V/0204/2013
SSB-Mitgliedsvereine, Investitionen auf Vereinssportanlagen
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Beschlussvorlage
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V/0204/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft SSB-Mitgliedsvereine, Investitionen auf Vereinssportanlagen; hier: Zuschussvergabe 2013 Beratungsfolge 20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.07.2013 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: I. Der Sportausschuss fasst zur Sportförderung der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. die folgenden Beschlüsse: 1. Die Stadt Münster bewilligt insgesamt 1.1 226.000 € Baukostenzuschuss Vorlagen-Nr.: V/0204/2013 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage Verein Maßnahme Baukosten Zuschuss Münster Cardinals, Base- und Softballverein Ausbau Zaun Baseballplatz 5.500 € 2.750 € Paddelsportclub Münster Ersatz für Geräteschuppen 13.000 € 6.500 € Reitclub St. Mauritz Boxensanierung 35.000 € 17.500 € Reitverein Hiltrup Isolierung Reithalle 20.000 € 10.000 € Sportclub Gremmendorf Bau Tennisplatz 30.000 € 15.000 € Segelclub Hansa Sanierung Umkleide, Dusche, Regenwasserlei- tung 6.000 € 3.000 € Schwimmvereinigung Münster Pflasterarbeiten vor den Umkleidekabinen 17.000 8.500 € Tennisclub Handorf Sanierung Tennisplatzberegnung 12.000 € 6.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster Dachsanierung Terrasse 25.000 € 12.500 € TuS Hiltrup Zaunsanierung Speckbrettanlage 2.500 € 1.250 € TV Wolbeck Erweiterung "Haus des Sports" 1.200.000 € 143.000 € - 2 - V/0204/2013 1.2 124.000 € Baukostenzuschuss unter dem Vorbehalt der umgehenden mindestens 25jährigen Sicherung der Sportflächen 1.3 3.175,00 € Zuschüsse zur Förderung der sozialintegrativen Vereinsschwerpunkte 2. Die Stadt Münster lässt im Jahr 2013 die Förderanträge - American Football-Club Münster Mammuts: Bau Footballplatz mit Funktionsgebäude - Cirrus Münster: Verlagerung Vereinsgelände - DJK GW Amelsbüren: Photovoltaikanlage Tennisumkleide - DJK SC Nienberge: Energetische Sanierung Mehrzweckhalle - DLRG: Photovoltaikanlage Bootshalle - Rovers Bogenschützen: Bau Sporthalle mit Schulungsraum - Segelclub Hansa: Bau Schulungsraum, Werkstatt, Winterlager - Schwarz-Weiß MS: Entwicklung Sportanlage Sonnenbergweg - Shotokan Karate Dojo: Sanierung Karatehalle unberücksichtigt. 3. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für DJK Grün -Weiß Gelmer für ein Beac h- volleyballfeld und Eintracht Münster für einen Gerätecontainer. 4. Die Stadt Münster zahlt den 14 Sportvereinen die nach Beschlusspunkt 1 bewilligten Z u- schüsse innerhalb der Fristen der Sportförderrichtlinie nach Vereinsanforderung und nac h- gewiesenem Baufortschritt. 5. Die Stadt Münster behält sich Änderungen bei den nac h Beschlusspunkt 1 bewilligten Z u- schüssen vor, falls sich bei der Durchführung oder Abrechnung der Baumaßnahmen Änd e- rungen im Vergleich zur Antragslage ergeben. Verein Maßnahme Baukosten Zuschuss DJK Wacker Mecklen- beck Sanierung Tennisanlage 180.00000 € 90.000 € RV St. Georg Um-/Ausbau Umkleiden, Pferde- boxen, Stallgasse, Futterlager, Dach, Bewässerung 51.000 € 25.500 € Turngemeinde Münster Flachdachsanierung Tennisheim 17.000 € 8.500 € Verein Maßnahme Baukosten Zuschuss DJK Wacker Mecklen- beck Sanierung Tennisanlage 180.00000 € 0,00 € RV St. Georg Um-/Ausbau Umkleiden, Pferde- boxen, Stallgasse, Futterlager, Dach, Bewässerung 51.000 € 2.040,00 € Münster Cardinals, Base- und Softballverein Ausbau Zaun Baseballplatz 5.500 € 55,00 € Sportclub Gremmendorf Bau Tennisplatz 30.000 € 600,00 € Tennisclub Handorf Sanierung Tennisplatzberegnung 12.000 € 480,00 € TuS Hiltrup Zaunsanierung Speckbrettanlage 2.500 € 0,00 € - 3 - V/0204/2013 Kosten/Folgekosten II. Finanzielle Auswirkungen: II. Die Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse gem. Beschlussvorschlag I aus dem Teilergebni splan bei Begründung Die Anträge und ihre Bewertung 14 Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster stellten bis zum 28.02.2012 Förderanträge für geplante Baumaßnahmen, die die Stadt Münster frühestens zur Zuschussvergab e 2013 berüc k- sichtigen kann. Die Sportverwaltung prüfte die Vereinsanträge umfassend. Sie bewertete die g e- planten Baumaßnahmen, die vorgestellten und sachbezogenen Aufwendungen, die Vereinsgrun d- lagen vor dem Hintergrund empirischer Erhebungen zur Münsteran er Sportentwic klung und mit Blick auf evtl. sich ändernde sportfachliche Schwerpunktsetzung. Begründung zu Beschlusspunkt Ziffer I.1 - Bewilligung von Baukostenzuschüssen Mit dem Blick für eine vertretbare Vereinsbelastung sollen die Vereine mit den Besc hlüssen zur städtischen Sportförderung Finanzierungssicherheit erhalten. So schlägt die Sportverwa ltung für 13 der 14 Baumaßnahmen die Höchstförderung 50 % der förderfähigen Aufwendungen vor. TV Wolbeck bewilligte die Stadt Münster 2010 zur Erweiterung vo m „Haus des Sports“ 600.000 € Sportförderung. Der Zuschuss war nicht in einem Jahr zu finanzieren, TV erhält ihn in Raten. 425.450 € zahlte die Sportverwaltung bisher aus. Der Bau wurde 2012 beendet, ist in Betrieb. Die Verwaltung schlägt vor, 2013 die vierte Rate zu zahlen. Erhält TV Wolbeck 2013 zu den 425.450 € der Vorjahre wie vorgeschlagen 143.000 €, stehen 31.550 € als Restzahlung aus. Welchen Baukostenzuschuss die Stadt den Sportvereinen endgültig zahlt, hängt vom förderfäh i- gen Aufwand ab, den sie n ach Bauende anerkennt. Das heißt, bei der Schlussrechnung wird ggf. die Sportverwaltung geringere Zuschüsse festlegen als vom Sportausschuss beschlossen. Begründung zu Beschlusspunkt Ziffer I.1.2 - Bewilligung von Baukostenzuschüssen u nter Vorbehalt Sportvereinen, deren konkrete Verhandlungen zu fehlenden Fördervoraussetzungen wie z. B. dem Grundstücksvertrag kurz vor dem Abschluss stehen, sollten die Zuschüsse unter dem Vo rbehalt der erfolgreichen Verhandlungen bewilligt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Vereine u m- gehend mit dem Bau beginnen können, nachdem die Voraussetzu ngen geschaffen wurden. Ohne den Vorbehaltsbeschluss müssten sie mindestens ein Jahr auf die Zuschussen tscheidung warten. DJK Wacker Mecklenbeck, Reiterverein St. Georg und Turn gemeinde Münster stehen in Grun d- stücksverhandlungen, daher schlägt die Sportverwa ltung die Bewilligung von Zuschüssen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses vor. Begründung zu Beschlusspunkt Ziffer I.1.3 - Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte Sofern die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen mit Geld aus dem Sportetat fö r- dert, unterstützt sie auf Vereinsantrag auch die von den Vereinen nachgewiesenen sozial - Nr. Bezeichnung Etat Betrag Bemerkungen Produkt- gruppe 0801 Transferauf- wendungen 2013 350.000 € Baukostenzuschüsse Zeile 15 3.175 € Zuschüsse sozial- integrative Schwer- punkte - 4 - V/0204/2013 integrativen Schwerpunkte. Die Sportvereine belegen ihre sozial -integrativen Vereinsscherpunkte und die Sportverwaltung prüft die Förderfähigkeit. Der Zuschuss beträgt nach der Sportförderrich t- linie für - Kooperationen mit Kindergarten, Schule, Sozialeinrichtung: 2 - 6 Prozentpunkte - Angebote für besondere Gruppen im Sport: 1 - 5 Prozentpunkte der Gesamtbausumme der Baumaßnahme. Ein Sportverein kann maximal 14 Prozentpunkte je geförderter Baumaßnahme erhalten. Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 € je Maßnahme. Von den Sportvereinen, für deren Baumaßnahmen die Sportver waltung unter Beschlusspunkt Zi f- fer I.1 einen Baukostenzuschuss vorschlägt, haben nur vier Angaben zu ihren sozial -integrativen Schwerpunkten gemacht. Die vorgeschlagenen Zuschüsse ergeben sich aus den Punktwerten je Angebot und den Baukosten. Begründung zu Ziffer I.2 – Zuschussentscheidung vertagen AFC Münster Mammuts suchen für den Bau eines Footballplatzes mit Funktionsgebäude ein G e- lände, Cirrus Münster für eine Modellfluganlage. Passende Flächen fehlen momentan, die Ve rein- santräge sind nicht prüffähig und ruhen, bis sie vollständig und prüfbar sind. Eine Entscheidung über die von DJK GW Amelsbüren und DLRG Münster für eine Photovoltaikan- lage (Tennisumkleide bzw. Bootshalle) beantragte Förderung hängt von der Grundsatzentsche i- dung der Stadt Münster zur Förderung dieser Anlagen ab. Die Anträge ruhen bis dahin und sollen anschließend dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Die von DJK SC Nienberge geplante energetische Sanierung der Mehrzweckhalle sollte wegen des hohen Finanzaufwands in angemessenen Bauabschnitten realisiert werden. Dazu stimmen sich der Verein und die ab. Danach wird der Antrag weiter geprüft werden. Rovers Bogenschützen wollen eine Sporthalle mit Schulungsraum bauen, Segelclub Hansa einen Schulungsraum mit Werkstatt und Bootslager. Solange für beide Bauvorhaben die Ve rhandlungen mit den Grundstückeigentümern laufen, sind die Anträge nicht prüffähig. Sie ruhen, bis diese V o- raussetzungen geklärt sind. Schwarz-Weiß MS will die Sportanlage Sonnenbergweg entwickeln, Shot okan Karate Dojo die Karatehalle sanieren. Für beide Maßnahmen liegen nur ansatzweise Pläne vor, die Fördera nträge sind nicht prüffähig und ruhen bis sie vollständig und prüffähig sind. Die Sportverwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge au szusetzen, bis die Ma ß- nahmen durchgehend geplant sind, die Anträge prüffähig und alle Voraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie vorliegen. Begründung zu Ziffer I.3 - Antragsverfahren beenden Die Sportverwaltung schlägt vor, die Förderanträge von DJK GW Gelmer (Beachvolleyballfeld) und Eintracht Münster (Gerätecontainer) nicht weiter zu berücksichtigen und das Sportförde rverfahren zu beenden, da zwischenzeitlich beide Bauvorhaben durchgeführt wurden. Begründung zu Ziffer I.4 - Auszahlung bewilligter Zuschüsse nach Baufortschritt Die Sportverwaltung zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen auf Anforderung der Vereine nach dem Baufortschritt, den sie belegen. Zur Vermeidung von Üb erzahlungen zahlt die Sportverwaltung den Restzuschuss, nachdem sie die Schlussrechnung geprüft hat. Bauausfü h- rung und Zuschusszahlung unterliegen den Fristen der Sportförderrichtlinie. Begründung zu Ziffer I.5 – Anpassung beschlossener Zahlungsweise Mit den v. g. Beschlussvorschlägen zur Sportförderung geht die Sportverwaltung davon aus, dass alle Vereine die Zuschüsse 2013 abrufen. Nachdem der Sportausschuss auf der Grundl age dieser - 5 - V/0204/2013 Annahme die Zuschüsse beschied, können sich bei Au sführung und Abrechnung der Maßnahmen abweichende Abläufe ergeben, so dass die Stadt nicht alle bewilligten Zuschüsse im Bewilligung s- jahr auszahlt. Damit in diesen Fällen keine neuen Beschlüsse herbe igeführt werden müssen, schlägt die Verwaltung vor, die Auszahlung bedarfsgemäß anzupassen. Die Interessenvertretung der Sportvereine Die Sportverwaltung stimmte die Beschlussvorschläge am 07.05.2013 mit dem Arbeitskreis „Ve r- einseigene Anlagen und Sportentwicklung“ des Stadtsportbund Münster e. V. ab. Im Vereinsint e- resse trägt der Arbeitskreis die Beschlussvorschläge mit. Er wird dem SSB -Vorstand die Zusti m- mung dazu empfehlen. Begründung zu Ziffer II - Finanzierung bewilligter Zuschüsse 2013 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ insg e- samt 368.000 € Fördermittel bereit - 350.000 € für Baumaßnahmen, 18.000 € für sozial-integrative Schwerpunkte. Davon werden 350.000 € für die Förderung der Baumaßnahmen (B eschlussvorschlag Ziffer I.1.1, I.1.2) gebunden, 3.175 € zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte (Beschlussvo rschlag Ziffer I.1.3). Es bleiben 14.825 € im Haushaltsjahr für die eventuelle Förderung vordringlicher Ma ßnahmen im Jahr 2013 verfügbar. Werden im Laufe des Jahres 2013 weitere Bauprojekte der Sportvereine z u- schussfähig, die bislang nicht förderfähig waren, kann der Sportau sschuss mit diesen Restmitteln weitere Zuschussbeschlüsse finanzieren. Andernfalls sollen die Res tmittel für die Förderung von später förderfähigen Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2014 übertragen we rden,. In beiden Fällen bleiben die Haushaltsmittel der Sportförderung erhalten. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Sonnenbergweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0204/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37