3474/2021
Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/342 Vorlagen-Nummer 02.11.2021 3474/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 22.11.2021 Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021 Mit Beschluss des Digitalisierungsausschusses (TOP 6.4) vom 4. Oktober 2021 wird die Verwaltung gebeten, sich als Pilot-Stadt zur Umsetzung des Pilotprojektes “An- und Ummeldung des Wohnsitzes” nach OZG zu beteiligen bzw. sich zur Verfügung zu stellen (gemäß: https://ozg.kdn.de/ozg- leistungen/details/ummeldung-10124). 1. Zusätzlich wird die Stadt gebeten zu prüfen ob der wahlweise Einsatz des elektronischen Perso- nalausweises im Zuge des Prozesses sowie der Einsatz eines Online/Video-Ident Verfahren er- möglicht werden kann (Bsp. Postident) oder etwaige andere Authentifizierungsverfahren sinnvoll genutzt werden können, z.B. Nutzerkonto BUND und ELSTER. 2. Die Stadt soll ggfs. prüfen ob die inhaltliche Umsetzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben möglich ist oder eine entsprechende Adaption notwendig ist. 3. Eine frühzeitige Anbindung / Integration in das IDunion Projekt der Stadt Köln sollte angestrebt werden und sollte – wenn möglich – zu einem ggf. späteren Zeitpunkt der Umsetzung berücksich- tigt werden. Zusätzlich bitten die Fraktionen die Stadt, sich auch frühzeitig in den architektonischen Rahmen der EfA-Leistungen einzubringen, um eine effiziente Nachnutzung in Köln zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Melderechtliche Angelegenheiten wie die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes basieren auf Bun- desrecht sowie zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit auf – zum Teil sehr engen – Vorgaben des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Gerade in diesem Rechtsbereich müssen die hohen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Datensi- cherheit und die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen wie auch die Verknüpfung ver- schiedener Rechtsbereiche, etwa Sorgerechtsklärung bei Minderjährigen, berücksichtigt werden. So muss bei einem Umzug nicht nur die Anmeldung des Wohnsitzes vollzogen werden, sondern es müs- sen auch die Daten auf dem Chip des Personalausweises angepasst werden. Darüber hinaus ist auf- grund der bundes- und landesspezifischen Vorgaben zum Bundesmeldegesetz eine persönliche Vor- sprache – trotz städtischer Bemühungen um eine Lockerung der Regelungen – (bisher) vorgegeben. Die Entscheidung darüber, welche technischen Möglichkeiten den Bürger*innen an Stelle einer per- sönlichen Vorsprache angeboten werden dürfen, obliegt insofern nicht der Stadt Köln Die Verwaltung arbeitet mit Blick auf die Lebenswirklichkeit der Bürger*innen vor Ort auf verschiede- nen Ebenen daran, etwa über den Deutschen Städtetag, die rechtlichen Vorgaben im Sinne einer Nutzer*innen-fokussierten Prozessoptimierung weiterzuentwickeln, um eine möglichst integrierte Lö- 2 sung zu erreichen. Geplant ist, einen Online-Service für die An- und Ummeldung eines Wohnsitzes zu erarbeiten und anzubieten. Erste Überlegungen hierzu wurden bereits von den beteiligten städtischen Dienststellen und externen Firmen erarbeitet. Die Stadt Köln beteiligt sich aktiv an den Themenfeldworkshops des Kompetenzzentrums Digitalisie- rung im KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister), die im Rahmen des Onlinezugangsgeset- zes die Rolle des kommunalen Themenfeld-Koordinators für das Land Nordrhein-Westfalen wahr- nimmt. Hierbei liegt der Fokus darauf, dass die Lösungen medienbruchfrei, unter Anbindung eines sicheren Authentifizierungsverfahrens mit der Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung (sofern erfor- derlich) zum Einsatz kommen können. In der angesprochenen Arbeitsgruppe „Ummeldung“ ist die Stadt Köln sowohl mit fachlichem als auch mit IT-Personal vertreten, um eine mögliche Nachnutzung umfassend prüfen zu können. Zeitglich ist die Verwaltung mit dem Hersteller des städtischen Einwohnerfachverfahrens im Gespräch, um ein für die Bürger*innen bestmögliches Ergebnis erzielen zu können. Für die oben dargestellten Prüfaufträge gilt konkret: Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) werden zum 1. November 2021 elektronische Anmeldungen rechtlich möglich sein; allerdings müssen die techni- schen Details für die sichere Datenübertragung der persönlichen Daten eines Antragstellenden zwi- schen der Wegzugs- und der Zuzugsmeldebehörde noch geklärt werden. Bislang sehen die gesetzlichen Regelungen im Bundesmeldegesetz für die Identitätsfeststellung des Antragstellenden die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, der eID-Karte oder den elektronischen Aufenthaltstitel vor, alternativ außerdem eine Authentifizierung mittels absenderbestä- tigter De-Mail. Darüber hinaus plant die Stadt Köln, das Servicekonto.NRW zu nutzen, für das – gemäß Rückmel- dung des KDN – unter anderem die Einbindung der Elster-Identität vorgesehen ist. Die rechtlichen oder technischen Entwicklungen zum Beispiel mit Blick auf die Einführung eines Onli- ne-Ausweises oder die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Stadt Köln am Förderprojekt „IDunion“ werden von den beteiligten Dienststellen im Blick behalten und bei den Planungen zur Ausweitung der Online-Services berücksichtigt. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3474/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.11.2021
- Erstellt
- 30.09.2021 15:48