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3326/2017

Elternberatung Inklusion

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.11.2017, TOP 4.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Beschlussvorlage Ausschuss

6529 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 
 3326/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Elternberatung Inklusion 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 
2016/2017, Teilergebnisplan 0301 (Schulträgeraufgaben) bei Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche 
Aufwendungen) für die Maßnahme Elternberatung zur Inklusion einmalig für 2017 bereitgestellten 
Mittel in Höhe von 70.000 Euro (Personalkosten und Sachaufwendungen). 
 
Für diese Maßnahme wurde eine entsprechende Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 
TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet.  
 
Da eine Stellenbesetzung zum 01.12.2017 erforderlich ist, wird bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 
2018 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle bereitgestellt. Die Stellenbesetzung erfolgt unterjäh-
rig in 2017 zum 01.12.2017. Die in 2017 nicht verausgabten Mittel werden im Rahmen des Jahresab-
schlusses 2017 in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. 
 
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, vor Ablauf der Befristung die gewonnenen Erkenntnisse aus 
der Elternberatung Inklusion zu prüfen und einen Entscheidungsvorschlag für das weitere Vorgehen 
vorzulegen. 
 
Alternative  
 
Die Mittel für die Stelle zur Elternberatung Inklusion werden nicht freigegeben, die Stelle wird nicht 
eingerichtet. Eine kommunale Beratungsstelle als zentrale Anlaufstelle für Eltern und Multiplikatoren 
bei Fragen vorrangig zur schulischen Inklusion bezogen auf Leistungen und Angebote der Verwaltung 
und des Schulträgers besteht weiterhin nicht. Eine unabhängige Beratung von Eltern durch die Stadt 
Köln erfolgt nicht. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   70.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Im Jahre 2012 hat die Stadt Köln den in einem breiten Beteiligungsprozess entstandenen Inklusions-
plan für Kölner Schulen vorgelegt. In den Plan sind umfangreiche Empfehlungen und Anregungen 
vieler Expertinnen und Experten eingeflossen, so auch die Einrichtung einer Personalstelle für die 
Elternberatung: „Daneben soll das Regionale Bildungsbüro als direkter städtischer Ansprechpartner 
für Eltern fungieren, bspw. bei Fragen zu Leistungen und Angeboten des Schulträgers“ (Inklusions-
plan für Kölner Schulen, S. 41). Der Inklusionsplan wurde im Jahr 2015 fortgeschrieben. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2016/2017 im 
Rahmen der Veränderungsnachweise einmalig zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für 
2017 für die Elternberatung Inklusion im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 
16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) zur Verfügung gestellt. Die Freigabe der v.g. Mittel bedarf 
der Zustimmung des Fachausschusses. 
 
Für die Maßnahme wurde eine entsprechende Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 
TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet.  
 
Es werden einmalig 54.180 Euro für Personalkosten und 15.820 Euro als Sachaufwendungen 
kalkuliert. Zur Finanzierung der Personalkosten werden die entsprechenden Mittel im Wege der 
Sollumbuchung von der Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) in die Teilplanzeile 11 
(Personalaufwendungen) umgeschichtet. 
 
Für die Umsetzung der Maßnahme in 2018 ist eine Ermächtigungsübertragung der in 2017 nicht ver-
ausgabten Mitteln zwingend erforderlich; die Mittel sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 ins 
Hj. 2018 zu übertragen. 
 
Die Stelle soll eine Lotsenfunktion übernehmen und als direkter städtischer Ansprechpartner / städti-
sche Ansprechpartnerin fungieren. Eltern stellen zu Recht umfangreiche Fragen zu Themen wie der

3 
Schülerbeförderung, der Integrationshelfer (Schulbegleiter), der inklusiven OGS oder der Ganz-
tagsangebote für die Sekundarstufe I. Nicht zuletzt müssen Fragen zu baulichen Voraussetzungen 
einzelner Schulen beantwortet werden. Eltern und Multiplikatoren sollen Informationen zu diesen und 
weiteren Fragen zur schulischen Inklusion - bezogen auf Leistungen und Angebote des Schulträgers 
und der Stadtverwaltung - erhalten. Die direkte städtische Ansprechperson soll sicherstellen, dass 
zukünftig Eltern nicht mehr den ‚Zuständigkeitsdschungel‘ selbst durchforsten müssen. Die Konzepti-
on eines Leitfadens zur Elternberatung kann hierzu ebenfalls beitragen.  
 
Zudem soll mit den relevanten Akteuren und Partnern im Bereich der schulischen Inklusion ein Ver-
fahren entwickelt werden, das den Eltern eine schnellere Orientierung im Beratungssystem ermög-
licht. Ziel ist die Herstellung von Transparenz, das komplexe Beratungsangebot betreffend. 
 
Eine zentrale Beratung für Eltern zu schulfachlichen Fragen, insbesondere der sonderpädagogischen 
Förderung, einem Schulwechsel, der Suche nach einer Schule im Gemeinsamen Lernen u. ä. ist be-
reits bei der Schulaufsicht im Schulamt für die Stadt Köln eingerichtet.  
 
Eine Kooperation zwischen der kommunalen Elternberatungsstelle Inklusion und dem Schulamt so-
wie weiteren Beratungseinrichtungen für Eltern zum Thema Inklusion wird aufgebaut. Die kontinuierli-
che Wahrnehmung der Funktion der Elternlotsin/des Elternlotsen ist unabdingbar, um die erforderli-
chen inhaltlichen und konzeptionellen Aufbauarbeiten, Vernetzungen sowie Beratungen sicherstellen 
zu können.  
 
Um die nötige Wirksamkeit der Beratungsstelle entfalten zu können bedarf es ferner entsprechender 
Öffentlichkeitsarbeit wie der Darstellung im Internet, der Erstellung von Flyern und der Präsentation 
auf Fachveranstaltungen. 
 
Eine Evaluation sowie eine regelmäßige Berichterstattung sind vorgesehen und neben der gesicher-
ten Finanzierung Voraussetzung bei der Frage nach einer Fortführung der Maßnahme.

Anlage 0

389 Zeichen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit 
Elternberatung Inklusion 
Für die Maßnahme Elternberatung Inklusion wurde im September 2017 eine Mehrstelle (0,7 
Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet.  
Um die nötige Stellenbesetzung in 2017 vollziehen zu können ist eine Beschlussfassung über die 
Mittelfreigabe in diesem Jahr zwingend erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3326/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2017
Erstellt
27.10.2017 10:44