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1617/2021

Kulturförderabgabe - Auskunftsersuchen gegenüber Vermittlungsagenturen

Mitteilung Ausschuss 29.04.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.05.2021, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/21 
 
Vorlagen-Nummer  29.04.2021 
 1617/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 03.05.2021 
 
Kulturförderabgabe  -  Auskunftsersuchen gegenüber Vermittlungsagenturen 
Nach § 12 Abs.  1 KFA-Satzung der Stadt Köln sind Hotel - und Zimmervermittlungsagenturen sowie 
Dienstleistungsunternehmen ähnlicher Art im Rahmen des § 93 Abgabenordnung dazu verpflichtet, 
dem Steueramt der Stadt Köln die Beherbergungsbetriebe mitzuteilen, an die entgelt liche Beherber-
gungsleistungen im Kölner Stadtgebiet vermittelt werden. Das Steueramt der Stadt Köln richtet re-
gelmäßig Auskunftsersuchen an bereits bekannte oder neu recherchierte Agenturen. 
 
In diesem Kontext waren bereits im Jahr 2016 drei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln an-
hängig, in denen Agenturen gegen ein an sie gerichtetes Auskunftsersuchen geklagt haben. Mit Urtei-
len vom 28.06.2017 hat das Verwaltungsgericht Köln in diesen Verfahren, entschieden, dass Sam-
melauskunftsersuchen gegenüber Verm ittlungsagenturen, die über Online -Portale Beherbergungs-
möglichkeiten anbieten, rechtmäßig sind. 
Eine der vorgenannten Agenturen hat die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil (24 K 7563/16, 
14 A 2062/17) beantragt. Diesen Antrag hat das OVG NRW nun mi t Beschluss vom 26.04.2021 zu-
rückgewiesen. 
 
Das OVG NRW teilt die Einschätzung, dass im Kölner Stadtgebiet viele private Wohnungen und 
Zimmer über Online -Plattformen als vorübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angeboten wer-
den und der Stadt Köln nicht al le Anbieter bekannt sind. Daher dürfe die Stadt Köln die Agenturen 
auffordern, die Anbieter mitzuteilen. Der Stadt Köln könne es wegen des unverhältnismäßig großen 
Aufwandes auch nicht zugemutet werden, alle Anbieter durch Einzelabfragen in Online -Portalen zu 
ermitteln.  
 
Die Rechtsauffassung und Praxis des Steueramtes der Stadt Köln im Zusammenhang mit Aus-
kunftsersuchen bei der Erhebung der Kulturförderabgabe ist mithin umfänglich bestätigt worden.  
 
 
gez. Prof. Diemert

Beratungsverlauf (1)

03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1617/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.04.2021
Erstellt
28.04.2021 14:55