0054/2023
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Kulturelle Teilhabe, Haushaltsjahre 2023-2026
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2601 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/23
Vorlagen-Nummer
0054/2023
Stand: 25.06.2025
Sachstandsbericht
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Kulturelle Teilhabe, Haushaltsjahre
2023-2026
Beschluss:
Der Rat beschließt im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kultur-
förderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2023
bis 31. Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (institutionelle
Förderung) in Höhe von insgesamt 220.000 Euro im Jahr 2023 sowie 265.000 Euro im Jahr
2024 und jeweils 245.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 für folgende Kulturbetriebe zu
gewährleisten:
2023 2024 2025 2026
Sommerblut Kulturfestival e. V. 70.000 € 70.000 € 50.000 € 50.000 €
Raum 13 gGmbH 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 €
UN-Label Performing Arts e. V. 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 €
mittendrin e.V. Inklusions-
dienstleister Kultur 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 €
Art Asyl e. V. 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 €
Gesamt 220.000 € 265.000 € 245.000 € 245.000 €
Des Weiteren beschließt der Rat
die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln in Höhe von 75.000 Euro in 2023
bzw. 70.000 Euro in 2024 aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt-
gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Po-
sition „Förderung Interkulturelle Kunstprojekte“, für die o.g. institutionellen Förderungen
die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 jeweils für 2023 und 2024 auf Basis des
Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergeb-
nisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15
– Transferaufwendungen zugesetzten Mittel in Höhe von 20.000 Euro zum „Strukturer-
halt Institutionen Freie Szene“, hier. „Sommerblut“ als Bestandteil des „Fonds Festi-
vals“.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushalts-
jahre 2025 bis 2026 verabschiedet wurden.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 und 2024 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend veraus-
gabt. Im Haushaltsplan 2025/2026 wurde die Förderung für Raum 13 gGmbH auf 50.000 Euro
p.a. für die Jahre 2025 und 2026 festgesetzt. Sonstige Änderungen gibt es nicht, so dass die
Bewilligungen, wie im Haushaltsplan vorgesehen, erfolgen werden.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 07.11.2023)
2775 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/23
Vorlagen-Nummer
0054/2023
Stand: 07.11.2023
Sachstandsbericht
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Kulturelle Teilhabe, Haushaltsjahre
2023-2026
Beschluss:
Der Rat beschließt im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kultur-
förderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2023
bis 31. Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (institutionelle
Förderung) in Höhe von insgesamt 220.000 Euro im Jahr 2023 sowie 265.000 Euro im Jahr
2024 und jeweils 245.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 für folgende Kulturbetriebe zu
gewährleisten:
2023 2024 2025 2026
Sommerblut Kulturfestival e. V. 70.000 € 70.000 € 50.000 € 50.000 €
Raum 13 gGmbH 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 €
UN-Label Performing Arts e. V. 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 €
mittendrin e.V. Inklusions-
dienstleister Kultur 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 €
Art Asyl e. V. 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 €
Gesamt 220.000 € 265.000 € 245.000 € 245.000 €
Des Weiteren beschließt der Rat
die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln in Höhe von 75.000 Euro in 2023
bzw. 70.000 Euro in 2024 aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt-
gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Po-
sition „Förderung Interkulturelle Kunstprojekte“, für die o.g. institutionellen Förderungen
die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 jeweils für 2023 und 2024 auf Basis des
Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergeb-
nisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15
– Transferaufwendungen zugesetzten Mittel in Höhe von 20.000 Euro zum „Strukturer-
halt Institutionen Freie Szene“, hier. „Sommerblut“ als Bestandteil des „Fonds Festi-
vals“.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushalts-
jahre 2025 bis 2026 verabschiedet wurden.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt; dies
wird im Hinblick auf den beschlossenen Haushalt 2023/2024 auch in 2024 so umgesetzt.
Zum Zeitpunkt des Sachstandsberichts sind noch keine Haushaltspläne für die Haushaltsjahre
2025 und 2026 verabschiedet. Daher kann für diesen Zeitraum noch keine Aussage getroffen
werden.
Nächste Schritte:
Umsetzung des Beschlusses in 2024 und –vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltrechtli-
chen Bedingungen – auch in 2025 und 2026.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
März 2025
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/23 Vorlagen-Nummer 0054/2023 Freigabedatum 26.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Kulturelle Teilhabe, Haushaltsjahre 2023-2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kultur- förderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 220.000 Euro im Jahr 2023 sowie 265.000 Euro im Jahr 2024 und jeweils 245.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 für folgende Kulturbetriebe zu gewährleisten: 2023 2024 2025 2026 Sommerblut Kulturfestival e. V. 70.000 € 70.000 € 50.000 € 50.000 € Raum 13 gGmbH 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € UN-Label Performing Arts e. V. 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € mittendrin e.V. Inklusions- dienstleister Kultur 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € Art Asyl e. V. 25.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € Gesamt 220.000 € 265.000 € 245.000 € 245.000 € Des Weiteren beschließt der Rat die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln in Höhe von 75.000 Euro in 2023 bzw. 70.000 Euro in 2024 aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Position „Förderung Interkulturelle Kunstprojekte“, für die o.g. institutionellen Förde- rungen die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 jeweils für 2023 und 2024 auf Basis des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergeb- nisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zugesetzten Mittel in Höhe von 20.000 Euro zum „Struktur- Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 erhalt Institutionen Freie Szene“, hier. „Sommerblut“ als Bestandteil des „Fonds Festi- vals“. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun- gen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushaltsjah- re 2025 bis 2026 verabschiedet wurden. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 220.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 - 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2024: 265.000€, 2025-2026: 245.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation: Mit Beschluss des Rates vom 09.11.2021 wurde zuletzt die Vergabe der institutionellen För- derung in der Sparte Kulturelle Teilhabe für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 verge- ben. Laut neuem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe ist die Vergabe der Konzeptionsförderung (Betriebskostenzuschuss) jeweils an eine vorherige Ausschreibung der Mittel sowie an die Beteiligung des gewählten Fachbeirats für den Bereich Kulturelle Teilhabe gebunden. Die Konzeptionsförderung ist auf vier Jahre begrenzt. Mehrfachbewerbungen in Folge sind mög- lich. Ab 2024 steht im Haushalt für die Konzeptionsförderung Kulturelle Teilhabe ein erhöhtes Förderbudget von insgesamt 245.000 Euro zur Verfügung (ohne die zweckgebundene Zuset- zung aus der Kulturförderabgabe in 2023/2024 für Sommerblut in Höhe von 20.000 Euro). 2. Antragsverfahren: Zur Sitzung des Beirats Kulturelle Teilhabe am 07.11.2022 lagen insgesamt fünf Konzeptions- anträge vor, von denen alle ein positives Votum des Beirats erhielten. Da alle Antragstellenden vom Beirat als förderwürdig votiert wurden, der Mittelzuwachs für weitere Konzeptionsförderungen aber erst ab dem Haushaltsjahr 2024 erfolgt, sprach sich der Beirat dafür aus, die bisherigen Empfänger*innen der Konzeptionsförderung wieder in gleicher 4 Höhe zu fördern sowie die Fördersumme der neuen Empfänger*innen ab 2024 von 25.000 Euro p.a. auf 40.000 Euro p.a. zu erhöhen. Intention der Konzeptionsförderung ist es, bestehenden kulturellen Strukturen im Bereich der Kulturellen Teilhabe von herausragender Qualität eine deutlich verbesserte Planungssicher- heit für ihre Weiterentwicklung – sowohl in künstlerischer als auch struktureller Hinsicht – zu ermöglichen. Entsprechend wurde den Bewerber*innen auferlegt, nicht nur Nachweise zur bisherigen künstlerischen Laufbahn und ein Konzept zur geplanten künstlerischen und strukturellen Ent- wicklung einzureichen, sondern auch Angaben zur Organisations- und Honorarstruktur und zur öffentlichen Präsenz (Vorstellungsstatistik) zur Verfügung zu stellen. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes und dessen weiterer Entwicklung wurden zusätzlich die Wirtschaftspläne für die Jahre 2021 bis 2026 sowie ein Nachweis über die Ist-Zahlen des Jah- res 2020 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmeüberschussrechnung) ver- langt. 3. Votum des Beirats: Für die Beurteilung der Anträge wurden folgende Kriterien durch den Beirat festgelegt: Zu erwartende Qualität des Vorhabens Innovationspotenzial des Konzeptes Zu erwartende Professionalität in der Durchführung sowie professionelle Struktur der Antragssteller*innen Grad der Nachhaltigkeit des Projektvorhabens Tragfähiges Finanzierungskonzept inklusive eines ausgewogenen Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe Überregionale Strahlkraft und internationale Vernetzung Eine angemessene Verwaltungsstruktur für eine adäquate Umsetzung des Projektvor- habens der Antragsteller*in Die genannten Aspekte wurden bei der Bewertung der Anträge als mögliche Merkmale, aber nicht als Ausschlusskriterien zugrunde gelegt. Der Beirat schlägt nach individueller Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Krite- rien folgende Ensembles bzw. Spielorte zur Förderung vor: raum 13 gGmbH: Fördersumme 75.000 Euro p.a. Der Beirat honoriert explizit den großen Verdienst von raum 13 um den Erhalt eines der span- nendsten Potenzialflächen für Kunst und Kultur in Köln. Der von raum 13 betriebene Ansatz kultureller Stadtentwicklung kann nach Auffassung des Beirats als einer der basalen Grundla- ge von kultureller Teilhabe im Quartier verstanden werden. Die kulturelle Entwicklung eines neuen Musterquartiers kann durch die Fortführung der Konzeptionsförderung weiterbetrieben und konkrete Vorhaben künstlerisch erforscht werden. Für die Zukunft regt der Beirat an, dar- über nachzudenken, einen eigenen Fördertopf für den Bereich der kulturellen Stadtentwick- lung aufzulegen. Sommerblut Kulturfestival e. V.: Fördersumme 70.000,- Euro p.a. in 2023/2024 sowie 50.000 Euro p.a. in 2025/2026 Der Beirat lobt die Arbeit des Sommerblut Festivals als eine der Wegbereiter*innen für Kultu- relle Teilhabe in Köln. Durch den weiteren Erhalt der Konzeptionsförderung und die über den Änderungsantrag AN/1728/2022 ermöglichte Aufstockung der Mittel kann das Sommerblut Festival seine künstlerische und strukturelle Entwicklung konsequent weitergehen. Für die Zukunft wünscht sich der Beirat eine deutlichere Aufstellung und Differenzierung der Tätigkei- ten von Sommerblut Kulturfestival e.V. in Abgrenzung zum Sommerblut e.V. Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen des An- trags AN/1728/2022 für Sommerblut als Bestandteil des „Fonds Festivals“ 20.000 Euro zu- sätzliche Fördermittel „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“ bereitgestellt. Diese Zuschüs- se wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 über- nommen und erhöhen die bisherige Förderung für die Jahre 2023 und 2024 um jeweils 20.000 5 Euro. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Un-Label e.V.: Fördersumme 25.000 Euro in 2023 und 40.000 Euro p.a. in 2024-2026 Der Un-Label e.V. vereint Kulturschaffende mit und ohne Behinderung aus ganz Europa. Nach Auffassung des Beirats verändert Un-Label mit seinen Projekten und seiner Beratungs- tätigkeit die öffentliche Wahrnehmung und etabliert neue Normen und Standards in Bezug auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Un-Label entwickelt somit eine internationale Strahlkraft, welche den Standort Köln als inklusive Kulturstadt entschei- dend mitprägt. mittendrin e.V: Fördersumme 25.000 Euro in 2023 und 40.000 Euro p.a. in 2024-2026 Der Mittendrin e.V. hat es in den Augen des Beirates geschafft, in den letzten Jahren durch den Prototypen eines Inklusionsdienstleisters, Know-How zum Senken von Barrieren im Kul- turbetrieb in optimaler Weise zu bündeln und den unterschiedlichsten spartenübergreifenden Akteur*innen der Kölner Kulturszene zugänglich zu machen. Durch die Konzeptionsförderung kann das spartenübergreifende Beratungsangebot des Inklusionsdienstleisters weiter ausge- baut werden und das Kölner Kulturangebot sukzessive barriereärmer gestaltet werden. Art Asyl e. V.: Fördersumme 25.000 Euro in 2023 und 40.000 Euro p.a. in 2024-2026 Art Asyl ist schon seit 2015 ein Fixpunkt bei der Diversifizierung des Kölner Kulturangebotes. In über 100 Projekten in Kooperation mit öffentlichen Institutionen und der Freien Szene konn- te der Verein spartenübergreifend vielfältige Erfahrungen sammeln in Hinblick auf Zielgrup- penansprache und Partizipation von unterrepräsentierten Gruppen und Communitys. Durch den Aufbau einer professionellen Audience Agency mit Fokus auf die Bereiche Outreach, Au- dience Development, Partizipation, Kulturelle Teilhabe und Diversity Marketing wird ein pro- fessionelles spartenübergreifendes Beratungsangebot geschaffen, das zudem auch die Be- darfe nach Köln migrierender Künstler*innen in den Blick nimmt. Insgesamt begrüßt der Beirat sehr, dass besonders die Angebote der drei neuen Empfän- ger*innen der Konzeptionsförderung in optimaler Weise ineinandergreifen und neue Syner- gien erzeugen, die der gesamten Kulturszene zu Gute kommen. Die Verwaltung schließt sich nach fachlicher Abwägung den Voten des Beirats an und schlägt daher die fünf Konzeptionsförderungen in den entsprechenden Höhen vor. 4. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro für 2023 und 265.000 Euro für 2024 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen inkl. mittelfristiger Finanz- planung veranschlagt. 75.000 Euro in 2023 bzw. 70.000 Euro in 2024 sollen dabei jeweils aus der Position „Förde- rung Interkulturelle Kunstprojekte“ finanziert werden. Mit Blick auf § 13 Absatz 1 der Haushalt- satzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 entscheidet der zuständige Fach- ausschuss über eine abweichende Verwendung von Transferaufwendungen sofern die Ent- scheidung nicht im Rahmen des § 41 Abs. 1 GO NRW dem Rat obliegt. 20.000 Euro für „Sommerblut“ stammen aus dem Finanzausschussbeschluss (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 („Strukturerhalt Institutionen Freie Szene als Bestandteil des „Fonds Festivals“); diese Mittel tragen einen Freigabevorbehalt durch den Fachausschuss. Ab 2024 erfolgt zudem eine Inanspruchnahme der Mittel aus der Position „Neuvergabe Kon- zeptionsförderung Kulturelle Teilhabe NN“ in Höhe von 50.000 €. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun- gen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushaltsjah- re 2025 bis 2026 verabschiedet wurden. Demzufolge ist eine Förderung der Kulturbetriebe entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. 6 Die in 2025 und 2026 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 245.000 Euro/p.a. wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025f in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der notwendigen verwaltungsinterne Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristge- recht vorgelegt werden. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist jedoch erforderlich, damit im An- schluss an die Sitzung des Rates am 09.02.2023 mit der Umsetzung begonnen werden kann. Für die Zuschussnehmenden soll mit einer entsprechend früheren Bewilligung die benötigte wirtschaftliche Planungssicherheit für 2023 erreicht werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0054/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 04.01.2023 18:33