1573/2021
Genehmigung der Niederschrift vom 07.10.2019
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1573/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.06.2021 Genehmigung der Niederschrift vom 07.10.2019 In der Anlage erhalten Sie die Niederschrift aus der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 07.10.2019 mit der Bitte um Genehmigung.
Anlage 1
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Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax: (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2021 Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 07.10.2019, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16.F.43 Anwesend waren: Vorsitzender Herr Harald von der Stein Landesgemeinschaft Naturs chutz und Umwelt NRW e.V. Stimmberechtigte Mitglieder Frau Angelika Burauen Landesgemeinschaft Naturschut z und Umwelt NRW e.V. Frau Dr. Susanne Euler-Bertram Naturschutzbund NRW e.V. Herr Adalbert Fuchs Landesjagdverband NRW e.V. Herr Ralf Gütz Bund für Umwelt und Naturschutz Deut schland e.V. Herr Jürgen Meder Imkerverband Rheinland e.V. Herr Heinrich Meid Rheinischer Landwirtschaftsverba nd e.V. Herr Jakob Risch Naturschutzbund NRW e.V. Herr Jochen Woite Bund für Umwelt und Naturschutz D eutschland e.V. Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder Herr Hans-Willi Buchmüller Rheinischer Landwirtscha ftsverband e.V. Herr Horst Groß Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. Herr Arnold Nesseler Waldbauernverband NRW e.V. Herr Helmut Wefelmeier Landessportbund e.V. Nicht stimmberechtigte Mitglieder Herr Heinz Esser Landesjagdverband NRW e.V. Herr Hans-Georg Hermes Rheinischer Landwirtschaftsv erband e.V. Herr Dr. Albrecht Priebe Naturschutzbund NRW e.V. Herr Michael Schmitz Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 2 - Verwaltung Frau Kristina Joachim Untere Naturschutzbehörde zu TOP 5.1 Christian Michelsen Gebäudewirtschaft der Stadt Köl n zu TOP 3.3 Frau Marion Osthoff Gebäudewirtschaft der Stadt Köl n zu TOP 3.2 + 3.3 Frau Krisztina Susa Gebäudewirtschaft der Stadt Köl n zu TOP 3.2 + 3.3 Frau Elena Vallée Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu TOP 3.2 Frau Annett Viehrig Sportamt zu TOP 3.1 Gäste Frau Antje Homann Rietmann Beratende Ingenieure Par tG mbB zu TOP 3.3 Herr Johannes Reinders Reinders LandschaftsArchitek ten zu TOP 3.2 Arne Sachtler Ernst & Young real Estate GmbH zu TO P 3.3 Herr Elmar Schmidt Biologische Station Leverkusen-K öln zu TOP 5.1 Herr Wolfgang Schneickert RheinEnergie zu TOP 3. 1 Schriftführerin Frau Cora Pick Untere Naturschutzbehörde Presse Zuschauer Entschuldigt fehlen: Stimmberechtigte Mitglieder Herr Friedhelm Decker Rheinischer Landwirtschaftsve rband e.V. Herr Michael Liesenberg Landesverband Gartenbau Rhe inland e.V. Herr Alexander Merx Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Herr Robert Niederprüm Waldbauernverband NRW e.V. Herr Manfred Steßgen Landessportbund e.V. Herr Jürgen Szesny Fischereiverband NRW e.V. Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder Herr Volker Brinkmann Naturschutzbund NRW e.V. Herr Heribert Demel Landesverband Gartenbau Rheinla nd e.V. Frau Marion Eickler Imkerverband Rheinland e.V. Frau Sabine Hammer Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V Herr Paul Hoffmann Fischereiverband NRW e.V. Herr Frank Küchenhoff Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Frau Claudia Müller Bund für Umwelt- und Naturschut z Deutschland e.V. Frau Dorothea Schwab Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 3 - Herr von der Stein begrüßt die Anwesenden und stellt Herrn Fuchs als neues ordentli- ches Beiratsmitglied für den ausgeschiedenen Herrn Kurella vom Landesjagdverband vor. Die Sitzung wird eröffnet. Es sind 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, der Na- turschutzbeirat ist somit beschlussfähig. Es liegt eine Nachtragstagesordnung zu TOP 2.2 vor. Neue Anfrage TOP 2.2.1. TOP 9 wird auf Antrag der UNB von der Tagesordnung gestrichen. Die Tagesordnung wird nach Änderung und Ergänzung mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen. Durch das Erscheinen von Herrn Buchmüller um 14:10 Uhr und von Herrn Nesseler um 14:15 Uhr erhöht sich die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 13. Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 4 - Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschriften 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.08.2016 2666/2019 1.2 Genehmigung der Niederschrift vom 04.09.2017 3325/2019 1.3 Genehmigung der Niederschrift vom 01.07.2019 2659/2019 2 Anfragen 2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 2.2 Neue Anfragen 2.2.1 Anfrage von Herrn von der Stein zu Regionalpl anüberarbeitung Modul III AN/1345/2019 3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschri ften des Land- schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzge- setz des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Beleuchtung des Weges zur Sportanlage "Salzburg er Weg" in Köln Junkers- dorf, L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge" hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschafts- plans 3097/2019 3.2 Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Nr.1 3289/2019 3.3 Interimsstandort Niehler Kirchweg - Barbara-von -Sell-Berufskolleg und Edith- Stein-Realschule, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbots- vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) 3280/2019 Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 5 - 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün hier: Ratsbeschluss vom 09.07.2019 2531/2019 5 Vorträge 5.1 Projekt: Offenlandpflege durch Beweidung im Nat urschutzgebiet NSG 12 „Am Hornpottweg“ in Köln 6 Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der S tadt Köln 6.1 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbei rats vom 16.09.2019 3242/2019 6.2 Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs mi t der Heißwassermetho- de 3237/2019 7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln 8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwel t und Grün Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 6 - I. Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschriften 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.08.2016 2666/2019 Herr Schneickert, RheinEnergie AG, erklärt auf Nachfrage hin, dass alle Auflagen zu TOP 3.6 umgesetzt wurden. Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift vom 29.08.2016. Abstimmungsergebnis: Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt. 1.2 Genehmigung der Niederschrift vom 04.09.2017 3325/2019 Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift vom 04.09.2017. Abstimmungsergebnis: Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt. 1.3 Genehmigung der Niederschrift vom 01.07.2019 2659/2019 Es liegt aktuell noch keine Beantwortung zu der Anfrage unter TOP 2.2.2 vor. Die zuständige Stelle ist an eine Beantwortung zu erinnern. Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift vom 01.07.2019. Abstimmungsergebnis: Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt. 2 Anfragen 2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 2.2 Neue Anfragen 2.2.1 Anfrage von Herrn von der Stein zu Regionalpl anüberarbeitung Modul III AN/1345/2019 Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 7 - 3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschri ften des Land- schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzge- setz des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Beleuchtung des Weges zur Sportanlage "Salzburg er Weg" in Köln Jun- kersdorf, L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und ver- bindende Grünzüge" hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans 3097/2019 Frau Viehrig, Sportamt, und Herr Schneikert, RheinEnergie, stellen das Vorhaben an- hand einer PowerPoint Präsentation vor und beantworten die Fragen der Beiratsmit- glieder. Derzeit sind 2 Sportplätze sind mit einer herkömmlichen Flutlichtbeleuchtung ausge- stattet. Die Wegebeleuchtung innerhalb des Geländes erfolgt über Rundumleuchten wie sie auch an der Straße stehen. Aktuell ist es nicht vorgesehen die Sportplatzbe- leuchtung anzupassen, da die Lebensdauer der Leuchten noch nicht erreicht ist. Die Leuchten sind erst 10 Jahre alt. Die Wegebeleuchtung wird spätestens um 22 Uhr komplett ausgeschaltet, das ist mit den Sportvereinen so vereinbart. Durch eine neue Generation der Leuchten konnte die Lichtpunkthöhe von 6 Metern auf 5 Meter reduziert werden. Herr von der Stein weist darauf hin, dass es einen politischen Beschluss gibt, wonach in Landschaftsschutzgebieten Wege grundsätzlich nicht zu beleuchten. Der Beirat hat eine Grundsatzposition eingenommen, wonach er in Landschafts- schutzgebieten nur noch Leuchten in stelenförmiger Bauart, max. 1 Meter Höhe, Farb- temperatur 2.700 K max. 3.000 K befreit. Die hier vorgestellten Planungen erinnern an eine Straßenbeleuchtung und nicht an die Erfordernisse einer Beleuchtung im Landschaftsschutzgebiet. Herr Schneickert erwidert, dass die sogenannten Poller Leuchten für diese Art der Beleuchtung ungeeignet sind. Hierbei handelt es sich um teure Designleuchten. Um den Weg auszuleuchten, müsste alle 3 Meter eine Leuchte gesetzt werden. Bei einem Preis von ca. 500 € pro Leuchte und den dann benötigten 300 Leuchten sei dies für einen temporäre Beleuchtung unwirtschaftlich. Die RheinEnergie muss sich an geltende Vorschriften halten. Die Vorschriften besa- gen, dass Straßen entsprechend der DIN beleuchtet werden müssen. Die Rhein- Energie kann nur eine DIN gerechte Beleuchtung erstellen. Sie kann nicht aufgrund einer Vorgabe eines Naturschutzbeirates davon abweichen. Auch wenn das Sportamt als Auftraggeber Poller Leuchten vorgeben würde, die RheinEnergie könnte sich den geltenden Vorschriften nicht widersetzen und würde den Auftrag ablehnen. Auf Nachfragen hin erklärt Herr Schneickert, dass eine Straße eine Fahrbahn mit ei- ner seitlichen Begrenzung ist. Egal ob sie als Fußweg ausgewiesen ist oder nicht. An dieser Stelle findet auch die Versorgung mit Fahrzeugen zu den Sportplätzen statt. Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 8 - Die Hersteller bieten keine Natriumdampfleuchten, die Insektenfreundlicher wären, mehr an. Auf dem Markt sind nur noch LED Leuchten ab einem Wert von 2700 K zu bekommen. Der Beirat sieht die Notwendigkeit von Pollerleuchten im Abstand von 3 Metern und die damit verbundene Anzahl nicht. Herr Risch regt an, von der Grundsatzposition in diesem Fall abzuweichen. Da die Beleuchtung um 22 Uhr komplett abgestellt wird und zwei Rundumleuchten wegfallen, ist die Belastung im Landschaftsschutzgebiet begrenzt. Er hält das Konzept der RheinEnergie und des Sportamtes für sehr durchdacht. Frau Burauen schlägt vor, Leuchten mit Bewegungsmeldern zu installieren. Herr Schwickert sichert zu, diese Alternative in Erwägung zu ziehen. Frau Viehrig bestätigt noch mal, dass der Großmast nicht mehr für den Betrieb der Sportanlage „Salzburger Weg“ betrieben wird, sobald die neue Beleuchtung da ist. Er wird nur noch für die Spiele des 1. FC Köln eingeschaltet. Der Beirat beschließt einen Kompromiss und weicht von seiner Grundsatzposition ab, da hier eine Verbesserung der Lage zu erwarten ist. Die Maßgaben sind im Beschluss aufzunehmen. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Beleuchtung des Weges zur Sportanlage Salzburger Weg im Landschaftsschutzgebiet L 17 einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter folgenden Maßgaben zu: • Die beiden Rundleuchten entfallen. • Der Großmast wird nicht mehr für den Betrieb der S portanlage „Salzburger Weg“ betrieben (nur noch für die Spiele des 1. FC Köln / Nutzung des Rhein- Energie-Stadions). • Die Beleuchtungsreihe wird auf Bewegungsmelder umg estellt, sobald die Technik verfügbar ist. • Höhe der Leuchten <= 5 m, Farbtemperatur 2700 K, m ax. 3000. Abstimmungsergebnis: Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 3.2 Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, hier: Ertei- lung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Nr.1 3289/2019 Frau Vallée, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, und Herr Reinders, Landschaftsarchi- tekt, stellen anhand einer PowerPoint Präsentation das Vorhaben vor und beantwor- ten die Anfragen der Beiratsmitglieder. Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 9 - Dieses Vorhaben ist mit der Schulleitung und dem Amt für Schulentwicklung abge- stimmt. Es liegt ein Verkehrsgutachten zu dem Schulweg vor. Demzufolge ist der Weg sicher. Bei dem Bodenaustausch handelt es sich um eine Verbesserungsmaßnahme. Da die Fläche mit Blei belastet ist und als Spielfläche somit nicht zugelassen, muss hier eine Schicht von 50 cm abgetragen, entsprechend entsorgt und wieder neu aufgebaut werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wird alles wieder in den eigentlichen Zu- stand zurückgebaut (Spielgeräte, Zaun usw.). Die Rasenfläche soll nach 2 Jahren wieder so aussehen wie sie zuvor ausgesehen hat. Der Beirat bittet die Möglichkeit zu prüfen, auf die geplante Beleuchtung zu verzichten. Sollte dies nicht möglich sein wird einer Leuchte mit einer max. 4 m Höhe und 2.700 K zugestimmt. Aus Gründen der Standsicherheit wird sich auf einen fundamentierten Zaun verstän- digt. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Realisierung des Inte- rimspausenhofs im Nordpark zu. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans unter folgenden Auflagen zu: • Für die Zufahrt wird die Variante D verwendet. • Eine Lampe mit einer max. Höhe von 4 m und 2.700 K wird aufgestellt. • Der Interimspausenhof wird mit einem fundamentierten Stabgitterzaun einge- friedet. • Es wird wasserdurchlässiges Pflaster verwendet. Abstimmungsergebnis: Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 3.3 Interimsstandort Niehler Kirchweg - Barbara-von -Sell-Berufskolleg und Edith-Stein-Realschule, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr.1 Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) 3280/2019 Frau Homann (Ingenieurbüro Rietmann) und Herr Michelsen, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erläutern das Vorhaben anhand einer PowerPoint Präsentation und beant- worten die Fragen der Beiratsmitglieder. Bei dem Gelände handelt es sich um ein im Jahre 2009 auf einem nicht genutzten Sportplatz im LSG eingerichteten Interimsstandort für das Berufskolleg, mit einer Nut- zungsdauer von 7 Jahren und einer Rückbauverpflichtung. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Interimsnutzung der Fläche zu. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 10 - von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu. Abstimmungsergebnis: Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün hier: Ratsbeschluss vom 09.07.2019 2531/2019 Beschluss: Der Beirat nimmt die Beschlussvorlage ohne Wertung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Wertung zur Kenntnis genommen. 5 Vorträge 5.1 Projekt: Offenlandpflege durch Beweidung im Nat urschutzgebiet NSG 12 „Am Hornpottweg“ in Köln Herr Schmidt, Biologische Station Leverkusen-Köln stellt anhand einer PowerPoint Präsentation zusammen mit Frau Joachim, Untere Naturschutzbehörde, das Projekt vor und berichten über die Entwicklung. 6 Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der S tadt Köln 6.1 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbei rats vom 16.09.2019 3242/2019 Beschluss: Der Naturschutzbeirat nimmt das Protokoll zur Kenntnis. 6.2 Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs mi t der Heißwasser- methode 3237/2019 Beschluss: Der Naturschutzbeirat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 - 11 - 8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwel t und Grün gez. von der Stein gez. Pick / Maaß Vorsitzender Schriftführerinnen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hornpottweg
- Salzburger Weg
- Niehler Kirchweg
- Kretzerstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1573/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.07.2021
- Erstellt
- 26.04.2021 10:25