2158/2022
Sanierung Weichselring
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3046 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 2158/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.08.2022 Sanierung Weichselring hier: mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 09.06.2022, TOP 11.1 Die BV Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 07.09.2017 unter Top 9.1.3 dem Beschluss zur Bedarfs- feststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens einstimmig zugestimmt und auf eine Vorlage im Verlauf des Vergabeverfahrens verzichtet. Ein Teil des Programms beinhaltete die Sanierung des Radweges am Weichselring, die jetzt umgesetzt wird und die Anwohner mit Sorgen beschäftigt. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Schließt die Vorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Information durch die Verwaltung bei Fertigstellung des Vergabeverfahrens aus?“ Frage 1a: „Besteht die Möglichkeit die BV Chorweiler zu informieren, wenn größere Maßnahmen des Radweg- und Straßenbaus umgesetzt werden, damit eine Reaktion auf Bürgeranfragen möglich ist?“ Antwort der Verwaltung: Eine Information der politischen Gremien erfolgt bereits durch die üblichen Sachstandsmitteilungen im Rahmen des Beschlusscontrollings. Darüber hinausgehende Mitteilungen zum Vergabeverfahren sind nicht vorgesehen. Frage 2: „Die Beteiligung der Anlieger an Kosten des Wegebaues wurden vom Land NRW gestrichen, warum erhalten Anlieger eine Aufforderung zur Kostenbeteiligung?“ Antwort der Verwaltung: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 03.05.2022 die geänderte Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge erlassen, wonach das Land den umlagefähigen Aufwand einer nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG unterfallenden beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme übernehmen will. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beschluss zur Bau- maßnahme ab dem 1. Januar 2018 erfolgte. Bei der Straßenausbaumaßnahme im Weichselring wur- de der Baubeschluss bereits am 7. September 2017 von der Bezirksvertretung Chorweiler im Rah- men der Bedarfsfeststellung für die Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen gefasst. Eine Landesförderung kommt somit leider nicht in Betracht. 2 Frage 3: „Wo kann man die Pläne der Sanierung einsehen und wann wird darüber informiert, dass sie online bereit stehen?“ Antwort der Verwaltung: Die Pläne zur Maßnahme sind seit längerem zur Einsicht im städtischen Internetauftritt bereitgestellt (http://www.stadt-koeln.de/artikel/71725.). Eine allgemeine Information über die Bereitstellung der Pläne bzw. über ständige Aktualisierungen des städtischen Internetauftritts ist nicht vorgesehen. Mit dem üblichen Anliegerschreiben im Vorfeld der Baumaßnahme, welches in der Regel ca. zwei Wochen vor Baubeginn versandt wird, wird nochmals auf die bereitgestellten Pläne hingewiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Weichselring
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Details
- Aktenzeichen
- 2158/2022
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 22.07.2022
- Erstellt
- 06.07.2022 10:25