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2011/0160

Zweckverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Besetzung der Gremien

Magistratsvorlage 19.04.2011

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2011/0160

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0160 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Zweckverband G esundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg 
Besetzung der Gremien 
 
Vorlage vom: 19.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung des 
Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg neu zu besetzen. 
Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im 
Verbandsvorstand vertritt und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung zu. 
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 1 Stadtverordnete/n in den Verbandsvorstand. 
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung

2 
... 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2011  
 
Gemäß §§ 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt 
der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg „ i. d. F. vom 14.12.1979 gehören 
dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an: 
 
Verbandsvorstand 
 
Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen Kraft Amtes 
 
Der/die Dezernent/in für das Gesundheitswesen bzw. für das Gesundheitswesen zuständige 
Kreisbeigeordnete wechseln sich alle drei Jahre im Verbandsvorsitz und in der Stellvertretung ab.  
 
Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung wird von der Verbandsversammlung ein weiteres 
Vorstandsmitglied sowie ein/eine Stellvertreter/in (§ 6 der Satzung) gewählt. 
 
– Mehrheitswahl – 
 
Verbandsversammlung 
 
Gemäß § 4 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 3 Vertreter und ihre 
Stellvertreter/innen in die Verbandsversamml ung. 
 
– Listenwahl – 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker zur 
Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden, bliebe der 
Platz sodann unbesetzt. 
 
Die Mitglieder des Verbandsvorstandes können nicht gleichzeitig der Verbandsversammlung 
angehören. Gleiches gilt auch für die Stellvertreter/innen. 
 
 
Darmstadt, 19.04.2011 
100/da 
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
 
Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter 
Oberbürgermeister Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0160
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00