1214/2022
Beantwortung der Anfrage 0412/2022 Umsetzung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln-Sürth
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3642 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 1214/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Beantwortung der Anfrage AN/0412/2022 - Umsetzung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingsheims an der Industriestraße in Köln-Sürth Die FDP-Fraktion stellt in der Sitzung am 07.03.2022 folgende Anfrage: Auf Initiative der FDP-Fraktion hat die Bezirksvertretung unter Beitritt der Fraktionen von CDU, SPD und FWK in ihrer Sitzung vom 31.08.2020, AN/1005/2020, einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims auf der Innenseite an der Industriestraße in Köln-Sürth künstlerisch gestaltet werden kann. Dabei möge die Verwaltung auch eine Gestaltung durch künstlerisch gestaltete Graffitis in Betracht ziehen.“ Nach der Mitteilung der Verwaltung vom 15.03.2021, Vorlagennummer: 0505/2021, besteht verwal- tungsseitig die einstimmige Meinung, dass dieses Projekt einen Mehrwert für den Bezirk Rodenkir- chen und den Stadtteil Sürth sowie die hiermit einhergehende Imageverbesserung des Wohnumfelds bedeute. Dabei schließt dies auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus der angrenzen- den Flüchtlingsunterkunft und eines Kooperationspartners ein künstlerisches Medium wie Graffiti mit ein. Die konkrete Umsetzung dieses Projekts war dabei unter Beachtung des Pandemiegeschehens für den Sommer 2021 geplant. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Zu welchem Zeitpunkt kann mit der vormals für den Sommer 2021 anvisierten Umsetzung der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand des Flüchtlingswohnheims gerechnet werden? 2) Aus welchem Grunde wurde die für den Sommer 2021 konkret geplante Umsetzung der Maßnah- me bislang nicht angegangen? 3) Hat die Verwaltung bereits mit den möglichen Kooperationspartnern, z.B. KASA, SKM Köln e.V., und den Kindern und Jugendlichen aus der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft Kontakt aufgenom- men? Falls dies nicht der Fall sein sollte, was sind hierfür die Gründe? Wie sieht nunmehr die zeitli- che Planung aus? Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Zu 2: Aufgrund des Pandemiegeschehens im Sommer und Herbst 2021 und den damit verbundenen Ein- schränkungen durch die Corona-Schutzverordnung war ein Planungsprozess mit größeren Gruppen von jungen Menschen nicht umsetzbar. Ein digitales Beteiligungsformat kam für dieses Projekt nicht 2 in Frage. Des Weiteren standen in der Einrichtung für Geflüchtete an der Josef-Kallscheuer Straße immer wie- der Wohneinheiten unter Isolation. Zu 3: Es gibt bereits weitere Abstimmungen zwischen 51, 69, 56, der Initiative „Willkommen im Rheinbo- gen“ e. V. sowie dem SKM Köln e. V. (Mittwochsmaler) und der Diakonie Michaelshoven als Träger des Wohnheims für Geflüchtete. Die Beteiligten werden nach den Osterferien einen Begehungstermin vor Ort vereinbaren. In Folge dessen werden eine Machbarkeitsprüfung sowie eine Zuständigkeitszu- ordnung erfolgen. Zudem wird der Wunsch der Initiative „Willkommen im Rheinbogen“ e. V. nach Verschönerung der Außenseite der Lärmschutzwand geprüft. Zu 1: Unter den Beteiligten herrscht Einigkeit, dass eine realistische Umsetzung in den Sommermonaten 2023 erfolgen kann. Hier finden die zeitlichen Ressourcen der angrenzenden Einrichtungen der Offe- nen Kinder- und Jugendarbeit, des SKM sowie die Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen bereits Berücksichtigung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Industriestraße
- Josef-Kallscheuer-Straße
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 1214/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 07.04.2022 17:47