V/0777/2006
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen - Bericht über die Entwicklung seit dem 01.07.2006
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Berichtsvorlage
11551 Zeichen
V/0777/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen - Bericht über die Entwicklung seit dem 01.07.2006
Beratungsfolge
18.10.2006 Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen Bericht
07.11.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1. Auftrags- und Beschlusslage
Zum 01.07.2006 wurden die Richtlinien zur Fö rderung des Fahrdienstes für Menschen
mit Behinderungen neu gefasst. Für die Nutzung des Fahrdienstes wird ab dem
01.07.2006 von den Nutzerinnen und Nutzern ein Betrag in Höhe von 5 € pro Fahrt erho-
ben, sofern die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung v on Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht vorliegen.
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, di e Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderun gen sowie den Ausschuss fü r Soziales, Gesundheit und
Arbeitsförderung im Herbst 2006 über die Aus wirkungen der Umsetzung der neuen För-
derung zu informieren (vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0188/2006: Fahrdienst für
Menschen mit Behinderungen).
Der vorliegende Bericht informiert über di e Umsetzung der neuen Richtlinien für den
Fahrdienst, die Struktur des berechtigten Personenkreises und die Inanspruchnahme des
Fahrdienstes seit dem 01.07.2006.
2. Umsetzung der neuen Richtlinien
Der Rat hat die neuen Richtlinien zur Förder ung des Fahrdienstes für Menschen mit Be-
hinderungen am 17.05.2006 beschlossen. Am 18.05.2006 wurden alle Personen, die
bisher berechtigt waren, den Fahrdienst zu nutzen, schriftlich über die Änderungen in-
formiert.
Vorlagen-Nr.:
V/0777/2006
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
28.09.2006
Öffentliche Berichtsvorlage
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In dem Informationsschreiben wurde erläuter t, zu welchen Gruppen die bisher berechtig-
ten Personen gehören können:
• Wer bereits Leistungen vom Sozialamt der Stadt Münster oder vom Landschafts-
verband Westfalen-Lippe bezieht, liegt mit seinem Einkommen und Vermögen in
der Regel unter den Grenzen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
nach dem SGB XII. Der Leistungsbezug mu ss im Antrag für den Fahrdienst ange-
geben werden, weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
• Wer bisher keine Leistungen vom Sozial amt oder vom LWL bezieht, aber davon
ausgeht, dass sein Einkommen und Vermögen unter den Grenzen für die Einglie-
derungshilfe für behinderte Menschen nac h dem SGB XII liegt, muss sein Ein-
kommen und Vermögen nachweisen und zur Aufnahme der Daten einen Sozialhil-
feantrag ausfüllen.
• Wer bereit ist, 5 € pro Fahrt zu zahl en, muss sein Eink ommen und Vermögen
nicht nachweisen und nur den neuen Antrag für den Fahrdienst ausfüllen.
Eine Beratung zu der Frage, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Eigenbe-
teiligung vorliegen, wurde angeboten. Dem Informationsschreiben waren folgende Unter-
lagen beigefügt:
• Aktualisiertes Informationsblatt zum F ahrdienst und die Richtlinien in der neuen
Fassung
• Information über die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Eingliede-
rungshilfe nach dem SGB XII:
Das Merkblatt soll es ermöglichen, ungef ähr einzuschätzen, ob das Einkommen
und Vermögen unter den genannten Grenzen lieg t. In dem Informationsschreiben
wurde darauf hingewiesen, dass jeweils eine individuelle Prüfun g erforderlich ist
und es wurde empfohlen, von dieser Möglichkeit der i ndividuellen Überprüfung
Gebrauch zu machen, wenn das Einkommen nach eigener Einschätzung um nicht
mehr als 100 € über den Einkommensgrenz en liegt. Durch diesen Hinweis sollte
erreicht werden, dass sich Menschen me lden, deren Einkomme n knapp über der
Grenze liegt, damit in diesen Fällen Absetz ungsmöglichkeiten usw. individuell ge-
prüft werden können.
• neues Antragsformular für den Fahrdienst
Die neuen Merkblätter und Informationen zum F ahrdienst sind auf den Internetseiten des
Sozialamtes (www.muenster.de/st adt/sozialamt) sowie unter www.muenster.de/komm
,
dort unter Publikationen, abrufbar.
Die bisher berechtigten Personen wurd en gebeten, die Anträge möglichst bis zum
09.06.2006 zurückzusenden.
Die Informationen über die Änderungen im F ahrdienst wurden per Email an alle ambu-
lanten Pflegedienste, Heime für behinderte Menschen, Heime für SeniorInnen, Einrich-
tungen der Tages- und Kurzzeitpflege sowie größere Vereine und Verbände körperbe-
hinderter Menschen in Münste r weitergegeben. Dabei wurde angeboten, bei Bedarf eine
Beratung „vor Ort“ durchzuführen.
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3. Entwicklung der anspruchberechtigten Personen seit dem 01.07.2006
Berechtigte
Personen
(Stand
18.05.2006)
584
Personen, die
sich vom Fahr-
dienst abge-
meldet haben
47 Gründe: Der Fahrdienst wurde auch bi sher nicht oder kaum in An-
spruch genommen; in einigen Fällen auch ein Umzug oder die An-
schaffung eines PKW
Personen, die
sich nicht zu-
rückgemeldet
haben
74 60 dieser Personen haben im ersten Halbjahr 2006 keine Fahrten
in Anspruch genommen, 14 Personen haben im ersten Halbjahr
maximal 2-4 Fahrten durchgeführt.
Berechtigte
Personen
insgesamt
(Stand
15.09.2006)
466 Der Anteil der Frauen liegt bei ca. 72 %.
228 Personen leben in Einrichtungen.
Die Altersstruktur der 466 Nutzer innen und Nutzer gestaltet sich
wie folgt:
Alter
Zahl der Berechtigten
bis 17 Jahre 1
18 - 49 Jahre 8 4
50 - 64 Jahre 8 3
65 Jahre und älter 298
64 Nutzerinnen und Nutzer (darunt er 30 Personen, die die Eigen-
beteiligung zahlen) haben aufgr und eines geltend gemachten be-
sonderen Bedarfes pro Monat je sechs Zusatzfahrscheine erhalten.
Berechtigte
Personen, die
die Eigen-
beteiligung
zahlen
232 - darunter 30 Personen, die einen Antrag auf Befreiung gestellt
haben, der abgelehnt wurde
Der Grund für die Ablehnung war in den meisten Fällen (16) Ver-
mögen über der Vermögensfreigrenze. In den anderen Fällen lag
das Einkommen über der Einkomm ensgrenze oder die Antragstel-
lenden waren nicht bereit, ihre finanzielle Situation offenzulegen.
Berechtigte
Personen ohne
Eigen-
beteiligung
234 - darunter 206 Personen, die Leis tungen von der Stadt Münster
(Leistungen nach dem SGB XII - Gr undsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung bzw. Hilfe zur Pf lege, vereinzelt Hilfe zum Le-
bensunterhalt) oder Leistungen vom Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem
SGB XII, Leistungen der Kriegsopfer fürsorge) beziehen; einige
Personen, die in Einrichtungen le ben, beziehen Hilfe zur Pflege
von anderen Sozialämtern.
- darunter 28 Personen, die ein en Antrag auf Befreiung von der
Eigenbeteiligung gestellt haben und nach Überprüfung des Ein-
kommens- und Vermögens von der Ei genbeteiligung befreit wer-
den konnten
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Die erforderliche neue Antragste llung für den Fahrdienst hat dazu geführt, dass die Zahl
der bisher berechtigten Pers onen bereinigt wurde und Pers onen, die den Fahrdienst
nicht in Anspruch nehmen, nun nicht mehr in der Statistik erfasst werden.
Die Tabelle zeigt, dass ca. 50 % der Nutzerinnen und Nutzer keine Eigenbeteiligung zah-
len müssen. Die meisten dieser Pers onen beziehen auch andere Leistungen von d
er
Stadt Münster oder vom LWL. Eine Überprüfung des Eink ommens und Vermögens war
auf Antrag nur bei 58 Personen er forderlich. Damit ist der zusätzliche Bearbeitungsauf-
wand durch die neue Regelung bisher gering.
4. Inanspruchnahme des Fahrdienstes seit dem 01.07.2006
Monat
Zahl der Fahrten darunter Fahrten mit
Eigenbeteiligung
Einnahmen durch die
Eigenbeteiligung
Juli 2006
Juli 2005
1.267
1.565
301
1.505 €
August 2006
August 2005
1.389
1.473
567 2.835 €
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchschnittlichen monatlichen Fahrtenzahl in
2005 (1.591 Fahrten) zurückgeg angen. Die Auswertung der F ahrten im Juli und August
hat ergeben, dass 47 Personen, die die Eigenbetei ligung zahlen, weniger als im ersten
Halbjahr 2006 gefahren sind. Es ist also zu vermuten, dass die Einführung der Eigenbe-
teiligung dazu geführt hat, dass einige Nutzerinnen und Nutzer weniger als bisher fahren.
Allerdings ist die Zahl der Fahrten in den Monaten Juli und August auch in den Vorjahren
verglichen mit anderen Monaten in der Regel geringer. Der deutliche Rückgang der Fahr-
ten im Juli hängt in diesem Jahr vermutlich auch mit den sehr heißen Tagen im Juli zu-
sammen.
5. Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer
Zu den Änderungen im Fahrdi enst haben sich insbesondere diejenigen Nutzerinnen und
Nutzer geäußert, die jetzt eine Eigenbeteilig ung zahlen. Die am häufigsten genannten
Kritikpunkte waren die Höhe der Eigenbeteiligung sowie die Vermögensfreigrenzen.
Die Höhe der Eigenbeteiligung wird von viel en als zu hoch angesehen und es wird emp-
fohlen, die Eigenbeteiligung in etwa an die Höhe der Kosten für eine Busfahrt anzupas-
sen.
Einige Nutzerinnen und Nutzer zeigten Vers tändnis für die Einkommensabhängigkeit der
Leistungen, sprachen sich aber grundsätzl ich gegen eine Überprüfung des Vermögens
aus. Die Vermögensgrenzen des SGB XII werden als deutlich zu niedrig empfunden. Vie-
le behinderte Menschen haben darauf hingewiesen, dass sie gespart haben, um z.B.
behinderungsbedingt erforder liche Anschaffungen (z.B. Dreirad, Wohnungsumgestal-
tung) zu tätigen. Ältere Menschen haben da rauf hingewiesen, dass sie Rücklagen für
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ihre Beerdigung angespart habe n. Ferner wurde auf di e deutlich höheren Vermögens-
freigrenzen beim Arbeitslosengeld II hingewiesen.
Insbesondere für ältere Menschen, die ei nen Antrag auf Befrei ung von der Eigenbeteili-
gung gestellt haben, war die Antragstellung und der Nachweis aller Einkommens- und
Vermögensunterlagen teilweise schwierig.
Einige Nutzerinnen und Nutzer haben darauf hingewiesen, dass sie aufgrund der Einfüh-
rung der Eigenbeteiligung de utlich weniger fahren können und die neue Regelung daher
die Teilhabe behinderter Menschen am gese llschaftlichen Leben erschwert und damit
behinderte Menschen benachteiligt.
Die Westfälischen Nachrichten haben am 07.07.2006 über die Änder ungen im Fahr-
dienst berichtet und in dem Artikel die Kritik einer Nutzerin dar gestellt. Auch diese Kritik
bezog sich insbesondere auf die eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten.
Am 07.08.2006 hat sich der F ahrdienstbeirat mit den Auswirkungen der neuen Regelung
beschäftigt. Ferner wurden die o.a. erwähnten Kritikpunkte diskutiert.
6. Fazit
Die Einführung der neuen Förderung im Fahr dienst (Bearbeitung der Anträge, Erheben
der Eigenbeteiligung durch die Fahrer) ist ohne Probleme verlaufen.
In den Gesprächen mit Antragsberechtigten sowi e im Fahrdienstbeirat hat sich gezeigt,
dass insbesondere die Höhe der Eigenbeteili gung und die Prüfung des Vermögens kri-
tisch gesehen werden.
Die Einführung der Eigenbeteilig ung hat in den ersten beiden Monaten zu einem Rück-
gang der Fahrten geführt. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Fahrten dauerhaft leicht
zurückgeht.
Ausgehend von der Entwicklu ng im Juli und August werden die Einnahmen voraussicht-
lich jährlich bei ca. 26.000 – 30.000 € betragen und damit unter der veranschlagten jähr-
lichen Einnahme (50.000 €) bleiben.
In Vertretung
gez.
Dr. Agnes Klein
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0777/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37