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1573/2021

Genehmigung der Niederschrift vom 07.10.2019

Mitteilung BV 30.07.2021

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.11.2021, TOP 1.1

Mitteilung BV

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Anlage 1

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Mitteilung BV

379 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1573/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.06.2021 
 
Genehmigung der Niederschrift vom 07.10.2019 
In der Anlage erhalten Sie die Niederschrift aus der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 07.10.2019 
mit der Bitte um Genehmigung.

Anlage 1

17171 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542 
Fax:  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2021 
Niederschrift 
über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde  in 
der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 07.10.2019, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, 
Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16.F.43 
Anwesend waren: 
Vorsitzender 
Herr Harald von der Stein Landesgemeinschaft Naturs chutz und Umwelt NRW e.V. 
Stimmberechtigte Mitglieder 
Frau Angelika Burauen Landesgemeinschaft Naturschut z und Umwelt NRW e.V. 
Frau Dr. Susanne Euler-Bertram Naturschutzbund NRW e.V.  
Herr Adalbert Fuchs Landesjagdverband NRW e.V.  
Herr Ralf Gütz Bund für Umwelt und Naturschutz Deut schland e.V. 
Herr Jürgen Meder Imkerverband Rheinland e.V.  
Herr Heinrich Meid Rheinischer Landwirtschaftsverba nd e.V.  
Herr Jakob Risch Naturschutzbund NRW e.V.  
Herr Jochen Woite Bund für Umwelt und Naturschutz D eutschland e.V. 
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Hans-Willi Buchmüller Rheinischer Landwirtscha ftsverband e.V.  
Herr Horst Groß Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. 
Herr Arnold Nesseler Waldbauernverband NRW e.V.  
Herr Helmut Wefelmeier Landessportbund e.V.  
Nicht stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Heinz Esser Landesjagdverband NRW e.V.  
Herr Hans-Georg Hermes Rheinischer Landwirtschaftsv erband e.V.  
Herr Dr. Albrecht Priebe Naturschutzbund NRW e.V.  
Herr Michael Schmitz Landesgemeinschaft Naturschutz  und Umwelt NRW e.V.

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 2 - 
Verwaltung 
Frau Kristina Joachim Untere Naturschutzbehörde  zu  TOP 5.1 
Christian Michelsen Gebäudewirtschaft der Stadt Köl n zu TOP 3.3 
Frau Marion Osthoff Gebäudewirtschaft der Stadt Köl n zu TOP 3.2 + 3.3 
Frau Krisztina Susa Gebäudewirtschaft der Stadt Köl n zu TOP 3.2 + 3.3 
Frau Elena Vallée Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu TOP 3.2 
Frau Annett Viehrig Sportamt    zu TOP 3.1 
Gäste 
Frau Antje Homann Rietmann Beratende Ingenieure Par tG mbB zu TOP 3.3 
Herr Johannes Reinders Reinders LandschaftsArchitek ten  zu TOP 3.2 
Arne Sachtler Ernst & Young real Estate GmbH  zu TO P 3.3 
Herr Elmar Schmidt Biologische Station Leverkusen-K öln  zu TOP 5.1 
Herr Wolfgang Schneickert RheinEnergie    zu TOP 3. 1 
Schriftführerin 
Frau Cora Pick Untere Naturschutzbehörde  
Presse 
Zuschauer 
Entschuldigt fehlen: 
Stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Friedhelm Decker Rheinischer Landwirtschaftsve rband e.V.  
Herr Michael Liesenberg Landesverband Gartenbau Rhe inland e.V.  
Herr Alexander Merx Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. 
Herr Robert Niederprüm Waldbauernverband NRW e.V.  
Herr Manfred Steßgen Landessportbund e.V.  
Herr Jürgen Szesny Fischereiverband NRW e.V.  
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder 
Herr Volker Brinkmann Naturschutzbund NRW e.V.  
Herr Heribert Demel Landesverband Gartenbau Rheinla nd e.V.  
Frau Marion Eickler Imkerverband Rheinland e.V.  
Frau Sabine Hammer Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V  
Herr Paul Hoffmann Fischereiverband NRW e.V.  
Herr Frank Küchenhoff Schutzgemeinschaft Deutscher Wald  
Frau Claudia Müller Bund für Umwelt- und Naturschut z Deutschland e.V. 
Frau Dorothea Schwab Landesgemeinschaft Naturschutz  und Umwelt NRW e.V.

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 3 - 
Herr von der Stein begrüßt die Anwesenden und stellt Herrn Fuchs als neues ordentli- 
ches Beiratsmitglied für den ausgeschiedenen Herrn Kurella vom Landesjagdverband 
vor.  
  
Die Sitzung wird eröffnet. Es sind 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, der Na- 
turschutzbeirat ist somit beschlussfähig. 
Es liegt eine Nachtragstagesordnung zu TOP 2.2 vor. Neue Anfrage TOP 2.2.1.  
  
TOP 9 wird auf Antrag der UNB von der Tagesordnung gestrichen.  
  
Die Tagesordnung wird nach Änderung und Ergänzung mit 11 Ja-Stimmen einstimmig 
beschlossen.  
  
Durch das Erscheinen von Herrn Buchmüller um 14:10 Uhr und von Herrn Nesseler 
um 14:15 Uhr erhöht sich die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 13.

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 4 - 
Tagesordnung 
I. Öffentlicher Teil 
1 Genehmigung der Niederschriften 
1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.08.2016 
2666/2019 
1.2 Genehmigung der Niederschrift vom 04.09.2017 
3325/2019 
1.3 Genehmigung der Niederschrift vom 01.07.2019 
2659/2019 
2 Anfragen 
2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 
2.2 Neue Anfragen 
2.2.1 Anfrage von Herrn von der Stein zu Regionalpl anüberarbeitung Modul III 
AN/1345/2019 
3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschri ften des Land- 
schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzge- 
setz des Landes Nordrhein-Westfalen 
3.1 Beleuchtung des Weges zur Sportanlage "Salzburg er Weg" in Köln Junkers- 
dorf, L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende 
Grünzüge"  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschafts- 
plans 
3097/2019 
3.2 Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, hier: Erteilung 
einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Nr.1 
3289/2019 
3.3 Interimsstandort Niehler Kirchweg - Barbara-von -Sell-Berufskolleg und Edith-
Stein-Realschule, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbots- 
vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutz- 
gesetz (BNatSchG) 
3280/2019

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 5 - 
4 Allgemeine Vorlagen 
4.1 Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün  
hier: Ratsbeschluss vom 09.07.2019 
2531/2019 
5 Vorträge 
5.1 Projekt: Offenlandpflege durch Beweidung im Nat urschutzgebiet NSG 12 „Am 
Hornpottweg“ in Köln 
6 Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der S tadt Köln 
6.1 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbei rats vom 16.09.2019 
3242/2019 
6.2 Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs mi t der Heißwassermetho- 
de 
3237/2019 
7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeir ates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwel t und Grün

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 6 - 
I. Öffentlicher Teil 
 1 Genehmigung der Niederschriften 
1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.08.2016 
2666/2019 
Herr Schneickert, RheinEnergie AG, erklärt auf Nachfrage hin, dass alle Auflagen zu 
TOP 3.6 umgesetzt wurden. 
Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift vom 29.08.2016. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt.  
1.2 Genehmigung der Niederschrift vom 04.09.2017 
3325/2019 
Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift vom 04.09.2017. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt.  
1.3 Genehmigung der Niederschrift vom 01.07.2019 
2659/2019 
Es liegt aktuell noch keine Beantwortung zu der Anfrage unter TOP 2.2.2 vor.  
Die zuständige Stelle ist an eine Beantwortung zu erinnern.  
Der Naturschutzbeirat genehmigt die Niederschrift vom 01.07.2019. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt.  
2 Anfragen 
2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 
2.2 Neue Anfragen 
2.2.1 Anfrage von Herrn von der Stein zu Regionalpl anüberarbeitung Modul III 
AN/1345/2019

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 7 - 
3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschri ften des Land- 
schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzge- 
setz des Landes Nordrhein-Westfalen 
3.1 Beleuchtung des Weges zur Sportanlage "Salzburg er Weg" in Köln Jun- 
kersdorf, L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und ver- 
bindende Grünzüge"  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans 
3097/2019 
Frau Viehrig, Sportamt, und Herr Schneikert, RheinEnergie, stellen das Vorhaben an- 
hand einer PowerPoint Präsentation vor und beantworten die Fragen der Beiratsmit- 
glieder.  
  
Derzeit sind 2 Sportplätze sind mit einer herkömmlichen Flutlichtbeleuchtung ausge- 
stattet. Die Wegebeleuchtung innerhalb des Geländes erfolgt über Rundumleuchten 
wie sie auch an der Straße stehen. Aktuell ist es nicht vorgesehen die Sportplatzbe- 
leuchtung anzupassen, da die Lebensdauer der Leuchten noch nicht erreicht ist. Die 
Leuchten sind erst 10 Jahre alt.  
  
Die Wegebeleuchtung wird spätestens um 22 Uhr komplett ausgeschaltet, das ist mit 
den Sportvereinen so vereinbart.  
  
Durch eine neue Generation der Leuchten konnte die Lichtpunkthöhe von 6 Metern 
auf 5 Meter reduziert werden.  
  
Herr von der Stein weist darauf hin, dass es einen politischen Beschluss gibt, wonach 
in Landschaftsschutzgebieten Wege grundsätzlich nicht zu beleuchten.  
Der Beirat hat eine Grundsatzposition eingenommen, wonach er in Landschafts- 
schutzgebieten nur noch Leuchten in stelenförmiger Bauart, max. 1 Meter Höhe, Farb- 
temperatur 2.700 K max. 3.000 K befreit.  
Die hier vorgestellten Planungen erinnern an eine Straßenbeleuchtung und nicht an 
die Erfordernisse einer Beleuchtung im Landschaftsschutzgebiet.  
  
Herr Schneickert erwidert, dass die sogenannten Poller Leuchten für diese Art der 
Beleuchtung ungeeignet sind. Hierbei handelt es sich um teure Designleuchten. Um 
den Weg auszuleuchten, müsste alle 3 Meter eine Leuchte gesetzt werden. Bei einem 
Preis von ca. 500 € pro Leuchte und den dann benötigten 300 Leuchten sei dies für 
einen temporäre Beleuchtung unwirtschaftlich. 
  
Die RheinEnergie muss sich an geltende Vorschriften halten. Die Vorschriften besa- 
gen, dass  Straßen entsprechend der DIN beleuchtet werden müssen. Die Rhein- 
Energie kann nur eine DIN gerechte Beleuchtung erstellen. Sie kann nicht aufgrund 
einer Vorgabe eines Naturschutzbeirates davon abweichen. Auch wenn das Sportamt 
als Auftraggeber Poller Leuchten vorgeben würde, die RheinEnergie könnte sich den 
geltenden Vorschriften nicht widersetzen und würde den Auftrag ablehnen.  
  
Auf Nachfragen hin erklärt Herr Schneickert, dass eine Straße eine Fahrbahn mit ei- 
ner seitlichen Begrenzung ist. Egal ob sie als Fußweg ausgewiesen ist oder nicht. An 
dieser Stelle findet auch die Versorgung mit Fahrzeugen zu den Sportplätzen statt.

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 8 - 
Die Hersteller bieten keine Natriumdampfleuchten, die Insektenfreundlicher wären, 
mehr an. Auf dem Markt sind nur noch LED Leuchten ab einem Wert von 2700 K zu 
bekommen. 
  
Der Beirat sieht die Notwendigkeit von Pollerleuchten im Abstand von 3 Metern und 
die damit verbundene Anzahl nicht.  
  
Herr Risch regt an, von der Grundsatzposition in diesem Fall abzuweichen. Da die 
Beleuchtung um 22 Uhr komplett abgestellt wird und zwei Rundumleuchten wegfallen, 
ist die Belastung im Landschaftsschutzgebiet begrenzt. Er hält das Konzept der 
RheinEnergie und des Sportamtes für sehr durchdacht.  
  
Frau Burauen schlägt vor, Leuchten mit Bewegungsmeldern zu installieren.  
Herr Schwickert sichert zu, diese Alternative in Erwägung zu ziehen.  
  
Frau Viehrig bestätigt noch mal, dass der Großmast nicht mehr für den Betrieb der 
Sportanlage „Salzburger Weg“ betrieben wird, sobald die neue Beleuchtung da ist. Er 
wird nur noch für die Spiele des 1. FC Köln eingeschaltet.  
  
Der Beirat beschließt einen Kompromiss und weicht von seiner Grundsatzposition ab, 
da hier eine Verbesserung der Lage zu erwarten ist. Die Maßgaben sind im Beschluss 
aufzunehmen. 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Beleuchtung des Weges 
zur Sportanlage Salzburger Weg im Landschaftsschutzgebiet L 17 einverstanden.  
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter folgenden 
Maßgaben zu: 
• Die beiden Rundleuchten entfallen. 
• Der Großmast wird nicht mehr für den Betrieb der S portanlage „Salzburger 
Weg“ betrieben (nur noch für die Spiele des 1. FC Köln / Nutzung des Rhein-
Energie-Stadions). 
• Die Beleuchtungsreihe wird auf Bewegungsmelder umg estellt, sobald die 
Technik verfügbar ist. 
• Höhe der Leuchten <= 5 m, Farbtemperatur 2700 K, m ax. 3000. 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 
3.2 Interimspausenhof Grundschule Kretzerstraße im Nordpark, hier: Ertei- 
lung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (1) Nr.1 
3289/2019 
Frau Vallée, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, und Herr Reinders, Landschaftsarchi- 
tekt, stellen anhand einer PowerPoint Präsentation das Vorhaben vor und beantwor- 
ten die Anfragen der Beiratsmitglieder.

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 9 - 
Dieses Vorhaben ist mit der Schulleitung und dem Amt für Schulentwicklung abge- 
stimmt. Es liegt ein Verkehrsgutachten zu dem Schulweg vor. Demzufolge ist der Weg 
sicher.  
  
Bei dem Bodenaustausch handelt es sich um eine Verbesserungsmaßnahme. Da die 
Fläche mit Blei belastet ist und als Spielfläche somit nicht zugelassen, muss hier eine 
Schicht von 50 cm abgetragen, entsprechend entsorgt und wieder neu aufgebaut 
werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wird alles wieder in den eigentlichen Zu- 
stand zurückgebaut (Spielgeräte, Zaun usw.). Die Rasenfläche soll nach 2 Jahren 
wieder so aussehen wie sie zuvor ausgesehen hat.  
  
Der Beirat bittet die Möglichkeit zu prüfen, auf die geplante Beleuchtung zu verzichten. 
Sollte dies nicht möglich sein wird einer Leuchte mit einer max. 4 m Höhe und 2.700 K 
zugestimmt.  
Aus Gründen der Standsicherheit wird sich auf einen fundamentierten Zaun verstän- 
digt. 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Realisierung des Inte- 
rimspausenhofs im Nordpark zu. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 
67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans unter 
folgenden Auflagen zu: 
• Für die Zufahrt wird die Variante D verwendet. 
• Eine Lampe mit einer max. Höhe von 4 m und 2.700 K wird aufgestellt. 
• Der Interimspausenhof wird mit einem fundamentierten Stabgitterzaun einge- 
friedet. 
• Es wird wasserdurchlässiges Pflaster verwendet. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 
3.3 Interimsstandort Niehler Kirchweg - Barbara-von -Sell-Berufskolleg und 
Edith-Stein-Realschule, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und 
Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr.1 Bun- 
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
3280/2019 
Frau Homann (Ingenieurbüro Rietmann) und Herr Michelsen, Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln erläutern das Vorhaben anhand einer PowerPoint Präsentation und beant- 
worten die Fragen der Beiratsmitglieder.  
  
Bei dem Gelände handelt es sich um ein im Jahre 2009 auf einem nicht genutzten 
Sportplatz im LSG eingerichteten Interimsstandort für das Berufskolleg, mit einer Nut- 
zungsdauer von 7 Jahren und einer Rückbauverpflichtung.  
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Interimsnutzung der 
Fläche zu. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 10 - 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. 
4 Allgemeine Vorlagen 
4.1 Gesamtkonzept Bewegungsparcours im Kölner Grün  
hier: Ratsbeschluss vom 09.07.2019 
2531/2019 
Beschluss: 
Der Beirat nimmt die Beschlussvorlage ohne Wertung zur Kenntnis. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig ohne Wertung zur Kenntnis genommen. 
5 Vorträge 
5.1 Projekt: Offenlandpflege durch Beweidung im Nat urschutzgebiet NSG 12 
„Am Hornpottweg“ in Köln 
 
Herr Schmidt, Biologische Station Leverkusen-Köln stellt anhand einer PowerPoint 
Präsentation zusammen mit Frau Joachim, Untere Naturschutzbehörde, das Projekt 
vor und berichten über die Entwicklung. 
6 Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der S tadt Köln 
6.1 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbei rats vom 16.09.2019 
3242/2019 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat nimmt das Protokoll zur Kenntnis. 
6.2 Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs mi t der Heißwasser- 
methode 
3237/2019 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeir ates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde der Stadt Köln

Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeir ates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 07.10.2019 
 - 11 - 
8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwel t und Grün 
 
 
gez. von der Stein      gez. Pick / Maaß 
Vorsitzender       Schriftführerinnen

Beratungsverlauf (1)

29.11.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 1.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hornpottweg
  • Salzburger Weg
  • Niehler Kirchweg
  • Kretzerstraße
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1573/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.07.2021
Erstellt
26.04.2021 10:25