A-N/0028/2021
Verbesserung des Radverkehrs an der Grevener Straße
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Originalantrag
1913 Zeichen
A-N/0028/2021
SPD-Fraktion in der BV-Nord
Münster, 28.08.2021
Verbesserung des Radverkehrs an der Grevener Straße
Die BV-Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob der Fahrrad- und Fußweg der Gre-
vener Straße (Ostseite) von der Durchfahrt/dem Durchgang vom Helgolandweg
zur Grevener Straße bis zur Kreuzung Westhoffstraße stadteinwärts in beide Rich-
tungen für Radfahrer:innen befahrbar gemacht werden kann.
Begründung:
Anwohner:innen, die im Gebiet Helgolandweg/ Juistweg wohnen, nutzen die offi-
ziell ausgewiesene Fahrrad- und Fußgängerausfahrt am Helgolandweg, um auf die
Grevener Straße zu gelangen. Radfahrer:innen, die stadteinwärts fahren möchten,
müssen bei Beachtung der StVO zunächst die Grevener Straße bis zur Kreuzung
Bröderichweg hochfahren, dort die Kreuzung überqueren, um dann auf der ande-
ren Seite wieder stadteinwärts zu fahren, da im beschriebenen Bereich keine Mög-
lichkeit der Querung der Hauptverkehrsstraße besteht.
Der nahegelegene Rewe als Einkaufsmöglichkeit und das Fitnessstudio FitX sind
für Anwohner:innen dieses Gebietes daher nur über einen größeren Umweg zu
erreichen. Die vorhandene Situation ist nicht fahrradfreundlich und sollte daher
überdacht werden.
Der an dieser Stelle vorhandene Fahrrad- und Fußweg ist breit genug und müsste
entsprechend lediglich neu beschildert werden. Gefährdungen durch Ausfahrten
sind nicht gegeben, da sich dort ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche
befindet.
Es ist zudem zu beobachten, dass viele Anwohner:innen diesen Umweg nicht auf
sich nehmen, sondern auf der falschen Straßenseite stadteinwärts fahren. Zur Ver-
besserung der Verkehrssicherheit ist hier eine StVO-konforme, sichere Regelung
zu schaffen.
Kiewit Borker
Kolbert Benadio
Giesbert Igelbrink
Görlich Lamken
Stienemann
Stellungnahme_32_20220414
3281 Zeichen
32.12.0013 06.04.2022 Frau Solf 5: 3292 Amt für Sürger- u, Ratsservi Bezirksvanyafı ar tung Nord An die Bezirksvertretung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Heuer Dezernent I Eing. 12. APR. 2022 über 33.25 Verbesserung des Radverkehrs an der Grevener Straße e A-N/0028/2021 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 28.08.2021 Die oben genannten Fraktionen der Bezirksvertretung Münster-Nord haben die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der auf der Ostseite gelegene Geh- und Radweg der Grevener Straße von dem Durchgang vom Helgolandweg (zwischen den Hausnr. 34a und 35) zur Grevener Straße an bis zur Kreuzung Westhoffstraße stadteinwärts in beide Richtungen für den Rad- verkehr freigegeben werden kann. Der Antrag wird damit begründet, dass Anwohner des Wohngebiets am Helgolandweg / Juist- weg, die offiziell ausgewiesene Fahrrad- und Fußgängerausfahrt am Helgolandweg nutzen, um auf die Grevener Straße zu gelangen. Radfahrende, die stadteinwärts fahren möchten, müssen hierzu zunächst die Grevener Straße bis zur Kreuzung Bröderichweg hochfahren und die Kreuzung überqueren, um anschließend auf der anderen Straßenseite stadteinwärts fah- ren zu können. Diese Umfahrung ist nach aktuellem Stand notwendig, da im beschriebenen Bereich keine Möglichkeit der Querung der Hauptstraße besteht. Dieser Umstand hat Umweg- fahrten zur Folge. Es wird daher zur Steigerung der Radverkehrsfreundlichkeit angeregt, den Radweg im oben genannten Bereich für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben. Vorliegend wurden die Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau sowie die Polizei um Stellungnahme gebeten. Für die Freigabe von Radwegen in gegenläufiger Fahrtrichtung sind gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV- StVO) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) bestimmte Breiten des Rad- wegs erforderlich. Bei einseitigen Zweirichtungsradwegen ist gemäß den ERA eine Mindest- breite von 3 Metern erforderlich. Im betreffenden Streckenabschnitt belaufen sich die Radweg- breiten jedoch nur im Schnitt auf rund 2,20 Meter. Eine Freigabe des Radwegs in gegenläufiger Richtung würde zwar eine komfortablere Wege- beziehung für Radfahrende darstellen, sie wird jedoch sowohl von den beteiligten Fachämtern als auch von der Polizei nicht befürwortet. Eine Freigabe des Radwegs in Gegenrichtung scheidet bereits aus, da die erforderlichen Breiten für eine gefahrlose Befahrung aus beiden Fahrtrichtungen nicht gegeben sind. Zudem handelt es sich bei dem angegebenen Strecken- abschnitt um einen verhältnismäßig langen Teilabschnitt der Grevener Straße. Es besteht die Gefahr, dass Radfahrende auch an der Kreuzung Westhoffstraße weiter in Gegenrichtung ent- lang der Grevener Straße in Richtung Innenstadt fahren. Des Weiteren spricht gegen eine Gegenrichtungsfreigabe die gemeinsame Konzeption von Stadt, Ordnungspartnerschaft und Polizei, Gegenrichtungsfreigaben auf ein Minimum zu reduzieren sowie die rechtliche Vor- gabe, dass die Verkehrssicherheit höherrangig als die Leichtigkeit zu bewerten ist. Abschließend kann daher mitgeteilt werden, dass dem Aritrag aus den oben genannten Grün- den nicht entsprochen werden kann. 2 1} 4 J AU KU v ‚Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Grevener Straße
- Helgolandweg
- Juistweg
- Bröderichweg
- Westhoffstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0028/2021
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 08:46