AN/0546/2020
Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
1403 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0546/2020 Stand: 13.05.2022 Sachstandsbericht Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 8.2.2 Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastro- nomie, AN/0546/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung zu beauftragen, einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk Rodenkir- chen für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden Private Flächen können genutzt werden, wenn das schriftliche Einverständnis des Eigentü- mers bzw. der Eigentümerin vorliegt und Fluchtwege oder Feuerwehrzufahrten nicht betroffen sind. Auf eine Sondernutzungsgebühr wird für 2020 verzichtet, sowohl für neue Nutzungen als auch für bereits bestehende. Ob 2021 eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird, muss nach einer Bewertung der Situation Anfang 2021 neu entschieden werden. Sachstand 2020 Der Beschluss vom 11.05.2020 ist vollständig umgesetzt. Auch auf eine Sondernutzungsgebühr für 2021 wird verzichtet. Der Beschluss ist damit erledigt.
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)
2723 Zeichen
CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0546/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Unbürokratische Unterstützung der Gastronomie durch Förderung der Außengastronomie Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten gemeinsam, folgenden Drin g- lichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11. Mai 2020 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge besc hließen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die zuständigen Stellen der Stadt Köln, einen unbürokratischen Weg zu gehen und Flächen für Außengastronomie im Stadtbezirk R o- denkirchen für die Außengastronomiesaison 2020 zu genehmigen: - Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden - Private Flächen können genutzt werden, wenn das schriftliche Einverständnis des Eige n- tümers bzw. der Eigentümerin vorliegt und Fluchtwege oder Feuerwehrzufahrten nicht betroffen sind. - Auf eine Sondernutzungsgebühr wird für 2020 verzichtet. Ob 2021 eine Sondernu t- zungsgebühr erhoben wird, muss nach einer Bewertung der Situation Anfang 2021 neu entschieden werden. - 2 - Begründung Die Gastronomie hat, wie viele andere, unter der derzeitigen Situation zu leiden und wird auch weiterhin mit Auflagen leben müssen. So werden Tische und Stühle in größerem Abstand gestellt werden. Dazu braucht es unkonventionell und kreativ mehr Raum. B e- sonders bei der Außengastronomie ist viel Spielraum. So kann nach Geschäftsschluss vor dem benachbarten Ladenlokal Tische und Stühle aufgestellt werden. Oder auf Parkplä t- zen, so wie es im Stadtbezirk Innenstadt seit zwei Jahren mit Erfolg praktiziert wird. Mit viel Kreativität kann so den Gastronomen geholfen werden und bei größerem Abstand auch ein ausreichendes Angebot an Außengastronomie für die Bevölkerung ermöglicht werden. Der Stadtbezirk bleibt lebenswert. Für Rodenkirchen würde das für ansässige Gastronom*innen eine Erleichterung bedeuten, da mit weniger Touristen oder Gästen aus dem Umland rechnen ist. Begründung der Dringlichkeit: Wenn die Gastronomie noch in der Sommersaison 2020 etwas davon haben soll, müssen die Weichen dazu jetzt gestellt werden, da auch ein unbürokratisches Prozedere einen gewissen Vorlauf braucht. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Dr Klusemann gez. Giesen gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0546/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 10.05.2020
- Erstellt
- 06.05.2020 11:44