2011/0160
Zweckverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Besetzung der Gremien
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2011/0160
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.05.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0160 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Zweckverband G esundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt- Dieburg Besetzung der Gremien Vorlage vom: 19.04.2011 Beschlussvorschlag: Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg neu zu besetzen. Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im Verbandsvorstand vertritt und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 1 Stadtverordnete/n in den Verbandsvorstand. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung 2 ... Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2011 Gemäß §§ 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg „ i. d. F. vom 14.12.1979 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an: Verbandsvorstand Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen Kraft Amtes Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen bzw. für das Gesundheitswesen zuständige Kreisbeigeordnete wechseln sich alle drei Jahre im Verbandsvorsitz und in der Stellvertretung ab. Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung wird von der Verbandsversammlung ein weiteres Vorstandsmitglied sowie ein/eine Stellvertreter/in (§ 6 der Satzung) gewählt. – Mehrheitswahl – Verbandsversammlung Gemäß § 4 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 3 Vertreter und ihre Stellvertreter/innen in die Verbandsversamml ung. – Listenwahl – Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt. Die Mitglieder des Verbandsvorstandes können nicht gleichzeitig der Verbandsversammlung angehören. Gleiches gilt auch für die Stellvertreter/innen. Darmstadt, 19.04.2011 100/da Dezernat I Dezernat IV Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0160
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.04.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00