0917/2021
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket ( BuT)
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 0917/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 16.03.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2020 Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich in Köln im Jahr 2020 leider nicht weiter verbessert. Die Anzahl der Inanspruchnahmen ist deutlich geringer als im Vorjahr. Die Ausgaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr dagegen geringfügig erhöht. Die beigefügte Übersicht stellt den Mittelabfluss für Bildungs- und Teilhabeleistungen von 2016 bis 2020 dar, sowie die Anzahl der abgerechneten Module je Kind. Hierbei werden die jeweils in Anspruch genommenen Module nur einmal jährlich je Kind aufgeführt, auch wenn mehrere Bewilligungen im selben Jahr und in derselben Bildungs- und Teilhabeleistungsart erfolgt sind. Für alle Rechtskreise wurden in 2020 insgesamt 22.311.675,01 € (2019: 22.251.990,41 €) für die Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgewendet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,27 %. Aufgeteilt nach den Modulen stellen sich die Veränderungen bei den Gesamtausgaben wie folgt dar: Erstattungsfähige Aufwendungen: Im März 2021 wurden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen als bundeserstattungsfähige Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG insgesamt Aufwendungen i.H.v. 20.790.001,06 € (2019: 20.696.499,46 €) Modul Gesamtausgabenveränderung von 2019 zu 2020 in € Veränderung in % Schulbedarf +698.946,33 +20,45 Klassen- und Gruppenfahrten/ Ausflüge -1.917.506,42 -75,59 Lernförderung +498.272,64 +16,65 Mittagessen in Schulen/ Kin- dergärten +747.216,82 +5,84 Soziale und kulturelle Teilhabe -22.301,05 -4,58 Schülerbeförderung +55.056,28 +214,6 2 gemeldet. Für den Rechtskreis SGB II wurden 17.316.588,38 € (2019: 17.433.518,72 €) und für den Rechtskreis nach dem BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) wurden 3.473.412,68 € (2019: 3.262.980,74 €) gemeldet. Kommunale Aufwendungen: Für die beiden kommunal finanzierten Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurden in 2020 insgesamt 1.521.673,95 € (2019: 1.555.490 €) aufgewendet. Zum 01.08.2019 sind mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) Änderungen für das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Diese Änderungen erklären, warum die Ausgaben 2020 für das Bildungs- und Teilhabepaket trotz pandemiebedingter geringerer Inanspruchnahmen höher als im Vorjahr waren: Erhöhung des Moduls persönlicher Schulbedarf auf insgesamt 150 € (2019: 100 €) pro Schuljahr Wegfall der Eigenanteile für die Module Mittagessen in Schule und Kindergarten (1 € pro Mahlzeit) und Schülerbeförderung (5 €/mtl.) Kriterien für die Bewilligung von Schülerbeförderungskosten wurden gelockert Für das Modul Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden ab dem 01.08.19 pauschal 15 €/mtl. (bis 07/2019:10 €/mtl.) berücksichtigt, sofern die Leistungsberechtigten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Zum 01.01.2020 traten durch das Starke- Familien-Gesetz weitere Änderungen beim Kinderzuschlag in Kraft. Hierdurch hat sich auch der Kreis der grundsätzlich Anspruchsberechtigten auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vergrößert. Das Jahr 2020 war geprägt von der Corona Pandemie, die sich auch auf das Bildungs- und Teilhabepaket ausgewirkt hat, insbesondere auf die Module Klassen- und Gruppenfahrten/ Ausflüge, Mittagessen in Schulen und Kindergärten, Lernförderung und soziale und kulturelle Teilhabe: Schulen und Kindergärten waren im Jahresverlauf je nach Infektionsgeschehen komplett geschlossen, es wurde phasenweise nur Notbetreuung angeboten, es fand in Schulen nur eingeschränkter Präsenzunterricht/ Wechselunterricht statt oder nach den Sommerferien bis kurz vor den Weihnachtsferien auch Präsenzunterricht unter verschärften Hygieneauflagen. Klassenfahrten konnten im Jahresverlauf nur zum Teil oder innerhalb Deutschlands stattfinden. Viele Klassenfahrten mussten abgesagt werden. Das Modul Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen wurde ebenfalls durch die Schließungen von Kitas und Schulen beeinträchtigt. Das Ministerium hob im Jahresverlauf das erforderliche Förderkriterium der gemeinschaftlichen Mittagessenseinnahme auf und ermöglichte zudem die Förderung alternativer Erbringungsmöglichkeiten, um anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche auch weiterhin und unabhängig von der Präsenz in Kita und Schule mit einem Mittagessen versorgen zu können. Die Träger, Anbieter und Caterer haben trotz aller Schwierigkeiten hierzu gute und individuelle Ideen für ihre Einrichtungen entwickelt und die weitere Versorgung der Kinder und Jugendlichen sichergstellt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten wurden Gutscheine, Lebensmittelpakete oder abgepackte Essen ausgegeben. Anbieter von Lernförderung mussten ebenfalls je nach Verordnungslage ihren Präsenzunterricht komplett einstellen, durften alternative digitale Formate anbieten und im Jahresverlauf unter strengen Hygieneauflagen den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Sportvereine und Musikschulen mussten je nach Verordnungslage im Jahresverlauf ihr Angebot einstellen, konnten zum Teil ebenfalls auf digitale Formate umstellen oder das Angebot unter strengen Auflagen und mit Einschränkungen wieder aufnehmen. Auch im Jahr 2021 wird sich die Pandemie auf die Module des Bildungs- und Teilhabepaketes auswirken.
Übersicht Mittelabfluss BuT 2016-2020
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Module Rechtskreis 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl Bewilligu ngen (je Leistung sart nur 1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligun gen (je Leistungs art nur 1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligun gen (je Leistungs art nur 1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewillig ungen (je Leistun gsart nur 1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligun gen (je Leistungsa rt nur 1mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Schulbedarf SGB II Geringverdiener Wohngeld 240.484,00 € 267.700,00 € 287.727,74 € 356.170,05 € 388.091,72 € Kinderzuschlag 42.505,00 € 40.372,00 € 39.408,00 € 46.063,54 € 165.003,54 € SGB XII 17.040,00 € 20.647,00 € 18.934,29 € 27.928,42 € 38.912,86 € AsylbLG 264.027,00 € 219.775,00 € 179.706,09 € 217.724,89 € 285.401,31 € Klassen- u. Gruppenfahrten/ Ausflüge SGB II 8.894 14.040 17.893 16.951 10.596 Geringverdiener 199 146 160 174 68 Wohngeld 1.638 248.518,00 € 2.578 356.654,00 € 2.606 349.234,14 € 2.762 366.032,83 € 1.375 90.374,36 € Kinderzuschlag 281 43.263,00 € 417 50.196,00 € 445 57.317,29 € 478 58.981,25 € 416 24.992,90 € SGB XII 86 13.070,00 € 116 42.375,00 € 198 32.176,98 € 196 19.560,55 € 95 4.091,50 € AsylbLG 666 69.168,00 € 1.530 107.458,00 € 1.298 112.916,66 € 1.193 115.127,41 € 859 23.208,62 € Lernförderung SGB II 1.923 1.970 2.215 2.546 2.834 Geringverdiener 71 50 44 50 29 Wohngeld 342 277.064,00 € 386 283.954,00 € 445 296.696,60 € 468 359.129,47 € 447 381.822,21 € Kinderzuschlag 57 45.598,00 € 60 41.946,00 € 65 33.798,30 € 89 60.443,12 € 125 86.272,76 € SGB XII 29 14.577,00 € 29 27.916,00 € 30 43.494,14 € 32 25.718,33 € 31 21.238,30 € AsylbLG 107 66.321,00 € 169 138.006,00 € 192 140.432,45 € 252 219.836,25 € 313 249.400,04 € Mittagessen Schule und Kindergarten SGB II 15.006 17.226 19.473 20.043 19.366 Geringverdiener 411 286 197 214 167 Wohngeld 2.602 999.530,00 € 3.166 1.355.329,00 € 3.181 1.202.702,39 € 3.378 1.642.105,90 € 3.143 1.551.898,91 € Kinderzuschlag 538 183.690,00 € 554 186.645,00 € 531 187.477,13 € 566 236.391,90 € 1.383 613.918,17 € SGB XII 127 53.347,00 € 165 237.135,00 € 280 115.717,03 € 280 119.812,29 € 248 114.052,46 € AsylbLG 1.231 402.784,00 € 1.903 635.796,00 € 1.571 529.317,28 € 1.569 790.668,81 € 1.533 759.751,56 € soziale u. kulturelle Teilhabe SGB II 2.897 2.743 3.007 3.089 2.488 Geringverdiener 183 118 117 140 90 Wohngeld 798 71.022,00 € 1.054 110.950,00 € 1.119 119.551,47 € 1.035 118.473,04 € 918 114.895,28 € Kinderzuschlag 97 11.887,00 € 157 12.235,00 € 183 13.821,56 € 177 12.377,84 € 445 39.513,62 € SGB XII 23 2.104,00 € 31 2.832,00 € 45 3.723,50 € 32 3.137,00 € 21 2.526,50 € AsylbLG 134 9.080,00 € 189 12.997,00 € 185 14.278,65 € 166 15.059,00 € 149 13.536,50 € Schülerbeförderung SGB II 66 117 142 152 278 Geringverdiener 1 5 0 2 8 Wohngeld 0 311,00 € 23 1.607,00 € 37 2.717,20 € 53 6.343,80 € 78 12.909,09 € Kinderzuschlag 0 0,00 € 1 276,00 € 1 84,00 € 7 468,00 € 27 3.720,12 € SGB XII 0 0 0,00 € 1 154,00 € 4 246,00 € 5 847,80 € AsylbLG 0 8 351,00 € 9 967,40 € 6 672,00 € 61 8.706,50 € Summen 38.407 15.039.276,00 € 49.237 16.315.276,00 € 55.670 18. 701.079,28 € 56.104 22.251.990,41 € 47.596 22.311.675,0 1 € davon bundeserstattungsfähig (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag) 14.127.758,00 € 14.869.988,00 € 17.509.260,81 € 20.696 .499,46 € 20.790.001,06 € Steigerung Ausgaben von 2019 auf 2020 in % 0,27% gezählt wurden die in Anspruch genommenen Module, jedoch das selbe Modul nur 1mal jährlich je Kind, auch wenn es 2mal im Jahr bewilligt wurde Nicht gezählt wurde der Schulbedarf, der außer im Rechtskreis BKGG automatisch mit der Grundleistung ausgezahlt wird, d.h. ohne dass ein BuT-Antrag gestellt werden muss. 2.114.302,04 € 54.527,33 € 3.239.329,04 € 476.668,89 € 2.751.424,32 € 10.500.465,79 € 294.173,01 € 2.769.905,24 € 1.977.140,65 € 2.326.757,82 € 10.003.891,17 € 337.899,08 € 2.107.935,46 € 8.566.147,12 € 2.117.551,00 € 1.329.048,00 € 1.720.954,00 € 2.117.470,00 € 1.642.751,00 € Grundlage für die Zählung: Datum der Auszahlung- das bedeutet, dass Kinder, für die Anfang 2020 noch eine Auszahlung für 2019 erfolgt, werden anzahlmäßig in 2020 abgebildet, während der korrespondierende Mittelabfluss noch dem Jahr 2019 haushaltsrechtlich zugebucht wird (Unschärfe!) 7.076,00 € 6.496.982,00 € 17.924,76 €11.436,00 € 12.783,50 € 1.507.083,00 € 292.275,00 € 6.623.440,00 € 259.944,00 € 1.800.750,26 € 316.806,61 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0917/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 12:28