220022
Übernahme der Trägerschaft der bislang privat-gewerblich betriebenen sieben-gruppigen Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus (Schießstandsweg 26) des Bundesministeriums der Verteidigung zum 01.08.2022 durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH sowie gleichzeitiger Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und öffentliche Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell (Bonner Modell)
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Sammeldokument öffentlich
24034 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
220022
Die Oberbürgermeisterin
——
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme der Trägerschaft der bislang privat-
gewerblich betriebenen sieben-gruppigen
Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus
(Schießstandsweg 26) des Bundesministeriums der
Verteidigung zum 01.08.2022 durch die Dussmann
KulturKindergarten gGmbH sowie gleichzeitiger
Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und öffentliche
Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell
(Bonner Modell)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Aufnahme in die örtliche Jugendhilfeplanung gem. § 32 Abs. 3 KiBiz i.V.m.
§ 80 SGB VIII sowie die öffentliche Förderung nach dem betrieblichen
Fördermodell (Bonner Modell) für die siebengruppige Kindertageseinrichtung
Regenbogenhaus mit insgesamt 100 Plätzen in Trägerschaft der Dussmann
KulturKindergarten gGmbH:
4 Gruppenformen II c mit 40 Plätzen für unter dreijährige Kinder, 45
Stunden Betreuungszeit
3 Gruppenformen III c mit 60 Plätzen für über dreijährige Kinder, 45
Stunden Betreuungszeit
an dem Standort Schießstandweg 26, Bonn-Hardtberg, wird
- - vorbehaltlich der Zustimmung zum Trägerwechsel
- - vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt Köln
- - vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel
- - vorbehaltlich der Bewilligung der zum 15.03.2022 anzumeldenden
Kindpauschalen durch das Land
- - vorbehaltlich der Vorlage der Kooperationsverträge mit dem
partizipierenden Unternehmen
- - vorbehaltlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über die
Bereitstellung und Finanzierung von Betriebsplätzen mit einer Laufzeit von
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——
10
Jahren zwischen Träger und Bundesstadt Bonn
zugestimmt.
Begründung
Am Standort Bonn betreibt die Bundeswehr in eigener Trägerschaft und
eigenen Räumlichkeiten bereits seit 1971 eine Kindertageseinrichtung. Die
Kindertageseinrichtung dient primär der Betreuung der Kinder von
Bundeswehrangehörigen bzw. der Kinder von Angehörigen anderer
Bundesressorts. Im Rahmen einer seit geraumer Zeit angestrebten
Neuorganisation war es das primäre Ziel, durch ein zweistufiges
Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
letztendlich die Trägerschaft an einen anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe (nach § 75 SGB VIII) übertragen zu können.
Die Vergabe der Trägerschaft an die Dussmann KulturKindergarten gGmbH
wurde seitens der Beauftragten Familie und Beruf/Dienst Bw des
Bundesministeriums der Verteidigung mit Schriftsatz vom 18.10.2021 (Anlage
1) hier angezeigt. Bei dem ausgewählten Träger „Dussmann
KulturKindergarten gGmbH“ handelt es sich um einen im gesamten
Bundesgebiet (Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und
Nordrhein-Westfalen) tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen, der durch
die Senatsverwaltung des Landes Berlin im August 2012 als Träger der freien
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt worden ist.
Der Träger hat sich im Sommer 2020 proaktiv dem Amt für Kinder, Jugend und
Familie vorgestellt (Anlage 2). Neben der allgemeinen Trägervorstellung
wurden durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH ebenfalls die
jeweiligen Rahmenkonzepte Pädagogik, Medienpädagogik sowie das MINT-
Basiskonzept vorgestellt. Ferner verfügt der Träger auch über ein eigenes
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche. Aufgrund der mehr als
zehnjährigen Erfahrung der Dussmann KulturKindergarten gGmbh als Träger
von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen mit einem
Betreuungsangebot von mehr als 1.000 Plätzen sowie dem Umstand, dass sich
gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII bereits ein Anspruch auf eine Anerkennung als
freier Träger ableiten lässt, regt die Fachverwaltung an, auf die Durchführung
eines erneuten Anerkennungsverfahren auf örtlicher Ebene zu verzichten.
Selbstredend wurden durch die Fachverwaltung im Vorfeld die erforderlichen
Trägerunterlagen (Gesellschaftervertrag, Betreuungsvertrag etc.) inhaltlich
geprüft.
Nach Erteilung des Zuschlages hat die Dussmann KulturKindergarten gGmbH
mit Schreiben vom 19.10.2021 die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung sowie
in die öffentliche Förderung (Anlage 3) beantragt.
In Abstimmung mit der Beauftragten Familie und Beruf/Dienst Bw des
Bundesministeriums der Verteidigung wird der Bedarf der
Kindertageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2022/23 bestätigt. Der
zukünftige Bedarf bzw. die Anpassung der Betriebsplätze ist durch den Träger
im Rahmen der jährlich vorzunehmenden Bedarfsplanung darzustellen und mit
der Fachverwaltung im Vorfeld abzustimmen. Durch diese betriebliche
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——
Kindertageseinrichtung wird ein weiteres wichtiges Signal zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie gesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Förderantrag des
Trägers unter den genannten Voraussetzungen zuzustimmen und auf diese
Weise weitere Betreuungsplätze für Kinder unter und über drei Jahren in die
öffentliche Förderung zu überführen.
Der Trägerwechsel zu Dussmann KulturKindergarten gGmbH und gleichzeitiger
Übernahme des Betriebes ist für den 01.08.2022 vorgesehen.
Zu den laufenden Betriebskosten beantragt der Träger eine Bezuschussung
nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Kindertageseinrichtungen in
Bonn (Bonner Modell).
Die erforderlichen Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2022/23
werden in die Anmeldung beim Land zum 15.03.2022 aufgenommen.
Zur Deckung der laufenden Betriebskosten erhält der Träger für die
aufgeführten Plätze einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung
betrieblicher Kindertageseinrichtungen in Bonn (Bonner Modell) in Höhe
von 56,4% der Zuschussbasis (Kindpauschalen nach KiBiz). Dieser
Zuschuss setzt sich zusammen aus 40% Landeszuschuss und 16,4%
Elternbeiträgen.
Die Förderung stellt sich wie folgt dar:
Das Einrichtungsbudget der geplanten Einrichtung errechnet sich unter
Berücksichtigung von 100 Betriebsplätzen wie folgt:
(Hinweis: Neben dem regulären Landeszuschuss gem. § 38 Abs. 2 Nr. 2 Kibiz
erhält die Bundesstadt Bonn durch den stetig notwendig gewordenen Ausbau
der Kindertagesbetreuung nach § 38 Abs. 3 einen Belastungsausgleich
(Konnexitätsmittel) i.H.v. 19,01 % pro Kindpauschale für Kinder unter drei
Jahren. Bezogen auf die dargestellte Berechnung ergibt dies auf der
Einnahmeseite bei der Finanzposition 61.1000 eine Summe von 181.142,18
EUR. Dieser KiBiz-Zuschuss ist zu 100 % aus Landesmitteln finanziert und
verbleibt beim örtlich zuständigen Jugendhilfeträger.)
Gruppentyp Höhe der
Kindpauschale Anzahl Plätze Summe
Kindpauschale
II c 23.821,96 EUR 40 952.878,40 EUR
III c 9.926,02 EUR 60 595.561,20 EUR
Summe 1.548.439,60 EUR
Kosten der 7-gruppigen Einrichtung:
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Kindpauschalen 1.548.439,60 EUR
Einrichtungsbudget 1.548.439,60 EUR
Zuschuss an den Träger (56,4%) 873.319,93 EUR
Landeszuschuss (40%) 619.375,84 EUR
Anteil Elternbeiträge (16,4%) 253.944,09 EUR
städt. Belastung 0,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier
Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
873.319,93 € 151000602/
73.1000
2022/23
Einzahlungen /
Erträge
1.054.462,11 € 151000602/
61.1000,
63.1000
2022/23
Haushaltsbelastung
jährlich
-181.142,18 €
Anlage/n
1 220022 Anlage 1_Bundesministerium_der_Verteidigung_Absichtserklärung
(öffentlich)
2 220022 Anlage 2_Dussmann_KulturKindergarten_Vorstellung (öffentlich)
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Seite 5
——
3 220022 Anlage 3_Antrag_Dussmann_KulturKindergarten_Absichtserklärung
(öffentlich)
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Bundesministerium der Verteidigung, 11055 Berlin
Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Tageseinrichtungen freier Träger,
Ausbau Tageseinrichtungen
Sankt Augustiner Str. 86
53225 Bonn
nachrichtlich:
Dussmann Kulturkindergarten gGmbH
BETREFF Vergabe der pädagogischen Trägerschaft der KiTa Regenbogenhaus in Bonn (Hardthöhe)
hier: Absichtserklärung
Gz 23-08-01
Berlin, 18. Oktober 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erklärt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg), dieses vertreten durch die dortige Beauftragte für die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr, die Absicht, die pädagogische Trägerschaft
der Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ in Bonn ab dem 1. August 2022 an die Firma
Dussmann Kulturkindergarten gGmbH abzugeben und bei allen für den erforderlichen
Trägerwechsel vorzunehmenden Schritten vollumfänglich und unverzüglich mitzuwirken,
um die Kindertagestätte in die öffentliche Förderung der Bundesstadt Bonn aufnehmen zu
lassen.
Im Auftrag
M.Hartig
Maja Hartig
P-Beauftr Familie und Beruf/Dienst Bw
HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
POSTANSCHRIFT 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 2004-23057
FAX +49 (0)30 2004-53050
E-MAIL BMVgBeauftrFamilieundBerufDienstBw@bmvg.bund.de
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Vorstellung
Dussmann
KulturKindergarten gGmbH
Juli 2021
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Agenda
2
1. Vorstellung KulturKindergarten
2. Trägerspezifik
3. Pädagogisches Rahmenkonzept
4. Chancengleichheit
5. Stadtteil-Kita
6. Spitzenverband
7. Finanzen
8. Exemplarischer Tagesablauf
9. Kooperation mit Behörden
10. Qualitätsmanagement
11. Bilder aus den Einrichtungen
12. Ihr Kontakt zu uns
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2010/11 Gründung auf Initiative von Frau von Fürstenberg - Dussmann
2011 Eröffnung der ersten beiden Kindertagesstätten in Berlin und Wetzlar
mit dem Schwerpunkt betriebsnaher Kinderbetreuung
2012 Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII, im Bundesland Berlin
2013 Übernahme der sozialpädagogischen Begleitung von AZUBIs im
Jugendgästehaus des BBiW Wacker Burghausen
seit 2014 Eröffnung von fünf weiteren Kitas und einem Hort (in Bayern,
Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz)
1. Vorstellung
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH
Historie
3
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Dussmann KulturKindergarten gGmbH ist seit 2011 als Träger der freien Jugendhilfe nach
§75 SGB VIII in Berlin tätig, die Anerkennung erfolgte 2012.
Die Einrichtungen werden in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen als betriebliche
oder betriebsnahe Einrichtungen konzipiert. Zu den Partnern gehören beispielsweise die
„HypoVereinsbank München“, das „Unfallkrankenhaus Berlin Marzahn“, die „50hz
Transmission GmbH“ und das „BundeswehrZentralkrankenhaus Koblenz“.
Die Einrichtungen befinden sich in Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen
sowie Nordrhein-Westfalen.
In Düsseldorf und Dormagen verantworten wir gemeinsam mit unseren Kollegen des
Trägers „Kinder, Kinder… Beruf und Familie gGmbH“ den Betrieb von 7
Kindertageseinrichtungen und 11 Tagespflegestellen.
Insgesamt bieten wir mehr als 1000 Kindern einen Betreuungsplatz in unseren
Einrichtungen an.
1. Vorstellung
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH
Trägererfahrung
4
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5
1. Vorstellung
Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH
Partner-Jugendämter
KulturKindergarten am
Unfallkrankenhaus
Berlin (UKB)
KulturKindergarten in
Koblenz
KulturKindergarten der
50Hertz Transmission
GmbH
Bundesland Kita Ansprechpartner Jugendamt
Berlin UKB, 50 Hertz Fr. Fiebig, Fr. Gar (Senatsverwaltung)
Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
Wetzlar LDK Fr. La Monica
Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
München HVB Fr. Scheinost
Luitpoldstraße 3, 80335 München
Sachsen-Anhalt SKW, AGF Fr. Göritz-Niedermeyer
Breitscheidstraße 4, 06886Lutherstadt Wittenberg
Koblenz BWZK Hr. Felkl
Rathauspassage 2, 56068 Koblenz
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2. Trägerspezifik
6
Bilingualität
Kultureller
Ansatz
Pädagogisches
Rahmenkonzept
Erweiterte
Öffnungszeiten
Pädagogische Rahmenkonzept
in Anlehnung an den Situationsansatz
auf Basis der gesetzlichen Grundlagen
Kultureller Ansatz
Kultur in allen Facetten im Kitaalltag
Kooperation mit zahlreichen Kulturpartnern vor Ort
Qualitätsstandards für KulturProjektarbeit
Erweiterte Öffnungszeiten
nach Bedarf der Unternehmen
auf Basis gesetzlicher Vorgaben
Bilingualität
Betreuer mit der Muttersprache Englisch
Arbeit nach der Immersionsmethode
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Folgende Richtlinien sind für unsere pädagogische Arbeit maßgebend:
Gesetzlicher Auftrag im Sinne des §22 SGB VIII (Grundsätze der Förderung)
Gesetzliche Vorgaben zum Schutzauftrag nach §8a SGB VIII
Qualitätskriterien des „Nationalen Kriterienkatalogs“ (NKK)
„Kinderbildungsgesetz NRW“ (KiBiz)
„Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und
Schulen im Primarbereich in NRW“
Pädagogisches Rahmenkonzept des Trägers Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH mit Anlagen (Medienpädagogisches Basiskonzept, MINT
Basiskonzept, Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche)
3. Pädagogisches
Rahmenkonzept
Richtlinien
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Wir orientieren uns am Situationsansatz: Kinder sind autonome Persönlichkeiten, die von
Geburt an mit Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet sind und einen eigenen
Bildungswillen mitbringen.
Unser Ziel ist die Förderung der uns anvertrauten Kinder zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Wir beteiligen die Kinder altersangemessen am Einrichtungsleben.
Wir achten auf Chancengleichheit und berücksichtigen individuelle und besondere
Bedürfnisse.
Wir sehen die Verschiedenheit von Menschen in ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrem
Geschlecht und in all ihren Fähigkeiten als Chance und Ressource, die den Alltag
bereichern.
Für uns ist eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern und den
pädagogischen Fachkräften die Grundvoraussetzung für eine gelingende Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft.
3. Pädagogisches
Rahmenkonzept
Bildungsschwerpunkte und
pädagogische Grundsätze
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Wir schaffen einen kindgemäßen Zugang zu den verschiedenen Sparten der Kunst und
Kultur in altersdifferenzierten KulturProjekten, mit von uns festgelegten und
überprüfbaren Qualitätsstandards.
Wir nutzen zur Beobachtung der Kinder und zur Dokumentation ihrer Bildungsprozesse:
- die „Leuvener Engagiertheitsskala“,
- die „freie Beobachtung nach INFANS“ sowie
- Die „Bildungs- und Lerngeschichten“ nach Margaret Carr.
- Bei Entwicklungsschwierigkeiten die „Kuno Bellers Entwicklungstabelle“
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Entwicklung der Fähigkeiten bei Kindern zu
fördern, die Übergänge von einer Lebensphase in die andere erleichtern:
Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und Frustrationstoleranz
Unser Eingewöhnungskonzept orientiert sich am „Berliner Eingewöhnungsmodell“
(entwickelt vom Berliner Institut für angewandte Sozialforschung e.V. (INFANS)).
3. Pädagogisches
Rahmenkonzept
Bildungsschwerpunkte und
pädagogische Grundsätze
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Unsere Einrichtungen bieten allen Kindern die gleichen Bildungs- und
Entwicklungschancen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrem Geschlecht oder
ihrem Entwicklungsstand.
Wenn Kinder mit Einschränkungen betreut werden, wird von Beginn an auf einen
verantwortungsvollen, inklusiven Umgang geachtet (z.B. in jedem Team gibt es bei Bedarf
eine Erzieher*in mit einer Ausbildung zur Integrationsfachkraft).
Wir richten uns aktiv gegen Diskriminierung, Vorurteile und Ausgrenzung und schaffen
eine Atmosphäre von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt.
Die pädagogischen Fachkräfte begegnen Konflikten aufmerksam und sie begleiten die
Kinder darin, ihre Weltbilder zu erweitern und dabei andere Perspektiven einzunehmen.
Wir beachten die Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention und leben sie im
Alltag.
4. Chancengleichheit
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Ein Schwerpunkt unseres pädagogischen Angebotes liegt in der Vernetzung und Nutzung
der kulturellen Angebote im Wohnumfeld, z.B. benachbarte Theater, Musikschulen,
Bibliotheken etc.
Es ist uns wichtig, dass unsere Angebote immer alle Kinder und ihre Lebensumwelt mit
einbeziehen,- keiner soll sich ausgeschlossen fühlen.
Durch einen geplanten und begleiteten Übergang in die Schule verstärken wir die
Zusammenarbeit unserer Einrichtung mit den Schulen vor Ort.
Im Idealfall tragen wir zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder und ihrer
Familien im Stadtteil bei.
Wir unterstützen und beraten Familien bei Fragen zur Kindererziehung z.B. mit
Gesprächen, Infomaterialien und Kontaktherstellung zu Ämtern.
Wir fördern die Vernetzung der Sorgeberechtigten untereinander, z.B. durch
themenbezogene Elternabende, Eltern- Cafés und gemeinsame Feste.
5. Stadtteil-Kita
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Wir sind zur Zeit keinem Spitzenverband angeschlossen. Unsere Trägerverantwortung
nehmen wir durch folgende Maßnahmen wahr:
für alle Mitarbeiter werden regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangeboten gezielt
geplant und auf den Bedarf der Einrichtung abgestimmt
die Fortbildungsplanung wird in einer fortlaufenden „Fortbildungs-Matrix“ durch die Kita-
Leitung jährlich dokumentiert
die Fachberatung erfolgt sowohl intern durch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter des
Trägers, die die Einrichtungen und ihre jeweiligen Leitungen eng begleiten, als auch durch
die Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachaufsicht und deren Mitarbeitern in
besonderen Fällen
auf Finanzierungsgespräche bereiten wir uns professionell vor und sehen uns als
verantwortungsvollen Verhandlungspartner
wir engagieren uns in den AG 78 der zuständigen Jugendämter und suchen den
Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Trägern
6. Spitzenverband
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Wir werden in allen Bundesländern durch Land und Kommune öffentlich gefördert.
Die Eltern zahlen ortsübliche Elternbeiträge und Verpflegungskosten gemäß
Cateringvertrag.
Wir werden durch die Partnerunternehmen bezuschusst, darüber finanzieren wir auch
unseren Trägeranteil.
Die Ausgaben und Kosten basieren auf Vergleichswerten unserer Einrichtungen.
Unsere Personalkosten berücksichtigen marktübliche Gehälter ohne Tarifbindung.
Wir achten auf sparsame Mittelverwendung bei den Sachkosten.
Betriebsnebenkosten fallen in allen Einrichtungen an, die genutzten Immobilien mieten
wir oder werden uns kostenfrei überlassen. Wir haben keinen eigenen Immobilien im
Bestand.
7. Finanzen
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Wichtig ist uns die Arbeit nach dem Situationsansatz: die Kinder bestimmen die Themen,
es gibt (Kultur)Projekte, Angebote und Zeit für das freie Spiel.
Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es uns wichtig, die Bedürfnisse der
ganzen Familie im Auge zu haben.
Die folgenden Zeitangaben sollen einen groben Rahmen für den Tagesablauf geben, um
Einblick in die Struktur zu erhalten. Die Zeiten werden bei Bedarf den kindlichen
Bedürfnissen angepasst und gelten für eine Mustereinrichtung, deren Öffnungszeiten an
Wochentagen zwischen 07:15 Uhr und 17:30 Uhr sind.
Zur besseren Veranschaulichung sind der Krippenbereich und der Kindergartenbereich
getrennt dargestellt. Eine Verzahnung der Tagesabläufe ist grundsätzlich möglich.
Dienstleistungen wie Reinigung und Wäsche werden von Fremdfirmen übernommen. Ein
Teil der Wäsche wird selbst gewaschen.
8. Exemplarischer
Tagesablauf
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Ab 07:15 Uhr Begrüßung der ersten Kinder in der Empfangsgruppe, kurzer Austausch mit Eltern
Ab 08:15 Uhr Auflösung der Empfangsgruppe und Aufteilung der Kinder auf ihre Bezugsgruppen
Ab 08:30 Uhr Frühstück in den Krippengruppen, anschließend Wickeln und Körperpflege
Ab 09:20 Uhr Morgenkreis
Ab 09:35 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich
Ab 11:00 Uhr Mittagessen in den Bezugsgruppen, anschließend Wickeln und Körperpflege
Ab 12:00 Uhr Mittagsschlaf nach individuellem Schlafbedürfnis
Ab 14:15 Uhr Die letzten Kinder stehen auf, anschließend Wickeln und Körperpflege
Ab 14:30 Uhr Die Bezugsgruppen kommen zum Snack zusammen
Ab 15:00 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich bis zur Abholung
Ab 15:00 Uhr Gleitende Abholzeit beginnt, bei Abholung kurzer Austausch mit Eltern
Ab 16:30 Uhr Zusammenlegung der Kinder in einer Abholgruppe
17:30 Uhr Der Krippenbereich schließt
8. Exemplarischer
Tagesablauf
Krippenbereich
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Ab 07:15 Uhr Begrüßung der ersten Kinder in der Empfangsgruppe, kurzer Austausch mit Eltern
Ab 08:30 Uhr Gemeinsames gleitendes Frühstück im Kinderrestaurant, anschließend Aufteilung der Kinder
in ihre Bezugsgruppen
Ab 09:30 Uhr Morgenkreis in den Bezugsgruppen oder gemeinsam
Ab 10:00 Uhr Pädagogische Angebote in den Funktionsräumen sowie im Innen- und Außenbereich
Ab 11:45 Uhr Gestaffeltes Mittagessen im Kinderrestaurant, anschließend Körperpflege
Ab 12:30 Uhr Mittagsruhe, jüngere Kinder können schlafen, ältere Kinder ruhen oder widmen sich ruhigen
Aktivitäten in den Funktionsräumen
Ab 13:30 Uhr Die letzten schlafenden Kinder stehen auf
Ab 13:45 Uhr Snack im Kinderrestaurant
Ab 14:15 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich bis zur Abholung
Ab 15:00 Uhr Gleitende Abholzeit beginnt, bei Abholung kurzer Austausch mit Eltern
Ab 16:30 Uhr Zusammenlegung der Kinder in einer Abholgruppe
17:30 Uhr Der Kindergartenbereich schließt
8. Exemplarischer
Tagesablauf
Kindergartenbereich
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In der Kooperation mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden agieren wir als zuverlässiger
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe beispielsweise in den folgenden Bereichen:
Jährliche statistische Meldungen an das Statistische Bundesamt
Kooperation mit dem Jugendamt im Sinne des Kinderschutzes nach §8a SGB VIII
Einholung von notwendigen Genehmigungen im Rahmen der Betreuung von Kindern in
der Kindertageseinrichtung
Meldungen besonderer Vorkommnisse nach §47 SGB VIII an die Fachaufsicht
Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Beratungen der „AG 78“ (nach §78 SGB VIII)
Klärung von Finanzierungsfragen (z.B. KiBiz Fördermittel, Elternbeiträge, etc.)
Erstellung von Verwendungsnachweisen
Eine offene und transparente Arbeitsweise ist für uns maßgebend.
9. Kooperation mit Behörden
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Das Qualitätsmanagement der Dussmann KulturKindergarten gGmbH fußt auf vier Säulen:
Verbund-Zertifizierung der Managementprozesse nach DIN EN ISO 9001:2015
Evaluation der Umsetzung von Qualitätsstandards in der pädagogischen Arbeit im Sinne
des Nationalen Kriterienkatalogs
Standardisierte Online-Elternbefragung zu den Kernbereichen der Arbeit in den
Kindertageseinrichtungen
Evaluation der Umsetzung der trägereigenen Qualitätsstandards für die
KulturProjektArbeit im Elementarbereich
10. Qualitätsmanagement
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11. Bilder aus den
Einrichtungen
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11. Bilder aus den
Einrichtungen
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Dussmann KulturKindergarten
gemeinnützige GmbH
Schützenstraße 25
10117 Berlin
12. Ihr Kontakt zu uns
E-Mail: kulturkindergarten@dussmann.de
Fon: 030 / 20 25 21 21
Fax: 030 / 20 25 21 11
www.kulturkindergarten.de
Dr. Ute Meltzer
Geschäftsführerin
meltzer@dussmann.de
Michael Kunz
Referent Pädagogik &
Qualitätsmanagement
michael.kunz@dussmann.de
Britta Blume-Werry
Referentin Pädagogik &
neue Projekte
britta.blume-werry@dussmann.de
Dmytro Babinets
Referent Controlling
dmytro.babinets@dussmann.de
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Sankt Augustiner Straße 86
- Schützenstraße 25
- Schießstandweg 26
- Hardthöhe
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 220022
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 11.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40