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AN/1150/2023

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung des Kriminalpräventiven Rat Porz"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 26.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.06.2023, TOP 8.12

Antrag CDU Grüne - Kriminalpräventiver Rat GO - Anlage

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Antrag CDU Grüne - Kriminalpräventiver Rat

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Antrag CDU Grüne - Kriminalpräventiver Rat GO - Anlage

4123 Zeichen

Seite 1 
Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rates Porz  
 
in der Wahlperiode 2020-2025 
 
 
Präambel 
 
Der Kriminalpräventive Rat Porz (KpR Porz) ist ein Gremium der Bezirksvertretung Porz, welches 
als Ziel die Stärkung und Vernetzung der Kriminalprävention für alle Ortsteile in Porz hat. Der KpR 
Porz handelt überparteilich und neutral. 
 
 
 
§1 Mitglieder  
 
(1) Der KpR besteht aus den folgenden ständigen Mitgliedern:  
 
- Der Bezirksbürgermeisterin / Dem Bezirksbürgermei ster 
- Dem Leiter / Der Leiterin der Polizeiinspektion 6  Süd-Ost  
- Den stellvertretenden Bezirksbürgermeister*innen 
- Jeweils einer Vertreterin / einem Vertreter der i n der Bezirksvertretung Porz vertretenen 
Fraktionen 
- Einem Mitglied der Seniorenvertretung Porz 
- Einer Vertreterin / einem Vertreter der Bezirksju gendpflege Porz 
- Einer Vertreterin / einem Vertreter des bezirklic hen Ordnungsdienstes 
- Dem Bürgeramtsleiter / Der Bürgeramtsleiterin  
 
(2) Bei Bedarf werden Vertreter*innen weiterer städtischer Dienststellen und bezirklicher 
Institutionen (wie z. B. Träger von Einrichtungen, AWB, Sozialraumkoordination, KVB etc.) 
hinzugezogen. Hierüber entscheidet die Leitung des Kriminalpräventiven Rates Porz. 
 
(3) Die Termine des KPR Porz werden der Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rats Köln 
mitgeteilt, die Teilnahme eines Mitglieds der Geschäftsstelle ist jederzeit möglich. 
 
 
§2 Rolle des KPR Porz 
 
Im Sinne der Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung des Kriminalpräventiven Rates Köln 
zwischen der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und dem Polizeipräsidenten Köln sowie der 
Geschäftsordnung des Kriminalpräventiven Rats Köln hat der Kriminalpräventive Rat Porz die 
folgende Rolle: 
 
(1) Der KPR Porz dient dem vertrauensvollen Austausch von Informationen, der Beratung von 
identifizierten Problemlagen, der Diskussion möglicher Handlungsstrategien und der 
Verabredung von Beschlussinitiativen in der Bezirksvertretung Porz.  
(2) Der KPR Porz ist kein Beschluss- sondern ein Beratungsgremium. Seine Tagungen sind 
grundsätzlich nichtöffentlich und vertraulich. 
(3) Die Kriminalpräventiven Räte in den Stadtbezirken, deren Handeln, Erkenntnisse und 
Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für den Kriminalpräventiven Rat Köln. Eine 
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein regelmäßiger Austausch von 
Informationen sind erforderlich.

Seite 2 
 
 
§2 Organisation und Einberufung  
 
(1) Die Bezirksbürgermeisterin / Der Bezirksbürgermeister lädt zu den Sitzungen des KpR Porz 
ein und leitet diese. 
(2) Der KpR Porz tagt in der Regel halbjährlich. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen 
einberufen werden.  
(3) Einladung und Tagesordnung müssen spätestens zehn Arbeitstage vor der Sitzung den 
Mitgliedern/Teilnehmenden in digitaler Form zugehen.  
(4) Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. 
(5) Die Sitzungen des KPR Porz sind grundsätzlich nicht öffentlich. 
 
 
§3 Tagesordnung 
 
(1) Die Bezirksbürgermeisterin / Der Bezirksbürgermeister legt die Tagesordnung in 
Abstimmung mit den stellvertretenden Bezirksbürgermeister*innen und der 
Polizeiinspektion 6 fest. ´ 
(2) Vorschläge für die Tagesordnung sollen spätestens am zwölften Arbeitstag vor der Sitzung 
im Sekretariat der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters eingegangen sein. 
 
 
§ 4 Niederschrift 
 
(1) Sofern erforderlich, werden die Niederschriften zu den Ergebnissen der Beratungen und 
Verabredungen des KPR Porz gefertigt und nach Freigabe durch die 
Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister an die ständigen Mitglieder in digitaler 
Form versandt.  
(2) Die Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rates Köln erhält eine Kopie der 
Niederschriften. 
 
 
§ 5 Verschwiegenheit 
 
Die Teilnehmenden der Sitzungen des Kriminalpräventiven Rates Porz sind zur Verschwiegenheit 
über die Beratungen sowie über als vertraulich bezeichnete Beratungsunterlagen und 
Informationen verpflichtet. 
 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag ihrer Verabschiedung durch die Bezirksvertretung Porz 
am …………………….. in Kraft.

Antrag CDU Grüne - Kriminalpräventiver Rat

1369 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus,  Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 
Köln 
 
 
 
 
Gleichlautend:  
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln        Köln-Porz, den 21.05.2023 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2023 
 
hier: Einrichtung des Kriminalpräventiven Rat Porz 
 
 
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Einrichtu ng des Kriminalpräventiven Rat Porz und 
die beigefügte Geschäftsordnung für diesen.  
 
Begründung: 
In einer FVB im letzten Jahr hat die Verwaltung dar gestellt, welche aktuellen Vandalismus- 
schäden um das Bezirksrathaus erfolgt sind. Dies nimmt die Bezirksvertretung Porz zum An- 
lass, den Kriminalpräventiven Rat Porz wieder ins L eben zu rufen und bittet die Bezirksbür- 
germeisterin, diesen umgehend einzuberufen. Ebenfalls beschließt die Bezirksvertretung die 
beigefügte Geschäftsordnung für den Kriminalpräventiven Rat Porz. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Götz     Dieter Redlin   
CDU-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender B ündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1150/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
26.05.2023
Erstellt
26.05.2023 11:56