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AN/0211/2023

Ergänzungsantrag zu 9.2.1

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 30.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 30.01.2023, TOP 9.2.1.1

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion
Lothar Müller / Die Linke 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln,  28. Januar 2023
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Max Becker-Areal 
in Köln-Ehrenfeld und über die Empfehlungen zur Überarbeitung des Ergebnisses 
des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Becker-Areal
(3635/2022)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.1. auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 30.01.2023 zu setzen:
Der o.g. Beschluss in der Vorlage wird ergänzt um:
4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind 
folgende Punkte zu beachten:
a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, 
sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siege-
rentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Be- bauung
festzuhalten.
b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt bei- zu-
behalten.
c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten;
d) Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen 
muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad- 
und Fußwege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem 
Max Becker-Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrs- 
wege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die 
zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstraße.
e) Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Gebiet müssen 
die notwendigen Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie möglich 
realisiert werden.

f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungs-
plan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiterzuqua-
lifizieren.
g) Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiterzuqualifizieren, das 
auch für Kurse (Babyschimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatrai-
ning etc.) außerhalb der Schulzeiten zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend 
ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms 
schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende 
Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben.
h) Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung 
des Gleisrad- und Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über 
die Oskar-Jäger-Straße und einer Rampe an der Vogelsanger Straße geplant.
Begründung:
Zu 4. a) - e): 
Diese Punkte greifen die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld aus seiner Sitzung vom 22.11.2022 auf.
Zu 4. f.):
Das städtebauliche Vorhaben sieht den Bereich der Gaskugel als Teil und nordöstliche 
Begrenzung einer öffentlichen Grünfläche und steht damit ausdrücklich nicht in Konkurrenz 
zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum oder Gewerbeflächen. Die BGF-Vorgaben der 
Auslobung sind im Entwurf unabhängig vom Bereich der Gaskugel gewährleistet. Die 
Notwendigkeit eines städtebaulichen Akzents an dieser Stelle wird von der Gaskugel 
übererfüllt: Sie gibt als Landmarke dem gesamten Quartier Struktur, fasst die Grünfläche 
zwischen Uhrenhaus und Kugel gleichsam in eine Klammer des industriellen Erbes, schafft 
eine markante Adresse für die Schule und die angrenzenden Gewerbeeinheiten, schafft als 
besonderer Ort Identität und Identifikation auch für den gesamten Westen und verstellt die 
rückwärtig geplante sperrige Infrastruktur des Umspannwerks sowie der Gasregelstation 
wirksam. Würde es an dieser Stelle nicht schon die Kugel als Landmarke geben müsste man
einen solchen Akzent dort noch planen. Der im Siegerentwurf alternativ vorgesehene solitäre
Platzhalter eines Jugendzentrums/Repair-Cafés kann dies aber weder funktional noch 
städtebaulich auch nur annähernd leisten, ganz abgesehen von den mit einer solchen 
Einrichtung verbundenen nicht unerheblichen Entwicklungs-, Bau-, Betriebs- und 
Unterhaltskosten. Die städtebaulichen Qualitäten der Kugel tragen aus diesen Gründen 
erheblich zur Wertschöpfung für das gesamte Areal bei. Sowohl der B-Plan als auch das 
zugrundeliegende städtebauliche Konzept sind aus diesen Gründen auch unabhängig von 
Denkmalschutzerwägungen im weiteren Verfahren mit der Gaskugel als Landmarke des 
industriellen Erbes im öffentlichen Raum weiterzuqualifizieren.
Zu 4. g):
Die Entwicklung zusätzlicher Wasserflächen für das Schwimmenlernen (auch im nicht-
schulischen Bereich) und/oder für therapeutische Zwecke hält mit den bisherigen Planungen 
zur wachsenden Stadt nicht Schritt. Es droht eine Vertiefung der Unterversorgung, noch 
längere Wartelisten und eine weitere Reduzierung der ohnehin schon knappen 
Schwimmzeiten in städtischen Bädern insb. für Schüler:innen im Kölner Nordwesten. Ein 
modernes Lehrbecken, effizient eingeflochten in die Haustechnik, kann dem entgegenwirken,
indem Schwimmlernzeiten auch für benachbarte Grundschulen dort stattfinden können, 
wodurch zusätzliche Schwimmzeiten z.B. im Ossendorfbad, für die Öffentlichkeit, Vereine 
vor allem aber auch für die bestehenden sowie die ab 2024 hinzuwachsenden 
weiterführenden Schulen Fitzmauricestraße, Vogelsang und Schmiedegasse frei werden. 
Darüber hinaus wird die mitzuplanende Nutzung außerhalb der Schulzeiten für den

Kursbetrieb dem Zielbild einer multifunktionalen Quartiersschule gerecht. Für die 
Weiterqualifizierung des städtebaulichen Entwurfs und das Bebauungsplanverfahren ist 
dieses Raumprogramm daher schon zu berücksichtigen.
Zu 4. h):
Der Rad- und Fußweg an der Gleistrasse dient auch zur besseren Anbindung des neuen 
Viertels Max-Becker -Areal an die umliegenden Viertel. Die Oskar-Jäger-Straße trennt zur-
zeit das Bebauungsplangebiet von Ehrenfeld ab. Mit einer Brücke an der bestehenden Ei-
senbahnbrücke kann der Rad- und Fußweg sicher und qualitativ weitergeführt werden. Im 
Bebauungsplangebiet befindet sich dieser Weg auf der alten Gleistrasse in einer Hochlage. 
Verbindungen: Helios, Heliosschule, Bahnhof Ehrenfeld, Einkaufszentrum Ehrenfeld und 
über die Vogelsanger Straße direkt in die Innenstadt.
gez. Ute Ackermann                         gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers    
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion         SPD-Fraktion  
gez. Lothar Müller / Die Linke

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0211/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
30.01.2023
Erstellt
30.01.2023 11:53