0524/2024
Freigabe Mittel Open Air 2024, Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0524/2024 Freigabedatum 29.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Mittel Open Air 2024, Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 zugesetzten Mittel in Höhe von 100.000 Euro („Fonds Open Air“) im Teil- ergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung ge- mäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 zur Projekt- förderung von Open Air-Veranstaltungen (unterjährige Projektförderung). Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte zur Vorlage 3323/2023 in seiner Sitzung am 28.11.2023 einen geänderten Beschluss zur Freigabe von 100.000 Euro zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer Open Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) gefasst. Die Freigabe der Mittel für die Förderung von Open Air-Projekten (Bespielung), ebenfalls im Um- fang von 100.000 Euro, wurde noch nicht beschlossen. Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der Freien Kulturszene in Köln, die Open Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open Air-Bühne verfügen. Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förderung ihrer Open Air- Veranstaltungen an das Kulturamt stellen. Anträge können für Formate aller Sparten der Freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien der Förderprogramme des Kultur- amts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil (mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen. Für 2024 wird das Kulturamt die Förderverfahren durchführen. Zur Umsetzung der neuen Auf- gabe sind folgende Schritte geplant: 3 - Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Förderung von Open Air-Projekten auf der Website des Kulturamtes und per Pressemitteilung bis zum 18.03.2024. Die Fördermit- tel werden chronologisch nach Antragseingängen geprüft und bewilligt. - Vergabe der Mittel durch das Kulturamt; abschließende Mitteilung an den Ausschuss, welche Projekte gefördert wurden. In der Umsetzung des Förderprogramms ist es ein Ziel der Kulturverwaltung, nach Eingang jedes Projektantrags möglichst schnelle Förderentscheidungen herbeizuführen. Hierzu wird die Verwaltung wie folgt vorgehen: Die Beratung aller potentiellen Antragsteller*innen für eine Open Air-Projektförderung erfolgt zentral durch das Referat Popkultur. Nach Antragstellung wird im Kulturamt in einer engmaschig stattfindenden Abstimmungsrunde aller Fachreferate über die vorliegenden Projektanträge beraten, sodass schnellstmöglich eine Bewilligung (oder Absage) von Anträgen erfolgen kann. Sollten Anträge eingehen, die neben der Durchführung von Veranstaltungen auch die Erschließung neuer temporärer Spielstätten zum Gegenstand haben, wird das Kulturraummanagement hinzugezogen. Für Veranstaltungen ohne Spielstätte erfolgt das reguläre koordinierte Genehmigungsverfahren. Die Projektanträge können formlos an das Kulturamt gerichtet werden und müssen neben ei- ner kurzen Projektbeschreibung einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Ein Muster hierfür stellt das Kulturamt mit der Ausschreibung zur Verfügung. Vor Auszahlung der Förder- mittel an geförderte Projektträger*innen muss eine behördliche Genehmigung der geplanten Veranstaltung vorgelegt werden (falls notwendig). Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024 sind für 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 Euro für „Sonderförderung Open Air (KRM)“ im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagt. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 Euro ist für 2024 durch den Fi- nanzausschuss am 30.09.2022 (AN/1728/2022) grundsätzlich beschlossen worden; diese steht jedoch unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr 2024 sind ein Teil dessen. Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 stehen im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0524/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 05.02.2024 14:42