Mandari Insight

0917/2021

Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket ( BuT)

Mitteilung Ausschuss 12.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 04.05.2021, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Übersicht Mittelabfluss BuT 2016-2020

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5791 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 
 0917/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 16.03.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
 
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2020 
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich in Köln im Jahr 2020 leider nicht weiter 
verbessert. Die Anzahl der Inanspruchnahmen ist deutlich geringer als im Vorjahr. Die Ausgaben 
haben sich im Vergleich zum Vorjahr dagegen geringfügig erhöht. 
 
Die beigefügte Übersicht stellt den Mittelabfluss für Bildungs- und Teilhabeleistungen von 2016 bis 
2020 dar, sowie die Anzahl der abgerechneten Module je Kind. Hierbei werden die jeweils in 
Anspruch genommenen Module nur einmal jährlich je Kind aufgeführt, auch wenn mehrere 
Bewilligungen im selben Jahr und in derselben Bildungs- und Teilhabeleistungsart erfolgt sind. 
 
Für alle Rechtskreise wurden in 2020 insgesamt 22.311.675,01 € (2019: 22.251.990,41 €) für die 
Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgewendet. Das entspricht einer Steigerung 
gegenüber dem Vorjahr um 0,27 %. 
 
Aufgeteilt nach den Modulen stellen sich die Veränderungen bei den Gesamtausgaben wie folgt dar: 
 
 
Erstattungsfähige Aufwendungen: 
Im März 2021 wurden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein 
Westfalen als bundeserstattungsfähige Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 
28 SGB II bzw. § 6b BKGG insgesamt Aufwendungen i.H.v. 20.790.001,06 € (2019: 20.696.499,46 €) 
Modul Gesamtausgabenveränderung 
von 2019 zu 2020 in € 
Veränderung in % 
Schulbedarf +698.946,33 +20,45 
Klassen- und Gruppenfahrten/ 
Ausflüge 
-1.917.506,42 -75,59 
Lernförderung +498.272,64 +16,65 
Mittagessen in Schulen/ Kin-
dergärten 
+747.216,82 +5,84 
Soziale und kulturelle Teilhabe -22.301,05 -4,58 
Schülerbeförderung +55.056,28 +214,6

2 
 
gemeldet.  
Für den Rechtskreis SGB II wurden 17.316.588,38 € (2019: 17.433.518,72 €) und für den Rechtskreis 
nach dem BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) wurden 3.473.412,68 € 
(2019: 3.262.980,74 €) gemeldet.  
 
Kommunale Aufwendungen: 
Für die beiden kommunal finanzierten Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurden in 2020 insgesamt 
1.521.673,95 € (2019: 1.555.490 €) aufgewendet. 
 
Zum 01.08.2019 sind mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern 
durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und 
Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) Änderungen für das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. 
Diese Änderungen erklären, warum die Ausgaben 2020 für das Bildungs- und Teilhabepaket trotz 
pandemiebedingter geringerer Inanspruchnahmen höher als im Vorjahr waren:  
 
 Erhöhung des Moduls persönlicher Schulbedarf auf insgesamt 150 € (2019: 100 €) pro 
Schuljahr 
 Wegfall der Eigenanteile für die Module Mittagessen in Schule und Kindergarten (1 € pro 
Mahlzeit) und Schülerbeförderung (5 €/mtl.) 
 Kriterien für die Bewilligung von Schülerbeförderungskosten wurden gelockert 
 Für das Modul Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden ab dem 01.08.19 pauschal 
15 €/mtl. (bis 07/2019:10 €/mtl.) berücksichtigt, sofern die Leistungsberechtigten das 18. 
Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
 Zum 01.01.2020 traten durch das Starke- Familien-Gesetz weitere Änderungen beim 
Kinderzuschlag in Kraft. Hierdurch hat sich auch der Kreis der grundsätzlich 
Anspruchsberechtigten auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vergrößert. 
 
Das Jahr 2020 war geprägt von der Corona Pandemie, die sich auch auf das Bildungs- und 
Teilhabepaket ausgewirkt hat, insbesondere auf die Module Klassen- und Gruppenfahrten/ Ausflüge, 
Mittagessen in Schulen und Kindergärten, Lernförderung und soziale und kulturelle Teilhabe:  
 
Schulen und Kindergärten waren im Jahresverlauf je nach Infektionsgeschehen komplett 
geschlossen, es wurde phasenweise nur Notbetreuung angeboten, es fand in Schulen nur 
eingeschränkter Präsenzunterricht/ Wechselunterricht statt oder nach den Sommerferien bis kurz vor 
den Weihnachtsferien auch Präsenzunterricht unter verschärften Hygieneauflagen. Klassenfahrten 
konnten im Jahresverlauf nur zum Teil oder innerhalb Deutschlands stattfinden. Viele Klassenfahrten 
mussten abgesagt werden. 
Das Modul Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen wurde ebenfalls durch die Schließungen 
von Kitas und Schulen beeinträchtigt. Das Ministerium hob im Jahresverlauf das erforderliche 
Förderkriterium der gemeinschaftlichen Mittagessenseinnahme auf und ermöglichte zudem die 
Förderung alternativer Erbringungsmöglichkeiten, um anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche 
auch weiterhin und unabhängig von der Präsenz in Kita und Schule mit einem Mittagessen versorgen 
zu können. Die Träger, Anbieter und Caterer haben trotz aller Schwierigkeiten hierzu gute und 
individuelle Ideen für ihre Einrichtungen entwickelt und die weitere Versorgung der Kinder und 
Jugendlichen sichergstellt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten wurden Gutscheine, 
Lebensmittelpakete oder abgepackte Essen ausgegeben. 
Anbieter von Lernförderung mussten ebenfalls je nach Verordnungslage ihren Präsenzunterricht 
komplett einstellen, durften alternative digitale Formate anbieten und im Jahresverlauf unter strengen 
Hygieneauflagen den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. 
Sportvereine und Musikschulen mussten je nach Verordnungslage im Jahresverlauf ihr Angebot 
einstellen, konnten zum Teil ebenfalls auf digitale Formate umstellen oder das Angebot unter 
strengen Auflagen und mit Einschränkungen wieder aufnehmen.  
 
Auch im Jahr 2021 wird sich die Pandemie auf die Module des Bildungs- und Teilhabepaketes 
auswirken.

Übersicht Mittelabfluss BuT 2016-2020

4399 Zeichen

Module Rechtskreis  2016 2017 2018 2019 2020 
Anzahl 
Bewilligu 
ngen (je 
Leistung 
sart nur 
1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewilligun 
gen (je 
Leistungs 
art nur 
1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewilligun 
gen (je 
Leistungs 
art nur 
1mal p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewillig 
ungen 
(je 
Leistun 
gsart 
nur 
1mal 
p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Anzahl 
Bewilligun 
gen (je 
Leistungsa 
rt nur 1mal 
p.a. 
gezählt) Mittelabfluss 
Schulbedarf SGB II 
Geringverdiener 
Wohngeld 240.484,00 € 267.700,00 € 287.727,74 € 356.170,05 € 388.091,72 €
Kinderzuschlag 42.505,00 € 40.372,00 € 39.408,00 € 46.063,54 € 165.003,54 €
SGB XII 17.040,00 € 20.647,00 € 18.934,29 € 27.928,42 € 38.912,86 €
AsylbLG 264.027,00 € 219.775,00 € 179.706,09 € 217.724,89 € 285.401,31 €
Klassen- u. Gruppenfahrten/ 
Ausflüge SGB II 8.894 14.040 17.893 16.951 10.596 
Geringverdiener 199 146 160 174 68 
Wohngeld 1.638 248.518,00 € 2.578 356.654,00 € 2.606 349.234,14 € 2.762 366.032,83 € 1.375 90.374,36 €
Kinderzuschlag 281 43.263,00 € 417 50.196,00 € 445 57.317,29 € 478 58.981,25 € 416 24.992,90 €
SGB XII 86 13.070,00 € 116 42.375,00 € 198 32.176,98 € 196 19.560,55 € 95 4.091,50 €
AsylbLG 666 69.168,00 € 1.530 107.458,00 € 1.298 112.916,66 € 1.193 115.127,41 € 859 23.208,62 €
Lernförderung SGB II 1.923 1.970 2.215 2.546 2.834 
Geringverdiener 71 50 44 50 29 
Wohngeld 342 277.064,00 € 386 283.954,00 € 445 296.696,60 € 468 359.129,47 € 447 381.822,21 €
Kinderzuschlag 57 45.598,00 € 60 41.946,00 € 65 33.798,30 € 89 60.443,12 € 125 86.272,76 €
SGB XII 29 14.577,00 € 29 27.916,00 € 30 43.494,14 € 32 25.718,33 € 31 21.238,30 €
AsylbLG 107 66.321,00 € 169 138.006,00 € 192 140.432,45 € 252 219.836,25 € 313 249.400,04 €
Mittagessen 
Schule und Kindergarten SGB II 15.006 17.226 19.473 20.043 19.366 
Geringverdiener 411 286 197 214 167 
Wohngeld 2.602 999.530,00 € 3.166 1.355.329,00 € 3.181 1.202.702,39 € 3.378 1.642.105,90 € 3.143 1.551.898,91 €
Kinderzuschlag 538 183.690,00 € 554 186.645,00 € 531 187.477,13 € 566 236.391,90 € 1.383 613.918,17 €
SGB XII 127 53.347,00 € 165 237.135,00 € 280 115.717,03 € 280 119.812,29 € 248 114.052,46 €
AsylbLG 1.231 402.784,00 € 1.903 635.796,00 € 1.571 529.317,28 € 1.569 790.668,81 € 1.533 759.751,56 €
soziale u. kulturelle Teilhabe SGB II 2.897 2.743 3.007 3.089 2.488 
Geringverdiener 183 118 117 140 90 
Wohngeld 798 71.022,00 € 1.054 110.950,00 € 1.119 119.551,47 € 1.035 118.473,04 € 918 114.895,28 €
Kinderzuschlag 97 11.887,00 € 157 12.235,00 € 183 13.821,56 € 177 12.377,84 € 445 39.513,62 €
SGB XII 23 2.104,00 € 31 2.832,00 € 45 3.723,50 € 32 3.137,00 € 21 2.526,50 €
AsylbLG 134 9.080,00 € 189 12.997,00 € 185 14.278,65 € 166 15.059,00 € 149 13.536,50 €
Schülerbeförderung 
SGB II 66 117 142 152 278 
Geringverdiener 1 5 0 2 8
Wohngeld 0 311,00 € 23 1.607,00 € 37 2.717,20 € 53 6.343,80 € 78 12.909,09 €
Kinderzuschlag 0 0,00 € 1 276,00 € 1 84,00 € 7 468,00 € 27 3.720,12 €
SGB XII 0 0 0,00 € 1 154,00 € 4 246,00 € 5 847,80 €
AsylbLG 0 8 351,00 € 9 967,40 € 6 672,00 € 61 8.706,50 €
Summen 38.407 15.039.276,00 € 49.237 16.315.276,00 € 55.670 18. 701.079,28 € 56.104 22.251.990,41 € 47.596 22.311.675,0 1 €
davon bundeserstattungsfähig 
(SGB II, Wohngeld, 
Kinderzuschlag) 14.127.758,00 € 14.869.988,00 € 17.509.260,81 € 20.696 .499,46 € 20.790.001,06 €
Steigerung Ausgaben von 2019 
auf 2020 in % 0,27% 
gezählt wurden die in Anspruch genommenen Module, jedoch das selbe Modul nur 1mal jährlich je Kind, auch wenn es 2mal im Jahr bewilligt wurde 
Nicht gezählt wurde der Schulbedarf, der außer im Rechtskreis BKGG automatisch mit der Grundleistung ausgezahlt wird, d.h. ohne dass ein BuT-Antrag gestellt werden muss. 
2.114.302,04 €
54.527,33 €
3.239.329,04 €
476.668,89 €
2.751.424,32 €
10.500.465,79 €
294.173,01 €
2.769.905,24 €
1.977.140,65 €
2.326.757,82 €
10.003.891,17 €
337.899,08 €
2.107.935,46 €
8.566.147,12 €
2.117.551,00 €
1.329.048,00 €
1.720.954,00 €
2.117.470,00 €
1.642.751,00 €
Grundlage für die Zählung: Datum der Auszahlung- das bedeutet, dass Kinder, für die Anfang 2020 noch eine Auszahlung für 2019 erfolgt, werden anzahlmäßig in 2020 abgebildet, 
während der korrespondierende Mittelabfluss noch dem Jahr 2019 haushaltsrechtlich zugebucht wird (Unschärfe!) 
7.076,00 €
6.496.982,00 €
17.924,76 €11.436,00 € 12.783,50 €
1.507.083,00 €
292.275,00 €
6.623.440,00 €
259.944,00 €
1.800.750,26 €
316.806,61 €

Beratungsverlauf (3)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0917/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.03.2021
Erstellt
08.03.2021 12:28