3070/2023
Städtischer Sozialer Wohnungsbau im Bezirk Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3070/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 Städtischer Sozialer Wohnungsbau im Bezirk Kalk Beantwortung der schriftlichen Anfrage von DIE LINKE - Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk vom 11.09.2023, AN/1649/2023 Die DIE-LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Summen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums – beispielsweise für Fami- lien oder junge Menschen, die hier in Köln eine Familie gründen wollen – wurden in den folgenden Haushalten 2020, 2021, 2022 und 2023/2024 eingestellt? 2. Wie viele Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau wurden durch die Stadt als Bauherrin seit dieser Zeit im Stadtbezirk Kalk geplant und/oder gebaut? (Bitte in abso- luten Zahlen und in Anteil an Gesamtstadt) 3. Warum hat die Stadt Köln, um selbst als Bauherrin im sozial geförderten Wohnungs- bau aufzutreten bisher keine rein städtische Wohnungsbaugesellschaft gegründet und wenn doch, warum ist uns das im Bezirk nicht bekannt? 4. Wurden die seit 2019 in den Haushalten zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums ver- anschlagten Millionen Euro verausgabt und wenn ja wofür? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1 Für ein kommunales Wohnungsförderprogramm (3041/2017), das allerdings Ende 2021 aus- gelaufen ist, wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 jährlich 33 Mio. € investive Mittel veran- schlagt. Diese Mittel mussten in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen werden, da die von der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde verausgabten Mittel aus der vorrangigen Lan- desförderung stets ausreichend waren, um die vorliegenden Anträge zu bewilligen. Neben diesem Wohnungsbauprogramm wurden Mittel für Baumaßnahmen, bei denen die Stadt Köln als Bauherrin agiert, in den Haushaltsplänen veranschlagt. Der tabellarischen Auflistung sind die veranschlagten Mittel in den Haushaltsjahren 2020/2021 bis 2023/2024 zu den investiven Projekten des Amtes für Wohnungswesen im öffentlich geför- derten Wohnungsbau zu entnehmen. 2 Haushaltjahr Veranschlagte Mittel 2020 2.000.000 € 2021 2.000.000 € 2022 13.063.410 € 2023 10.100.000 € 2024 8.898.979 € Zu Frage 2 Im Stadtbezirk Kalk wurden mangels geeigneter Grundstücke in dem betroffenen Zeitraum keine Wohnungsbauvorhaben geplant. In den Jahren 2020 bis 2023 hat die Stadt als Bauherrin insgesamt 104 Wohnungen im öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf dem Kölner Stadtgebiet geplant. Die geplanten Maßnah- men befinden sich, mit einer Ausnahme, derzeit im Bau, so dass in den Jahren 2023 bis 2025 die Fertigstellung von 82 Wohnungen erfolgt. Die Fertigstellung der restlichen Wohnungen er- folgt in den Jahren danach. Weitere Grundstücke befinden sich in der Akquise. Verfügbare Grundstücke werden hinsicht- lich der planungsrechtlichen Bebaubarkeit überprüft. Nach Abschluss der einzelnen Prüfungen werden dem Rat Planungsbeschlussvorlagen zu den durch die Verwaltung beabsichtigten Bauvorhaben zur Entscheidung vorgelegt. Durch die Fluchtbewegung aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die aktuellen zusätzlichen Zuwanderungen ist der Bedarf an kurzfristig zu realisierenden Unter- künften zur Unterbringung Geflüchteter enorm gestiegen, so dass die Personalressourcen der Wohnungsbauverwaltung derzeit vorwiegend zur Erfüllung der gesetzlichen Unterbringungs- verpflichtung für den betroffenen Personenkreis eingesetzt werden. Zu Frage 3 Die Stadt Köln ist an mehreren Wohnungsbaugesellschaften beteiligt. 3 Zusätzlich dazu besteht über die Stadtwerke Köln GmbH eine mittelbare 100 Prozent Beteili- gung an der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH (WSK). Die Wohnungsbautätigkeiten unmittelbar durch die Stadt Köln ergänzen die Tätigkeiten dieser Beteiligungsgesellschaften im dargestellten Umfang. Zu Frage 4 Die Mittel der kommunalen Wohnungsbauförderung wurden bisher nicht in Anspruch genom- men, da die zur Verfügung gestellten Mittel aus der Landesförderung stets ausreichend waren (siehe Beantwortung zu Frage 1) In den Haushaltsjahren 2019 bis 2023/24 wurden für insgesamt 49,16 Mio. € für städtische Baumaßnahmen im öffentlich geförderten Wohnungsbau veranschlagt, bei denen die Stadt Köln als Bauherrin agiert. Die Summe ergibt sich aus der Tabelle zur Beantwortung von Frage 1 sowie veranschlagten Mitteln in Höhe von 13.100.000 € im Haushaltsjahr 2019. Von den veranschlagten Haushaltsmitteln wurden bisher 15,1 Mio. € brutto für die entsprechenden Wohnungsbauvorhaben ausgezahlt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3070/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2023
- Erstellt
- 25.09.2023 10:29