V/0706/2008
Förderung der Arbeitslosenberatung im CUBA: Entsperrung des in 2008 überplanmäßig bereitgestellten Zuschusses
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Beschlussvorlage
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V/0706/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Förderung der Arbeitslosenberatung im CUBA: Entsperrung des in 2008 überplanmäßig bereitgestellten Zuschusses Beratungsfolge 16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die im Haushaltsjahr 2008 für die Förderung der Arbeitslosenberatung im CUBA einmalig zusätz- lich bereitgestellten Mittel von 12.190 € werden entsperrt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die o. g. Sachentscheidung keine Folgekosten erzeugt. Ob und ggf. in welchem Umfang zusätzliche Fördermittel zur Finanzierung der Arbeitslosenberatung im CUBA in späteren Haushaltsjahren bereitgeste llt werden, wird im Rahmen der Haushaltsplan- beratungen 2009 entschieden. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2008 12.190 € Insgesamt: 12.190 € üpl. bereitzu- stellen gemäß Ratsbeschluss v. 18.06.2008 Vorlagen-Nr.: V/0706/2008 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 22.08.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0706/2008 Begründung: 1. Beschlusslage Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen, die Förder ung der Arbeitslosenberatungsstellen und der Ar- beitslosenzentren zum 30.09.2008 einzustellen, hat der Rat am 18.06.2008 beschlossen (TOP 33.2 der Tagesordnung): „1. Die Arbeitslosenberatung im CUBA wird auch über den 31.12.2008 hinaus erhalten. 2. Im städtischen Haushalt werden für das Jahr 2008 überplanmäßig maximal 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die Fortsetzung der Arbeitslosenberatung im CUBA sicherzu- stellen. 3. Die Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen; eine mögliche Weiterfinanzierung durch das Land NRW ist prioritär. 4. Falls sich das Land aus der Mitfinanzierung der Arbeitslosenzentren und –beratungs- stellen zurückzieht, erarbeitet das CUBA bis zum 31.10.2008 ein neues Konzept zur Vernetzung der Arbeitslosenberatung und der Sozialberatung im Hinblick auf Synergien. Auf dieser Grundlage wird eine Förderung ab dem 1.1.2009 beschlossen. Neben der bisherigen Förderung der Sozialberatung wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 50 % der bisherigen Landesförderung (maximal 24.500 € neue städtische Mittel) beschlos- sen. Es sollen auch ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten von Seiten Dritter geprüft werden.“ 2. Landesförderung von Arbeitslosenzentren und Arbeitslosenberatungsstellen Das Ministerium hat seine Entscheidung nicht revidiert. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 20.08.2008 den Antrag der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein- Westfalen mehrheitlich abgelehnt, die Landesregierung aufzufordern, den bisher geleisteten Zuschuss zur Finanzierung der Arbeitslosenzentren und –beratungsstellen weiterhin zu ge- währen, und sich die Entscheidung des MAGS damit in der Sache zu eigen gemacht. Eine Weiterfinanzierung durch das Land NRW ist daher ausgeschlossen. Die bisherige Landesförderung der Arbeitslosenberatung im CUBA betrug 48.752 € pro Jahr; der zusätzliche Finanzierungsbedarf in den Monaten Oktober bis Dezember 2008 beläuft sich daher auf 12.190 € (gerundet). In diesem Umfang besteht in 2008 ein unabweisbarer Bedarf, der im Haushalt überplanmäßig bereitzustellen war. Da das Land NRW die Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren über den 30.09.2008 hinaus nicht fördern wird, liegt die Voraussetzung für die Freigabe der zusätzlich bereitgestellten Mittel von 12.190 € vor. 3. Empfehlung und weiteres Verfahren Sofern der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Beschlussempfeh- lung folgt, wird die Verwaltung den zusätzlichen Zuschuss im Oktober 2008 an das CUBA auszahlen. Das CUBA hat der Verwaltung gegenüber bestätigt, die organisatorische Zuordnung der Ar- beitslosenberatung zum Sozialbüro (SIC) derzeit zu konzeptualisieren; das CUBA wird in Kür- ze einen Vertragsentwurf vorlegen, der den zwischen der Stadt und dem Sozialbüro beste- henden Vertrag ergänzt. Über den Vertragsabschluss wird die Verwaltung den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung informieren. In dem Zusammenhang wird die Ver- waltung dem Ausschuss auch Hinweise auf mögliche Ergänzungsfinanzierungen durch Dritte geben. Zusätzliche Mittel von 24.500 € in den Haushaltsjahren 2009 ff. werden im Haushaltsplanent- - 3 - V/0706/2008 wurf 2009 bereits veranschlagt. Abschließend wird über die Förderung des Sozialbüros im CUBA inkl. Arbeitslosenberatung ab 2009 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 entschieden. In Vertretung gez. Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0706/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37