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3070/2023

Städtischer Sozialer Wohnungsbau im Bezirk Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.12.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4697 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3070/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
 
Städtischer Sozialer Wohnungsbau im Bezirk Kalk 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage von DIE LINKE - Fraktion in der 
Bezirksvertretung Kalk vom 11.09.2023, AN/1649/2023 
Die DIE-LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Welche Summen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums – beispielsweise für Fami-
lien oder junge Menschen, die hier in Köln eine Familie gründen wollen – wurden in 
den folgenden Haushalten 2020, 2021, 2022 und 2023/2024 eingestellt? 
 
2. Wie viele Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau wurden durch die Stadt als 
Bauherrin seit dieser Zeit im Stadtbezirk Kalk geplant und/oder gebaut? (Bitte in abso-
luten Zahlen und in Anteil an Gesamtstadt) 
 
3. Warum hat die Stadt Köln, um selbst als Bauherrin im sozial geförderten Wohnungs-
bau aufzutreten bisher keine rein städtische Wohnungsbaugesellschaft gegründet und 
wenn doch, warum ist uns das im Bezirk nicht bekannt? 
 
4. Wurden die seit 2019 in den Haushalten zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums ver-
anschlagten Millionen Euro verausgabt und wenn ja wofür? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
 
Zu Frage 1 
 
Für ein kommunales Wohnungsförderprogramm (3041/2017), das allerdings Ende 2021 aus-
gelaufen ist, wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 jährlich 33 Mio. € investive Mittel veran-
schlagt. Diese Mittel mussten in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen werden, da 
die von der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde verausgabten Mittel aus der vorrangigen Lan-
desförderung stets ausreichend waren, um die vorliegenden Anträge zu bewilligen. 
 
Neben diesem Wohnungsbauprogramm wurden Mittel für Baumaßnahmen, bei denen die 
Stadt Köln als Bauherrin agiert, in den Haushaltsplänen veranschlagt. 
Der tabellarischen Auflistung sind die veranschlagten Mittel in den Haushaltsjahren 2020/2021 
bis 2023/2024 zu den investiven Projekten des Amtes für Wohnungswesen im öffentlich geför-
derten Wohnungsbau zu entnehmen.

2 
 
Haushaltjahr Veranschlagte Mittel  
2020 2.000.000 € 
2021 2.000.000 € 
2022 13.063.410 € 
2023 10.100.000 € 
2024 8.898.979 € 
 
 
Zu Frage 2 
 
Im Stadtbezirk Kalk wurden mangels geeigneter Grundstücke in dem betroffenen Zeitraum 
keine Wohnungsbauvorhaben geplant.  
 
In den Jahren 2020 bis 2023 hat die Stadt als Bauherrin insgesamt 104 Wohnungen im öffent-
lich geförderten Wohnungsbau auf dem Kölner Stadtgebiet geplant. Die geplanten Maßnah-
men befinden sich, mit einer Ausnahme, derzeit im Bau, so dass in den Jahren 2023 bis 2025 
die Fertigstellung von 82 Wohnungen erfolgt. Die Fertigstellung der restlichen Wohnungen er-
folgt in den Jahren danach. 
 
Weitere Grundstücke befinden sich in der Akquise. Verfügbare Grundstücke werden hinsicht-
lich der planungsrechtlichen Bebaubarkeit überprüft.  
 
Nach Abschluss der einzelnen Prüfungen werden dem Rat Planungsbeschlussvorlagen zu 
den durch die Verwaltung beabsichtigten Bauvorhaben zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Durch die Fluchtbewegung aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die 
aktuellen zusätzlichen Zuwanderungen ist der Bedarf an kurzfristig zu realisierenden Unter-
künften zur Unterbringung Geflüchteter enorm gestiegen, so dass die Personalressourcen der 
Wohnungsbauverwaltung derzeit vorwiegend zur Erfüllung der gesetzlichen Unterbringungs-
verpflichtung für den betroffenen Personenkreis eingesetzt werden.  
 
 
Zu Frage 3 
 
Die Stadt Köln ist an mehreren Wohnungsbaugesellschaften beteiligt.

3 
 
 
 
Zusätzlich dazu besteht über die Stadtwerke Köln GmbH eine mittelbare 100 Prozent Beteili-
gung an der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH (WSK). 
 
Die Wohnungsbautätigkeiten unmittelbar durch die Stadt Köln ergänzen die Tätigkeiten dieser 
Beteiligungsgesellschaften im dargestellten Umfang.  
 
Zu Frage 4 
 
Die Mittel der kommunalen Wohnungsbauförderung wurden bisher nicht in Anspruch genom-
men, da die zur Verfügung gestellten Mittel aus der Landesförderung stets ausreichend waren 
(siehe Beantwortung zu Frage 1) 
 
In den Haushaltsjahren 2019 bis 2023/24 wurden für insgesamt 49,16 Mio. € für städtische 
Baumaßnahmen im öffentlich geförderten Wohnungsbau veranschlagt, bei denen die Stadt 
Köln als Bauherrin agiert. Die Summe ergibt sich aus der Tabelle zur Beantwortung von Frage 
1 sowie veranschlagten Mitteln in Höhe von 13.100.000 € im Haushaltsjahr 2019. Von den 
veranschlagten Haushaltsmitteln wurden bisher 15,1 Mio. € brutto für die entsprechenden 
Wohnungsbauvorhaben ausgezahlt.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3070/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.12.2023
Erstellt
25.09.2023 10:29