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3474/2021

Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021

Mitteilung Ausschuss 02.11.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 22.11.2021, TOP 2.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/342 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2021 
 3474/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 22.11.2021 
 
Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021 
Mit Beschluss des Digitalisierungsausschusses (TOP 6.4) vom 4. Oktober 2021 wird die Verwaltung 
gebeten, sich als Pilot-Stadt zur Umsetzung des Pilotprojektes “An- und Ummeldung des Wohnsitzes” 
nach OZG zu beteiligen bzw. sich zur Verfügung zu stellen (gemäß: https://ozg.kdn.de/ozg-
leistungen/details/ummeldung-10124). 
1. Zusätzlich wird die Stadt gebeten zu prüfen ob der wahlweise Einsatz des elektronischen Perso-
nalausweises im Zuge des Prozesses sowie der Einsatz eines Online/Video-Ident Verfahren er-
möglicht werden kann (Bsp. Postident) oder etwaige andere Authentifizierungsverfahren sinnvoll 
genutzt werden können, z.B. Nutzerkonto BUND und ELSTER. 
2. Die Stadt soll ggfs. prüfen ob die inhaltliche Umsetzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben 
möglich ist oder eine entsprechende Adaption notwendig ist. 
3. Eine frühzeitige Anbindung / Integration in das IDunion Projekt der Stadt Köln sollte angestrebt 
werden und sollte – wenn möglich – zu einem ggf. späteren Zeitpunkt der Umsetzung berücksich-
tigt werden.  
Zusätzlich bitten die Fraktionen die Stadt, sich auch frühzeitig in den architektonischen Rahmen der 
EfA-Leistungen einzubringen, um eine effiziente Nachnutzung in Köln zu ermöglichen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Melderechtliche Angelegenheiten wie die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes basieren auf Bun-
desrecht sowie zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit auf – zum Teil sehr engen – Vorgaben 
des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Gerade in diesem Rechtsbereich müssen die hohen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Datensi-
cherheit und die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen wie auch die Verknüpfung ver-
schiedener Rechtsbereiche, etwa Sorgerechtsklärung bei Minderjährigen, berücksichtigt werden. So 
muss bei einem Umzug nicht nur die Anmeldung des Wohnsitzes vollzogen werden, sondern es müs-
sen auch die Daten auf dem Chip des Personalausweises angepasst werden. Darüber hinaus ist auf-
grund der bundes- und landesspezifischen Vorgaben zum Bundesmeldegesetz eine persönliche Vor-
sprache – trotz städtischer Bemühungen um eine Lockerung der Regelungen – (bisher) vorgegeben. 
Die Entscheidung darüber, welche technischen Möglichkeiten den Bürger*innen an Stelle einer per-
sönlichen Vorsprache angeboten werden dürfen, obliegt insofern nicht der Stadt Köln 
Die Verwaltung arbeitet mit Blick auf die Lebenswirklichkeit der Bürger*innen vor Ort auf verschiede-
nen Ebenen daran, etwa über den Deutschen Städtetag, die rechtlichen Vorgaben im Sinne einer 
Nutzer*innen-fokussierten Prozessoptimierung weiterzuentwickeln, um eine möglichst integrierte Lö-

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sung zu erreichen. 
Geplant ist, einen Online-Service für die An- und Ummeldung eines Wohnsitzes zu erarbeiten und 
anzubieten. Erste Überlegungen hierzu wurden bereits von den beteiligten städtischen Dienststellen 
und externen Firmen erarbeitet. 
Die Stadt Köln beteiligt sich aktiv an den Themenfeldworkshops des Kompetenzzentrums Digitalisie-
rung im KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister), die im Rahmen des Onlinezugangsgeset-
zes die Rolle des kommunalen Themenfeld-Koordinators für das Land Nordrhein-Westfalen wahr-
nimmt. Hierbei liegt der Fokus darauf, dass die Lösungen medienbruchfrei, unter Anbindung eines 
sicheren Authentifizierungsverfahrens mit der Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung (sofern erfor-
derlich) zum Einsatz kommen können. 
In der angesprochenen Arbeitsgruppe „Ummeldung“ ist die Stadt Köln sowohl mit fachlichem als auch 
mit IT-Personal vertreten, um eine mögliche Nachnutzung umfassend prüfen zu können. Zeitglich ist 
die Verwaltung mit dem Hersteller des städtischen Einwohnerfachverfahrens im Gespräch, um ein für 
die Bürger*innen bestmögliches Ergebnis erzielen zu können. 
 
Für die oben dargestellten Prüfaufträge gilt konkret: 
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) werden zum 1. 
November 2021 elektronische Anmeldungen rechtlich möglich sein; allerdings müssen die techni-
schen Details für die sichere Datenübertragung der persönlichen Daten eines Antragstellenden zwi-
schen der Wegzugs- und der Zuzugsmeldebehörde noch geklärt werden. 
Bislang sehen die gesetzlichen Regelungen im Bundesmeldegesetz für die Identitätsfeststellung des 
Antragstellenden die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, der eID-Karte oder den 
elektronischen Aufenthaltstitel vor, alternativ außerdem eine Authentifizierung mittels absenderbestä-
tigter De-Mail. 
Darüber hinaus plant die Stadt Köln, das Servicekonto.NRW zu nutzen, für das – gemäß Rückmel-
dung des KDN – unter anderem die Einbindung der Elster-Identität vorgesehen ist. 
Die rechtlichen oder technischen Entwicklungen zum Beispiel mit Blick auf die Einführung eines Onli-
ne-Ausweises oder die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ 
werden von den beteiligten Dienststellen im Blick behalten und bei den Planungen zur Ausweitung 
der Online-Services berücksichtigt. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

22.11.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3474/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.11.2021
Erstellt
30.09.2021 15:48