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V/0358/2025

Ausbau der Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße (Baubeschluss)

Vorlagen 15.05.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 02.07.2025, TOP 10

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1360 Zeichen

Anlage A zur V/0358/2025 
 
Kurzüberblick 
 
Baubeschluss zum Ausbau der Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) der awm. 
 
Flexibilität für die Einhaltung der gesetzlichen Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge nach 
Clean-Vehicle-Directive (CVD) bzw. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der geplanten Maßnahme wird das Teilziel weiterverfolgt, die Stadt Münster zu einer Stadt mit 
hoher Umweltqualität weiterzuentwickeln. 
Ein weiterer, auch gesetzlich vorgeschriebener Ausbau der E-Mobilität der awm ist nur möglich, 
wenn weitere Lademöglichkeiten geschaffen werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die geplante Maßnahme betrifft ausschließlich den Wirtschaftsplan der awm und nicht den städti-
schen Haushalt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klimaschutz: CO2- und Schadstoffemissionen werden durch die Nutzung batterieelektrischer 
Fahrzeuge gesenkt.

Beschlussvorlage

6621 Zeichen

V/0358/2025 
V/0358/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausbau der Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße (Baubeschluss) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Ausbau der Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße 10 nach dem Konzept der 
energielenker projects GmbH mit Sitz in Münster wird zugestimmt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Baustart im 1. Halbjahr 2026 angestrebt wird, mit einer 
Fertigstellung wird aufgrund von Lieferzeiten ca. 15 Monate später gerechnet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Investitionskosten belaufen sich gemäß Grobkostenschätzung von Februar 2025 auf ca. 
1.900.000€ inkl. MwSt. Darin enthalten sind neben sämtlichen Baumaßnahmen auch die Detailpla-
nung inkl. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sowie Ausschreibungs- und Baubegleitung (HOAI 
LP 3-8). 
 
Sobald eine Detailplanung vorliegt, können beim Land NRW Fördermittel sowohl für den Netzan-
schluss inkl. notwendiger Arbeiten (max. 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben/max. 10.000€) als 
auch für jeden Ladepunkt (Höhe abhängig von der Ladeleistung) beantragt werden.  
Die Mittel für die Detailplanung sind im Wirtschaftsplan 2025 der awm enthalten, die Mittel für die 
Baumaßnahmen werden mit dem Wirtschaftsplan 2026 beantragt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Ladeinfrastruktur der awm am Standort Rösnerstraße ist mit dem aktuellen Grad der Batterie-
elektrifizierung im Bereich Müllfahrzeuge (6 Fahrzeuge, ca. 8%), Kehrmaschinen (11 Fahrzeuge, ca. 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
06.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thiehoff 
Telefon: 6052-642 
thiehoff@aw m.stadt-
muenster.de

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V/0358/2025 
30%) sowie PKW (17 Fahrzeuge, ca. 89%) komplett ausgelastet.  
Um die weitere Elektrifizierung mit batterieelektrischen Fahrzeugen hier realisieren zu können, muss 
also zunächst die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. 
 
Daher wurden seitens awm Überlegungen angestellt, wo und wie auf dem Betriebsgelände am sinn-
vollsten Lademöglichkeiten geschaffen werden können.  
Die Fahrzeughalle bietet sich für diesen Zweck an, da hier knapp die Hälfte aller Müllfahrzeuge sowie 
mehr als 90% des Fuhrparks von Stadtreinigung und Winterdienst am Ende des Arbeitstages an ei-
nem zentralen Ort wettergeschützt abgestellt werden. Außerdem sollen auf dem Gelände zwei 
Schnellladepunkte errichtet werden, um Zwischenladungen während Pausen realisieren und so den 
Radius der Elektrofahrzeuge erweitern zu können. 
Vor dem Hintergrund dieser Idee wurde das Münsteraner Planungsbüro energielenker projects GmbH 
mit einer Vorplanung beauftragt, um auch in Bezug auf die Versorgung der Ladeinfrastruktur die Mög-
lichkeiten zur Realisierung prüfen und die jeweiligen Kosten abschätzen zu können. 
 
Grundlage der Vorplanung war, die Fahrzeughalle mit 36 Ladepunkten mit Gleichstromladetechnik 
(DC) für Abfallsammelfahrzeuge sowie mit 48 Ladepunkten mit Wechselstromladetechnik (AC) für 
Straßenreinigungsfahrzeuge auszustatten („Vollausbau“). Die Wahl der Ladetechnik (Gleich-
strom/Wechselstrom) ergibt sich aus dem Ladeanschluss der Fahrzeuge.  
 
 
Abbildung 1: Fahrzeughalle mit geplanten Ladeplätzen (aus Vorplanung Fa. energielenker) 
 
 
Die flexibelste und auch kosteneffizienteste Möglichkeit der Hardware in der Fahrzeughalle stellt sich 
durch Wallboxen auf Stelen dar (s. Abbildung 2). Diese können bei Bedarf mit geringem Aufwand 
versetzt werden und benötigen nicht viel Platz, sodass die Durchfahrtsbreiten in der Fahrzeughalle 
weiterhin gewährleistet sind. Die Installation der Wallboxen selbst (Kosten: ca. 510.000€ inkl. MwSt. 
für Installation + Material für die o.g. 36+48 Ladepunkte) kann schrittweise nach Bedarf erfolgen, so-
dass sich die Investitionen dafür über mehrere Jahre verteilen. Empfohlen wird im ersten Schritt der 
Aufbau von 12 Ladepunkten für Abfallsammelfahrzeuge und 24 Ladepunkte für Stadtreinigungsfahr-
zeuge (in Abb. 1 gestrichelt markiert, ca. 42% des „Vollausbaus“). So wird die nötige Flexibilität ge-
währleistet, die für die Einhaltung der Beschaffungsquoten nach Clean-Vehicle-Directive bzw. dem 
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge benötigt wird.  
Für das Zwischenladen von Fahrzeugen soll eine Säule mit zwei Ladepunkten auf dem Gelände ge-
genüber der Fahrzeughalle errichtet werden (s. Abbildung 3).

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V/0358/2025 
 
Abbildung 2: schematische Ausführung Ladeinfrastruktur in der Fahrzeughalle  
 
 
 
Als nachhaltigste und zukunftsorientierteste Möglichkeit zur Versorgung der Ladeinfrastruktur wurde 
der Bau einer neuen, zusätzlichen Transformatorstation direkt auf dem Betriebsgelände in räumlicher 
Nähe zur Fahrzeughalle aufgezeigt.  
 
 
Abbildung 3: Betriebshof mit Position Trafostationen (Bestand: Rechteck, neu: Drei eck) / Schnellladepunkte 
(Kreis) 
 
Mit dieser zusätzlichen Station können auch Reserven für einen weiteren Ausbau realisiert werden, 
wenn in Zukunft noch weitere Lademöglichkeiten über den Vollausbau der Fahrzeughalle hinaus ge-
schaffen werden müssen. Außerdem halten die awm sich damit die Option offen, weitere Photovolta-
ikanlagen zu errichten und auch den produzierten Strom der bisherigen Volleinspeiseanlagen nach

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V/0358/2025 
Auslauf der EEG-Förderung im Jahr 2028 flexibel selbst zu nutzen und so den Bedarf an „zugekauf-
tem“ Strom deutlich zu reduzieren. 
 
Anders als bei der Installation der Ladehardware sollte der Aufbau der Versorgung direkt für den 
„Vollausbau“ der Fahrzeughalle inkl. Reserven erfolgen. So können künftige Erweiterungen ohne 
großen Aufwand (sowohl zeitlich als auch investiv) durchgeführt werden. Wenn hier der Weg einer 
„Zwischenlösung“ gewählt würde (ausschließliche Nutzung der vorhandenen Trafostation), wären die 
Kapazitätsgrenzen mit dem oben beschriebenen ersten Ausbauschritt bereits wieder erschöpft. So-
wohl für die auf Dauer benötigte Ladeinfrastruktur als auch die anderweitige Nutzung der Photovolta-
ikanlagen ist eine neue Trafostation unabdingbar. Ein Umbau der Bestandsstation ist nicht zielfüh-
rend, da dieser aufgrund der seit dem Bau (2008) geänderten Normen für die notwendigen Änderun-
gen ebenfalls einem Neubau gleichkäme und aufgrund der größeren Entfernung zur Ladeinfrastruktur 
deutlich längere Strecken mit großen Kabelquerschnitten (= hohe Kupferkosten) notwendig macht. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (2)

18.06.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rösnerstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0358/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2025
Erstellt
15.05.2025 11:18