AN/0617/2021
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 betr. „Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
4344 Zeichen
An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.d e web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2021 AN/0617/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 betr. „Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, als das Ratsbündnis der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Ratssitzung am 17.06.2003 (DS-Nr. 0701/003) die Geschäftskreise des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten neu festlegten und auf insgesamt acht Dezernate (Dezernat Oberbürgermeister sowie Dezernate I bis VII) ver- schlankten, wurden sie vom Gedanken einer effizienten und effektiven Verwal- tungsorganisation geleitet. Schlankere Strukturen in der Verwaltungsspitze soll- ten sicherstellen, dass zukünftige Aufgaben durch weniger Beigeordnete geleistet werden. So erfolgte die letzte umfassende Dezernatsneuordnung der Stadtver- waltung auf Initiative eines Ratsbündnisses aus CDU und Grünen. Aus Sicht der Antragsteller*innen ist eine Erhöhung der Beigeordnetenzahl ange- sichts der massiven finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Corona- Pandemie nicht vertretbar. Gleichwohl besteht Handlungsbedarf, da die für das Thema Wohnen und Wohnungsbau maßgeblich zuständigen Ämter endlich in ei- nem Dezernat gebündelt werden müssen. Zugleich muss das Thema Wohnen endlich zur Chefsache gemacht werden, um beim Wohnungsbau endlich voranzu- kommen. Die gleiche Priorität gilt dem Thema Klimaschutz. Durch eine geschick- - 2 - te Anordnung der Ressorts ist dies aber selbstredend ohne Erhöhung der Dezer- nentenzahl zu bewerkstelligen. Eine Zuordnung des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege/ Stadtkonser- vator in das Dezernat VI halten die Antragsteller*innen für nicht sachgerecht, da die Unabhängigkeit der Denkmalpflege gegenüber Stadtplanung und Bauaufsicht weiterhin gewährleistet werden muss. Aufgrund der kulturpolitischen Dimension von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist eine Zuordnung zu Dezernat VII Kunst und Kultur beizubehalten. Es erübrigt sich daher eine Ausschreibung von drei neuen Dezernentenstellen. Vielmehr ist unverzüglich die Nachbesetzung der vakanten Stelle der*des Stadt- direktor*in/ Beigeordnete*r Dezernat I vorzunehmen. Wir bitten Sie daher, folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7 in die Tagesord- nung der Sitzung des Rates am 23.03.2021 aufzunehmen: Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat spricht sich für folgende veränderte Zuständigkeiten und verän- derte Bezeichnungen der bisherigen Dezernate mit sofortiger Wirkung aus und erbittet dazu das Einvernehmen der Oberbürgermeisterin nach § 73 Abs. 1 S. 1 GO NRW: Dez. OB VI/1 Wohnungsbauleitstelle (von VI) wird zu OB/3 TASK FORCE Wohnen V/7 Koordinationsstelle Klimaschutz (von V) wird zu OB/4 TASK FORCE Klimaschutz II- Finanzen, Digitalisierung und Wirtschaft I/D2 Stabsstelle Digitalisierung (von I) 12 Amt für Informationsverarbeitung (von I) VI/2 Wirtschaftsförderung (von VI) III- Mobilität V- Soziales, Umwelt und Klima, Gesundheit - 3 - 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (von VI) VI - Stadtentwicklung, Wohnen, Planen, Bauen, Liegenschaften 23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (von III) 56 Amt für Wohnungswesen (von V) 2. Die Stelle der oder des Beigeordneten für das Dezernat I Allgemeine Ver- waltung, Ordnung und Recht wird gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW aus- geschrieben. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, alle erfor- derlichen Schritte durchzuführen einschließlich der Beauftragung eines Personalberatungsunternehmens. Die/der Beigeordnete soll zur allgemeinen Vertretung (Stadtdirektor*in) der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GO NRW bestellt werden. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Weitere Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0617/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 23.03.2021
- Erstellt
- 23.03.2021 11:47