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2422/2023

Mehrklassenbildung im Schuljahr 2023/2024

Mitteilung Ausschuss 21.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.09.2023, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4230 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 21.08.2023 
 2422/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
 
Mehrklassenbildung im Schuljahr 2023/2024 
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens der Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024 war es 
kurz vor den Sommerferien erforderlich, erneut Mehrklassen an einigen Grundschulen einzu-
richten. Dabei wurde die Anzahl der benötigten Mehrklassen kurzfristig noch einmal reduziert.  
 
Festzuhalten ist, dass weder Kindern noch Eltern durch die nicht benötigten Mehrklassen ein 
Nachteil entstanden ist. Die von den o.g. Mehrklassen betroffenen Schulleitungen haben viel 
Energie in die Mehrklassenbildung investiert und die Rücknahme bereitete Ihnen leider erneut 
Arbeit. Dies bedauert die Verwaltung sehr. Die Schulleitungen haben sehr schnell und koope-
rativ auf die Bitte um Einrichtung der Mehrklassen reagiert. Für diese professionelle Bereit-
schaft und das Engagement gebührt ihnen großer Dank. 
 
Zur weiteren Erläuterung kann die Verwaltung folgendes ausführen: 
 
Unwägbarkeiten/grundsätzliche Problemstellung gegenüber den Vorjahren 
 
Die Anzahl der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Schulplätze wurde für das Schuljahr 
2023/2024 durch eine höhere Anzahl von Kindern (640 [im Sj 2022/23 484]), die in den ersten 
Klassen der Grundschulen verbleiben und somit Plätze in den Eingangsklassen belegen, re-
duziert. 
 
Vor Beginn des Anmeldeverfahrens wurden von Seiten des Einwohnermeldeamtes 10.393 
schulpflichtige Kinder mitgeteilt. Hinzu kamen 342 zurückgestellte Kinder aus dem vorherigen 
Schuljahr. Insgesamt standen also 10.735 [im Sj. 2022/23 10.452] Kinder zur Einschulung in 
den Eingangsklassen der Grundschulen an. Demgegenüber standen jedoch nur 10.434 
Plätze an den regulären Eingangsklassen der Grundschulen zur Verfügung. 
Aufgrund dessen und aufgrund der bereits fristgerecht angemeldeten Kinder wurden, unter 
Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten in den Eingangsklassen, bereits bis März 
2023 insgesamt 11 Mehrklassen an den Kölner Grundschulen eingerichtet. 
 
Komplikationen 
 
Bis zum Ende der Anmeldefrist am 15.11.2022 waren nur 9.917 Kinder angemeldet. Entspre-
chend der rechtlichen Vorgaben sind die Familien der bis 31.01.2023 noch nicht angemelde-
ten Kinder angeschrieben und auf die Einhaltung der Schulpflicht hingewiesen worden. Für 
diese nicht fristgerecht angemeldeten Kinder, wie auch die zwischenzeitlich neu zugezogenen 
schulpflichtigen Kinder musste ein Schulplatzangebot sichergestellt werden. Dieses war woh-
nortnah nur durch die Bildung zusätzlicher Mehrklassen zu gewährleisten.

2 
 
Durch einen Übertragungsfehler bei der Datenerfassung beim Schulträger, wie auch aufgrund 
fehlerhafter Eingaben in die Erfassungssoftware an den Schulen, wurde irrtümlich ein zu ho-
her Bedarf an weiteren 11 Mehrklassen berechnet. Die Schulen wurden daraufhin um Unter-
stützung durch die Einrichtung dieser weiteren 11 Mehrklassen gebeten.  
 
Nach Bereinigung der noch zu versorgenden Schülerzahlen um Wegzüge aus Köln, Atteste 
der fehlenden Schulreife, Anmeldung an privaten Schulen und dem händischen Abgleich der 
Schüler*innen-Daten wurde deutlich, dass die Zahl der zusätzlich eingerichteten Mehrklassen 
deutlich zu hoch war. Insgesamt mussten danach 7 Mehrklassen zurückgenommen werden. 
 
Perspektiven 
 
Um die gemachten Fehler in künftigen Verfahren zu vermeiden, wurden im Nachgang alle Pa-
rameter, welche zu einer falschen Datenlage geführt haben, wie z.B. die doppelte Erfassung 
von Kindern, wenn die SchülerID nicht vorgelegt wurde und tabellarische Berechnungsalgo-
rithmen, einer tiefgreifenden Analyse unterzogen.  
 
Alle Unterlagen werden künftig hinsichtlich der zu berechnenden Parameter so fixiert, dass die 
Grundlagen redundant korrekt sind, darunter fallen auch zusätzliche Plausibilitätsprüfungen. 
Ebenso wird die grundlegende zentrale Softwareanwendung so angepasst, dass doppelte 
Eingaben durch jegliches Personal ausgeschlossen werden können. Das Personal in den 
Schulsekretariaten wird zukünftig einer verpflichtenden Schulung unterzogen; bislang war die 
Teilnahme an diesen Schulungen auf freiwilliger Basis.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2422/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.08.2023
Erstellt
31.07.2023 11:00