AN/0211/2023
Ergänzungsantrag zu 9.2.1
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 28. Januar 2023 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld und über die Empfehlungen zur Überarbeitung des Ergebnisses des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs Max Becker-Areal (3635/2022) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.1. auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 30.01.2023 zu setzen: Der o.g. Beschluss in der Vorlage wird ergänzt um: 4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende Punkte zu beachten: a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siege- rentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Be- bauung festzuhalten. b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt bei- zu- behalten. c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten; d) Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad- und Fußwege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrs- wege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstraße. e) Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Gebiet müssen die notwendigen Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungs- plan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiterzuqua- lifizieren. g) Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiterzuqualifizieren, das auch für Kurse (Babyschimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatrai- ning etc.) außerhalb der Schulzeiten zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben. h) Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Straße und einer Rampe an der Vogelsanger Straße geplant. Begründung: Zu 4. a) - e): Diese Punkte greifen die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld aus seiner Sitzung vom 22.11.2022 auf. Zu 4. f.): Das städtebauliche Vorhaben sieht den Bereich der Gaskugel als Teil und nordöstliche Begrenzung einer öffentlichen Grünfläche und steht damit ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum oder Gewerbeflächen. Die BGF-Vorgaben der Auslobung sind im Entwurf unabhängig vom Bereich der Gaskugel gewährleistet. Die Notwendigkeit eines städtebaulichen Akzents an dieser Stelle wird von der Gaskugel übererfüllt: Sie gibt als Landmarke dem gesamten Quartier Struktur, fasst die Grünfläche zwischen Uhrenhaus und Kugel gleichsam in eine Klammer des industriellen Erbes, schafft eine markante Adresse für die Schule und die angrenzenden Gewerbeeinheiten, schafft als besonderer Ort Identität und Identifikation auch für den gesamten Westen und verstellt die rückwärtig geplante sperrige Infrastruktur des Umspannwerks sowie der Gasregelstation wirksam. Würde es an dieser Stelle nicht schon die Kugel als Landmarke geben müsste man einen solchen Akzent dort noch planen. Der im Siegerentwurf alternativ vorgesehene solitäre Platzhalter eines Jugendzentrums/Repair-Cafés kann dies aber weder funktional noch städtebaulich auch nur annähernd leisten, ganz abgesehen von den mit einer solchen Einrichtung verbundenen nicht unerheblichen Entwicklungs-, Bau-, Betriebs- und Unterhaltskosten. Die städtebaulichen Qualitäten der Kugel tragen aus diesen Gründen erheblich zur Wertschöpfung für das gesamte Areal bei. Sowohl der B-Plan als auch das zugrundeliegende städtebauliche Konzept sind aus diesen Gründen auch unabhängig von Denkmalschutzerwägungen im weiteren Verfahren mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes im öffentlichen Raum weiterzuqualifizieren. Zu 4. g): Die Entwicklung zusätzlicher Wasserflächen für das Schwimmenlernen (auch im nicht- schulischen Bereich) und/oder für therapeutische Zwecke hält mit den bisherigen Planungen zur wachsenden Stadt nicht Schritt. Es droht eine Vertiefung der Unterversorgung, noch längere Wartelisten und eine weitere Reduzierung der ohnehin schon knappen Schwimmzeiten in städtischen Bädern insb. für Schüler:innen im Kölner Nordwesten. Ein modernes Lehrbecken, effizient eingeflochten in die Haustechnik, kann dem entgegenwirken, indem Schwimmlernzeiten auch für benachbarte Grundschulen dort stattfinden können, wodurch zusätzliche Schwimmzeiten z.B. im Ossendorfbad, für die Öffentlichkeit, Vereine vor allem aber auch für die bestehenden sowie die ab 2024 hinzuwachsenden weiterführenden Schulen Fitzmauricestraße, Vogelsang und Schmiedegasse frei werden. Darüber hinaus wird die mitzuplanende Nutzung außerhalb der Schulzeiten für den Kursbetrieb dem Zielbild einer multifunktionalen Quartiersschule gerecht. Für die Weiterqualifizierung des städtebaulichen Entwurfs und das Bebauungsplanverfahren ist dieses Raumprogramm daher schon zu berücksichtigen. Zu 4. h): Der Rad- und Fußweg an der Gleistrasse dient auch zur besseren Anbindung des neuen Viertels Max-Becker -Areal an die umliegenden Viertel. Die Oskar-Jäger-Straße trennt zur- zeit das Bebauungsplangebiet von Ehrenfeld ab. Mit einer Brücke an der bestehenden Ei- senbahnbrücke kann der Rad- und Fußweg sicher und qualitativ weitergeführt werden. Im Bebauungsplangebiet befindet sich dieser Weg auf der alten Gleistrasse in einer Hochlage. Verbindungen: Helios, Heliosschule, Bahnhof Ehrenfeld, Einkaufszentrum Ehrenfeld und über die Vogelsanger Straße direkt in die Innenstadt. gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Lothar Müller / Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0211/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 30.01.2023 11:53