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AN/0546/2020

Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) 10.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 8.2.2

Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

1403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0546/2020 
 Stand: 13.05.2022 
Sachstandsbericht  
Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 
8.2.2 Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastro-
nomie, AN/0546/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, 
einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Rodenkir-
chen für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: 
 
 Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden  
 Private Flächen können genutzt werden, wenn das schriftliche Einverständnis des Eigentü-
mers bzw. der Eigentümerin vorliegt und Fluchtwege oder Feuerwehrzufahrten nicht betroffen 
sind.  
 Auf eine Sondernutzungsgebühr wird für 2020 verzichtet, sowohl für neue Nutzungen als auch 
für bereits bestehende. Ob 2021 eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird, muss nach einer 
Bewertung der Situation Anfang 2021 neu entschieden werden. 
 
Sachstand 2020 
 
Der Beschluss vom 11.05.2020 ist vollständig umgesetzt. Auch auf eine Sondernutzungsgebühr für 
2021 wird verzichtet.  
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

2723 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Grünen 
FDP-Fraktion 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0546/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
 
Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der 
Außengastronomie 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten gemeinsam, folgenden Drin g-
lichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
11. Mai 2020 zu setzen.  
 
Die Bezirksvertretung möge besc hließen:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen 
unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk R o-
denkirchen für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen:  
  
- Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden  
- Private Flächen können genutzt werden, wenn das schriftliche Einverständnis des Eige n-
tümers bzw. der Eigentümerin vorliegt und Fluchtwege oder Feuerwehrzufahrten nicht 
betroffen sind.  
- Auf eine Sondernutzungsgebühr wird für 2020 verzichtet. Ob 2021 eine Sondernu t-
zungsgebühr erhoben wird, muss nach einer Bewertung der Situation Anfang 2021 neu 
entschieden werden.

- 2 - 
 
  
Begründung  
Die Gastronomie hat, wie viele andere, unter der derzeitigen Situation zu leiden und  wird 
auch weiterhin mit Auflagen leben müssen. So werden Tische und Stühle in größerem 
Abstand gestellt werden. Dazu braucht es unkonventionell und kreativ mehr Raum. B e-
sonders bei der Außengastronomie ist viel Spielraum. So kann nach Geschäftsschluss vor  
dem benachbarten Ladenlokal Tische und Stühle aufgestellt werden. Oder auf Parkplä t-
zen, so wie es im Stadtbezirk Innenstadt seit zwei Jahren mit Erfolg praktiziert wird. Mit 
viel Kreativität kann so den Gastronomen geholfen werden und bei größerem Abstand  
auch ein ausreichendes Angebot an Außengastronomie für die Bevölkerung ermöglicht 
werden. Der Stadtbezirk bleibt lebenswert. Für Rodenkirchen würde das für ansässige 
Gastronom*innen eine Erleichterung bedeuten, da mit weniger Touristen oder Gästen aus 
dem Umland rechnen ist.  
  
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Wenn die Gastronomie noch in der Sommersaison 2020 etwas davon haben soll, müssen 
die Weichen dazu jetzt gestellt werden, da auch ein unbürokratisches Prozedere einen 
gewissen Vorlauf braucht.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski gez. Dr Klusemann  gez. Giesen  gez. Wolters

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0546/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
Datum
10.05.2020
Erstellt
06.05.2020 11:44