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0524/2024

Freigabe Mittel Open Air 2024, Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen

Beschlussvorlage Ausschuss 29.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5426 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0524/2024 
Freigabedatum  29.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe Mittel Open Air 2024, Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Haushaltsjahr 2024 zugesetzten Mittel in Höhe von 100.000 Euro („Fonds Open Air“) im Teil-
ergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung ge-
mäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 zur Projekt-
förderung von Open Air-Veranstaltungen (unterjährige Projektförderung). 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte zur Vorlage 3323/2023 in seiner Sitzung am 
28.11.2023 einen geänderten Beschluss zur Freigabe von 100.000 Euro zur Förderung der 
Errichtung und des Betriebs temporärer Open Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) gefasst. Die 
Freigabe der Mittel für die Förderung von Open Air-Projekten (Bespielung), ebenfalls im Um-
fang von 100.000 Euro, wurde noch nicht beschlossen. 
Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der Freien Kulturszene in Köln, die 
Open Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open 
Air-Bühne verfügen.  
Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förderung ihrer Open Air-
Veranstaltungen an das Kulturamt stellen. Anträge können für Formate aller Sparten der 
Freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien der Förderprogramme des Kultur-
amts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil 
(mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen.  
Für 2024 wird das Kulturamt die Förderverfahren durchführen. Zur Umsetzung der neuen Auf-
gabe sind folgende Schritte geplant:

3 
- Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Förderung von Open Air-Projekten auf der 
Website des Kulturamtes und per Pressemitteilung bis zum 18.03.2024. Die Fördermit-
tel werden chronologisch nach Antragseingängen geprüft und bewilligt. 
- Vergabe der Mittel durch das Kulturamt; abschließende Mitteilung an den Ausschuss, 
welche Projekte gefördert wurden. 
In der Umsetzung des Förderprogramms ist es ein Ziel der Kulturverwaltung, nach Eingang 
jedes Projektantrags möglichst schnelle Förderentscheidungen herbeizuführen. Hierzu wird 
die Verwaltung wie folgt vorgehen: Die Beratung aller potentiellen Antragsteller*innen für eine 
Open Air-Projektförderung erfolgt zentral durch das Referat Popkultur. Nach Antragstellung 
wird im Kulturamt in einer engmaschig stattfindenden Abstimmungsrunde aller Fachreferate 
über die vorliegenden Projektanträge beraten, sodass schnellstmöglich eine Bewilligung (oder 
Absage) von Anträgen erfolgen kann. Sollten Anträge eingehen, die neben der Durchführung 
von Veranstaltungen auch die Erschließung neuer temporärer Spielstätten zum Gegenstand 
haben, wird das Kulturraummanagement hinzugezogen. Für Veranstaltungen ohne Spielstätte 
erfolgt das reguläre koordinierte Genehmigungsverfahren. 
Die Projektanträge können formlos an das Kulturamt gerichtet werden und müssen neben ei-
ner kurzen Projektbeschreibung einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Ein Muster 
hierfür stellt das Kulturamt mit der Ausschreibung zur Verfügung. Vor Auszahlung der Förder-
mittel an geförderte Projektträger*innen muss eine behördliche Genehmigung der geplanten 
Veranstaltung vorgelegt werden (falls notwendig). 
 
Finanzierung: 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind für 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 
Euro für „Sonderförderung Open Air (KRM)“ im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements 
in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen 
veranschlagt. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 Euro ist für 2024 durch den Fi-
nanzausschuss am 30.09.2022 (AN/1728/2022) grundsätzlich beschlossen worden; diese 
steht jedoch unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses.  
Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 
2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 
100.000 Euro für das Jahr 2024 sind ein Teil dessen.  
Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 stehen im 
Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, 
in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0524/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.02.2024
Erstellt
05.02.2024 14:42