1690/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Marx (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 (TOP 6.5) betreffend Verlängerung eines Bußgeld-Moratoriums
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3303 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 23.05.2023 1690/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 13.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Marx (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 (TOP 6.5) betreffend Verlängerung eines Bußgeld-Moratoriums RM Marx fragte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 unter Bezugnahme auf TOP 15.6 der Sitzung vom 01.02.2022 folgendes an: Da aus der Mitteilungsvorlage hervorgehe, dass das Moratorium verlängert werde, bittet er um eine Mitteilung bis zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.06.2023. Zur der mündlichen Nachfrage nimmt die Verwaltung unter Bezug auf die vorausgehende Be- antwortung einer mündlichen Anfrage (3314/2022) wie folgt Stellung: Das Moratorium hinsichtlich der Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten im Zusammen- hang mit der Vergabe oder der Nutzung einer Wohnraum-Identitätsnummer (WID) wurde nicht über den 31.12.2022 hinaus verlängert. Die Startphase, in der sich seit 01.07.2022 Bürger*innen, die bereits bisher Kurzzeitvermie- tung anbieten oder dies künftig beabsichtigen, mit einer WID im Online-Verfahren des Landes NRW registrieren, ist seit dem Jahreswechsel i m Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell kom- men von Woche zu Woche nur noch bis zu zehn neu registrierte WID hinzu. Weitere Details und statistische Daten zur Startphase der WID -Vergabe im 2. Halbjahr 2022 finden sich im Halbjahresbericht der Verwaltung zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln (9. Bericht, 2. Halbjahr 2022, Stand 31.12.2022). Der Bericht wurde als Mitteilung 0138/2023 dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Si tzung vom 07.02.2023 zur Kenntnis gegeben. Durch die umgesetzte Registrierungspflicht ist auf das Sachgebiet Wohnraumschutz die neue Aufgabe zugekommen, Verstöße gegen die Regelungen des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG NRW), die sich auf die Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit der WID beziehen, zu prüfen und ggf. in einem Bußgeldverfahren zu ahnden. Für diese neuen Aufga- ben steht kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Alle mit dieser neuen Aufgabenstellung verbundenen Tätigkeiten gehen damit zu Lasten der Wahrnehmung der übrigen Tätigkeiten zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung. Die neuen Überprüfungsaufgaben wer- den daher so in die bisherigen Aufgaben des Sachgebietes integriert, dass diese möglichst wenig beeinträchtigt werden. Im Rahmen dieser Möglichkeiten erfolgt die Überprüfung auf Verstöße im Zusammenhang mit der WID perspektivisch mit wechselnden Schwerpunkten in eng umrissenen Fallgruppen. Auf diese Weise soll zunächst ein erster Einblick gewonnen werden, ob die gesetzlichen Re ge- lungen zur WID von den Anbietenden von Kurzzeitvermietung weitgehend eingehalten wer- 2 den. Als erste Gruppe werden zurzeit gerade diejenigen Fälle betrachtet, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige jeder einzelnen Kurzeitvermietung (durch Eintrag in den Online - Belegungskalender) nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Verwaltung wird über erste Ergebnisse dieser Überprüfungen im Halbjahresbericht zum 1. Halbjahr 2023 berichten. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1690/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 15:36