1623/2021
Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebs an den Offenen Ganztagsschulen und in der Kurzbetreuung bzw. "Schule von acht bis eins" in der Primarstufe sowie in den Ganztagsangeboten der Sekundarstufe I aufgrund von Covid-19
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 1623/2021 Freigabedatum 06.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstattung von Elternbeiträgen für die Monate Mai und Juni 2021 wegen des eingeschränkten Regelbetriebs aufgrund von Covid-19 an den Offenen Ganztagsschulen und in weiteren schulischen Ganztagsangeboten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Begründung für die Dringlichkeit Die Vorlage ist dringlich, weil die Eltern in den Offenen Ganztagsschulen kurzfristig aufgrund des wei- terhin eingeschränkten Regelbetriebs Planungssicherheit über die Erhebung von Elternbeiträgen für weitere zwei Monate und die Träger von darüber hinaus bestehenden schulischen Ganztagsangebo- ten in der gleichen Situation Planungssicherheit über die Erstattung von Einnahmeausfällen für die Monate Mai und Juni 2021 erhalten sollen. Beschluss: Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Erlassregelung von Seiten des Landes, dass wegen des eingeschränkten Pandemiebetriebs in den Offenen Ganztagsschulen auf die Erhe- bung von Elternbeiträgen für die Monate Mai und Juni 2021 verzichtet wird. Für diese zwei Monate wird jeweils der volle Monatsbeitrag in Höhe von voraussichtlich rund 1,8 Mio. Euro (= insgesamt rund 3,6 Mio. Euro) erlassen. Die im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte im Haushaltjahr 2021 resultierenden Min- dereinnahmen von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro werden vom Land Nordrhein Westfalen hälftig in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstattet. Der Rat beschließt weiterhin, ebenfalls vorbehaltlich einer entsprechenden Erlassregelung von Seiten des Landes, dass den Ganztagsträgern der Sekundarstufe I sowie den Trägern der Kurzbetreuung /“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für die Monate Mai und Juni 2021 die entgangenen El- ternbeiträge erstattet werden. Die Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 260.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land Nordrhein Westfalen wird den hälftigen Ertragsausfall von rund 130.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten. Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3,86 Mio € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1,93 Mio € 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Jahr 2020 wurde aufgrund des „eingeschränkten Pandemiebetriebs“ in den Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschulen und der Ganztagsangebote der Sekundarstufe I sowie der Kurzbetreu- ung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für die Monate April, Mai, Juni und Juli 2020 eine Erstattung der Elternbeiträge vorgenommen. Gleiches gilt für den Januar 2021. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen haben die dadurch entstandenen Fehlbeträge jeweils hälftig übernommen. Im eingeschränkten Pandemiebetrieb kam es immer wieder zu verschiedenen Einschränkungen in Bezug auf Umfang uns auch die Möglichkeit des Besuchs der Ganztagsangebote. Im Schnitt nahmen ca. 30 % der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Nutzung eines schulischen Betreuungs- angebots wahr. Seit Januar 2021 findet ein ständiger Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht statt, was bis heu- te zu Einschränkungen im Umfang der Ganztagsangebote geführt hat. Zudem waren und sind die Eltern fortwährend aufgefordert, die Notwendigkeit der Teilnahme an einem schulischen Betreuungs- angebot sorgfältig zu prüfen und die Betreuung ggf. im häuslichen Bereich sicherzustellen. Im Zuge der „Bundesnotbremse“ ist seit dem 26.04.2021 ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 die schulische Nutzung untersagt. Mit der Aussetzung des Präsenzunterrichts findet aktuell bis auf weite- res nur ein eingeschränktes Betreuungsangebot an den Schulen statt. Nunmehr kündigt das Land Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 22.04.2021 an, zunächst für den 3 Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, für die Monate Mai und Juni 2021 auf die Erhebung der Elternbeiträge zu verzichten. Für diese Monate soll jeweils der volle Monatsbeitrag er- lassen und die hälftige Summe den Kommunen erstattet werden. In analoger Anwendung der Handhabung im vergangenen Jahr und im Januar 2021 bzw. unter dem Vorbehalt einer sich anschließenden gleichlautenden Regelung für die Offenen Ganztagsschulen und Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I sowie der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe, soll für Mai und Juni 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet werden. Die Einnahmeausfälle sollen zu 50 % vom Land erstattet werden. Die andere Hälfte trägt die Kommune. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule soll für die Monate Mai und Juni 2021 jeweils der volle Mo- natsbeitrag in Höhe von voraussichtlich rund 1,8 Mio. Euro (= insgesamt rund 3,6 Mio. Euro) erlassen werden. Die im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte im Haushaltjahr 2021 resultierenden Mindereinnahmen von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro werden vom Land Nordrhein Westfalen hälftig in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro im Haus- haltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstattet. Die Erstattung der Mindereinnahmen an die Ganztagsträger der Sekundarstufe I sowie die Träger der Kurzbetreuung /“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe in Höhe von voraussichtlich rund 260.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land Nordrhein Westfalen wird den hälftigen Ertragsausfall von rund 130.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten. Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Die Festsetzungen der OGS-Elternentgelte für die weiteren Monate bleiben bestehen. Soweit das Land Nordrhein Westfalen darüber hinaus Einschränkungen und eine weitere Erstattung von Einnahmen beschließt, muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1623/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 29.04.2021 07:31