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V/0204/2013

SSB-Mitgliedsvereine, Investitionen auf Vereinssportanlagen

Vorlagen 04.06.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.07.2013, TOP 5.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0204/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
SSB-Mitgliedsvereine, Investitionen auf Vereinssportanlagen; 
hier: Zuschussvergabe 2013 
 
 
Beratungsfolge  
20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
25.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.07.2013 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
I. Der Sportausschuss fasst zur Sportförderung der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund 
Münster e. V. die folgenden Beschlüsse: 
 
1. Die Stadt Münster bewilligt insgesamt 
 
1.1 226.000 € Baukostenzuschuss 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0204/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Verein Maßnahme Baukosten Zuschuss 
Münster Cardinals, Base- 
und Softballverein  
Ausbau Zaun Baseballplatz 5.500 €  
2.750 € 
Paddelsportclub Münster Ersatz für Geräteschuppen 13.000 € 6.500 € 
Reitclub St. Mauritz Boxensanierung 35.000 € 17.500 € 
Reitverein Hiltrup Isolierung Reithalle 20.000 € 10.000 € 
Sportclub  
Gremmendorf 
Bau Tennisplatz 30.000 € 15.000 € 
Segelclub Hansa  Sanierung Umkleide, Dusche, Regenwasserlei-
tung 6.000 €  
3.000 € 
Schwimmvereinigung 
Münster Pflasterarbeiten vor den Umkleidekabinen 17.000 8.500 € 
Tennisclub Handorf Sanierung Tennisplatzberegnung 12.000 € 6.000 € 
Tennis- und Hockeyclub 
Münster  
Dachsanierung Terrasse 25.000 € 12.500 € 
TuS Hiltrup Zaunsanierung Speckbrettanlage 2.500 € 1.250 € 
TV Wolbeck Erweiterung "Haus des Sports" 1.200.000 € 143.000 €

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V/0204/2013 
1.2 124.000 € Baukostenzuschuss unter dem Vorbehalt der umgehenden mindestens 
25jährigen Sicherung der Sportflächen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.3  3.175,00 € Zuschüsse zur Förderung der sozialintegrativen Vereinsschwerpunkte  
 
 
2. Die Stadt Münster lässt im Jahr 2013 die Förderanträge  
 - American Football-Club Münster Mammuts: Bau Footballplatz mit Funktionsgebäude 
 - Cirrus Münster: Verlagerung Vereinsgelände 
 - DJK GW Amelsbüren: Photovoltaikanlage Tennisumkleide 
 - DJK SC Nienberge: Energetische Sanierung Mehrzweckhalle 
 - DLRG: Photovoltaikanlage Bootshalle 
 - Rovers Bogenschützen: Bau Sporthalle mit Schulungsraum 
 - Segelclub Hansa: Bau Schulungsraum, Werkstatt, Winterlager  
 - Schwarz-Weiß MS: Entwicklung Sportanlage Sonnenbergweg 
 - Shotokan Karate Dojo: Sanierung Karatehalle 
 unberücksichtigt. 
 
3.  Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für DJK Grün -Weiß Gelmer für ein Beac h-
volleyballfeld und Eintracht Münster für einen Gerätecontainer.  
 
4. Die Stadt Münster zahlt den 14 Sportvereinen die nach Beschlusspunkt 1 bewilligten Z u-
schüsse innerhalb der Fristen der Sportförderrichtlinie nach Vereinsanforderung und nac h-
gewiesenem Baufortschritt.  
 
5.  Die Stadt Münster behält sich Änderungen bei den nac h Beschlusspunkt 1 bewilligten Z u-
schüssen vor, falls sich bei der Durchführung oder Abrechnung der Baumaßnahmen Änd e-
rungen im Vergleich zur Antragslage ergeben. 
Verein Maßnahme Baukosten  
Zuschuss 
DJK Wacker Mecklen-
beck 
Sanierung Tennisanlage 180.00000 € 90.000 € 
RV St. Georg Um-/Ausbau Umkleiden, Pferde-
boxen, Stallgasse, Futterlager, 
Dach, Bewässerung 
51.000 € 25.500 € 
Turngemeinde  
Münster 
Flachdachsanierung Tennisheim 17.000 € 8.500 € 
Verein Maßnahme Baukosten Zuschuss 
DJK Wacker Mecklen-
beck 
Sanierung Tennisanlage 180.00000 € 0,00 € 
RV St. Georg Um-/Ausbau Umkleiden, Pferde-
boxen, Stallgasse, Futterlager, 
Dach, Bewässerung 
51.000 € 2.040,00 € 
 
Münster Cardinals, Base- 
und Softballverein  
Ausbau Zaun Baseballplatz 5.500 € 55,00 € 
Sportclub  
Gremmendorf 
Bau Tennisplatz 30.000 € 600,00 € 
Tennisclub Handorf Sanierung Tennisplatzberegnung 12.000 € 480,00 € 
TuS Hiltrup Zaunsanierung Speckbrettanlage 2.500 € 0,00 €

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V/0204/2013 
 
Kosten/Folgekosten 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
II. Die Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse 
 
Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse gem. Beschlussvorschlag I aus dem Teilergebni splan 
bei 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung 
 
Die Anträge und ihre Bewertung 
14 Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster stellten bis zum 28.02.2012 Förderanträge für 
geplante Baumaßnahmen, die die Stadt Münster frühestens zur Zuschussvergab e 2013 berüc k-
sichtigen kann. Die Sportverwaltung prüfte die Vereinsanträge umfassend. Sie bewertete die g e-
planten Baumaßnahmen, die vorgestellten und sachbezogenen Aufwendungen, die Vereinsgrun d-
lagen vor dem Hintergrund empirischer Erhebungen zur Münsteran er Sportentwic klung und mit 
Blick auf evtl. sich ändernde sportfachliche Schwerpunktsetzung. 
 
Begründung zu Beschlusspunkt Ziffer I.1 - Bewilligung von Baukostenzuschüssen  
Mit dem Blick für eine vertretbare Vereinsbelastung sollen die Vereine mit den Besc hlüssen zur 
städtischen Sportförderung Finanzierungssicherheit erhalten. So schlägt die Sportverwa ltung für 
13 der 14 Baumaßnahmen die Höchstförderung 50 % der förderfähigen Aufwendungen vor. 
 
TV Wolbeck bewilligte die Stadt Münster 2010 zur Erweiterung vo m „Haus des Sports“ 600.000 € 
Sportförderung. Der Zuschuss war nicht in einem Jahr zu finanzieren, TV erhält ihn in Raten. 
425.450 € zahlte die Sportverwaltung bisher aus. Der Bau wurde 2012 beendet, ist in Betrieb. Die 
Verwaltung schlägt vor, 2013 die vierte Rate zu zahlen. Erhält TV Wolbeck 2013 zu den 425.450 € 
der Vorjahre wie vorgeschlagen 143.000 €, stehen 31.550 € als Restzahlung aus. 
 
Welchen Baukostenzuschuss die Stadt den Sportvereinen endgültig zahlt, hängt vom förderfäh i-
gen Aufwand ab, den sie n ach Bauende anerkennt. Das heißt, bei der Schlussrechnung wird ggf. 
die Sportverwaltung geringere Zuschüsse festlegen als vom Sportausschuss beschlossen.  
 
Begründung zu Beschlusspunkt Ziffer I.1.2 - Bewilligung von Baukostenzuschüssen u nter 
Vorbehalt 
Sportvereinen, deren konkrete Verhandlungen zu fehlenden Fördervoraussetzungen wie z. B. dem 
Grundstücksvertrag kurz vor dem Abschluss stehen, sollten die Zuschüsse unter dem Vo rbehalt 
der erfolgreichen Verhandlungen bewilligt werden. Damit ist sichergestellt,  dass die Vereine u m-
gehend mit dem Bau beginnen können, nachdem die Voraussetzu ngen geschaffen wurden. Ohne 
den Vorbehaltsbeschluss müssten sie mindestens ein Jahr auf die Zuschussen tscheidung warten. 
DJK Wacker Mecklenbeck, Reiterverein St. Georg und Turn gemeinde Münster stehen in Grun d-
stücksverhandlungen, daher schlägt die Sportverwa ltung die Bewilligung von Zuschüssen unter 
dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses vor. 
 
Begründung zu Beschlusspunkt Ziffer I.1.3 - Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte  
Sofern die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen mit Geld aus dem Sportetat fö r-
dert, unterstützt sie auf Vereinsantrag auch die von den Vereinen nachgewiesenen sozial -
 Nr. Bezeichnung Etat  Betrag Bemerkungen 
Produkt- 
gruppe 
0801 Transferauf- 
wendungen 
2013 350.000 €  Baukostenzuschüsse 
Zeile 15 3.175 € Zuschüsse sozial-
integrative Schwer-
punkte

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integrativen Schwerpunkte. Die Sportvereine belegen ihre sozial -integrativen Vereinsscherpunkte 
und die Sportverwaltung prüft die Förderfähigkeit. Der Zuschuss beträgt nach der Sportförderrich t-
linie für  
 
- Kooperationen mit Kindergarten, Schule, Sozialeinrichtung:  2 - 6 Prozentpunkte 
- Angebote für besondere Gruppen im Sport:  1 - 5 Prozentpunkte 
 
der Gesamtbausumme der Baumaßnahme. Ein Sportverein kann maximal 14 Prozentpunkte je 
geförderter Baumaßnahme erhalten. Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 € je Maßnahme. 
 
Von den Sportvereinen, für deren Baumaßnahmen die Sportver waltung unter Beschlusspunkt Zi f-
fer I.1 einen Baukostenzuschuss vorschlägt, haben nur vier Angaben zu ihren sozial -integrativen 
Schwerpunkten gemacht. Die vorgeschlagenen Zuschüsse ergeben sich aus den Punktwerten je 
Angebot und den Baukosten.  
 
Begründung zu Ziffer I.2 – Zuschussentscheidung vertagen 
AFC Münster Mammuts suchen für den Bau eines Footballplatzes mit Funktionsgebäude ein G e-
lände, Cirrus Münster für eine Modellfluganlage. Passende Flächen fehlen momentan, die Ve rein-
santräge sind nicht prüffähig und ruhen, bis sie vollständig und prüfbar sind. 
 
Eine Entscheidung über die von DJK GW Amelsbüren und DLRG Münster für eine Photovoltaikan-
lage (Tennisumkleide bzw. Bootshalle) beantragte Förderung hängt von der Grundsatzentsche i-
dung der Stadt Münster zur Förderung dieser Anlagen ab. Die Anträge ruhen bis dahin und sollen 
anschließend dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.  
 
Die von DJK SC Nienberge geplante energetische Sanierung der Mehrzweckhalle sollte wegen 
des hohen Finanzaufwands in angemessenen Bauabschnitten realisiert werden. Dazu  stimmen 
sich der Verein und die ab. Danach wird der Antrag weiter geprüft werden.  
 
Rovers Bogenschützen wollen eine Sporthalle mit Schulungsraum bauen, Segelclub Hansa einen 
Schulungsraum mit Werkstatt und Bootslager. Solange für beide Bauvorhaben die Ve rhandlungen 
mit den Grundstückeigentümern laufen, sind die Anträge nicht prüffähig. Sie ruhen, bis diese V o-
raussetzungen geklärt sind.  
 
Schwarz-Weiß MS will die Sportanlage Sonnenbergweg entwickeln, Shot okan Karate Dojo die 
Karatehalle sanieren. Für beide Maßnahmen liegen nur ansatzweise Pläne vor, die Fördera nträge 
sind nicht prüffähig und ruhen bis sie vollständig und prüffähig sind. 
 
Die Sportverwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge au szusetzen, bis die Ma ß-
nahmen durchgehend geplant sind, die Anträge prüffähig und alle Voraussetzungen nach der 
Sportförderrichtlinie vorliegen.  
 
Begründung zu Ziffer I.3 - Antragsverfahren beenden 
Die Sportverwaltung schlägt vor, die Förderanträge von DJK GW Gelmer (Beachvolleyballfeld) und 
Eintracht Münster (Gerätecontainer) nicht weiter zu berücksichtigen und das Sportförde rverfahren 
zu beenden, da zwischenzeitlich beide Bauvorhaben durchgeführt wurden. 
 
Begründung zu Ziffer I.4 - Auszahlung bewilligter Zuschüsse nach Baufortschritt 
Die Sportverwaltung zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse in Teilbeträgen auf Anforderung der 
Vereine nach dem Baufortschritt, den sie belegen. Zur Vermeidung von Üb erzahlungen zahlt die 
Sportverwaltung den Restzuschuss, nachdem sie die Schlussrechnung geprüft hat. Bauausfü h-
rung und Zuschusszahlung unterliegen den Fristen der Sportförderrichtlinie. 
 
Begründung zu Ziffer I.5 – Anpassung beschlossener Zahlungsweise 
Mit den v. g. Beschlussvorschlägen zur Sportförderung geht die Sportverwaltung davon aus, dass 
alle Vereine die Zuschüsse 2013 abrufen. Nachdem der Sportausschuss auf der Grundl age dieser

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Annahme die Zuschüsse beschied, können sich bei Au sführung und Abrechnung der Maßnahmen 
abweichende Abläufe ergeben, so dass die Stadt nicht alle bewilligten Zuschüsse im Bewilligung s-
jahr auszahlt. Damit in diesen Fällen keine neuen Beschlüsse herbe igeführt werden müssen, 
schlägt die Verwaltung vor, die Auszahlung bedarfsgemäß anzupassen.  
 
Die Interessenvertretung der Sportvereine 
Die Sportverwaltung stimmte die Beschlussvorschläge am 07.05.2013 mit dem Arbeitskreis „Ve r-
einseigene Anlagen und Sportentwicklung“ des Stadtsportbund Münster e. V. ab. Im Vereinsint e-
resse trägt der Arbeitskreis die Beschlussvorschläge mit. Er wird dem SSB -Vorstand die Zusti m-
mung dazu empfehlen. 
 
Begründung zu Ziffer II - Finanzierung bewilligter Zuschüsse 
2013 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ insg e-
samt 368.000 € Fördermittel bereit - 350.000 € für Baumaßnahmen, 18.000 € für sozial-integrative 
Schwerpunkte.  
 
Davon werden 350.000 € für die Förderung der Baumaßnahmen (B eschlussvorschlag Ziffer I.1.1, 
I.1.2) gebunden, 3.175 € zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte (Beschlussvo rschlag 
Ziffer I.1.3).  
 
Es bleiben 14.825 € im Haushaltsjahr für die eventuelle Förderung vordringlicher Ma ßnahmen im 
Jahr 2013 verfügbar. Werden im Laufe des Jahres 2013 weitere Bauprojekte der Sportvereine z u-
schussfähig, die bislang nicht förderfähig waren, kann der Sportau sschuss mit diesen Restmitteln 
weitere Zuschussbeschlüsse finanzieren. Andernfalls sollen die Res tmittel für die Förderung von 
später förderfähigen Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2014 übertragen we rden,. In beiden Fällen 
bleiben die Haushaltsmittel der Sportförderung erhalten. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2013 Sportausschuss
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sonnenbergweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0204/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37