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V/0706/2008

Förderung der Arbeitslosenberatung im CUBA: Entsperrung des in 2008 überplanmäßig bereitgestellten Zuschusses

Vorlagen 25.08.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 23.09.2008, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5097 Zeichen

V/0706/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung der Arbeitslosenberatung im CUBA: Entsperrung des in 2008 überplanmäßig 
bereitgestellten Zuschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die im Haushaltsjahr 2008 für die Förderung der Arbeitslosenberatung im CUBA einmalig zusätz-
lich bereitgestellten Mittel von 12.190 € werden entsperrt.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die o. g. Sachentscheidung keine Folgekosten erzeugt. Ob 
und ggf. in welchem Umfang zusätzliche Fördermittel zur Finanzierung der Arbeitslosenberatung 
im CUBA in späteren Haushaltsjahren bereitgeste llt werden, wird im Rahmen der Haushaltsplan-
beratungen 2009 entschieden. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
  
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 2008 12.190 € 
Insgesamt: 12.190 € 
üpl. bereitzu-
stellen gemäß 
Ratsbeschluss 
v. 18.06.2008 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0706/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.08.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0706/2008 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
 Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
(MAGS) Nordrhein-Westfalen, die Förder ung der Arbeitslosenberatungsstellen und der Ar-
beitslosenzentren zum 30.09.2008 einzustellen, hat der Rat am 18.06.2008 beschlossen 
(TOP 33.2 der Tagesordnung):  
„1. Die Arbeitslosenberatung im CUBA wird auch über den 31.12.2008 hinaus erhalten.  
2. Im städtischen Haushalt werden für das Jahr 2008 überplanmäßig maximal 15.000 Euro 
zur Verfügung gestellt, um die Fortsetzung der Arbeitslosenberatung im CUBA sicherzu-
stellen.  
3. Die Mittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen; eine mögliche Weiterfinanzierung 
durch das Land NRW ist prioritär. 
4. Falls sich das Land aus der Mitfinanzierung der Arbeitslosenzentren und –beratungs-
stellen zurückzieht, erarbeitet das CUBA bis zum 31.10.2008 ein neues Konzept zur 
Vernetzung der Arbeitslosenberatung und der Sozialberatung im Hinblick auf Synergien. 
Auf dieser Grundlage wird eine Förderung ab dem 1.1.2009 beschlossen. Neben der 
bisherigen Förderung der Sozialberatung wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 50 % 
der bisherigen Landesförderung (maximal 24.500  € neue städtische Mittel) beschlos-
sen. Es sollen auch ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten von Seiten Dritter geprüft 
werden.“ 
 
2. Landesförderung von Arbeitslosenzentren und Arbeitslosenberatungsstellen 
 
 Das Ministerium hat seine Entscheidung nicht revidiert. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales hat am 20.08.2008 den Antrag der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-
Westfalen mehrheitlich abgelehnt, die Landesregierung aufzufordern, den bisher geleisteten 
Zuschuss zur Finanzierung der Arbeitslosenzentren und –beratungsstellen weiterhin zu ge-
währen, und sich die Entscheidung des MAGS damit in der Sache zu eigen gemacht. Eine 
Weiterfinanzierung durch das Land NRW ist daher ausgeschlossen. 
 
 Die bisherige Landesförderung der Arbeitslosenberatung im CUBA betrug 48.752 € pro Jahr; 
der zusätzliche Finanzierungsbedarf in den Monaten Oktober bis Dezember 2008 beläuft sich 
daher auf 12.190 € (gerundet). In diesem Umfang besteht in 2008 ein unabweisbarer Bedarf, 
der im Haushalt überplanmäßig bereitzustellen war. 
 
 Da das Land NRW die Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren über den 
30.09.2008 hinaus nicht fördern wird, liegt die Voraussetzung für die Freigabe der zusätzlich 
bereitgestellten Mittel von 12.190 € vor. 
 
3. Empfehlung und weiteres Verfahren 
 
 Sofern der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Beschlussempfeh-
lung folgt, wird die Verwaltung den zusätzlichen Zuschuss im Oktober 2008 an das CUBA 
auszahlen.  
 
 Das CUBA hat der Verwaltung gegenüber bestätigt, die organisatorische Zuordnung der Ar-
beitslosenberatung zum Sozialbüro (SIC) derzeit zu konzeptualisieren; das CUBA wird in Kür-
ze einen Vertragsentwurf vorlegen, der den zwischen der Stadt und dem Sozialbüro beste-
henden Vertrag ergänzt. Über den Vertragsabschluss wird die Verwaltung den Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung informieren. In dem Zusammenhang wird die Ver-
waltung dem Ausschuss auch Hinweise auf mögliche Ergänzungsfinanzierungen durch Dritte 
geben. 
 
 Zusätzliche Mittel von 24.500 € in den Haushaltsjahren 2009 ff. werden im Haushaltsplanent-

- 3 - 
V/0706/2008 
wurf 2009 bereits veranschlagt. Abschließend wird über die Förderung des Sozialbüros im 
CUBA inkl. Arbeitslosenberatung ab 2009 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 
entschieden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

16.09.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0706/2008
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37