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1988/2020

Ersatzbeschaffung eines Schleppers mit Forstausrüstung

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 4.2.4

Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5583 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1988/2020 
Freigabedatum   14.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung eines Schleppers mit Forstausrüstung 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Ersatzbeschaffungsmaßnahme 
in Höhe von 202.478,50 € brutto (170.150,00 € netto) fest und stimmt der Einleitung des Vergabever-
fahrens zu. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   170.150,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   17.015,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    11.250,00 € 
Beginn, Dauer jährlich (Einsparung Fremdvergaben)      
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie der Pflege entlang der Wege und Stra-
ßen innerhalb der städtischen Forstbereiche werden alljährlich mit einem Schlepper und angebautem 
Ausleger Straßen- und Wegeränder gepflegt. Dabei werden in das Lichtraumprofil hineinragende Äste 
zurückgeschnitten. Aufgrund der hohen Wegedichte im städtischen Wald und der Lage vieler Flächen 
an öffentlichen Straßen ist die Maschine voll ausgelastet. Durch die starke Beanspruchung des 2011 
beschafften Fahrzeugs steigen die Reparaturkosten stetig und lagen bereits 2019 bei ca. 30.000 €. 
Dieses Fahrzeug ist auf Grund des überdurchschnittlichen Nutzungsgrades verschleißbedingt nicht 
mehr wirtschaftlich einsetzbar. Ohne dieses Fahrzeug kann den Aufgaben insbesondere der Ver-
kehrssicherungspflicht im Straßenraum nicht mehr in der notwendigen Form nachgekommen werden. 
Deshalb soll das Fahrzeug - wie auch im Fahrzeug- und Maschinenkonzept geplant - kurzfristig er-
setzt werden. 
 
Der Schlepper mit Forstausrüstung ist im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 4.3.2 
Freischnitte an Waldrändern und von Wegebanketten, Erstellung von Lichtraumprofilen ent-
halten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat zu der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 13.07.2020 unter

3 
der RPA-Nr. 141/11/05/20 Stellung genommen (Anlage 2). 
 
Der derzeitige Schlepper ist mit einem Frontanbau ausgestattet. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass 
dies zu einer Überbeanspruchung der Vorderachse führt. Dieses trägt zu den enormen Reparaturkos-
ten bei. Da der Frontanbau ebenfalls stark reparaturanfällig war, wurde bereits ein Heckantrieb, der 
mit dem neuen Schlepper kompatibel ist, ersatzbeschafft. Nun soll der Schlepper ersetzt werden. Der 
Heckanbau ermöglicht mit dem neuen Fahrzeug außerdem, Frontlader, Frontkraftheber und Reisig-
gabel vorne anzubauen, welche die Arbeitsprozesse optimieren können. Um Leerfahrten und Wen-
demanöver zu vermeiden, soll der Schlepper ebenfalls mit einer Rückfahreinrichtung und damit ver-
bunden einem um 180 Grad schwenkbaren Fahrersitz ausgestattet sein. 
 
In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine praxistaugliche Alternative zu konventionellen 
Antrieben. 
 
Die Beschaffungen erfüllen die Anforderungen der höchsten Abgasnorm EU-Stage 5 im Bereich der 
Land- und Baumaschinen. Da die neu zu beschaffenden Fahrzeuge eine höhere Abgasnorm erfüllen 
als die zu ersetzenden, sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz positiv. 
 
Im Fahrzeug- und Maschinenkonzept ist der Schlepper mit Forstausführung mit brutto 173.891 € (net-
to 146.127 €) veranschlagt. Die höheren Kosten resultieren zum einen aus den Mehrkosten für die 
höhere Abgasnorm, zum anderen aus den zusätzlichen Frontanbauten (Frontlader, Frontkraftheber 
und Reisiggabel) und der Rückfahreinrichtung. Mit dieser leistungsstärkeren Maschine können die 
Fremdvergaben in diesem Bereich bis auf besondere Maßnahmen mit aufwendiger Sicherung des 
Straßenverkehrs vermieden werden.  
Da der Forstbereich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden nur die 
Kosten ohne Umsatzsteuer liquiditätswirksam. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung des Schleppers mit Forstausrüstung ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen KFZ, 
Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teiler-
gebnisplan, Hpl. 2020/21 sichergestellt. 
 
Zur Vermeidung wirtschaftlich unvertretbarer weiterer Reparaturaufwendungen und weiterer Fahr-
zeugausfälle ist im Sinne des § 75 Abs.1 GO NW (sparsame, wirtschaftliche und effiziente Haushalts-
führung) die Beschaffung unaufschiebbar. Wegen der langen Lieferzeit ist eine verzögerungsfreie 
Beschaffung unerlässlich, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und kostenintensive 
Instandsetzungen des Altfahrzeugs und Fremdbeauftragungen zu vermeiden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1988/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
02.07.2020 10:44