BKA 0827
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 168. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 27.10.2023
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 168. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 27.10.2023)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0827 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 12.12.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 15.12.2023 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 168. Sitzung des Braun- kohlenausschusses vom 27.10.2023 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschrift der BKA-Sitzung vom 27.10.2023
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Niederschrift der BKA-Sitzung vom 27.10.2023)
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Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 168. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, dem 27. Oktober 2023, von 10:00 Uhr bis 11:09 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Stefan Götz (CDU) Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 5 Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 16.06.2023 5 Drucksache Nr. BKA 0817 Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 16.06.2023 einstimmig. 3 Um- und Nachbesetzungen 5 Drucksache Nr. BKA 0816 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Braunkohlenausschuss beruft Dr. Maria Schoeller (CDU) als stimmberechtigtes Mitglied in den Arbeitskreis Hambach als Nachfolgerin für Karl Schavier (CDU). b) Der Braunkohlenausschuss beruft Dr. Maria Schoeller (CDU) als Verhinderungsvertreterin in den Arbeitskreis Garzweiler II. c) Der Braunkohlenausschuss beruft Wolfgang Heller (SPD) als Verhinderungsvertreter in den Arbeitskreis Hambach als Nachfolger für Heiner Höfken (SPD). 4 Stellungnahme: Neue Leitentscheidung, Entscheidungssätze: Arbeitsentwürfe zur Beteiligung von BKA sowie der Regionalräte Düsseldorf und Köln des MWIKE vom 15.06.2023; Bestätigung des vorläufigen Beschlusses des Braun- kohlenausschusses vom 30.06.2023 6 Drucksache Nr. BKA 0818 Der Braunkohlenausschuss bestätigt den vorläufigen Beschluss vom 30.06.2023 gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN und der Vertreterin von DIE LINKE. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 3 – 5 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung 5.1 Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksache Nr. 0796) 6 Drucksache Nr. BKA 0819 Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von RWE zur Kenntnis. 5.2 Feststellungsbeschluss 7 Drucksache Nr. BKA 0820 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlen- planänderungsverfahren Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung, vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamt - abwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln. 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenplanes Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung, in der Fassung des Entwurfs – Stand September 2023 –, Textliche Darstellung mit Erläuterungsbericht und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 einschließlich des Kapitels 1 „Umwelt - prüfung“ und des Kapitels 2 „Umweltvert räglichkeitsprüfung“ und die Zusammenfassende Darstellung gemäß § 10 Abs. 3 ROG. 6 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Vorentwurf: Aufstellungsbeschluss 8 Drucksache Nr. BKA 0821 Der Braunkohlenausschuss fasst bei Enthaltung der Fraktion der GRÜN EN mit Ausnahme von Manfred Krause (GRÜNE) und der Vertreterin der Naturschutzverbände gegen die Stimmen von Manfred Krause (GRÜNE) und der Vertreterin von DIE LINKE folgende Beschlüsse: Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlen - plans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ auf der Grundlage des Planvorentwurfes (Stand September 2023) in der vom Arbeitskreis am Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 4 – 12.09.2023 beschlossenen Fassung, der zeichnerischen Festlegung und der zugehörigen Erläuterungskarten und beauftragt die Regionalplanungs - behörde, die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Re gionalplanungsbehörde, erforderliche redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 7 Anträge 7.1 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus 10 Drucksache BKA 0822 Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN, die Vertreterin der Naturschutzverbände und die Vertreterin von DIE LINKE ab. 8 Anfragen 8.1 Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.10.2023: Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023 11 Drucksache NR. BKA 0823 Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von RWE zur Kenntnis. 9 Mitteilungen 9.1 der Bezirksregierung 12 9.2 des Vorsitzenden 12 * * * Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 5 – 1 Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ein- ladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Tages- ordnung ergeben sich nicht. Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 167. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 16.06.2023 Drucksache Nr. BKA 0817 (keine Wortmeldung) Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 16.06.2023 einstimmig. 3 Um- und Nachbesetzungen Drucksache Nr. BKA 0816 (keine Wortmeldung) Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Braunkohlenaussch uss beruft Dr. Maria Schoeller (CDU) als stimmbe- rechtigtes Mitglied in den Arbeitskreis Hambach als Nachfolgerin für Karl Schavier (CDU). b) Der Braunkohlenausschuss beruft Dr. Maria Schoeller (CDU) als Verhinde- rungsvertreterin in den Arbeitskreis Garzweiler II. c) Der Braunkohlenausschuss beruft Wolfgang Heller (SPD) als Verhinderungs- vertreter in den Arbeitskreis Hambach als Nachfolger für Heiner Höfken (SPD). Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 6 – 4 Stellungnahme: Neue Leitentscheidung, Entscheidungssätze: Arbeitsentwürfe zur Beteiligung von BKA sowie der Regionalräte Düsseldorf und Köln des MWIKE vom 15.06.2023; Bestätigung des vorläufigen Beschlusses des Braunkohlenausschusses vom 30.06.2023 Drucksache Nr. BKA 0818 Horst Lambertz (GRÜNE) teilt mit, seine Fraktion lehne mit Hinweis auf ihre n eigenen Vor- schlag den Beschlussvorschlag ab. Der Braunkohlenausschuss bestätigt den vorläufigen Beschluss vom 30.06.2023 gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN und der Vertreterin von DIE LINKE. 5 Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung 5.1 Antrag der Vertreterin der Naturschutzverbände Jutta Schnütgen-Weber vom 16.11.2022 (Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022, Drucksa- che Nr. 0796) Drucksache Nr. BKA 0819 Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) dankt für die umfangreiche Beantwortung, zeigt Verständnis für die Aussage zum Uferfiltrat, moniert aber mit Blick auf das limnologische Gutachten die Aussagen zur Wasserqualität. Die Naturschutzverbände forderten nach wie vor, die notwendige Aufbereitung des Rheinwassers konsequent zu verfolgen. Sie bittet um Aus- führungen zum Zeitplan der wasserrechtlichen Verfahren. BD André Küster (Bezirksregierung) erläutert, nach dem Scopingtermin würden die Antrags- unterlagen eingereicht, wobei er nicht wisse, wann dies geschehe. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von RWE zur Kenntnis. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 7 – 5.2 Feststellungsbeschluss Drucksache Nr. BKA 0820 ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) trägt anhand einer Präsentation vor. Andreas Heller (CDU) dankt der Bezirksregierung für das ungewöhnlich zügige Verfahren. Manfred Waddey (GRÜNE) möchte wissen, ob es sich beim Durchpressen der Leitung im Knechtstedener Wald um das bekannte Verfahren des Schildvortriebs handele und ob sicher- gestellt werde, dass die Vegetation darüber keinen Schaden leide. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) weist darauf hin, diese Frage werde erst im Folgever- fahren behandelt. Mit Blick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung nehme er an, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf die Vegetation kommen werde. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) bestätigt, es handele sich in der Tat um einen Schild- vortrieb, mit dem man den Schutz der darüber liegenden Gebiete sicherstelle. Ulrich Göbbels (FDP) dankt der Bezirksregierung für ihren Erfolg in den Verhandlungen mit den den Rhein betreffenden Institutionen ein differ enziertes Entnahmesystem erreicht zu ha- ben. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplanände- rungsverfahren Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung, vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln. 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenpla- nes Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicher ung einer Trasse für die Rhein- wassertransportleitung, in der Fassung des Entwurfs – Stand September 2023 –, Textliche Darstellung mit Erläuterungsbericht und Zeichnerische Fest- legung im Maßstab 1:10.000 einschließlich des Kapitels 1 „Umweltprüfung“ und des Kapitels 2 „Umweltverträglichkeitsprüfung“ und die Zusammenfas- sende Darstellung gemäß § 10 Abs. 3 ROG. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 8 – 6 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Koh- leverstromungsbeendigungsgesetzes, Vorentwurf: Aufstellungsbeschluss Drucksache Nr. BKA 0821 Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) kritisiert, neben viel Positivem bleibe die Rolle der Erläuterungskarten unklar, die zwar keine rechtliche Verbindlichkeit entfalteten, tat- sächlich aber bereits für Abänderungen von Festsetzungen etwa im Biotopverbund verwendet würden. Sie hoffe, dass manch für Naturschutz und Umweltschutz Relevantes noch in den Ent- wurf einfließen werde. Auch vermisse sie die Flächen zum Schutz der Natur. Zudem reiche die Bearbeitungsfrist von sechs Wochen nicht aus. Auf ihre Nachfrage hin räumt ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) ein, beim Begriff „Erar- beitungsbeschluss“ handele es sich um einen redaktionellen Fehler, weil man seit der Novellie- rung des Landesplanungsgesetzes im Jahr 2021 nunmehr von einem Aufstellungsbeschluss spreche. Sodann trägt er anhand einer Präsentation vor. Auf die Fragen von Dieter Spalink (SPD) erläutert ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung), die Zielregelung in Kapitel 6.4 müsse zwingend erforderlich für den gesamten Braunkohlenplan wirken und damit auch für Kapitel 2.3. Das Gutachten Hambach umfasse die 50 Millionen Ku- bikmeter aus Garzweiler, die auch benötigt werden dürften. Selbstverständlich nutze man eventuelle Möglichkeiten die Mengen zu reduzieren; die von RWE vorzulegende revierweite Betrachtung werde Optimierungen berücksichtigen. Dem stehe auch Ka pitel 2.3 nicht entge- gen, weil dort vom jetzigen Planungsstand und ca. 50 Millionen Kubikmetern gesprochen werde. Erich Gussen (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) begrüßt die Klarstellung der Flächenbilanz über die vorgelegte Karte, die zudem verdeutliche, dass ein Großteil der Flächen zukünftig außerhalb des Braunkohlenplans liege. Dabei zeigten die Erläuterungskarten schon einen Teil der zukünftigen Planungen, durch die ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen ver- loren gehe, sodass die Landwirts chaft letztlich doch eine negative Flächenbilanz beklagen müsse. Manfred Waddey (GRÜNE) möchte wissen, warum man die Tagesanlagen nicht ebenso be- handele wie die Flächen zwischen Tagebau und Autobahn, die nämlich nicht mehr dem Braun- kohlenplan und damit der Regionalplanung unterlägen. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) führt aus, die Tagesanlagen gehörten zum bergbauli- chen Vorhaben. Darüber hinaus sei beispielsweise der Kohlebunker seinerzeit mit Großgerät ausgehoben worden, sodass er anders rekultiviert werden müsse. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 9 – Boris Linden (Neuland Hambach GmbH) dankt dem gesamten Braunkohlenausschuss, dem Arbeitskreis Hambach und der Bezirksregierung für die effiziente Zusammenarbeit, die Berück- sichtigung und die Wertschätzung des Rahmenplans der Neuland Hambach GmbH. Horst Lambertz (GRÜNE) nimmt für seine Fraktion die allgemeinen Vorgaben erfreut zur Kenntnis und möchte wissen, wie sich Veränderungen beim Massenverschub aus Garzweiler auf die Manheimer Bucht auswirkten. Die L 276n führe durch ein unzerschnittenes Gebiet und entspreche nicht der alten Wegeverbindung. Andreas Heller (CDU) dankt dem Braunkohlenausschuss, der Bezirksregierung und dem Ar- beitskreis für die Möglichkeit der Region, sich sehr intensiv einzubringen. Der vorliegende Plan versetzte sie nun in di e Lage, ihre Zukunft gut zu gestalten. Das Beteiligungsverfahren in der vorgesehenen Zeit halte seine Fraktion für sehr vertretbar, weil der Plan bereits auf einem ho- hen Abstimmungsmaß gründe. Manfred Krause (GRÜNE) hält eine Zustimmung nicht für vertretba r, weil es sich im Süden um einen schlechten Biotopverbund handele, es bei der Manheimer Bucht einen zu starken Flächenverbrauch gebe und Alternativen noch nicht hinreichend geprüft würden. Auch ließen die grundsätzlichen Überlegungen den dramatischen Klimawandel außer Acht, obwohl die Ver- wendung fossiler Energien aufgrund weltweiter Erkenntnisse stark reduziert werden müsse. Die Wissenschaft fordere die Politik unter anderem dazu auf, sich mit dem um mehrere Meter stei- genden Meeresspiegel auseinanderzusetzen, was selbst dann geschehen werde, wenn man die globale Erwärmung noch auf 1,5 °C begrenzen könnte. Vor diesem Hintergrund dürfe man Klimaschutz und die Sicherheit der Energieversorgung nicht gleichsetzen. Nach seinem Ver- ständnis werde sogar auf die Verl ängerung des Braunkohlenabbaus über 2030 hinaus hinge- arbeitet, anstatt alles dafür zu tun, ihn möglichst schnell zu verringern. Jutta Schnütgen -Weber (Naturschutzverbände) bestätigt, der grundsätzliche Schutz des Freiraums müsse in Zukunft einen extrem hohen Stellenwert erfahren, um die ebenfalls gefor- derten intakten Lebensräume zu ermöglichen. Insofern halte sie es für problematisch, dass an vielen Stellen lediglich von „möglichst“ gesprochen werde, anstatt konkret festzuschreiben. Vorsitzender Stefan Götz pflichtet ihr bei, auch er würde eine konkretere Formulierung wie etwa „so lange wie möglich zu erhalten“ begrüßen. Allerdings befinde man sich erst beim Auf- stellungsbeschluss, sodass man über solche Formulierungen noch werde nachdenken können. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 10 – Der Brau nkohlenausschuss fasst bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN mit Ausnahme von Manfred Krause (GRÜNE) und der Vertreterin der Naturschutzver- bände gegen die Stimmen von Manfred Krause (GRÜNE) und der Vertreterin von DIE LINKE folgende Beschlüsse: Der Braunk ohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ auf der Grundlage des Planvorentwur- fes (Stand September 2023) in der vom Arbeitskreis am 12.09.2023 beschlossenen Fassung, der zeichnerischen Festlegung und der zugehörigen Erläuterungskarten und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderli- che redaktionelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 7 Anträge 7.1 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.10.2023: Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wie- dernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus Drucksache BKA 0822 Horst Lambertz (GRÜNE) verweist auf das Gutachten, wonach eine Enteignung ausschließlich zur Gewinnung von Abraum unzulässig sei, weshalb er die Bezirksregierung zur nächsten Sit- zung des Braunkohlenausschusses um nähere Ausführungen bitte. Vorsitzender Stefan Götz erinnert daran, Enteignungen zählten nicht zum Aufgabenkatalog des Braunkohlenausschusses. Josef Johann Schmitz (SPD) spricht sich dafür aus, darüber möge der Braunkohlenausschuss als Planungsausschuss nicht diskutieren. Auch sei die Leitentscheidung nach dem Gutachten ergangen, sodass man davon ausgehen dürfe, dass das Ministerium es berücksichtigt habe. Harald Zillikens (CDU) schließt sich seinem Vorredner an. Gudrun Zentis (GRÜNE) gibt zu bedenken, Enteignungen könnten sich durchaus auf Planun- gen auswirken, sodass sie es nicht für schädlich halte, wenn sich der Braunkohlenausschuss mit Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 11 – dem Thema befasse. Die rechtliche Bewertung des Gutachtens durch die Bezirksregierung helfe zudem auch dabei, den Argumenten außerhalb des Braunkohlenausschusses zu begegnen. Ulrich Göbbels (FDP) schließt sich Josef-Johann Schmitz und Harald Zillikens an. Rainer Thiel (SPD) meint, das angesprochene Gutachten richte sich nicht an den Braunkoh- lenausschuss, der nämlich nur auf einer feststehenden Grundlage arbeite, sondern an den Lan- desgesetzgeber, der sich trotz des Gutachtens für die Leitentscheidung in der vorliegenden Form entschieden habe. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) beklagt die erhebliche Zerstörung von Frei- raum, von landwirtschaftlichen Flächen und von Naturraum in der Manheimer Bucht. Sie halte eine rechtliche Bewertung für die abschließende Stellungnahme zum Braunkohlenplan für hilf- reich. Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN, die Vertreterin der Naturschutzverbände und di e Vertreterin von DIE LINKE ab. 8 Anfragen 8.1 Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.10.2023: Anfragen zur Sitzung des Braunkohlenausschusses im Oktober 2023 Drucksache NR. BKA 0823 Gudrun Zentis (GRÜNE) zeigt sich überrascht über die Verkürzung der Sicherheitsgrenze auf 100 m, weshalb die Straße zwischen Elsdorf und Manheim teilweise schon in der Sicherheits- zone liege, was hoffentlich nicht ihre Standsicherheit beeinträchtige. Sie vermisse die Wieder- gabe der tektonischen Störung, die sich maßgeblich auf die Böschung auswirke, und wünscht sich insgesamt eine grafische Darstellung der tektonischen Linien um die Tagebaue herum und welche Konsequenzen sich daraus ergäben. Außerdem gehe sie davon aus, dass die Kompe- tenz zur Beantwortung selbstverständlich bei der Bezirksregierung liege. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) bestätigt, inzwischen spreche man über eine verrin- gerte Sicherheitsgrenze, weil die Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz dafür mindestens 100 m bzw. die halbe Tagebauteufe verlange. Dies sei mit der Bergbehörde abge- stimmt. Straßen könnten durchaus in der Sicherheitszone liegen, was sich beispielsweise an der A 4 zeige. Er sagt zu, eine Karte zu den tektonischen Verläufen nachzureichen. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 168. Sitzung 27.10.2023 – 12 – Der Braunkohlenausschuss nimmt die Ausführungen von RWE zur Kenntnis. 9 Mitteilungen 9.1 der Bezirksregierung (keine) 9.2 des Vorsitzenden Vorsitzender Stefan Götz weist auf den zusätzlichen Sitzungstermin am 6. September 2024 hin. gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Eva Kuhl (Vorsitzender des (Stellv. Vorsitzender des (Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschusses) 27. Oktober 2023 168. Sitzung des BraunkohlenauschussesTOP 5.2: Änderung des Braunkohlenplanentwurfes Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die RheinwassertransportleitungFeststellungsbeschluss Letzter Beschluss des Braunkohlenausschusses in der 165. Sitzung am 25.11.2022•Fassung des Aufstellungsbeschlusses•Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sind gem. §27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen.Letzter Beschluss des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung in der 9. Sitzung am 28.09.2023:•Empfehlung: Vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln zu beschließen•Empfehlung: Feststellungsbeschluss2 Bisheriger Verfahrensablauf 27. Oktober 2023 Auslegung und Beteiligungsverfahren Folgende Unterlagen lagen vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 15. März 2023 in der Bezirksregierung Köln und in den beteiligten Kommunen aus: Braunkohlenplanentwurfzeichnerischen Festlegung UP/UVP-Bericht mit den Angaben zur Umweltprüfung Fachbeiträge Eine zusätzliche digitale Auslegung erfolgte ebenfalls auf der Homepage der Bezirksregierung Köln sowie bei dem Rhein-Kreis-Neuss und dem Rhein-Erft Kreis.Stellungnahmen konnten vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. April 2023elektronisch oder postalisch abgegeben werden. 3 Bisheriger Verfahrensablauf 27. Oktober 2023 Auslegung und BeteiligungsverfahrenInsgesamt sind ca. 300 Stellungnahmen eingegangen.Themen der Stellungnahmen betrafen häufig die Bereiche:Immissionsschutz, Beeinträchtigung der Lebensqualität, und negative Veränderungen des Landschaftsbildes.Vermehrt wurden auch Bedenken im Bezug auf Hochwasserschutz geäußert. 4 Bisheriger Verfahrensablauf 27. Oktober 2023 Online-KonsultationIm Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens gem. §73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. §5 Abs. 2 bis 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wurde eine ersatzweise Online-Konsultationanstelle eines Erörterungsterminsdurchgeführt.Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme von Berechtigten lag zwischen dem 31. Juli 2023 und dem 14. August 2023.Die Online-Konsultation fand vom 17. August 2023 bis zum 31. August 2023statt. 5 Bisheriger Verfahrensablauf 27. Oktober 2023 6 AusblickÄnderung Grund-annahmenEinstieg Änderungs-verfahrenVorentwurfs-beschluss Aufstellungs-beschlussFeststellungs-beschlussFrühzeitige Unterrichtung +Scoping-TerminErstellung Umweltprüfungüberschlägige Beurteilung der Umweltverträg-lichkeitBeteiligung TÖB + ÖFFAusgleichs-vorschlägeGenehmigung durch Landesplanungs-behördeBKABRKÄnderung Grund-annahmenEinstieg Änderungs-verfahrenVorentwurfs-beschluss Vorhaben-beschreibungBRKHeutiger BKA-Beschluss Nächster Verfahrensschritt 7 AusblickVerfahrensschritt 20212022 2023 2024 2025Quartal: 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4LeitentscheidungBKA-Beschluss: Prüfen, ob Änderungsverfahren erforderlich istXAnforderungsschreiben an RWE bzgl. VorhabensbeschreibungBKA-Beschluss zum Einstieg ins ÄnderungsverfahrenXErstellung der Unterlagen für die überschlägige UVP/UPvorbereitender AK-Beschluss bzgl. VorentwurfBKA-Beschluss: Erarbeitung des VorentwurfsX X XFrühzeitige UnterrichtungScopingUnterrichtung über Untersuchungsrahmen (§ 15 UVPG)Erstellung der Unterlagen für die UVP/UPVorlage der UVP/UP-Unterlagen durch RWE (inkl. GW-Modell 2022 für GII)vorbereitender AK-Beschluss für AufstellungssbeschlussBKA-Beschluss: Aufstellung des BraunkohlenplansX X X X XBeteiligungsverfahrenErarbeiten der AusgleichsvorschlägeErörterung der AnregungenBKA-Beschlüsse: Ausgleichsvorschläge; Feststellung des PlansX X X XGenehmigung des Braunkohlenplans durch MWIDE 8Gerit UlmenBezirksregierung KölnDezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle50606 KölnDienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 KölnTelefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2397Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2906eMail: GeritMaximilian.Ulmen@brk.nrw.deInternet: www.brk.nrw.de Fragen? 27. Oktober 20231 Braunkohlenausschuss168. SitzungTOP 6 Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des KohleverstromungsbeendigungsgesetzesVorentwurf: Aufstellungsbeschluss Beschlüsse des Braunkohlenausschusses:•28.05.2021: Feststellung der wesentlichen Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderungfür den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“•13.12.2021: Auftrag an die Regionalplanungsbehörde Köln:Erarbeitung eines Vorentwurfs22.12.2021: Frühzeitige Unterrichtung 25.01.2022: Scoping-Termin•12.09.2023: Arbeitskreis Hambach: Empfehlung Aufstellungsbeschluss2 Bisheriger Verfahrensablauf 3 Gliederung des VorentwurfsTeil A Braunkohlenplan 4 Gliederung des VorentwurfsTeil B Umweltprüfung 5 Zeichnerische Festlegung 6 Erläuterungskarte 2A 7 Erläuterungskarte 2B 8 Erläuterungskarte 2C 9 Flächenbilanz Landwirtschaft 10 AusblickÄnderung Grund-annahmenEinstieg Änderungs-verfahrenVorentwurfs-beschluss Aufstellungs-beschlussFeststellungs-beschlussFrühzeitige Unterrichtung +Scoping-TerminErstellung Umweltprüfungüberschlägige Beurteilung der Umweltverträg-lichkeitBeteiligung TÖB + ÖFFAusgleichs-vorschlägeGenehmigung durch Landesplanungs-behördeBKABRKÄnderung Grund-annahmenEinstieg Änderungs-verfahrenVorentwurfs-beschluss Vorhaben-beschreibungBRKHeutiger BKA-Beschluss Nächster Verfahrensschritt 11 AusblickVerfahrensschritt 2021 2022 2023 2024Quartal: 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4LeitentscheidungBKA-Beschluss: Prüfen, ob ein Änderungsverfahren erforderlich ist XAnforderungsschreiben an die RWE Power AG bzgl. VorhabensbeschreibungBKA-Beschluss: Einstieg in das Änderungsverfahren XErstellung der Unterlagen für die überschlägige Beurteilung der Umweltverträglichkeitvorbereitender AK-Beschluss bzgl. VorentwurfBKA-Beschluss: Erarbeitung des Vorentwurfs XFrühzeitige UnterrichtungScopingUnterrichtung über Untersuchungsrahmen Erstellung Angaben zur UmweltprüfungVorlage der Angaben zur Umweltprüfung durch die RWE Power AGvorbereitender AK-Beschluss für AufstellungssbeschlussXBKA-Beschluss: Aufstellung des Braunkohlenplans XBeteiligungsverfahrenErarbeiten der AusgleichsvorschlägeBKA-Beschlüsse: Ausgleichsvorschläge; Feststellung des Plans XGenehmigung des Braunkohlenplans durch MWIKE 12Gerit UlmenBezirksregierung KölnDezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle50606 KölnDienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 KölnTelefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2397Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2906eMail: GeritMaximilian.Ulmen@brk.nrw.deInternet: www.brk.nrw.de Fragen?
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0827
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 15.12.2023
- Erstellt
- 12.12.2023 13:06