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220022

Übernahme der Trägerschaft der bislang privat-gewerblich betriebenen sieben-gruppigen Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus (Schießstandsweg 26) des Bundesministeriums der Verteidigung zum 01.08.2022 durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH sowie gleichzeitiger Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und öffentliche Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell (Bonner Modell)

Beschlussvorlage 11.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Sitzung am 27.01.2022, TOP 5.10

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

24034 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
220022 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
Übernahme der Trägerschaft der bislang privat-
gewerblich betriebenen sieben-gruppigen 
Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus 
(Schießstandsweg 26) des Bundesministeriums der 
Verteidigung zum 01.08.2022 durch die Dussmann 
KulturKindergarten gGmbH sowie gleichzeitiger 
Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und öffentliche 
Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell 
(Bonner Modell) 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Aufnahme in die örtliche Jugendhilfeplanung gem. § 32 Abs. 3 KiBiz i.V.m. 
§ 80 SGB VIII sowie die öffentliche Förderung nach dem betrieblichen 
Fördermodell (Bonner Modell) für die siebengruppige Kindertageseinrichtung 
Regenbogenhaus mit insgesamt 100 Plätzen in Trägerschaft der Dussmann 
KulturKindergarten gGmbH: 
  
 4 Gruppenformen II c mit 40 Plätzen für unter dreijährige Kinder, 45 
Stunden Betreuungszeit 
 3 Gruppenformen III c mit 60 Plätzen für über dreijährige Kinder, 45 
Stunden Betreuungszeit 
  
an dem Standort Schießstandweg 26, Bonn-Hardtberg, wird 
  
- -        vorbehaltlich der Zustimmung zum Trägerwechsel 
- -        vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das 
Landesjugendamt Köln 
- -        vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel 
- -        vorbehaltlich der Bewilligung der zum 15.03.2022 anzumeldenden 
Kindpauschalen durch das Land 
- -        vorbehaltlich der Vorlage der Kooperationsverträge mit dem 
partizipierenden Unternehmen 
- -        vorbehaltlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über die 
Bereitstellung und Finanzierung von Betriebsplätzen mit einer Laufzeit von 
Seite 1 von 28

Seite 2  
——
10  
Jahren zwischen Träger und Bundesstadt Bonn 
  
zugestimmt. 
 
Begründung 
Am Standort Bonn betreibt die Bundeswehr in eigener Trägerschaft und 
eigenen Räumlichkeiten bereits seit 1971 eine Kindertageseinrichtung. Die 
Kindertageseinrichtung dient primär der Betreuung der Kinder von 
Bundeswehrangehörigen bzw. der Kinder von Angehörigen anderer 
Bundesressorts. Im Rahmen einer seit geraumer Zeit angestrebten 
Neuorganisation war es das primäre Ziel, durch ein zweistufiges 
Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) 
letztendlich die Trägerschaft an einen anerkannten Träger der freien 
Jugendhilfe (nach § 75 SGB VIII) übertragen zu können. 
Die Vergabe der Trägerschaft an die Dussmann KulturKindergarten gGmbH 
wurde seitens der Beauftragten Familie und Beruf/Dienst Bw des 
Bundesministeriums der Verteidigung mit Schriftsatz vom 18.10.2021 (Anlage 
1) hier angezeigt. Bei dem ausgewählten Träger „Dussmann 
KulturKindergarten gGmbH“ handelt es sich um einen im gesamten 
Bundesgebiet (Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und 
Nordrhein-Westfalen) tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen, der durch 
die Senatsverwaltung des Landes Berlin im August 2012 als Träger der freien 
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt worden ist.  
Der Träger hat sich im Sommer 2020 proaktiv dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie vorgestellt (Anlage 2). Neben der allgemeinen Trägervorstellung 
wurden durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH ebenfalls die 
jeweiligen Rahmenkonzepte Pädagogik, Medienpädagogik sowie das MINT-
Basiskonzept vorgestellt. Ferner verfügt der Träger auch über ein eigenes 
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche.  Aufgrund der mehr als 
zehnjährigen Erfahrung der Dussmann KulturKindergarten gGmbh als Träger 
von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen mit einem 
Betreuungsangebot von mehr als 1.000 Plätzen sowie dem Umstand, dass sich 
gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII bereits ein Anspruch auf eine Anerkennung als 
freier Träger ableiten lässt, regt die Fachverwaltung an, auf die Durchführung 
eines erneuten Anerkennungsverfahren auf örtlicher Ebene zu verzichten. 
Selbstredend wurden durch die Fachverwaltung im Vorfeld die erforderlichen 
Trägerunterlagen (Gesellschaftervertrag, Betreuungsvertrag etc.) inhaltlich 
geprüft. 
Nach Erteilung des Zuschlages hat die Dussmann KulturKindergarten gGmbH 
mit Schreiben vom 19.10.2021 die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung sowie 
in die öffentliche Förderung (Anlage 3) beantragt.  
In Abstimmung mit der Beauftragten Familie und Beruf/Dienst Bw des 
Bundesministeriums der Verteidigung wird der Bedarf der 
Kindertageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2022/23 bestätigt. Der 
zukünftige Bedarf bzw. die Anpassung der Betriebsplätze ist durch den Träger 
im Rahmen der jährlich vorzunehmenden Bedarfsplanung darzustellen und mit 
der Fachverwaltung im Vorfeld abzustimmen. Durch diese betriebliche 
Seite 2 von 28

Seite 3  
——
Kindertageseinrichtung wird ein weiteres wichtiges Signal zur Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie gesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Förderantrag des 
Trägers unter den genannten Voraussetzungen zuzustimmen und auf diese 
Weise weitere Betreuungsplätze für Kinder unter und über drei Jahren in die 
öffentliche Förderung zu überführen. 
Der Trägerwechsel zu Dussmann KulturKindergarten gGmbH und gleichzeitiger 
Übernahme des Betriebes ist für den 01.08.2022 vorgesehen. 
Zu den laufenden Betriebskosten beantragt der Träger eine Bezuschussung 
nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Kindertageseinrichtungen in 
Bonn (Bonner Modell).  
Die erforderlichen Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2022/23 
werden in die Anmeldung beim Land zum 15.03.2022 aufgenommen. 
Zur Deckung der laufenden Betriebskosten erhält der Träger für die 
aufgeführten Plätze einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung 
betrieblicher Kindertageseinrichtungen in Bonn (Bonner Modell) in Höhe 
von 56,4% der Zuschussbasis (Kindpauschalen nach KiBiz). Dieser 
Zuschuss setzt sich zusammen aus 40% Landeszuschuss und 16,4% 
Elternbeiträgen. 
Die Förderung stellt sich wie folgt dar:  
Das Einrichtungsbudget der geplanten Einrichtung errechnet sich unter 
Berücksichtigung von 100 Betriebsplätzen wie folgt: 
(Hinweis: Neben dem regulären Landeszuschuss gem. § 38 Abs. 2 Nr. 2 Kibiz 
erhält die Bundesstadt Bonn durch den stetig notwendig gewordenen Ausbau 
der Kindertagesbetreuung nach § 38 Abs. 3 einen Belastungsausgleich 
(Konnexitätsmittel) i.H.v. 19,01 % pro Kindpauschale für Kinder unter drei 
Jahren. Bezogen auf die dargestellte Berechnung ergibt dies auf der 
Einnahmeseite bei der Finanzposition 61.1000 eine Summe von 181.142,18 
EUR. Dieser KiBiz-Zuschuss ist zu 100 % aus Landesmitteln finanziert und 
verbleibt beim örtlich zuständigen Jugendhilfeträger.) 
  
Gruppentyp Höhe der 
Kindpauschale Anzahl Plätze Summe 
Kindpauschale 
II c 23.821,96 EUR 40    952.878,40 EUR 
III c 9.926,02 EUR 60    595.561,20 EUR 
    Summe 1.548.439,60 EUR 
  
Kosten der 7-gruppigen Einrichtung: 
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Seite 4  
——
Kindpauschalen 1.548.439,60 EUR 
Einrichtungsbudget                                         1.548.439,60 EUR 
  
Zuschuss an den Träger (56,4%)                 873.319,93 EUR 
Landeszuschuss (40%)                                   619.375,84 EUR 
Anteil Elternbeiträge (16,4%) 253.944,09 EUR 
städt. Belastung                                                      0,00 EUR 
  
 
Finanzielle Auswirkungen: 
  
Produktgruppe 
  
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier  
Träger 
  
Investive Kosten der Maßnahme 
  
  Betrag Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen           
Einzahlungen           
Investiver  
Finanzsaldo 
          
  
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 
  
  Betrag Finanzstelle 
/ FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
873.319,93 € 151000602/ 
73.1000 
2022/23     
Einzahlungen /  
Erträge 
1.054.462,11 € 151000602/ 
61.1000, 
63.1000 
2022/23     
Haushaltsbelastung 
jährlich 
-181.142,18 €         
  
 
Anlage/n 
 
1 220022 Anlage 1_Bundesministerium_der_Verteidigung_Absichtserklärung 
(öffentlich) 
 
2 220022 Anlage 2_Dussmann_KulturKindergarten_Vorstellung (öffentlich) 
 
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Seite 5  
——
3 220022 Anlage 3_Antrag_Dussmann_KulturKindergarten_Absichtserklärung 
(öffentlich) 
Seite 5 von 28

Bundesministerium der Verteidigung, 11055 Berlin 
 
 
Bundesstadt Bonn 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Tageseinrichtungen freier Träger,  
Ausbau Tageseinrichtungen 
Sankt Augustiner Str. 86 
53225 Bonn 
 
 
nachrichtlich: 
Dussmann Kulturkindergarten gGmbH 
 
 
 
 BETREFF Vergabe der pädagogischen Trägerschaft der KiTa Regenbogenhaus in Bonn (Hardthöhe)  
hier: Absichtserklärung 
 Gz 23-08-01 
Berlin, 18. Oktober 2021 
   
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit erklärt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der 
Verteidigung (BMVg), dieses vertreten durch die dortige Beauftragte für die Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr, die Absicht, die pädagogische Trägerschaft 
der Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ in Bonn ab dem 1. August 2022 an die Firma 
Dussmann Kulturkindergarten gGmbH abzugeben und bei allen für den erforderlichen 
Trägerwechsel vorzunehmenden Schritten vollumfänglich und unverzüglich mitzuwirken, 
um die Kindertagestätte  in die öffentliche Förderung der Bundesstadt Bonn aufnehmen zu 
lassen. 
 
 
Im Auftrag 
 
M.Hartig 
Maja Hartig 
P-Beauftr Familie und Beruf/Dienst Bw 
 
 HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin 
 POSTANSCHRIFT 11055 Berlin 
TEL +49 (0)30 2004-23057 
FAX +49 (0)30 2004-53050 
                   E-MAIL BMVgBeauftrFamilieundBerufDienstBw@bmvg.bund.de 
 
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Vorstellung 
Dussmann 
KulturKindergarten gGmbH
Juli 2021
Seite 7 von 28

Agenda
2
1. Vorstellung KulturKindergarten
2. Trägerspezifik
3. Pädagogisches Rahmenkonzept
4. Chancengleichheit
5. Stadtteil-Kita
6. Spitzenverband
7. Finanzen
8. Exemplarischer Tagesablauf
9. Kooperation mit Behörden
10. Qualitätsmanagement
11. Bilder aus den Einrichtungen
12. Ihr Kontakt zu uns
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2010/11 Gründung auf Initiative von Frau von Fürstenberg - Dussmann
2011 Eröffnung der ersten beiden Kindertagesstätten in Berlin und Wetzlar 
mit dem Schwerpunkt betriebsnaher Kinderbetreuung 
2012 Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII, im Bundesland Berlin
2013 Übernahme der sozialpädagogischen Begleitung von AZUBIs im 
Jugendgästehaus des BBiW Wacker Burghausen 
seit 2014 Eröffnung von fünf weiteren Kitas und einem Hort (in Bayern, 
Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz)
1. Vorstellung
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH 
Historie
3
Seite 9 von 28

 Dussmann KulturKindergarten gGmbH ist seit 2011 als Träger der freien Jugendhilfe nach 
§75 SGB VIII in Berlin tätig, die Anerkennung erfolgte 2012.
 Die Einrichtungen werden in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen als betriebliche 
oder betriebsnahe Einrichtungen konzipiert. Zu den Partnern gehören beispielsweise die 
„HypoVereinsbank München“, das „Unfallkrankenhaus Berlin Marzahn“, die „50hz 
Transmission GmbH“ und das „BundeswehrZentralkrankenhaus Koblenz“. 
 Die Einrichtungen befinden sich in Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen 
sowie Nordrhein-Westfalen.
 In Düsseldorf und Dormagen verantworten wir gemeinsam mit unseren Kollegen des 
Trägers „Kinder, Kinder… Beruf und Familie gGmbH“ den Betrieb von 7 
Kindertageseinrichtungen und 11 Tagespflegestellen.
 Insgesamt bieten wir mehr als 1000 Kindern einen Betreuungsplatz in unseren 
Einrichtungen an.
1. Vorstellung
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH 
Trägererfahrung
4
Seite 10 von 28

5
1. Vorstellung
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH
Partner-Jugendämter
KulturKindergarten am 
Unfallkrankenhaus 
Berlin (UKB)
KulturKindergarten in 
Koblenz
KulturKindergarten der 
50Hertz Transmission 
GmbH
Bundesland Kita Ansprechpartner Jugendamt
Berlin UKB, 50 Hertz Fr. Fiebig, Fr. Gar (Senatsverwaltung)
Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
Wetzlar LDK Fr. La Monica
Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
München HVB Fr. Scheinost
Luitpoldstraße 3, 80335 München
Sachsen-Anhalt SKW, AGF Fr. Göritz-Niedermeyer
Breitscheidstraße 4, 06886Lutherstadt Wittenberg
Koblenz BWZK Hr. Felkl
Rathauspassage 2, 56068 Koblenz
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2. Trägerspezifik
6
Bilingualität 
Kultureller 
Ansatz
Pädagogisches 
Rahmenkonzept 
Erweiterte 
Öffnungszeiten 
Pädagogische Rahmenkonzept
 in Anlehnung an den Situationsansatz
 auf Basis der gesetzlichen Grundlagen
Kultureller Ansatz
 Kultur in allen Facetten im Kitaalltag
 Kooperation mit zahlreichen Kulturpartnern vor Ort
 Qualitätsstandards für KulturProjektarbeit
Erweiterte Öffnungszeiten 
 nach Bedarf der Unternehmen 
 auf Basis gesetzlicher Vorgaben 
Bilingualität
 Betreuer mit der Muttersprache Englisch
 Arbeit nach der Immersionsmethode
Seite 12 von 28

Folgende Richtlinien sind für unsere pädagogische Arbeit maßgebend: 
 Gesetzlicher Auftrag im Sinne des §22 SGB VIII (Grundsätze der Förderung)
 Gesetzliche Vorgaben zum Schutzauftrag nach §8a SGB VIII
 Qualitätskriterien des „Nationalen Kriterienkatalogs“ (NKK)
 „Kinderbildungsgesetz NRW“ (KiBiz)
 „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und 
Schulen im Primarbereich in NRW“
 Pädagogisches Rahmenkonzept des Trägers Dussmann KulturKindergarten 
gemeinnützige GmbH mit Anlagen (Medienpädagogisches Basiskonzept, MINT 
Basiskonzept, Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche)
3. Pädagogisches 
Rahmenkonzept
Richtlinien
7
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 Wir orientieren uns am Situationsansatz: Kinder sind autonome Persönlichkeiten, die von 
Geburt an mit Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet sind und einen eigenen 
Bildungswillen mitbringen.
 Unser Ziel ist die Förderung der uns anvertrauten Kinder zu eigenverantwortlichen und 
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. 
 Wir beteiligen die Kinder altersangemessen am Einrichtungsleben.
 Wir achten auf Chancengleichheit und berücksichtigen individuelle und besondere 
Bedürfnisse.
 Wir sehen die Verschiedenheit von Menschen in ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrem 
Geschlecht und in all ihren Fähigkeiten als Chance und Ressource, die den Alltag 
bereichern.
 Für uns ist eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern und den 
pädagogischen Fachkräften die Grundvoraussetzung für eine gelingende Bildungs- und 
Erziehungspartnerschaft.
3. Pädagogisches 
Rahmenkonzept
Bildungsschwerpunkte und 
pädagogische Grundsätze
8
Seite 14 von 28

 Wir schaffen einen kindgemäßen Zugang zu den verschiedenen Sparten der Kunst und 
Kultur in altersdifferenzierten KulturProjekten, mit von uns festgelegten und 
überprüfbaren Qualitätsstandards.
 Wir nutzen zur Beobachtung der Kinder und zur Dokumentation ihrer Bildungsprozesse:
- die „Leuvener Engagiertheitsskala“,
- die „freie Beobachtung nach INFANS“ sowie 
- Die „Bildungs- und Lerngeschichten“ nach Margaret Carr. 
- Bei Entwicklungsschwierigkeiten die „Kuno Bellers Entwicklungstabelle“
 Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Entwicklung der Fähigkeiten bei Kindern zu 
fördern, die Übergänge von einer Lebensphase in die andere erleichtern: 
Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und Frustrationstoleranz 
 Unser Eingewöhnungskonzept orientiert sich am „Berliner Eingewöhnungsmodell“ 
(entwickelt vom Berliner Institut für angewandte Sozialforschung e.V. (INFANS)).
3. Pädagogisches 
Rahmenkonzept
Bildungsschwerpunkte und 
pädagogische Grundsätze
9
Seite 15 von 28

 Unsere Einrichtungen bieten allen Kindern die gleichen Bildungs- und 
Entwicklungschancen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrem Geschlecht oder 
ihrem Entwicklungsstand.
 Wenn Kinder mit Einschränkungen betreut werden, wird von Beginn an auf einen 
verantwortungsvollen, inklusiven Umgang geachtet (z.B. in jedem Team gibt es bei Bedarf 
eine Erzieher*in mit einer Ausbildung zur Integrationsfachkraft).
 Wir richten uns aktiv gegen Diskriminierung, Vorurteile und Ausgrenzung und schaffen 
eine Atmosphäre von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt.
 Die pädagogischen Fachkräfte begegnen Konflikten aufmerksam und sie begleiten die 
Kinder darin, ihre Weltbilder zu erweitern und dabei andere Perspektiven einzunehmen.
 Wir beachten die Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention und leben sie im 
Alltag. 
4. Chancengleichheit
10
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 Ein Schwerpunkt unseres pädagogischen Angebotes liegt in der Vernetzung und Nutzung 
der kulturellen Angebote im Wohnumfeld, z.B. benachbarte Theater, Musikschulen, 
Bibliotheken etc. 
 Es ist uns wichtig, dass unsere Angebote immer alle Kinder und ihre Lebensumwelt mit 
einbeziehen,- keiner soll sich ausgeschlossen fühlen.
 Durch einen geplanten und begleiteten Übergang in die Schule verstärken wir die 
Zusammenarbeit unserer Einrichtung mit den Schulen vor Ort.
 Im Idealfall tragen wir zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder und ihrer 
Familien im Stadtteil bei.
 Wir unterstützen und beraten Familien bei Fragen zur Kindererziehung z.B. mit 
Gesprächen, Infomaterialien und Kontaktherstellung zu Ämtern.
 Wir fördern die Vernetzung der Sorgeberechtigten untereinander, z.B. durch 
themenbezogene Elternabende, Eltern- Cafés und gemeinsame Feste.
5. Stadtteil-Kita
11
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Wir sind zur Zeit keinem Spitzenverband angeschlossen. Unsere Trägerverantwortung 
nehmen wir durch folgende Maßnahmen wahr:
 für alle Mitarbeiter werden regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangeboten gezielt 
geplant und auf den Bedarf der Einrichtung abgestimmt
 die Fortbildungsplanung wird in einer fortlaufenden „Fortbildungs-Matrix“ durch die Kita-
Leitung jährlich dokumentiert
 die Fachberatung erfolgt sowohl intern durch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter des 
Trägers, die die Einrichtungen und ihre jeweiligen Leitungen eng begleiten, als auch durch 
die Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachaufsicht und deren Mitarbeitern in 
besonderen Fällen
 auf Finanzierungsgespräche bereiten wir uns professionell vor und sehen uns als 
verantwortungsvollen Verhandlungspartner
 wir engagieren uns in den AG 78 der zuständigen Jugendämter und suchen den 
Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Trägern
6. Spitzenverband
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 Wir werden in allen Bundesländern durch Land und Kommune öffentlich gefördert.
 Die Eltern zahlen ortsübliche Elternbeiträge und Verpflegungskosten gemäß 
Cateringvertrag.
 Wir werden durch die Partnerunternehmen bezuschusst, darüber finanzieren wir auch 
unseren Trägeranteil. 
 Die Ausgaben und Kosten basieren auf Vergleichswerten unserer Einrichtungen.
 Unsere Personalkosten berücksichtigen marktübliche Gehälter ohne Tarifbindung.
 Wir achten auf sparsame Mittelverwendung bei den Sachkosten.
 Betriebsnebenkosten  fallen in allen Einrichtungen an, die genutzten Immobilien mieten 
wir oder werden uns kostenfrei überlassen. Wir haben keinen eigenen Immobilien im 
Bestand.
7. Finanzen
13
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 Wichtig ist uns die Arbeit nach dem Situationsansatz: die Kinder bestimmen die Themen, 
es gibt (Kultur)Projekte, Angebote und Zeit für das freie Spiel.
 Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es uns wichtig, die Bedürfnisse der 
ganzen Familie im Auge zu haben.
 Die folgenden Zeitangaben sollen einen groben Rahmen für den Tagesablauf geben, um 
Einblick in die Struktur zu erhalten. Die Zeiten werden bei Bedarf den kindlichen 
Bedürfnissen angepasst und gelten für eine Mustereinrichtung, deren Öffnungszeiten an 
Wochentagen zwischen 07:15 Uhr und 17:30 Uhr sind. 
 Zur besseren Veranschaulichung sind der Krippenbereich und der Kindergartenbereich 
getrennt dargestellt. Eine Verzahnung der Tagesabläufe ist grundsätzlich möglich.
 Dienstleistungen wie Reinigung und Wäsche werden von Fremdfirmen übernommen. Ein 
Teil der Wäsche wird selbst gewaschen.
8. Exemplarischer 
Tagesablauf
14
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Ab 07:15 Uhr Begrüßung der ersten Kinder in der Empfangsgruppe, kurzer Austausch mit Eltern
Ab 08:15 Uhr Auflösung der Empfangsgruppe und Aufteilung der Kinder auf ihre Bezugsgruppen
Ab 08:30 Uhr Frühstück in den Krippengruppen, anschließend Wickeln und Körperpflege
Ab 09:20 Uhr Morgenkreis
Ab 09:35 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich
Ab 11:00 Uhr Mittagessen in den Bezugsgruppen, anschließend Wickeln und Körperpflege
Ab 12:00 Uhr Mittagsschlaf nach individuellem Schlafbedürfnis
Ab 14:15 Uhr Die letzten Kinder stehen auf, anschließend Wickeln und Körperpflege
Ab 14:30 Uhr Die Bezugsgruppen kommen zum Snack zusammen
Ab 15:00 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich bis zur Abholung
Ab 15:00 Uhr Gleitende Abholzeit beginnt, bei Abholung kurzer Austausch mit Eltern
Ab 16:30 Uhr Zusammenlegung der Kinder in einer Abholgruppe
17:30 Uhr Der Krippenbereich schließt
8. Exemplarischer 
Tagesablauf
Krippenbereich
15
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Ab 07:15 Uhr Begrüßung der ersten Kinder in der Empfangsgruppe, kurzer Austausch mit Eltern
Ab 08:30 Uhr Gemeinsames gleitendes Frühstück im Kinderrestaurant, anschließend Aufteilung der Kinder 
in ihre Bezugsgruppen
Ab 09:30 Uhr Morgenkreis in den Bezugsgruppen oder gemeinsam
Ab 10:00 Uhr Pädagogische Angebote in den Funktionsräumen sowie im Innen- und Außenbereich
Ab 11:45 Uhr Gestaffeltes Mittagessen im Kinderrestaurant, anschließend Körperpflege
Ab 12:30 Uhr Mittagsruhe, jüngere Kinder können schlafen, ältere Kinder ruhen oder widmen sich ruhigen 
Aktivitäten in den Funktionsräumen
Ab 13:30 Uhr Die letzten schlafenden Kinder stehen auf
Ab 13:45 Uhr Snack im Kinderrestaurant
Ab 14:15 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich bis zur Abholung
Ab 15:00 Uhr Gleitende Abholzeit beginnt, bei Abholung kurzer Austausch mit Eltern
Ab 16:30 Uhr Zusammenlegung der Kinder in einer Abholgruppe
17:30 Uhr Der Kindergartenbereich schließt
8. Exemplarischer 
Tagesablauf
Kindergartenbereich
16
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In der Kooperation mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden agieren wir als zuverlässiger 
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe beispielsweise in den folgenden Bereichen:
 Jährliche statistische Meldungen an das Statistische Bundesamt
 Kooperation mit dem Jugendamt im Sinne des Kinderschutzes nach §8a SGB VIII
 Einholung von notwendigen Genehmigungen im Rahmen der Betreuung von Kindern in 
der Kindertageseinrichtung
 Meldungen besonderer Vorkommnisse nach §47 SGB VIII an die Fachaufsicht
 Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Beratungen der „AG 78“ (nach §78 SGB VIII)
 Klärung von Finanzierungsfragen (z.B. KiBiz Fördermittel, Elternbeiträge, etc.)
 Erstellung von Verwendungsnachweisen
Eine offene und transparente Arbeitsweise ist für uns maßgebend.
9. Kooperation mit Behörden
17
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Das Qualitätsmanagement der Dussmann KulturKindergarten gGmbH fußt auf vier Säulen:
 Verbund-Zertifizierung der Managementprozesse nach DIN EN ISO 9001:2015
 Evaluation der Umsetzung von Qualitätsstandards in der pädagogischen Arbeit im Sinne 
des Nationalen Kriterienkatalogs
 Standardisierte Online-Elternbefragung zu den Kernbereichen der Arbeit in den 
Kindertageseinrichtungen
 Evaluation der Umsetzung der trägereigenen Qualitätsstandards für die 
KulturProjektArbeit im Elementarbereich
10. Qualitätsmanagement
18
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19
11. Bilder aus den 
Einrichtungen
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20
11. Bilder aus den 
Einrichtungen
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21
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH
Schützenstraße 25
10117 Berlin
12. Ihr Kontakt zu uns
E-Mail: kulturkindergarten@dussmann.de
Fon: 030 / 20 25 21 21
Fax: 030 / 20 25 21 11
www.kulturkindergarten.de
Dr. Ute Meltzer 
Geschäftsführerin
meltzer@dussmann.de
Michael Kunz
Referent Pädagogik & 
Qualitätsmanagement
michael.kunz@dussmann.de
Britta Blume-Werry
Referentin Pädagogik &
neue Projekte
britta.blume-werry@dussmann.de
Dmytro Babinets
Referent Controlling
dmytro.babinets@dussmann.de
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Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sankt Augustiner Straße 86
  • Schützenstraße 25
  • Schießstandweg 26
  • Hardthöhe

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
220022
Typ
Beschlussvorlage
Datum
11.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40