3326/2017
Elternberatung Inklusion
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 3326/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Elternberatung Inklusion Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 0301 (Schulträgeraufgaben) bei Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) für die Maßnahme Elternberatung zur Inklusion einmalig für 2017 bereitgestellten Mittel in Höhe von 70.000 Euro (Personalkosten und Sachaufwendungen). Für diese Maßnahme wurde eine entsprechende Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet. Da eine Stellenbesetzung zum 01.12.2017 erforderlich ist, wird bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle bereitgestellt. Die Stellenbesetzung erfolgt unterjäh- rig in 2017 zum 01.12.2017. Die in 2017 nicht verausgabten Mittel werden im Rahmen des Jahresab- schlusses 2017 in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, vor Ablauf der Befristung die gewonnenen Erkenntnisse aus der Elternberatung Inklusion zu prüfen und einen Entscheidungsvorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen. Alternative Die Mittel für die Stelle zur Elternberatung Inklusion werden nicht freigegeben, die Stelle wird nicht eingerichtet. Eine kommunale Beratungsstelle als zentrale Anlaufstelle für Eltern und Multiplikatoren bei Fragen vorrangig zur schulischen Inklusion bezogen auf Leistungen und Angebote der Verwaltung und des Schulträgers besteht weiterhin nicht. Eine unabhängige Beratung von Eltern durch die Stadt Köln erfolgt nicht. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 70.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im Jahre 2012 hat die Stadt Köln den in einem breiten Beteiligungsprozess entstandenen Inklusions- plan für Kölner Schulen vorgelegt. In den Plan sind umfangreiche Empfehlungen und Anregungen vieler Expertinnen und Experten eingeflossen, so auch die Einrichtung einer Personalstelle für die Elternberatung: „Daneben soll das Regionale Bildungsbüro als direkter städtischer Ansprechpartner für Eltern fungieren, bspw. bei Fragen zu Leistungen und Angeboten des Schulträgers“ (Inklusions- plan für Kölner Schulen, S. 41). Der Inklusionsplan wurde im Jahr 2015 fortgeschrieben. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2016/2017 im Rahmen der Veränderungsnachweise einmalig zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für 2017 für die Elternberatung Inklusion im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) zur Verfügung gestellt. Die Freigabe der v.g. Mittel bedarf der Zustimmung des Fachausschusses. Für die Maßnahme wurde eine entsprechende Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet. Es werden einmalig 54.180 Euro für Personalkosten und 15.820 Euro als Sachaufwendungen kalkuliert. Zur Finanzierung der Personalkosten werden die entsprechenden Mittel im Wege der Sollumbuchung von der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) in die Teilplanzeile 11 (Personalaufwendungen) umgeschichtet. Für die Umsetzung der Maßnahme in 2018 ist eine Ermächtigungsübertragung der in 2017 nicht ver- ausgabten Mitteln zwingend erforderlich; die Mittel sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 ins Hj. 2018 zu übertragen. Die Stelle soll eine Lotsenfunktion übernehmen und als direkter städtischer Ansprechpartner / städti- sche Ansprechpartnerin fungieren. Eltern stellen zu Recht umfangreiche Fragen zu Themen wie der 3 Schülerbeförderung, der Integrationshelfer (Schulbegleiter), der inklusiven OGS oder der Ganz- tagsangebote für die Sekundarstufe I. Nicht zuletzt müssen Fragen zu baulichen Voraussetzungen einzelner Schulen beantwortet werden. Eltern und Multiplikatoren sollen Informationen zu diesen und weiteren Fragen zur schulischen Inklusion - bezogen auf Leistungen und Angebote des Schulträgers und der Stadtverwaltung - erhalten. Die direkte städtische Ansprechperson soll sicherstellen, dass zukünftig Eltern nicht mehr den ‚Zuständigkeitsdschungel‘ selbst durchforsten müssen. Die Konzepti- on eines Leitfadens zur Elternberatung kann hierzu ebenfalls beitragen. Zudem soll mit den relevanten Akteuren und Partnern im Bereich der schulischen Inklusion ein Ver- fahren entwickelt werden, das den Eltern eine schnellere Orientierung im Beratungssystem ermög- licht. Ziel ist die Herstellung von Transparenz, das komplexe Beratungsangebot betreffend. Eine zentrale Beratung für Eltern zu schulfachlichen Fragen, insbesondere der sonderpädagogischen Förderung, einem Schulwechsel, der Suche nach einer Schule im Gemeinsamen Lernen u. ä. ist be- reits bei der Schulaufsicht im Schulamt für die Stadt Köln eingerichtet. Eine Kooperation zwischen der kommunalen Elternberatungsstelle Inklusion und dem Schulamt so- wie weiteren Beratungseinrichtungen für Eltern zum Thema Inklusion wird aufgebaut. Die kontinuierli- che Wahrnehmung der Funktion der Elternlotsin/des Elternlotsen ist unabdingbar, um die erforderli- chen inhaltlichen und konzeptionellen Aufbauarbeiten, Vernetzungen sowie Beratungen sicherstellen zu können. Um die nötige Wirksamkeit der Beratungsstelle entfalten zu können bedarf es ferner entsprechender Öffentlichkeitsarbeit wie der Darstellung im Internet, der Erstellung von Flyern und der Präsentation auf Fachveranstaltungen. Eine Evaluation sowie eine regelmäßige Berichterstattung sind vorgesehen und neben der gesicher- ten Finanzierung Voraussetzung bei der Frage nach einer Fortführung der Maßnahme.
Anlage 0
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Elternberatung Inklusion Für die Maßnahme Elternberatung Inklusion wurde im September 2017 eine Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet. Um die nötige Stellenbesetzung in 2017 vollziehen zu können ist eine Beschlussfassung über die Mittelfreigabe in diesem Jahr zwingend erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3326/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2017
- Erstellt
- 27.10.2017 10:44