrumente

2.1 Grundzüge der Entwicklung auf der Angebotsseite
2.2 Grundzüge der Entwicklungen auf der Nachfrageseite
2.3 Folgen für den stationären Einzelhandel

2.4 Mittelfristige Entwicklungstrends

2.5 Wochenmärkte

Planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung der
Standortentwicklung im Einzelhandel

3.1 Bauplanungsrecht
3.1.1 Gebiete mit Bebauungsplänen (8 30 BauGB)
3.1.2  Unbeplanter Innenbereich (8 34 BauGB)
3.1.3 Besonderes Städtebaurecht

3.2 Landes- und Regionalplanung

3.3 Wesentliche Säulen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes:

zentrale Versorgungsbereiche und Sortimentsliste
3.3.1 Zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
3.3.2 Zur Festlegung der Sortimentsliste

Einzelhandelssituation in Köln
4.1 Nachfragepotenzial für den Einzelhandel
4.2 Einzelhandelsangebot im Überblick
4.2.1 Einzelhandelsangebot in der Gesamtstadt
4.2.2  Einzelhandelsangebot in den Stadtbezirken
4.2.3  Einzelhandelsverteilung nach Standortlagen
4.3 Untersuchung der Kölner Wochenmärkte
4.3.1  Standortrahmendaten der Kölner Wochenmärkte
4.3.2 Räumliche Verteilung der Kölner Wochenmärkte
4.3.3 Einordnung der Kölner Wochenmärkte
4.34 Fazit und Empfehlungen

Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln
5.1 Standortkonzept

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

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Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

5.1.1 Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
5.1.2  Zentren- und Standortstruktur Köln

5.2 Sortimentsliste
5.2.1 Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln
5.2.2 Kölner Sortimentsliste

5.3 Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen

5.3.1  Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels innerhalb der zentralen

Versorgungsbereiche

5.3.2  Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels außerhalb der zentralen

Versorgungsbereiche

6 Anhang
6.1 Methodik
6.2 Glossar

6.3 Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:
Abbildung 2:

Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:

Abbildung 8:
Abbildung 9:

Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 12:
Abbildung 13:
Abbildung 14:

Abbildung 15:

Abbildung 16:

Wesentliche Einflussfaktoren der Handelsentwicklung

Verkaufsflächenwachstum im deutschen Einzelhandel 2002 —
2018

Entwicklung des Gesamtumsatzes und der Onlineumsätze im
deutschen Einzelhandel

Onlineanteil je Branche am jeweiligen Gesamtmarkt 2016 —
2018 in Prozent

Umsatzentwicklung und Anzahl der Drogeriemärkte in
Deutschland (2008 - 2017)

Marktanteile im Handel mit Drogeriewaren nach Vertriebsform
2017

Konsumtrends im Zusammenhang mit der Ausbildung des
„hybriden“ Verbrauchers

Gegenstromprinzip

Regelung gemäß LEP NRW für großflächigen Einzelhandel mit
zentrenrelevanten Kernsortimenten

Vorgehen zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
Zentralität in Köln

Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche
Zentren- und Standortstruktur Köln 2020

Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln nach Branchen
und Lagekategorien

Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln in ausgewählten
Sortimenten nach Lagekategorien

Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

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4 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 17: Prüfschema zur Steuerung von großflächigen
Lebensmittelmärkten außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche

Abbildung 18: Rechenweg zur Ermittlung der zulässigen Verkaufsfläche

Kartenverzeichnis

Karte 1: Wochenmärkte in Köln und fußläufige Einzugsgebiete
Karte 2: Einordnung der Wochenmärkte in Köln

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Standortanforderungen der Betriebstypen des
Lebensmiitteleinzelhandels (Auswahl)

Tabelle 2: Die größten Drogeriemarktunternehmen in Deutschland

Tabelle 3: Kriterien der Zentrenrelevanz

Tabelle 4: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in der Stadt Köln

Tabelle 5: Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln

Tabelle 6: Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

Tabelle 7: Einzelhandelsbestand nach Stadtbezirken

Tabelle 8: Verkaufsflächenbestand nach Stadtbezirken und
Bedarfsbereichen

Tabelle 9: Verkaufsflächenbestand in der Stadt Köln nach Standortlagen

Tabelle 10: Übersicht über die Wochenmärkte in Köln

Tabelle 11: Einordnung der Kölner Wochenmärkte (Standzahl)
Tabelle 12: Rahmenbedingungen zur Etablierung von Wochenmärkten
Tabelle 13: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung)

Übersichtenverzeichnis

Übersicht 1: Branchensystematik Einzelhandel
Übersicht 2: Systematik Komplementärnutzungen
Übersicht 3: Betriebstypensystematik

Teil B - Einzelhandels- und Zentrenkonzept

1 Innenstadt

2 Stadtbezirk Rodenkirchen
3 Stadtbezirk Lindenthal

4 Stadtbezirk Ehrenfeld

5 Stadtbezirk Nippes

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

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Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

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Stadtbezirk Chorweiler
Stadtbezirk Porz
Stadtbezirk Kalk
Stadtbezirk Mülheim

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

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6 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1 Aufgabenstellung und Ziele

1.1 Ausgangslage und Handlungserfordernis

Der Rat der Stadt Köln hat am 10.09.2015 beschlossen, das bestehende Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln für alle neun Stadtbezirke fortzu-
schreiben. Derzeit richtet sich die Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet nach
dem bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010, welches vom Rat der
Stadt Köln am 17.12.2013 beschlossen wurde und welches den erforderlichen Entwick-
lungsrahmen sowie eine rechtssichere Planungsgrundlage für Verwaltung, Politik,
Einzelhändler, Eigentümer und Investoren darstellt.

Das Konsumklima in Deutschland ist — nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen wirt-
schaftlichen Rahnmenbedingungen sowie der Niedrigzinsphase — gut. Auch im Einzel-
handel sind die Umsätze in den letzten Jahren von unter 500 Mrd. € auf 530 Mrd. € ge-
stiegen", die Branche ist ein wichtiger Arbeitgeber. Jedoch gehen dem stationären Ein-
zelhandel zunehmend Umsätze durch den Onlinehandel verloren, das Einkaufsverhal-
ten der Kunden ändert sich. Für ein Oberzentrum wie Köln bedeutet dies, dass alles
daran gesetzt werden muss, teilweise zu beobachtende Frequenzverluste selbst in den
bislang starken Hauptgeschäftslagen Schildergasse und Hohe Straße zu vermeiden,
die Anziehungskraft der Kölner City als „Shopping Metropole“ und als „Premierenort“ für
Konzeptinnovationen des Handels sowie auch die lebendige Nutzungsvielfalt in den
zahlreichen Kölner Geschäftszentren zu erhalten.

Als wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor trägt der Kölner Einzelhandel
wesentlich zur Gesamtattraktivität der Stadt bei, sowohl für die hier Lebenden als auch
für die hier beschäftigten Personen und die Stadt Köln besuchenden Touristen. Ein
engmaschiges, vielseitiges und leistungsfähiges Netz von Geschäftszentren sichert die
Versorgung der Kölnerinnen und Kölner mit Waren und Dienstleistungen des täglichen
Bedarfs und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Kölner Veedel wie
auch der Gesamtstadt Köln als Wohnort. Zudem bilden die Geschäftszentren in meist
zentraler und zusammenhängender Lage in den Stadtteilen Mittelpunkte des öffentli-
chen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation. Mit insgesamt 78 zentralen
Versorgungsbereichen verfügt die Stadt Köln aktuell über eine sehr gut ausgeprägte
und im Wesentlichen historisch gewachsene Zentrenlandschaft. Neben den zentralen
Versorgungsbereichen sind in den neun Stadtbezirken auch jeweils zehn Nahversor-
gungslagen und Sonderstandorte ausgewiesen.

Ziele und Aufgaben der vorliegenden Fortschreibung des Konzeptes sind die Stützung
und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems, der Schutz und
die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sowie deren Identifikations- und
Kommunikationsfunktion, die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung der Bevölke-
rung und die Steuerung der Ansiedlung von nicht zentrenrelevanten großflächigen Ein-
zelhandelsbetrieben.

Dass sich ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept bewährt hat, lässt sich beispielhaft an
der Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt seit 2008 ablesen:

1 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 7
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

= Über 54 % der Verkaufsfläche in der Gesamtstadt Köln sind zentralen Versorgungs-
bereichen zuzuordnen. Damit ist sichergestellt, dass ein umfassendes Angebot auch
in räumlicher Nähe zu den Verbrauchern vorhanden ist und lebendige Zentren exis-
tieren, die maßgeblich für die Wahrnehmung der Stadt Köln als guter Wohn- und Ar-
beitsplatzstandort sind. Der Einzelhandel bildet die Grundlage hierfür.

" In sechs der acht die Innenstadt umgebenden Stadtbezirken konnte die Verkaufsflä-
chenausstattung in den Zentren gesteigert oder zumindest stabilisiert werden. Damit
konnte dem Bundestrend entgegengewirkt werden, der insbesondere in Stadtteilla-
gen im gleichen Zeitraum einen tendenziell rückläufigen Einzelhandelsbesatz ver-
zeichnen musste.

" In den Geschäftszentren der Stadt Köln konnte durch konsequenten Schutz und För-
derung dieser Zentren vielfach ein Rückgang der „Trading Down“-Prozesse erreicht
werden, der sich in einer Wiederbelegung von Ladenleerständen mit Einzelhandel
oder ergänzenden Nutzungen niederschlug. Die Leerstandsquote ist — auch in den
Zentren, in denen sich der Einzelhandel tendenziell zurückgezogen hat - in vielen
Fällen reduziert und die Angebotsvielfalt in den Kölner Zentren zugenommen.

Die langfristigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung in Köln werden daher wie folgt
fortgeschrieben:

" Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie
als nationale und internationale Shoppingmetropole,

" Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in
der Gesamtstadt Köln,

" Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion so-
wie als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunika-
tion innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume,

" Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und
Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochen-
märkte,

" Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des
demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt.

Um diese übergeordneten entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, ist die Einzel-
handelssteuerung mit den Mitteln der Bauleitplanung eine wesentliche Vorausset-
zung. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet die Grundlage hierfür. Grundle-
gende Entwicklungsstrategien und Steuerunggsleitlinien stammen aus dem 1983 erstma-
lig erarbeiteten Zentrenkonzept, welches 1992 und 2010 (Beschlussfassung 2013) ak-
tualisiert wurde. In vielen Kommunen wird die Handelsentwicklung seit langem mit ei-
nem kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept gesteuert. Es werden die zuläs-
sigen Gebiete für den Einzelhandel festgelegt und eine sortimentsgenaue Steuerung
der Ansiedlung zusätzlicher Handelsflächen vorgenommen".

Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 werden diese Entwicklungsstrate-
gien und Steuerunggsleitlinien nun fortgeschrieben und inhaltlich den Entwicklungen im

! vgl. hierzu: W. Spannowsky, S. Holl: Die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Deutschland im Lichte der
europäischen Niederlassungsfreiheit; Kaiserslautern 2012.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

8 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Einzelhandel angepasst. Dabei sind die bisherige Einzelhandelsentwicklung mit den
sich ändernden Anforderungen an den Handel und die Kundenbedürfnisse in Zeiten des
Onlinehandels ebenso wie die veränderten landesplanerischen Rahmenbedingungen
(Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen / LEP NRW 2016) und Anforderungen
der Rechtsprechung an Einzelhandelskonzepte zu berücksichtigen.

Basierend auf einer aktuellen Vollerhebung des Einzelhandels und der ergänzenden
Nutzungen in den Zentrenbereichen ist Ziel der Fortschreibung vor allem, die Abgren-
zung der zentralen Versorgungsbereiche, den Kriterienkatalog zur Definition der Zen-
trenstruktur sowie die Wirksamkeit der Steuerungs- und Ansiedlungsregeln vor dem
Hintergrund aktueller rechtlicher Gegebenheiten zu überprüfen. Dabei sollen insbeson-
dere auch die Wirksamkeit des bestehenden EHZK zur Sicherung und zum Ausbau der
Nahversorgung vor dem Hintergrund der dynamisch wachsenden Einwohnerzahl Kölns
weiterentwickelt werden. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Stadtbezirkes
Innenstadt sind die relevanten innenstadtspezifischen Trends, die Folgen des demogra-
fischen Wandels sowie des Onlinehandels zu betrachten und die elf Geschäftslagen
und deren Vernetzung zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wurden auch Exper-
tenbefragungen durchgeführt, um die empfohlenen Zielsetzungen und Handlungsan-
sätze zu untermauern.

Konkret wird somit ein Konzept zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versor-
gungsstrukturen in der Stadt Köln erarbeitet, welches eine Bewertung der Angebots-
und Nachfragesituation, der Branchen- und Standortpotenziale für den Einzelhandel,
Empfehlungen für städtebauliche Maßnahmen, eine Überprüfung und ggf. Anpassung
der zentralen Versorgungsbereiche, sonstige Standorte mit Bedeutung für den Einzel-
handel beinhaltet sowie Aussagen zur Fortschreibung der Sortimentsliste im Hinblick
auf die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet trifft.

1.2 Vorgehensweise

Aufgrund der Größe des Kölner Stadtgebietes mit neun Stadtbezirken und der Vielzahl
der Kölner Geschäftszentren wurde das Konzept in mehreren Stufen erarbeitet.

Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine umfassende Datenbasis. Dabei han-
delt es sich um überwiegend primärstatistisches Datenmaterial, welches durch die
GMA erfasst und ausgewertet wurde. Darüber hinaus standen sekundärstatistische Da-
ten des Statistischen Bundesamtes, des Landesbetriebs Information und Technik Nord-
rhein-Westfalen (IT.NRW), der Bundesagentur für Arbeit sowie von GfK Prisma zur Ver-
fügung. Nachfolgend werden die im Rahmen der Erarbeitung des vorliegenden Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes durchgeführten primärstatistischen Erhebungen in Kür-
ze vorgestellt.

Die empirischen Erhebungen des Gutachters wurden im Wesentlichen zwischen No-
vember 2016 und März 2017 durchgeführt. Dabei wurden durch eine flächendeckende
Vor-Ort-Aufnahme der Verkaufsflächen' alle Einzelhandelsbetriebe im gesamten
Kölner Stadtgebiet erfasst. Die Erhebung erfolgte auf Grundlage der für das Kölner Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept eingeführten Branchensystematik mit 14 Warengrup-
pen.?

1 Zur Definition von Verkaufsfläche siehe Glossar.

2 Für eine Darstellung der Zuordnung einzelner Sortimente zu den Warengruppen siehe Anhang (Teil A, Kapitel

5.1 Methodik).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 9
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Über den Einzelhandelsbesatz hinaus sind zur Darstellung wesentlicher Standortlagen
und zur Begründung der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche weitere Informati-
onen über sonstige innenstadttypische bzw. zentrenprägende Nutzungsstrukturen von
Bedeutung. Daher erfolgte zusätzlich zur Einzelhandelserhebung eine Aufnahme der
Erd- und Obergeschossnutzungen in den Zentrenbereichen. Neben den genutzten
Einheiten (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung) wurden dabei auch leerste-
hende Ladeneinheiten erfasst. In der Kölner City fand zudem eine Bewertung der Ge-
schäftslagen nach qualitativen Kriterien statt.

Im Rahmen der intensiven Vor-Ort-Arbeiten wurden durch Mitarbeiter der GMA auch die
städtebaulichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Einzelhandelslagen im Kölner
Stadtgebiet analysiert und bewertet. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den zentralen
Lagen und Lebensmittelmarkt-Standorten. Die Analyse der städtebaulichen Situation
stellt im Zusammenwirken mit den vorhandenen Nutzungen einen unerlässlichen Arbeits-
schritt für eine sachgerechte Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie zur
gezielten Weiterentwicklung des Nahversorgungsnetzes in der Stadt Köln dar.

Darüber hinaus wurden vom Gutachter Experteninterviews zur aktuellen Situation und
den Perspektiven des Kölner Einzelhandels, insbesondere des Innenstadthandels, ge-
führt. Gesprächspartner waren Inhaber, Geschäftsführer bzw. Filialleiter insbesondere
innerstädtischer Einzelhandelsbetriebe, Vertreter der Tourismusbranche, Immobilien-
fachleute, Manager von Einkaufszentren sowie Vertreter relevanter Kölner Verbände
und Zusammenschlüsse des Handels.

Um die Fortschreibung möglichst transparent zu halten und einen breiten Konsens über
zentrale Strategien und Maßnahmen der Einzelhandels- und Standortentwicklung in der
Stadt Köln herbeizuführen, fand eine moderierte Form der Erarbeitung mit einer die
Fortschreibung begleitenden Projektgruppensitzung statt. Ihr gehören die Bezirksre-
gierung Köln, die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Handwerkskammer zu
Köln, der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V., der City-
Marketing Köln e.V., die Interessengemeinschaft Köln vor Ort e.V. sowie die Fachämter
der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanungsamt, Amt für
Straßen- und Verkehrstechnik, Amt für Wirtschaftsförderung sowie die Marktverwaltung)
an. Die Projektgruppe hat die Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in
insgesamt zwei Arbeitskreissitzungen konstruktiv begleitet. Die wesentlichen Ergebnis-
se werden von allen Beteiligten getragen, sodass ein breiter Konsens hinsichtlich der
grundlegenden Ziel- und Planungsaussagen sowie Handlungsempfehlungen des vorlie-
genden Konzeptes in der Projektgruppe erzielt werden konnte.

1.3 Köln als wachsende Stadt

Die Einwohnerzahl in der Stadt Köln ist seit der Erstellung des letzten Einzelhandels-
konzeptes um 7,5 % gestiegen, wobei sich die Entwicklungen in den einzelnen Stadt-
bezirken und Stadtteilen bzw. Veedeln unterschiedlich vollzog. Die Bevölkerungsprog-
nose geht für die kommenden Jahre von einer weiterhin stark wachsenden Einwoh-
nerzahl im Stadtgebiet von derzeit rd. 1,074 Mio. auf künftig rd. 1,144 Mio. Einwohner
im Jahr 2025 aus (s. nachfolgende Tabelle). Vor diesem Hintergrund ist die Zentren-
und Standortstruktur sowie insbesondere auch nahversorgungsrelevante Aspekte der
Einzelhandelssteuerung zur Erreichung der in Kapitel 1.1 genannten Ziele zu überprü-
fen und ggf. anzupassen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

10 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1: Einwohnerentwicklung und -prognose
Einwohnerentwicklung* Einwohnerprognose**
Bezirk / ’ Verände-
Gesamtstadt 2007 2016 Veräiel: 2025 |rungin % zu
rung in % 2016
Stadt Köln 999.177 1.074.286 +75 1.144.000 +6,5
1 Innenstadt 121.905 126.407 +3,7 137.900 +9,1
2 Rodenkirchen 98.841 107.346 +8,6 113.600 +5,8
3 Lindenthal 133.215 149.658 + 12,3 161.500 +79
4 Ehrenfeld 101.548 107.369 +5,7 114.100 +6,3
5 Nippes 108.017 117.263 +8,6 125.400 +6,9
6 Chorweiler 80.995 83.323 +2,9 83.400 +0,1
7 Porz 105.250 112.918 +7,3 121.300 +74
8 Kalk 106.937 120.689 + 12,9 131.300 +8,8
9 Mülheim 142.469 149.313 +4,8 155.500 +4,1
* Stadt Köln, Stand jeweils 31.12., ** Stadt Köln, kleinräumige Bevölkerungsprognose,
GMA-Zusammenstellung 2020

Die stärkste Einwohnerzunahme zwischen den Jahren 2007 und 2016 fand in den Be-
zirken Kalk (+ 12,9 %), Lindenthal (+ 12,3 %) sowie Rodenkirchen und Nippes (jeweils
+ 8,6 %) statt. Aber auch in den übrigen Bezirken war die Bevölkerungsentwicklung
ausnahmslos positiv. Auch künftig ist in allen Bezirken von einer positiven Einwohne-
rentwicklung auszugehen, die nur in Chorweiler niedrig ausfällt (+ 0,1 %). Gemäß der
kleinräumigen Einwohnerprognose der Stadt Köln sind in den übrigen Stadtbezirken
Zuwachsraten zwischen 2016 und 2025 von + 4,1 % (Mülheim) und + 9,1 % (Innen-
stadt) zu erwarten, wobei die stärksten Einwohnerzuwächse nach der Innenstadt in den
Stadtbezirken Kalk (+ 8,8 %), Lindenthal (+ 7,9 %) und Porz (+ 7,4 %) stattfinden soll. In
der Gesamtstadt Köln wird die Einwohnerzahl um knapp 70.000 Personen auf künftig
rd. 1,144 Mio. Einwohner im Jahr 2025 (+ 6,5 %) ansteigen.

Insbesondere der demografische Wandel wird in Verbindung mit dem dynamischen
Onlinehandel dazu führen, dass sich die räumlichen Gegensätze innerhalb der Stadt
Köln verschärfen können. Dabei ist zu befürchten, dass die Zentren vor dem Hinter-
grund des sich verändernden Kundenverhaltens weiter Frequenzen und Umsätze ver-
lieren. Daher bedürften diese eines besonderen Schutzes, um diese zu stärken und
entwicklungsfähig zu halten. In der momentanen Marktphase ist aufgrund aktueller,
raumbedeutsamer Trends wie v. a. dem Onlinehandel zu konstatieren, dass sich der
Einzelhandel konsolidieren muss. In Zeiten stagnierender und teils rückläufiger Be-
triebszahlen und Verkaufsflächen müssen Investitionen im Einzelhandel noch gezielter
gelenkt werden und dürfen nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ überall zugelassen
werden. Daher hat der Schutz der historisch gewachsenen Zentren, der City wie Be-
zirks(teil)zentren, Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren als Treffpunkte des so-
zialen Lebens oberste Priorität. Dies ist auch die Vorgabe bundes- und landesplaneri-
scher Regelungen (v.a. Baugesetzbuch, Landesentwicklungsplan NRW).

1.4 _ Erfordernis von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten
Ein Einzelhandelskonzept mit den zuvor genannten Aufgaben und Inhalten stellt ein

wichtiges Steuerungselement für eine nachhaltige Standortplanung in der jeweiligen
Kommune dar. Sie dienen v. a. der Erarbeitung von Leitlinien für eine zielgerichtete und

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 11
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

nachhaltige Einzelhandelsentwicklung. Diese werden in Form eines Sortiments- und
Standortkonzeptes konkretisiert:

" Das im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes erarbeitete Sortimentskonzept (soge-
nannte „Sortimentsliste“) stellt einen gutachterlichen Vorschlag zur künftigen Ein-
stufung der Sortimente in nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sor-
timente dar. Die Grundlage des Sortimentskonzeptes stellt die aktuelle Einzelhan-
delssituation in der Kommune dar, die im Rahmen der Konzepterarbeitung erhoben
und ausgewertet wird.

" Als wesentlicher Aspekt bei der Einzelhandelssteuerung sind der Schutz und die
Stärkung zentraler Versorgungsbereiche zu nennen'. Durch die Konzentration
zentrenprägender Einzelhandelsbetriebe innerhalb der definierten zentralen Versor-
gungsbereiche können diese nachhaltig gestärkt werden. Dies setzt die Ermittlung
nahversorgungs- und zentrenrelevanter Sortimente voraus, die im Rahmen des Ein-
zelhandelskonzeptes festgesetzt werden (s. vorheriger Punkt). Mithilfe des Standort-
konzeptes soll eine Funktionsteilung zwischen zentralen, dezentralen und sonstigen
Einzelhandelslagen erfolgen. Der Fokus liegt dabei v. a. auf der Abgrenzung zentra-
ler Versorgungsbereiche, deren Lage, Ausdehnung und Funktion im Einzelhandels-
konzept definiert wird. Ferner stellt häufig auch die Sicherung des jeweiligen Bau-
gebietscharakters eine legitime Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch
den generellen bzw. gezielten Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten
können diese für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden.

Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit entscheiden Kommunen selbst darüber,
ein Einzelhandelskonzept als Instrumentarium einzusetzen. Dieses dient als sachliche
Grundlage der planungsrechtlichen Steuerung und kann zur Vereinfachung und Be-
schleunigung der Bewertung von Planvorhaben führen. Durch ein Einzelhandels-
konzept erfolgt i. d. R. in der Beteiligung eine Abstimmung mit der übergeordneten Pla-
nungsebene (Bezirksregierung) sowie mit anderen Schlüsselakteuren (bspw. Industrie-
und Handelskammer, Einzelhandelsverband, benachbarte Kommunen).

Darüber hinaus bietet ein Einzelhandelskonzept Investoren nach der Schaffung von
verbindlichem Baurecht — wie bereits erwähnt - Investitionssicherheit. Zudem kann
der Einsatz von Städtebaufördermitteln auch von der Umsetzung von Einzelhandels-
konzepten abhängig sein.

Ein Einzelhandelskonzept ermöglicht folglich die Steuerung des Einzelhandels auf ge-
samtstädtischer Ebene. Dabei stellt es zunächst eine informelle Planungsgrundlage
ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten dar.

Durch einen Beschluss des jeweiligen Rates wird diese informelle Planungs-
grundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist
damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichti-
gen.

Im begründeten Einzelfall kann die Kommune von den Vorgaben eines Einzelhandels-
konzeptes abweichen. Dies mindert jedoch das städtebauliche Gewicht des Konzep-
tes und stellt letztlich seine Steuerungswirkung und die rechtliche Bedeutung in Frage.

! vgl. Urteile BVerwG (27.03.2013), Az. BVerwG 4 CN 7.11 und OVG NRW (28.01.2014), Az 10 A 152/13.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

12 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1.5 Zentrale Inhalte des Konzeptes

Das nun vorgelegte Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 überprüft im We-
sentlichen die Entwicklungs- und Steuerungsleitlinien des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes 2010 und bildet insofern eine Fortschreibung des Konzeptes an die aktu-
ellen Rahmenbedingungen in der Stadt Köln. Mit seinen Aussagen zur generellen Steu-
erung des Einzelhandels sowie zu einzelnen Standortlagen zeigt es einen klaren Ent-
wicklungsrahmen auf und liefert allen Beteiligten — Verwaltung, Politik, Einzelhändlern,
Investoren und Immobilieneigentümern - eine verlässliche Planungs- und Handlungs-
grundlage. Insbesondere schafft es auch Investitionssicherheit, gerade in den Zentren.
Diese ist vor dem Hintergrund der momentanen Marktsituation (v. a. Onlinehandel) um-
so wichtiger, da Entscheidungen über anstehende Investitionen zur Modernisierung der
Einzelhandelsstrukturen eine klare Aussage der Stadtplanung darüber vorausgehen
muss, an welchen Standorten der Einzelhandel angesiedelt sein soll und sich der Mittel-
einsatz insofern lohnt.

Mit der Fortschreibung soll insbesondere das Kölner Zentren- und Standortsystem mit
seiner hierarchischen Gliederung gestärkt und für die Zukunft gesichert werden. Mit der
Dynamik als wachsende Stadt (siehe auch Kapitel 1.3) sind zudem weitere Herausfor-
derungen verbunden, die insbesondere auf die Verbesserung der Nahversorgung für
die Bevölkerung abzielen, ohne die bestehenden Zentren als wichtigste Säule des Köl-
ner Lebens zu gefährden. Hier ist die Sicherung und Stärkung einer möglichst flächen-
deckenden, am Bedarf orientierten Nahversorgung anzustreben. Damit greift das Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzept nahtlos mit weiteren stadtplanerischen Überlegungen
hinsichtlich Nahmobilität, alternativen Betriebsformen (z. B. ambulanter Handel) sowie
Bündelung der für die Bevölkerung erforderlichen Dienstleistungen ineinander.

Konkret beinhaltet die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln
2020 folgende zentrale Inhalte:

" Darstellung der allgemeinen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel und Bedeutung
für die Stadt Köln

" Darstellung des aktuellen planungsrechtlichen Rahmens zur Steuerung des Einzel-
handels

" Darstellung und Bewertung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt Köln sowie
Entwicklungen des Einzelhandelsbesatzes seit der letzten Vollerhebung 2008

" Analyse der gegenwärtigen und künftigen Nachfragesituation und Bewertung im Hin-
blick auf Aspekte der Nahversorgung mit Benennung von Versorgungslücken und
Handlungsmöglichkeiten

= Überprüfung und Anpassung der Zentren- und Standortstruktur in jedem Stadtbezirk

" Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes, insbesondere in
den zentralen Versorgungsbereichen

" Überprüfung sowie Anpassung, Abgrenzung und Begründung der zentralen Versor-
gungsbereiche und sonstiger Standorte mit (aktueller und perspektivischer) Bedeu-
tung für den Einzelhandel auf Basis der aktuellen rechtlichen Anforderungen

= Überprüfung und Anpassung der Sortimentsliste und Grundsätze zur planungsrecht-
lichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung

= Überprüfung und Anpassung der Entwicklungsleitlinien und des Steuerungsschemas
zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 13
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Zur Erreichung der in Kapitel 1.1 genannten Zielsetzungen empfiehlt die Projektgruppe
dem Rat der Stadt Köln folgende Inhalte des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
2020 als Entwicklungskonzept gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen:

" Zielsetzungen der Stadtentwicklung in Köln hinsichtlich des Einzelhandels
" Festlegung der Zentren- und Standortstruktur

" Abgrenzung und Definition der zentralen Versorgungsbereiche

= Kölner Sortimentsliste

" Steuerungsempfehlungen innerhalb und außerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che.

2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung und pla-
nungsrechtliche Instrumente

Die vergangenen Entwicklungen sowie mögliche Entwicklungschancen des Einzelhan-
dels in Köln können nicht losgelöst von wesentlichen Entwicklungstrends im Handel und
bei den Kunden in Deutschland erfolgen, die auch die Standortwahl des Einzelhandels
maßgeblich beeinflussen. Anders als in der nachstehenden Abbildung 1 dargestellt
kann Köln im Vergleich zu Gesamtdeutschland davon profitieren, dass die demografi-
sche Entwicklung noch ein starkes Bevölkerungswachstum und keinen -rückgang er-
warten lässt.

Abbildung 1: Wesentliche Einflussfaktoren der Handelsentwicklung

Atmosphäre / Städtebau

Forderungen = Ambsente
der Unternehmen ‚ab in die Mittgum Kundenwünsche
"“ Mandel mit — “Preis, Qualität‘
system un Nähe, Erlebnig.m
Demografischer u a
Wandel —
älter, bunter s
weniger s
5 "= wertbewerbi > Piem, zu Fuß, Rechtliche, planerische
Sage pet Rad u. Rahmenbedingen
Konkurrenz S mel) Erreichbarkeit /
er 2 Mobilität

Internet
GMA-Darstellung 2020
Dabei lassen sich die Entwicklungen grob in solche auf der Angebots- und solche auf
der Nachfrageseite gliedern (vgl. nachfolgende Kapitel).

2.1 Grundzüge der Entwicklung auf der Angebotsseite

Der volkswirtschaftliche Stellenwert des Handels wird häufig unterschätzt; mit rund 527
Mrd. € Jahresumsatz’ (vgl. Abbildung 2) ist der Handel Deutschlands drittstärkste Wirt-
schaftsgruppe?; etwa jeder sechste Arbeitsplatz kann dem Handel zugeordnet werden.

1 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019.
2 Quelle: Destasis, Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen, 2018.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

14 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Auch in Köln hat der Handel einen hohen Stellenwert:! dieser ist hier hinter dem Ge-
sundheitswesen mit rund 68.400 Beschäftigten und einem Branchenanteil von 12 % —
anders als in Gesamtdeutschland, wo der Handel auf dem dritten Platz rangiert — sogar
die zweitwichtigste Branche. Allerdings ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten seit 2008 von rund 70.700 leicht um rd. -3 % zurückgegangen. Im Einzel-
handel, den das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept untersucht, war zwi-
schen 2008 und 2018 hingegen noch ein starker Beschäftigtenzuwachs von + 2.900
Arbeitsplätzen bzw. rd. + 9 % zu beobachten.

Die Entwicklungen auf der Angebotsseite waren in den letzten Jahren insbesondere
durch folgende gekennzeichnet:

=" Verlangsamte Verkaufsflächenentwicklung: Im deutschen Einzelhandel war — mit
Ausnahme von 2009, dem Folgejahr der Weltfinanzkrise — eine beachtliche Ver-
kaufsflächenexpansion zu beobachten (vgl. Abbildung 2). In den nachfolgenden Jah-
ren hat sich der Verkaufsflächenzuwachs deutlich verlangsamt und war zwischen-
zeitlich als Folge der Schlecker-Pleite ab dem Jahr 2012 sogar kurzzeitig durch einen
leichten Rückgang gekennzeichnet. Deutlich zeigt sich die Finanzkrise in der Be-
trachtung des Einzelhandelsumsatzes. Hier ist 2009 ein Rückgang zu verzeichnen
gewesen (vgl. Abbildung 3), der jedoch durch ein kontinuierliches Wachstum schon
bis 2011 wieder ausgeglichen werden konnte. Seitdem ist der Konsum wieder hoch,
jedoch treten - insbesondere seit Beginn dieses Jahrzehnts - die Effekte des On-
linehandels hinzu, die in den o. g. Zahlen noch nicht berücksichtigt sind (s. vierter
Spiegelstrich).

Abbildung 2: Verkaufsflächenwachstum im deutschen Einzelhandel 2002 —
123,7 124,0 124,0

125,1
1224 21
121,5
120,0 120,0
119,0
117,0
116,0
115,0
114,0 |

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Verkaufsfläche in Mio. m?

fe}
D
©

Quelle: Statistisches Bundesamt 2019, Handelsverband Deutschland (HDE) 2019, GMA-Darstellung 2020
*v. a. aufgrund von Schlecker-Filialschließungen

" Stärkerer Rückgang der Einzelhandelsbetreibe: Bereits seit Anfang der 1970er
Jahre vollzieht sich im deutschen Einzelhandel ein bis heute anhaltender Struktur-
wandel, der v. a. zu Lasten inhabergeführter Fachgeschäfte geht. Untersuchungen

1 Quelle: Stadt Köln, Handel — Beschäftigtenentwicklung in Köln im Regionalvergleich 2008 bis 2018.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 15
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

zufolge nahm der Anteil von Einzelunternehmen von rd. 55 % im Jahr 1980 auf aktu-
ell rd. 20 % ab.! Als Gewinner zeigen sich meist filialisierte und discountorientierte
Unternehmen sowie Franchisekonzepte, welche ihre größenbedingten, beschaf-
fungsseitigen und logistischen Vorteile nutzen. Der Onlinehandel hat den Wettbe-
werb nochmals intensiviert.

" Starker Wandel zwischen den Betriebstypen: Die Warenhäuser und der Fachhan-
del haben ihre Funktion als Leitbetriebe der Innenstädte vielerorts verloren?. In den In-
nenstädten wurden diese durch Handelsmarken (sogenannte „Retail Brands“) aus
dem Textilbereich, Elektronikmärkte und neuerdings auch Anbieter des täglichen Be-
darfs (Drogeriewaren, auch Nahrungs- und Genussmittel) abgelöst. Auch Neuentwick-
lungen von Shoppingcentern fanden - nicht zuletzt auch aufgrund des restriktiveren
Planungsrechts an Grüne-Wiese-Standorten — zunehmend in Innenstädten statt. Be-
trug der Anteil innerstädtischer Shoppingcenter an allen Shoppingcentern bis 1990 ca.
47 %, wuchs ihr Anteil durch Neueröffnungen auf ca. 75 % zwischen den Jahren 2011
und 2018.? Gerade die Shops in den Centern traten in den Wettbewerb mit ähnlichen
Textilangeboten in den Warenhäusern. Aktuell ist für Shoppingcenter nach 40 Jahren
erfolgreicher Marktbearbeitung jedoch insgesamt betrachtet ein deutlich nachlassen-
des Wachstum und ein steigender Revitalisierungsbedarf zu beobachten.*

" Ein „neuer“ starker Mitspieler — der Internethandel: Während der stationäre Ein-
zelhandel zwischen 2008 und 2018 nur ein leichtes Plus verzeichnete, weist der On-
linehandel eine jährliche Wachstumsrate von 10 % und mehr auf. Für das Jahr 2018
geht der Handelsverband Deutschland (HDE) von einem Nettogesamtumsatz für den
Onlinehandel von 53,2 Mrd. € aus (vgl. Abbildung 3). Vergleicht man diesen Wert mit
dem Umsatz des gesamten Einzelhandels für 2018, so liegt der Anteil des Online-
handels bei rd. 10 %.

" Unterschiedliche „Betroffenheiten“ durch den Internethandel: Allerdings
schwanken die Anteile des Onlinehandels je nach Branche stark. Während im Be-
reich Consumer-Electronics / Elektro und im Bereich Mode Werte von um die 30 %
erreicht werden, liegt im Heimwerker- und Gartenbereich der Anteil lediglich bei unter
6 %. Insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel und sonstige Waren des täglichen
Bedarfs (sogenannte Fast Moving Consumer Goods, kurz: FMCG), die einen Groß-
teil der Umsätze im gesamten Einzelhandel repräsentieren, weisen mit rd. 2 % immer
noch sehr geringe Anteile im Onlinehandel auf (vgl. Abbildung 4).

! GMA-Grundlagenforschung 2018.

Diese Leitfunktion wurde weniger durch den Flächenanteil am Gesamteinzelhandel der jeweiligen Stadt be-
gründet, sondern durch die besondere Anziehungskraft als Betriebstyp im 20. Jahrhundert. G. Hessert zeigt mit
der in den 70er Jahren gestarteten Expansion der Warenhäuser in die Kleinstädte und mit den nicht erfüllten
wirtschaftlichen Erwartungen an Standorte in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung zwei zentrale Ursa-
chen für den verhaltenen wirtschaftlichen Erfolg des Betriebstyps auf. Vgl. G. Hessert: Standortanforderungen
des Warenhauses in Ostdeutschland, Leipzig 2012, S. | ff.

3 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019.

vgl. hierzu: GMA-Revitalisierung von 665 Einkaufszentren in Deutschland, Hamburg / Köln 2018.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

16 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 3: Entwicklung des Gesamtumsatzes und der Onlineumsätze im
deutschen Einzelhandel
526,8

514,0

4778 492,8

432,3

4509 458,0
ms 72 4378 445,4
153,2
2008 2009

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Nettoumsatz inMrd.€

m Gesamtumsatz Einzelhandel u davon Umsatzanteil Onlinehandel

Quelle: EHI Retail Institute 2019, Handelsverband Deutschland (HDE) 2019, Statistisches Bundesamt 2019, Berech-
nung: GMA 2020

Abbildung 4: Onlineanteil je Branche am jeweiligen Gesamtmarkt 2016 — 2018
in Prozent

23,5
25,6
27,7

22,9
Freizeit & Hobby 24,3
26,4

Fashion & Accessoires

22,8
Büro & Schreibwaren 21,5

Schmuck & Uhren

Gesundheit & Wellness

Wohnen & Einrichten

Heimwerken & Garten

FMCG*

=2016 =2017 = 2018

Quelle: HDE Online-Monitor 2018, 2019, GMA-Darstellung 2020.
* Fast Moving Consumer Goods (FMCG): Güter des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel, Hygieneartikel und Ta-
bakwaren

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 17
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

"= Zusammenwachsen unterschiedlicher Vertriebslinien („Omni-Channeling“): Die
Übergänge zwischen Onlinehandel und stationärem Einzelhandel sind mittlerweile
nicht mehr klar abgrenzbar. Viele (stationäre) Einzelhändler bieten mittlerweile
auch Onlineshops an, in denen entweder das Gesamtangebot oder zumindest aus-
gewählte Artikel verfügbar sind. Ziel der sogenannten Omni-Channel-Strategien des
Einzelhandels ist die Verknüpfung der unterschiedlichen Vertriebskanäle. Weiter ist
in Großstädten zu beobachten, dass auch reine Online-Händler (sogenannte Pure-
Player) in den vergangenen Jahren ein stationäres Netz aufgebaut haben bzw. auf-
bauen (z. B. Cyberport, Mymuesli, Fashion For Home, Zalando). Trotz wachsender
Marktanteile des Onlinehandels wird jedoch mittelfristig der stationäre Einzelhandel
der wichtigste Einkaufskanal bleiben.

" Lebensmittel- und Drogeriemärkte: Bislang vergleichsweise unbeeindruckt vom
Onlinehandel — auch aufgrund der noch geringen Marktanteile in diesem Segment! —
expandieren Lebensmiittel- und Drogeriemärkte weiterhin. Die tragende Rolle bei der
Nahversorgung in Deutschland - so auch in Köln — übernehmen dabei Supermärkte
und Discounter, die sich fest etabliert haben und die aktuell über einen Marktanteil im
Lebensmittelsektor von zusammen knapp 75 % aufweisen?. Kleinere Lebensmittel-
geschäfte hingegen verzeichneten einen deutlichen Bedeutungsverlust. So verringer-
te sich die Anzahl der kleinen Lebensmittelgeschäfte von ca. 11.200 im Jahr 2010
auf etwa 8.600 Geschäfte in 2018°. Eine IfH-Studie zur Entwicklung des Onlinehan-
dels geht für Lebensmittelmärkte davon aus, dass der Onlinehandel mit Lebensmit-
teln Prognosen zu Folge bis zum Jahr 2030 um ca. das Fünffache* ansteigen und
somit einen Durchbruch verzeichnen wird. Einige Geschäftsmodelle (z. B. Picnic,
Flaschenpost) setzen bereits voll auf den Internethandel, während die großen Le-
bensmiittelketten dieses Thema zwar z. T. ebenfalls bereits abbilden, aber ihr Logis-
tiknetz weiterhin klar auf das stationäre Geschäft ausgerichtet haben.

" Als Standorte für großflächige Discounter, Supermärkte bzw. Verbrauchermärkte
I SB-Warenhäuser werden i. d. R. Lagen mit guter Erreichbarkeit für den motorisier-
ten Individualverkehr und mit großen Stellplatzkapazitäten präferiert. Im Rückblick
begünstigte der Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel lange die größeren Zen-
tren. In den einwohnerschwächeren Gemeinden und Stadtteilzentren fand zunächst
in vielen Fällen eine Ausdünnung des Nahversorgungsnetzes statt, was v.a. im länd-
lichen Raum zu größeren Wegstrecken führte. Mittlerweile ist mit der fortschreiten-
den Verdichtung der Filialnetze eine gewisse Umkehrung dieses Trends zu beobach-
ten. So rücken verstärkt auch kleinere Kommunen und Stadtteile in den Fokus der
Betreiber (was ggf. eine Chance für die einwohnerschwächeren links- und rechts-
rheinischen Wohnplätze z. B. in Chorweiler und Porz sein könnte).

Jüngst hat der Anbieter DHL seine Partnerschaft mit dem Onlineanbieter Amazon Fresh gekündigt, da er in den
kommenden Jahren keine wesentlichen Marktanteilsgewinne mehr erwartet, s. Lebensmittelzeitung, Amazon
fährt Fresh-Lebensmittel selbst aus, Artikel vom 23. August 2019.

2 Quelle: EHI Köln, handelsdaten aktuell 2019.
3 ebd.
4 Quelle: Presseartikel der IFH Köln vom 05.02.2020.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

18

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1: Standortanforderungen der Betriebstypen des Lebensmittelein-
zelhandels (Auswahl)

großer Verbraucher-
Verkaufsfläche ab 800 m? ab 1.200 m? ab 2.500 m?
Sortiment 75-80 % Foodanteil 80 - 85 % Foodanteil 60 - 70 % Foodanteil
Artikelzahl ca. 2.000 - 4.000 ca. 10.000 ca. 25.000 - 50.000
Parkplätze ab 60 Stück ab 80 Stück ab 150 Stück
Grundstück ab 4.000 m? ab 5.000 m? ab 7.000 m?
Kernbevölkerung ab 3.000 EW ab 4.000 EW ab 10.000 EW

Quelle: GMA-Standortforschung 2019, ca.-Werte

Eine ähnlich positive Entwicklung ist für die Drogeriebranche zu beobachten. Diese
hat mit der Insolvenz des langjährigen Marktführers Schlecker 2012 wie keine andere
Branche im deutschen Einzelhandel eine Zäsur erfahren, die bis heute nachwirkt. So
ist insbesondere in ohnehin schon weniger gut ausgestatteten Stadtteilen (z. B. in
Vogelsang im Bezirk Ehrenfeld) ein deutlich ausgedünntes Standortnetz vorzufinden,
welches dazu führt, dass in vielen kleineren und mittelgroßen Stadtteilen aktuell kein
qualifiziertes Angebot vorhanden ist. Seitdem ist ein starker Expansionsdrang der
verbliebenen Wettbewerber zu beobachten. Die Branche verzeichnete in den ver-
gangenen Jahren starke Zuwächse. Zwischen 2013 — 2017 hat sich die Zahl der
Drogeriemärkte auf ca. 4.635 bzw. um 20 % erhöht.'

Abbildung 5:

Umsatzentwicklung und Anzahl der Drogeriemärkte in Deutsch-
land (2008 - 2017)

14.000

12.000

10.000

ass 4635 60

40
2,0
00

2016 2017

3.855 4.015 4.265

2013 2014 2015

2008

2009 2010 2011 2012

mamma Anzahl Betriebe —®#—Umsatz in Mrd. €

Quelle: EHI Handelsdaten aktuell 2019; GMA-Darstellung 2020

1 Quelle: EHI, handelsdaten aktuell 2019, S. 125.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 19
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Neben Drogeriemärkten werden Drogeriewaren über den Lebensmitteleinzelhan-
del, Parfümerien, Reformhäuser, Apotheken sowie Warenhäuser abgesetzt. Ein
Blick auf die Marktanteile im Handel mit Drogeriewaren nach Vertriebsformen zeigt,
dass lediglich ca. 45,3 % des Umsatzes auf Drogeriemärkte entfällt und etwa ein
Drittel (ca. 33,4 %) der Versorgung über Lebensmittelmärkte sichergestellt wird (vgl.
Abbildung 6). Die Drogeriemärkte dm, Rossmann und Müller konnten ihren Marktan-
teil in den vergangenen fünf Jahren durch Expansion zwar weiter ausbauen, in eini-
gen Stadtteilen sind nach der Schlecker-Pleite jedoch weiterhin Handlungsbedarf
bzw. Ansiedlungspotenziale vorhanden.

Abbildung 6: Marktanteile im Handel mit Drogeriewaren nach Vertriebsform
2017

sonstige*; 21,6%

Drogeriemärkte; 45,3%

Vollsortimenter; 12,6%

Discounter; 20,5%
*sonstige Vertriebslinien u. a. Parfümerien, Apotheken, Kauf- und Warenhäuser. Quelle: Statista 2018;
GMA-Darstellung 2020

Betreiberseitig benötigen Drogeriemärkte in einer Dimensionierung von 600 bis 800
m? VK (je nach Anbieter) ein Einzugspotenzial von ca. 10.000 bis 20.000 Einwoh-
nern. Als Standorte stehen neben 1a- und 1b-Innenstadtlagen v. a. auch die Be-
zirks(teil)zentren und Stadtteilzentren im Fokus, ebenso wie Einkaufszentren und
Fachmarktstandorte in verkehrsgünstigen Lagen.

Tabelle 2: Die größten Drogeriemarktunternehmen in Deutschland

Daten dm Rossmann Müller
Filialen 1.916 2.104 529
Umsatz in Mrd. € (brutto) 7,75 6,41 3,02
Umsatz je Filiale in Mio. € (brutto) 4,0-4,1 3,0-3,1 5,7-5,8
durchschnittliche Filialgröße in m? 600 570 1.270
Flächenproduktivität in Euro/m? 6.720 5.390 4.490
Artikelzahl 12.500 17.000 bis 125.000
Quelle: GMA-Zusammenstellung 2020 auf Basis von Unternehmensinformationen

2.2 Grundzüge der Entwicklungen auf der Nachfrageseite

Die Nachfrageseite war in den vergangenen Jahren durch folgende wesentliche Ent-
wicklungen gekennzeichnet:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

20 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

"= Demografische Entwicklung: Gesellschaftliche sowie demografische Veränderun-
gen vollziehen sich mit großer Regelmäßigkeit, genannt seien etwa die im Rahmen
der Demografieentwicklung prognostizierte Schrumpfung der Bevölkerung durch das
niedrige Geburtenniveau, die steigende Lebenserwartung und die demografische Al-
terung oder die wachsende Zahl der Haushalte begleitet von einer Verkleinerung der
durchschnittlichen Haushaltsgröße.

Des Weiteren lässt sich in vielen Regionen Deutschlands eine Land-Stadt-Migration
feststellen. So verzeichnen Metropolregionen und so auch die Stadt Köln hohe Zu-
wanderungsgewinne, viele ländliche Räume hingegen Abwanderungsverluste. Ein
weiterer Trend in diesem Kontext ist die Abwanderung aus den neuen in die alten
Bundesländer. Nachdem sich der Einzelhandel an der lokalen Nachfrage orientiert,
ist der kleinräumlichen Analyse und Prognose der Kaufkraftentwicklung hohe Auf-
merksamkeit zu schenken'.

= Konsumentenverhalten im Wandel: Die starke Preisorientierung breiter Bevölke-
rungsschichten hat zu einer Absenkung des Qualitätsniveaus geführt; gleichzeitig
profitieren an machen Standorten auch Anbieter des hochpreisigen Segments von
einer in einigen Bevölkerungsteilen gestiegenen Kaufkraft. Zudem lässt sich die
Kundin bzw. der Kunde immer weniger in feste Kategorien einpassen. Daher hat sich
in den letzten Jahren der Typus des „hybriden Verbrauchers“ herausgebildet.

Abbildung 7: Konsumtrends im Zusammenhang mit der Ausbildung des
„hybriden“ Verbrauchers

Discount-Shopping Entertainment-Shopping

Ausgaben für Freizeit nehmen zu Las:

Handels zu

Discounter / Bil

starke Nachfrage nach Non

äden weiter auf dem Vormarsch

Steigende Anforderungen an das Erlebnis Einkaufen

d-Sortimenten bei Diseountern
8saufgabe des stationären Einzelhandels

Smart-Shopping

Marken billig erwerben

Trust-Shopping
Aufwand bei der Produktsuche begrenzt
Kauf bei Anbietern, die scheinbar günstig sind

Convenience-Shopping / Schnelllebigkeit

Bedeutungszunaher

Stärkeres Qualitäts- und Regionalbewusstsein

achfrage nach Biop

tenpu 1
eferdiensten
kte Werbu

Rückb ung auf die ei Re die eigene Stadt
Bedeutungszunahme vor

vor

verstärkte Nachfrage nach regionalen Produkten

Neukauf von Produkten
mehr Einzeiverpack Nachhaltigkeit / Sicherheit / Sauberkeit

Verzicht auf Plastiktüten im Handel
Bedeutung umweltfreundlicher / verantwortungsbewusster

No parking, no business
Abnahme der Einkaufsfahrten /One Stop-Shopping
Vergrößerung des eigenen Aktionsradius
erhöhter Parkplatzbedarf im Einzelhandel

keitsbedürfnis
stärkere Wahrnehmung von „störenden“ Randgruppen

Netz statt Tüte
ebay, Zalando usw. als Alternative
Einzelhandel

Multi-Channeling / Showrooming
line-Angebote s
him Ladeng,

jonärer Einzelhändler und umgekehrt

ft, Lieferung nach Hause / in den Laden

Zum station

Information im stationären Handel, Kauf online Informationsabruf e, Kauf im stationären Handel

GMA-Grundlagenforschung 2019

2.3 Folgen für den stationären Einzelhandel

Neben Unternehmensprozessen und gesellschaftlichen sowie demografischen Verän-
derungen hat die Neubewertung von Standortfaktoren und Standortqualitäten
durch Einzelhandelsunternehmen vor dem Hintergrund der zuvor genannten Entwick-
lungstendenzen auf Anbieter- und Nachfrageseite Veränderungen der Handelsland-

1 Gerade großräumliche Bevölkerungsprognosen bilden die lokalen Verhältnisse nur unzureichend ab. Zudem hat
sich eine Reihe von Einwohnerprognosen der letzten beiden Dekaden als nicht belastbar erwiesen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 21
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

schaft ausgelöst. Für die Entwicklung des Einzelhandels in den Innenstädten und
Ortszentren waren in den vergangenen Jahrzehnten und Jahren folgende Trends fest-
zustellen:

Die mittelständischen Anbieter haben aus unterschiedlichen Gründen deutlich
rückläufige Gesamtmarktanteile. Auch hier gilt es, durch das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept weiterhin attraktive Standortrahmenbedingungen zu erhalten und zu
schaffen, welche die Wirtschaftsgrundlage für die zahlreichen inhabergeführten
Fachgeschäfte in Köln erhält und — entgegen dem Bundestrend - zu Neueröffnungen
anregt. Individuelle Betriebsformen tragen ungemein zur Profilierung und Wahrneh-
mung von Köln als attraktive Einkaufsstadt bei. Mit der Corona-Krise 2020 und den
eingeführten temporären Ausgeh- und Betriebsbeschränkungen werden gerade mit-
telständische Anbieter bundesweit weiter unter Druck geraten und die Veränderun-
gen in der Einzelhandelslandschaft voraussichtlich beschleunigen. Eine Überarbei-
tung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln macht dies nicht
zwingend erforderlich, da die Grundaussagen und Ziele des Konzeptes ja gerade die
Investitionssicherheit in den funktionierenden Geschäftszentren sicherstellen und die
Wirtschaft fördern soll.

Die Konzentration im Einzelhandel führte in Innenstädten und Ortszentren nicht sel-
ten zur Uniformität des Betriebs- und Warenangebotes und zu einer Ausdünnung des
Versorgungsnetzes auf leistungsfähige, nachfragestarke Standorte. Vor diesem Hin-
tergrund ist die Zahl der 78 Kölner Zentren noch als sehr hoch einzustufen, d.h.
dass eine vielfältige Zentrenlandschaft in räumlicher Nähe zum Verbraucher besteht,
die es zu erhalten gilt.

Als Gegentrend lässt sich die Entwicklung von City-Konzepten beobachten; diese
funktionieren jedoch nur in stark frequentierten Innenstädten und Stadtteilzentren.
Auch dies kann in der Millionenstadt Köln eine Chancen für viele Zentren darstellen,
die zumeist über eine gute Verkehrslage gerade mit öffentlichen Verkehrsmitteln und
eine entsprechende Frequentierung und / oder ein ausreichendes (und zumeist stei-
gendes) Nachfragepotenzial im direkten Zentrenumfeld verfügen.

Hatte seit Ende der 1950er Jahre bis etwa zur Erstellung des letzten Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln die Mobilität der Verbraucher die größten
Auswirkungen auf die Standortwahl des Einzelhandels, sind spätestens seit 2010 die
Folgen des Internethandels auf den stationären Einzelhandel das beherrschende
Thema. Dementsprechend beschäftigten sich Einzelhandels- und Zentrenkonzepte
bislang vorwiegend mit dem Schutz sowie der Stärkung und Entwicklung der Zen-
tren, um der Etablierung autokundenorientierter Standorte außerhalb geschlos-
sener Siedlungskörper entgegenzuwirken. Als besonders „profitable“ Einzelhandels-
standorte kristallisierten sich v. a. die Schnittstellen von Fern- und Bundesstraßen
sowie Durchgangs- und Ausfallstraßen mit hoher Verkehrsfrequenz heraus. Der in
Folge der gestiegenen Mobilität stetig wachsende Stellplatzbedarf stellte den
Handel in den Innenstädten und kleineren Zentren vor schwierig oder nur sehr kos-
tenaufwändig zu lösende Probleme, sodass häufig von einem Wettbewerbsnachteil
im Vergleich zu den dezentralen Handelsstandorten gesprochen wird. Die Benut-
zung des Pkw zum Warentransport erhöhte sukzessive die Bedeutung des soge-
nannten „One-Stop-Shopping“. Von der Entwicklung des „Kofferraumeinkaufs“ profi-
tierten v. a. Großflächenbetriebe mit einem breiten und tiefen Warenangebot, wie

z. B. SB-Warenhäuser sowie Fachmarktagglomerationen und Einkaufszentren. Der
Fokus auf den Internethandel sollte jedoch nicht vernachlässigen, dass auch dezent-
rale Standorte weiterhin von nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

22 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

freigehalten werden sollten, sondern diese verbrauchernah in den Zentren und (im
Falle der Nahversorgung) z. T. auch den Wohngebieten angeboten werden sollten.

"= Die nunmehr große und wachsende Bedeutung des Internethandels hat in den deut-
schen Innenstädten bereits zu Frequenzrückgängen und einem teilweisen Rückgang
einzelner Branchen geführt.' Gerade die 1b- und 1c-Lagen haben mit einem Bedeu-
tungsverlust zu kämpfen. Hier treten bundesweit verstärkt Fluktuation, Mindernut-
zungen (z. B. durch Spielhallen) und Leerstandsbildung auf. Die Entwicklung von
Mindernutzungen und erhöhter Leerstandsbildung war in vielen Kölner Zentren
(noch) nicht zu beobachten gewesen. Dennoch sind die Anstrengungen zu erhöhen,
dass dies nicht eintritt.

" Die zuvor genannten Entwicklungen führen dazu, dass auch verkaufsoffene Sonn-
tage für den wirtschaftlichen Erfolg von stationären Einzelhändlern eine immer grö-
ßere Bedeutung erlangt haben. Mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes
(LÖG NRW) vom 29.03.2018 wurde der Anlassbezug für verkaufsoffene Sonn- und
Feiertage abgeschafft. Als Voraussetzung für die Festlegung von verkaufsoffenen
Sonn- und Feiertagen wurde das Vorliegen eines öffentlichen Interesses für die La-
denöffnung festgeschrieben und - nicht abschließend - fünf Sachgründe für ein öf-
fentliches Interesse in diesem Sinne benannt. Die Öffnung der Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen leistet insbesondere einen Beitrag zur Vielfalt im Einzelhandel,
dem Erhalt von Arbeitsplätzen und zentralen Versorgungsbereichen sowie dem Er-
halt, der Stärkung oder der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und ist
deshalb im öffentlichen Interesse im Sinne von 8 6 Abs. 1 LÖG NRW. Damit das In-
teresse an einem vielfältigen Einzelhandel in Kombination mit anderen Sachgründen
das erforderliche Gewicht für eine Durchbrechung des Sonn- und Feiertagsschutzes
erlangt, sind die besonderen örtlichen Problemlagen im Sinne einer lokal begrenzten
Fehlentwicklung nachvollziehbar darzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ver-
kaufsoffene Sonntage nicht allein in den örtlichen Problemlagen durchgeführt werden
sollen, sondern sich in der Regel auf das gesamte Zentrum beziehen?. Die Auswei-
sung von örtlichen Problemlagen ist nicht Aufgabe des vorliegende Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes. Hier sollten fortführende Analysen und Konzepte erarbeitet
werden, damit eine schlüssige gemeindliche Gesamtkonzeption gewährleistet ist,
im Rahmen dessen verkaufsoffene Sonntage als geeignet erscheinen, den damit
verfolgten Zielen der Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzel-
handelsangebots, der Belebung der Ortszentren und der Steigerung der überörtli-
chen Sichtbarkeit der Kölner Geschäftszentren jenseits des Umsatzinteresses des
Handels zu dienen.

So wurden in den vergangenen Jahren größere Flächen des Bucheinzelhandels vom Markt genommen. Auch
am Schuheinzelhandel geht die Entwicklung nicht spurlos vorüber. So meldete u. a. die Schuhkette Görtz die
Schließung mehrerer Filialen. Als Grund wurde explizit der ins Internet abwandernde Umsatz genannt.

Die weiteren drei im LÖG NRW genannte Sachgründe sind, dass die Öffnung in Zusammenhang mit einer örtli-
chen Veranstaltung erfolgt, der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- und Stadtteilzentren dient oder die
überörtliche Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Touris-
mus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen steigert.

Umfangreiche Hinweise zum LÖG NRW und der Begründung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen gibt
die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten 8 6 LÖG NRW
nebst Anlage (Stand Februar 2020), herausgegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitali-
sierung und Energie NRW.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 23
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

2.4  Mittelfristige Entwicklungstrends

Unter Berücksichtigung der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft und der da-
mit wachsenden Bedeutung des Online-Handels wird die zukünftige Entwicklung des
Einzelhandels maßgeblich durch das Zusammenwirken des stationären Handels mit
digitalen Vertriebskanäle bestimmt. Darüber hinaus wird der Einkauf von den Ver-
brauchern in Zukunft noch stärker unter dem Aspekt seines Freizeit- und Erlebniswer-
tes beurteilt. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass der Einzelhandel diesen Trends, zu-
sammen mit gesamtgesellschaftlichen Tendenzen wie dem demografischen Wandel,
durch neue Betriebstypen und Präsentationsformen zunehmend Rechnung trägt.

Vor dem geschilderten Hintergrund wird sich die Entwicklung des Einzelhandels in
der mittelfristigen Perspektive nach Einschätzung der GMA folgendermaßen darstel-
len:

Optimierung der Multi- / Omni-Channel-Konzepte

Die Verschmelzung des stationären Handels mit verschiedenen digitalen Vertriebs-
kanälen wird in Kombination mit vereinfachten Zahlungsmethoden (u. a. PayPal) und
neuen Social-Shopping-Anwendungen, über die der Kunde Punkte o. ä. sammelt
oder Coupons erhält (wie z. B. „H&M Club“), zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Viele Händler setzen mittlerweile auf das Prinzip „Click&Collect“, wobei die Bestel-
lung online abgewickelt wird, die Ware dann aber im nächsten Store abgeholt wer-
den kann. Damit auch mittelständische Einzelhandelsunternehmen Online-Shops
oder digitale Schaufenster einrichten können, wurde von einigen Städten Projekte
unter dem Namen „Online-City“ oder „Digitale Einkaufsstadt“ ins Leben gerufen.

Showrooming und Vor-Ort-Digitalisierung

Handelsimmobilien werden verstärkt zu Showrooms mit hohem Erlebnis- und Wohl-
fühlfaktor umgestaltet, bei denen v. a. die Serviceleistungen einen zentralen Punkt
darstellen (z. B. McTrek). Gleichzeitig spielen vor Ort auch digitale Medien (z.B.
Tablets) als zusätzliche Informationsträger eine Rolle. Zunehmend wird in vielen
Stores kostenfreies WLAN angeboten. Dieses Angebot soll auch die Nutzung der
Social-Shopping-Anwendungen, welche über das Smartphone zu bedienen sind, er-
leichtern.

Verkaufsflächen wachsen moderat

Der Zuwachs weiterer Verkaufsflächen verlief in den zurückliegenden Jahren eher
moderat. In einigen Branchen sind Flächenbereinigungen festzuhalten; so wurden in
den vergangenen Jahren größere Flächen des Bucheinzelhandels vom Markt ge-
nommen, auch der stationäre Schuhhandel spürt die Konkurrenz des Online-
Handels. Die zurückhaltende Expansion und Standortbereinigungen werden sich
fortsetzen.

Filialisierungswelle hält an
Die Filialisierungstendenz setzt sich in nahezu allen Branchen fort. Dabei wird die
Marktbedeutung von Franchiseunternehmen noch wachsen.

Lebensmittelhandel im Wandel

Der wachsende Ausbau des Gastronomie- und Convenience-Angebotes (zZ. B. Rewe
to go-Läden in Tankstellen), die teilweise Verschmelzung dieser (z. B. Foodhallen
und Gastrokonzepte in den Lebensmittelmärkten, Cafes mit Verkauf), sowie neue
Vertriebswege über Lieferdienste und Drive-Ins führen zu einer Erneuerung des
klassischen Lebensmitteleinkaufs und fördern die Etablierung neuer Nischenanbieter
(u. a. Kochhäuser). Auch in dieser Branche werden Omni-Chanel-Konzepte einge-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

24 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

setzt. Neben dem Prinzip „Click&Collect“ können Lebensmittel online bestellt und mit
einem Lieferdienst in einer bestimmten Zeitspanne nach Hause geliefert werden.

"= Fachmärkte und Discounter boomen
Die Umgestaltung der Einzelhandelslandschaft wird auch in den kommenden Jahren
v. a. durch Fachmärkte und Discounter bestimmt. Beide Betriebstypen werden ihre
Marktanteile weiter ausbauen.

2.5 Wochenmärkte

Wochenmärkte blicken als „älteste Nahversorger“ in Köln bereits auf eine lange Tradi-
tion zurück. Heute hat sich die Rolle der zentralen Versorgungsbereiche und in erster
Linie der Innenstadt als Haupteinkaufslage einer Kommune im Zuge der Standortent-
wicklung im stationären Einzelhandel verändert bzw. an Gewicht oftmals deutlich verlo-
ren. Seit jeher und in der jüngeren Zeit besonders werden Wochenmärkte in vielen
Städten als Erfolgsfaktor für ein attraktives Zentrum betrachtet. Dabei sorgen diese
nicht nur für eine verstärkte Kundenfrequenz, sondern bieten dem ansässigen Einzel-
handel die Möglichkeit, durch Kopplungskäufe Synergieeffekte zu nutzen. Grundsätzlich
trägt ein attraktiv gestalteter Wochenmarkt mit einer guten Kunden- bzw. Besucherfre-
quenz zu einer Belebung des öffentlichen Raumes und zu einer Stärkung der Aufent-
haltsqualität bzw. -dauer in Zentren bei. Der Wochenmarkt dient hier zur Belebung „der
guten Stube“. Bei größeren Wochenmärkten kommt neben der Versorgung für die
Wohnbevölkerung auch der touristische Aspekt zum Tragen.

Bezogen auf die Nahversorgung mit Nahrungs- und Genussmiitteln steht der Versor-
gungsfunktion in unterversorgten Gebieten bzw. Stadträumen im Vordergrund. Dabei
kommen einerseits Gebiete, deren Nahversorgung noch nicht ausreichend entwickelt ist
oder wo die Versorgungsfunktion rückläufig ist, in Betracht. In (groß)städtischen Stadt-
teilen, so auch in Köln, haben sich andererseits auch Marktstrukturen herausgebildet,
die eine wichtige Funktion in der Stadtteilversorgung übernehmen, die für ein ethni-
sches Publikum spezifische Produkte und Angebotsformen anbieten und mit ihrer teil-
weise bazarartigen Atmosphäre auch zu touristischen Anziehungspunkten zählen. Be-
trachtet man die Nahversorgung im weiteren Sinne, dann werden durch Wochenmärkte
auch Aspekte der Kommunikation innerhalb der Wohnbevölkerung (insb. Senioren) ge-
fördert bzw. aufrechterhalten.

Für den stationären Lebensmitteleinzelhandel bedeuten Wochenmärkte zum einen
eine Ergänzung des bestehenden Angebotes. Andererseits wird dieser bei schwach
ausgeprägten Angebotsstrukturen auch als Einkaufsalternative und damit als Wettbe-
werber betrachtet. Für andere Branchen, insbesondere in Innenstädten wird der Wo-
chenmarkt vielmehr als Bereicherung und Frequenzbringer bewertet.

Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwischen sogenannten periodischen Wo-
chenmärkten und Jahr- bzw. Spezialmärkten anhand der Kriterien „zeitlicher Abstand
der Wiederkehr“, „fehlende Sortimentsbeschränkung“ und „Zulässigkeit von Tätigkei-
ten“. Wochenmärkte werden zur weiteren Differenzierung hinsichtlich ihres Sortiments-
umfangs unterschieden, woraus sich folgende Marktarten ergeben:

" grüne Märkte (auf denen nur landwirtschaftliche Produkte angeboten werden dürfen)

" eingeschränkt offene Märkte (auf denen neben landwirtschaftlichen Produkten nur
bestimmte Warengruppen angeboten werden dürfen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 25
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

" offene Märkte (auf denen alle Waren angeboten werden).

Mit Blick auf die Sortimente kann zwischen folgenden Bereichen unterschieden wer-
den:

" Grundsortiment (Obst und Gemüse, Käse, Brot und Backwaren, Fleisch- und Wurst-
waren, Fisch)

" Erweiterungssortiment (weitere Lebensmittelsortimente: Gewürze, Tee, Honig sowie
Nonfood-Sortimente wie Haushaltswaren, Lederwaren, Kleintextilien etc.)

" Saisonware (Blumen, Gestecke etc.)
" weitere Sortimente und Nutzungen (Imbissstände etc.).

Während es in Klein- und Mittelstädten in der Regel nur einen Wochenmarkt gibt, der
an einem innerstädtischen Standort ein- bis zweimal wöchentlich stattfindet, sind in
Großstädten zahlreiche Wochenmärkte etabliert. Das Einzugsgebiet umfasst entweder
häufig die Gesamtstadt (bei kleineren Kommunen) oder reicht zumindest über den
Stadtteil hinaus. Das Warenangebot ist vielfältig und deckt alle auf einem Markt ange-
botenen Waren ab, darunter auch Erweiterungssortimente oder spezialisierte Angebote.
Für viele Sortimente (z. B. Obst / Gemüse oder Fleisch) sind mehrere Anbieter vorhan-
den. Ergänzt wird ein solcher Markt zunehmend durch gastronomische Angebote, wel-
che die Treffpunktfunktion, die er einnimmt, unterstreichen.

In Großstädten wie Köln haben sich zudem unterschiedliche Formen von Wochenmärk-
ten entwickelt, die je nach Standort und Sortiment ihr Einzugsgebiet auf den jeweiligen
Stadtteil beschränken, zum Teil auch mehrere Stadtteile oder angrenzende kleinere
Gemeinden mitversorgen (große Stadtteilmärkte, Stadtbezirksmärkte). Diese befinden
sich in der Regel in historisch gewachsenen, gut frequentierten Handelslagen und wei-
sen ein deutlich umfangreicheres Angebot auf als die kleineren Stadtteilmärkte. Als
Sonderformen sind in Köln die Ökomärkte (Rudolfplatz, Maternusplatz, Neusser Platz,
Severinskirchplatz) zu nennen, welche ausschließlich kontrolliert ökologisch erzeugte
Lebensmittel anbieten und ihr Publikum aus einem größeren Einzugsgebiet anziehen.
Des Weiteren ist der Abendmarkt am Neptunplatz in Ehrenfeld zu erwähnen, welcher im
Sommerhalbjahr abends stattfindet und v.a. gastronomische Angebote bereithält.

Die Struktur eines Wochenmarktes wird auch durch eine vielschichtige Händlerstruktur
(Stichwort: Markthändler / Marktbeschicker) definiert. Dabei sind u. a. zu nennen:

" Erzeuger / Direktvermarkter, die ihre Waren ausschließlich selbst produzieren
" Markthändler, die ihre Ware von Erzeugern beziehen

" Erzeuger / Händler, die einen Teil der Ware selbst produzieren und andere Sortimen-
te dazu kaufen

"= Ladenhandwerk mit mobilen Verkaufsständen, die dies als „zweites Standbein“ ne-
ben dem stationären Handel betreiben und

"= sogenannte „Marktschreier“, die ihre Waren mithilfe ihrer Stimme laut anpreisen.

Dabei stellt der räumliche Einzugsbereich, aus dem die Händler stammen bzw. zum
Wochenmarkt kommen, ganz überwiegend die Kommune bzw. deren Umland bis 50 km
Entfernung dar.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

26 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Momentan müssen sich auch Wochenmärkte in Deutschland angesichts sich verän-
dernder Anforderungen ihrer Zielgruppen neu positionieren. Es steht dabei zu erwarten,
dass zeitgemäße Wochenmärkte eine Profilierung perspektivisch vorrangig über fol-
gende Themen anstreben:

" Regionale Produkte

" Bioprodukte

"= Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit durch kurze Anfahrtswege

" \Verpackungsfrei und Möglichkeit des Bezugs kleinerer Mengen genau in den ge-
wünschten / benötigten Mengen

= Marketing über den lokalen Bezug und Aufruf zur Förderung der lokalen Wirtschaft

"= Erhöhung der Aufenthaltsqualität, u. a. durch Gastronomie, und damit Stärkung der
Funktion als sozialer Treffpunkt.

Diese vorgenannten Perspektiven lassen sich durch Wochenmärkte in der Stadt Köln
gut aufgreifen, da die Zielgruppen tendenziell groß sind und für viele Zielkunden die
0. 9. Punkte in ihrem Lebensalltag eine nicht nur unwesentliche Rolle spielen.

3 Planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung der Standortent-
wicklung im Einzelhandel

3.1 Bauplanungsrecht

Die Raumordnung in Deutschland wird durch das sogenannte Gegenstromprinzip
geprägt (vgl. Abbildung 8):

Dabei muss sich die untere Planungsebene (kommunale Planung) an die Vorgaben der
überörtlichen Planung (Bundesraumordnung, Landes- und Regionalplanung) halten. Im
Gegenzug haben die Kommunen jedoch auch Mitsprache- und Beteiligungsrechte bei
der Erstellung der überörtlichen Planung. Zudem können sie durch die Aufstellung von
Bauleitplänen und bspw. eines Einzelhandelskonzeptes (hier v. a. Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereiche und ortsspezifische Sortimentsliste) das Planungsrecht spezifizie-
ren.

Städte und Gemeinden haben mit dem BauGB und der BauNVO ein planungsrechtli-
ches Instrumentarium zur Hand, mit dem die Standortentwicklung im Einzelhandel ge-
steuert werden kann; dabei sind zunächst folgende Gebietskategorien grundlegend zu
unterscheiden:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 27
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 8: Gegenstromprinzip

Bundesraumordnung

Landes- und Regionalplanung

|
{

Integrationsgebot (Ausnahme: Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung)

Beeinträchtigungsverbot

ur) Kongruenzgebot (für nicht zentrenrelevante Kernsortimente)
Randsortimentsbegrenzung
Agglomerationsverbot

|
|
|

Ortsspezifische Sortimentsliste

> Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
Standorte zur Entwicklung der Nahversorgung
Sonstige bedeutsame Einzelhandelsstandorte

GMA-Darstellung 2020

3.1.1 Gebiete mit Bebauungsplänen ($ 30 BauGB)

In Gebieten mit Bebauungsplänen kommt es auf deren Festsetzungen an. Werden in
Bebauungsplänen die in der BauNVO bezeichneten Baugebiete festgelegt, sind Einzel-
handelsbetriebe nach Maßgabe der 88 2 bis 9 BauNVO -. teils ausdrücklich als Läden
oder Einzelhandelsbetriebe, teils allgemein als Gewerbebetriebe - in allen Baugebieten
vorgesehen:

" Sie sind zulässig in allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Urbanen
Gebieten, Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten (88 4 bis 9 BauNVO),

" in Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten können sie als Ausnahme zuge-
lassen werden (88 2 und 3 Bau NVO).

Für Einzelhandelsgroßbetriebe enthält der 8 11 Abs. 3 BauNVO eine Sonderregelung
für alle Baugebiete. Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe mit be-
stimmten städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen sind außer in Kernge-
bieten nur in speziell ausgewiesenen Sondergebieten zulässig. Der letzte Satz des $ 11
Abs. 3 beinhaltet eine widerlegbare Regelvermutung. Die konkrete Prüfung hat zweistu-
fig stattzufinden:

" Liegt ein großflächiger Handelsbetrieb vor? Wenn ja (über 800 m? Verkaufsfläche)
dann:

= Liegen Auswirkungen vor? Wenn ja: Nur im Kerngebiet oder Sondergebiet zulässig
(die Regelvermutung für potenzielle Auswirkungen liegt vor, wenn die Geschossflä-
che 1.200 m? überschreitet).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

28 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

3.1.2  Unbeplanter Innenbereich ($ 34 BauGB)

Nach 8 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und gleichzeitig die Erschließung gesi-
chert ist. Nach 8 34 Abs. 2 BauGB ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung die
BauNVO anzuwenden, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebie-
te der BauNVO entspricht. Nach 8 34 Abs. 3 BauGB dürfen von den Vorhaben keine
schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in
anderen Gemeinden zu erwarten sein. Im Einzelfall (z. B. Erweiterung) kann vom Erfor-
dernis des Einfügens abgewichen werden.

Das Ziel der gesetzlichen Neuregelung im besagten Paragraphen ist es, durch das Aus-
füllen einer Rechtslücke bei Genehmigungsverfahren für großflächige Einzelhandels-
vorhaben in Gemengelagen im unbeplanten Innenbereich auch hier eine städtebauliche
Steuerung ohne Bauleitplanung zu ermöglichen. Dies soll durch die Sicherung der zent-
ralen Versorgungsbereiche, insbesondere dem Schutz der Angebotsstrukturen in den
Kernstadtbereichen und damit deren Attraktivitätserhalt dienen.

Mit der Novellierung des BauGB 2007 hat der Gesetzgeber darüber hinaus die Möglich-
keit geschaffen, über $ 9 Abs. 2a BauGB im nicht beplanten Innenbereich einen Be-
bauungsplan aufzustellen, in dem zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versor-
gungsbereiche nur bestimmte Arten der nach 8 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen
Nutzungen festgelegt oder ausgeschlossen werden können.

3.1.3 Besonderes Städtebaurecht

Das Besondere Städtebaurecht mit den 88 136 ff. BauGB bietet zudem Städten und
Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen von Stadterneuerungs- oder -entwicklungs-
maßnahmen die besonderen Vorschriften zur Steuerung anzuwenden. So kann durch
die Festlegung von Sanierungsgebieten über die jeweilige Sanierungszielsetzung sehr
dezidiert die künftige Entwicklung gerade auch im Einzelhandelsbereich geplant und
gesteuert werden. Die Regelungen nach 88 144 ff. BauGB stellen verschiedene Sach-
verhalte wie beispielsweise den Verkauf von Liegenschaften oder auch deren Anmie-
tung grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt.

Neben diesen Rechtstatbeständen sind insbesondere die möglichen Förderungen für
baulich investive Maßnahmen und auch die Umgestaltung im öffentlichen Bereich at-
traktiv. Durch die Programme der städtebaulichen Erneuerung sind Fördermöglichkeiten
geschaffen, die gerade auch an private Grundstückseigentümer zur Modernisierung
oder Instandsetzung der Gebäudesubstanz weitergegeben werden können.

3.2 Landes- und Regionalplanung

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist am 25. Januar 2017
im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wor-
den, nachdem der Landtag am 14.12.2016 dem Planentwurf zugestimmt hatte. Am 08.
Februar 2017 trat der LEP NRW in Kraft. Dieser gibt für großflächige Einzelhandelsent-
wicklungen in Nordrhein-Westfalen vor:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 29
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

„6.5 Großflächiger Einzelhandel
Ziele und Grundsätze

6.5-1 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Sied-
lungsbereichen

Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunut-
zungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Sied-
lungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.

6.5-2 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen

Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des $ 11 Ab-
satz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur

- in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie

- in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten La-
gen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung
für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder
langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden.

Zentrenrelevant sind
- die Sortimente gemäß Anlage 1 und

- weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente
(ortstypische Sortimentsliste).“

Abbildung 9: Regelung gemäß LEP NRW für großflächigen Einzelhandel mit

Zi) 6.3-2

großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten

zulässig in

Baunvo

nur festsetzbar ın

suntralen Versorgungsbereichen, Ausnahrne: Nahversurgung

LEP

zentrenrelevanten Kernsortimenten
GMA-Darstellung 2020
„Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des $ 11 Absatz 3
Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch au-

ßerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn
nachweislich:

- eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen oder
siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener bau-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

30 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

licher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild
nicht möglich ist und

- die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und

- zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt
werden.

6.5-3 Ziel Beeinträchtigungsverbot

Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für
Vorhaben im Sinne des $ 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevan-
ten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesent-
lich beeinträchtigt werden.

6.5-4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche

Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des
& 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten
soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglich-
ten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde
für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.

6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zen-
trenrelevanter Randsortimente

Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung
mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von
zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Um-
fang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und
es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt.

6.5-6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zen-
trenrelevanter Randsortimente

Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorha-
ben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m? Ver-
kaufsfläche nicht überschreiten.

6.5-7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzel-
handel

Abweichend von den Festlegungen 6.5-1 bis 6.5-6 dürfen vorhandene Standorte von
Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zent-
ralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß 8 11 Absatz 3 Baunutzungs-
verordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren
Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestands-
schutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung
innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert,
sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässigen Verkaufsflächen-
obergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevan-
te Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterun-
gen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versor-
gungsbereiche von Gemeinden erfolgt.

6.5-8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen
Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweite-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 31
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

rung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungs-
bereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie
der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit
zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegen-
zuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentra-
ler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen ver-
mieden wird.

6.5-9 Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte
Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regio-
nalplänen in die Abwägung einzustellen.

6.5-10 Ziel Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des
& 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung

Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des 8 11 Absatz 3
Baunutzungsverordnung sind, soweit von $ 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein
Gebrauch gemacht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegun-
gen 6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsorti-
menten haben sie zudem den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von nicht zen-
trenrelevanten Kernsortimenten den Festlegungen 6.5-4, 6.5-5 und 6.5-6 zu entspre-
chen.“

3.3 Wesentliche Säulen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: zent-
rale Versorgungsbereiche und Sortimentsliste

3.3.1 Zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Mit dem 8 11 Abs. 3 BauNVO ist der Begriff des „zentralen Versorgungsbereiches“ be-
reits lange Bestandteil der planungsrechtlichen Grundlagen. Mit der Novellierung des
Baugesetzbuches im Jahr 2004 und der Einführung des zusätzlichen Absatzes 3 in 8 34
BauGB erfuhr der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches im Baugesetz einen we-
sentlichen Bedeutungszuwachs und wurde i. R. der weiteren Novellierung des BauGB
im Jahr 2007 als zusätzlich zu berücksichtigender Belang im Rahmen der Aufstellung
der Bauleitpläne eingeführt (8$ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB: „Erhaltung und Entwicklung zent-
raler Versorgungsbereiche*).

Folgende vier Schutznormen erfassen (auch) zentrale Versorgungsbereiche':

" 8 11 Abs. 3 BauNVO weist großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige ver-
gleichbare großflächige Handelsbetriebe, die sich u. a. „auf die Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht nur unwe-
sentlich auswirken können“, ausdrücklich nur Kerngebieten und speziell für diese
Nutzung festgesetzten Sondergebieten zu.

" 82 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der seit dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung erweitert
das interkommunale Abstimmungsgebot dahingehend, dass sich Gemeinden sowohl
gegenüber Planungen anderer Gemeinden als auch gegenüber der Zulassung ein-
zelner Einzelhandelsnutzungen auf „Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungs-
bereiche“ berufen können.

1 vgl. hierzu u. a. Ulrich Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, Bonn, 2007, S. 77 f.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

32 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

=" 8 34 Abs. 3 BauGB knüpft die Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Innen-
bereich, die sonst nach 8 34 Abs. 1 oder 2 BauGB zuzulassen wären, zusätzlich da-
ran, dass von ihnen „keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbe-
reiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden“ zu erwarten sein dürfen.

" 8&9 Abs. 2a BauGB ermöglicht es den Gemeinden nunmehr, für die im Zusammen-
hang bebauten Ortsteile i. S. v. 8 34 BauGB „zur Erhaltung oder Entwicklung zentra-
ler Versorgungsbereiche“ mit einem einfachen Bebauungsplan die Zulässigkeit be-
stimmter Arten der nach $ 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzung zu
steuern.

Durch diese unterschiedlichen Schutznormen sind zentrale Versorgungsbereiche unter
verschiedenen Aspekten geschützt bzw. können geschützt werden.

Der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches wurde vom Gesetzgeber als unbe-
stimmter Rechtsbegriff eingeführt. Eine allgemeingültige Definition liegt folglich nicht
vor. In den nunmehr knapp zehn Jahren, die z. T. von konträren Diskussionen und in
Folge auch Interpretationsunsicherheiten in der Praxis geprägt waren, wurden durch die
Rechtsprechung die bestehenden Begrifflichkeiten thematisiert und in Teilen konkreti-
siert. Als handhabbare und operationalisierbare Gerichtsurteile ist exemplarisch auf fol-
gende Urteile hinzuweisen:

" Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 11.10.2007 aus’: „... sind zentrale Versor-
gungsbereiche räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund
vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistun-
gen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmit-
telbaren Nahbereich hinaus zukommt. Innenstädte sind, wenn nicht stets, so doch
in der Regel als Versorgungsbereiche zentral, weil sie nach Lage, Art und Zweckbe-
stimmung nicht nur der Versorgung ihrer Bewohner dienen, sondern auf einen Kun-
denkreis aus einem größeren Einzugsbereich ausgerichtet sind. Für Innenstädte ist
typisch, dass in ihnen ein breites Spektrum von Waren für den lang-, mittel- und kurz-
fristigen Bedarf angeboten wird.“

" In einem weiteren Urteil des BVerwG heißt es?: „Zentrale Versorgungsbereiche i. S.
des $ 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Senats räumlich ab-
grenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandels-
nutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische An-
gebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus
zukommt“ (BVerwG 129, 307 = NVwZ 2008, 308 Rdnr. 11). Bei der Beurteilung, ob
ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des &$ 34 Abs. 3
BauGB bildet, bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich rele-
vanten Gegebenheiten. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhan-
delsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versor-
gen, kann einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des $ 34 Abs. 3 BauGB bilden.
Entscheidend ist, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art und Zweckbestim-
mung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich
zentrale Funktion hat. Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtla-
ge oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen. Zentralität kann durchaus klein-
teilig sein.

1 vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07.
2 vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 33
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

" Ergänzend ist auf eine gerichtliche Befassung hinsichtlich der notwendigen Ausstat-
tung, insbesondere von Nahversorgungszentren hinzuweisen, die im Rahmen des
Urteils des OVG NRW vom 15.02.2012! präzisiert wurde. Diesbezüglich wurde das
Kriterium des funktionalen Gewichts eines zentralen Versorgungsbereiches her-
vorgehoben, wonach ein zentraler Versorgungsbereich einen über seine Grenzen
hinaus reichenden räumlichen Versorgungsauftrag bzw. Einzugsbereich haben muss
und somit „über den unmittelbaren Nahbereich“ hinauswirken muss. Hierauf wurde
bereits im Rahmen des Urteils BVerwG vom 17.12.2009? verwiesen.

Entscheidend ist, dass eine städtebaulich integrierte Einzelhandelslage somit nach „La-
ge, Art und Zweckbestimmung“ eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem be-
stimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat?. Der nach städtebaulich-funktionalen
Kriterien abgrenzbare Bereich hat Einzelhandelsnutzungen aufzuweisen, die aufgrund
ihrer Qualität und ihres Gewichts einen über die eigenen Grenzen und damit über den
unmittelbaren Nahbereich hinausgehenden Einzugsbereich haben; die Nutzungen müs-
sen diese zentrale Funktion erfüllen, was sich letztlich auch an der Stadtgröße bemisst?.

Abbildung 10: Vorgehen zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Kann eine Einzelhandelslage als zentraler Versorgungsbereich

festgelegt werden? nicht integrierter Standort /
$ ggf. Sonderstandort
>

=

Prüfung der städtebaulichen Integration
(inkl. Planungen) E' ja

sonstige städtebaulich
integrierte Lage

Prüfung des städtebaulichen Gewichts
(v. a. Erreichbarkeit, Zäsuren, Aufenthaltsqualität)

ggf. Nahversor-

nn . . & gungslage
Prüfung des funktionalen Gewichts (z. B. „Versorgungs- Ss

funktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus“)

er

Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches

GMA-Darstellung 2020

Somit können zentrale Versorgungsbereiche sowohl einen umfassenden als auch einen
auf einen bestimmten örtlich begrenzten Einzugsbereich beschränkten Versorgungs-
funktion abdecken. Es ist kein übergemeindlicher Einzugsbereich vorausgesetzt. Auch
ein Standort, der auf die Grund- und Nahversorgung eines bestimmten örtlich begrenz-
ten Einzugsbereichs zugeschnitten ist, kann eine zentrale Versorgungsfunktion über
den unmittelbaren Nahbereich hinaus wahrnehmen. Der Zweck des Versorgungsberei-
ches besteht in diesem Fall in der Sicherung einer wohnortnahen Grundversorgung der
im Einzugsgebereich wohnenden Bevölkerung. Ein zentraler Versorgungsbereich

! vgl. OVG NRW, 10 D 32 / 11.NE; Urteil vom 15.02.2012.

2 vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, 4 C 2.08.

3 vgl. u. a. BVerwG Urteil 4 C 7.07 vom 11.10.2007 bzw. Urteil 4 C 2.08 vom 17.12.2009.
4 vgl. u. a. OVG Sachsen, Bautzen, Urteil vom 13.05.2014; AZ 1 A 432 / 10, juris RN 30 ff.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

34 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

muss jedoch einen gewissen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden
räumlichen Einzugsbereich mit funktionalem und städtebaulichem Gewicht haben
und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinauswirken.

Zusammenfassend ist der zentrale Versorgungsbereich somit ein schützenswerter Be-
reich, der sich im Sinne des $ 34 Abs. 3 BauGB nachvollziehbar aus den eindeutigen
tatsächlichen örtlichen Verhältnissen! (= faktischer zentraler Versorgungsbereich) bzw.
aus planerischen Festlegungen d. h. aus Darstellungen im Flächennutzungsplan, Fest-
setzungen in Bebauungsplänen und aus Festlegungen in Raumordnungsplänen und
sonstigen, planungsrechtlich nicht verbindlichen raumordnerischen und städtebaulichen
Konzeptionen (z. B. Einzelhandelskonzepten) ergibt.

Auch informelle Planungen können bei der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
eine Rolle spielen, sofern diese von einer Kommune beschlossen werden als Arbeitsgrund-
lage für ihre Planungen verwendet werden? und sich die Planungsabsichten bereits konkre-
tisiert haben.?

Für einen zentralen Versorgungsbereich ist somit die Konzentration zentraler Versor-
gungseinrichtungen maßgeblich, wobei neben dem Einzelhandel auch sonstige (zentrale)
Versorgungseinrichtungen von Bedeutung sind. Der Einzelhandel ist dabei als konstituie-
rendes Element zu sehen, das durch Komplementärnutzungen ergänzt wird.

3.3.2 Zur Festlegung der Sortimentsliste

Die Kölner Sortimentsliste bildet die branchenbezogene Grundlage für die zukünftige
Einzelhandelsentwicklung bzw. zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung zukünftiger An-
siedlungs- / Erweiterungsvorhaben. Dabei wird definiert, welche Einzelhandelssortimen-
te hinsichtlich ihres Angebotscharakters, ihrer Attraktivität sowie der Betriebsstruktur
sowohl heute als auch künftig den zentralen Versorgungsbereichen zugeordnet werden
sollen und welche Sortimente auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche an-
gesiedelt werden können bzw. sollen.

Zur Einordnung der in der Praxis üblichen Differenzierung der zentrenrelevanten, nah-
versorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente erfolgt zunächst eine
Definition der Begriffe.

" Im Allgemeinen kann bei zentrenrelevanten Sortimenten von einem besonders
großen „Gefährdungspotenzial“ für die gewachsenen Zentren ausgegangen werden,
wenn diese außerhalb der Zentren verortet sind. Auf das Vorhandensein dieser Sor-
timente und deren Anziehungskraft gründet sich das aus städtebaulicher Sicht wün-
schenswerte „Einkaufserlebnis“ bzw. eine zusätzliche Belebung der integrierten La-
gen (zZ. B. durch Verbundkäufe).

"= Darüber hinaus sind Sortimente zu erwähnen, die vorwiegend der Nahversorgung
der Bevölkerung dienen, zugleich aber auch zentrenbildende Funktionen aufweisen
(v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflegeartikel). Dabei

d.h. aus faktisch vorhandenen zentralen Versorgungseinrichtungen, aber auch aus bereits bestehendem Bau-
recht für zentrale Versorgungseinrichtungen.

2 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005, 1ME172/05.

3 d. h., die Umsetzung muss in einem absehbaren zeitlichen Rahmen erfolgen, vgl. VG München, Urteil vom
07.11.2005, M8K05.1763.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 35
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

handelt es sich um Angebote des kurzfristigen Bedarfs, die regelmäßig (täglich bzw.
mehrmals die Woche) nachgefragt werden. Infolge dessen sollten diese Angebote in
räumlicher Nähe zu den Wohngebieten bzw. verbrauchernah in zentralen Versor-
gungsbereichen lokalisiert werden. Diese Sortimente sind als nahversorgungsrele-
vant zu bezeichnen. Diese sind eine Teilmenge der zentrenrelevanten Sortimente.

" Das Angebot von nicht zentrenrelevanten Sortimenten stellt im Allgemeinen auch
an Standorten außerhalb von Zentren keine wesentliche Gefährdung für die zentra-
len Versorgungsbereiche dar; sie sind an solchen Standorten aus planerischer Sicht
aufgrund ihres großen Platzbedarfs und der durch sie hervorgerufenen Verkehrsfre-
quenz u. U. sogar erwünscht. Nicht zentrenrelevante Sortimente sind häufig großtei-
lig und werden überwiegend mit dem Pkw transportiert.

Im Allgemeinen und vor dem Erfahrungshintergrund der GMA erfolgt die Einordnung
von Sortimenten bezüglich ihrer Zentren-, Nahversorgungs- bzw. Nichtzentrenrelevanz
vor dem Hintergrund folgender Kriterien:

Tabelle 3: Kriterien der Zentrenrelevanz
Kriterium Prüfmaßstäbe
1. Warenbeschaffenheit / Transport Sperrigkeit, Abtransport
2. Flächenbedarf Warenbeschaffenheit, Verkaufsflächenbedarf
3. Bedeutung für Attraktivität und Branchen- Alltagstauglichkeit, breite Zielgruppenansprache
mix in den zentralen Versorgungsbereichen
Magnetfunktion Bekanntheit, Anziehungseffekte auf Kunden

5. Synergieeffekte mit anderen typischen zen- | Kopplungseffekte zwischen Sortimenten
trenrelevanten Sortimenten
6. Städtebauliche Zielsetzungen sowie derzeit | städtebauliche Zielsetzungen, Anteil der Ver-
vorhandener Besatz kaufsfläche in den Geschäftszentren / in den
zentralen Versorgungsbereichen

GMA-Darstellung 2020

Demnach sind Sortimente als zentrenrelevant / nahversorgungsrelevant einzustufen,
wenn sie

" für einen leichten Transport geeignet sind (auch ohne Pkw)
" geringe bis mittlere Flächenansprüche aufweisen
" Bestandteil des innerstädtischen Branchenmixes sind

" Magnetfunktion aufweisen und damit zu einer Attraktivitätssteigerung der Geschäfts-
zentren beitragen

" Synergien zu anderen Sortimenten in den Geschäftszentren aufzeigen (z. B. Schuhe
und Bekleidung).

Den nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind darüber hinaus Warengruppen zu-
zuordnen,

" die eine Bedeutung für die Grundversorgung der Bevölkerung haben
" die häufig nachgefragt werden (ggf. mehrmals pro Woche)
" bei denen die räumliche Nähe (zZ. B. fußläufige Versorgung) eine wichtige Rolle spielt.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

36 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Hingegen können Sortimente dem nicht zentrenrelevanten Bereich zugeordnet wer-
den, wenn

" die Beschaffenheit des Sortimentes einen Transport mit dem Pkw erfordert

"= hohe Flächenansprüche bestehen

" eine nur geringe Attraktivität für innerstädtische Lagen besteht (z. B. Möbel)

= keine Synergien zu anderen Betrieben bzw. Sortimenten abgeleitet werden können
" sie keine Bedeutung als Frequenzbringer aufweisen.

4 Einzelhandelssituation in Köln
4.1 Nachfragepotenzial für den Einzelhandel

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft (Nachfragepotenzial) stellt den Teil des verfügba-
ren Einkommens der Bevölkerung dar, der pro Jahr im Einzelhandel ausgegeben wird.

Nach Berechnungen der GMA liegt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Bundes-
durchschnitt pro Kopf der Bevölkerung im Jahr 2017 bei ca. 5.570 €. Zur Aufschlüsse-
lung der sortimentsbezogenen Kaufkraft vgl. auch Tabelle 5. Die dort dargestellten Ver-
brauchsausgaben gehen ebenfalls auf diese Berechnungen zurück.

Neben den Pro-Kopf-Ausgabewerten ist zur Berechnung der Kaufkraft die örtliche Kauf-
kraftkennziffer (bzw. der örtliche Kaufkraftindex) zu berücksichtigen, um die Kaufkraft an
das jeweils lokale Kaufkraftniveau anzupassen. Für die Stadt Köln liegt die Kaufkraft-
kennziffer (der Kaufkraftindex) bei 108,5 und damit deutlich über dem Bundesdurch-
schnitt.

Bei Zugrundelegung der aktuellen Einwohnerwerte und des Kaufkraftniveaus errechnet
sich ein jährliches einzelhandelsrelevantes Kaufkraftvolumen der Wohnbevölkerung
Kölns von

ca. 6.492,4 Mio. €.

Differenziert nach den Bedarfsbereichen entfallen auf den

" kurzfristigen Bedarf ca. 3.114,5 Mio. € (= ca. 48 %)
" mittelfristigen Bedarf ca. 968,6 Mio. € (= ca. 15 %)
" langfristigen Bedarf ca. 2.409,3 Mio. € (= ca. 37 %)

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Kaufkraftvolumen in Köln differenziert nach Bran-
chen und Bedarfsbereichen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 37
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 4: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in der Stadt Köln

Daten . . =
Branche / Bedarfsbereich Kaufkraft in Mio. €
Einzelhandel gesamt 6.492,4
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3.114,5
Lebensmittel und Reformwaren 2.372,0
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 472,1
Schnittblumen / Zeitschriften / Schreibwaren 270,4
mittelfristiger Bedarf insgesamt 968,6
Bücher 82,8
Spielwaren / Hobbyartikel 149,2
Bekleidung / Wäsche 571,1
Schuhe / Lederwaren 165,5
langfristiger Bedarf insgesamt 2.409,3
Uhren / Schmuck 69,9
Elektrowaren 649,2
Foto / Optik 89,8
Sportartikel / Camping 169,0
Hausrat / Glas / Porzellan 108,4
Einrichtungsbedarf 551,3
bau- / gartenmarktspezifische Sortimente 771,6
* Kaufkraft = Verbrauchsausgaben je Einwohner (Bundesdurchschnitt) x Kaufkraftkennziffer Stadt Köln x Einwoh-
ner Stadt Köln
GMA-Zusammenstellung 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

4.2 Einzelhandelsangebot im Überblick
4.2.1 Einzelhandelsangebot in der Gesamtstadt

Der Einzelhandel in der Gesamtstadt Köln zeichnet sich im Überblick durch folgende
Kenngrößen aus (vgl. Tabelle 5):

" Zum Zeitpunkt der Erhebung wurden insgesamt 6.502 Betriebe des Einzelhandels
" mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.515.425 m? erfasst, die
" einen Umsatz von ca. 6.596,9 Mio. € erwirtschaften.

Die flächenbezogene Umsatzleistung liegt damit bei rd. 4.350 € / m? Verkaufsfläche
und ist damit gegenüber 2008 um 8,5 % angestiegen. Dennoch wird auch deutlich, dass
der stationäre Einzelhandel in diesem Zeitraum Umsatzanteile an das Internet verloren
hat. Während die Gesamtkaufkraft in Köln seit 2008 um 13,8 % gestiegen ist, ist der
Umsatz der Betriebe nur um knapp die Hälfte (+ 6,5 %) gewachsen. Die Differenz von
ca. 7 %-Punkten entspricht in etwa dem Anteil, den der Internethandel im Vergleichs-
zeitraum gewonnen hat. Hier ist besonders zu erwähnen, dass Köln als Oberzentrum
über besonders hohe Verkaufsflächenanteile in den Branchen verfügt, die in den ver-
gangenen Jahren massiv Marktanteile an das Internet verloren hat. Insofern konnten
die Effekte durch den Onlinehandel — auch durch die konsequente Umsetzung des Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzeptes — etwas abgemildert werden. Dennoch ist zu konsta-
tieren, dass es keine „Köln-spezifische“ Entwicklung gab und Köln im bundesdeutschen
Vergleich keine Sonderkonjunktur hatte.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

38 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Insgesamt ist seit 2008 eine stabile bis leicht rückläufige Verkaufsflächenentwick-
lung um -1,9 % (ca. -29.140 m?) zu beobachten. Diese ist in erster Linie auf betriebs-
bedingte Entwicklungen wie die Insolvenzen der Einzelhandelsketten Schlecker, Max
Bahr / Praktiker oder Strauss Innovation zurückzuführen, deren Flächen nicht in allen
Fällen nachbelegt wurden. Alleine die genannten Betreiber waren 2008 mit einer Ge-
samtverkaufsfläche von rd. 61.300 m? im Stadtgebiet vertreten. Zudem waren zum Zeit-
punkt der Erhebungen im Jahr 2017 noch einige Entwicklungen in der Realisierung
bzw. deren Eröffnung stand noch aus (zZ. B. Quincy bzw. ehem. DuMont-Carre, Neuer-
Öffnung eines Textilkaufhauses von Weingarten am Friesenplatz etc.).

Tabelle 5: Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln
i Betriebe Verkaufsfläche Umsatz p. a.
Branche / Bedarfsbereich
abs. in % in m? in % in Mio. € in %

Einzelhandel insgesamt 6.502 100,0 | 1.515.425 100,0 6.596,9 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 3.187 49,0 482.000 31,8 2.859,6 43,3
Lebensmittel und Reformwaren 2.373 36,5 396.685 26,2 2.180,6 33,1
Gesundheits- / Körperpflegeartikel* 474 7,3 61.295 4,0 428,2 6,5
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 340 5,2 24.020 1,6 250,8 3,8
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1.296 19,9 340.045 22,4 1.507,9 22,9
Bücher 95 1,5 17.270 1,1 120,2 1,8
Spielwaren / Hobbyartikel 99 1,5 23.960 1,6 119,9 1,8
Bekleidung / Wäsche 901 13,9 254.380 16,8 1.098,4 16,6
Schuhe / Lederwaren 201 3,1 44.435 2,9 169,5 2,6
langfristiger Bedarf insgesamt 2.019 31,1 693.380 45,8 2.229,3 33,8
Uhren / Schmuck 298 4,6 12.760 0,8 135,3 2,1
Elektrowaren 349 5,4 73.260 4,8 517,2 7,8
Foto / Optik 227 3,5 13.425 0,9 104,0 1,6
Sportartikel / Camping 190 2,9 58.055 3,8 244,8 3,7
Hausrat / Glas / Porzellan 256 3,9 67.115 4,4 199,2 3,0
Einrichtungsbedarf 496 7,6 279.230 18,4 593,1 9,0
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 203 3,1 189.535 12,5 435,7 6,6
* Gegenüber 2008 ohne die Umsatzanteile verschreibungspflichtiger Medikamente;

Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Die Verkaufsflächenausstattung für den Einzelhandel liegt bei insgesamt ca. 1.411 m?
/ 1.000 Einwohner. Obwohl dies einen leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt
liegenden Wert (1,51 m? VKF / EW') darstellt, belegt Köln unter den deutschen Millio-
nenstädten somit den ersten Platz vor Hamburg mit 1,37 m? VK / EW (2016) sowie Ber-
lin und München mit jeweils ca. 1,22 m? VK / EW (Berlin: 2016; München: 2012)?. Im
regionalen Vergleich weist Köln eine eher durchschnittliche Verkaufsflächenausstattung
auf. Hier liegt die Domstadt zwar vor anderen Oberzentren wie Bonn mit 1,30 m? VK /
EW (2019) und Wuppertal mit 1,28 m? VK / EW (2019), aber hinter Städten wie Mön-

1 Quelle: EHI handelsdaten aktuell, 2019.

2 Quellen: GMA, Bezirkliche Nahversorgungskonzepte der sieben Hamburger Bezirke Altona, Bergedorf, Eims-
büttel, Harburg, Mitte, Nord und Wandsbek 2018 / 2019; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Berlin, Stadtentwicklungsplan Zentren 2030; www.muenchen.de, Starke, wohnortnahe Zentren für lebendige
Stadtteile, Abruf am 23.03.2020. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine direkte Vergleichbarkeit aufgrund der un-
terschiedlichen Erhebungsjahre und ggf. Erhebungssystematiken nicht vollständig gegeben ist.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 39
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

chengladbach mit 1,97 m? VK / EW (2016), Düsseldorf mit 1,76 m? VK / EW (2014) und
Aachen mit 1,68 m? VK / EW (2015).' Insgesamt erzielt Köln jedoch einen insgesamt
sehr zufriedenstellenden Wert, da die Verkaufsflächenausstattungen in Großstädten
deutschlandweit allgemein eher durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich ausfal-
len und bei Mönchengladbach und Aachen zudem Sondereffekte durch die räumliche
Nähe zum deutschlandnahen Ausland (Belgien, Niederlande) zu sehen sind. Zwar sind
in Großstädten häufig zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetriebe (zZ. B. Warenhäu-
ser, Kaufhäuser, Shoppingcenter, Möbelhäuser etc.) vorhanden, welche die oberzentra-
le Versorgungsfunktion wesentlich mitprägen. Demgegenüber konkurriert der Einzel-
handel in Großstädten jedoch mit zahlreichen anderen Nutzungen und weist ii. d. R. ei-
ne geringere Flächenverfügbarkeit in Folge der zumeist dichteren Bebauung auf, was in
einer im Bundesvergleich meist geringeren Pro-Kopf-Ausstattung mündet.

Die Verkaufsflächenausstattung in Köln sollte mit Blick auf den nach wie vor dynami-
schen Internethandel zum Erhalt der städtebaulichen Qualitäten, aber auch im Sinne
einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden Gesamtentwicklung der Stadt Köln
allenfalls noch punktuell erhöht werden. Bei der Weiterentwicklung des Handels in
Köln müssen die City und die übrigen Geschäftszentren in den neun Stadtbezirken dif-
ferenziert betrachtet werden. Dabei geht es um eine sinnvolle und nachhaltige Steue-
rung des Einzelhandels innerhalb und außerhalb der Geschäftszentren bzw. zentralen
Versorgungsbereiche, welche eine maßvolle Ausrichtung und Ergänzung des jeweiligen
Branchenmixes sowohl unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Ausstattung
vor Ort auf der einen Seite als auch nachfrageorientierten Aspekten sowie Entwick-
lungspotenzialen und planerischen Zielsetzungen auf der anderen Seite vornimmt, um
eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen. Die Regelungen zur Steue-
rung des Einzelhandels in Kapitel 5.3 (Abbildung 16) greifen dies auf, sodass diese
zentrale Zielsetzung in das Steuerungsschema implementiert ist.

Gegenüber dem Jahr 2008 ist eine rückläufige Entwicklung bei der Pro-Kopf-Ausstattung
in den einzelnen Branchen v. a. bei Bekleidung / Wäsche (u. a. Schließung von Strauss
Innovation), bau- / gartenmarktspezifischen Sortimenten (v. a. Praktiker / Max-Bahr-
Insolvenz und Schließung von Bauhaus am Barbarossaplatz), Büchern (u. a. Schlie-
Rung der Mayersche Buchhandlung in der Schildergasse), Elektrowaren (u. a. Schlie-
Rung Saturn im Kaufhof Warenhaus; die Neueröffnung in der Hohe Straße ist noch
nicht in den Daten erfasst) sowie Gesundheits- / Körperpflegeartikeln (v. a. Schlecker-
Pleite) zu beobachten gewesen. Demgegenüber stieg die einwohnerbezogene Ver-
kaufsflächenausstattung noch bei Hausrat / Glas / Porzellan (u. a. IKEA Butzweilerhof),
Sportartikel / Camping (u. a. Eröffnung Decathlon in Marsdorf; Eröffnung im Quincy
noch nicht erfasst) sowie bei Uhren / Schmuck (v. a. kleinteilige Anbieter).

In den Stadtbezirken 2 - 9 war die Schlecker-Insolvenz besonders deutlich spürbar
und führte in Zusammenschau mit dem weiteren Einwohnerwachstum zu deutlichen
einem Rückgang der einwohnerbezogenen Verkaufsflächenausstattung. Aufgrund des
starken Einwohnerwachstums fällt die Versorgung mit Lebensmitteln und Reformwaren
gegenüber 2008 ebenfalls leicht niedriger aus, obwohl die Gesamtverkaufsfläche in die-

1 Quellen: www.bonn.de, Standortmarketing / Einzelhandel, Abruf am 23.03.2020; GMA, Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Wuppertal, 1. Fortschreibung 2020; Fachbereich Stadtentwicklung und Planung der Stadt Mön-
chengladbach, Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach 2017; Landeshauptstadt
Düsseldorf, Rahmenplan Einzelhandel 2016; Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt
Aachen, Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine direkte Vergleich-
barkeit aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsjahre und ggf. Erhebungssystematiken nicht vollständig ge-
geben ist.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

40 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

sem Segment um über 14.000 m? bzw. um + 4 % gestiegen ist. Hier werden daher im
vorliegenden Konzept Regelungen getroffen, welche eine am Bedarf orientierte Weiter-
entwicklung der Nahversorgung ermöglichen. Stärkere Rückgänge in der Verkaufsflä-
chenausstattung je 1.000 Einwohner gab es in den Stadtbezirken 2 - 9 zudem bei Be-
kleidung / Wäsche, wo sich einige Fachanbieter aus den kleineren Zentren zurückgezo-
gen haben, sowie im Bau- und Gartenmarktsegment, wo aufgrund der Max Bahr- /
Praktiker-Pleite Bau- und Heimwerkermärkte geschlossen bzw. nur teilweise von Wett-
bewerbern übernommen wurden. Demgegenüber konnten die Branchen Sportartikel /
Camping und Hausrat / Glas / Porzellan sowie Spielwaren / Hobby und Foto / Optik
noch zulegen.

Tabelle 6: Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

28 Stadt Köln ® Bezirk 2-9
Branche / Bedarfsbereich 2008 | 2017 Be 2008 | 2017 Be
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m?
Einzelhandel insgesamt 1.507 1.411 -96 1.162 1.116 -46
kurzfristiger Bedarf insgesamt 466 449 -17 447 417 -30
Lebensmittel und Reformwaren 373 369 -4 367 353 -14
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 67 57 -10 56 45 -11
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 25 22 -3 23 19 -4
mittelfristiger Bedarf insgesamt 364 317 -47 151 134 -17
Bücher 28 16 -12 10 9 -1
Spielwaren / Hobbyartikel 25 22 -3 14 18 +4
Bekleidung / Wäsche 266 237 -29 107 90 -17
Schuhe / Lederwaren 45 41 -4 20 17 -3
langfristiger Bedarf insgesamt 677 645 -32 565 564 -1
Uhren / Schmuck 11 12 +1 5 5 +/-0
Elektrowaren 80 68 -12 50 48 -2
Foto / Optik 14 12 -2 8 9 +1
Sportartikel / Camping 51 54 +3 21 29 +8
Hausrat / Glas / Porzellan 53 62 +9 39 47 +8
Einrichtungsbedarf 269 260 -9 235 231 -4
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 200 176 -24 207 196 -11
Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Die Gesamt-Zentralität im Kölner Einzelhandel beläuft sich aktuell auf ca. 102 und ist
damit gegenüber dem Jahr 2008 um etwa 7 %-Punkte gesunken. Dies ist in erster Linie
auf die Berechnungsweise der Zentralität als Verhältnis von Umsatz zu Kaufkraft zu-
rückzuführen. Hier hat insbesondere der Nenner (Kaufkraft) nominell z. T. enorme
Kaufkraftsteigerungen pro Kopf (ca. + 5,8 %') verbucht sowie in Köln ein deutlicher Be-
völkerungszuwachs (+ 6,5 %) stattgefunden, während die Verkaufsflächen, Flächenleis-
tungen und Umsätze nicht im gleichen Maße mitgewachsen sind (s. auch Ausführungen
oben), was u. a. auch eine Folge des Internethandels war.

1 Dieser Wert umfasst nicht mehr - im Gegensatz zu 2008 - die verschreibungspflichtigen Medikamente. Tat-
sächlich ist die Pro-Kopf-Kaufkraft nominell also deutlich stärker als der angegebene Wert gestiegen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 41
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Differenziert nach Branchenbereichen lassen sich folgende Ist-Situation und Entwick-
lungen zusammenfassen:

" Wichtigste Säule des kurzfristigen Bedarfsbereichs ist nach wie vor insbesondere

das Sortiment Lebensmittel und Reformwaren heraus, welches mehr als ein Viertel
der Gesamtverkaufsfläche (ca. 26 %) und knapp ein Drittel des Gesamtumsatzes
(ca. 33 %) in Köln ausmacht. Dies ist der höchste Einzelanteil einer Branche in Köln.
Mit knapp 2.400 Betrieben (ca. 37 %) ist auch der mit Abstand höchste Anteil aller
Anbieter dieser Branche zuzuordnen, was — neben den SB-Warenhäusern, Verbrau-
chermärkten, Supermärkten sowie Discountern als wesentlichen Anbietern - v. a.
auch auf die kleinteilige Struktur der Geschäfte (z. B. Bäcker, Metzger) zurückzufüh-
ren ist. Der Umsatz des stationären Lebensmiitteleinzelhandels in der Stadt Köln liegt
rechnerisch leicht unterhalb der in der Stadt Köln verfügbaren Kaufkraft bei Lebens-
mitteln (Zentralität: 92), wobei dieser Wert noch nicht die Umsätze der Wochenmärk-
te! und auch nicht die zum Zeitpunkt der Erhebung geplanten bzw. nach der Erhe-
bung realisierten Projekte in diesem Segment? umfasst. Der unterdurchschnittliche
Wert ist aber insbesondere auch Ausdruck dessen, dass die Verkaufsfläche im Le-
bensmiitteleinzelhandel in Köln in den letzten Jahren nicht gleichmäßig mit der ge-
stiegenen Einwohnerzahl mitgewachsen ist. Der Wert von 353 m? je 1.000 Einwoh-
ner ist vielmehr als unterdurchschnittlich zu bewerten (Bundesdurchschnitt alleine mit
Lebensmittelmärkten: ca. 440 m? VK / 1.000 EW gemäß EHI handelsdaten aktuell
2019 und GMA-Berechnungen). Derartige Kennziffern sind jedoch nicht geeignet,
Rückschlüsse auf die Qualität der Versorgung zu ziehen, die sich insbesondere
durch eine ausgewogene räumliche sowie betriebstypenbezogene Struktur aus-
zeichnet. Zudem sind Einzelhandelsbetriebe in Großstädten im Durchschnitt tenden-
ziell immer kleiner, da diese dort mit einer Vielzahl an anderen Nutzungen um FlIä-
chen konkurrieren und Verkaufsflächen innerhalb der historisch gewachsenen Struk-
turen i. d. R. ohnehin kleiner als z. B. in ländlichen Räumen mit größerer Flächenver-
fügbarkeit sind. Der übrige kurzfristige Bedarfsbereich wird durch Anbieter von Ge-
sundheits- / Körperpflegeartikeln sowie Blumen / Schreibwaren / Zeitschriften. Damit
erwirtschaftet der kurzfristige Bedarfsbereich insgesamt die höchsten flächenbezo-
genen Umsätze (ca. 5.930 € / m? Verkaufsfläche?), auch weil dieser Bedarfsbereich
vergleichsweise wenige Marktanteile an den Internethandel verloren hat. Die Zentra-
lität von unter 100 verdeutlicht noch ein moderates Entwicklungspotenzial, wobei
v..a. die betriebsbedingte Schließung der Schlecker-Filialen noch nicht vollständig
kompensiert ist, sodass das Sortiment Drogeriewaren größtenteils über Drogerie-
märkte in den Zentren sowie Teilflächen der Lebensmittelmärkte bedient wird.

Der mittelfristige Bedarfsbereich umfasst rd. ein Fünftel der Betriebe und ca. 22 %
der Gesamtverkaufsfläche in Köln. Die durchschnittliche Flächenleistung dieser Be-
triebe liegt auf einem ebenfalls hohen Niveau (ca. 4.430 € / m? Verkaufsfläche) und
ist gegenüber 2008 nochmal leicht gestiegen (+ 12 %). Etwa drei Viertel der Ver-
kaufsfläche in diesem Bedarfsbereich entfallen auf das Sortiment Bekleidung / Wä-
sche, wo mit mehreren Waren- und Textilkaufhäusern, Flagship Stores namhafter
Anbieter, diversen weiteren Bekleidungsketten und eine Großzahl an Betrieben des
örtlichen Facheinzelhandels ein umfassendes Angebot vorhanden ist. Gleichwohl

2019 gab es in der Stadt Köln 66 Wochenmärkte an 39 Standorten, vgl. hierzu Kapitel 4.3 und die Kapitel zu
den einzelnen Wochenmärkten in den jeweiligen Bezirkskapiteln.

Ausnahme: Die Übernahmen der aufgrund der betriebsbedingten Insolvenz geschlossenen Kaiser's-
Lebensmittelmärkte wurden berücksichtigt.

Ein Vergleich mit 2008 ist nicht möglich, da die Umsätze von Apotheken im Jahr 2008 auch die Umsätze mit
verschreibungspflichtigen Medikamenten enthielten, die hier herausgerechnet sind.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

42 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

wird anhand der etwas gesunkenen Zentralität gegenüber 2008 deutlich, dass hier in
den vergangenen Jahren — wie bundesweit der Fall — weiter Kaufkraft vom stationä-
ren Einzelhandel ins Internet abgewandert ist, auch wenn der Gesamtumsatz in die-
ser Branche nochmals um 4,2 % auf knapp 1,1 Mrd. € gesteigert werden konnte. Ei-
ne ähnliche Entwicklung hat auch die Branche Schuhe / Lederwaren zu verzeichnen
gehabt. Dennoch sind diese Zentralitätsverluste nach Einschätzung der Gutachter —
flächenbereinigt — geringer ausgefallen als im Bundesdurchschnitt, und die gegen-
über 2008 gestiegenen Flächenleistungen zeigen, dass auch der stationären Einzel-
handel in Köln noch von den gestiegenen Einwohnerzahlen und der gestiegenen
Pro-Kopf-Kaufkraft in diesem Segment profitieren konnte. Die Steuerungsregeln des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes haben sich hier bewährt, da Entwicklungen
abgemildert wurden, die ansonsten für die Geschäftszentren sehr viel gravierendere
Folgen gehabt hätten. Die Sicherung dieser Marktposition im mittelfristigen Bedarfs-
bereich und hier insbesondere bei Bekleidung / Wäsche (bzw. bei Fashion allgemein,
d. h. inkl. Schuhe / Lederwaren) wird für die Attraktivität der Kölner Geschäftszen-
tren, v. a. der City, weiterhin von großer Bedeutung sein, weshalb an den bestehen-
den Steuerungsregeln im Grundsatz festgehalten werden sollte. Hier verfügt Köln —
neben Uhren / Schmuck und Hausrat / Glas / Porzellan — über die höchste Ausstrah-
lung aller Branchen. Auch im regionalen Vergleich ist Köln hier gut aufgestellt."

" Der langfristige Bedarfsbereich nimmt mit 46 % den größten Verkaufsflächenanteil
im gesamtstädtischen Einzelhandelsangebot in Köln ein. Dies ist v. a. auf die groß-
flächigen Betriebe bei Einrichtungsbedarf und von bau- / gartenmarktspezifischen
Sortimenten zurückzuführen, die zusammen bereits knapp ein Drittel der Gesamtver-
kaufsfläche in Köln repräsentieren. Der hohe Anteil flächenextensiver Angebotsfor-
men resultiert auch in einer im Vergleich zur Gesamtstadt eher niedrigen Flächen-
produktivität (ca. 3.220 € / m? Verkaufsfläche), die jedoch ca. 22 % höher als im Jahr
2008 liegt, weil durch Betriebsschließungen (v. a. ProMarkt-, Praktiker- / Max Bahr-
Insolvenzen, Bauhaus-Schließung am Barbarossaplatz) die verbliebenen Anbieter
die freigesetzte Kaufkraft teilweise gebunden haben. Die höchsten Zentralitäten im
langfristigen Bedarfsbereich werden insbesondere in den Branchen Uhren / Schmuck
und Hausrat / Glas / Porzellan erreicht, aber auch die Branchen Sportartikel / Cam-
ping, Foto / Optik und Einrichtungsbedarf weisen einen höheren Umsatz auf, als
Kaufkraft in diesen Branchen vorhanden ist.

Die Stadt Aachen erreicht bei Bekleidung einen Gesamtumsatz von ca. 218 Mio. € und eine Einzelhandelszent-
ralität von ca. 204 (vgl. Stadt Aachen, Zentren- und Nahversorgungskonzept 2015, Zahlen von 2015), die Stadt
Mönchengladbach bei Bekleidung und Zubehör einen Gesamtumsatz von ca. 286 Mio. € und eine Einzelhan-
delszentralität von 192 (vgl. Fachbereich Stadtentwicklung und Planung der Stadt Mönchengladbach, Nahver-
sorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach 2017) und die Stadt Wuppertal in der gesamten
Warengruppe Bekleidung / Schuhe / Sport einen Gesamtumsatz von ca. 257 Mio. € und eine Einzelhandels-
zentralität von 100 (vgl. GMA, Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wuppertal
2019 / 2020, Entwurf Dezember 2019, Zahlen von 2019). Die Stadt Bonn verfügt über kein aktuelles Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept (letzter Stand: 2008). Die Stadt Düsseldorf weist in ihrem Rahmenplan für den Ein-
zelhandel 2016 keine Umsätze oder Zentralität nach Einzelbranchen aus.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 43
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 11: Zentralität in Köln

INT
HE

fe WER, ri; PP;
j A F ee Ss m

ee de ER SP De
es oe EN 077
Kg 2 h

ae
# Fr Fr
LEE 3

= Zentralität Gesamtstadt + © Zentralität Bezirke 2-9
Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

4.2.2 Einzelhandelsangebot in den Stadtbezirken

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Verkaufsflächenbestand, differenziert nach Stadt-
bezirken und Bedarfsbereichen. Dabei stellt der Bezirk Innenstadt nach wie vor sowohl
insgesamt als auch auf die einzelnen Bedarfsbereiche bezogen den eindeutigen Ein-
zelhandelsschwerpunkt dar, was auf die Kölner City zurückzuführen ist. Im Einzelhandel
verfügt der Stadtbezirk Lindenthal über die zweitgrößte Ausstattung, wo v. a. die de-
zentralen Angebote im Sonderstandort Marsdorf sowie die drei großen Bezirksteilzen-
tren Sülz / Klettenberg, Dürener Straße und Weiden / Aachener Straße zu nennen sind,
gefolgt vom Stadtbezirk Porz. Die weiteren Stadtteile verfügen allesamt jeweils unter

10 % der Verkaufsfläche.

Tabelle 7: Einzelhandelsbestand nach Stadtbezirken

Stadtbezirk Anzahl Verkaufsfläche Umsatz

Betriebe in m? in Mio. €

abs. in % abs. in % abs. in %

Einzelhandel gesamt 6.502 100,0| 1.515.425 100,0 6.596,9 100,0
Innenstadt 2.165 33,3 457.685 30,2 2.303,3 34,9
Rodenkirchen 445 6,8 120.120 7,9 515,6 7,8
Lindenthal 975 15,0 227.390 15,0 931,3 14,1
Ehrenfeld 536 82 144.880 9,6 527,9 8,0
Nippes 480 7,4 82.545 5,4 384,7 5,8
Chorweiler 246 3,8 61.150 4,0 273,4 4,1
Porz 458 7,0 180.330 11,9 556,4 8,4
Kalk 563 8,7 121.465 8,0 556,0 8,4
Mülheim 634 9,8 119.860 7,9 548,2 8,3
Erhebung: GMA 2017 und Berechnung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

44 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Im kurzfristigen Bedarfsbereich ist der höchste Anteil in der Innenstadt festzuhalten,
wo dieser gegenüber 2008 nochmals um ca. 2 %-Punkte angestiegen ist. Dies verdeut-
licht die zunehmende Orientierung von Convenience-Anbietern aus dem Lebensmiittel-
bereich (z. B. Rewe to go), aber auch den zunehmenden Einzug der Drogeriemärkte in
deutsche Fußgängerzonen. Im mittelfristigen Bedarfsbereich liegt der Verkaufsflä-
chenschwerpunkt eindeutig in der Innenstadt (ca. 63 %) und damit auf einem nur leicht
niedrigeren Niveau als 2008. Gestiegen ist der Verkaufsflächenanteil in Lindenthal

(12 % gegenüber 10 %), während er insbesondere in Porz aufgrund der Schließung des
Hertie Warenhauses von 4 % auf unter 3 % gesunken ist. Im langfristigen Bedarfsbe-
reich gab es noch nennenswerte Verschiebungen aufgrund der Unternehmens- und
Standortentwicklungen insbesondere bei den großflächigen Anbietern (u. a. Max Bahr- /
Praktiker-Pleite). Dennoch bildet auch hier die Innenstadt weiterhin den größten Ver-
kaufsflächenanteil (ca. 23 %), der gegenüber 2008 aber um 4 %-Punkte gesunken ist,
was in erster Linie auf die Schließung des innenstadtuntypischen Anbieters Bauhaus
am Barbarossaplatz / Salierring zurückzuführen ist. Deutlich angestiegen ist der Anteil
demgegenüber in Ehrenfeld durch die Entwicklung des IKEA-Standortes mit angeglie-
dertem Homepark.

Tabelle 8: Verkaufsflächenbestand nach Stadtbezirken und Bedarfsberei-
chen
Stadtbezirk kurzfristiger Bedarf | mittelfristiger Bedarf | langfristiger Bedarf
abs. in % abs. in % abs. in %

Einzelhandel gesamt 482.035 100,0 340.010 100,0 693.380 100,0
Innenstadt 86.440 17,9 212.715 62,6 158.530 22,9
Rodenkirchen 44.020 9,1 11.925 3,5 64.175 9,3
Lindenthal 75.985 15,8 41.850 12,3 109.555 15,8
Ehrenfeld 44.350 9,2 10.080 3,0 90.450 13,0
Nippes 45.550 9,4 8.525 2,5 28.470 4,1
Chorweiler 25.675 5,3 8.530 2,5 26.945 3,9
Porz 47.855 9,9 9.415 2,8 123.060 17,7
Kalk 53.860 11,2 24.450 72 43.155 6,2
Mülheim 58.300 12,1 12.520 3,7 49.040 7,1
Erhebung: GMA 2017 und Berechnung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

4.2.3 Einzelhandelsverteilung nach Standortlagen

Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst die Verteilung des Verkaufsflächenbestandes,
differenziert nach Branchen, auf die einzelnen Lagen der Zentren- und Standortstruktur:

" 1 City mit 350.830 m? Verkaufsfläche = 23 %

= 14 Bezirks- und Bezirksteilzentren mit 264.580 m? Verkaufsfläche = 17 %
" 32 Stadtteilzentren mit 143.510 m? Verkaufsfläche = 9 %

"= 31 Nahversorgungszentren mit 65.170 m? Verkaufsfläche = 4 %

"= 10 Sonderstandorte mit 332.905 m? Verkaufsfläche = 22 % sowie

" sonstige Lagen mit 359.705 m? Verkaufsfläche = 24 %.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf)

45

Tabelle 9: Verkaufsflächenbestand in der Stadt Köln nach Standortlagen
antrelle . sonstige Lagen* Sonderstandorte Seel Kellr
Lage / Branche / Bedarfsbereich Versorgungsbereiche insgesamt
in m? in % in m? in % in m? in % in m? in %

Einzelhandel insgesamt 824.090 54,4 358.430 23,7 332.905 22,0 1.515.425 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 278.955 57,6 175.875 36,5 27.205 5,6 482.035 100,0
Lebensmittel und Reformwaren 213.575 53,9 160.725 40,6 21.805 5,5 396.105 100,0
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 51.430 83,6 7.485 12,2 2.380 3,9 61.295 100,0
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 13.950 56,6 7.665 31,1 3.020 12,3 24.635 100,0
mittelfristiger Bedarf insgesamt 301.505 88,7 18.125 5,3 20.380 6,0 340.010 100,0
Bücher 14.770 85,7 2.415 14,0 50 0,3 17.235 100,0
Spielwaren / Hobbyartikel 12.880 53,8 3.640 15,2 7.440 31,1 23.960 100,0
Bekleidung / Wäsche 235.065 92,4 10.645 4,2 8.670 3,4 254.380 100,0
Schuhe / Lederwaren 38.790 87,3 1.425 3,2 4.220 9,5 44.435 100,0
langfristiger Bedarf insgesamt 243.690 35,1 164.430 23,7 285.320 41,1 693.380 100,0
Uhren / Schmuck 11.690 91,6 1.040 8,2 30 0,2 12.760 100,0
Elektrowaren 48.715 66,5 10.825 14,8 13.720 18,7 73.260 100,0
Foto / Optik 12.315 91,7 900 6,7 210 1,6 13.425 100,0
Sportartikel / Camping 38.040 65,5 15.040 25,9 4.975 8,6 58.055 100,0
Hausrat / Glas / Porzellan 46.820 69,8 5.040 7,5 15.255 22,7 67.115 100,0
Einrichtungsbedarf 74.990 26,9 37.690 13,5 166.550 59,6 279.230 100,0
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 11.060 5,8 93.895 49,5 84.580 44,6 189.535 100,0

* inkl. Nahversorgungslagen

Erhebung: GMA 2017 und Berechnung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

46 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Betrachtet man die verschiedenen Lagen im Stadtgebiet ist festzustellen, dass der
Großteil der Betriebe und der Verkaufsfläche in Köln mit einem Anteil von knapp 60 %
weiterhin auf die zentralen Versorgungsbereiche entfällt. Damit wird auch die hohe
Steuerungswirkung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes deutlich. Die sonstigen
Lagen (inkl. Nahversorgungslagen und Flughafen-Einzelhandel) sowie die Sonder-
standorte umfassen jeweils etwa ein Fünftel der Verkaufsfläche. Gegenüber 2008 fällt
auf, dass der Anteil der City an der Gesamtverkaufsfläche um ca. 2 %-Punkte gesunken
ist. Auch Bezirks- und Bezirksteilzentren sowie Nahversorgungszentren haben, auch
weil nun weniger Nahversorgungszentren ausgewiesen wurden (vgl. Kapitel 5.) jeweils
1 %-Punkt eingebüßt. Demgegenüber ist der Anteil der Verkaufsfläche in Sonderstand-
orten und sonstigen Lagen um jeweils 2 %-Punkte angestiegen.

Im kurzfristigen Bedarfsbereich ist der Verkaufsflächenanteil in den zentralen Versor-
gungsbereichen gegenüber 2008 insbesondere zugunsten der sonstigen Lagen leicht
zurückgegangen. Auch in den Sonderstandorten ist die Verkaufsfläche in diesem Be-
darfsbereich zurückgegangen, was die Steuerungswirkung des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes verdeutlicht. Lebensmittel und Reformwaren sind — dem Idealbild einer
möglichst auf die Zentren, in hochverdichteten Bereichen auch auf die bedarfsgerechte
Versorgung der Wohnbevölkerung in den Wohnquartieren ausgerichtete Nahversor-
gung — zu knapp 58 % in zentralen Versorgungsbereichen und zu ca. 37 % in sonstigen
Lagen ansässig. Auch hier spielen Sonderstandorte kaum eine Rolle. Gesundheits- /
Körperpflegeartikel sind dagegen überwiegend in den zentralen Versorgungsbereichen
angesiedelt (ca. 84 % Verkaufsflächenanteil). Gegenüber 2008 gestiegen ist der Anteil
der Sonderstandorte nur beim Sortiment Blumen / Schreibwaren / Zeitungen, was in
erster Linie auf einen höheren Anteil an Blumen in großflächigen, dezentralen Ange-
botsformen (v. a Gartenmärkte) zurückzuführen ist.

Im mittelfristigen Bedarfsbereich gab es seit 2008 keine wesentlichen Verschiebun-
gen in der Verortung der zugehörigen Branchen. Nach wie vor konzentriert sich hier der
größte Verkaufsflächen zu knapp 89 % auf zentrale Versorgungsbereiche. Da dieser
Bedarfsbereich die wesentlichen innerstädtischen Leitsortimente darstellen, ist dies un-
ter städtebaulichen Aspekten als positiv zu bewerten. Dabei ist der Verkaufsflächenan-
teil in Zentren v. a. bei Bekleidung / Wäsche (ca. 92 %) sowie Büchern (ca. 86 %) ge-
genüber 2008 gestiegen. Leicht rückläufig war der Verkaufsflächenanteil in Zentren bei
Schuhen / Lederwaren, liegt mit ca. 87 % aber immer noch auf einem sehr hohen Ni-
veau. Hohe Verkaufsflächenanteile in Sonderstandorten erreicht nur die Branche Spiel-
waren / Hobbyartikel (ca. 31 % Verkaufsflächenanteil). Hier sind einige großflächige
Fachmarktanbieter (u. a. Toys’R’Us / Smyths Toys) vertreten, während das innerstädti-
sche Angebot und das Angebot in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen seit
2008 zurückgegangen ist.

Im langfristigen Bedarfsbereich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass hier unter-
schiedliche Branchen subsummiert werden, die entweder zentrenrelevant oder nicht
zentrenrelevant sind oder innerhalb ihrer Branche teilweise beide Standortmerkmale
aufweisen. Positiv war die Entwicklung der Verkaufsflächenanteile in zentralen Versor-
gungsbereichen bei den Branchen Uhren / Schmuck (92 %) und Hausrat / Glas / Por-
zellan (70 %), während sie bei den übrigen Sortimenten leicht rückläufig war. Zugelegt
haben hier insbesondere noch die Sonderstandorte bei den Branchen Sportartikel /
Camping (9 %, v. a. Eröffnung Decathlon in Marsdorf, 9 %) und Einrichtungsbedarf
(60 %, v. a. Neueröffnung IKEA Homepark am Butzweilerhof). Fahrräder und Zubehör
als ein Teil von Sportartikel / Camping werden auch verstärkt in sonstigen (integrierten)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 47
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Lagen angeboten (Anteil von Sportartikeln / Camping in sonstigen Lagen 27 % im Jahr
2017 gegenüber 25 % im Jahr 2008).

Es zeigt sich eine weitgehende - unter städtebaulichen Gesichtspunkten wünschens-
werte — Orientierung von zentrenrelevanten Sortimenten auf die zentralen Versor-
gungsbereiche, während die nicht zentrenrelevanten Kernsortimente, allen voran Ein-
richtungsbedarf und bau- / gartenmarktspezifische Sortimente auch - nicht zuletzt auf-
grund des hohen induzierten Verkehrsaufkommens - an dezentralen Standorten vertre-
ten sind.

4.3 Untersuchung der Kölner Wochenmärkte
4.3.1 Standortrahmendaten der Kölner Wochenmärkte

Zum Zeitpunkt der Untersuchung sind insgesamt 66 Wochenmärkte an 39 verschiede-
nen Standorten in Köln etabliert.

Die nachfolgende Tabelle 10 sowie Karte 1 stellen die Wochenmarktstandorte sowie die
wesentlichen sozio-demografischen Rahmenbedingungen im Standortumfeld dar. In
den einzelnen Bezirkskapiteln erfolgt zudem eine übersichtliche Darstellung und Bewer-
tung der Wochenmarktstandorte in Form von Steckbriefen.

Zur Vergleichbarkeit der nachfrageseitigen Rahmenbedingungen wurde das Kernein-
zugsgebiet der Wochenmärkte anhand einer Entfernung von 700 m definiert, was einem
fußläufigen Einzugsgebiet von ca. 10 Minuten entspricht. Dies geht mit den Abgrenzun-
gen der Nahbereiche für die Lebensmittelmärkte konform, nach denen die Mehrheit der
Kunden den jeweiligen Markt zu Fuß aufsucht und sich ein großer Teil der Kunden aus
Einwohnern der umliegenden Wohnquartiere sowie Arbeitsplätze speist. Darüber hin-
aus bestehen zwar ebenfalls Kundenbeziehungen in andere Veedel und Stadtteile, die-
se hängen jedoch stark von der Lage des konkreten Wochenmarktes in einem auch
ansonsten gut frequentierten Standortumfeld (City, Stadtbezirks- oder Stadtteilzentrum)
und der verkehrlichen Anbindung v. a. des ÖPNV ab. Für die Wochenmärkte in den
zentralen Versorgungsbereichen von Köln gilt, dass sie aufgrund ihrer Lage in der Ein-
kaufsinnenstadt in hohem Maße von den dortigen Agglomerationseffekten profitieren
und überwiegend von Kunden von weit über dem fußläufigen Einzugsgebiet hinaus be-
sucht werden.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

48

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 10: Übersicht über die Wochenmärkte in Köln
eltern Z- ® Haus- ar Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
A wohner FIR koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | _. _. chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt-
Radius . stände***
teil**
Innenstadt
Altstadt-Nord, Di. 7:00 - 17 18
Apostelnkloster 13:00 Uhr
Fr 7.00 17.916 | 11.368 1,6 128,3
r. 7:00 -
14:00 Uhr 20 20
Altstadt-Nord, Do. 16:00 -
Rudolfplatz 21:00 Uhr 23.420 | 14.722 1,6 128,3 28 0
Altstadt-Nord, Mi. 11:00 - 7 N)
Rudolfplatz 18:00 Uhr 23.420 | 14.722 16 128.3
(Biomarkt) Sa. 8:00 - . ° ’ ’
14:00 Uhr "0 0
Altstadt-Süd, Di. 10:00 - 3 h
Severinskirchplatz 18:00 Uhr
25.148 | 14.301 1,8 117,1
Fr. 10:00 - 6 17
18:00 Uhr
Neustadt-Nord, Di. 7:00 - 17 18
Sudermanplatz 13:00 Uhr
Fr. 7:00 20.411 | 12.075 1,7 120,0
r. 7:00 -
13:00 Uhr 20 15
Neustadt-Nord, Do. 08:00 -
Neusser Platz 13:00 Uhr 19.382 | 11.180 1,7 106,8 7 29
(Okomarkt)
Neustadt-Süd, Do. 11:00 -
Chlodwigplatz 18:00 Uhr 24.589 | 13.954 1,8 117,1 17 8
Deutz, Fr. 7:00 -
Deutzer Freiheit 13:00 Uhr | 19.052 | 6.066 1,7 108,0 1 0
Rodenkirchen
Zollstock, Do. 7:00 -
Höninger Weg 13:00 Uhr 14.364 | 8.173 1,8 102,6 7 57
Rodenkirchen, Mi. 7:00 - 26 42
Maternusplatz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 7.130 4.168 1,7 132,3
a. 7:00 -
13:00 Uhr 28 46
Rodenkirchen, Do. 8:00 -
Maternusplatz 14:00 Uhr 7.130 4.168 1,7 132,3 7 14
(Okomarkt)
Sürth, Fr. 7:00 -
Sürther Hauptstraße |13:00 Unr | #827 | 2:46 | 2,0 116,0 12 25
Lindenthal
Klettenberg, Mi. 7:00 - 22 36
Klettenberggürtel / 13:00 Uhr
Siebengebirgsallee |<, 7:00 - 20.245 | 11.236 1,8 119,5
14:00 Uhr 62 56

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 49
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
uluuluet en ® Haus- Aa Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
Pr wohner mens koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | , . chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt- 2
Radius . stände***
teil**
Sülz, Di. 7:00 -
Auerbachplatz 13:00 Uhr 1 53
Fr 7:00 23.393 | 13.698 1,7 118,4
r. 7:00 -
14:00 Uhr 70 66
Sülz, Di. 7:00 - 8 25
Hermeskeiler Platz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 9.495 5.227 1,8 118,4
a. 7:00 -
13:00 Uhr 22 26
Braunsfeld, Mi. 7:00 - n 25
Kitschburgerstraße 13:00 Uhr
Sa. 7:00 9.360 5.602 1,7 126,7
a. 7:00 -
13:00 Uhr 20 #
Weiden, Emil- Mi. 7:00 - 20 30
Schreiterer-Platz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 9.844 5.506 1,8 121,6
a. 7:00 -
13:00 Uhr 20 so
Ehrenfeld
Ehrenfeld, Di. 7:00 - 3 0
Neptunplatz 13:00 Uhr
Er. 7:00 20.716 | 12.232 1,7 105,7
r. 7:00 -
13:00 Uhr 10 20
Bickendorf, Mi. 7:00 -
Venloer Straße 13:00 Uhr 4 64
Sa. 7:00 12.864 | 7.220 1,8 92,0
a. 7:00 -
13:00 Uhr 22 a
Bocklemünd Do. 7:00 -
Mengenich, Görlinger | 13:00 Uhr 9.137 4.451 2,1 94,1 14 43
Zentrum
Nippes
Nippes, Mo.-Fr.
Wilhelmplatz 7:00 - 13:00 27 57
Uhr 25.355 | 14.001 1,8 106,8
Sa. 7:00 -
14:30 Uhr 60 63
Riehl, Mi. 7:00 -
Riehler Gürtel 13:00 Uhr a 34
Sa. 7:00 11.181 6.208 1,8 112,9
a. 7:00 -
13:00 Uhr 61 61
Niehl, Do. 7:00 -
Waldfriedstraße 13:00 Uhr | 10.213 | 5,571 1,8 98,5 7 14

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

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Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

eltern Z- ® Haus- ar Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
A wohner FIR koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | _. _. chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt-
Radius . stände***
teil**
Longerich, Mi. 7:00 - 6 33
Gartenstadt-Nord 13:00 Uhr
Sa. 7:00 5.770 3.020 1,9 122,4
a. 7:00 -
13:00 Uhr s 63
Chorweiler
Chorweiler, Do. 7:00 -
Liverpocler Platz 13:00 Uhr 2,3 56 1
Sa. 7:00 14.452 6.399 67,2
a. 7:00 -
14:30 Uhr 64 a4
Heimersdorf, Mi. 7:00 - 10 20
Haselnußhof 13:00 Uhr
Sa. 7:00 5.184 2.592 2,0 118,0
a. 7:00 -
13:00 Uhr 9 a4
Porz
Poll, Siegburger Fr. 7:00 -
Straße 13:00 Uhr 7.365 3.752 2,0 119,4 12 42
Porz, Di. 7:00 -
An der Sparkasse 13:00 Uhr 14 57
Fr. 7:00 -
14:00 Uhr 9.215 4.738 1,9 96,7 4 100
Sa. 7:00 -
14:00 Uhr 16 44
Porz-Urbach, Am Do. 7:00 -
Schwanebitzer Hof [13:00 Uhr | 9801 | 5.097 1,9 104,4 8 0
Kalk
Humboldt-Gremberg, |Do. 7:00 -
Gremberger Straße 13:00 Uhr 13.926 7.442 19 81,3 7 14
Kalk, An der Post Sa. 8:00 -
15:00 Uhr 15.940 | 7.989 2,0 87,0 6 0
Vingst, Di. 7.00 - 13 69
Ostheimer Straße 13:00 Uhr
Fr 7:00 12.693 | 5.680 2,2 72,4
r. 7:00 -
13:00 Uhr 34 58
Alt-Brück, Di. 7:00 -
Olpener Straße 13:00 Uhr 20 40
Fr. 7:00 16.036 | 8.245 1,9 127,4
r. 7:00 -
13:00 Uhr s 42
Neu-Brück, Do. 7:00 -
An St.Adelheid 13:00 Uhr | 8,963 | 4089 | 2,2 86,8 33 61
Mülheim
Mülheim, Di. 7:00 -
Schützenplatz 13:00 Uhr 31 9%
Sa. 7:00 - 14.216 | 7.130 1,9 95,1
13:00 Uhr 44 84

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 51
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)
uluuluet en ® Haus- Aa Anzahl
Tage / “ | Haushal- | halts- “ Wo- |Nonfood-
zn wohner mens koeffi- .
Öffnungs- te 700m | größeim | , . chen- Anteil
. 700 m . zient im .
zeiten f Radius* 700 m markt- in %
Radius* . Stadt- 2
Radius . stände***
teil**
Mülheim, Di. 7:00 -
Wiener Platz 14:00 Uhr 17 a
Do. 7:00 -
14:00 Uhr 19.991 | 11.185 1,8 95,1 23 30
Sa. 7:00 -
14:00 Uhr 16 13
Buchforst, Mi. 7:00 - 27 52
Waldecker Straße 13:00 Uhr
Sa. 7:00 13.078 | 6.848 1,9 86,3
a. 7:00 -
14:00 Uhr 29 52
Holweide, Bergisch Sa. 7:00 -
Gladbacher Straße |13:00 Unr | 19.626 | 5448 | 2,0 101,7 12 42
Dellbrück, An der Do. 7:00 -
Kemperwiese 13:00 Uhr 9.566 5.345 1,8 122,0 29 45
Höhenhaus, Mi. 7:00 - 14 36
Wupperplatz 13:00 Uhr
Sa. 7:00 5.802 2.948 2,0 113,8
a. 7:00 -
13:00 Uhr 16 38
Flittard, Do. 7:00 -
Einsteinstraße 13:00 Uhr | 9.698 | 2.984 19 107,5 6 33
Stammheim, Do. 7:00 -
Ricarda-Huch-Straße |13:00 Uhr | 916 | 2779 | 2,0 96,6 9 "

Zusammenstellung 2020

* Quelle GfK Geomarketing 2019, ** Que
desdurchschnitt dar. In den betrachteten Kölner Stadtteilen liegt das Kaufkraftniveau zwischen 67,2 (Chorweiler)
unter und 132,3 (Rodenkirchen) und damit in einer sehr breiten Spanne zwischen etwa jeweils einem Drittel un-
terhalb und oberhalb des deutschen Bundesdurchschnitts *** basierend auf einer Standortbegehung; GMA-

le MB Research 2016, ein Kaufkraftkoeffizient von 100 stellt den Bun-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

52 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Karte 1: Wochenmärkte in Köln und fußläufige Einzugsgebiete

-

Legende El Wochenmarkt-Standort 700 m-Radius

Erhebung: GMA 2017; Darstellung mit RegioGraph Planung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 53
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Die Analyse der Standortrahmendaten zeigt folgende wesentliche Ergebnisse auf:

" Einwohnerzahl im fußläufigen Einzugsgebiet
Während die großen Wochenmärkte in den Bezirks(teil)zentren (z. B. Nippes, Wil-
helmplatz mit 25.355, Altstadt-Nord mit 23.420 oder Neustadt-Süd mit 24.560 Ein-
wohnern) teilweise deutlich über 20.000 Einwohner im fußläufigen Einzugsgebiet
aufweisen, erreichen die Einwohnerzahlen im fußläufigen Einzugsbereich der Wo-
chenmärkte in kleineren Stadtteilen nicht einmal die Hälfte dessen. Die Marktgröße
und die Funktionsfähigkeit bzw. Attraktivität hängt jedoch nicht allein mit der Einwoh-
nerzahl und damit dem direkten Kundenpotenzial zusammen. An zentralen Ver-
kehrsknotenpunkten gelegene oder als besonders attraktiv wahrgenommene Märkte
(z. B. Porz, An der Sparkasse) verzeichnen teilweise erhebliche Kundenzuflüsse von
außerhalb ihres fußläufigen Einzugsgebietes.

" Haushaltsgröße im fußläufigen Einzugsgebiet
Die in den fußläufigen Einzugsgebieten vorliegenden Daten zur durchschnittlichen
Haushaltsgröße liegen zwischen 1,6 in der Innenstadt (Altstadt-Nord, Apostelnklos-
ter) und 2,3 in Chorweiler. Direkte Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten für Wo-
chenmärkte lassen sich daraus nicht ableiten.

" Kaufkraftniveau im fußläufigen Einzugsgebiet
Insgesamt lässt sich aus dem Kaufkraftniveau im unmittelbaren Umfeld kein direkter
Zusammenhang mit der Größe und Leistungsfähigkeit eines Wochenmarktstandortes
erkennen. So schwankt das Kaufkraftniveau', das zusammen mit der Einwohnerzahl
die zur Verfügung stehende Kaufkraft bestimmt, deutlich zwischen den Stadtteilen.
Das Schlusslicht bildet hier der Wochenmarkt Chorweiler, Liverpooler Platz mit ei-
nem Kaufkraftniveau von 67,2, während für die Wochenmärkte in Rodenkirchen, Ma-
ternusplatz (132,3) oder Alt-Brück, Olpener Straße (127,4) Spitzenwerte erreicht
werden. Dieser Umstand wirkt sich z. T. auf das Angebot und den Schwerpunkt der
jeweiligen Wochenmärkte aus, grundsätzlich jedoch nicht auf seine Wirtschaftlichkeit.
Diese hängt unmittelbar von der Kundenfrequenz auf dem Wochenmarkt ab. Ein ho-
hes Kaufkraftpotenzial im Standortumfeld ist wenig bedeutsam, wenn dieses nicht
mobilisiert werden kann.

4.3.2 Räumliche Verteilung der Kölner Wochenmärkte

Karte 1 stellt die Verteilung der Kölner Wochenmärkte und ihre fußläufigen Einzugsge-
biete dar. Dabei ist festzustellen, dass bereits eine räumlich sehr ausgewogene Vertei-
lung von Wochenmärkten besteht. Einige Stadtteile ohne eigenen Wochenmarkt sind
über den ÖPNV sehr gut an bestehende Wochenmarktstandorte angebunden (z. B. Bil-
derstöckchen an Ehrenfeld, Junkersdorf an Braunsfeld). Auch rechtsrheinisch verteilen
sich verschiedene Wochenmärkte auf die Stadtbezirke Mülheim, Kalk, Deutz und Porz,
sodass eine gleichmäßige Abdeckung des Stadtgebietes auch hier gegeben ist.

In einigen Stadtteilen leben schlicht zu wenig Menschen, als das sich ein Wochenmarkt
lohnen würde, so z. B. in Esch / Auweiler oder Wahnheide. Auffällig ist zudem, dass
einige Stadtteile ohne Wochenmarkt als vergleichsweise sozial schwach gelten. Ob dies
ein Grund ist, dass sich ein Wochenmarkt nicht hält, kann aufgrund der vorliegenden
Daten nicht bewertet werden. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden,

1 Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 100,0.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

54 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

dass die meist etwas höherpreisigen Angebote auf Wochenmärkten tendenziell andere
Bevölkerungsschichten (mit höherer Kaufkraft) ansprechen.

4.3.3 Einordnung der Kölner Wochenmärkte

Unter Berücksichtigung der voranstehenden Analysen und der Bewertung der Wo-
chenmarktstandorte durch Vor-Ort-Begehungen (siehe auch Wochenmarktsteckbriefe
im Anhangsband) lassen sich die Wochenmärkte der Stadt Köln unterschiedlichen
Gruppen zuordnen. Dazu wird zunächst die Anzahl der Stände des jeweiligen Marktes
herangezogen.

Tabelle 11: Einordnung der Kölner Wochenmärkte (Standzahl)

Anzahl Stände Standort Wochenmarkt

Klettenberg, Klettenberggürtel / Siebengebirgsallee (Sa)
Sülz, Auerbachplatz (Fr)

Bickendorf, Venloer Straße (Mi)

Riehl, Riehler Gürtel (Mi)

Riehl, Riehler Gürtel (Sa)

groß Nippes, Wilhelmplatz (Sa)

(mehr als 30 Stände) Chorweiler, Liverpooler Platz (Do)

Chorweiler, Liverpooler Platz (Sa)

Vingst, Ostheimer Straße (Fr)

Neu-Brück, An St. Adelheid (Do)

Mülheim, Schützenplatz, Berliner Straße (Di)

Mülheim, Schützenplatz, Berliner Straße (Sa)
Altstadt-Nord, Apostelnkloster (Di)

Altstadt-Nord, Apostelnkloster (Fr)

Altstadt-Nord, Rudolfplatz (Do)

Neustadt-Nord, Sudermanplatz (Di)

Neustadt-Nord, Sudermanplatz (Fr)

Neustadt-Süd, Chlodwigplatz (Do)

Deutz, Deutzer Freiheit (Fr)

Rodenkirchen, Maternusplatz (Mi)

Rodenkirchen, Maternusplatz (Sa)

Sürth, Sürther Hauptstraße (Fr)

Klettenberg, Klettenberggürtel / Siebengebirgsallee (Mi)
Sülz, Auerbachplatz (Di)

Sülz, Hermeskeiler Platz (Sa)

mittel (11 - 30 Stände) |Braunsfeld, Kitschburgerstraße (temporär) (Sa)
Weiden, Emil-Schreiterer-Platz (Mi)
Weiden, Emil-Schreiterer-Platz (Sa)
Bickendorf, Venloer Straße (Sa)
Bocklemünd, Görlinger Zentrum (Do)
Nippes, Wilhelmplatz (Di) (jeden Tag!)
Longerich, Gartenstadt-Nord (Sa)

Poll, Siegburger Straße (Fr)

Porz, An der Sparkasse (Di)
Porz-Urbach, Am Schwanebitzer Hof (Sa)
Vingst, Ostheimer Straße (Di)

Alt-Brück, Olpener Straße (Di)

Alt-Brück, Olpener Straße (Fr)

Mülheim, Wiener Platz (Di)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 55
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Anzahl Stände Standort Wochenmarkt

Mülheim, Wiener Platz (Do)

Buchforst, Waldecker Straße (Mi)

Buchforst, Waldecker Straße (Sa)

Holweide, Bergisch Gladbacher Straße (Sa)

Dellbrück, An der Kemperwiese (Do)

Höhenhaus, Wupperplatz (Mi)

Höhenhaus, Wupperplatz (Sa)

Stammheim, Ricarda-Huch-Straße (Do)

Altstadt-Nord, Rudolfplatz (Biomarkt) (Mi)

Altstadt-Nord, Rudolfplatz (Biomarkt) Sa)

Altstadt-Süd, Severinskirchplatz (Di)

Altstadt-Süd, Severinskirchplatz (Fr)

Neustadt-Nord, Neusser Platz (Ökomarkt) (Do)

Zollstock, Höninger Weg (Do)

Rodenkirchen, Maternusplatz (Ökomarkt) (Do)

Sülz, Hermeskeiler Platz (Mi)

Braunsfeld, Kitschburgerstraße (temporär) (Mi)
klein (bis 10 Stände) Ehrenfeld, Neptunplatz (Di)

Ehrenfeld, Neptunplatz (Fr)

Niehl, Waldfriedstraße (Do)

Longerich, Gartenstadt-Nord (Mi)

Heimersdorf Haselnußhof (Mi)

Heimersdorf Haselnußhof (Sa)

Porz, Am Schwanebitzer Hof (Do)

Humboldt-Gremberg, Gremberger Straße (Do)

Kalk, An der Kalker Post (Sa)

Flittard, Einsteinstraße / Eduard-Heis-Straße (Do)

Die einzelnen Typen sind wie folgt zu charakterisieren:

" große Wochenmärkte:
Ein Wochenmarkt wird als „groß“ eingestuft, wenn seine Standzahl 30 oder mehr be-
trägt (siehe Tabelle 11). Der größte Wochenmarkt in Köln findet freitags von 07:00 -
13:00 Uhr in Sülz auf dem Auerbachplatz statt.

" mittlere Wochenmärkte
Mittelgroße Wochenmärkte weisen in der vorliegenden Einordnung eine Standzahl
von über 10 bis einschließlich 30 Ständen auf.

= kleine Wochenmärkte
Kleine Wochenmärkte sind durch eine Standzahl von 10 oder weniger Ständen defi-
niert. Die beiden kleinsten Wochenmärkte finden auf dem Severinskirchplatz im
Stadtteil Altstadt-Süd sowie dienstags auf dem Neptunplatz im Stadtteil Ehrenfeld mit
jeweils nur drei Ständen statt, dicht gefolgt vom Wochenmarkt mittwochs im Stadt-
teilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße und freitags im Bezirkszentrum Porz An der
Sparkasse.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

56 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Einordnung der Wochenmärkte in Köln

Leverkusen

AR ;

Legende Wochenmarkt mit biszu10 M 11-30 | über30 Ständen
Erhebung: GMA 2017; Darstellung mit RegioGraph Planung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 57
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

4.3.4 Fazit und Empfehlungen

Vor dem Hintergrund, dass regelmäßig die Forderung nach weiteren Wochenmärkten in
Köln besteht, wird nachfolgend erläutert, welche Rahmenbedingungen ein Standort er-
füllen muss, damit sich dort ein langfristig erfolgreicher Wochenmarkt etablieren kann.
Die Auswertung der Bestandsaufnahme (siehe Steckbriefe), der sozio-demografischen
Rahmendaten und letztlich der intensiven Vor-Ort-Begehungen hat diesbezüglich fol-
gende Erkenntnisse hervorgebracht:

Nachfragepotenzial im Umfeld

Für die Wirtschaftlichkeit eines Wochenmarktes ist die im Standortumfeld vorhande-
ne Kaufkraft von hoher Bedeutung. Mit Blick auf die zunehmende Ausdifferenzierung
der Kundengruppen und das spezialisierte Angebot der Wochenmärkte ist es uner-
lässlich, ausreichend Kunden mit Interesse an qualitativ hochwertigen bzw. regiona-
len Produkten im Einzugsgebiet zu erreichen. Tendenziell sind diese Kunden eher
innerhalb höherer Einkommensgruppen zu finden sowie bei qualitätsbewussten Kun-
den, die bereit sind, etwas mehr auszugeben und Wert auf Herkunft / Regionalität le-
gen. Die Praxis zeigt aber, dass ein einkommensstarkes Kundenpotenzial im Ein-
zugsgebiet allein noch keine Erfolgsgarantie ist. Entscheidend ist, diese Kunden in
ausreichender Zahl zu aktivieren.

Verkehrsgünstige Lage

Auch wenn der Großteil potenzieller Kunden in fußläufiger Entfernung lebt, ist die
Anbindung bzw. Lage an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs vorteilhaft.
Einerseits wird hierdurch eine zusätzliche Frequenz erzeugt, andererseits ermöglicht
es Kunden ohne PKW den Marktbesuch. Das Parkplatzangebot im Standortumfeld
spielt eine untergeordnete Rolle. Zwar ist es notwendig im unmittelbaren Umfeld
Parkmöglichkeiten bereitzustellen, diese induzieren ihrerseits jedoch häufig erst Ver-
kehr. Dieser kann sich in Einzelfällen nachteilig auf die Aufenthaltsqualität auswirken
und das gerade für Wochenmärkte wichtige „Einkaufserlebnis“ schwächen.

Eigenfrequenz des Standortes

Der Standort muss eine ausreichende Eigenfrequenz aufweisen. Das Vorgehen,
städtebaulich unattraktive bzw. schwach frequentierte Plätze mit Märkten zu „bespie-
len“, führt in den wenigsten Fällen langfristig zum Erfolg. Ein Wochenmarkt kann ei-
nen Standort deutlich aufwerten, aber nur beschränkt als Anziehungspunkt fungie-
ren. Ohne eine ausreichende Eigenfrequenz des Standortes ist die langfristige wirt-
schaftliche Etablierung eines Marktes unrealistisch oder zumindest gefährdet.

Arrondierende Angebote im Standortumfeld

Kunden erwarten zunehmend, verschiedene Tätigkeiten bzw. Besorgungen koppeln
zu können. Folglich wirkt es sich auf die Frequenz und Attraktivität des Standortes
positiv aus, wenn im Umfeld weitere Einkaufs- oder Gastronomieangebote vorhan-
den sind. Gerade Nahversorgungsangebote wie zZ. B. ein Lebensmittel- oder Droge-
riemarkt werden nachgefragt.

Infrastrukturelle Voraussetzungen

Wichtige infrastrukturelle Rahmenbedingen sind neben vorhandenen Fußwegever-
bindungen, die es Kunden gefahrlos ermöglichen, den Wochenmarkt zu besuchen,
v. a eine ausreichende Platzgröße (> 400 m?) und -beschaffenheit, sowie vorhande-
ne technische Infrastruktur, z. B. Stromanschlüsse. Sanitäre Einrichtungen sind nicht
zwingend erforderlich, werden jedoch positiv angenommen und steigern die Attrakti-
vität des Standortes. Gleiches gilt für öffentliche Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere
oder mobilitätseingeschränkte Personen sind diese essenziell.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

58 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

"= Ausstattung der Wochenmärkte
Nach Analyse der bestehenden Wochenmärkten ist festzuhalten, dass eine Mindest-
ausstattung von 5 Marktständen des Grundbedarfs (Obst / Gemüse, Fleisch- /
Wurstwaren, Backwaren, möglichst Feinkost, Fisch) und Gastronomieangebot not-
wendig ist, um einen Markt dauerhaft stabil zu halten. Gerade ein Gastronomieange-
bot mit Sitzgelegenheiten - hier reichen einfache Biergarnituren - trägt erheblich zur
Treffpunktfunktion und Frequentierung kleinerer Stadtteilmärkte bei.

In den kommenden Jahren wird es angesichts des Einwohnerzuwachses und der damit
einhergehenden Wohnquartiersentwicklung in Köln auch um die Frage gehen, an wel-
chen Standorten ggf. neue Wochenmärkte etabliert werden können bzw. sollen. Die
nachfolgende Tabelle fasst diese grundsätzlichen Ranmenbedingungen und Kriterien
noch einmal zusammen:

Tabelle 12: Rahmenbedingungen zur Etablierung von Wochenmärkten

Standortrahmenbedingungen

" zentraler Standort im Stadtteil

" Erreichbarkeit mit ÖPNV (U-Bahn / Straßenbahn / Bus)

= gute Anbindung ans Straßennetz (v. a. Marktbeschicker)

" in kleineren Stadtteilen auch Parkplätze für Kunden im Umfeld

= ca. 8.000 — 10.000 Einwohner im näheren Umfeld, wenn Standort außerhalb eines größeren Zent-
rums liegt

" weitere Kundenzufuhreffekte im Umfeld, z. B. Schulen, Arbeitsplätze, universitäre Einrichtungen

= Einzelhandel / Dienstleistungen / Gastronomie im Umfeld zur gegenseitigen Befruchtung; kein rei-
nes Wohnquartier

Infrastruktur

= mindestens 400 m? Stellplatzfläche / Belastbarkeit der Oberfläche
" Stromanschluss

" sanitäre Einrichtungen

" sichere Zu- / Abfahrbarkeit

Mindestausstattung

"5-8 Stände (Obst / Gemüse, Fleisch- / Wurstwaren, Bäckerei, Feinkost, Fisch, Blumen, Gastro-
nomie inkl. Sitzgelegenheiten)

Sonderfall Gastronomiemarkt

= im Umfeld größere Arbeitgeber
" Treffpunkt für die Mittagspause/Feierabend (Konfliktpotenzial mit Anwohnern)

IGMA-Zusammenstellung 2020

Neben der Etablierung neuer Wochenmärkte lassen sich aus den Ergebnissen der vor-
liegenden Untersuchung folgende Handlungsschwerpunkte ableiten:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 59
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

" Konzentration auf wirtschaftliche / funktionsfähige Märkte
Zunächst wäre durch die Marktleitung zu prüfen, ob einige Märkte keine wirtschaftli-
che Zukunft mehr haben bzw. bereits heute grundlegende Mindestanforderungen an
einen funktionierenden Wochenmarkt nicht erfüllen. Grundsätzlich ist für keinen Wo-
chenmarkt zu konstatieren, dass dieser vollständig aufgegeben werden sollte, wobei
zur genauen Wirtschaftlichkeit aller Märkte keine Daten vorliegen und diese Ein-
schätzung daher dem Marktamt bzw. der jeweiligen Marktleitung überlassen bleibt.
Jedoch gibt es einige räumlich oder in Bezug auf den Markttag „fehlplatzierte“ Märk-
te. Beispielhaft zu nennen sind die Wochenmärkte in der Ricarda-Huch-Straße im
Stadtteil Stammheim, im Stadtteilzentrum Holweide-Ost oder An der Sparkasse im
Bezirkszentrum Porz. Für diese Märkte ist zu hinterfragen, ob diese am jetzigen
Standort und / oder Markttag weiter betrieben werden sollen. Hier gilt es im Einzelfall
abzuwägen, ob eine Neupositionierung (zZ. B. als Gastronomiemarkt) denkbar ist oder
die Zukunftsperspektiven so problematisch sind, dass ein Rückzug / eine Verlage-
rung an funktionierende Standorte sinnvoller erscheint. Auch kommt die Reduzierung
auf weniger Markttage in Frage (im Beispiel Porz z. B. von drei auf zwei Markttage).
Dies gilt insbesondere für Märkte, in denen sich nur vereinzelt Marktstände halten
können und denen es kaum gelingt, eine stabile Stammkundschaft aufzubauen.

" Schwerpunktsetzung / Positionierung
Mit Blick auf die bereits bestehenden Angebotsschwerpunkte (Lebensmittel oder
Gastronomie) ist für manche Standorte zu prüfen, welche Ausrichtung diese zukünf-
tig haben sollen. In diesem Zusammenhang ist auf die einzelnen Steckbriefe
(Marktpässe) zu den Wochenmärkten zu verweisen, die in den jeweiligen Bezirkska-
piteln enthalten sind. Denkbar ist, diese Märkte als reine Food-Märkte zu positionie-
ren und Händlern aus dem Lebensmittelbereich andere Standorte zuzuweisen.
Dadurch können anderenorts bestehende Lücken im Angebot geschlossen werden
und/oder der Marktstandort aufgewertet werden. Gleichzeitig ist es durch die Profilie-
rung möglich, bestehende Anfragen aus dem Bereich Gastronomie zu befriedigen.
Anbieter, die sich an Gastronomiestandorten als zuverlässig und qualitativ hochwer-
tig erwiesen haben, können ausgewählte „klassische“ Wochenmärkte ergänzen.
Die Wochenmarkt-Standorte in der Innenstadt, die bereits heute stark von Arbeit-
nehmern aus dem Umfeld frequentiert werden, haben eine solche Schwerpunktset-
zung teilweise bereits vollzogen. Mit Blick auf die Zielgruppe gilt es, ggf. weitere pas-
sende Anbieter auszuwählen. Weitere Standorte für solche Sondermärkte werden
gutachterlicherseits aktuell in Köln jedoch nicht gesehen.

" punktuelle Verbesserungen funktionierender Märkte
Die Untersuchung der Kölner Wochenmärkte verdeutlicht, dass für viele Märkte kein
unmittelbarer Handlungsdruck besteht. Viele Märkte sind funktionsfähig und werden
von den Kunden als attraktiv wahrgenommen. Dennoch zeigen sowohl die Händler-
als auch Kundenbefragung, dass punktuell Verbesserungspotenzial besteht. Aspekte
wie Sauberkeit, Ausschilderung oder das Sicherheitsempfinden können und sollten
verbessert werden, gerade vor dem Hintergrund, dass der Einkauf auf dem Wo-
chenmarkt zunehmend als Erlebnis wahrgenommen werden möchte.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

60 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

5 Zentrenstruktur und Steuerungssystem Köln
5.1 Standortkonzept
5.1.1 Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Die Abgrenzung richtet sich nach den Ausführungen in Kapitel 3.3 und basiert auf der
aktuellen Situation (faktische Prägung). Sie ist weitestgehend parzellenscharf, um eine
hinreichende Bestimmtheit und Bestimmbarkeit zu gewährleisten. In Einzelfällen wurde
von der Parzellengrenze abgewichen, z. B. bei tiefen Grundstücken oder wenn sich die
baulichen Strukturen vor Ort nicht mit den Parzellenstrukturen decken. Zur Abgrenzung
des zentralen Versorgungsbereiches ist die räumliche Konzentration von Versorgungs-
einrichtungen maßgeblich. Außer dem Einzelhandel sind hier auch Komplementärnut-
zungen (Dienstleister, Ärzte, Banken, Post, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtun-
gen etc.) zu betrachten.

Ausgehend von den dargelegten rechtlichen Anforderungen zur Identifizierung und Festle-
gung zentraler Versorgungsbereiche sind folgende Kriterien bei der Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereiche zu berücksichtigen:

" städtebaulich integrierte Lage
" räumlich abgrenzbarer Bereich

" zentrale Funktion mit städtebaulichem und funktionalem Gewicht (= Versorgung der
Bevölkerung über den unmittelbaren Nahbereich hinaus)

" Multifunktionalität (Einzelhandel ergänzt durch Dienstleistungen, gastronomische
Angebote und ggf. Kultur und Freizeit)

" sofern notwendig: die Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches
(Flächenpotenziale für Neuansiedlungen oder Verlagerungen bestehender Anbieter
zur Stärkung des Zentrums).

Abbildung 12: Kriterien zur Festlegung zentraler Versorgungsbereiche

Zugangsvoraussetzung: städtebaulich

Funktionale Kriterier Städtebauliche Kriterien

J Versorgungsfunktion über den
Nahbereich hinaus

4 integrierte Lage

J Handelsbesatz mit Magnetfunktion 4 städtebauliche Qualität >
(u. a. Zustand und Gestaltung privater
J Sranchenmix und Fristigkeit und öffentlicher Raum i.$. von
J Betriebstypenmix Aufenthaltsqualitäten)
J ergänzender, kleinteiliger Handel, J fußläufige Erreichbarkeit

Komplementärnutzungen
(Gastronomie, Dienstleistung, kulturelle 4 tußläufige Erlebbarkeit

Angebote, „Multifunktionalltät”) 4 ÖPNV-Erreichbarkeit
J Dichte, Nähe, Längenausdehnung # Pkw-Erreichbarkeit
J Wettbewerbssituation im Umfeld

J Stabilität und Leistungsfahigkeit der
Lage

J Barrieren / Zäsuren

J Entwicklungs- und Flächenpotenziale

GMA-Darstellung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 61
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Während die in Abbildung 12 aufgeführten Kriterien Integration und zentrale Versor-
gungsfunktion (= „funktionales Gewicht“, „über den Nahbereich hinaus“) als unverrück-
bare „Muss-Kriterien“ gelten, handelt es sich bei anderen Kriterien (bspw. Vorhanden-
sein von Entwicklungs- und Potenzialflächen, Anteil der Komplementärnutzungen) um
ergänzende Voraussetzungen, die grundsätzlich abgewogen werden können. Die zur
Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen in Köln zugrunde gelegten Kriterien
sind im Detail der nachfolgenden Abbildung 13 zu entnehmen.

Darüber hinaus ist auf den Kriterienkatalog im Anhang unter Kapitel 6.3 zu verweisen,
wo wesentliche Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche definiert werden.

5.1.2 Zentren- und Standortstruktur Köln

Unter Berücksichtigung der Kriterien wurde folgende Zentren- und Standortstruktur ent-
wickelt (vgl. Abbildung 12):

Abbildung 13: Zentren- und Standortstruktur Köln 2020

Standortbezeichnung

Bezirkszentren und Bezirksteilzentren
Stadtteilzentren
= Zentrale Versorgungsbereiche i. S. v.
$ 1 Abs. 6 BauGB, $ 2 Abs. 2 BauGB, $ 9 Abs. 2a | $ 30, $ 34 BauGB |

BauGB, $ 34 Abs. 3 BauGB, $ 11 Abs. 3 BauNVO

uade7 a3ıysuos
BMOPUEISIaPUOS

GMA-Darstellung 2020

" Die zentralen Versorgungsbereiche wurden aufbauend auf der Zentrenstruktur aus
dem Jahr 2010 sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation definiert und ab-
gegrenzt. Sie werden anhand einer vierstufigen Zentrenstruktur kategorisiert (vgl.
Abbildung 13). Die Zentreneinteilung wurde im Wesentlichen anhand des Kriterienka-
talogs (siehe Anhang: Teil A, Kapitel 6.3) vorgenommen. Dieser berücksichtigt die
aktuellen rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen und der Rechtsprechung, sowie die tatsächlichen Vor-Ort-
Verhältnisse. Er wurde bereits 2010 entwickelt und nunmehr fortgeschrieben.'! Dieser

! Zur Einordnung der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der einzelnen Lagen in die Zentren- und Standort-
struktur siehe Kapitel 6.3 im Anhang von Teil A (Abgrenzung zentrale Versorgungsbereiche und Kriterienkata-

log).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

62 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Kriterienkatalog wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der GMA und dem Amt
für Stadtentwicklung und Statistik erarbeitet.

" Darüber hinaus werden neben den zentralen Versorgungsbereichen sogenannte
Nahversorgungslagen definiert. Diese können aufgrund des geringen Besatzes
bzw. der fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsberei-
che ausgewiesen werden. Sie weisen einen gewichtigen Bezug zu Wohngebieten
auf und dienen i. d. R. der fußläufigen, wohnungsnahen Versorgung der dort leben-
den Einwohner, z. T. haben sie auch eine Versorgungsfunktion für einen weiter ge-
fassten Versorgungsraum. Damit bilden sie aufgrund ihrer integrierten Lage und der
vorhandenen Nutzungen (meistens Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel,
Komplementärnutzung) eine Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung. Außerdem
weisen sie infolge der räumlichen Konzentration dieser Nutzungen Zentrumsansätze
auf und sind daher bei Standortplanungen ebenfalls zu berücksichtigen. Aufgrund
der Rechtsprechung, insbesondere aufgrund der geringen Ausstattung und fehlen-
den Versorgung dieser Standorte über ihren unmittelbaren Nahbereich hinaus, kön-
nen diese jedoch nicht als zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt werden.

" Ebenfalls nicht als zentraler Versorgungsbereich definiert werden sogenannte Son-
derstandorte. Dabei handelt es sich i. d. R. um autokundenorientierte Standorte in
Gebieten, die ursprünglich primär für Gewerbebetriebe vorgesehen waren und sich
aufgrund ihrer verkehrlichen Lagegunst zu Standorten des Lebensmitteleinzelhan-
dels oder des großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandels herausgebildet
haben. Daneben weisen diese Standorte häufig auch einen Besatz mit überwiegend
großflächigen Betrieben des Fachmarktsegments auf (z. B. Bekleidung, Schuhe,
Sport, Elektrowaren). Mit Ausnahme von Systemgastronomie und Anbietern im Vor-
kassenbereich von größeren Lebensmittelmärkten (z. B. Bäckereien) sind hier kaum
ergänzende Nutzungen ansässig. Aufgrund der nicht integrierten Lage, des begrenz-
ten Warenspektrums sowie fehlender Komplementärnutzungen sind diese Standorte
nicht als zentrale Versorgungsbereiche zu definieren. Durch die Vorprägung mit Ein-
zelhandel aller Art sowie das weitere Einsickern von zentren- und / oder nahversor-
gungsrelevanten Sortimenten sowie die häufig verkehrliche Leistungsfähigkeit setzen
diese Standorte die gewachsenen Zentren unter Druck. Andererseits können sie als
sogenannte Sonderstandorte mit Sortimenten, die ausschließlich mit dem Pkw ein-
gekauft werden können (2. B. Baustoffe, Möbel) und damit nicht zentrenschädlich
sind, die gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur ergänzen und so eine ge-
lungene Arbeitsteilung zwischen zentralen Versorgungsbereichen auf der einen Seite
und dezentralen Standorten auf der anderen Seite fördern.

"= Neben den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen bestehen
auch Einzelhandelsbetriebe an sonstigen Lagen im Stadtgebiet in sogenannten
Streulagen. Da es sich v. a. um Solitärstandorte handelt, sind diese weder als zentra-
le Versorgungsbereiche oder Nahversorgungslagen noch als Sonderstandorte einzu-
stufen. Hierzu zählen sowohl städtebaulich integrierte als auch dezentrale, nicht inte-
grierte Standorte (z. B. in Gewerbe- und Industriegebieten). Während in städtebau-
lich integrierten Lagen nicht großflächiger Einzelhandel aller Art und im Einzelfall
auch großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zulässig
sein können, ist in den dezentralen, nicht integrierten Standorten Einzelhandel mit
wenigen Ausnahmen (Ausnahmen v. a. für Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sor-
timenten) Einzelhandel zum Schutz der Zentren auszuschließen.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 63
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

5.2 _  Sortimentsliste
5.2.1 Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln

Die Sortimentsliste für die Stadt Köln wird auf Grundlage der Ausführungen in Kapitel
3.3 abgeleitet bzw. fortgeschrieben. Neben der Charakteristik des Sortiments sind die
tatsächliche Verteilung der Branchen und Sortimente in der Stadt Köln, die Einstufung
im LEP NRW sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen zu berücksichtigen. Während
einige Sortimente wie etwa Bekleidung klar zentrenrelevant sind, ergeben sich in ande-
ren Sortimenten Abwägungsmöglichkeiten. Daher wird im Folgenden zunächst die tat-
sächliche Verteilung nach Lagen über alle Branchen hinweg (Abbildung 13) und des
Weiteren auch die tatsächliche Verteilung nach Lagen in ausgewählten Sortimenten
dargestellt (Abbildung 14):

Abbildung 14: Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln nach Branchen
und Lagekategorien

Einzelhandel gesamt 23% i 2x BEE

\ebensmätel und Retormuaren a. [5x |
Gesundheits / woroersiegearınet FT TEE 6 3% 13% [03
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen zux re
Bücher |

Spielwaren / Hobbyarike u U 3
Beisessune/ vs ET PETE 2 ++: E23

Scruhe /\oseneen ET "TE c>>:3>: BEN

Uhren / Schmuck |

Giktrowaren u TE

Foto /Opik 2

Sportartikel / Camping 20% [0x

Hausrat / Gas / Porzellan 7» ET
Einrichtungsbedart 2 ET" EEE

bau- /gartenmarktspez. Sortimente EEE 50% EEE 7
0 209 ar 71) 30 100

Erhebung: GMA 2017 und -Darstellung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

64 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 15: Verteilung der Warengruppen in der Stadt Köln in ausgewählten
Sortimenten nach Lagekategorien

Spezialbekleidung und Zubehör (u. a. Karnevalsbekleidung; Teil von 2.) 46% 11% 72%
Wolle, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe (Teil von 2.) 43% 25% 11% 10%
Elektrogeräte, Medien*, Elektro-Haushaltswaren (Teil von 3.) 40% 29% 6% 14%
Computer und Büromaschinen (Teil von 3.) 20% 41% 9% 24%
Kommunikationselektronik (Teil von 3.) 20% 61% 9% 5%
Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper (4.) 49% 5% 5% 41%
Spielwaren (Teil von 5.) 6% En
Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen (Teil von 6.) 26% 3%
Antiquitäten (mit Antikmöbeln, Teil von 6.) 21%
Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik (7.) 13%
Haus- und Heimtextilien etc. (s. 8.) 41% 19% 18%
Baby- und Kinderartikel (Teil von 9.) 17% 50% 16% 122%
Sportbekleidung, Sportartikel (10.) 43% 15% 4% 24% | 11% |
Fahrräder und Fahrradzubehör (11.) 2 29% 3 36%
Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung (12.) 64% 13%
0% 20% 40% 60% 80% 100

mCity mBezirks- und Bezirksteilzentren mStadtteilzentren m Nahversorgungszentren mNahversorgungslagen m sonstige Lagen m Sonderstandorte

*

nur Unterhaltungselektronik, ohne Kommunikationselektronik, Computer
Erhebung: GMA 2017 und -Darstellung 2020

5.2.2 Kölner Sortimentsliste

Die nachfolgende Übersicht stellt die Einstufung der Sortimente in zentren-, nahversor-
gungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente in der Stadt Köln dar. Dabei ist zu beach-
ten, dass sich die Abgrenzung nicht nur an der derzeitigen räumlichen Verteilung des
Einzelhandels in Köln orientiert, sondern auch landesplanerische und städtebauliche
Zielsetzungen berücksichtigt. So können z. B. Branchen, die derzeit nicht innerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche angeboten werden bzw. dort nicht ihren Verkaufsflä-
chenschwerpunkt aufweisen, als zentrenrelevant eingestuft werden, sofern entspre-
chende Ansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich möglich erscheinen und dort zu
einer maßgeblichen Steigerung der Attraktivität des Einzelhandelsstandortes beitragen
würden. Demgegenüber können im Einzelfall solche Sortimente, die bislang als zen-
trenrelevant eingestuft worden sind, aber nach aktuellen Erkenntnissen die zentralen
Versorgungsbereiche nicht wesentlich prägen oder für die Aufwertung aufgrund verän-
derter Ansprüche an die Standortranmenbedingungen (zZ. B. Flächenverfügbarkeit, ver-
kehrliche Erreichbarkeit) auch auf lange Sicht nicht realistisch erscheinen, aus der Köl-
ner Sortimentsliste herausgenommen werden.

Die Sortimentsliste der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 hat sich grundlegend bewährt.
Insbesondere wurden damit Trends im Einzelhandel abgemildert, die sich ansonsten
sehr viel gravierender auf die Vielfalt und Lebendigkeit in den einzelnen Kölner Ge-
schäftszentren ausgewirkt hätten. Sie wird daher hinsichtlich der gegenwärtigen Ange-
botssituation in Köln, der Anlage 1 des Landesentwicklungsplans NRW, zwischenzeit-
lich erfolgter Rechtsprechungen sowie den zukünftigen stadtentwicklungspolitischen
Zielsetzungen überprüft und fortgeschrieben (vgl. Tabelle 13):

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 65
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 13: Kölner Sortimentsliste (zusammenfassende Darstellung)

zentrenrelevante Sortimente
1. Bücher und Antiquariate

2. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung,
Sportbekleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Wol-
le, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe

3. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Com-
puter), Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer, Bügeleisen, ohne Elekt-
rogroßgeräte), Büromaschinen

4. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper,

5.  (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musika-
lien, Musikinstrumente,

6. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel)
7. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik

8. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren
(z. B. Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche (Bettbezüge, Laken),
Badtextilien

9. _Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze

10. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte)

11. Fahrräder und Fahrradzubehör,

12. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung

13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente
nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant)
14. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren

15. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und Putz-
mittel, Kosmetika), medizinische, orthopädische Artikel, Sanitätswaren, Apo-
thekerwaren / pharmazeutische Artikel

16. (Schnitt-)Blumen

17. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel, Zeitungen /
Zeitschriften

GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2017, städtebaulicher Zielvorstellungen
und Anlage 1 LEP NRW

Übrig bleiben demnach als nicht zentrenrelevante Sortimente:

18. Möbel, Kücheneinrichtung, Büromöbel, Antikmöbel, Teppiche, Teppichböden, Bo-
denbeläge, Matratzen

19. Bau- und Heimwerker-, Gartenbedarf, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwa-
ren und Werkzeuge, Zäune, Farben, Lacke, Tapeten, Malereibedarf, Baustoffe,
Badeinrichtungen und -ausstattung, Fliesen, Sanitär, Holz / Naturhölzer, Bauele-
mente wie z. B. Fenster, Türen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen, etc.

20. Zimmer-, Beet-, Balkonpflanzen, Außenpflanzen, Pflege- und Düngemittel, Erde,
Torf, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartenkeramik / Pflanzengefäße, Gartenhäuser,
Rasenmäher,

21. Elektro-Haushaltswaren (nur Großgeräte) / „weiße Ware“ (sperrige Haus- und Kü-
chengeräte wie z. B. Herde, Ofen, Kühlschränke, Waschmaschinen)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

66 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

22. Sportgroßgeräte (ohne Fahrräder und Fahrradzubehör), Campingartikel, Boote
und Zubehör

23. Kfz-Handel, Motorräder, Campingfahrzeuge, Reifenhandel
24. Kfz- / Motorradzubehör
25. Kinderwagen, Kindersitze

26. Landmaschinen, Maschinen, Werkzeuge (großvolumig), Mineralölerzeugnisse,
Brennstoffe, Antennen, Satellitenanlagen

Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimente soll aufzeigen, dass zentrenrelevante
Sortimente im Falle von Ansiedlungsbegehren außerhalb der zentralen Versorgungsbe-
reiche kritisch im Hinblick auf die Zielsetzungen des Einzelhandelsstandortkonzeptes
angesehen werden. Die Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimente erfüllt hingegen
lediglich darstellenden Charakter und ist im Gegensatz zu den aufgeführten zentren-
und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht abschließend und um weitere Sorti-
mente ergänzbar.

5.3  Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen

Zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind standortbezogene Rege-
lungen zum Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben erforderlich."
Diese wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der GMA, dem Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik und der Bezirksregierung Köln erarbeitet und mit der begleitenden
Projektgruppe diskutiert und abgestimmt.

Die Steuerungs- und Ansiedlungsregelungen stellen sicher, dass Neuansiedlungen und
Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben nicht zu einer Beeinträchtigung der Versor-
gungsfunktion sowie der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit zentraler Versorgungs-
bereiche führen dürfen und sich die Dimensionierung eines Vorhabens am zugeordne-
ten Versorgungsgebiet orientieren muss. Dieser Nachweis ist im Zweifel durch den An-
tragsteller beizubringen. Bei der Ansiedlung und Erweiterung von Vorhaben i. S. v.8 11
Abs. 3 BauNVO sind zudem die landesplanerischen Vorgaben (LEP NRW) zu beach-
ten.

Im Folgenden werden auf Grundlage des Sortimentskonzeptes sowie der o. g. Zentren-
und Standortstruktur in Köln branchen- und standortbezogene Grundsätze zur Einzel-
handelsentwicklung definiert.

5.3.1 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels innerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche

City, Bezirkszentren, Bezirksteilzentren: Für die zentralen Versorgungsbereiche City,
Bezirkszentren und Bezirksteilzentren sollen keine Beschränkungen hinsichtlich mögli-
cher Einzelhandelsansiedlungen bzw. -erweiterungen gelten. Das heißt, dass sowohl
großflächige? Betriebe als auch nicht großflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevan-
ten und zentrenrelevanten Sortimenten zulässig und städtebaulich erwünscht sind.

1 Die Umsetzung der Empfehlung ist vor dem Hintergrund der jeweils örtlichen und bauplanungsrechtlichen Ge-
gebenheiten zu prüfen.

2 großflächiger Einzelhandel wird gerichtlich definiert ab 800 m? Verkaufsfläche.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 67
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Auch die Ansiedlung großflächiger Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ist
hier zulässig. Die City besitzt hierbei als Hauptzentrum eine gesamtstädtische und
überörtliche Bedeutung, während die Bezirkszentren als Hauptzentren eine Versor-
gungsfunktion für die jeweiligen Stadtbezirke übernehmen. In den Stadtbezirken Innen-
stadt, Rodenkirchen, Lindenthal und Mülheim wurden anstelle eines Bezirkszentrums
aufgrund der gewachsenen Einzelhandelsstruktur mehrere Bezirksteilzentren ausge-
wiesen. Diese fungieren ebenfalls als Hauptzentren und versorgen jeweils einen Teilbe-
reich des entsprechenden Stadtbezirks.

Stadtteilzentren: Die Stadtteilzentren weisen ihren Schwerpunkt im Bereich des kurz-
fristigen Bedarfs auf und übernehmen die Versorgung eines bzw. in einzelnen Fällen
mehrerer Stadtteile. Innerhalb der Stadtteilzentren soll der Angebotsschwerpunkt bei
möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen bei Betrieben mit nahversorgungsre-
levanten Sortimenten liegen. Eine Ergänzung des nahversorgungsrelevanten Angebo-
tes in den Stadtteilzentren soll v. a. durch die Ansiedlung bzw. Erweiterung von nicht
großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten erfolgen.
Großflächige Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen unter Berücksichti-
gung der Vorrangstellung bevorzugt in die City und Bezirks- bzw. Bezirksteilzentren ge-
lenkt werden. Aufgrund dessen sollen derartige Vorhaben in Stadtteilzentren nur im
Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Planung, der Dimensionie-
rung, des Sortiments und der Vor-Ort-Situation zulässig sein. Dies ist auch bei Ansied-
lungen / Erweiterungen von großflächigen Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sorti-
menten zu berücksichtigen. Aufgrund der baulichen Strukturen und der begrenzt vor-
handenen Potenzialflächen sind diese aus städtebaulicher Sicht in den Stadtteilzentren
nur im Einzelfall unter Abwägung aller Sachverhalte zu empfehlen. Betriebe unterhalb
der Grenze der Großflächigkeit mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sind als An-
gebotsergänzung möglich.

Nahversorgungszentren: Innerhalb der Nahversorgungszentren soll der Angebots-
schwerpunkt bei möglichen Neuansiedlungen oder Erweiterungen bei Betrieben des
kurzfristigen Bedarfsbereichs liegen, so dass hier grundsätzlich nahversorgungsrele-
vante Sortimente anzusiedeln bzw. weiterzuentwickeln sind. Für großflächige Betriebe
mit zentrenrelevantem Einzelhandel wird unter Berücksichtigung der Vorrangstellung
der übergeordneten Zentren in den Nahversorgungszentren empfohlen, diese pla-
nungsrechtlich auszuschließen. Auch die Realisierung von großflächigen Betrieben mit
nicht zentrenrelevanten Sortimenten wird aus städtebaulichen Gründen in Nahversor-
gungszentren nicht empfohlen. Betriebe unterhalb der Großflächigkeit sind im Sinne
einer Angebotsergänzung für den entsprechenden Versorgungsbereich des Nahversor-
gungszentrums sowohl im zentrenrelevanten als auch im nicht zentrenrelevanten Sor-
timentsbereich möglich.

5.3.2 Steuerungsempfehlungen des Einzelhandels außerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche

Für alle Standorte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gilt analog Ziel 6.5-8
LEP NRW, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung beste-
hender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzu-
wirken ist. Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW an-
zuwenden.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

68 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist zu unterscheiden zwischen städte-
baulich integrierten Lagen und städtebaulich nicht integrierten Lagen. Zu den städte-
baulich integrierten Lagen zählen Nahversorgungslagen und sonstigen städtebaulich
integrierte Lagen. Den städtebaulich nicht integrierten Lagen sind im Umkehrschluss
alle sonstige Standorte zuzuordnen, wobei v. a. die definierten Sonderstandorte sowie
Gewerbe- und Industriegebiete anzusprechen sind. Für alle städtebaulich nicht inte-
grierte Lagen gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung
bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbe-
reiche (ASB) sowie mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken ist.

Nahversorgungslagen: Die Nahversorgungslagen dienen der Sicherung und dem
Ausbau der wohnortnahen Versorgung, sodass nicht großflächige Einzelhandelsbetrie-
be mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten hier zulässig sind. Großflächige Be-
triebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten können hier zulässig sein, sofern
keine Auswirkungen i. S. von & 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sind und die Vorausset-
zungen des Prüfschemas (s. u. Abschnitt „Steuerung großflächiger nahversorgungsre-
levanter Betriebe außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche‘‘) erfüllt werden; dies ist
im Rahmen einer Einzelfallprüfung nachzuweisen. Großflächige Betriebe mit nahver-
sorgungsrelevanten Kernsortimenten sind demnach dann zulässig, sofern sie eine Aty-
pik im Sinne des 8 11 Abs. 3 Satz 4 aufweisen und keine Auswirkungen im Sinne des

& 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 hervorrufen.! Großflächige Betriebe mit zentrenrelevan-
ten Kernsortimenten sind in den Nahversorgungslagen nicht zulässig, während nicht
großflächige Betriebe als Angebotsergänzung möglich sein können, wenngleich diese in
erster Linie auf zentrale Versorgungsbereiche gelenkt werden sollen. Ansiedlungen von
großflächigen Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind in Nahversor-
gungslagen aus städtebaulicher Sicht nicht erwünscht.

Städtebaulich integrierte Lagen: Bei den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen
handelt es sich um Standorte, die keinem zentralen Versorgungsbereich oder keiner
Nahversorgungslage zuzuordnen sind, jedoch als wohnungsnahe Lagen im Siedlungs-
zusammenhang eines bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches gelten. Ein
Anhaltspunkt ist, dass der Standort in mindestens zwei Himmelsrichtungen einen we-
sentlichen Wohngebietsbezug aufweist?. Großflächige Betriebe mit nahversorgungsre-
levanten Kernsortimenten können hier zulässig sein, sofern keine Auswirkungen i. S.
von 8 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sind und die Voraussetzungen des Prüfschemas
(s. u. Abschnitt „Steuerung großflächiger nahversorgungsrelevanter Betriebe außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche“) erfüllt werden. Derartige Betriebe mit nahversor-
gungsrelevanten Kernsortimenten müssen eine Atypik im Sinne des $ 11 Abs. 3 Satz 4
aufweisen und dürfen keine Auswirkungen im Sinne des $ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3
hervorrufen. Hierfür ist die Durchführung einer Einzelfallprüfung notwendig. Um eine
Aushöhlung des Einzelhandelskonzeptes zu verhindern, wird empfohlen, bestehende
oder neue Standorte, die städtebaulich nicht erwünscht sind, im vorliegenden Sinne zu
überplanen. Grundsätzlich kann die Ansiedlung von nahversorgungs- und zentrenrele-
vantem Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit möglich sein, sofern keine Beein-
trächtigung zentraler Versorgungsbereiche vorliegt. Dabei ist zu differenzieren zwischen
kleinteiligen Angeboten wie Bäckereien, Blumenläden, Apotheken usw. und mittelflächi-

1 vgl. zur bauplanungsrechtlichen Prüffolge: OVG NRW, Urteil vom 02.12.2013 — 2 A 1510/12.
2 Der Wohnbezug soll gewichtig sein und somit nicht nur eine Häuserreihe umfassen.

3 vgl. zur bauplanungsrechtlichen Prüffolge: OVG NRW, Urteil vom 02.12.2013 — 2 A 1510/12.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 69
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

gen! Fachmarktangeboten wie z. B. Drogeriemärkten oder Textilfachmärkten. Hier
muss im Zweifelsfall der Nachweis erbracht werden, dass keine nachteiligen Auswir-
kungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind.? Großflächige Ansied-
lungsvorhaben im zentrenrelevanten Sortimentsbereich sind gemäß Ziel 2 LEP NRW
ausgeschlossen. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten sollen nach Möglichkeit auf die Sonderstandorte gelenkt werden.

Städtebaulich nicht integrierte Lagen: Zu den städtebaulich nicht integrierten Lagen
zählen neben den Sonderstandorten v. a. Gewerbe- und Industriegebiete, aber auch
alle anderen Lagen, die nicht wohnortnah im Siedlungszusammenhang eines beste-
henden oder perspektivischen Wohnbereiches liegen.

Sonderstandorte: Um die zentralen Versorgungsbereiche in ihren bestehenden Struk-
turen nicht zu beeinträchtigen sowie in deren Entwicklung nicht zu behindern, soll an
den ausgewiesenen Sonderstandorten zukünftig — auch gemäß Ziel 2 des LEPNRW -
die Ansiedlung von großflächigen Betrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Kernsortimenten planungsrechtlich ausgeschlossen werden, sofern dies nicht bereits
erfolgt ist. Auch die Ansiedlung von nicht großflächigen Betrieben mit nahversorgungs-
und zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zum Schutz der zentralen Versorgungsbe-
reiche und deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht erwünscht und ist daher planungs-
rechtlich auszuschließen. An diesen Standorten sind Betriebe mit nicht zentrenrelevan-
ten Kernsortimenten zu konzentrieren, um so eine Bündelung von Einzelhandelsange-
boten zu erreichen. Die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsor-
timenten darf zudem nicht zu einer grundsätzlichen Verdrängung dort vorhandener
klassischer Gewerbebetriebe führen. In Sonderstandorten, die nicht als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB), sondern als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
ausgewiesen sind, sind der Neuansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben
aller Art durch den LEP NRW enge Grenzen gesetzt (vgl. Ausführungen in Kapitel 3.2).

Sonstige städtebaulich nicht integrierte Lagen (v. a. Gewerbe- / Industriegebiete):
Aus diesem Grund sowie im Hinblick auf die Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes
sollten hier Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten nicht
zulässig sein. Ausnahmsweise kann jedoch an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten
zur Deckung des Mittagsbedarfs eine Bäckerei mit Cafe oder ein kleines Lebensmittel-
geschäft mit hohem Anteil von Convenience-Produkten oder ein Kiosk zulässig sein.
Hierbei ist jedoch ein angemessenes Größenverhältnis der Anbieter zu wahren: Durch-
schnittlich weisen in Köln Bäckereien rd. 25 m? Verkaufsfläche (ohne Caf&-Fläche) auf;
kleine Lebensmittelgeschäfte? rd. 200 m? Verkaufsfläche. Diese Betriebe zur Versor-
gung der arbeitenden Bevölkerung sollten 200 m? Verkaufsfläche an großen Arbeits-
platzstandorten nicht übersteigen. In den sonstigen Gewerbe- und Industriegebieten ist
ein genereller Einzelhandelsausschluss (Einzelhandel mit nahversorgungs-, zentren-
und nicht zentrenrelevanten Sortimenten) im Rahmen der Bauleitplanung zu empfehlen,
um bedarfsgerecht Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe bereit zu stellen. Damit
sollen Flächen für Handwerk und produzierendes Gewerbe innerhalb der Gewerbe- und
Industriegebiete gesichert werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten, die nach LEP NRW in den im Allgemeinen Sied-

! nicht großflächig, d. h. kleiner 800 m? VK, aber größer als ca. 400 m? VK.

2 In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass bestimmte Baugebiete nach BauNVO klein- und mittel-
flächige Betriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m? Verkaufsfläche zulassen, so dass auch hier eine pla-
nungsrechtliche Steuerung erschwert ist.

3 basierend auf allen Lebensmittelbetrieben zwischen 100 - < 400 m? Verkaufsfläche.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

70 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

lungsbereich (ASB) liegenden Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich zulässig
sein können, sollen nach Möglichkeit auf die Sonderstandorte gelenkt werden. Aus-
nahmen stellen Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel sowie Handel
mit Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten bis max. 10 % der Verkaufs-
fläche.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bestehende Betriebe Bestandsschutz ge-
nießen, wobei außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche die Regelungen der Ziele
6.5-7 LEP NRW zu beachten sind. Im Einzelfall (per Gutachten) kann auf Antrag unter-
sucht werden, ob diesen Betrieben darüber hinaus eine gewisse Erweiterungsmöglich-
keit eingeräumt werden kann, ohne dass damit negative Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche oder die Versorgung der Bevölkerung einhergehen. In städtebau-
lich nicht integrierten Lagen sollte daher möglichst präventiv zum Schutz eines zentra-
len Versorgungsbereiches ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden, so-
fern ein benachbarter zentraler Versorgungsbereich in seiner Versorgungsfunktion oder
Entwicklungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

Darüber hinaus ist —- auch gemäß Ziel 6.5-8 des LEP NRW - dem Entstehen neuer oder
der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen au-
Rerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Außerdem soll dem Entste-
hen neuer sowie der Verfestigung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zen-
trenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegengewirkt
werden. Eine Einzelhandelsagglomeration kann dann vorliegen, wenn mehrere selbst-
ständige, auch für sich jeweils nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe räumlich kon-
zentriert vorkommen und von ihnen Auswirkungen im Sinne des $ 11 Abs. 3 BauNVO
ausgehen (können).

Aufgrund sortiments- und betriebstypenspezifischer Besonderheiten ist eine ergänzen-
de Regelung hinsichtlich der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Randsortimente
bei Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zu empfehlen. Um der Ge-
fahr einer Aushöhlung des Sortimentskonzeptes durch übermäßige Angebote von zen-
trenrelevanten Randsortimenten zu begegnen, ist bei Ansiedlungen von Betrieben in
städtebaulich nicht integrieren Lagen eine Randsortimentsbegrenzung im Rahmen
der Bebauungsplanfestsetzungen zu empfehlen. Bei großflächigen Einzelhandelsbe-
trieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (z. B. Möbel-, Bau- und Garten-
märkte) ist eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente! auf maximal 10 %
der realisierten Gesamtverkaufsfläche, jedoch — analog zum Grundsatz im Landesent-
wicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - maximal 800 m? Verkaufsfläche zu
empfehlen. Um sicherzustellen, dass die insgesamt zulässige Fläche nicht von einem
einzigen Sortiment belegt werden kann, ist durch eine Verträglichkeitsprüfung die Di-
mensionierung einzelner Sortimente zu prüfen. Auch dies könnte ansonsten zu einer
Unterwanderung des Sortimentskonzeptes und letztlich zu Beeinträchtigungen der
schutzwürdigen Strukturen in Köln führen.

Lt. OVG Münster sind als Randsortimente solche Waren zu betrachten, die ein Kernsortiment lediglich ergänzen
und eine gewisse Beziehung und Verwandtschaft zu den Waren des Kernsortiments haben. Gleichzeitig muss
das Angebot des Randsortiments in seinem Umfang (Verkaufsfläche) und in seiner Gewichtigkeit (Umsatz)
deutlich untergeordnet sein (vgl. OGV NRW, Beschluss vom 26.01.2000, 7 B 2023/99).

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

71 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 16: Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung

Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des
Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren.

Standort... Innerhalb der zentralen Versorgungsberelche außerhalb der zentralen Versorgungsberelche")
ı städtebaulich nieht
. sonstige integrierte Lagen
Bezirkszentren Stadtteil- städtebaulich

City und Bezirks-
. zentren Integrierte Sonder- v.a. Gewerbe-/
Ansledlung/ Erwelterung teilzentren Lagen Ba er Industrie-

mit... geblete

nahversorgungs- großflächig

relevantem

Kernsortiment . .
nicht großflächig

zentren- großflächig
relevantem

nicht zentren- großflächig
relevantem

Kernsortiment

nicht großflächig

nicht großflächig v v

v Ansiedlung möglich; bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben ist eine Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) nachzuweisen
(v) Einzelfallprüfung erforderlich

O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht

X Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig

1) Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten
entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.

2) Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-
8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.

3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versorgung der Beschäftigten

4) Nurin ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimen-
ten von max. 10 % der Verkaufsfläche.

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich
GMA-Empfehlungen 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

72 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Steuerung großflächiger Lebensmittelmärkte außerhalb der zentralen Versor-
gungsbereiche

Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt (vgl. Kapitel 1.) sowie der Zielsetzung, die
wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern, bedarf es
einer detaillierten Regelung zur Bewertung von großflächigen Ansiedlungs- oder Erwei-
terungsvorhaben mit dem Kernsortiment Lebensmittel außerhalb zentraler Versor-
gungsbereiche. Sie sind nur dann zulässig, wenn neben den baurechtlichen und lan-
desplanerischen Vorgaben die folgenden Prüfkriterien erfüllt werden (siehe auch Prüf-
schema, Abbildung 16):

Stufe 1: Standortbewertung

Bei Vorhaben in ausgewiesenen Nahversorgungslagen ist die Prüfstufe 1 als erfüllt an-
zusehen, während in den weiteren Standortlagen die folgenden Prüfkriterien erfüllt sein
müssen:

" Städtebaulich integrierter Standort im direkten Siedlungszusammenhang eines
bestehenden oder perspektivischen Wohnbereiches. Ein Anhaltspunkt ist, ob zu
mindestens zwei Himmelsrichtungen eine Anbindung an Wohnbebauung vorliegt,
wobei der Wohnbezug gewichtig sein soll und somit nicht nur eine einzelne Hausbe-
bauung umfassen darf. Diese Regelung geht einher mit dem Ziel „Sicherung und
Ausbau der wohnortnahen Versorgung“. Sofern kein städtebaulich integrierter
Standort vorliegt, ist das Vorhaben nicht möglich.

" Erweiterungs- oder Neuansiedlungsstandort außerhalb eines 700 m-Radius um
einen zentralen Versorgungsbereich. Ein wesentliches Ziel des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren (= zent-
rale Versorgungsbereiche) in ihrer Versorgungsfunktion, sodass großflächige Vorha-
ben mit dem Kernsortiment Lebensmittel in erster Linie auf die zentralen Versor-
gungsbereiche gelenkt werden sollten. Außerhalb des Nahbereichs von zentralen
Versorgungsbereichen ist hingegen in städtebaulich integrierten Lagen die Ansied-
lung von Lebensmittelmärkten grundsätzlich auch möglich. Diese Regelung dient
dem Ziel der Sicherung und des Ausbaus der wohnortnahen Versorgung, da hier-
durch eine bessere fußläufige Abdeckung innerhalb des Siedlungsgebietes erreicht
werden kann. Als Nahbereich um die zentralen Versorgungsbereiche wird ein Radius
von 700 m angesetzt, der i. d. R. dem fußläufigen Einzugsbereich von Betrieben der
Nahversorgung entspricht (= Nahbereich eines zentralen Versorgungsbereiches). Die
700 m-Radien der zentralen Versorgungsbereiche sind in den Karten „Zentren- und
Standortstruktur“ in den Bezirkskapiteln in Teil B dargestellt. Sofern das Vorhaben
außerhalb eines 700 m-Radius liegt, ist mit der Prüfstufe 2 fortzufahren.
Grundsätzlich steht die Stadt Köln jedoch vor der Herausforderung, dass aufgrund
der starken Zuwanderung und des prognostizierten Wachstums bis 2025 die Bevöl-
kerungszahl um rd. 6,5 % ansteigen wird.! Neben größeren Wohnbaupotenzialgebie-
ten erfolgt eine stetige Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten. Aufgrund
der steigenden Einwohnerzahl bedarf es ebenfalls einer darauf abgestimmten, je-
weils standortangepassten Entwicklung der Nahversorgung. Infolge der sehr dichten
Zentrenstruktur innerhalb des Militärrings (linksrheinisch) bzw. innerhalb des von den
Autobahnen A3 und A4 umfassten Bereichs bis einschließlich des Stadtteils Mülheim
im Norden (rechtsrheinisch) sind faktisch nur wenige Flächen außerhalb des 700 m-

1 aus Basis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Köln, Variante 1.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 73
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Radius um die zentralen Versorgungsbereiche vorhanden. Aufgrund der hohen Ein-
wohnerdichte (in dem zuvor genannten Bereich zwischen 1.135 EW / km? in Longe-
rich und 11.994 EW / km? im Stadtteil Nippes, durchschnittlich 4.809 EW / km?) kön-
nen die Zentren jedoch die wohnortnahe Versorgung z. T. nicht alleine übernehmen,
sodass ein Ausbau des Versorgungsnetzes punktuell sinnvoll ist. Um sowohl dem
Ziel der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung als auch dem Ziel der Sicherung
und Stärkung der Geschäftszentren (= zentrale Versorgungsbereiche) nachzukom-
men, wurden daher Ausnahmen formuliert. Sofern sich ein Vorhaben innerhalb des
700 m-Radius eines zentralen Versorgungsbereiches befindet, kann demnach als
Ausnahme dennoch eine Erweiterung oder Neuansiedlung eines großflächigen Le-
bensmittelmarktes möglich sein, sofern folgende Ausnahmeregelungen erfüllt wer-
den:

- Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte innerhalb eines 700 m-
Radius um zentrale Versorgungsbereiche können ausnahmsweise als möglich
erachtet werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.
Hierbei müssen grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Das Grundstück des Vorhabens wird mit Wohnen und ggf. sozialer Infra-
struktur in Abhängigkeit von der zulässigen Bebauung (Geschossflächen-
zahl) optimal ausgenutzt. Anbieter, die dies derzeit nicht aufweisen, sollen
auf ihrem Grundstück in Abhängigkeit von der zulässigen Bebauung (Ge-
schossflächenzahl) Wohnen und ggf. soziale Infrastruktur schaffen. Für
Anbieter auf bereits optimal ausgenutzten Grundstücken (bspw. ein Le-
bensmittelmarkt im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses)
bedarf es keiner weiteren Verbesserung.

2. Die Kommune behält sich vor, von dem Vorhabenträger ein Verträglich-
keitsgutachten zu fordern. Hiermit ist der Nachweis zu erbringen, dass die
geplante Maßnahme keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen
Auswirkungen gem. & 11 Abs. 3 BauNVO auslöst oder das Vorhaben eine
Atypik im Sinne des $ 11 Abs. 3 Satz 4 aufweist und keine Auswirkungen
im Sinne des & 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 hervorruft.

-  Neuansiedlungen innerhalb eines 700 m-Radius sind ausnahmsweise mög-
lich, wenn zusätzlich zu den beiden zuvor genannten Voraussetzungen fol-
gende dritte Voraussetzung erfüllt wird:

3. Für die Unterbringung des Vorhabens besteht nachweislich keine Entwick-
lungsfläche in dem oder den benachbarten zentralen Versorgungsbe-
reich(en). Hierbei sind alle zentralen Versorgungsbereiche zu berücksich-
tigen, in dessen 700 m-Radius sich das Vorhaben befindet, sodass dieser
Nachweis z. T. auch für mehrere zentrale Versorgungsbereiche erbracht
werden muss. Dabei ist der Nachweis nach einer fehlenden Potenzialflä-
che in dem bzw. den benachbarten zentralen Versorgungsbereich(en)
streng auszulegen. Der Verweis auf die Unmöglichkeit der Unterbringung
einer geplanten Verkaufsfläche, die sich im mittleren und oberen Bereich
der heute üblicherweise für den entsprechenden Betriebstyp realisierten
Größen bewegt ist ebenso wenig geeignet wie der Verweis auf den Nicht-
zugriff auf die entsprechenden Eigentumsrechte oder die benötigte (gro-
ße) Pkw-Stellplatzanlage.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

74 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 17: Prüfschema zur Steuerung von großflächigen Lebensmittelmärk-
ten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche

Städtebaulich integrierter Standort im Siedlungszusammenhang eines bestehenden oder perspektivischen
Wohnbereiches (Anhaltspunkt: mind. 2 Himmelsrichtungen Wohnen; gewichtiger Wohngebietsbezug)

nein, kein integrierter Standort

ja, integrierter Standort

erfüllt

——

Stufe 2: Berechnung der standortangepassten Verkaufsfläche

Ermittlung der Einwohner im Nahbereich . Berechnung des nahversorgungsrelevanten
(i. d.R. 700 m Radius um den Standort) Kaufkraftpotenzials

Anwendung der 35 %-Regel

Ermittlung der standortangepassten Verkaufsfläche anhand betreiberspezifischer Flächenproduktivitäten**

Keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgung zu erwarten

* Ausnahmeregelung für ([Neu-)Ansledlungen und Erwelterungen Im 700 m-Radlus

1. Das Grundstück muss mit Wohnen und ggf. sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit von der zulässigen
Bebauung {Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt werden UND

2. Das Vorhaben löst keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen gem. & 11 Abs. 3
BauNVO aus {UND)

3. Bei Neuansiedlungen zusätzlich: In den zentralen Versorgungsbereichen, in deren 700 m-Radius das
Vorhaben liegt, ist nachweislich keine Potenzialfläche vorhanden {strenge Auslegung)

** hei Angebotsplanungen sind sachverständig Flächenproduktivitäten des jeweiligen Betriebstyps zugrunde
zu legen {Anhaltswerte: Supermarkt 4.400 € / m? VK; Discounter: 6.700 €/ m? Vk)

GMA-Darstellung 2020

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 75
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Bei positivem Abschluss der Stufe 1 ist die Stufe 2 des Prüfverfahrens durchzuführen:
Stufe 2: Berechnung der standortangepassten Verkaufsfläche (vgl. Abbildung 17)

4. Ermittlung des Kaufkraftpotenzials im Nahbereich: Liegt der Planstandort des
Vorhabens innerhalb eines 700 m-Radius‘ um einen zentralen Versorgungsbe-
reich, beträgt der Nahbereich für das Vorhaben ebenfalls einen 700 m-Radius um
den vorgesehenen Standort. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird der 700 m-
Radius schematisch angesetzt.' Außerhalb der 700 m-Radien um einen zentralen
Versorgungsbereich kann der Radius für ein Vorhaben in Abhängigkeit von den
siedlungsräumlichen Gegebenheiten, der verkehrlichen Beziehungen und der Nä-
he zu zentralen Versorgungsbereichen und anderen Lebensmittelmarktstandorten
individuell abgegrenzt werden. Für den jeweiligen Nahbereich sind das Einwoh-
nerpotenzial und das vorhandene Kaufkraftpotenzial abzuleiten. Hierbei können
auch geplante Wohngebiete berücksichtigt werden, sofern diese hinreichend konk-
ret sind. Die nahversorgungsrelevante Kaufkraft errechnet sich aus dem Einwoh-
nerpotenzial, der nahversorgungsrelevanten Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 2.672,00) und
dem lokalen Kaufkraftindex. Für den Kaufkraftindex ist der jeweilig kleinsträumlich
verfügbare Kaufkraftindex (i. d. R. Stadtteilebene) heranzuziehen.

Insgesamt gilt, dass ein geplanter Einzelhandelsbetrieb maximal 35 % der
nahversorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich des Standortes ab-
schöpfen darf. Bei einer Erweiterung ist der Gesamtbetrieb zugrunde zu legen.

5. Ermittlung der standortangepassten Verkaufsfläche (VKF): Die am Standort
zulässige Verkaufsfläche wird mittels der betriebstypenspezifischen Flächenpro-
duktivität (Umsatz je m? VKF), welche in Bezug zur Kaufkraft (35 % der nahver-
sorgungsrelevanten Kaufkraft im Nahbereich) gesetzt wird, ermittelt. Anhaltspunk-
te für die betreiberspezifische Flächenproduktivität liefern Branchenberichte (z.B.
Hahn Retail Real Estate Report). Steht der konkrete Betreiber nicht fest, ist für ei-
nen Lebensmittelvollsortimenter von einer Flächenleistung von 4.400 € / m? VK
auszugehen (sowohl Neuansiedlungen als auch Erweiterungen), wobei die Anfor-
derungen an eine Worst Case-Betrachtung erfüllt werden müssen. Die Flächen-
leistungen der Lebensmitteldiscounter schwanken je Anbieter stark, sodass - soll-
te ein konkreter Betreiber feststehen - betreiberspezifische Flächenleistungen
heranzuziehen sind (vgl. Anhang)?. Sofern kein spezifischer Betreiber feststeht, ist
für Discounter eine Flächenleistung von rd. 6.700 € / m? zugrunde zu legen, wobei
die Anforderungen an eine Worst Case-Betrachtung erfüllt werden müssen.

Der positive Abschluss der Stufe 2 ist Voraussetzung dafür, dass im Weiteren geprüft
werden kann, ob von dem geprüften Vorhaben Auswirkungen auf zentrale Versor-
gungsbereiche oder die Versorgung der Bevölkerung zu erwarten sind (Regelvermu-
tung). Die Widerlegung der Regelvermutung ist über eine konkrete Einzelfallbetrachtung
zu erbringen (Auswirkungsanalyse).

In der Realität ggf. vorhandene Barrieren wie Bahnlinien und Straßen, die sich auf die Kundenströme auswirken
können, bleiben unberücksichtigt.

Für die betreiberspezifischen Flächenleistungen sind jeweils die aktuellsten Werte zu verwenden, z. B. mit Hilfe
von Branchenreports. Empfohlen wird der Hahn Retail Real Estate Report, der jährlich kostenlos erscheint und

über die Homepage der Hahn AG abrufbar ist.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

76 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Abbildung 18: Rechenweg zur Ermittlung der zulässigen Verkaufsfläche

Einwohner in Nahbereich
x nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft (€ 2.672,00)

x stadtteilspezifischer Kaufkraftindex
(Vergleich: Durchschnitt Stadt Köln = 108,5 > x 1,085)

= nahversorgungsrelevante Kaufkraft im Nahbereich

x 35%

= Flächenproduktivität (wenn bekannt: betreiberspezifisch oder € 4.400,00 /
m? VKF für Vollsortimenter bzw. € 6.700,00 / m? VKF für Discounter)

= am Standort zulässige Verkaufsfläche des Vorhabens in m?

Darstellung: GMA 2020

Darüber hinaus werden Gebiete definiert, in denen großflächige Einzelhandelsvorhaben
mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten generell ausgeschlossen werden

(= Ausschlussflächen) und nur bereits bestehende Betriebe Bestandsschutz genie-
ßen. Es handelt sich hierbei um nicht verbrauchernahe Standorte:

" städtebaulich nicht integrierte Standorte
" Sonderstandorte
"= Gewerbe- und Industriegebiete

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 77
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

6
6.1

Anhang

Methodik

Zur Ermittlung der Grundlagendaten, auf denen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
basiert, wurden umfangreiche Vor-Ort-Arbeiten durchgeführt. Im Wesentlichen sind dies
folgende Untersuchungsschritte:

Aktualisierung bzw. (Neu-)Erfassung des Einzelhandelsbestandes

Aktualisierung bzw. (Neu-)Erfassung der Komplementärnutzungen (Dienstleistun-
gen, Gastgewerbe, soziale Infrastruktur und Kfz-Handel) sowie Leerstände in den
Zentren und im unmittelbaren Umfeld

Vor-Ort-Besichtigung der Zentren und sonstiger wesentlicher Einzelhandelslagen

Die Vor-Ort-Erhebungen in den einzelnen Bezirken wurden zwischen September 2016
und März 2017 vorgenommen, sodass fortlaufend im Bericht die Quellenangabe „Erhe-
bung: GMA 2017“ angegeben wird, um eine einheitliche und konsistente Betrachtung
der Datenbasis zu ermöglichen.

Die 0. g. Untersuchungsschritten zugrunde liegende Methodik wird nachfolgend kurz
dargestellt.

Bei der Erfassung der Einzelhandelsbetriebe wurden u. a. folgende Kriterien erfasst:

Name des Betriebes
Adresse / Lage
Betriebstyp (siehe Glossar)
Filialbetrieb

Hauptsortiment (sowie Nebensortimente ab 3.000 qm Verkaufsfläche, nur bei Mö-
belhäusern, Bau- und Gartenmärkten ab 5.000 qm VKF)

qm Verkaufsfläche (VKF)
Geschoss (EG / OG)

Die Betriebe wurden der Branchensystematik von 2010 zugeordnet. Zur Darstellung im
Rahmen des Berichts bzw. der Zentrenpässe wurden die detailliert erfassten Sortimente
zu Branchen und Bedarfsbereichen zusammengefasst; diese sind in nachfolgender
Übersicht dargestellt.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

78 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Übersicht 1: Branchensystematik Einzelhandel

Bedarfsbereich / Branche Beispiele

kurzfristiger Bedarf

Lebensmittel und Reformwaren Lebensmittel, Reformwaren, Getränke, Tabakwa-
ren, Bäcker, Metzger, Kiosk

Gesundheits- / Körperpflegeartikel Drogeriewaren, Kosmetikartikel, orthopädische
Erzeugnisse, Apothekerwaren

Blumen / Schreibwaren / Zeitungen Schnittblumen, Papier- / Schreibwaren, Zeitun-
gen / Zeitschriften

mittelfristiger Bedarf

Bücher Bücher

Spielwaren / Hobbyartikel Spielwaren, Musikinstrumente, Waffen, Erotikar-
tikel, Briefmarken, Münzen

Bekleidung / Wäsche Damen-, Herren-, Kinderbekleidung, Wäsche
(ohne Sportbekleidung)

Schuhe / Lederwaren Schuhe, Lederwaren, Taschen, Koffer

langfristiger Bedarf
Uhren / Schmuck Uhren, Schmuck
Elektrowaren Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Com-

puter und -zubehör, Telekommunikation, Leuch-
ten, Ton- / Bildträger

Foto / Optik Foto, Optik, Hörakustik

Sportartikel / Camping Sportbekleidung, Sportgeräte, Fahrräder und -
zube-hör, Campingartikel

Hausrat / Glas / Porzellan Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik

Einrichtungsbedarf Möbel, Matratzen, Küchen, Bilder, Bilderrahmen,

Heimtextilien, Teppiche

bau- / gartenmarktspez. Sortimente Bau- und Heimwerkerbedarf, Farben, Lacke,
Tapeten, Blumen / Pflanzen, zoologischer Be-
darf, Auto- / Motorradzubehör

Darstellung: GMA 2020

Auto- und Motorradhandel nehmen eine Sonderrolle ein: Ihre Verkaufsfläche wurde
(analog zum Vorgehen bei der Kaufkraftstatistik) nicht berücksichtigt. Dem entspre-
chend sind sie auch nicht in der Gesamtzahl der Betriebe enthalten.

Für die Betriebe in den City-Geschäftslagen wurde zusätzlich von der GMA ein Quali-
täts-Check durchgeführt. Dabei erfolgte eine Einordnung des Einzelhandelsbestandes
in den City-Lagen hinsichtlich Filialisierungsgrad, Preisniveau, Zielgruppenorientierung
des Warenangebots sowie Werbung / Schaufenstergestaltung. Der Qualitäts-Check
Einzelhandel dient dazu, die qualitativen Aspekte der Einzelhandelsbetriebe und einzel-
ner Einzelhandelslagen in der Kölner City zu beleuchten.

Neben dem Einzelhandel wurden in den Zentren sowie im unmittelbaren Umfeld auch
die Komplementärnutzungen aktualisiert bzw. neu erfasst. Dabei wurden sowohl die
Erdgeschosse als auch die Obergeschosse berücksichtigt. Auch hier erfolgte zur Dar-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 79
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

stellung im Rahmen des Gutachtens eine Zusammenfassung der Nutzungen nach
Hauptgruppen, die in nachfolgender Übersicht dargestellt sind.

Übersicht 2: Systematik Komplementärnutzungen
Nutzung Beispiele

konsumnahe Dienstleistungen Friseur, Reisebüro, Post, Schneider, Schuster,
Schlüsseldienst, Wäscherei

Finanzdienstleistungen Bank, Sparkasse, Versicherung

medizinische Dienstleistungen, Ärzte Arzt, Massage, Krankengymnastik, ambulante
Dienste

sonstige Dienstleistungen Makler, Videothek, öffentliche Verwaltung, Fahr-

schule, VHS, Anwalt, Architekt, Bestattungsinsti-
tut, Schreiner, Klempner, Maler

Kultur, Freizeit Museum, Theater, Kino, Spielhalle, Fitnessstu-
dio, Sonnenstudio

Gastgewerbe Hotel, Restaurant, Cafe, Kneipe, Bar, Diskothek,
Imbiss

soziale Infrastruktur Kirche, Kindergarten, Schule, Bibliothek, Ju-
gendzentrum, Krankenhaus

Kfz-Handel Kfz-Handel

Darstellung: GMA 2020

In den Bezirkskapiteln sowie in den Zentrenpässen werden die Verkaufsflächen im Ein-
zelhandel sowie die Anzahl der Betriebe, hier auch die der Komplementärnutzungen,
der jetzigen Erhebungen aus den Jahren 2016 und 2017 den Erhebungen aus dem
Jahr 2008 gegenübergestellt. Hierzu ist anzumerken, dass dieser Vergleich aufgrund
der zum Teil geänderten Abgrenzungen der Zentren nur bedingt aussagekräftig ist.
So wurden jeweils nur die Vergleichszahlen in den abgegrenzten zentralen Versor-
gungsbereichen gegenübergestellt.

Darüber hinaus wurde zur Bewertung der Einzelhandelssituation sowie zur Einstufung
und Charakterisierung der einzelnen Lagen eine intensive Vor-Ort-Besichtigung der
Zentren sowie der sonstigen wesentlichen Einzelhandelslagen durch Mitarbeiter des
Gutachterbüros GMA sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik durchgeführt.

Die erhobenen Daten wurden in einer Datenbank aufbereitet und mit Hilfe eines Geo-
graphischen Informationssystems ausgewertet (ArcGIS der Firma ESRI), welches
mit dem Raumbezugssystem der Stadt Köln kompatibel ist.

Für das Lesen der mit Hilfe des Geographischen Informationssystems erstellten geore-
ferenzierten Karten bedeutet dies u. a., dass die erhobenen Nutzungen z. T. auf einen
Punkt konzentriert dargestellt werden, da sich die Darstellung der erhobenen Nutzun-
gen an den Hausnummern orientiert. Eine Dienstleistung im Erdgeschoss wird bei-
spielsweise als blauer Punkt dargestellt. Sind unter derselben Hausnummer jedoch

zwei oder mehrere Dienstleistungen vorhanden, so stellt das System dennoch nur einen
Punkt in der Karte dar. Die dahinterliegenden Daten in der Erhebungsdatei sind aber
dennoch richtig und vollständig und wurden auch zahlenmäßig entsprechend ausgewer-
tet. Auch bei Einkaufs-Centern und -Passagen werden in der Kartendarstellung alle
Nutzungen auf einen Punkt konzentriert. In diesen Fällen wurden die Symbole der ver-

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

80 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

schiedenen Nutzungen händisch auseinander gezogen. Das hat zur Folge, dass natür-
lich die richtigen Nutzungen kartiert sind, aber die räumliche Lage in der Karte nicht in
jedem Fall der Vor-Ort-Situation entspricht.

Projektbegleitend wurden von der GMA überwiegend in den Jahren 2018 und 2019 ins-
gesamt 15 persönliche Interviews mit Entscheidungsträgern und Experten zur aktuel-
len Situation und den Perspektiven des Kölner Innenstadthandels geführt. Gesprächs-
partner waren Inhaber, Geschäftsführer bzw. Leiter innerstädtischer Einzelhandelsbe-
triebe, Vertreter der Tourismusbranche, Centermanager von Shopping-Centern sowie
Vertreter relevanter Kölner Verbände und Zusammenschlüsse des Handels.

Die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgte durch das Gutachter-
büro GMA in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Die
Bearbeitung wurde durch die Projektgruppe Einzelhandelskonzept' begleitet, in de-
nen auch Zwischenergebnisse des Konzeptes vorgestellt und diskutiert wurden. Dabei
wurde unter den Beteiligten hinsichtlich der grundsätzlichen Ergebnisse und Steue-
rungsempfehlungen ein breiter Konsens erzielt.

6.2 Glossar

Betriebstyp

Im Rahmen der Vor-Ort-Erhebung wurde eine Einstufung des Einzelhandels nach Be-
triebstypen vorgenommen. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Be-
triebstypen des Einzelhandels — wie sie im Rahmen dieser Untersuchung verwendet
wurden - aufgeführt.

Übersicht 3: Betriebstypensystematik

Abkürzung | Bezeichnung Definition

SM Supermarkt Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 400 qm bis unter 1.500
qm), der Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren
(Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) und ergänzend Waren des tägli-
chen Bedarfs anderer Branchen vorwiegend in Selbstbedienung
anbietet, z. B. EDEKA, REWE, Kaiser’s, Vierlinden Bio-
Supermarkt, basic Bio-Supermarkt.

VM Verbrauchermarkt Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 1.500 qm
bis unter 3.000 qm), der ein breites und tiefes Sortiment an Nah-
rungs- und Genussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des
kurz- und mittelfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung
anbietet (häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspo-
litik). Standort in der Regel autokundenorientiert, in Alleinlage
oder in Einzelhandelszentren, z. B. Hit.

Fortsetzung nächste Seite

1 Die Projektgruppe Einzelhandelskonzept besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Köln,
der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Handwerkskammer zu Köln, des Handelsverbandes Nordrhein-
Westfalen — Rheinland, des City-Marketing Köln e.V., der IG KölnVorOrt, des Verkehrsclubs Deutschland Regi-
onalverband Köln, sowie des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, des Stadtplanungsamtes, der StadtMar-
keting Köln GmbH sowie der Marktverwaltung der Stadt Köln.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

81

Fortsetzung von vorheriger Seite

SB

SB-Warenhaus

Großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Verkaufsfläche ab 3.000
qm), der ein breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Ge-
nussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und
mittelfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung anbietet
(häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik).
Standort in der Regel autokundenorientiert, in Alleinlage oder in
Einzelhandelszentren, z. B. Kaufland, real

DIS

Discounter

Einzelhandelsbetrieb mit schmalem, auf raschen Umschlag aus-

gerichtetem Sortiment zu niedrigen Preisen, einfacher Warenprä-
sentation und Ladenausstattung, so gut wie keine Beratung oder
Kundendienstleistungen; bei Nahrungs- und Genussmiitteln (z. B.
ALDI, PLUS, LIDL, PENNY) und SB-Backshops (zZ. B. Billy Back),
im Non-Food-Bereich (z. B. KODI, ZEEMAN)

FG

Fachgeschäft

Einzelhandelsbetrieb, der ein branchenspezifisches (z. B. Metz-
gerei, Spielwarengeschäft) oder bedarfsgruppenorientiertes (z. B.
Babymarkt) Sortiment in großer Auswahl und in unterschiedlichen
Qualitäten bei einer mittleren bis gehobenen Preisklasse mit er-
gänzenden Dienstleistungen (z. B. Kundendienst) anbietet; mittle-
re bis hohe Beratungsintensität, gute bis hohe Beratungskompe-
tenz.

FM

Fachmarkt

Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und oft auch tiefes Sorti-
ment aus einem Warenbereich (z. B. Bekleidungs-, Schuhfach-
markt), einem Bedarfsbereich (z. B. Sport-, Baufachmarkt) oder
einem Zielgruppenbereich (z. B. Möbel- und Haushaltswaren für
designorientierte Kunden) bei niedrigem bis mittlerem Preisni-
veau anbietet, in der Regel autokundenorientiert, z. B. OBl, Me-
dia Markt, Dingers.

KH

Kaufhaus

Ein größerer Einzelhandelsbetrieb, der überwiegend im Wege der
Bedienung Waren aus zwei oder mehr Branchen, davon wenigs-
tens aus einer Branche in tiefer Gliederung, anbietet (häufig Tex-
tilien, Bekleidung), keine Lebensmittel, z. B. C&A, Peek & Clop-
penburg.

WH

Warenhaus

Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der in der Regel auf mehre-
ren Etagen breite und überwiegend tiefe Sortimente mehrer
Branchen anbietet. Das Warensortiment umfasst überwiegend
Güter der Bereiche Bekleidung, Heimtextilien, Sport, Hausrat,
Einrichtung, Kosmetik, Drogeriewaren, Schmuck, Unterhaltung
sowie auch Lebensmittel. Die Verkaufsmethode reicht von Bedie-
nung bis zur Selbstbedienung. Eine Verkaufsfläche von in der
Regel ab 3.000 qm ist erforderlich, z. B. KARSTADT, KAUFHOF,
Strauss.

PB

Preisbrecher

Preisbrecher sind „Ein-Euro-Shops“ und ähnliche „Billiganbieter“
(z. B. Inferno, TEDi); hierzu gehören keine Discounter (Ss. 0.).

Darstellung: GMA 2020; in Anlehnung an IfH, Katalog E, Köln, 2008

Branche

Zur Systematik der Einzelhandelsbranchen siehe Kapitel 6.1 Methodik.

Einwohnerzahlen

Alle Einwohnerzahlen sowie die Einwohnerprognose basieren auf Angaben der Stadt
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Haupt- und Nebenwohnsitze, Stand:

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

82 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

31.12.2007, 31.12.2016, 31.12.2025). Gleiches gilt für die Angaben zur Einwohnerdich-
te (Einwohner / km?, Stand: 31.12.2016).

Einzelhandel

Einzelhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der
Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren) von anderen Marktteilnehmern
beschaffen und an private Haushalte absetzen.

Einzelhandel im institutionellen Sinne, auch als Einzelhandelsunternehmung, Einzel-
handelsbetrieb oder Einzelhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirt-
schaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Einzelhandel im funktionel-
len Sinne zuzurechnen ist. In der amtlichen Statistik wird ein Unternehmen oder ein Be-
trieb dann dem Einzelhandel zugeordnet, wenn aus der Einzelhandelstätigkeit eine grö-
Rere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder aus mehreren sonstigen Tä-
tigkeiten."

Kaufkraft

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft stellt den Teil des verfügbaren Einkommens der
Bevölkerung dar, der pro Jahr im Einzelhandel ausgegeben wird.

Die Kaufkraft der Einwohner eines Raumes (z. B. Stadtbezirk, Versorgungsgebiet) be-
rechnet sich durch Multiplikation der Einwohnerzahl (Hauptwohnsitze) mit der durch-
schnittlichen Pro-Kopf-Kaufkraft (je Einwohner und Jahr in €), gewichtet mit dem sog.
regionalen Kaufkraftindex (siehe unten):

Kaufkraft in € = Einwohner x Pro-Kopf-Kaufkraft in€ x Kaufkraftindex

Für die einzelhandelsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft pro Einwohner und Jahr wurden die
Angaben der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH herangezogen.
Danach beträgt im Jahr 2018 die Pro-Kopf-Kaufkraft im Bundesdurchschnitt 5.570 €.

Kaufkraftindex

Die GfK Nürnberg errechnet die regionalen Kaufkraftindizes auf der Grundlage der
Steuerstatistik. Werte über 100 deuten auf ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt
höheres Kaufkraftniveau, Werte unter 100 auf ein unter dem Bundesdurchschnitt lie-
gendes Niveau hin. Für die vorliegende Untersuchung wurde der GfK-Kaufkraftindex für
die Gesamtstadt Köln herangezogen. Die Ermittlung der Kaufkraftindizes auf Stadtbe-
zirks- bzw. Stadtteilebene erfolgte auf Basis des gesamtstädtischen Index und der GfK-
Pro-Kopf-Ausgaben für die Bezirke bzw. Stadtteile.

Komplementärnutzungen
Als Komplementärnutzungen werden alle gewerblichen Nutzungen bezeichnet, die nicht
dem Einzelhandel (s. 0.) zuzuordnen sind sowie kulturelle Einrichtungen und Einrich-

1 Quelle: IfH, Katalog E, Köln, 2006.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Stadtentwicklung Köln 83
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

tungen der sozialen Infrastruktur. Zur Systematik der Komplementärnutzungen siehe
Kapitel 6.1 Methodik.

Leerstandsquote

Zur Ermittlung der Leerstandsquote eines Zentrums wird die Anzahl der Leerstände im
Zentrum ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtzahl der grundsätzlich für gewerbliche Nut-
zungen in Frage kommenden Ladenlokale im Erdgeschoss (d. h. Einzelhandel, Dienst-
leistungen, Gastgewerbe, Leerstände). Nicht berücksichtigt wird hierbei die soziale Inf-
rastruktur (z. B. Kindergärten, Kirchen), da deren Gebäude / Räumlichkeiten i. d. R.
nicht für gewerbliche Nutzungen (zZ. B. Einzelhandel, Dienstleistungen) geeignet sind,
sowie Großhandels- oder Kfz-Betriebe.

> Leerstände im Erdgeschoss x 100

Leerstandsquote in % =
> Erdgeschossnutzungen (Einzelhandel, Dienstleistungen,
Gastgewerbe, Großhandel) + Leerstände

Nahbereich (700 m-Radius)

Der 700 m-Radius wurde 2010 in Anlehnung an die Ausführungen des Einzelhandelser-
lasses NRW eingeführt und angesetzt; er hat sich grundsätzlich bewährt und entspricht
etwa dem fußläufigen Einzugsbereich von Betrieben der Nahversorgung. Dabei wird
unterschieden zwischen einem 700 m-Radius um einen zentralen Versorgungsbereich
und einem 700 m-Radius um einen Lebensmittelbetrieb (ab 400 m? VKF).

Es ist anzumerken, dass es sich bei dem 700 m-Radius um eine theoretische Darstel-
lung handelt; mögliche Umfeldfaktoren, die sich ggf. auf die Ausdehnung des Nahbe-
reichs auswirken können (z. B. Barrierewirkung einer Bahnlinie, Wettbewerbssituation)
wurden dabei nicht berücksichtigt.

Umsatz

Die Einschätzung der im Einzelhandel getätigten Umsätze erfolgte auf einzelbetriebli-
cher Ebene. Dabei wurden branchen-, betriebstypen- bzw. betreibertypische Flächen-
produktivitäten (Umsatz je m? Verkaufsfläche und Jahr) angesetzt und auf die örtliche
Situation (z. B. Flächengröße, Standortumfeld) angepasst.

Bei Mehrbranchenunternehmen (z. B. SB-Warenhaus, Warenhaus, Bau- und Garten-
markt, Möbelhaus) fand eine nach Teilsortimenten differenzierte Umsatzschätzung die-
ser Betriebe statt.

Verkaufsfläche

Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom
Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Waren-
präsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und
Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume
(ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Ver-
kaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Mit der Novellierung des Einzelhandelserlasses

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

84 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Nordrhein-Westfalen werden auch die Aufstellflächen für Einkaufswagen außerhalb des
Gebäudes mit zur Verkaufsfläche gezählt (vgl. hierzu Einzelhandelserlass Nordrhein-
Westfalen vom 22.09.2008, Kapitel 2.4). Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flä-
chen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-
Anlagen etc.

Bei Mehrbranchenunternehmen (SB-Warenhaus, Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt,
Möbelhaus) wurde in den Stadtbezirken 2 — 9 die Verkaufsfläche nach Teilsortimenten
aufgeteilt, für alle anderen Betriebe erfolgte eine Verkaufsflächenzuordnung zum
Hauptsortiment.

Versorgungsgebiet

Das Versorgungsgebiet umfasst den Raum, für den ein zentraler Versorgungsbereich

i. W. Versorgungsfunktion besitzt, d. h. aus dem die Kunden / Bewohner überwiegend
auf das Zentrum orientiert sind. Die Abgrenzung des Versorgungsgebietes erfolgte vor
dem Hintergrund der aktuellen Ausstattung des Zentrums, der Einstufung in der Zen-
trenhierarchie sowie im Hinblick auf die Angebots- bzw. Wettbewerbssituation im Um-
feld. Das Versorgungsgebiet stellt damit den zugewiesenen Einzugsbereich eines Zent-
rums dar und unterscheidet sich somit vom 700 m-Radius. Die Versorgungsgebiete von
Zentren gleicher Hierarchiestufe überschneiden sich nicht, wohingegen Zentren höherer
Hierarchiestufe (z. B. Bezirkszentrum, Bezirksteilzentrum) die Versorgungsgebiete von
Zentren niedrigerer Hierarchie (z. B. Stadtteilzentren) überlagern können.

In den Stadtbezirken Ehrenfeld und Mülheim gibt es bei den Versorgungsgebieten eine
Besonderheit. Dort sind z. T. innerhalb eines Stadtteils zwei oder mehrere Stadtteilzen-
tren ausgewiesen. Normalerweise versorgt ein Stadtteilzentrum den gesamten Stadtteil.
Hier ist es so, dass mehrere Stadtteilzentren in Funktionsteilung das Versorgungsgebiet
des Stadtteils bedienen. Dabei hat jedes Stadtteilzentrum sein fest zugeordnetes eige-
nes Versorgungsgebiet.

Zentralität (Umsatz-Kaufkraft-Relation)

Die Zentralität stellt eine Kennziffer zur Bewertung der Versorgungsbedeutung von Ein-
zelhandelsstandorten dar. Dabei wird der am Standort getätigte Einzelhandelsumsatz
ins Verhältnis gesetzt zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft der Wohnbevölkerung in
einem abgegrenzten Raum (2. B. Stadt, Stadtbezirk, Versorgungsgebiet).

Einzelhandelsumsatz am Standort
Zentralität = x 100
einzelhandelsrelevante Kaufkraft

Werte über 100 kommen zustande, wenn mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird,
als Kaufkraft im Bezirk vorhanden ist, d. h., der lokale Einzelhandel bindet die Kaufkraft
der Wohnbevölkerung im hohen Maße und generiert Zuflüsse aus dem Umland bzw.
den anderen Kölner Stadtbezirken. Werte unter 100 weisen entsprechend auf einen
Kaufkraftabfluss hin.

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

6.3

Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur

Zentrentyp Nahversorgungszentren Nebenzentren Hauptzentren
Nahversorgungszentrum Stadtteilzentrum Bezirksteilzentrum Bezirkszentrum City
Zentrum

Ziele /

Anforderungen

Versorgungsgebiet | Stadtviertel / Stadtteil Stadtteil(e) mehrere Stadtteile Stadtbezir Gesamtstadt

Einwohner im > 4.000 > 7.500 > 30.000 > 80.000 1.000.000

Versorgungsgebiet (und regionales Einzugsgebiet)

Integration städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte städtebaulich integrierte Lage
Lage innerhalb eines Lage innerhalb eines Lage innerhalb eines Lage innerhalb eines innerhalb eines Allgemeinen
Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Siedlungsbereichs gemäß
Siedlungsbereichs gemäß Siedlungsbereichs gemäß Siedlungsbereichs gemäß Siedlungsbereichs gemäß Regionalplan
Regionalplan Regionalplan Regionalplan Regionalplan

Einzelhandelsange | — deutlicher Schwerpunkt | — Schwerpunkt auf — ausgewogenes Verhältnis | — Schwerpunkt auf — sowohl breites, als auch

bot /

auf Angeboten des

Angeboten des

von kurzfristigem und

Angeboten des mittel-

differenziertes und

-ausstattung kurzfristigen Bedarfs (> kurzfristigen Bedarfs (> mittel- / langfristigem und langfristigen spezialisiertes
75% der 50% der Bedarf (rd. 50:50 in Bedarfs (>50 % der Einzelhandelsangebot mit
Verkaufsfläche) Verkaufsfläche) Bezug zur Verkaufsfläche) Verkaufsfläche) hoher Sortimentstiefe
— breites Sortiment bei — breites Sortiment bei — breites Sortiment bei — breites und tiefes — >85 % der Verkaufsfläche
Lebensmitteln Lebensmitteln und in Lebensmitteln und in Sortiment bei entfällt auf Angebote des
einzelnen Non-Food- mehreren Non-Food- Lebensmitteln und in mittel- / langfristigen Bedarfs
Branchen (v. a. des Branchen (auch des allen Non-Food- — Angebote des kurzfristigen
kurz- und mittelfristigen mittel- und langfristigen Branchen Bedarfs für
Bedarfs) Bedarfs) — großer Wochenmarkt Innenstadtbewohner und -
— Wochenmarkt besucher
Orientierungswerte: Orientierungswerte: Orientierungswerte: Orientierungswerte: Bestand:
5 Betriebe, 20 Betriebe, 50 Betriebe, 100 Betriebe, rd. 1.134 Betriebe
1.000 m? VKF 2.500 m? VKF 7.500 m? VKF 20.000 m? VKF rd. 351.880 m? VKF
strukturprägende - Supermarktund/oder | - zwei — Lebensmittelmärkte — Lebensmittelmärkte — Waren- / Kaufhäuser
Betriebe Discounter Lebensmittelmärkte, versch. Betriebsformen versch. Betriebsformen | — spezialisierte Fachgeschäfte

davon ein Supermarkt
— Drogeriemarkt

und -größen (z. B.
Verbrauchermarkt,
Supermarkt, Discounter)
weitere strukturprägende
Betriebe im kurzfristigen
(z. B. Drogeriemarkt) und
z. T. mittel- und
langfristigen Bedarf (z. B.
Bekleidung,
Haushaltswaren)

und -größen (z. B. SB-
Warenhaus,
Verbrauchermarkt,
Supermarkt,
Discounter)

Waren- / Kaufhaus
weitere
strukturprägende
Betriebe in mehreren
Branchen des kurz-,
mittel- und langfristigen
Bedarfs

Flagshipstores bzw.
großflächige Fachgeschäfte
nationaler oder
internationaler Filialisten
Shoppingcenter

Komplementär-
nutzungen

Dienstleistungen:
(typische Betriebe
/ Einrichtungen)

Kultur, Bildung,
Freizeit, Soziale
Infrastruktur:
(typische Betriebe /
Einrichtungen)

Gastgewerbe:
(typische Betriebe
/ Einrichtungen)

Angebote der
Grundversorgung

Bankfiliale oder Cash-
Point

Postagentur /
Paketabholstation
Friseur

Reisebüro
Textilpflege
Allgemeinmediziner

Orientierungswerte:
„5 Betriebe, 2Ärzte

— Kindertagesstätte
— Sonnenstudio

Orientierungswerte:
„tEinrichtung _____________..
— Bäckerei mit Cafe

— Kneipe

— Imbiss

Orientierungswerte:
5 Betriebe

wie

Nahversorgungszentrum

zzgl. Angebote der

weitergehenden

Versorgung

— Bankfiliale(n)

— Zahnarzt / Fachärzte

— konsumnahe
Dienstleister

Orientierungswerte:

20 Betriebe, SÄrzte

— Kirche /
Gemeindezentrum

— Stadtteilbüro

Orientierungswerte:
2Einrichtungen ___________

— Cafe / Eiscafe
— Kneipe(n)

Orientierungswerte:
10 Betriebe

wie Stadtteilzentrum zzgl.
z. T. spezialisierte
Angebote

Postfiliale
Bankfilialen
private Verwaltung
mehrere Fachärzte
Juristen

Orientierungswerte:
40 Betriebe, 15 Ärzte
Fitnessstudio
Schule
Stadtteilbücherei
Bürgertreff /
Bürgerzentrum
Orientierungswerte:
....3.Einrichtungen _________
— Restaurants
unterschiedlicher Genres
— Bistros / Cafes

— Außengastronomie

Orientierungswerte:
15 Betriebe

wie Bezirksteilzentrum
zzgl. spezialisierte
Angebote

— Bezirksrathaus /
Behörden
— (Spezial-)Ärzte

Orientierungswerte:
.80 Betriebe, 30 Ärzte
Sportschule

Bibliothek
Bürgerzentrum
Altenwohnheim
Orientierungswerte:
10 Einrichtungen

— Systemgastronomie
— Hotel

Orientierungswerte:
20 Betriebe

wie Bezirkszentrum zzgl.
Einrichtungen

mit gesamtstädtischer /
überörtlicher

Bedeutung

Rathaus

Landesbehörden
Hauptsitz von regionalen
Banken / Kreditinstitutionen
konsumnahe und
spezialisierte
unternehmensorientierte
Dienstleister
Ärztehäuser

Oper / Schauspielhaus,
Museen, Zentralbibliothek,
Fortbildungseinrichtungen
etc.

differenziertes
gastronomisches Angebot,
auch spezialisierte
gastronomische Lagen
internationale Hotels

— ÖPNV-Haltepunkt
— straßenbegleitende
Parkierungsflächen

— ÖPNV-Haltepunkt
— Parkplätze

- mehrere ÖPNV-
Haltepunkte

— verkehrsberuhigte
Bereiche

— Parkplätze
(ausgeschildert)

— ÖPNV-Knotenpunkt mit
mehreren
Verkehrsarten

— verkehrsberuhigte
Bereiche (evtl.
Fußgängerzone)

— Parkraumkonzept (evtl.

Parkhäuser)

ÖPNV-Knotenpunkte
Regional- / Fernverkehr der
Deutschen Bahn AG
Fußgängerzone
differenziertes
Parkraumkonzept /
Parkraumbewirtschaftung
Parkleitsystem

Darstellung: GMA 2019

86 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Teil A- Grundlagen und Steuerungsregeln

Teil B- 1
Stadtbezirk Innenstadt

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

88

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Inhaltsverzeichnis Seite
1 Stadtbezirk Innenstadt 90
1.1 Wesentliche Strukturdaten 90
1.2 Einzelhandelssituation 91
1.2.1 Überblick und Veränderungen 91
1.2.2 Kennziffern 94
1.3 Zentren- und Standortstruktur 96
1.3.1 Zentrale Versorgungsbereiche 97
1.3.3 Nahversorgungslagen 104
1.3.4 Sonstige Lagen 104
1.3.5 Sonderstandorte des großflächigen, nicht zentrenrelevanten
Einzelhandels 105
1.4 Nahversorgungssituation 105
1.5 Fazit und Entwicklungsperspektiven 109
1.6 Zentrenpässe 110
1.6.1 City 112
1.6.2 Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt, Eigelstein / Neusser
Straße 124
1.6.3 Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner
Straße 130
1.6.4 Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit 136
1.6.5 Nahversorgungszentrum Venloer Straße, Innenstadt 140
1.6.6 Nahversorgungszentrum Aachener Straße, Innenstadt 144
1.6.7 Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / Barbarossaplatz 150
1.6.8 Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt 154
1.8 Wochenmärkte 159
1.8.1 Altstadt-Nord, Apostelnkloster 159
1.8.2 Altstadt-Nord, Rudolfplatz 160
1.8.3 Altstadt-Nord, Rudolfplatz, Biomarkt 161
1.8.4 Altstadt-Süd, Severinskirchplatz 162
1.8.5 Neustadt-Nord, Sudermanplatz 163
1.8.6 Neustadt-Nord, Neusser Platz (Ökomarkt) 164
1.8.7 Neustadt-Süd, Clodwigplatz 165
1.8.8 Deutz, Deutzer Freiheit 166
Abbildung 1.1: Zentralität im Stadtbezirk 95
Abbildung 1.2: Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels 106
Karte 1.1: Zentren- und Standortstruktur 101
Karte 1.2.1: Nutzungsstruktur City-Ost 113

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Karte 1.2.2:
Karte 1.2.3:
Karte 1.3:

Karte 1.4:

Karte 1.5:
Karte 1.6:

Karte 1.7:

Karte 1.8:

Karte 1.9:

Tabelle 1.1:
Tabelle 1.2:
Tabelle 1.3:
Tabelle 1.4:
Tabelle 1.5:

Tabelle 1.6:

Übersicht 1.1:
Übersicht 1.2:

Nutzungsstruktur City-Nord
Nutzungsstruktur City-Süd

Nutzungsstruktur Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt,
Eigelstein / Neusser Straße

Nutzungsstruktur Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Seve-
rinstraße / Bonner Straße

Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Freiheit

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Venloer Straße,
Innenstadt

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Aachener Straße,
Innenstadt

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz /
Barbarossaplatz

Nutzungsstruktur Nahversorgungszentrum Hohe Pforte /
Waidmarkt

Einwohnerentwicklung, -prognose und Kaufkraftindex
Einzelhandelsbestand im Stadtbezirk
Verkaufsflächenbestand im Stadtbezirk nach Lagen
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

Einzelhandelsbestand in den zentralen Versorgungsbereichen im
Stadtbezirk

Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk

Zentren- und Standortstruktur im Stadtbezirk
Lebensmittelversorgung im Stadtbezirk

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

89

115
117

125

131
137

141

145

151

155

90
92
93
96

103
104

97
107

90 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1 Stadtbezirk Innenstadt
1.1 Wesentliche Strukturdaten

Der Stadtbezirk Innenstadt umfasst fünf Stadtteile (siehe unten) und zählt derzeit rd.
126.410 Einwohner (Stand: 31.12.2016). Im Bezirk liegen das historische Zentrum von
Köln (Altstadt / Süd, Altstadt / Nord) mit derzeit rd. 36 % aller Einwohner sowie die an-
grenzenden Stadtteile bis an den linksrheinischen Eisenbahnring und Teile des Inneren
Grüngürtels (Neustadt / Süd, Neustadt / Nord) mit rd. 52 % aller Einwohner. Rechts-
rheinisch gehört der Stadtteil Deutz mit rd. 15.280 Einwohnern (12 % der Einwohner)
zum Stadtbezirk. Dabei weist der Bezirk Innenstadt auf einer Fläche von 16,4 km? mit
ca. 7.700 Einwohnern je km? auch die höchste Bevölkerungsdichte der neun Kölner
Stadtbezirke auf.

Tabelle 1.1: Einwohnerentwicklung, -prognose und Kaufkraftindex
Einwohnerentwicklung* Einwohnerprognose**
Stadtteil / Stadtbezirk ände- Verände-
2007 2016 en 2025 |rungin % zu
gin® 2016
1 Innenstadt gesamt 121.905 126.407 +3,7 137.900 +9,1
101 Altstadt / Süd 26.291 27.199 +3,5 29.400 +8,1
102 Neustadt / Süd 35.824 37.933 +5,9 41.800 + 10,2
103 Altstadt / Nord 17.351 17.935 + 3,4 18.900 +5,4
104 Neustadt / Nord 27.317 28.057 +2,7 30.200 + 7,6
105 Deutz 15.122 15.283 +1,1 17.600 + 15,2
Stadt Köln 999.177 1.074.286 +75 1.144.000 +6,55
einzelhandelsrelevanter
Kaufkraftindex 2016 |Bundesdurchschnitt = 100
- Bezirk Innenstadt - überdurchschnittlich (116,7)
- Stadt Köln - überdurchschnittlich (108,5)
* Stadt Köln, Stand jeweils 31.12., ** Stadt Köln, kleinräumige Bevölkerungsprognose,
”** GfK 2016, GMA-Zusammenstellung 2020

Zwischen den Jahren 2007 und 2016 ist für den Bezirk eine positive Einwohnerentwick-
lung festzustellen (+ 3,7 %). Damit liegt der Stadtbezirk leicht unter der gesamtstädti-
schen Einwohnerentwicklung (+ 7,5 %). Die stärkste Einwohnerzunahme wies hierbei
der Stadtteil Neustadt / Süd (+ 5,9 %) auf. Aber auch für die Stadtteile Altstadt / Süd

(+ 3,5 %), Altstadt / Nord (+ 3,4 %), Neustadt / Nord (+ 2,7 %) und Deutz (+ 1,1 %) ist
ein Einwohnerwachstum festzuhalten. Auch künftig ist in allen Stadtteilen des Bezirks
Innenstadt von einer positiven Einwohnerentwicklung auszugehen. Gemäß der klein-
räumigen Einwohnerprognose der Stadt Köln wird die Einwohnerzahl zwischen 2016
und 2025 im Bezirk um rd. 9,1 % auf insgesamt knapp 138.000 Einwohner ansteigen.
Über den Zeithorizont 2025 hinaus sind weitere Großwohnprojekte wie z. B. im Kontext
der Quartiersentwicklung Deutzer Hafen geplant.

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln 91
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

1.2 Einzelhandelssituation
1.2.1 Überblick und Veränderungen

Im Stadtbezirk Innenstadt waren zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 2.165 Betriebe
des Einzelhandels mit einer Gesamtverkaufsfläche von 457.685 m? ansässig. Diese
Betriebe erwirtschaften eine Umsatzleistung von rd. 2.165,9 Mio. € / p. a. (vgl. Tabelle
1.2). Seit 2008 weist der Bezirk eine rückläufige Verkaufsflächenentwicklung auf (rd.

- 45.070 m?). Differenziert nach Branchenbereichen ist folgendes festzuhalten:

" Auf den kurzfristigen Bedarfsbereich entfallen rd. 35 % der Betriebe, rd. 19 % der
Verkaufsfläche und rd. 24 % des Umsatzes. Das Sortiment Lebensmittel und Re-
formwaren wird überwiegend durch zwei Verbrauchermärkte', 20 Supermärkte (inkl.
drei Biomärkte) sowie 15 Discounter geführt. Im Vergleich zu 2008 ist ihr Anteil so-
wohl absolut als auch prozentual deutlich gestiegen (+ 9.345 m? Verkaufsfläche bzw.
+ 12 %). Dies ist insbesondere auf die Neueröffnung eines Rewe Verbrauchermark-
tes am Salierring (Barbarossaplatz) mit 4.500 m? Verkaufsfläche zurückzuführen.
Demgegenüber sind insbesondere im Bereich Gesundheit / Körperpflege mehrere
Schlecker-Filialen in Folge der betriebsbedingten Insolvenz des Anbieters weggefal-
len.

" Der mittelfristige Bedarfsbereich umfasst rd. 29 % der Betriebe, die auf ca. 47 %
der Gesamtverkaufsfläche in der Innenstadt rd. 44 % des Gesamtumsatzes im Bezirk
erwirtschaften. Damit entfällt knapp die Hälfte der Verkaufsfläche auf diese Waren-
gruppe und unterstreicht die Bedeutung der City als oberzentralen Einkaufsstandort
v.a. für Bekleidung und Schuhe. Im Vergleich dazu fallen die Durchschnittswerte für
die restlichen Stadtbezirke 2 -— 9 sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betriebe (ca. 13 —
14 %) als auch der Verkaufsfläche (ca. 11 — 12 %) und des Umsatzes (ca. 11 —

12 %) deutlich geringer aus. Im mittelfristigen Bedarfsbereich hat im Bezirk gesamt
eine Abnahme der Verkaufsfläche um - 24.865 m? bzw. - 10 % stattgefunden. Ein
nennenswerter Verkaufsflächenrückgang fand vor allem in den Sortimenten Bücher
(Schließung der Filiale Mayersche Buchhandlung in der Schildergasse mit 4.300 m?
Verkaufsfläche) und Spielwaren (u. a. Schließung des Fachmarktes Spielkauf) statt,
während die Rückgänge in den Sortimenten Bekleidung / Wäsche (- 4 %) und Schu-
he / Lederwaren (- 2 %) moderater ausfielen.

" Auf den langfristigen Bedarfsbereich entfallen rd. 36 % der Anbieter und rd. 35 %
der Verkaufsfläche sowie rd. 33 % des Umsatzes. Einen hohen Verkaufsflächenan-
teil machen hierbei die Sortimente Einrichtungsbedarf, Sportartikel / Camping, Elekt-
rowaren sowie Hausrat / Glas / Porzellan aus. Seit 2008 hat sich die Verkaufsfläche
jedoch deutlich reduziert (- 31.350 m? bzw. - 16 %), was insbesondere mit dem
Rückgang im innenstadtuntypischen Sortiment Bau- und Heimwerkerbedarf
(- 15.695 m? Verkaufsfläche, v. a. Bauhaus Barbarossaplatz) sowie bei Elektrowaren
(- 9.325 m? Verkaufsfläche, v. a. Schließung ProMarkt mit ca. 4.700 m? Verkaufsflä-
che) und kleinteiligen Veränderungen zu begründen ist. Nachträglich zur Erhebung
haben mit Saturn auf der Hohe Straße und Decathlon im DuMont Carre (jetzt:
Quincy) zwei weitere großflächige Anbieter in diesem Bedarfsbereich in der City er-
öffnet, welche eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 10.000 m? auf sich vereinen und
folglich den Verkaufsflächenrückgang im langfristigen Bedarfsbereich als Folge der
genannten Betriebsschließungen nicht vollumfänglich kompensieren können.

! Der Standa Verbrauchermarkt hat zwischenzeitlich geschlossen.

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

92

Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1.2: Einzelhandelsbestand im Stadtbezirk
i Betriebe Verkaufsfläche Umsatz p. a.
Branche / Bedarfsbereich
abs. in % in m? in % in Mio. € in %

Einzelhandel insgesamt 2.165 100,0 | 457.685 100,0 2.188,3 | 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 753 34,8 86.440 18,9 521,4 23,8
Lebensmittel und Reformwaren 559 25,8 62.175 13,6 339,4 15,5
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 133 6,1 18.550 4,1 156,9 72
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 61 2,8 5.715 1,2 25,0 1,1
mittelfristiger Bedarf insgesamt 637 29,4 | 212.715 46,5 954,8 43,6
Bücher 40 1,8 8.720 1,9 72,5 3,3
Spielwaren / Hobbyartikel 58 2,7 7.365 1,6 43,9 2,0
Bekleidung / Wäsche 427 19,7 | 168.620 36,8 726,4 33,2
Schuhe / Lederwaren 112 5,2 28.010 6,1 111,9 5,1
langfristiger Bedarf insgesamt 775 35,8 | 158.530 34,6 712,2 32,5
Uhren / Schmuck 162 7,5 8.405 1,8 93,1 4,3
Elektrowaren 115 5,3 27.810 6,1 221,2 10,1
Foto / Optik 75 3,5 4.995 1,1 45,5 2,1
Sportartikel / Camping 62 2,9 30.805 6,7 128,0 6,4
Hausrat / Glas / Porzellan 115 5,3 23.025 5,0 70,9 3,2
Einrichtungsbedarf 224 10,3 59.830 13,1 139,1 6,4
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 22 1,0 3.660 0,8 14,6 0,7

Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Tabelle 1.3:

Verkaufsflächenbestand im Stadtbezirk nach Lagen

zentrale . rn Stadtbezirk
Branche / Bedarfsbereich Versorgungsbereiche Seusuikp Laer insgesamt
in m? in % in m? in % in m? in %

Einzelhandel insgesamt 411.260 89,9 46.425 10,1 457.685 100,0
kurzfristiger Bedarf insgesamt 73.235 84,7 13.205 15,3 86.440 100,0
Lebensmittel und Reformwaren 50.995 82,0 11.180 18,0 62.175 100,0
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 17.620 95,0 930 5,0 18.550 100,0
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 4.620 80,8 1.095 19,2 5.715 100,0
mittelfristiger Bedarf insgesamt 206.890 97,3 5.825 2,7 212.715 100,0
Bücher 7.990 91,6 730 8,4 8.720 100,0
Spielwaren / Hobbyartikel 6.345 86,2 1.020 13,8 7.365 100,0
Bekleidung / Wäsche 165.210 98,0 3.410 2,0 168.620 100,0
Schuhe / Lederwaren 27.345 97,6 665 2,4 28.010 100,0
langfristiger Bedarf insgesamt 131.135 82,7 27.395 17,3 158.530 100,0
Uhren / Schmuck 7.910 94,1 495 5,9 8.405 100,0
Elektrowaren 25.865 93,0 1.945 7,0 27.810 100,0
Foto / Optik 4.780 95,7 215 4,3 4.995 100,0
Sportartikel / Camping 23.200 75,3 7.605 24,7 30.805 100,0
Hausrat / Glas / Porzellan 21.695 94,2 1.330 5,8 23.025 100,0
Einrichtungsbedarf 46.940 78,5 12.890 21,5 59.830 100,0
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 745 20,4 2.915 79,6 3.660 100,0

Erhebung: GMA 2017 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

93

94 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Die Einzelhandelsverteilung nach Lagen und Bedarfsbereichen zeigt, dass sich ins-
gesamt die erfasste Verkaufsfläche fast vollständig auf zentrale Versorgungsbereiche
konzentriert. Im Stadtbezirk wird kein Sonderstandort ausgewiesen (vgl. Tabelle 1.3 und
Kapitel 1.3.4):

" Der kurzfristige Bedarfsbereich ist mit rd. 85 % überwiegend in den zentralen Ver-
sorgungsbereichen vertreten, jedoch besteht mit ca. 15 % auch ein größerer Ver-
kaufsflächenanteil in den sonstigen Lagen. Damit erfolgt die Grundversorgung im
Stadtbezirk Innenstadt zu einem Großteil innerhalb der zentralen Versorgungsberei-
che, jedoch auch wohnungsnah in den sonstigen, zumeist städtebaulich integrierten
Lagen. Insbesondere bei Lebensmitteln und Reformwaren (rd. 18 %) und Blumen /
Schreibwaren / Zeitungen (rd. 19 %) ist ein nennenswerter Verkaufsflächenanteil
auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche vertreten, während Gesundheits-
/ Körperpflegeartikel fast vollständig in den zentralen Versorgungsbereichen kon-
zentriert sind (rd. 95 %).

" Im mittelfristigen Bedarfsbereich entfällt der Verkaufsflächenschwerpunkt mit über
97 % deutlich auf die zentralen Versorgungsbereiche. In den sonstigen Lagen sind
lediglich knapp 3 % der Verkaufsflächen ansässig. Die höchste Konzentration auf
zentrale Versorgungsbereiche ist mit 98 % bei Bekleidung / Wäsche gegeben. Ein
ähnlich hoher Wert ist bei Schuhe / Lederwaren (knapp 98 %) vorhanden, während
Bücher (rd. 92 %) und Spielwaren / Hobbyartikel (rd. 86 %) auch tiw. außerhalb der
Zentren angeboten werden.

" Mitrd. 83 % der Verkaufsfläche liegt der Großteil des langfristigen Bedarfsberei-
ches ebenfalls in zentralen Versorgungsbereichen, wenngleich der Anteil in den
sonstigen Lagen mit rd. 17 % unter den drei Bedarfsgruppen am höchsten ausfällt.
Typische zentrenrelevante Sortimente wie Uhren / Schmuck (rd. 94 %), Elektrowaren
(rd. 93 %), Foto / Optik (rd. 96 %) sowie Hausrat / Glas / Porzellan (rd. 94 %) sind —
den städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechend - fast ausschließlich den zentra-
len Versorgungsbereichen zugeordnet. Größere Verkaufsflächenanteile in den sons-
tigen Lagen erreichen die Sortimente Sportartikel / Camping (rd. 25 %), Einrich-
tungsbedarf (rd. 22 %) sowie bau- / gartenmarktspezifische Sortimente (rd. 80 %).

1.2.2 Kennziffern

Die Zentralitätskennziffer dient der Bewertung der Versorgungsbedeutung des Einzel-
handels im Bezirk Innenstadt. Die einzelhandelsrelevante Zentralität zeigt hierbei das
Verhältnis zwischen Umsatz und einzelhandelsbezogener Kaufkraft der Bevölkerung.?

Insgesamt weist der Bezirk Innenstadt aufgrund des City-Einzelhandels eine deutlich
überdurchschnittliche Einzelhandelszentralität von 266 auf. Insbesondere in den Bran-
chen des mittelfristigen Bedarfs erzielt die Kölner Innenstadt eine hohe Einzelhan-
delszentralität (779). Innerhalb des mittelfristigen Bedarfsbereiches wiederum werden
die höchsten Zentralitätswerte in den Branchen Bekleidung / Wäsche (1.005) sowie Bü-
cher (692) erzielt. Auch im langfristigen Bedarfsbereich ist die Zentralität mit 234 ins-
gesamt als überdurchschnittlich zu bewerten, wobei insbesondere die Sortimente Uhren
/ Schmuck (1.052), Sportartikel / Camping (598), Hausrat / Glas / Porzellan (516) sowie

2 Werte über 100 kommen zustande, wenn mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird, als Kaufkraft im Bezirk
vorhanden ist, d. h., der lokale Einzelhandel bindet die Kaufkraft der Wohnbevölkerung im hohen Maße und ge-
neriert Zuflüsse aus dem Umland bzw. den anderen Kölner Stadtbezirken. Werte unter 100 weisen entspre-
chend auf einen Kaufkraftabfluss hin. [später in Glossar]

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln 95
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Foto / Optik (400) herausstechen. Auch im kurzfristigen Bedarfsbereich wird eine
überdurchschnittliche Zentralität (132) erzielt (Wochenmärkte nicht mit berücksichtigt).
Hier ist die höchste Zentralität bei Gesundheits- / Körperpflegeartikeln mit 263 festzu-
halten.

Abbildung 1.1: Zentralität im Stadtbezirk

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«© Zentralität Bezirk + © Zentralität Bezirke 2-9

Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

In Bezug auf die Verkaufsflächenausstattung im Bezirk je 1.000 Einwohner wird deut-
lich, dass die Innenstadt insbesondere aufgrund der City mit 3.621 m? eine deutlich
überdurchschnittliiche Ausstattung aufweist. Auch hier ist vor allem die sehr gute Aus-
stattung im mittelfristigen Bedarfsbereich zu nennen (1.683 m?) und hier insbesondere
bei Bekleidung / Wäsche (1.334 m?). Aber auch im langfristigen Bedarfsbereich ist die
Verkaufsflächenausstattung je 1.000 Einwohner mit 1.254 m? mehr als doppelt so hoch
wie in den Bezirken 2 - 9. Bemerkenswert ist auch die gute Ausstattung im kurzfristigen
Bedarfsbereich und hier insbesondere bei Lebensmitteln und Reformwaren. Der Bezirk
erzielt mit einer durchschnittlichen Ausstattung von 492 m? je 1.000 Einwohnern bei Le-
bensmitteln und Reformwaren einen deutlich höheren Wert als der Durchschnittswert
der Bezirke 2 - 9 (353 m? je 1.000 Einwohner).

Gegenüber dem Jahr 2008 ist eine rückläufige Entwicklung im mittel- und langfristigen
Bedarfsbereich festzustellen, während der kurzfristige Bedarfsbereich noch deutlich zu-
gelegt hat, hier insbesondere bei Lebensmitteln und Reformwaren (+ 75 m? Verkaufsflä-
che je 1.000 Einwohner). Hier wird erkennbar, dass auch die zentralen Innenstadtlagen
für Betreiber mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment zunehmend attraktiver wer-
den, was auch damit zusammenhängt, dass Lebensmittelhändler und Drogerieketten fast
als einzige Betreiber im stationären Einzelhandel in Deutschland in den letzten Jahren
noch deutliche Umsatzzuwächse generieren konnten, sodass sie sich die 1a und 1b La-
gen in den Innenstädten leisten können. Demgegenüber war der Rückgang je 1.000 Ein-
wohner besonders bei bau- / gartenmarktspezifischen Sortimenten (- 121 m? Verkaufsflä-
che, v. a. Schließung Bauhaus Barbarossaplatz), Büchern (- 82 m? Verkaufsfläche, v. a.
Schließung der Mayersche Buchhandlung in der Schildergasse mit 4.300 m? Verkaufsflä-
che), Elektrowaren (- 68 m? Verkaufsfläche, Ausstattung zwischenzeitlich mit der Saturn-

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

96 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Eröffnung in der Hohe Straße jedoch wieder gestiegen) sowie Spielwaren / Hobbyartikel
(- 43 m? Verkaufsfläche, u. a. Schließung Spielkauf, Music Store). Auch im mittel- und
langfristigen Bedarfsbereich sind jedoch zum Teil auch noch Verkaufsflächenzuwächse
zu verzeichnen, so bei Uhren / Schmuck (+ 15 m? Verkaufsfläche) und Hausrat / Glas /
Porzellan (+ 34 m? Verkaufsfläche). Daneben wird allgemein ersichtlich, dass die höchs-
ten sortimentsspezifischen Verkaufsflächenrückgänge, in den Warengruppen zu ver-
zeichnen sind, welche die höchsten Umsatzanteile im Onlinehandel aufweisen (z. B. Bü-
cher, Spielwaren, Elektrowaren).

Tabelle 1.4: Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner im Stadtbezirk

® Bezirk Innenstadt ® Bezirk 2-9
Branche / Bedarfsbereich 2008 2017 2017
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m?
Einzelhandel insgesamt 3.905 3.621 1.116
kurzfristiger Bedarf insgesamt 599 684 417
Lebensmittel und Reformwaren 417 492 353
Gesundheits- / Körperpflegeartikel 146 147 45
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen 36 45 19
mittelfristiger Bedarf insgesamt 1.845 1.683 134
Bücher 151 69 9
Spielwaren / Hobbyartikel 101 58 18
Bekleidung / Wäsche 1.371 1.334 90
Schuhe / Lederwaren 223 222 17
langfristiger Bedarf insgesamt 1.461 1.254 564
Uhren / Schmuck 51 66 5
Elektrowaren 288 220 48
Foto / Optik 54 40 9
Sportartikel / Camping 257 244 29
Hausrat / Glas / Porzellan 148 182 47
Einrichtungsbedarf 511 473 231
bau- / gartenmarktspez. Sortimente 150 29 196

Darstellung: GMA 2020 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)

1.3  Zentren- und Standortstruktur

Die Zentren- und Standortstruktur im Stadtbezirk Innenstadt ist in der nachfolgenden
Übersicht sowie in Karte 1.1 dargestellt.

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Stadtentwicklung Köln 97
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

Übersicht 1.1: Zentren- und Standortstruktur im Stadtbezirk

zentrale Versorgungsbereiche

Zentrum Bezeichnung

City - City

Bezirksteilzentrum - Südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner Straße
- Nördliche Innenstadt, Eigelstein / Neusser Straße

Stadtteilzentrum - Deutz, Deutzer Freiheit

Nahversorgungszentrum |- Hohe Pforte / Waidmarkt

- Zülpicher Platz / Barbarossaplatz
- Aachener Straße, Innenstadt
- Venloer Straße, Innenstadt

geplante zentrale Versorgungsbereiche
Stadtteilzentrum - Deutz, Deutzer Hafen
Darstellung: GMA 2020

1.3.1 Zentrale Versorgungsbereiche

In der Innenstadt werden folgende Zentren als zentrale Versorgungsbereiche defi-
niert:

" Das Hauptzentrum bildet die City, welche die Haupteinkaufslagen der Kölner Innen-
stadt sowie ihre Nebenlagen vom Rhein im Osten bis zu den Ringen im Westen um-
fasst. In südlicher Richtung wird sie durch die Straßenzüge Cäcilienstraße und Mar-
silstein / Schaafenstraße begrenzt. Entlang der Ringe erstreckt sich die City in südli-
cher Richtung vom Rudolfplatz ausgehend über den Habsburgerring und den Ho-
henstaufenring bis zum angrenzenden Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz /
Barbarossaplatz. In nördlicher Richtung bildet der S-Bahnhof Hansaring mit dem
nordöstlich anschließenden Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt die Begrenzung
der Kölner City. Das Versorgungsgebiet der City ist die Gesamtstadt. Da die City im
Wesentlichen die oberzentrale Versorgungsfunktion der Stadt Köln ausbildet, geht ihr
Einzugsbereich weit über das Kölner Stadtgebiet hinaus.

" Neben der Kölner City bestehen in der Nördlichen und Südlichen Innenstadt zwei
vollwertig ausgestattete Bezirksteilzentren, deren Versorgungsgebiete einen Groß-
teil des linksrheinischen Bezirks Innenstadt umfassen, sowie das Stadtteilzentrum
Deutz.

- Das Bezirksteilzentrum Nördliche Innenstadt erstreckt sich nördlich des
Hauptbahnhofs über den Eigelstein und die Neusser Straße bis zur Inneren Ka-
nalstraße sowie in westlicher Richtung über die Lagen zwischen der Eisen-
bahntrasse, Eigelstein, Hansaring und Ebertplatz.

- Das Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt erstreckt sich südlich der Haupt-
verkehrsachse Perlengraben / Severinsbrücke entlang der Severinstraße, dem
Chlodwigplatz und der Bonner Straße bis zur Eisenbahnunterführung. Vom
Chlodwigplatz ausgehend sind die angrenzenden, insbesondere in westlicher
Richtung entlang der Merowinger Straße liegende Geschäfte ebenfalls dem Be-
zirksteilzentrum Südliche Innenstadt zuzuordnen.

- Das Stadtteilzentrum Deutz umfasst den historisch gewachsenen Einzelhan-
delsbesatz entlang der Deutzer Freiheit. Das Zentrum wird im Osten durch die
Hauptverkehrsachse Gotenring / Justinianstraße und im Westen durch den Brü-

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

98 Stadtentwicklung Köln
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)

ckenkopf der Deutzer Brücke begrenzt. Das Stadtteilzentrum Deutz übernimmt
Versorgungsfunktionen für den gesamten Stadtteil Deutz.

-  Perspektivisch soll der südliche Siedlungsbereich des Stadtteils Deutz von dem
geplanten Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen versorgt werden. Im Bereich
des Deutzer Hafens, am südöstlichen Rand des rechtsrheinischen Innenstadtbe-
reichs gelegen, ist die Entwicklung eines neuen Quartiers für rd. 6.900 Menschen
geplant. Des Weiteren sollen auf dem 37,7 Hektar großen Areal Büros für rd.
6.000 Arbeitsplätze und sonstige Nutzungen entstehen. Zur Sicherung der Ver-
sorgung erfolgt perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz,
Deutzer Hafen auf der östlichen Hafenseite. Mit Blick auf die Funktionszuweisung
als Stadtteilzentrum können künftig ein oder zwei Lebensmittelmärkte, ein Droge-
riemarkt sowie ergänzende Einzelhandelsgeschäfte und Komplementärnutzun-
gen im zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden (vgl. Kriterienkatalog
zur Definition der Zentrenstruktur).

=" Des Weiteren werden im Bezirk Innenstadt vier Nahversorgungszentren ausge-
wiesen. Diese liegen an den Ausfallstraßen im Westen des Stadtbezirks bzw. südlich
angrenzend an die Kölner City.

- Das Nahversorgungszentrum Hohe Pforte / Waidmarkt umfasst die Baublö-
cke entlang der Hohe Straße und Hohe Pforte südlich der Cäcilienstraße, die im
Zuge der Neustrukturierung des Quartiers rund um das leergezogene Polizeiprä-
sidium am Waidmarkt als Wohnquartier entwickelt wurde. Durch die trennende
Wirkung der Cäcilienstraße ist eine Zuordnung dieses Bereiches zur City nicht
gegeben. Das Versorgungsgebiet dieses Nahversorgungszentrums erstreckt sich
über das Cäcilien-Viertel, das Georgs-Viertel, das Kapitol-Viertel sowie angren-
zende Siedlungsbereiche des Pantaleons-Viertels.

- Das Nahversorgungszentrum Zülpicher Platz / Barbarossaplatz grenzt süd-
lich am Hohenstaufenring an die City an. Es umfasst den Zülpicher Platz mit den
angrenzenden Lagen an der Zülpicher Straße und den Hohenstaufenring einschl.
Barbarossaplatz sowie den Einzelhandelsbesatz an der Luxemburger Straße bis
zur Hochstadenstraße. Aufgrund der umfangreichen Nahversorgungsfunktion mit
mehreren Supermärkten und einem Discounter ist eine Zuordnung zur City je-
doch nicht mehr gegeben. Das Versorgungsgebiet dieses Nahversorgungszent-
rums erstreckt sich über das Studenten-Viertel, das Rathenau-Viertel, das Süd-
bahnhof-Viertel sowie das Volksgarten-Viertel. Darüber hinaus werden auch die
angrenzenden Einwohner des Komponisten-Viertels, des Mauritius-Viertels und
des Pantaleons-Viertels teilweise durch das Nahversorgungszentrum versorgt.

- Das Nahversorgungszentrum Aachener Straße erstreckt sich im Wesentlichen
entlang der Aachener Straße westlich des Willy-Millowitsch-Platzes und der
Brabanter Straße bis zur Eisenbahntrasse am Grüngürtel. Der Einzelhandel in
diesem Bereich beschränkt sich auf nahversorgungsrelevante Betriebe, unter-
scheidet sich dabei deutlich vom Geschäftsbesatz der angrenzenden City-
Bereiche und wird durch kulturelle Einrichtungen (Theater) und Gastronomie er-
gänzt. Das Versorgungsgebiet des Zentrums Aachener Straße erstreckt sich auf
die jeweils angrenzenden Siedlungsbereiche des Apostel-Viertels, des Belgi-
schen-Viertels, des Komponisten-Viertels und des Mauritius-Viertels.

- Das Nahversorgungszentrum Venloer Straße umfasst den entlang der Venloer
Straße vom Friesenplatz in nordwestlicher Richtung verlaufenden Einzelhandels-
besatz bis zur Eisenbahnunterführung einschließlich der angrenzenden Lagen in
der Bismarckstraße und Spichernstraße. Vom Einzelhandelsbesatz am Friesen-
platz mit einem Schwerpunkt im mittelfristigen Bedarfsbereich (v. a. Weingarten

Teil B - 1 Stadtbezirk Innenstadt

Beratungsverlauf (24)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.04.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.04.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Entscheidung
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
1538/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.10.2022
Erstellt
22.05.2020 10:22