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AN/0797/2022

Anfrage zum Verbleib von Finanzmitteln aus dem Integrationsbudget, hier: Gesundheitswegweiser für Migrant*innen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 07.04.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.08.2022, TOP 3.6

FachAK 4 - Anfrage zum Verbleib von Finanzmitteln für den Gesundheitswegweiser

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FachAK 4 - Anfrage zum Verbleib von Finanzmitteln für den Gesundheitswegweiser

3982 Zeichen

FachAK 4          30.03.2022 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 10.05.2022 
 
 
Anfrage zum Verbleib von Finanzmitteln aus dem Integrationsbudget  
hier: Gesundheitswegweiser für Migrant*innen 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
die Diskussion um eine Aktualisierung des Kölner Gesundheitswegweisers für Migrant*innen 
wird seit Jahren geführt. Eine letzte 8. Aktualisierte Auflage erschien im April 2011.  
Über das Integrationsbudget wurden ab 2015 Finanzmittel zum Aufbau einer Datenbank 
(einmalig 15.000 €) und jährlichen Aktualisierung + Veröffentlichung einer Printversion (8.000 
€ / Jahr) bereitgestellt.  
Der Integrationsrat erhielt im Laufe der Jahre immer wieder die Rückmeldung die Recherche 
zur Aktualisierung wäre in Arbeit.  
Umso erstaunlicher war die Mitteilung 2717/2021 im August 2021: 
„Aufgrund der geringen Nutzung der Anbieter*innen und erforderlicher technischer 
Anpassungen wurde durch die Verwaltung und den IT-Bereich entschieden, die Da-
ten aus dem Gesundheitswegweiser in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ zu über-
führen und die zukünftige Datenpflege über diese Anwendung vorzunehmen….Der 
Kölner Gesundheitswegweiser wurde daher abgeschaltet und geht nun in der wesent-
lich umfangreicheren Online-Datenbank „Soziale Infrastruktur“ auf“ 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=832336&type=do  
Auf Nachfrage wofür in den vergangenen Jahren die Summe von insgesamt 72.000 € einge-
setzt worden sei, da jährlich lediglich 10 Einträge von Gesundheitseinrichtungen mit fremd-
sprachigen Kompetenzen vorgenommen worden waren, teilte das Gesundheitsamt zur Sit-
zung des Integrationsrates am 16.11.2021 mit der Vorlage 3453/2021 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=842206&type=do mit: 
„Für den oben beschriebenen komplexen Prozess wurden dem Haushalt des Ge-
sundheitsamtes rund 64.300 € zur Verfügung gestellt. Davon sind in dem Zeitraum 
10/2018 bis 07/2021 für die Produktiv- und Test-umgebungen des Gesundheitsweg-
weisers Datenbankkosten in Höhe von 7.300,- € angefallen, die im Rahmen der inter-
nen Leistungsverrechnung mit dem Amt für Informationsverarbeitung abgerechnet 
wurden. Wegen der Überführung des Gesundheitswegweisers in die Datenbank „So-
ziale Infrastruktur“ fielen für den Wegweiser keine weiteren Kosten an. Die Restsum-
me wurde dem Haushalt des Gesundheitsamtes gutgeschrieben und für wichtige Be-
lange des öffentlichen Gesundheitswesens sinnvoll verwendet.“

Auf kritische Nachfrage zum Verbleib ca. 64.700 € aus dem Integrationsbudget revidierte das 
Gesundheitsamt seine Aussage zur Sitzung des Integrationsrates am 08.02.2022 mit der 
Vorlage 
0431/2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=862231&type=do  
„Im Nachgang muss die vorausgegangene Beantwortung revidiert werden, da die Fi-
nanzmittel nicht anderweitig verwendet, sondern nur nicht in Anspruch genommen 
worden sind. Diese konnten vor dem Hintergrund der hieraus resultierenden zusätzli-
chen Haushaltsbelastungen für Aufwendungen in der Ergebnisrechnung gemäß § 22 
Abs. 1, Satz 2 GemHVO NRW grundsätzlich nicht ins nächste Jahr übertragen wer-
den.“ 
 
Der FachAK 4 bittet um Verständnis, wenn dieses Agieren des Gesundheitsamtes gerade in 
der Angelegenheit ‚Gesundheitswegweiser‘ nicht dazu angelegt ist, Vertrauen zwischen der 
Gesundheitsverwaltung und dem politischen Gremium Integrationsrat aufzubauen. 
 Vor diesem Hintergrund wird die Kämmerei darum gebeten einen entsprechenden 
Nachweis darüber vorzulegen, dass die Gelder jeweils an die Stadtkasse zurück geflos-
sen sind.  
 
Es wird gebeten den Nachweis zum Verbleib auch dem Gesundheitsausschuss mitzuteilen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Luziano Gonzales Tejon, Gönül Topuz, Dr. John Akude, Carine Weber

Beratungsverlauf (1)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 3.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0797/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
07.04.2022
Erstellt
07.04.2022 13:46