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V/0471/2005

Vermögens- und Schuldenbericht 2004 - kommunale Bilanz

Vorlage 30.05.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 22.06.2005, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

19318 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vermögens- und Schuldenbericht 2004 - kommunale Bilanz 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Im Rahmen der Vorlage 372/98 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dass die Verwal-
tung künftig jeweils im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Jahresrechnung in der Fi-
nanz- und Beteiligungskommission  
 
- über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Ge-
samtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen (Controlling beim Cash-
Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und  
- über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für 
kommende Haushaltsjahre  
berichten soll. 
 
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. 
 
 
1. Schuldensituation der Stadt Münster 
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes ein-
schließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2008 stellt sich nach der derzeit beschlossenen Finanz-
planung wie folgt dar: 
 
Jahr 
Schulden am 
31.12. 
Bruttokredit- 
aufnahmen 
Nettokredit-
aufnahmen Zinsen Tilgung 
Schulden Pro-
Kopf 
am 31.12. 
Schulden- 
dienst Pro-
Kopf 
Schulden- 
lastindikator* 
2004 657.351.827 69.359.804 50.731.427 27.594. 533 18.628.378 2.438,44 171,46 12,50
2005 712.539.617 74.653.040 55.187.790 31.290. 300 19.465.250 2.643,16 188,72 13,75
2006 763.016.417 70.092.050 50.476.800 32.640. 400 19.615.250 2.830,40 194,30 13,91
2007 785.801.307 42.395.190 22.784.890 32.640. 400 19.610.300 2.914,92 194,28 13,86
2008 801.314.377 35.370.330 15.513.070 33.390. 600 19.857.260 2.972,47 197,99 13,67
 
* Ergibt sich aus der Summe der Zins- und Tilgungsleistungen p.a. im Verhältnis zu den Bruttosteuereinnahmen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0471/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Reinkemeier 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
ReinkemA@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.05.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

- 2 -
 
Der Schuldenstand hat sich von Ende 1995 mit 298,2 Mio. € bis Ende 2004 auf 657,4 Mio. € 
mehr als verdoppelt. Im Vergleich dazu stieg die Verschuldung im Zeitraum von Ende 1985 
(149,9Mio. €) bis Ende 1994 (255,2 Mio. €)  um 70,2 %. 
Der Schuldendienst stieg von 1985 bis 1994 von 19,4 Mio. € auf 46,0 Mio. € und somit um 137,1 
%. Im Zeitraum von 1995 bis 2004 stieg der Schuldendienst um 47,8 %. 
Nach der aktuellen Finanzplanung 2005 bis 2008 wird sich der Schuldenstand voraussichtlich auf 
801 Mio. € erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung in vier Jahren von rd. 21,9 %. Der Schul-
dendienst steigt im gleichen Zeitraum um rd. 15,2 %.  
In der Anlage 2, Abbildung 2, ist die Verschuldungsentwicklung von 1980 bis 2008 graphisch 
dargestellt. 
 
 
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
 
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines 
aktiven Zinsmanagements eingesetzt (2.1 – 2.3) . Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel 
verfolgt, unterschiedliche Marktsituationen so auszunutzen, dass die Zinsausgaben be-
grenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren 
auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen. Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder 
Finanzierungsform Risiken liegen. Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wurde mit 
der Vorlage 338/01 festgelegt, dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus 
konventionellen Krediten (Kommunalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite 
von der KfW/EIB) bestehen; für den weiteren Kreditbestand können maximal 15 % Zinssiche-
rungsinstrumente angewendet werden sowie max. 15 % in Schweizer-Franken-Darlehen aufge-
nommen werden. Diese Regelung wurde in 2005 aktualisiert (vgl. Pkt. 2.1). 
 
 
2.1 Zinssicherung 
 
Mit der ersten Vorlage zum Schuldenmanagement im Jahre 1998 wurden seinerzeit Zinssiche-
rungsinstrumente/Derivate vorgestellt. Dieses Thema wurde im Rahmen der Finanzkommission 
im Jahre 1999 durch eine entsprechende Fortbildungs- und Informationsveranstaltung vertieft. 
Die nachfolgenden Gespräche mit der Finanzkommission und Vertretern der Fraktionen führten 
dazu, dass die Verwaltung den Einstieg in das Geschäftsfeld der „Zinssicherungsinstrumente“ 
unternahm.  
 
Um dieses Feld weiter zu optimieren, wurden mit mehreren Kreditinstituten Gespräche geführt. 
Die Ergebnisse aus diesen Kontakten wurden der Finanz- und Beteiligungskommission in der 
Nichtöffentlichen Vorlage Nr. 960/2002 am 06.11.02 vorgestellt. Die Stadt hat im Nachhinein mit 
einem Kreditinstitut einen Vertrag geschlossen; danach erfolgt eine Unterstützung der Stadt im 
Schuldenmanagement durch regelmäßige Portfolioanalysen sowie Beratungsgespräche. 
 
Bisher wurde das Risiko in der Form begrenzt, dass maximal 15 % des Schuldenbestandes in 
variabilisierte Geschäfte ohne Zinssicherung und 15 % des Schuldenbestandes in Fremdwäh-
rung (Schweizer Franken) begeben werden dürfen. Variable Kredite, die durch Zinssicherungsin-
strumente und dem Grunde nach einem klassischen Kredit mit fest vereinbarten Zinssatz ent-
sprechen oder durch Zinsobergrenzen (z.B. Caps) abgesichert sind, werden auf dieses Volumen 
nicht angerechnet. 
 
Erstmalig wurde in die Haushaltssatzung 2005 folgender Passus aufgenommen:  
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr er-
gänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken 
abzuschließen (z. B. Derivate)
. Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung

- 3 -
(Schweizer Franken) und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – auf je 30 
% des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt. 
 
 
Hintergrund ist, dass einige potenzielle Geschäftspartner zur Rechtssicherheit ein Beschluss des 
Rates fordern. Darüber hinaus soll die Grenze für das variable Volumen auf 30 % des Schul-
denstandes ausgeweitet werden. Grund für diese Ausweitung ist nach nunmehr 5 jähriger Erfah-
rung mit derartigen Instrumenten die Feststellung, dass seit dem Einstieg bis Ende 2004 im Bereich 
der Schweizer Franken ein Gesamtvorteil von rd. 4,2 Mio. € und im Derivatbereich 3 Mio. € erzielt 
wurden. Durch Ausnutzung günstiger Marktkonstellationen sind die Grenzen der 15 %-igen Variabi-
lisierung schnell erreicht. Eine Steigerung der Zinsersparnisse ist somit schwer zu realisieren. 
 
Die Grenze im Bereich der Fremdwährung soll beibehalten werden, da neben dem Zinsände-
rungsrisiko das Währungsrisiko zu beachten ist.  
 
In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium mit Runderlass vom 30.08.2004 die Ge-
meinden verpflichtet, als Risikovorsorge Mittel in der allgemeinen Rücklage anzusammeln bzw. 
zu separieren. Erst nach Erfüllung des Fremdwährungsgeschäfts können diese Mittel für andere 
Zwecke des Haushalts Verwendung finden. Die Stadt Münster ist diesem Runderlass nachge-
kommen und hat eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 1,5 Mio. € für das 
Fremdwährungsrisiko vorgenommen. 
 
 
2.2 Aufnahme zinsverbilligter Kredite 
 
Außerhalb des „freien“ Kapitalmarktes besteht die Möglichkeit, zinsverbilligte Kredite von öffentli-
chen Sonderkreditinstituten zu erhalten; dies sind die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederauf-
bau (KfW) und die Europäische Investitionsbank (EIB) der EU.  
Förderfähig sind kommunale Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von bis zu 50 % der für die Finan-
zierung dieser Maßnahmen benötigten Fremdmittel. 
 
Im Jahre 2004 wurden 10 Mio. € aus dem Infrastrukturprogramm der KfW aufgenommen. 
 
Für das Jahr 2005 strebt die Verwaltung an, wiederum einen Teil der neu aufzunehmenden Kre-
dite über diese Darlehensgeber zu beschaffen. 
 
 
2.3 Aufnahme von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt 
 
In Abstimmung mit der Finanz- und Beteiligungskommission wurde für das Segment „Schweizer 
Franken“ einer Begrenzung der Kreditaufnahmen in Schweizer Franken bis zu 15 % des Schul-
denvolumens zugestimmt. Zum 31.12.2004 belief sich das Gesamtvolumen auf rd. 95,2 Mio. € 
und somit auf 14,5 % gemessen am Schuldenstand zum Ende des Jahres 2004. 
 
Insgesamt hat die Stadt Münster acht Einzelkr edite in der Fremdwährung Schweizer Franken 
aufgenommen. Der letzte Kredit läuft ohne Prolongation im Jahre 2010 aus. Gegenüber der Kre-
ditaufnahme auf dem Deutschen Kapitalmarkt besteht z.Zt. ein realisierter kumulierter Zinsvorteil 
von 3,5 Mio. €.  
Unter der Prämisse, dass der Kurs des Schweizer Franken auf dem aktuellen Niveau (Stand Jan. 
2005: 1,54 CHF/€) bleibt, ergibt sich für das Jahr 2005 ein Vorteil von rd. 1,5 Mio. €.  
Der Break-Even-Point
1 über alle CHF Kredite liegt z.Zt. bei 1,4138 CHF/€. 
 
 
                                                 
1 Break Even Point bezeichnet den Kurs, bei der die Vorteilhaftigkeit der Aufnahme in Schweizer Franken 
in die Verlustzone führt.

- 4 -
2.4 Variable Kredite 
 
Im Bereich der variablen Kredite (Zinsbindung bis zu 6 Monaten) wurden sechs Geschäfte abge-
schlossen. Sie unterteilen sich in: 
 
Receiver Swap 
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlung sströme ausgetauscht, so dass letztendlich die 
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate anpasst. Der Vorteil liegt 
darin, dass die Differenz zwischen kurz- und langfristigem Zinssatz eingespart wird (siehe dazu 
Anlage 2, Abb. 3). Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen Zinssätze über 
den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit gleicher Laufzeit 
hätte aufgewendet werden müssen. 
 
Im Jahre 2004 wurden in diesem Segment Geschäfte abgeschlossen mit einem Volumen von 
27,8 Mio. €. Diese Geschäfte wurden bereits wieder aufgelöst und eine Einnahme in Höhe von 
255.000 € erzielt. 
 
Kommunalkredit mit Sonderausstattung 
 
Der klassische Kommunalkredit ist über die gesamt Laufzeit mit einem Festzinssatz ausgestattet. 
Bei der Variante mit Sonderausstattung hingegen wird die Gesamtlaufzeit aufgeteilt in eine Peri-
ode mit variablen Zins zzgl. Aufschlag (z.B. die ersten fünf Jahre) und eine Periode mit einem 
Festzins (z.B. die zweiten fünf Jahre), so dass die gesamte Vertragslaufzeit sich über 10 Jahre 
erstreckt.  
 
Kommunalkredit mit variabler Verzinsung und Absicherung durch einen Cap 
 
Im Jahre 2002 wurde ein Kommunalkredit in Höhe von 15.000.000 € aufgenommen. Die Verzin-
sung orientiert sich an dem 6 Monats-Euribor
2 zuzüglich einer Marge von 0,0275 %-Punkte. Da-
mit das Risiko, dass der Euribor eine gewisse Höhe übersteigt, begrenzt wird, wurde eine „Versi-
cherung“ gegen Zahlung einer Prämie gekauft. Sollte der Euribor über 4,5 % (Strike) steigen, 
wird diese Versicherung den übersteigenden Betrag ausgleichen. Diese Versicherung nennt sich 
Cap.  
 
Quanto Swap 
 
Auch hier werden auf Basis eines Grundgeschäftes die langfristigen Zinssätze gegen die kurzfris-
tigen Zinssätze getauscht. Jedoch vereinigt der Quanto Swap zwei Strategien. Zum einen nutzt 
er die Zinsdifferenz zwischen dem Europäischen und Schweizer Kapitalmarkt und zum anderen 
die Differenz zwischen den kurz- und langfristigen Zinssätzen, ohne sich jedoch dem Währungs-
risiko (CHF) auszusetzen. Die Zinsgestaltung orientiert sich an dem 3 oder 6-Monats-Libor mul-
tipliziert mit dem Faktor 1,66 (s. Anlage 2, Abbildung 4). 
 
Swapvereinbarung in Abhängigkeit der Euribor Entwicklung 
 
Die Stadt hat zwei Geschäfte mit einem Gesamtvolumen von 25 Mio. € abgeschlossen. Um ge-
genüber dem klassischen Kommunalkredit Zinsvorteile zu generieren, ist sie bereit in Abhängig-
keit von der Entwicklung des Euribor einen höheren Zinssatz zu zahlen. Solange dieser worse-
case nicht eintritt, ist der zu zahlende Zinssatz geringer als der Zinssatz für einen Kommunalkre-
dit. 
 
                                                
 
2 European Interbank Offered Rate

- 5 -
In einem Fall wurde vereinbart, dass die Stadt 3,25 % Zinsen (Kommunalkredit 3,59 %) zahlt, 
solange der 6-Monats-Euribor nicht größer als 5,25 % (aktuell bei 2,186 %) ist. Wird die Grenze 
überschritten, zahlt die Stadt den Euribor, jedoch max. 6 %.  
 
In einem weiteren Fall wurde vereinbart, dass die Stadt Münster eine Einnahme in Höhe von 
5,578 % erhält. Im Gegenzug zahlt die Stadt einen Zinssatz in Höhe von 4,578 %. Sollte der 6-
Monats-Euribor jedoch die festgesetzten Grenzen, die jährlich steigen, übersteigen, zahlt die 
Stadt (in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Überschreitung) einen höheren Zinssatz (max. 9 
%). Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. 
 
 
Forward Payer Swap  
 
Um das derzeit günstige Zinsniveau zu nutzen, wurden für Kredite, die erst in der Zukunft zur 
Zinsanpassung anstehen, Swap-Vereinbarungen getroffen. Das abgeschlossene Volumen lag im 
Jahre 2004 bei rd. 97 Mio. €. 
 
 
Insgesamt stellt sich das Jahr 2004 wie folgt dar: 
 
Gesamtübersicht
Historie
2004 im Verhältnis 
 in € zum HH Ans. CHF Eur ggü. Ans.
Schuldenstand 657.351.827 T € T €  %
Zinsvorteil
CHF- Markt 1.442.596 4,89% 2004 1.443 1.513 10,02%
Eur - Markt 1.513.433 5,13% 2003 1.386 389 6,32%
Gesamtvorteil 2.956.029 10,02% 2002 1.030 378 4,13%
Einsparungen seit 2000 7.120.701 2001 290 328 2,51%
Limitauslastung bezogen auf dem Schuldenstand 2000 24 340 1,45%
variabel 76.080.950 11,57% Gesamt 4.172 2.949 7.121
CHF 95.235.920 14,49%
1,4687 CHF/EUR
Break even CHF gesamt 1,4138 CHF/EUR
Schuldenportfolio Ende 2004
Break even bei Sicherung 
bisheriger CHF Vorteile
 
 
 
3. Vergleich mit kreisfreien Städten in NRW 
 
Kennzahl Einheit 1999 2000 2001 2002 2003 
Pro-Kopf Verschuldung Münster € 
Rang 
1.514,14
8 (19)3
1.654,25
7 (19)
1.865,29 
13(19) 
2.117,62 
7 (19) 
2.427,63
8 (19)
Pro-Kopf Schuldendienst Münster € 
Rang 
139,61
6 (19)
148,07
5 (19)
147,97 
4 (19) 
159,07 
6 (19) 
165,46
6 (19)
∅ Verzinsung Münster  % 
Rang 
5,75
8 (19)
5,66
6 (19)
5,29 
5 (19) 
5,17 
7 (19) 
4,79
6 (19)
Schuldenlastindikator Münster  % 9,99 10,46 12,20 13,70 12,50
Resttilgungsdauer Münster Jahre 
Rang 
31,0
16 (17)
29,4
16 (17)
29,8 
16 (19) 
35,3 
17 (19) 
38,2
16 (19)
 
Es zeigt sich, dass bei den meisten Kennzahlen die Stadt Münster eine Position im oberen Mittel-
feld einnimmt. Ausnahme bildet hier die Resttilgungsdauer. Hier ist zu empfehlen, dass die Rest-
                                                
 
3 In Klammern gesetzt, ist die Anzahl der Vergleichsstädte.

- 6 -
tilgungsdauer reduziert werden soll. Eine Senkung um 1 Jahr bedeutet eine Erhöhung der Til-
gungsleistung um rd. 600 T €. 
 
 
3. „Grobe“ Vermögens- und Schuldenbilanz 
 
Wie bereits aus der Überschrift ersichtlich wird, handelt es sich bei den nachfolgenden Ausfüh-
rungen um einen Versuch, eine grobe Vermögens- und Schuldenbilanz für die Stadt Müns-
ter zu entwickeln. Dazu seien vorab folgende Hinweise gegeben: 
 
1. Die Stadt Münster beteiligt sich seit dem  Jahre 1999 am Pilotprojekt des Landes NRW zur 
Einführung des „Neues kommunales Finanzmanagement“ (NKF). Ein Kernelement dieses 
NKF ist die Einführung des kaufmännischen Rechnungsstils. Ein wesentlicher Baustein darin 
ist die Bilanz. Im Rahmen des NKF Projektes ist eine Mindestgliederung der Bilanz unterteilt 
in Aktiva und Passiva vorgegeben. Darüber hinaus sind detaillierte Kriterien für die Erfassung, 
Bewertung und Abschreibung des Vermögens maßgebend.  
 
2. Der inzwischen in der Stadt Münster eingeleitete Prozess zur Einführung des NKF  soll bis 
zum Jahre 2008 vollzogen sein. Dazu haben sich mehrere Projektgruppen gebildet. Eine 
Teilprojektgruppe beschäftigt sich mit der  Bewertung und Erfassung des Immobilen Ver-
mögens der Stadt, mit dem Ziel, dass bis zum Jahre 2008 die erste Kommunalbilanz  
vorgelegt werden soll. 
 
3. Wenn auch infolge der stufenweisen Einführung des NKF für einige Bilanzpositionen z.T. 
sehr genaue Daten vorliegen und für die übrigen Bilanzpositionen nur „Näherungswerte“ 
bzw. „Alternativwerte/statistische Werte“  vorliegen, so soll hier der Versuch fortgeführt 
werden, eine grobe Vermögens- und Schuldenbilanz („kommunale Bilanz“) zu erstellen, de-
ren Validität mit zunehmender Einführung des doppischen System in den nächsten Jahren 
zunehmen wird.   
 
4. Über diesen Weg sollen im Hinblick auf den Nutzen der doppischen Rechnungslegung  
folgende Ziele erreicht werden: 
a) zunehmende Transparenz im Hinblick auf die Vermögens- und Schuldenlage 
b) besseres Verständnis  in der Politik und Verwaltung für die wirtschaftlichen Zusam-
menhänge des öffentlichen Handelns und den Einsatz der Ressourcen 
c) Schaffung besserer Handlungsgrundlagen für Politik u. Verwaltung und damit auch ei-
ne Verstärkung des Prozesses zur Einführung des NKF-Projektes 
 
In der Anlage wurde der Versuch unternommen, eine kommunale Bilanz nach der im NKF vorge-
sehenen Mindestgliederung darzustellen. Die mit „0“ gekennzeichneten Werte in der Bilanz (s. 
Anlage 1) konnten noch nicht ermittelt werden. 
Die Aktiva zeigen auf, wie die Mittel der Passivseite verwendet wurden. Die in der Bilanz aufge-
führten Werte sind Größen, die die Verwaltung heute schon statistisch in den unterschiedlichsten 
Organisationseinheiten für eigene Zwecke vorhält. Da die Ziele der einzelnen Ämter von denen 
des NKF abweichen, darf es nicht verwundern, wenn sich die Zuordnung, die Anschaffungs- und 
Herstellungskosten, die Abschreibungen und sonstige Größen nicht unbedingt mit den Erforder-
nissen des NKF decken. 
 
Trotzdem ist ersichtlich, dass eine Sichtweise nicht nur auf Einzelaspekte, wie z.B. die Schulden 
der Stadt Münster, die Dinge ein wenig relativiert. 
Auch angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle Vermögenswerte in der Bilanz aufgenommen 
wurden, wird ersichtlich, dass ein wesentlicher Anteil des Vermögens in kommunal spezifischen 
Bereichen (z.B. Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigem Infrastrukturvermögen) ge-
bunden ist.

- 7 -
Auf dieser Basis kann gesagt werden, dass rd. 37 % des Anlagevermögens durch Kredite finan-
ziert wurden.  
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

- 8 -

Anlage 2 - 9 -
 
Abbildung 1: Schuldenstand der Jahre 1980 bis 2008 
 
Schuldenstand der Jahre 1980 bis 2008
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Jahr
Euro
 
 
Abbildung 2: Umlaufrendite bis 2004 
 
 
 
 
 
Umlaufrendite 1960 bis 2004
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Jan 60
Jan 62
Jan 64
Jan 66
Jan 68
Jan 70
Jan 72
Jan 74
Jan 76
Jan 78
Jan 80
Jan 82
Jan 84
Jan 86
Jan 88
Jan 90
Jan 92
Jan 94
Jan 96
Jan 98
Jan 00
Jan 02
Jan 04
Jan 06

Anlage 2 - 10 -
Abbildung 3: 
 
Abbildung 4: 
Receiver Swap
Grundgeschäft:
Stadt zahlt 6-M- Euribor + Marge 210 bp
Stadt erhält Festzinssatz am 01.11.2004
./. 4,194 %
+ 6,18 %
Vorteil am Zahlungstermin + 1,986 %
Aus dem Grundgeschäft zahlt Stadt einen Festzinssatz ./. 6,18 %
Volumen 15.000.000 €; ZAP 15.03.07
Aus dem Swap (Laufzeit bis 2013) folgt
Quanto Swap
Stadt erhält 6-Monats Euribor % p.a.
 fest in EUR
Stadt zahlt 6-Monats-Libor * 1,66
Stadt zahlt 6-Monats Euribor fest in EUR 
+ 0,02 % Punkte - 2,142 %
Grundgeschäft:
Quanto Swap
- 0,664 %
+ 2,122 %
Vorteil  bei der 1. Fixierung + 0,684 %

Anlage separat

4006 Zeichen

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Anlage 2

Abbildung 1: Schuldenstand der Jahre 1980 bis 2008

Schuldenstand der Jahre 1980 bis 2008.

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Abbildung 2: Umlaufrendite bis 2004

Umlaufrendite 1960 bis 2004

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K RS RS N RS NS ws gg x RI NS RS x RS K3 RS RS RS NS NS NS RS NS NS

Anlage 2

Abbildung 3:
S1/\ej8 ||| MÜNSTER
Receiver Swap
Grundgeschäft: Volumen 15.000.000 ; ZAP 15.03.07
Aus dem Grundgeschäft zahlt Stadt einen Festzinssatz| ./. 6,18 %
Aus dem Swap (Laufzeit bis 2013) folgt
Stadt zahlt 6-M- Euribor + Marge 210 bp ./. 4,194 %
Stadt erhält Festzinssatz am 01.11.2004 +6,18 %
Vorteilam Zahlungstermin + 1,986 %
Abbildung 4:
Sır\ejg || MÜNSTER.
Quanto Swap
Grundgeschäft:
Stadt zahlt 6-Monats Euribor fest in EUR
+0,02 % Punkte 2,142 %
Quanto Swap
Stadt zahlt 6-Monats-Libor * 1,66 - 0,664 %
Stadt erhält 6-Monats Euribor % p.a.
fest in EUR +2,122%
Vorteil bei der 1. Fixierung + 0,684 %

Beratungsverlauf (1)

22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Bericht
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0471/2005
Typ
Vorlage
Datum
30.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37