Mandari Insight

0941/2022

Unfallgeschehen bei der KVB

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 6.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3731 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 28.03.2022 
 0941/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
 
Unfallgeschehen bei der KVB 
Hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2022, TOP 
5.2.1, AN/0335/2022 
Die SPD-Fraktion hat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten, die an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet wurden:  
 
„1. Gibt es eine Auswertung der Unfälle aus den Jahren 2020 und 2021 (insb. Anzahl und Schwere 
der Unfälle)?  
 
2. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der KVB zur Sicherheit an Stadtbahnübergängen bzw. Stadt-
bahnquerungen und welche Erkenntnisse zu Handlungsbedarfen wurden aus den oben genannten 
Untersuchungen gewonnen?  
 
3. Gibt es Erkenntnisse bezogen auf die Unfallhäufigkeit bei den Z-förmigen Übergängen im Verhält-
nis zu geraden Übergängen?  
 
4. Sind weitere Präventionsmaßnahmen geplant?“ 
 
 
Die Fragen wurden durch die KVB wie folgt beantwortet: 
 
Zu 1.: 
Neben der Unfallstatistik, die bei der Polizei geführt wird, liegt solch eine Statistik auch bei der KVB 
vor. Diese weist für die Jahre 2020 und 2021 folgende Zahlen aus, wobei darauf hingewiesen wird, 
dass die Zahlen in den zurückliegenden Jahren erfreulicherweise stetig zurückgegangen sind: 
 
 Unfälle mit Beteiligung von Stadtbahnfahrzeugen 
Insgesamt Davon ohne Personenschäden 
2020 402 202 
2021 395 218 
 
Mit Blick auf die Schwere der Unfälle ergibt sich folgende Aufteilung: 
 
 Unfälle mit:  
Getöteten Personen Schwerverletzten 
2020  3 8 (bei 7 Unfällen) 
2021 2 7

2 
 
Zu 2. und 3.:  
Die KVB hat in 2002 eine Untersuchung von 10 Querungsstellen im Kölner Stadtgebiet beauftragt. 
Diese nicht repräsentative Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Form der Querungsstelle 
(Z-Form gegenüber geradlinig) einen Einfluss zeigt. Die Wirkung einer Signalisierung auf das Verhal-
ten konnte hingegen nicht nachgewiesen werden. Fazit: Wesentlich ist die Ausbildung in Z-Form. 
 
Ähnliche Untersuchungen wurden auch an anderer Stelle (z. B. Stuttgart) durchgeführt und kamen zu 
vergleichbaren Ergebnissen. 
 
Auch ein bundesweiter Forschungsauftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen kam 2020 zu keinen 
neuen Erkenntnissen. 
 
Ergänzend erfolgte nach entsprechendem Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln eine 
Vorher-Nachher-Untersuchung zur Wirksamkeit von Bodenwarnleuchten an 3 Querungsstellen. Die 
Ergebnisse wurden in der Sitzung am 14.06.2016 (vgl. Vorlagen-Nr. 1952/2016) vorgestellt. Der Gut-
achter hatte empfohlen, die Anwendung nicht weiter zu verfolgen, da eine Wirksamkeit nicht nachge-
wiesen werden konnte. Im Gegenteil konnten an einer Querungsstelle bei der Nachuntersuchung 
sogar mehr Personen festgestellt werden, die bei roter Ampel querten. Ergänzend wurde noch die 
Wirksamkeit von invertierten Signalgebern untersucht. Hierbei leuchtet die komplette Signalscheibe - 
bis auf das Fußgängersymbol – rot, wohingegen im Regelfall nur das Fußgängersymbol rot leuchtet 
und die Signalscheibe hingegen schwarz bleibt. Bei den beschriebenen, invertierten Signalgebern 
konnte eine positive Wirkung nachgewiesen werden, weshalb in der Folge im Kölner Stadtgebiet alle 
Scheiben der Signalgeber an Querungsstellen ausgetauscht wurden. 
 
 
Zu 4.: 
Ein weiterer Handlungsbedarf kann nicht festgestellt werden. Alle Querungsstellen entsprechen den 
Regelwerken. Beim Umbau wie auch der Neuplanung von Querungsstellen fordert die zuständige 
Genehmigungs- sowie die Aufsichtsbehörde die Anordnung der Querungen in Z-Form oder bei Mittel-
bahnsteigen im Versatz.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0941/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.03.2022
Erstellt
17.03.2022 10:55