1617/2021
Kulturförderabgabe - Auskunftsersuchen gegenüber Vermittlungsagenturen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 29.04.2021 1617/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.05.2021 Kulturförderabgabe - Auskunftsersuchen gegenüber Vermittlungsagenturen Nach § 12 Abs. 1 KFA-Satzung der Stadt Köln sind Hotel - und Zimmervermittlungsagenturen sowie Dienstleistungsunternehmen ähnlicher Art im Rahmen des § 93 Abgabenordnung dazu verpflichtet, dem Steueramt der Stadt Köln die Beherbergungsbetriebe mitzuteilen, an die entgelt liche Beherber- gungsleistungen im Kölner Stadtgebiet vermittelt werden. Das Steueramt der Stadt Köln richtet re- gelmäßig Auskunftsersuchen an bereits bekannte oder neu recherchierte Agenturen. In diesem Kontext waren bereits im Jahr 2016 drei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln an- hängig, in denen Agenturen gegen ein an sie gerichtetes Auskunftsersuchen geklagt haben. Mit Urtei- len vom 28.06.2017 hat das Verwaltungsgericht Köln in diesen Verfahren, entschieden, dass Sam- melauskunftsersuchen gegenüber Verm ittlungsagenturen, die über Online -Portale Beherbergungs- möglichkeiten anbieten, rechtmäßig sind. Eine der vorgenannten Agenturen hat die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil (24 K 7563/16, 14 A 2062/17) beantragt. Diesen Antrag hat das OVG NRW nun mi t Beschluss vom 26.04.2021 zu- rückgewiesen. Das OVG NRW teilt die Einschätzung, dass im Kölner Stadtgebiet viele private Wohnungen und Zimmer über Online -Plattformen als vorübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angeboten wer- den und der Stadt Köln nicht al le Anbieter bekannt sind. Daher dürfe die Stadt Köln die Agenturen auffordern, die Anbieter mitzuteilen. Der Stadt Köln könne es wegen des unverhältnismäßig großen Aufwandes auch nicht zugemutet werden, alle Anbieter durch Einzelabfragen in Online -Portalen zu ermitteln. Die Rechtsauffassung und Praxis des Steueramtes der Stadt Köln im Zusammenhang mit Aus- kunftsersuchen bei der Erhebung der Kulturförderabgabe ist mithin umfänglich bestätigt worden. gez. Prof. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1617/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.04.2021
- Erstellt
- 28.04.2021 14:55