1988/2020
Ersatzbeschaffung eines Schleppers mit Forstausrüstung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 1988/2020 Freigabedatum 14.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung eines Schleppers mit Forstausrüstung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Ersatzbeschaffungsmaßnahme in Höhe von 202.478,50 € brutto (170.150,00 € netto) fest und stimmt der Einleitung des Vergabever- fahrens zu. Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 170.150,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 17.015,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 11.250,00 € Beginn, Dauer jährlich (Einsparung Fremdvergaben) Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie der Pflege entlang der Wege und Stra- ßen innerhalb der städtischen Forstbereiche werden alljährlich mit einem Schlepper und angebautem Ausleger Straßen- und Wegeränder gepflegt. Dabei werden in das Lichtraumprofil hineinragende Äste zurückgeschnitten. Aufgrund der hohen Wegedichte im städtischen Wald und der Lage vieler Flächen an öffentlichen Straßen ist die Maschine voll ausgelastet. Durch die starke Beanspruchung des 2011 beschafften Fahrzeugs steigen die Reparaturkosten stetig und lagen bereits 2019 bei ca. 30.000 €. Dieses Fahrzeug ist auf Grund des überdurchschnittlichen Nutzungsgrades verschleißbedingt nicht mehr wirtschaftlich einsetzbar. Ohne dieses Fahrzeug kann den Aufgaben insbesondere der Ver- kehrssicherungspflicht im Straßenraum nicht mehr in der notwendigen Form nachgekommen werden. Deshalb soll das Fahrzeug - wie auch im Fahrzeug- und Maschinenkonzept geplant - kurzfristig er- setzt werden. Der Schlepper mit Forstausrüstung ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 4.3.2 Freischnitte an Waldrändern und von Wegebanketten, Erstellung von Lichtraumprofilen ent- halten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Das Rechnungsprüfungsamt hat zu der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 13.07.2020 unter 3 der RPA-Nr. 141/11/05/20 Stellung genommen (Anlage 2). Der derzeitige Schlepper ist mit einem Frontanbau ausgestattet. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass dies zu einer Überbeanspruchung der Vorderachse führt. Dieses trägt zu den enormen Reparaturkos- ten bei. Da der Frontanbau ebenfalls stark reparaturanfällig war, wurde bereits ein Heckantrieb, der mit dem neuen Schlepper kompatibel ist, ersatzbeschafft. Nun soll der Schlepper ersetzt werden. Der Heckanbau ermöglicht mit dem neuen Fahrzeug außerdem, Frontlader, Frontkraftheber und Reisig- gabel vorne anzubauen, welche die Arbeitsprozesse optimieren können. Um Leerfahrten und Wen- demanöver zu vermeiden, soll der Schlepper ebenfalls mit einer Rückfahreinrichtung und damit ver- bunden einem um 180 Grad schwenkbaren Fahrersitz ausgestattet sein. In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine praxistaugliche Alternative zu konventionellen Antrieben. Die Beschaffungen erfüllen die Anforderungen der höchsten Abgasnorm EU-Stage 5 im Bereich der Land- und Baumaschinen. Da die neu zu beschaffenden Fahrzeuge eine höhere Abgasnorm erfüllen als die zu ersetzenden, sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz positiv. Im Fahrzeug- und Maschinenkonzept ist der Schlepper mit Forstausführung mit brutto 173.891 € (net- to 146.127 €) veranschlagt. Die höheren Kosten resultieren zum einen aus den Mehrkosten für die höhere Abgasnorm, zum anderen aus den zusätzlichen Frontanbauten (Frontlader, Frontkraftheber und Reisiggabel) und der Rückfahreinrichtung. Mit dieser leistungsstärkeren Maschine können die Fremdvergaben in diesem Bereich bis auf besondere Maßnahmen mit aufwendiger Sicherung des Straßenverkehrs vermieden werden. Da der Forstbereich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden nur die Kosten ohne Umsatzsteuer liquiditätswirksam. Finanzierung: Die Finanzierung des Schleppers mit Forstausrüstung ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen KFZ, Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teiler- gebnisplan, Hpl. 2020/21 sichergestellt. Zur Vermeidung wirtschaftlich unvertretbarer weiterer Reparaturaufwendungen und weiterer Fahr- zeugausfälle ist im Sinne des § 75 Abs.1 GO NW (sparsame, wirtschaftliche und effiziente Haushalts- führung) die Beschaffung unaufschiebbar. Wegen der langen Lieferzeit ist eine verzögerungsfreie Beschaffung unerlässlich, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und kostenintensive Instandsetzungen des Altfahrzeugs und Fremdbeauftragungen zu vermeiden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1988/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 02.07.2020 10:44