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0743/2018

Verteilung der Fördermittel 2018 "SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit"

Beschlussvorlage Ausschuss 27.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.04.2018, TOP 3.2

Anlage 1 Verteilungsübersicht 2018

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Ansehen

Anlage 2 Förderelement B Verteilungsübersicht 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Verteilungsübersicht 2018

3544 Zeichen

Anlage 1 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
  
 Haushaltsjahr 2018 
1 
 
  Verteilung der Fördermittel – Zuschuss für SeniorenNetzwerke/offene 
Altenarbeit (1.421.500 €) 
(2013 = 1.358.700 € / 2014 = 1.088.700 € / 2015 = 1.293.213 € / 2016 = 1.325.000 € / 
2017 = 1.325.000 €) 
 Element Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme 
     
A1) Senioren-
Netzwerke im 
Aufbau 
 
2 SNW/AWO 
Bayenthal 
Rath/Heumar 
 
40.592 € 
40.592 € 
 
405.920 € 
(gegenüber 332.505 € 
in 2017) 
 
     
 Anzahl:10 
(1 zusätzliches 
SNW gegen-
über 2017) 
2 SNW/CV 
Nippes 
Heimersdorf 
 
40.592 € 
40.592 € 
 
 
     
  1 SNW/DPWV 
Bocklemünd Mengenich 
 
 
40.592 € 
 
     
  2 SNW/DRK 
Stammheim 
Neustadt-Nord 
 
40.592 € 
40.592 € 
 
 
     
  3 SNW/DW 
Zündorf 
Braunsfeld 
Dünnwald 
 
 
40.592 € 
40.592 € 
40.592 € 
 
     
     
A2) Selbstständi-
ge Senioren-
Netzwerke 
 
Anzahl: 25 
(2 zusätzlich 
SNW gegen-
über 2017) 
 
 
 
Kalk, Vingst, Bickendorf, Mer-
heim/DPWV 
 
Ostheim, Meschenich, Mül-
heim, Neubrück, Rodenkir-
chen, Höhenhaus, Brück/ 
AWO 
 
Poll, Niehl, Longerich, Ur-
bach, Lindweiler, Bilderstöck-
chen /CV 
 
Holweide, Altstadt-Süd, 
Buchheim, Altstadt-Nord, 
Dellbrück/DRK 
 
Lindenthal, Gremberghoven, 
Weiden/DW 
 
1.000 € pro SNW 25.000 € 
(gegenüber 23.000 € in 
2017)

Anlage 1 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
  
 Haushaltsjahr 2018 
2 
 
 
 Element Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme 
     
A3) Standortge-
bundene Se-
niorenNetz-
werke 
 
Altstadt-Süd/Waidmarkt 
24/CV 
40.592 € 405.920 € 
(gegenüber 364.068 € 
in 2017) 
 
     
 Anzahl: 10 
(1 zusätzlich 
SNW gegen-
über 2017) 
Zollstock/Rosenzweigweg 
1/AWO 
40.592 €  
     
  Müngersdorf/Brauweiler Weg 
8/DW 
 
40.592 € 
 
     
  Vogelsang/Goldammerweg 
28/Kölner Seniorengemein-
schaft e.V./DPWV 
 
40.592 € 
 
     
  Niehl/Pohlmannstr.13/DRK 40.592 €  
     
  Riehl/Boltensternstr.16/SBK 40.592 €  
     
  Seeberg/Abendrothstr. 
20/Deutsch-Türkischer Verein 
e.V./DPWV 
40.592 €  
     
  Porz/Glashüttenstr. 18/AWO  40.592 €  
     
  Höhenberg/ Weimarer Str. 
15/ PariSozial gGmbH/DPWV 
 
40.592 € 
 
     
  Mülheim/Krahnenstr. 1/AWO 
 
40.592 €  
     
A4) Servicestelle 
zur Unterstüt-
zung verselb-
ständigter 
Senioren-
Netzwerke 
 
Anzahl:3 x 0,5 
(1 zusätzliche 
0,5 Stelle ge-
genüber 2017) 
 
DPWV 
CV 
NN 
 
40.592 € 
40.592 € 
40.592 € 
121.776 € 
(gegenüber 73.890 € in 
2017)

Anlage 1 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
  
 Haushaltsjahr 2018 
3 
 
 
 Element Einrichtung/Stadtteil/Träger Einzelfördersumme Gesamtfördersumme 
     
B) Weiterentwick-
lung der Seni-
orenar-
beit/Übergäng
e 
 
 
AWO 
 
CV 
 
DW 
 
DPWV 
 
DRK 
 
SG 
 
 
 
37.879 € 
 
71.504 € 
 
6.420 € 
 
71.187 € 
 
7.315 € 
 
8.426 € 
 
 
 
202.731 € 
(gegenüber 289.477 € 
in 2017) 
 
 
 
 
 
 
 
     
C) Allg. Fachbe-
ratung „Senio-
ren“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zielgruppen-
spez. Fachbe-
ratung „Senio-
ren“ 
 
 
 
 
AWO 
DPWV 
DRK 
CV 
DW 
 
 
 
 
RUBICON e.V./ DPWV 
 
 
 
 
40.592 € 
40.592 € 
40.592 € 
40.592 € 
40.592 € 
 
 
 
 
57.193 € 
 
 
 
 
 
 
260.153 € 
(gegenüber 242.060 € 
in 2017) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FB Schwule = 
28.596,50 € 
(gegenüber 28.430 € in 
2017) 
 
FB Lesben   = 
28.596,50 € 
(gegenüber 28.430 € in 
2017) 
 
     
 Gesamt   1.421.500 € 
 
Legende: 
DW = Diakonisches Werk AWO = Arbeiterwohlfahrt Köln e.V. SNW = Seniorennetzwerk 
CV = Caritasverband für die Stadt Köln e.V. DPWV = Paritätischer Wohlfahrtsverband 
DRK = Deutsches Rotes Kreuz SBK = Sozial-Betriebe-Köln  
SG = Synagogen Gemeinde

Anlage 2 Förderelement B Verteilungsübersicht 2018

4245 Zeichen

Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
Verteilung Fördermittel 2018 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge  
1 
 
 
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Vom Verband 
vorgeschlagene 
Verteilung 
Anmerkung 
AWO 37.879 €    Unverändert gegenüber 
2017 
  AWO Mietkosten Altenclubs  33.353 €  
  AWO Antragsabhängig   4.526 € Vergabe/Aufteilung 
erfolgt nach 
Antragstellung durch 
die AWO 
      
Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V. 
71.504 €    Unverändert gegenüber 
2017 
  St. Barbara Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.000 €  
  St. Rochus Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.000 €  
  Thiergartenstr. 47 Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.000 €  
  St. Laurentius Ehrenamtlich geführter 
Stützpunkt 
2.000 €

Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
Verteilung Fördermittel 2018 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge  
2 
 
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Vom Verband 
vorgeschlagene 
Verteilung 
Anmerkung 
  CV Altenclubs 1.000 €  
  CV Freizeitangebote für 
ältere Migranten/innen 
im Internationalen 
Zentrum Köln-Sülz 
7.000 €  
  CV Fortbildung 
ehrenamtlicher 
Mitarbeiter in der 
Migrantenarbeit  
2.000 €  
  CV 
 
 
Erholungsmaßnahmen 5.500 €  
  CV Antragsabhängig 48.004 € Vergabe/Aufteilung 
erfolgt nach 
Antragstellung durch 
den CV

Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
Verteilung Fördermittel 2018 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge  
3 
 
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Vom Verband 
vorgeschlagene 
Verteilung 
Anmerkung 
Diakonisches Werk 6.420 €    Gegenüber 40.847 € im 
Haushaltsjahr 2017. Der 
Unterschiedsbetrag 
gegenüber dem Vorjahr 
in Höhe von 34.427 € 
wurde in Förderelement 
A1 verschoben, um im 
Stadtteil Dünnwald ein 
neues 
SeniorenNetzwerk 
aufzubauen. 
   Antragsabhängig 6.420 € Vergabe/Aufteilung 
erfolgt nach 
Antragstellung durch 
das DW

Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
Verteilung Fördermittel 2018 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge  
4 
 
 
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Vom Verband 
vorgeschlagene 
Verteilung 
Anmerkung 
Paritätischer 
Wohlfahrtsverband 
71.187 €     Gegenüber 85.187 € im 
Haushaltsjahr 2017. Der 
Unterschiedsbetrag 
gegenüber dem Vorjahr 
in Höhe von 14.000 € 
wird durch die 
Umwandlung der 
Förderung der 
Seniorenarbeit in Sülz 
und Deutz ab dem 
1.7.2018 in jeweils ein 
SeniorenNetzwerk und 
die entsprechende 
Finanzierung aus dem 
Seniorenpaket 
kompensiert. 
  Ceno Seniorenarbeit in Deutz 7.000 € Bis 30.6.2018. Ab 
1.7.2018 Umwandlung 
in ein 
SeniorenNetzwerk und 
Finanzierung aus dem 
Seniorenpaket.

Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
Verteilung Fördermittel 2018 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge  
5 
 
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Vom Verband 
vorgeschlagene 
Verteilung 
Anmerkung 
  KSG Seniorenarbeit in Sülz 7.000 € Bis 30.6.2018. Ab 
1.7.2018 Umwandlung 
in ein 
SeniorenNetzwerk und 
Finanzierung aus dem 
Seniorenpaket. 
  Verschiedene 
Mitglieder 
Altenclubs/ehrenamtlich 
geführte Stützpunkte 
11.000 € Unverändert gegenüber 
2017 
  Verschiedene 
Mitglieder 
Seniorenarbeit 
Migranten 
11.000 € Unverändert gegenüber 
2017 
  Verschiedene 
Mitglieder 
Mieten Altenclubs 19.000 € Unverändert gegenüber 
2017 
  Verschiedene 
Mitglieder 
Qualifizierung, 
Supervisionen, Fachtage 
für 
Mitgliedsorganisationen 
in der Seniorenarbeit 
8.000 € Unverändert gegenüber 
2017 
   Antragsabhängig 8.187 € Unverändert gegenüber 
2017. 
Vergabe/Aufteilung 
erfolgt nach 
Antragstellung durch 
den DPWV

Anlage 2 Beschlussvorlage SOSE 19.4.2018 
Verteilung Fördermittel 2018 Element B - Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge  
6 
 
Verband Gesamtbetrag Träger Maßnahme Vom Verband 
vorgeschlagene 
Verteilung 
Anmerkung 
DRK 7.315 €    Unverändert gegenüber 
2017 
   Antragsabhängig 7.315 € Vergabe/Aufteilung 
erfolgt nach 
Antragstellung durch 
das DRK 
      
Synagogen Gemeinde 8.426 €    Unverändert gegenüber 
2017 
  Synagogen-Gemeinde Erholungsmaßnahme 4.000 €  
  Synagogen-Gemeinde Migrantenarbeit 4.426 €  
      
SBK 0 €    Gegenüber 38.319 € in 
2017. Der Betrag wurde in 
Förderelement A3 
verschoben, um im 
Stadtteil Riehl ein 
SeniorenNetzwerk 
aufzubauen.

Beschlussvorlage Ausschuss

8872 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 0743/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Fördermittel 2018 "SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit" 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, den im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozi-
alleistungen und Diversity, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushaltsjahr 2018 veranschlag-
ten Teilbetrag zur Förderung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit in Höhe von 1.421.500 €, wie 
in Anlage 1 und 2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu verwenden. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 7.11.2017 den Haushaltsplan 2018 beschlossen. Zwischenzeitlich ist 
der Haushaltsplan in Kraft getreten. Gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 0504, Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, stehen darin in Zeile 15, Transferaufwendungen, Mittel in Höhe von 
insgesamt 1.785.000 € für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Von dieser Gesamtsumme sind 
400.000 € für die Neueinrichtung der Seniorenkoordination in den Stadtbezirken vorgesehen. Außer-
dem hat der Rat Mittel in Höhe von 36.500 € zur Finanzierung einer Servicestelle zur Unterstützung 
verselbständigter SeniorenNetzwerke überplanmäßig bereitgestellt. Diese Mittel stehen nach Ermäch-
tigungsübertragung im Haushaltsjahr 2018 ebenfalls zur Verfügung, sodass insgesamt für die Förde-
rung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit 1.421.500 € bereitstehen.  
 
Die hier vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich ausschließlich auf die Fördermittel in Höhe von 
1.421.500 € für die SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit. Über die Verteilung der 400.000 € für die 
Einrichtung der Seniorenkoordination erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage. 
 
Bezüglich der Weiterentwicklung des Konzeptes für die SeniorenNetzwerke und der Verteilung der 
Fördermittel für das Leitprojekt „Weiterentwicklung des Seniorenpakets vor dem Hintergrund des de-
mografischen Wandels“ erfolgt eine eigene Vorlage für den Ausschuss für Soziales und Senioren. 
Entsprechende Abstimmungsprozesse zwischen der Verwaltung und den Trägern haben bereits be-
gonnen. 
 
Für den Bereich der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit entspricht der Förderbetrag in Höhe von 
1.421.500 € einer Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 um 66.500 €. 
 
Bei der Verteilung der Fördermittel wurde grundsätzlich die bewährte und erfolgreiche Verteilungs-
struktur der Vorjahre beibehalten. Die konkrete Mittelverteilung kann den Anlagen 1 und 2 entnom-
men werden und wurde mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Sozial-Betrieben-
Köln (SBK) abgestimmt.  
 
Gegenüber dem Vorjahr wurden in den einzelnen Förderelementen folgende Änderungen vorge-
nommen: 
 
Förderelement A1 – SeniorenNetzwerke im Aufbau 
 
Hierbei handelt es sich um SeniorenNetzwerke, die von einer hauptamtlichen Netzwerkkoordination 
für einen begrenzten Zeitraum von mindestens 4 Jahre aufgebaut und unterstützt werden. Ein we-
sentliches Strukturmerkmal ist, dass von Anfang an durch die Netzwerkkoordination die Selbstorgani-
sation der Seniorinnen und Senioren vor Ort gefördert und gestärkt wird. Nach diesem begrenzten 
Zeitraum des Aufbaus verlässt die Netzwerkkoordination dieses dann selbständige SeniorenNetzwerk 
(s. Förderelement A2) und baut in einem anderen Stadtteil ein neues SeniorenNetzwerk auf. Das 
selbständige SeniorenNetzwerk wird von der Servicestelle zur Unterstützung verselbständigter Senio-
renNetzwerke (vgl. Förderelement A4) unterstützt. 
 
In der Vergangenheit wurden die SeniorenNetzwerke im Aufbau mit einer geringeren Fördersumme 
als die standortgebundenen SeniorenNetzwerke (vgl. Förderelement A3) unterstützt. Dies war darin 
begründet, dass die standortgebundenen SeniorenNetzwerke aus der Umwandlung der ehemaligen 
Altentagesstätten entstanden sind und ihnen nach der Umwandlung ein höherer Personalaufwand 
zugestanden wurde, um die dort überwiegend hochaltrigen Seniorinnen und Senioren zu betreuen. 
Nach 16 Jahren SeniorenNetzwerk-Arbeit trifft dieser erhöhte Bedarf zwischenzeitlich auch auf die 
SeniorenNetzwerke im Aufbau zu, sodass in der Verteilungsübersicht 2018 die Angleichung der För-
dersumme der SeniorenNetzwerke im Aufbau an die Finanzierung der standortgebundenen Senio-
renNetzwerke unter Berücksichtigung der Tarifkostenerhöhung umgesetzt wurde.

3 
 
Weiterhin wurde nach Absprache mit der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik das Senioren-
Netzwerk Rath/Heumar in Förderelement A1 neu aufgenommen, da das bisherige SeniorenNetzwerk 
im Aufbau im Stadtteil Brück sich verselbständigt hatte und weiter in Förderelement A2 unterstützt 
wird (vgl. die oben angeführten Ausführungen zur Verselbständigung). 
 
Ebenso fand eine Verselbständigung des SeniorenNetzwerkes Bilderstöckchen statt und ein Neuauf-
bau im Stadtteil Nippes. 
 
Zusätzlich wurde der in den Vorjahren in Förderelement B vorhandene Förderbetrag für die Senio-
renarbeit in Dünnwald in das Förderelement A1 verschoben und auf Grund der vorhandenen Haus-
haltsansatzerhöhung an die SeniorenNetzwerk-Förderung angepasst, sodass ab 2018 im Stadtteil 
Dünnwald wieder ein SeniorenNetzwerk aufgebaut werden kann. 
 
 
Förderelement A2 – Selbständige SeniorenNetzwerke 
 
Vergleiche hierzu die Ausführungen zu Förderelement A1. Hier wurden die selbständigen Senioren-
Netzwerke Brück und Bilderstöckchen neu aufgenommen. Die Fördersumme von jeweils 1.000 € 
wurde aus dem Mehrbetrag des Haushaltsansatzes in Höhe von 66.500 € entnommen. 
 
 
Förderelement A3 – Standortgebundene SeniorenNetzwerke 
 
Im Gegensatz zu den SeniorenNetzwerken im Aufbau verfügen die standortgebundenen Senioren-
Netzwerke über eigene Räume. Eine Wanderung der Koordination findet aus diesem Grund nicht 
statt. Auch hier gilt, dass die Selbstorganisation der Seniorinnen und Senioren vor Ort gefördert und 
gestärkt werden soll (vgl. Ausführungen zu Förderelement A1). 
 
Entsprechend der vorhandenen Fördermittel wurde eine Tarifkostensteigerung berücksichtigt. 
 
Zusätzlich wurde der in den Vorjahren in Förderelement B vorhandene Förderbetrag für die Senio-
renarbeit in Riehl in das Förderelement A3 verschoben und auf Grund der vorhandenen Haushaltsan-
satzerhöhung an die SeniorenNetzwerk-Förderung angepasst, sodass ab 2018 im Stadtteil Riehl wie-
der ein SeniorenNetzwerk aufgebaut werden kann. Im Gegensatz zu der Neuregelung für den Stadt-
teil Dünnwald (vgl. Ausführungen zu Förderelement A1) sind in Riehl eigene Räumlichkeiten des Trä-
gers vorhanden. 
 
 
Förderelement A4 – Servicestelle zur Unterstützung verselbständigter SeniorenNetzwerke 
 
Aufnahme einer dritten 0,5 Personalstelle für die Servicestelle zur Unterstützung verselbständigter 
SeniorenNetzwerke mit Anpassung an eine durchgehend einheitliche Förderhöhe analog der Senio-
renNetzwerk-Förderung, incl. Tariferhöhung. Damit wurde ein Haushaltsbeschluss des Finanzaus-
schusses umgesetzt. 
 
Förderelement B – Weiterentwicklung der Seniorenarbeit/Übergänge 
 
Die Fördermittel der in den Vorjahren aus diesem Förderelement unterstützten Seniorenarbeit in den 
Stadtteilen Riehl und Dünnwald wurden in Förderelement A1 bzw. A3 verschoben (s. die dortigen 
Ausführungen) und entsprechend der vorhandenen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Tarif-
kostensteigerung an die SeniorenNetzwerk-Förderung angepasst. In beiden Stadtteilen war bis zur 
Haushaltskürzung im Jahr 2014 ein SeniorenNetzwerk vorhanden. Durch diese Kürzung konnte die 
SeniorenNetzwerk-Förderung nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Mehrbetrag des Haushaltsan-
satzes 2018 gegenüber 2017 ermöglicht die Wiederaufnahme der beiden Stadtteile in das Senioren-
Netzwerk-Programm.

4 
Außerdem verringert sich gegenüber dem Vorjahr die Fördersumme des Paritätischen Wohlfahrtsver-
bandes, da die Seniorenarbeit in den Stadtteilen Deutz und Sülz in 2018 nur noch bis zum 30.6.2018 
aus dieser Haushaltsposition gefördert wird. Ab dem 1.7.2018 sollen beide Stadtteile im Rahmen des 
Leitprojektes „Weiterentwicklung des Seniorenpakets vor dem Hintergrund des demografischen Wan-
dels“ wieder in die SeniorenNetzwerk-Förderung aufgenommen werden. 
 
 
Förderelement C – Allgemeine Fachberatung „Senioren“ 
 
Hier erfolgte eine Anpassung der Förderhöhe der allgemeinen Fachberatung der bisher geförderten 
Wohlfahrtsverbände an eine durchgehend einheitliche Förderhöhe analog der SeniorenNetzwerk-
Förderung, incl. Tariferhöhung. 
 
Bei der außerhalb dieser Systematik stehenden zielgruppenspezifischen Fachberatung wurde die 
bereits über dem Förderbetrag der allgemeinen Fachberatung liegende Förderung entsprechend der 
vorhandenen Haushaltsmittel angehoben.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Glashüttenstraße 18
  • Abendrothstraße 20
  • Weimarer Straße 15
  • Krahnenstraße 1
  • Rosenzweigweg 1
  • Goldammerweg 28k
  • Waidmarkt 24
  • Straße 15

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Details

Aktenzeichen
0743/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.03.2018
Erstellt
07.03.2018 07:51