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V/0011/2025

Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks 2025)

Vorlagen 13.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 06.02.2025, TOP 8

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1069 Zeichen

Anlage A zur V/0011/2025 
Kurzüberblick 
Aufhebung des Sperrvermerkes den Mietkostenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. betref- 
fend (Fortsetzung für das Jahr 2025) 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel der Trägerförderung von Beratungsstellen für trans* und inter* Per 
sonen und deren An- und Zugehörige umgesetzt 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0104 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Grundlage ist der vom Rat der Stadt Münster bestätigte Beschluss des AGL vom 23.11.2023 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt dient unmittelbar dem Ziel der Gleichstellung 
aller Geschlechter.

Beschlussvorlage

5801 Zeichen

V/0011/2025 
V/0011/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks 2025) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.02.2025 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Gleichstellung beschließt die Fortsetzung der Teilaufhebung des Sperrvermerks 
für den Mietkostenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. für das Jahr 2025 in Höhe von 4.800 
Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Geschlech-
ter 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 4.800  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
 
Am 23.11.2023 hat der Ausschuss für Gleichstellung mit Mehrheit dem Antrag von Bündnis 90/Die 
Grünen, SPD, Volt und die Internationale Fraktion Die Partei/ÖDP zur Erhöhung des Zuschusses für 
den T-I-MS e.V. für Mietkosten für den Verein in Höhe von 14.400 € inklusive Sperrvermerk zuge-
stimmt. 
Amt für Gleichstellung 
 
21.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Chmielorz 
Telefon: 492-1706 
Chmielorz@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0011/2025 
 
Der Sperrvermerk sieht vor: „Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Verein durch 
Kooperationen mit / Untervermietung an andere queere Vereine oder Initiativen die Mietkosten redu-
ziert. Außerdem erwartet die Politik, wie bereits im vergangenen Jahr angeregt, dass TIMS sich über 
die Mitgliedschaft in einem Dachverband (z. B. Der Paritätische) in Fragen von Vereinsführung, Mit-
telbewirtschaftung, Ehrenamtskoordination usw. professionell beraten und begleiten lässt. Nach Ein-
leitung dieser Schritte und einem entsprechenden Bericht im Ausschuss für Gleichstellung werden die 
Mittel entsperrt.“ 
 
Der Verein T-I-MS e. V. hatte für das Jahr 2024 fristgerecht einen umfassenden Finanzierungsplan 
und einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Schritte bezüglich des Sperrvermerks vorgelegt. 
Daraufhin hatte das Amt für Gleichstellung dem Ausschuss für Gleichstellung die Teilaufhebung des 
Sperrvermerks über 4.800 € für das Jahr 2024 mit der Beschlussvorlage V/0328/2024 empfohlen. 
Dem ist der Ausschuss für Gleichstellung in seiner Sitzung vom 06.06.2024 gefolgt. 
 
Aufgrund der vom Paritätischen Landesverband für eine Aufnahme geforderten Neustrukturierung 
des Vereins (Entkoppelung von hauptamtlicher Tätigkeit und ehrenamtlicher Vorstandsarbeit und Ein-
richtung einer hauptamtlichen Geschäftsführung) ist nach Aussagen des im Herbst 2024 neugewähl-
ten ehrenamtlichen Vorstands die Aufnahme in den Paritätischen Landesverband nun für das Früh-
jahr 2025 vorgesehen. 
 
Der Verein hat Schritte zur Untervermietung der Vereinsräume eingeleitet. Bisher konnte keine dau-
erhafte Untervermietung erreicht werden. 
Im Dezember 2024 haben die Mitarbeitenden des Amts für Gleichstellung eine Ortsbegehung in den 
Räumen des Vereins Hammer Str. 120 durchgeführt, um sich einen Eindruck über die Raumsituation 
und Möglichkeiten der Vermietung zu machen. 
Eine Untervermietung ist nicht ohne weiteres möglich, es gibt aktuell bauliche Hindernisse. Der Zu-
gang zu den Toiletten führt durch einen Büroraum, in dem sensible Daten verarbeitet werden. Es sind 
bauliche Anpassungen notwendig, wie die Installation einer Trennwand. Zudem muss ein Stahl-
schrank für die Aufbewahrung der PC-Ausstattung angeschafft werden. 
Nach Aussage des Vereins haben die bisherigen Versuche kein Interesse von zahlenden Mie-
ter*innen ergeben. Anfragen erfolgten bei der Kreisgruppe des Paritätischen, im Beraternetzwerk von 
T-I-MS, bei queeren Gruppen in Münster. Auch temporäre Anzeigenschaltungen im Sommer 2024 
brachten keine Resonanz. Darüber hinaus müsste nach Angaben des Vereins jede Untervermietung 
einzeln mit der Vermieterin abgesprochen werden. Nach Angaben des neuen Vereinsvorstandes ist 
es in der Community in Münster gängig, Räume an externe queere Gruppen kostenlos anzubieten. 
Bisher konnte nur ein Parkplatz dauerhaft untervermietet werden.  
 
Um die im Sperrvermerk geforderte Erhöhung von Eigenmitteln zu erreichen, hat der Vereinsvorstand 
ein Programm für 2025 vorgelegt, das Spendenaktionen, Anfragen an Betriebe und Plattformen wie 
Betterplace, eine Teilnahme am Hammerstraßenfest mit gezielten Spendenaktionen, vermehrte 
Spendenaufrufe, Förderanfragen, eine Kontaktaufnahme mit dem Queeren Netzwerk zur finanziellen 
Unterstützung, neue Veranstaltungen und Kurse, sowie eine verstärkte Akquise von Vorträgen vor-
sieht. 
 
Zudem werden nach Aussagen des Vereins die Räume vermehrt durch eigene Angebote genutzt, 
was einer dauerhaften, regelmäßigen Untervermietung entgegenstehe.

- 3 - 
V/0011/2025 
Vorschlag der Verwaltung für 2025 
 
Die Verwaltung anerkennt die Bemühungen des Vereins, die Auflagen des Paritätischen Landesver-
bandes für eine Aufnahme zu erfüllen und die weiteren Bemühungen um Erhöhung der Eigenmittel 
zunächst durch weitere Spenden und empfiehlt auf dieser Grundlage –wie in 2024- die Teilaufhebung  
 
des Sperrvermerkes in Höhe von 4.800 € für das Jahr 2025 
 
fortzuführen. 
 
Wenn der Verwendungsnachweis für das Jahr 2024 vorgelegen hat und die Verwaltung einschätzen 
kann, wie sich die finanzielle Situation des Vereins darstellt sowie die Aufnahme in den Paritätischen 
erfolgt ist, kann ggf. eine weitere Aufhebung des Sperrvermerks nach Bericht im Ausschuss von der 
Politik beschlossen werden. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Verwaltung das Ziel einer dauerhaften Untervermietung der Vereins-
räume von T-I-MS e. V. für unrealistisch und nicht erreichbar. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße 120

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Details

Aktenzeichen
V/0011/2025
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2025
Erstellt
13.01.2025 08:51