V/0358/2025
Ausbau der Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße (Baubeschluss)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0358/2025 Kurzüberblick Baubeschluss zum Ausbau der Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) der awm. Flexibilität für die Einhaltung der gesetzlichen Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge nach Clean-Vehicle-Directive (CVD) bzw. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der geplanten Maßnahme wird das Teilziel weiterverfolgt, die Stadt Münster zu einer Stadt mit hoher Umweltqualität weiterzuentwickeln. Ein weiterer, auch gesetzlich vorgeschriebener Ausbau der E-Mobilität der awm ist nur möglich, wenn weitere Lademöglichkeiten geschaffen werden. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die geplante Maßnahme betrifft ausschließlich den Wirtschaftsplan der awm und nicht den städti- schen Haushalt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz: CO2- und Schadstoffemissionen werden durch die Nutzung batterieelektrischer Fahrzeuge gesenkt.
Beschlussvorlage
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V/0358/2025 V/0358/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausbau der Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße (Baubeschluss) Beratungsfolge 18.06.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Ausbau der Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße 10 nach dem Konzept der energielenker projects GmbH mit Sitz in Münster wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Baustart im 1. Halbjahr 2026 angestrebt wird, mit einer Fertigstellung wird aufgrund von Lieferzeiten ca. 15 Monate später gerechnet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Investitionskosten belaufen sich gemäß Grobkostenschätzung von Februar 2025 auf ca. 1.900.000€ inkl. MwSt. Darin enthalten sind neben sämtlichen Baumaßnahmen auch die Detailpla- nung inkl. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sowie Ausschreibungs- und Baubegleitung (HOAI LP 3-8). Sobald eine Detailplanung vorliegt, können beim Land NRW Fördermittel sowohl für den Netzan- schluss inkl. notwendiger Arbeiten (max. 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben/max. 10.000€) als auch für jeden Ladepunkt (Höhe abhängig von der Ladeleistung) beantragt werden. Die Mittel für die Detailplanung sind im Wirtschaftsplan 2025 der awm enthalten, die Mittel für die Baumaßnahmen werden mit dem Wirtschaftsplan 2026 beantragt. Begründung: Die Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße ist mit dem aktuellen Grad der Batterie- elektrifizierung im Bereich Müllfahrzeuge (6 Fahrzeuge, ca. 8%), Kehrmaschinen (11 Fahrzeuge, ca. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 06.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thiehoff Telefon: 6052-642 thiehoff@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0358/2025 30%) sowie PKW (17 Fahrzeuge, ca. 89%) komplett ausgelastet. Um die weitere Elektrifizierung mit batterieelektrischen Fahrzeugen hier realisieren zu können, muss also zunächst die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. Daher wurden seitens awm Überlegungen angestellt, wo und wie auf dem Betriebsgelände am sinn- vollsten Lademöglichkeiten geschaffen werden können. Die Fahrzeughalle bietet sich für diesen Zweck an, da hier knapp die Hälfte aller Müllfahrzeuge sowie mehr als 90% des Fuhrparks von Stadtreinigung und Winterdienst am Ende des Arbeitstages an ei- nem zentralen Ort wettergeschützt abgestellt werden. Außerdem sollen auf dem Gelände zwei Schnellladepunkte errichtet werden, um Zwischenladungen während Pausen realisieren und so den Radius der Elektrofahrzeuge erweitern zu können. Vor dem Hintergrund dieser Idee wurde das Münsteraner Planungsbüro energielenker projects GmbH mit einer Vorplanung beauftragt, um auch in Bezug auf die Versorgung der Ladeinfrastruktur die Mög- lichkeiten zur Realisierung prüfen und die jeweiligen Kosten abschätzen zu können. Grundlage der Vorplanung war, die Fahrzeughalle mit 36 Ladepunkten mit Gleichstromladetechnik (DC) für Abfallsammelfahrzeuge sowie mit 48 Ladepunkten mit Wechselstromladetechnik (AC) für Straßenreinigungsfahrzeuge auszustatten („Vollausbau“). Die Wahl der Ladetechnik (Gleich- strom/Wechselstrom) ergibt sich aus dem Ladeanschluss der Fahrzeuge. Abbildung 1: Fahrzeughalle mit geplanten Ladeplätzen (aus Vorplanung Fa. energielenker) Die flexibelste und auch kosteneffizienteste Möglichkeit der Hardware in der Fahrzeughalle stellt sich durch Wallboxen auf Stelen dar (s. Abbildung 2). Diese können bei Bedarf mit geringem Aufwand versetzt werden und benötigen nicht viel Platz, sodass die Durchfahrtsbreiten in der Fahrzeughalle weiterhin gewährleistet sind. Die Installation der Wallboxen selbst (Kosten: ca. 510.000€ inkl. MwSt. für Installation + Material für die o.g. 36+48 Ladepunkte) kann schrittweise nach Bedarf erfolgen, so- dass sich die Investitionen dafür über mehrere Jahre verteilen. Empfohlen wird im ersten Schritt der Aufbau von 12 Ladepunkten für Abfallsammelfahrzeuge und 24 Ladepunkte für Stadtreinigungsfahr- zeuge (in Abb. 1 gestrichelt markiert, ca. 42% des „Vollausbaus“). So wird die nötige Flexibilität ge- währleistet, die für die Einhaltung der Beschaffungsquoten nach Clean-Vehicle-Directive bzw. dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge benötigt wird. Für das Zwischenladen von Fahrzeugen soll eine Säule mit zwei Ladepunkten auf dem Gelände ge- genüber der Fahrzeughalle errichtet werden (s. Abbildung 3). - 3 - V/0358/2025 Abbildung 2: schematische Ausführung Ladeinfrastruktur in der Fahrzeughalle Als nachhaltigste und zukunftsorientierteste Möglichkeit zur Versorgung der Ladeinfrastruktur wurde der Bau einer neuen, zusätzlichen Transformatorstation direkt auf dem Betriebsgelände in räumlicher Nähe zur Fahrzeughalle aufgezeigt. Abbildung 3: Betriebshof mit Position Trafostationen (Bestand: Rechteck, neu: Drei eck) / Schnellladepunkte (Kreis) Mit dieser zusätzlichen Station können auch Reserven für einen weiteren Ausbau realisiert werden, wenn in Zukunft noch weitere Lademöglichkeiten über den Vollausbau der Fahrzeughalle hinaus ge- schaffen werden müssen. Außerdem halten die awm sich damit die Option offen, weitere Photovolta- ikanlagen zu errichten und auch den produzierten Strom der bisherigen Volleinspeiseanlagen nach - 4 - V/0358/2025 Auslauf der EEG-Förderung im Jahr 2028 flexibel selbst zu nutzen und so den Bedarf an „zugekauf- tem“ Strom deutlich zu reduzieren. Anders als bei der Installation der Ladehardware sollte der Aufbau der Versorgung direkt für den „Vollausbau“ der Fahrzeughalle inkl. Reserven erfolgen. So können künftige Erweiterungen ohne großen Aufwand (sowohl zeitlich als auch investiv) durchgeführt werden. Wenn hier der Weg einer „Zwischenlösung“ gewählt würde (ausschließliche Nutzung der vorhandenen Trafostation), wären die Kapazitätsgrenzen mit dem oben beschriebenen ersten Ausbauschritt bereits wieder erschöpft. So- wohl für die auf Dauer benötigte Ladeinfrastruktur als auch die anderweitige Nutzung der Photovolta- ikanlagen ist eine neue Trafostation unabdingbar. Ein Umbau der Bestandsstation ist nicht zielfüh- rend, da dieser aufgrund der seit dem Bau (2008) geänderten Normen für die notwendigen Änderun- gen ebenfalls einem Neubau gleichkäme und aufgrund der größeren Entfernung zur Ladeinfrastruktur deutlich längere Strecken mit großen Kabelquerschnitten (= hohe Kupferkosten) notwendig macht. I. V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rösnerstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0358/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 15.05.2025 11:18