V/0011/2025
Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks 2025)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1069 Zeichen
Anlage A zur V/0011/2025 Kurzüberblick Aufhebung des Sperrvermerkes den Mietkostenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. betref- fend (Fortsetzung für das Jahr 2025) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel der Trägerförderung von Beratungsstellen für trans* und inter* Per sonen und deren An- und Zugehörige umgesetzt Finanzierung Produktgruppe: 0104 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Grundlage ist der vom Rat der Stadt Münster bestätigte Beschluss des AGL vom 23.11.2023 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt dient unmittelbar dem Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter.
Beschlussvorlage
5801 Zeichen
V/0011/2025 V/0011/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Trägerförderung T-I-MS e. V. Mietkostenzuschuss (Aufhebung des Sperrvermerks 2025) Beratungsfolge 06.02.2025 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Gleichstellung beschließt die Fortsetzung der Teilaufhebung des Sperrvermerks für den Mietkostenzuschuss des freien Trägers T-I-MS e. V. für das Jahr 2025 in Höhe von 4.800 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Geschlech- ter Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 4.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Am 23.11.2023 hat der Ausschuss für Gleichstellung mit Mehrheit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt und die Internationale Fraktion Die Partei/ÖDP zur Erhöhung des Zuschusses für den T-I-MS e.V. für Mietkosten für den Verein in Höhe von 14.400 € inklusive Sperrvermerk zuge- stimmt. Amt für Gleichstellung 21.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Chmielorz Telefon: 492-1706 Chmielorz@stadt- muenster.de - 2 - V/0011/2025 Der Sperrvermerk sieht vor: „Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Verein durch Kooperationen mit / Untervermietung an andere queere Vereine oder Initiativen die Mietkosten redu- ziert. Außerdem erwartet die Politik, wie bereits im vergangenen Jahr angeregt, dass TIMS sich über die Mitgliedschaft in einem Dachverband (z. B. Der Paritätische) in Fragen von Vereinsführung, Mit- telbewirtschaftung, Ehrenamtskoordination usw. professionell beraten und begleiten lässt. Nach Ein- leitung dieser Schritte und einem entsprechenden Bericht im Ausschuss für Gleichstellung werden die Mittel entsperrt.“ Der Verein T-I-MS e. V. hatte für das Jahr 2024 fristgerecht einen umfassenden Finanzierungsplan und einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Schritte bezüglich des Sperrvermerks vorgelegt. Daraufhin hatte das Amt für Gleichstellung dem Ausschuss für Gleichstellung die Teilaufhebung des Sperrvermerks über 4.800 € für das Jahr 2024 mit der Beschlussvorlage V/0328/2024 empfohlen. Dem ist der Ausschuss für Gleichstellung in seiner Sitzung vom 06.06.2024 gefolgt. Aufgrund der vom Paritätischen Landesverband für eine Aufnahme geforderten Neustrukturierung des Vereins (Entkoppelung von hauptamtlicher Tätigkeit und ehrenamtlicher Vorstandsarbeit und Ein- richtung einer hauptamtlichen Geschäftsführung) ist nach Aussagen des im Herbst 2024 neugewähl- ten ehrenamtlichen Vorstands die Aufnahme in den Paritätischen Landesverband nun für das Früh- jahr 2025 vorgesehen. Der Verein hat Schritte zur Untervermietung der Vereinsräume eingeleitet. Bisher konnte keine dau- erhafte Untervermietung erreicht werden. Im Dezember 2024 haben die Mitarbeitenden des Amts für Gleichstellung eine Ortsbegehung in den Räumen des Vereins Hammer Str. 120 durchgeführt, um sich einen Eindruck über die Raumsituation und Möglichkeiten der Vermietung zu machen. Eine Untervermietung ist nicht ohne weiteres möglich, es gibt aktuell bauliche Hindernisse. Der Zu- gang zu den Toiletten führt durch einen Büroraum, in dem sensible Daten verarbeitet werden. Es sind bauliche Anpassungen notwendig, wie die Installation einer Trennwand. Zudem muss ein Stahl- schrank für die Aufbewahrung der PC-Ausstattung angeschafft werden. Nach Aussage des Vereins haben die bisherigen Versuche kein Interesse von zahlenden Mie- ter*innen ergeben. Anfragen erfolgten bei der Kreisgruppe des Paritätischen, im Beraternetzwerk von T-I-MS, bei queeren Gruppen in Münster. Auch temporäre Anzeigenschaltungen im Sommer 2024 brachten keine Resonanz. Darüber hinaus müsste nach Angaben des Vereins jede Untervermietung einzeln mit der Vermieterin abgesprochen werden. Nach Angaben des neuen Vereinsvorstandes ist es in der Community in Münster gängig, Räume an externe queere Gruppen kostenlos anzubieten. Bisher konnte nur ein Parkplatz dauerhaft untervermietet werden. Um die im Sperrvermerk geforderte Erhöhung von Eigenmitteln zu erreichen, hat der Vereinsvorstand ein Programm für 2025 vorgelegt, das Spendenaktionen, Anfragen an Betriebe und Plattformen wie Betterplace, eine Teilnahme am Hammerstraßenfest mit gezielten Spendenaktionen, vermehrte Spendenaufrufe, Förderanfragen, eine Kontaktaufnahme mit dem Queeren Netzwerk zur finanziellen Unterstützung, neue Veranstaltungen und Kurse, sowie eine verstärkte Akquise von Vorträgen vor- sieht. Zudem werden nach Aussagen des Vereins die Räume vermehrt durch eigene Angebote genutzt, was einer dauerhaften, regelmäßigen Untervermietung entgegenstehe. - 3 - V/0011/2025 Vorschlag der Verwaltung für 2025 Die Verwaltung anerkennt die Bemühungen des Vereins, die Auflagen des Paritätischen Landesver- bandes für eine Aufnahme zu erfüllen und die weiteren Bemühungen um Erhöhung der Eigenmittel zunächst durch weitere Spenden und empfiehlt auf dieser Grundlage –wie in 2024- die Teilaufhebung des Sperrvermerkes in Höhe von 4.800 € für das Jahr 2025 fortzuführen. Wenn der Verwendungsnachweis für das Jahr 2024 vorgelegen hat und die Verwaltung einschätzen kann, wie sich die finanzielle Situation des Vereins darstellt sowie die Aufnahme in den Paritätischen erfolgt ist, kann ggf. eine weitere Aufhebung des Sperrvermerks nach Bericht im Ausschuss von der Politik beschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Verwaltung das Ziel einer dauerhaften Untervermietung der Vereins- räume von T-I-MS e. V. für unrealistisch und nicht erreichbar. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße 120
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0011/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 13.01.2025 08:51