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1690/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Marx (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 (TOP 6.5) betreffend Verlängerung eines Bußgeld-Moratoriums

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.05.2023

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 13.06.2023, TOP 6.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3303 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 23.05.2023 
 1690/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 13.06.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Marx (CDU-Fraktion) aus der Sitzung 
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 (TOP 6.5) betreffend 
Verlängerung eines Bußgeld-Moratoriums 
RM Marx fragte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 unter 
Bezugnahme auf TOP 15.6 der Sitzung vom 01.02.2022 folgendes an: 
Da aus der Mitteilungsvorlage hervorgehe, dass das Moratorium verlängert werde, bittet er um 
eine Mitteilung bis zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.06.2023. 
 
Zur der mündlichen Nachfrage nimmt die Verwaltung unter Bezug auf die vorausgehende Be-
antwortung einer mündlichen Anfrage (3314/2022) wie folgt Stellung: 
 
Das Moratorium hinsichtlich der Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten im Zusammen-
hang mit der Vergabe oder der Nutzung einer Wohnraum-Identitätsnummer (WID) wurde nicht 
über den 31.12.2022 hinaus verlängert. 
 
Die Startphase, in der sich seit 01.07.2022 Bürger*innen, die bereits bisher Kurzzeitvermie-
tung anbieten oder dies künftig beabsichtigen, mit einer WID im Online-Verfahren des Landes 
NRW registrieren, ist seit dem Jahreswechsel i m Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell kom-
men von Woche zu Woche nur noch bis zu zehn neu registrierte WID hinzu. 
 
Weitere Details und statistische Daten zur Startphase der WID -Vergabe im 2. Halbjahr 2022 
finden sich im Halbjahresbericht der Verwaltung zur Zweckentfremdung von Wohnraum in 
Köln (9. Bericht, 2. Halbjahr 2022, Stand 31.12.2022). Der Bericht wurde als Mitteilung 
0138/2023 dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Si tzung vom 07.02.2023 zur Kenntnis 
gegeben. 
 
Durch die umgesetzte Registrierungspflicht ist auf das Sachgebiet Wohnraumschutz die neue 
Aufgabe zugekommen, Verstöße gegen die Regelungen des Wohnraumstärkungsgesetzes 
(WohnStG NRW), die sich auf die Verletzung  von Pflichten im Zusammenhang mit der WID 
beziehen, zu prüfen und ggf. in einem Bußgeldverfahren zu ahnden. Für diese neuen Aufga-
ben steht kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Alle mit dieser neuen Aufgabenstellung 
verbundenen Tätigkeiten gehen damit zu Lasten der Wahrnehmung der übrigen Tätigkeiten 
zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung. Die neuen Überprüfungsaufgaben wer-
den daher so in die bisherigen Aufgaben des Sachgebietes integriert, dass diese möglichst 
wenig beeinträchtigt werden. 
 
Im Rahmen dieser Möglichkeiten erfolgt die Überprüfung auf Verstöße im Zusammenhang mit 
der WID perspektivisch mit wechselnden Schwerpunkten in eng umrissenen Fallgruppen. Auf 
diese Weise soll zunächst ein erster Einblick gewonnen werden, ob die gesetzlichen Re ge-
lungen zur WID von den Anbietenden von Kurzzeitvermietung weitgehend eingehalten wer-

2 
 
den. 
 
Als erste Gruppe werden zurzeit gerade diejenigen Fälle betrachtet, in denen die gesetzlich 
vorgeschriebene Anzeige jeder einzelnen Kurzeitvermietung (durch Eintrag  in den Online -
Belegungskalender) nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. 
 
Die Verwaltung wird über erste Ergebnisse dieser Überprüfungen im Halbjahresbericht zum 1. 
Halbjahr 2023 berichten. 
 
gez.  Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1690/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.05.2023
Erstellt
17.05.2023 15:36