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AN/0617/2021

Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 betr. „Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin“

SPD Änderungsantrag nach § 13 23.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

4344 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.d e 
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2021 
 
AN/0617/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 betr. „Umstrukturierung der Dezernate sowie 
Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der 
Oberbürgermeisterin„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
als das Ratsbündnis der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
zur Ratssitzung am 17.06.2003 (DS-Nr. 0701/003) die Geschäftskreise des 
Oberbürgermeisters und der Beigeordneten neu festlegten und auf insgesamt 
acht Dezernate (Dezernat Oberbürgermeister sowie Dezernate I bis VII) ver-
schlankten, wurden sie vom Gedanken einer effizienten und effektiven Verwal-
tungsorganisation geleitet. Schlankere Strukturen in der Verwaltungsspitze soll-
ten sicherstellen, dass zukünftige Aufgaben durch weniger Beigeordnete geleistet 
werden. So erfolgte die letzte umfassende Dezernatsneuordnung der Stadtver-
waltung auf Initiative eines Ratsbündnisses aus CDU und Grünen. 
Aus Sicht der Antragsteller*innen ist eine Erhöhung der Beigeordnetenzahl ange-
sichts der massiven finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Corona-
Pandemie nicht vertretbar. Gleichwohl besteht Handlungsbedarf, da die für das 
Thema Wohnen und Wohnungsbau maßgeblich zuständigen Ämter endlich in ei-
nem Dezernat gebündelt werden müssen. Zugleich muss das Thema Wohnen 
endlich zur Chefsache gemacht werden, um beim Wohnungsbau endlich voranzu-
kommen. Die gleiche Priorität gilt dem Thema Klimaschutz. Durch eine geschick-

- 2 - 
 
te Anordnung der Ressorts ist dies aber selbstredend ohne Erhöhung der Dezer-
nentenzahl zu bewerkstelligen.  
Eine Zuordnung des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege/ Stadtkonser-
vator in das Dezernat VI halten die Antragsteller*innen für nicht sachgerecht, da 
die Unabhängigkeit der Denkmalpflege gegenüber Stadtplanung und Bauaufsicht 
weiterhin gewährleistet werden muss. Aufgrund der kulturpolitischen Dimension 
von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist eine Zuordnung zu Dezernat VII 
Kunst und Kultur beizubehalten. 
Es erübrigt sich daher eine Ausschreibung von drei neuen Dezernentenstellen. 
Vielmehr ist unverzüglich die Nachbesetzung der vakanten Stelle der*des Stadt-
direktor*in/ Beigeordnete*r Dezernat I vorzunehmen. 
Wir bitten Sie daher, folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.7 in die Tagesord-
nung der Sitzung des Rates am 23.03.2021 aufzunehmen:  
 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:  
1. Der Rat spricht sich für folgende veränderte Zuständigkeiten und verän-
derte Bezeichnungen der bisherigen Dezernate mit sofortiger Wirkung aus 
und erbittet dazu das Einvernehmen der Oberbürgermeisterin nach § 73 
Abs. 1 S. 1 GO NRW: 
Dez. OB 
 VI/1 Wohnungsbauleitstelle (von VI) wird zu OB/3 TASK FORCE 
Wohnen 
 V/7 Koordinationsstelle Klimaschutz (von V) wird zu OB/4 TASK 
FORCE Klimaschutz 
II- Finanzen, Digitalisierung und Wirtschaft 
 I/D2 Stabsstelle Digitalisierung (von I) 
 12 Amt für Informationsverarbeitung (von I) 
 VI/2 Wirtschaftsförderung (von VI) 
III- Mobilität 
 
V- Soziales, Umwelt und Klima, Gesundheit

- 3 - 
 
 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (von VI) 
VI - Stadtentwicklung, Wohnen, Planen, Bauen, Liegenschaften 
 23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (von III) 
 56 Amt für Wohnungswesen (von V) 
 
2. Die Stelle der oder des Beigeordneten für das Dezernat I Allgemeine Ver-
waltung, Ordnung und Recht wird gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW aus-
geschrieben. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, alle erfor-
derlichen Schritte durchzuführen einschließlich der Beauftragung eines 
Personalberatungsunternehmens. 
 
Die/der Beigeordnete soll zur allgemeinen Vertretung (Stadtdirektor*in) 
der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GO NRW 
bestellt werden. 
 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. 
 
  
 
Weitere Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann    
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0617/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
23.03.2021
Erstellt
23.03.2021 11:47