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0658/2020

Halle Herler Ring

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 21.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.05.2020, TOP 9.1.5

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

7292 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0658/2020 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Halle Herler Ring, Köln-Buchheim 
Instandsetzung der Halle Herler Ring zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Entscheidung ist dringend, da aufgrund der Vorgabe des Bauaufsichtsamtes die Maßnahme bis 
zum 17.04.2020 umgesetzt oder zumindest begonnen werden muss und andernfalls ordnungsbe-
hördliche Maßnahmen gegen die Stadt eingeleitet werden und die Halle voraussichtlich sofort für den 
Sportbetrieb geschlossen wird. Die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung kann auf-
grund des engen Zeitfensters nicht abgewartet werden. 
 
 
 
Beschluss: 
Wir beauftragen die Verwaltung gemäß § 36 Abs. 5, Satz 2 der GO NRW mit der sofortigen Umset-
zung der durch das Bauaufsichtsamt mit Fristsetzung beauftragten Sanierungs- und Instandhaltungs-
maßnahme mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.090.200 € zur Aufrechterhaltung des 
Sportbetriebs in der städtischen Sporthalle Herler Ring, Köln-Buchheim.  
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal-
tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver-
anschlagt. 
 
 
Alternative: 
Wir lehnen die Umsetzung der von der Bauaufsicht geforderten Maßnahmen ab. Dies hat die Schlie-
ßung der Sporthalle zum 17.04.2020 zur Folge. Entsprechende Ersatzzeiten für die Nutzer können 
nicht oder nur in geringem Maße angeboten werden. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.090.200€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Halle Herler Ring (“Blaue Halle“), Köln-Buchheim, ist eine Dreifachhalle mit Tribüne und wurde 
Ende der 60iger bzw. Anfang der 70iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts errichtet. Die Dreifach-
halle dient sowohl als Schulsporthalle für diverse umliegende Schulen als auch als Sporthalle für den 
Trainings- und Spielbetrieb für Mülheimer Sportvereine. Die vorhandene Tribüne wird im Rahmen des 
Sportbetriebs regelmäßig genutzt. Die Halle weist aufgrund des Alters insbesondere im technischen 
Bereich diverse Problemlagen auf, die umfangreiche Arbeiten zur weiteren Nutzung als Sporthalle 
erforderlich machen.  
 
Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung als Versammlungsstätte hat die Bauaufsicht der Stadt 
Köln als Ordnungsbehörde verfügt, dass die Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte voll-
ständig einzustellen ist. Davon sind die Meisterschaftsspiele von Vereinen mit Besuchern sowie dar-
über hinausgehende Nutzungen (z.B. Weihnachts- oder Karnevalsfeiern außerhalb des Schul- und 
Vereinssportbetriebs) betroffen. Ferner gibt es für einen Übergangszeitraum von zwei Monaten die 
Erlaubnis, die Halle für den Schul- und Vereinssport weiter zu nutzen.  
 
Innerhalb der von der Bauaufsicht vorgegebenen Frist von 2 Monaten sind jedoch zwingend diverse 
Maßnahme erforderlich, die im Wesentlichen in der flächendeckenden Ausstattung der Halle und der 
Sozialräume mit vernetzten Rauchmeldern, im Einbau diverser Rauchschutztüren (mind. Feuerwider-

3 
 
standsklasse T30 nach DIN 4102), sowie in der Schaffung zweier neuer Rettungswege mit entspre-
chenden Notausgängen im Foyer bzw. im Süd-Osten der Sporthalle bestehen. Ferner sind diese Ret-
tungswege so abzusichern, dass die Wände in diesen Bereichen bis unter die Rohdecke geschlossen 
und die Lüftungsleitungen zwischen der Sporthalle und der Lüftungszentrale mit zugelassenen Ab-
sperrsystemen wie z. B. Brandschutzklappen mindestens in der Feuerwiderstandsklasse K90 ausge-
stattet sind. Für diese Arbeiten muss die Sporthalle für einen noch nicht benannten Zeitraum ge-
schlossen werden.  
 
Dazu ist es erforderlich, die notwendigen Arbeiten unmittelbar als Notmaßnahme, ohne Einhaltung 
des sonst vorgeschriebenen Vergabeverfahrens, sofort zu vergeben. Von der städt. Gebäudewirt-
schaft werden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen mit rd. 1.090.200 € (brutto) kalkuliert. 
 
Die entsprechende Aufwandsermächtigung ist im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/ Unterhal-
tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 ver-
anschlagt. 
 
Unabhängig von den akut fälligen Instandsetzungsmaßnahmen sind weitergehende Maßnahmen für 
den dauerhaften Betrieb der Sporthalle erforderlich, für die seitens der Bauaufsicht jedoch eine Frist 
von 33 Monaten zur Umsetzung gesetzt wurde. 
 
So sind Teile der technischen Anlage zu überarbeiten und alle Wände innerhalb des Gebäudes 
brandschutztechnisch herzurichten. Insbesondere sind alle Wände bis unter die Rohdecke aufzu-
mauern sowie alle Leitungsdurchführungen brandtechnisch abzusichern.  
 
Unabhängig von diesen Vorgaben der Bauaufsicht stellt die Verwaltung bereits seit einiger Zeit Über-
legungen zu einer Generalinstandsetzung bzw. zu einem Neubau der Halle an. Dabei ist auch der 
insgesamt schlechte Zustand der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasseranlage, Si-
cherheitsbeleuchtung usw.) von ausschlaggebender Bedeutung. Außerdem muss das Tragwerk 
brandschutztechnisch überarbeitet werden, die Fassade saniert und die Sanitäranlage ertüchtigt wer-
den. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Gemengelage schlägt die Verwaltung vor, die unmittelbar anstehenden 
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs gemäß der Forderung der Bauaufsicht in einem 
ersten Schritt umzusetzen. Daran anschließend sind im Rahmen einer Grundlagenermittlung alle 
notwendigen Maßnahmen zu erfassen und daran anschließend durch Fachplaner Vorschläge zur 
weiteren Zukunft der Sporthalle zu erarbeiten. Dabei sind denkbare Alternativen sowohl die Gene-
ralinstandsetzung der vorhandenen Halle als auch ein Neubau einer zeitgemäßen Sporthalle mög-
licherweise unter Einbeziehung der angrenzenden Kita. 
 
Die Entscheidung ist dringend, da aufgrund der Vorgabe des Bauaufsichtsamtes die Maßnahme bis 
zum 17.04.2020 umgesetzt oder zumindest begonnen werden muss und andernfalls ordnungsbe-
hördliche Maßnahmen gegen die Stadt eingeleitet werden und die Halle voraussichtlich sofort für den 
Sportbetrieb geschlossen wird.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0658/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.04.2020
Erstellt
26.02.2020 15:09