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A-N/0028/2021

Verbesserung des Radverkehrs an der Grevener Straße

Antrag an die BV Nord 06.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.09.2021, TOP 7.5

Originalantrag

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Stellungnahme_32_20220414

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Originalantrag

1913 Zeichen

A-N/0028/2021 
 
 
      
 
 
               SPD-Fraktion in der BV-Nord 
 
 
Münster, 28.08.2021 
 
 
  
Verbesserung des Radverkehrs an der Grevener Straße 
 
 
Die BV-Nord möge beschließen: 
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob der Fahrrad- und Fußweg der Gre-
vener Straße (Ostseite) von der Durchfahrt/dem Durchgang vom Helgolandweg 
zur Grevener Straße bis zur Kreuzung Westhoffstraße stadteinwärts in beide Rich-
tungen für Radfahrer:innen befahrbar gemacht werden kann.  
 
Begründung: 
Anwohner:innen, die im Gebiet Helgolandweg/ Juistweg wohnen, nutzen die offi-
ziell ausgewiesene Fahrrad- und Fußgängerausfahrt am Helgolandweg, um auf die 
Grevener Straße zu gelangen. Radfahrer:innen, die stadteinwärts fahren möchten, 
müssen bei Beachtung der StVO zunächst die Grevener Straße bis zur Kreuzung 
Bröderichweg hochfahren, dort die Kreuzung überqueren, um dann auf der ande-
ren Seite wieder stadteinwärts zu fahren, da im beschriebenen Bereich keine Mög-
lichkeit der Querung der Hauptverkehrsstraße besteht.  
Der nahegelegene Rewe als Einkaufsmöglichkeit und das Fitnessstudio FitX sind 
für Anwohner:innen dieses Gebietes daher nur über einen größeren Umweg zu 
erreichen. Die vorhandene Situation ist nicht fahrradfreundlich und sollte daher 
überdacht werden.

Der an dieser Stelle vorhandene Fahrrad- und Fußweg ist breit genug und müsste 
entsprechend lediglich neu beschildert werden. Gefährdungen durch Ausfahrten 
sind nicht gegeben, da sich dort ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Fläche 
befindet.  
Es ist zudem zu beobachten, dass viele Anwohner:innen diesen Umweg nicht auf 
sich nehmen, sondern auf der falschen Straßenseite stadteinwärts fahren. Zur Ver-
besserung der Verkehrssicherheit ist hier eine StVO-konforme, sichere Regelung 
zu schaffen.      
          
 
Kiewit       Borker  
Kolbert       Benadio 
Giesbert      Igelbrink 
Görlich       Lamken 
Stienemann

Stellungnahme_32_20220414

3281 Zeichen

32.12.0013 06.04.2022
Frau Solf 5: 3292
Amt für Sürger- u, Ratsservi
Bezirksvanyafı ar

tung Nord

An die Bezirksvertretung
Münster-Nord

über
Herrn Stadtrat Heuer

Dezernent I

Eing. 12. APR. 2022
über

33.25

Verbesserung des Radverkehrs an der Grevener Straße

e  A-N/0028/2021 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD-Fraktion in

der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 28.08.2021

Die oben genannten Fraktionen der Bezirksvertretung Münster-Nord haben die Verwaltung
beauftragt, zu prüfen, ob der auf der Ostseite gelegene Geh- und Radweg der Grevener Straße
von dem Durchgang vom Helgolandweg (zwischen den Hausnr. 34a und 35) zur Grevener
Straße an bis zur Kreuzung Westhoffstraße stadteinwärts in beide Richtungen für den Rad-
verkehr freigegeben werden kann.

Der Antrag wird damit begründet, dass Anwohner des Wohngebiets am Helgolandweg / Juist-
weg, die offiziell ausgewiesene Fahrrad- und Fußgängerausfahrt am Helgolandweg nutzen,
um auf die Grevener Straße zu gelangen. Radfahrende, die stadteinwärts fahren möchten,
müssen hierzu zunächst die Grevener Straße bis zur Kreuzung Bröderichweg hochfahren und
die Kreuzung überqueren, um anschließend auf der anderen Straßenseite stadteinwärts fah-
ren zu können. Diese Umfahrung ist nach aktuellem Stand notwendig, da im beschriebenen
Bereich keine Möglichkeit der Querung der Hauptstraße besteht. Dieser Umstand hat Umweg-
fahrten zur Folge. Es wird daher zur Steigerung der Radverkehrsfreundlichkeit angeregt, den
Radweg im oben genannten Bereich für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben.

Vorliegend wurden die Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau sowie die Polizei
um Stellungnahme gebeten. Für die Freigabe von Radwegen in gegenläufiger Fahrtrichtung
sind gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-
StVO) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) bestimmte Breiten des Rad-
wegs erforderlich. Bei einseitigen Zweirichtungsradwegen ist gemäß den ERA eine Mindest-
breite von 3 Metern erforderlich. Im betreffenden Streckenabschnitt belaufen sich die Radweg-
breiten jedoch nur im Schnitt auf rund 2,20 Meter.

Eine Freigabe des Radwegs in gegenläufiger Richtung würde zwar eine komfortablere Wege-
beziehung für Radfahrende darstellen, sie wird jedoch sowohl von den beteiligten Fachämtern
als auch von der Polizei nicht befürwortet. Eine Freigabe des Radwegs in Gegenrichtung
scheidet bereits aus, da die erforderlichen Breiten für eine gefahrlose Befahrung aus beiden
Fahrtrichtungen nicht gegeben sind. Zudem handelt es sich bei dem angegebenen Strecken-
abschnitt um einen verhältnismäßig langen Teilabschnitt der Grevener Straße. Es besteht die

Gefahr, dass Radfahrende auch an der Kreuzung Westhoffstraße weiter in Gegenrichtung ent-
lang der Grevener Straße in Richtung Innenstadt fahren. Des Weiteren spricht gegen eine
Gegenrichtungsfreigabe die gemeinsame Konzeption von Stadt, Ordnungspartnerschaft und
Polizei, Gegenrichtungsfreigaben auf ein Minimum zu reduzieren sowie die rechtliche Vor-
gabe, dass die Verkehrssicherheit höherrangig als die Leichtigkeit zu bewerten ist.

Abschließend kann daher mitgeteilt werden, dass dem Aritrag aus den oben genannten Grün-
den nicht entsprochen werden kann. 2

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4 J

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‚Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße
  • Helgolandweg
  • Juistweg
  • Bröderichweg
  • Westhoffstraße

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Details

Aktenzeichen
A-N/0028/2021
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
06.09.2021
Erstellt
06.09.2021 08:46