AN/1150/2023
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung des Kriminalpräventiven Rat Porz"
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Antrag CDU Grüne - Kriminalpräventiver Rat GO - Anlage
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Seite 1 Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates Porz in der Wahlperiode 2020-2025 Präambel Der Kriminalpräventive Rat Porz (KpR Porz) ist ein Gremium der Bezirksvertretung Porz, welches als Ziel die Stärkung und Vernetzung der Kriminalprävention für alle Ortsteile in Porz hat. Der KpR Porz handelt überparteilich und neutral. §1 Mitglieder (1) Der KpR besteht aus den folgenden ständigen Mitgliedern: - Der Bezirksbürgermeisterin / Dem Bezirksbürgermei ster - Dem Leiter / Der Leiterin der Polizeiinspektion 6 Süd-Ost - Den stellvertretenden Bezirksbürgermeister*innen - Jeweils einer Vertreterin / einem Vertreter der i n der Bezirksvertretung Porz vertretenen Fraktionen - Einem Mitglied der Seniorenvertretung Porz - Einer Vertreterin / einem Vertreter der Bezirksju gendpflege Porz - Einer Vertreterin / einem Vertreter des bezirklic hen Ordnungsdienstes - Dem Bürgeramtsleiter / Der Bürgeramtsleiterin (2) Bei Bedarf werden Vertreter*innen weiterer städtischer Dienststellen und bezirklicher Institutionen (wie z. B. Träger von Einrichtungen, AWB, Sozialraumkoordination, KVB etc.) hinzugezogen. Hierüber entscheidet die Leitung des Kriminalpräventiven Rates Porz. (3) Die Termine des KPR Porz werden der Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rats Köln mitgeteilt, die Teilnahme eines Mitglieds der Geschäftsstelle ist jederzeit möglich. §2 Rolle des KPR Porz Im Sinne der Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates Köln zwischen der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und dem Polizeipräsidenten Köln sowie der Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rats Köln hat der Kriminalpräventive Rat Porz die folgende Rolle: (1) Der KPR Porz dient dem vertrauensvollen Austausch von Informationen, der Beratung von identifizierten Problemlagen, der Diskussion möglicher Handlungsstrategien und der Verabredung von Beschlussinitiativen in der Bezirksvertretung Porz. (2) Der KPR Porz ist kein Beschluss- sondern ein Beratungsgremium. Seine Tagungen sind grundsätzlich nichtöffentlich und vertraulich. (3) Die Kriminalpräventiven Räte in den Stadtbezirken, deren Handeln, Erkenntnisse und Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für den Kriminalpräventiven Rat Köln. Eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein regelmäßiger Austausch von Informationen sind erforderlich. Seite 2 §2 Organisation und Einberufung (1) Die Bezirksbürgermeisterin / Der Bezirksbürgermeister lädt zu den Sitzungen des KpR Porz ein und leitet diese. (2) Der KpR Porz tagt in der Regel halbjährlich. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen einberufen werden. (3) Einladung und Tagesordnung müssen spätestens zehn Arbeitstage vor der Sitzung den Mitgliedern/Teilnehmenden in digitaler Form zugehen. (4) Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (5) Die Sitzungen des KPR Porz sind grundsätzlich nicht öffentlich. §3 Tagesordnung (1) Die Bezirksbürgermeisterin / Der Bezirksbürgermeister legt die Tagesordnung in Abstimmung mit den stellvertretenden Bezirksbürgermeister*innen und der Polizeiinspektion 6 fest. ´ (2) Vorschläge für die Tagesordnung sollen spätestens am zwölften Arbeitstag vor der Sitzung im Sekretariat der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters eingegangen sein. § 4 Niederschrift (1) Sofern erforderlich, werden die Niederschriften zu den Ergebnissen der Beratungen und Verabredungen des KPR Porz gefertigt und nach Freigabe durch die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister an die ständigen Mitglieder in digitaler Form versandt. (2) Die Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rates Köln erhält eine Kopie der Niederschriften. § 5 Verschwiegenheit Die Teilnehmenden der Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates Porz sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen sowie über als vertraulich bezeichnete Beratungsunterlagen und Informationen verpflichtet. § 6 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag ihrer Verabschiedung durch die Bezirksvertretung Porz am …………………….. in Kraft.
Antrag CDU Grüne - Kriminalpräventiver Rat
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 21.05.2023 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2023 hier: Einrichtung des Kriminalpräventiven Rat Porz Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Einrichtu ng des Kriminalpräventiven Rat Porz und die beigefügte Geschäftsordnung für diesen. Begründung: In einer FVB im letzten Jahr hat die Verwaltung dar gestellt, welche aktuellen Vandalismus- schäden um das Bezirksrathaus erfolgt sind. Dies nimmt die Bezirksvertretung Porz zum An- lass, den Kriminalpräventiven Rat Porz wieder ins L eben zu rufen und bittet die Bezirksbür- germeisterin, diesen umgehend einzuberufen. Ebenfalls beschließt die Bezirksvertretung die beigefügte Geschäftsordnung für den Kriminalpräventiven Rat Porz. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1150/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.05.2023
- Erstellt
- 26.05.2023 11:56