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0283/2021

Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln für die Silvesterfeiern in den Jahren 2021 bis 2024 und Vergabe der Leistungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.04.2021

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Anlage Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

854 Zeichen

14 11.03.2021 
141/1  
32 
327 
Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt 
Köln für die Silvesterfeiern in den Jahren 2021 bis 2024 und Vergabe der Leistungen 
Voraussichtliche Auftragssumme: 1.702.500 EUR netto/ 2.025.975 EUR brutto 
hier: Stellungnahme (141/18/02/21) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
in vorstehender Angelegenheit legten Sie mir am 10.0 3.2021 die Beschlussvorlage 
0283/2021 zur Bedarfsfeststellung durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- 
fragen / Vergabe / Internationales zur Stellungnahme vor.  
Der in der Vorlage dargestellte Bedarf in Höhe von 1.702.500 EUR netto / 2.025.975 EUR 
brutto für eine Laufzeit von vier Jahren ist für mich nachvollziehbar. 
Der Vorgang wird im Rechnungsprüfungsamt unter dem Aktenzeichen 141/18/02/21 geführt. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Jülich

Beschlussvorlage Rat

9607 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
32/327 
Vorlagen-Nummer 
 0283/2021 
Freigabedatum 
12.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln für 
die Silvesterfeiern in den Jahren 2021 bis 2024 und Vergabe der Leistungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Köln analog der Vorjahre anlässlich 
der Silvesterfeiern 2021 bis 2024 ein erhöhtes Risiko-Management und in diesem Rahmen Maß-
nahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung 
plant und durchführt. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit der Übernahme dieses erhöhten Risikomanagements 
verbundenen finanziellen Bedarf für Sicherheitsmaßnahmen zu Silvester in Höhe von netto ins-
gesamt 1.702.500 EUR (brutto 2.025.975 EUR) für die Jahre 2021 bis 2024 an und stimmt der 
Vergabe der Leistungen als Gesamtpaket im Wege einer öffentlichen Ausschreibung für das Jahr 
2021 mit der Option der dreimaligen Verlängerung für die Jahre 2022 bis 2024 zu. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.025.975 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    501.347 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Aufgrund der Vorfälle der Silvesternacht 2015/2016 hat die Stadt Köln das erhöhte Risikomanage-
ment unter anderem für die vergangenen Silvesterfeiern jeweils vom 31. Dezember auf den 1. Januar 
übernommen. Auf die Vorlage Session-Nr. 1714/2016 wird verwiesen. Neben der Einrichtung eines 
ständigen Koordinierungsstabes unter Beteiligung sämtlicher maßgeblicher Stellen und Behörden 
wurde in diesem Rahmen eine Vielzahl von Maßnahmen in Form von beispielsweise der Einrichtung 
von Absperr- und Kontrollpunkten, dem Erlass eines Mitführverbotes von Feuerwerkskörpern in der 
Domumgebung, der Bereitstellung zusätzlicher sanitärer Einrichtungen an zentralen Orten, der Aus-
leuchtung von öffentlichen Straßen und Plätzen sowie der Bereitstellung zusätzlicher privater Ord-
nungskräfte getroffen. Sämtliche Maßnahmen und Vorkehrungen wurden hierbei in einem Sicher-
heitskonzept, das im Vorfeld von einem fachkundigen Planungsbüro unter Federführung des Amtes 
für öffentliche Ordnung erstellt wurde, dezidiert beschrieben und dargestellt. Die hierfür notwendigen 
finanziellen Mittel wurden entsprechend dem Bedarfsfeststellungsbeschluss des Rates mit der Sessi-
on-Nr. 0773/2017 bereitgestellt.

3 
 
1. Ausgangsbasis 
Die Zielsetzung, den Kölner Bürgerinnen und Bürgern als auch den auswärtigen Besucherinnen 
und Besuchern auf den Straßen und Plätzen eine sichere und geordnete Silvesterfeier zu ge-
währleisten, konnte durch die auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes eingeleiteten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen erfüllt werden. Neben der Zustimmung der breiten Öffentlichkeit in Köln 
und Umgebung fanden die Maßnahmen aufgrund der hohen Medienpräsenz auch weltweit große 
Beachtung und eine positive Resonanz. So stellten insbesondere die Vorbereitungen und Si-
cherheitsmaßnahmen der Stadt Köln in der Innenstadt auch zum vergangenen Silvester 2020 
und trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie einen Schwerpunkt in der überregio-
nalen Berichterstattung dar. Ungeachtet vom Interesse der Medien ist davon auszugehend, dass 
der Bedarf an den oben genannten Maßnahmen insbesondere zur Vorbeugung von Straftaten 
auch in den kommenden Jahren gegeben ist. 
 
2. Geplante Vorgehensweise 
Um die oben genannten Ziele auch zukünftig erfüllen und die Sicherheit der Feiernden in einem 
größtmöglichen Maß gewährleisten zu können, ist auch zukünftig die frühzeitige Planung sämtli-
cher Sicherheitsmaßnahmen als auch deren konsequente Umsetzung analog der Silvesterfeiern 
der vergangenen 4 Jahre zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um fol-
gende Maßnahmen: 
 
– Erstellung eines Sicherheitskonzeptes unter Einbindung sämtlicher beteiligter Stellen, Behör-
den und Institutionen 
– Bereitstellung der für die Vornahme der Verkehrsmaßnahmen notwendigen privaten Ord-
nungskräfte 
– Umsetzung des von der Stadt Köln für den Bereich der Domumgebung erlassenen Mitführver-
botes von Feuerwerkskörpern durch planerische Vorarbeit sowie Bereitstellung der notwendi-
gen Absperrmaterialien und privaten Ordnungskräfte einschließlich der Hinzuziehung eines 
Feuerwerkers zur Schulung aller Einsatzkräfte im Umgang mit Feuerwerk sowie zur Einsamm-
lung und Entsorgung der sichergestellten Feuerwerkskörper 
– Planung und Umsetzung der weiteren im Sicherheitskonzept aufgeführten (Sperr-) Maßnah-
men beispielsweise auf den Rheinbrücken durch Absperrmaterial und private Ordnungskräfte, 
Einrichtung von Umleitungsbeschilderungen und Informationsstellen für die Besucherinnen 
und Besucher 
 
Um eine effiziente Umsetzung sämtlicher Maßnahmen sowie eine transparente und einheitliche 
Kommunikation zu ermöglichen, hat es sich bewährt, die Leistungen und Maßnahmen in ein ge-
meinsames Auftragspaket zusammen zu fassen und den Gesamtauftrag nach einer Ausschrei-
bung an eine entsprechend qualifizierte Agentur zu vergeben, damit insbesondere Planung und 
Umsetzung der Maßnahmen entsprechend verzahnt sind. Aus den Genehmigungsverfahren 
mehrerer Großveranstaltungen heraus sind der Verwaltung bereits einige Unternehmen bekannt, 
die sich mit der Bewältigung derartiger Aufgabenstellungen befassen. 
 
Der dargestellte Bedarf ist unabhängig vom dem unter der Session-Nr. AN/0542/2021 am 
23.03.2021 beschlossenen Ratsantrag zu einem öffentlichen Silvesterfeuerwerk. 
 
3. Ausschreibungsbedarf 
Auf Grundlage der Leistungsvergaben der Silvester der vergangenen 4 Jahre ergibt sich für das 
auszuschreibende Gesamtpaket folgender voraussichtlicher Bedarf:

4 
 
Leistung Bedarf (EURO) 
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes incl. 
Pläne nach Abstimmung mit allen Behörden 
und Umsetzung  
75.000 
Bereitstellung private Ordnungskräfte inkl. 
Feuerwerksschulungen 210.000 
Bereitstellung von Absperr- und Schleu-
senmaterial, Fahrzeugen, Ausschilderung, 
Verpflegung, Funkgeräte, Beleuchtung, In-
fo-Stände 
117.000  
Einsatz eines Feuerwerkers zur Schulung 
von Einsatzkräften im Umgang mit Feuer-
werk sowie zur Sammlung und Entsorgung 
der im Zuge des Feuerwerksverbots an ex-
ponierten Stellen sichergestellten Feuer-
werkskörper 
11.000 
Summe (Netto) 413.000 
USt., 19% 78.470 
Summe (Brutto mit USt.) 491.470 
 
4. Ergebnis 
Der Bedarf für die Beauftragung eines Logistik-Dienstleisters für diese Maßnahmen zu Silvester 
beträgt im ersten Jahr netto rund 413.000 EUR (Brutto 491.470 EUR). Die Ausschreibung soll 
analog der bisherigen Vorgehensweise für ein Jahr mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlänge-
rung um jeweils ein Jahr vorgenommen werden. Pro Jahr ist von einer jährlichen Preissteigerung 
aller Positionen i.H.v. 2 % auszugehen. Somit betragen die Bedarfe für die Folgejahre: 
 
2022 rd. 421.300 EUR netto (Brutto 501.347 EUR) 
2023 rd. 429.800 EUR netto (Brutto 511.462 EUR) 
2024 rd. 438.400 EUR nette (Brutto 521.696 EUR) 
 
Bei einer Ausschreibung auf ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt der Bedarf für 
die Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto rund 1.702.500 EUR (Brutto 2.025.975 EUR). 
 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind in der beschlossenen Haushaltspla-
nung 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereits im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Si-
cherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
berücksichtigt. Die Preissteigerungen führen in den Jahren 2022 ff. zu einem Mehrbedarf gegen-
über der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zum Haushalt 2020/2021. Die Mittelfrist-
planung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat I, All-
gemeine Ordnung, Verwaltung und Recht, wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschich-
tung vorsehen. 
 
Die Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen zu einem Gesamtpaket mit einem voraus-
sichtlichen Auftragswert in Höhe von netto rund 1.702.500 EUR und dessen Ausschreibung be-
darf aufgrund der Überschreitung der Wertgrenze in Höhe von 1,5 Millionen Euro der Zustim-
mung des Rates der Stadt Köln unter Einbeziehung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als zuständiger Fachausschuss. 
 
Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der 
notwendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli bzw. An-
fang August zu rechnen.

5 
 
 
Anlage(n) 
- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (3)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0283/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.04.2021
Erstellt
26.01.2021 11:13