0045/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Frau Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) aus der Sitzung der BV 4 vom 09.09.2024 (AN/1153/2024) betreffend „Kostenexplosion barrierefreier Umbau von vier Bushaltestellen an der KVB-Linie 127 in Ehrenfeld"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3902 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/21 Vorlagen-Nummer 0045/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Frau Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) aus der Sitzung der BV 4 vom 09.09.2024 (AN/1153/2024) betreffend „Kostenexplosion barrierefreier Umbau von vier Bushaltestellen an der KVB-Linie 127 in Ehrenfeld" Frau Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „An welchen Posten finden sich die Preissteigerungen in Höhe von 466.100 €? Hier bitte ich um eine grobe Auflistung der dafür h auptsächlich verantwortlichen Bau-, Material- und Personalkosten.“ 2. „Warum kostet der Umbau von vier Bushaltestellen bei der Stadt Köln ungefähr so viel wie zwei schlüsselfertige Einfamilienhäuser inklusive Innenausbau?“ 3. „Wer kontrolliert die Kostenexplosion, genehmigt diese und übernimmt Verantwortung dafür?“ Antwort der Verwaltung Zu 1.: Die wesentlichen Kostensteigerungen bei den Bau-, Material- und Personalkosten sind in nachfolgenden Positionen feststellbar: - Asphalt Der zur Herstellung der einzelnen Asphaltschichten des gebundenen Straßenoberbaus (As- phalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht) verwendete Asphalt setzte sich aus Bitu- men, Mineralstoffen (gebrochene oder ungebrochene Gesteinskörnung) und eventuellen Zu- satzmitteln zusammen. Eine Preissteigerung ist bei allen Komponenten des Asphaltes (Bitu- men, Gestein und Zusatzmitteln) feststellbar. Bitumen kann allerdings als größter Preistreiber bei den Ausgangsstoffen der Asphaltherstellung identifiziert werden. Darüber hinaus ist die Asphaltproduktion ein energieintensiver Prozess, was sich natürlich auch auf den Endpreis auswirkt. - Betonsteine (Gehwegplatten), Bordsteine, etc. Auch der Betonstein ist wie zuvor beim Asphalt beschrieben aus verschiedenen Einzelkompo- nenten zusammengesetzt. Kostentreiber ist hier allerdings der im Beton enthaltenen Zement. Dieser wird ebenfalls in sehr energieintensiven Prozessen hergestellt, weshalb hier eine über- proportionale Kostensteigerung stattgefunden hat. - Betriebsmittel (Öl, Diesel, etc.) Auch die benötigten Betriebsmittel für den Transport der Baustoffe, die Baugeräte, etc. sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Da alle Materialien zur Baustelle geliefert oder Abtransportiert werden müssen, schlagen sich die Preissteigerungen in jeder Leistungsposition des Angebots / der Leistung nieder. 2 - Lohnkosten (Tarifliche-) Lohnkostensteigerungen werden an den Auftraggeber weitergeben. Im April 2022 und auch im April 2023 kam es zu Lohnanpassungen (Steigerungen) und auch tariflichen Ein- malzahlungen, welche selbstverständlich von den interessierten Bietern in der Angebotskalku- lation berücksichtigt worden sind. Zu 2.: Neben den unter Punkt eins und auch in der Vorlage 1976/2024 benannten Gründen der Kostensteigerungen, spielt auch immer die aktuelle Markt- und Auftragslage eine wichtige Rolle bei der Preisfindung der Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Angebote für den Haltestellenumbau „Heinrich-Mann-Straße“ und „Nüssen- berger Straße“ war die Auftragslage im Straßen- und Tiefbau allgemein gut. Aus diesem Grund sind nur zwei Angebote von interessierten Bietern eingegangen, weshalb der „Wettbewerbsdruck“ als sehr gering einzuschätzen ist. Bei der im Juli 2024 veröffentlichen Ausschreibung zum Umbau der beiden Haltestellen „Schu- macherring“ und „Ollenhauerring“ wurden fünf bzw. vier Angebote abgegeben. Die Preise sind bei diesen Maßnahmen wieder Rückläufig, sodass ein gesteigertes Interesse an öffentlichen Straßen- und Tiefbauaufträgen die Preisfindung beeinflusst. Zu 3.: Die Fachdienststelle (hier das Amt für Straßen und Radwegebau) prüft die Wirtschaft- lichkeit und Angemessenheit der Preise.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0045/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.03.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 08:08