0658/2020
Halle Herler Ring
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0658/2020 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Halle Herler Ring, Köln-Buchheim Instandsetzung der Halle Herler Ring zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung ist dringend, da aufgrund der Vorgabe des Bauaufsichtsamtes die Maßnahme bis zum 17.04.2020 umgesetzt oder zumindest begonnen werden muss und andernfalls ordnungsbe- hördliche Maßnahmen gegen die Stadt eingeleitet werden und die Halle voraussichtlich sofort für den Sportbetrieb geschlossen wird. Die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung kann auf- grund des engen Zeitfensters nicht abgewartet werden. Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung gemäß § 36 Abs. 5, Satz 2 der GO NRW mit der sofortigen Umset- zung der durch das Bauaufsichtsamt mit Fristsetzung beauftragten Sanierungs- und Instandhaltungs- maßnahme mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.090.200 € zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs in der städtischen Sporthalle Herler Ring, Köln-Buchheim. Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal- tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver- anschlagt. Alternative: Wir lehnen die Umsetzung der von der Bauaufsicht geforderten Maßnahmen ab. Dies hat die Schlie- ßung der Sporthalle zum 17.04.2020 zur Folge. Entsprechende Ersatzzeiten für die Nutzer können nicht oder nur in geringem Maße angeboten werden. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.090.200€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Halle Herler Ring (“Blaue Halle“), Köln-Buchheim, ist eine Dreifachhalle mit Tribüne und wurde Ende der 60iger bzw. Anfang der 70iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts errichtet. Die Dreifach- halle dient sowohl als Schulsporthalle für diverse umliegende Schulen als auch als Sporthalle für den Trainings- und Spielbetrieb für Mülheimer Sportvereine. Die vorhandene Tribüne wird im Rahmen des Sportbetriebs regelmäßig genutzt. Die Halle weist aufgrund des Alters insbesondere im technischen Bereich diverse Problemlagen auf, die umfangreiche Arbeiten zur weiteren Nutzung als Sporthalle erforderlich machen. Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung als Versammlungsstätte hat die Bauaufsicht der Stadt Köln als Ordnungsbehörde verfügt, dass die Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte voll- ständig einzustellen ist. Davon sind die Meisterschaftsspiele von Vereinen mit Besuchern sowie dar- über hinausgehende Nutzungen (z.B. Weihnachts- oder Karnevalsfeiern außerhalb des Schul- und Vereinssportbetriebs) betroffen. Ferner gibt es für einen Übergangszeitraum von zwei Monaten die Erlaubnis, die Halle für den Schul- und Vereinssport weiter zu nutzen. Innerhalb der von der Bauaufsicht vorgegebenen Frist von 2 Monaten sind jedoch zwingend diverse Maßnahme erforderlich, die im Wesentlichen in der flächendeckenden Ausstattung der Halle und der Sozialräume mit vernetzten Rauchmeldern, im Einbau diverser Rauchschutztüren (mind. Feuerwider- 3 standsklasse T30 nach DIN 4102), sowie in der Schaffung zweier neuer Rettungswege mit entspre- chenden Notausgängen im Foyer bzw. im Süd-Osten der Sporthalle bestehen. Ferner sind diese Ret- tungswege so abzusichern, dass die Wände in diesen Bereichen bis unter die Rohdecke geschlossen und die Lüftungsleitungen zwischen der Sporthalle und der Lüftungszentrale mit zugelassenen Ab- sperrsystemen wie z. B. Brandschutzklappen mindestens in der Feuerwiderstandsklasse K90 ausge- stattet sind. Für diese Arbeiten muss die Sporthalle für einen noch nicht benannten Zeitraum ge- schlossen werden. Dazu ist es erforderlich, die notwendigen Arbeiten unmittelbar als Notmaßnahme, ohne Einhaltung des sonst vorgeschriebenen Vergabeverfahrens, sofort zu vergeben. Von der städt. Gebäudewirt- schaft werden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen mit rd. 1.090.200 € (brutto) kalkuliert. Die entsprechende Aufwandsermächtigung ist im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/ Unterhal- tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 ver- anschlagt. Unabhängig von den akut fälligen Instandsetzungsmaßnahmen sind weitergehende Maßnahmen für den dauerhaften Betrieb der Sporthalle erforderlich, für die seitens der Bauaufsicht jedoch eine Frist von 33 Monaten zur Umsetzung gesetzt wurde. So sind Teile der technischen Anlage zu überarbeiten und alle Wände innerhalb des Gebäudes brandschutztechnisch herzurichten. Insbesondere sind alle Wände bis unter die Rohdecke aufzu- mauern sowie alle Leitungsdurchführungen brandtechnisch abzusichern. Unabhängig von diesen Vorgaben der Bauaufsicht stellt die Verwaltung bereits seit einiger Zeit Über- legungen zu einer Generalinstandsetzung bzw. zu einem Neubau der Halle an. Dabei ist auch der insgesamt schlechte Zustand der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasseranlage, Si- cherheitsbeleuchtung usw.) von ausschlaggebender Bedeutung. Außerdem muss das Tragwerk brandschutztechnisch überarbeitet werden, die Fassade saniert und die Sanitäranlage ertüchtigt wer- den. Unter Berücksichtigung dieser Gemengelage schlägt die Verwaltung vor, die unmittelbar anstehenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs gemäß der Forderung der Bauaufsicht in einem ersten Schritt umzusetzen. Daran anschließend sind im Rahmen einer Grundlagenermittlung alle notwendigen Maßnahmen zu erfassen und daran anschließend durch Fachplaner Vorschläge zur weiteren Zukunft der Sporthalle zu erarbeiten. Dabei sind denkbare Alternativen sowohl die Gene- ralinstandsetzung der vorhandenen Halle als auch ein Neubau einer zeitgemäßen Sporthalle mög- licherweise unter Einbeziehung der angrenzenden Kita. Die Entscheidung ist dringend, da aufgrund der Vorgabe des Bauaufsichtsamtes die Maßnahme bis zum 17.04.2020 umgesetzt oder zumindest begonnen werden muss und andernfalls ordnungsbe- hördliche Maßnahmen gegen die Stadt eingeleitet werden und die Halle voraussichtlich sofort für den Sportbetrieb geschlossen wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0658/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.04.2020
- Erstellt
- 26.02.2020 15:09