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2158/2022

Sanierung Weichselring

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 22.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 18.08.2022, TOP 11.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 2158/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 
 
Sanierung Weichselring 
hier: mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 09.06.2022, TOP 11.1 
Die BV Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 07.09.2017 unter Top 9.1.3 dem Beschluss zur Bedarfs-
feststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens einstimmig zugestimmt und auf eine Vorlage im 
Verlauf des Vergabeverfahrens verzichtet. Ein Teil des Programms beinhaltete die Sanierung des 
Radweges am Weichselring, die jetzt umgesetzt wird und die Anwohner mit Sorgen beschäftigt. 
 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Schließt die Vorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Information durch die Verwaltung 
bei Fertigstellung des Vergabeverfahrens aus?“ 
 
Frage 1a: 
 
„Besteht die Möglichkeit die BV Chorweiler zu informieren, wenn größere Maßnahmen des Radweg- 
und Straßenbaus umgesetzt werden, damit eine Reaktion auf Bürgeranfragen möglich ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Information der politischen Gremien erfolgt bereits durch die üblichen Sachstandsmitteilungen im 
Rahmen des Beschlusscontrollings. Darüber hinausgehende Mitteilungen zum Vergabeverfahren sind 
nicht vorgesehen. 
 
Frage 2: 
 
„Die Beteiligung der Anlieger an Kosten des Wegebaues wurden vom Land NRW gestrichen, warum 
erhalten Anlieger eine Aufforderung zur Kostenbeteiligung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
hat am 03.05.2022 die geänderte Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge erlassen, wonach das Land 
den umlagefähigen Aufwand einer nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG unterfallenden beitragsfähigen 
Straßenausbaumaßnahme übernehmen will. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beschluss zur Bau-
maßnahme ab dem 1. Januar 2018 erfolgte. Bei der Straßenausbaumaßnahme im Weichselring wur-
de der Baubeschluss bereits am 7. September 2017 von der Bezirksvertretung Chorweiler im Rah-
men der Bedarfsfeststellung für die Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen gefasst. Eine 
Landesförderung kommt somit leider nicht in Betracht.

2 
 
 
Frage 3: 
 
„Wo kann man die Pläne der Sanierung einsehen und wann wird darüber informiert, dass sie online 
bereit stehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Pläne zur Maßnahme sind seit längerem zur Einsicht im städtischen Internetauftritt bereitgestellt 
(http://www.stadt-koeln.de/artikel/71725.). 
 
Eine allgemeine Information über die Bereitstellung der Pläne bzw. über ständige Aktualisierungen 
des städtischen Internetauftritts ist nicht vorgesehen. 
 
Mit dem üblichen Anliegerschreiben im Vorfeld der Baumaßnahme, welches in der Regel ca. zwei 
Wochen vor Baubeginn versandt wird, wird nochmals auf die bereitgestellten Pläne hingewiesen.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weichselring

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Details

Aktenzeichen
2158/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
22.07.2022
Erstellt
06.07.2022 10:25