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AN/0485/2022

E-Mobilität Modellbezirk Chorweiler

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 23.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 10.03.2022, TOP 8.2.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

3215 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0485/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 
 
E-Mobilität Modellbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Beschluss: Stadtbezirk Chorweiler soll E-Mobilität Modellbezirk werden.  
Wir bitten  die Verwaltung zu prüfen, wie der Stadtbezirk Chorweiler zum Modellprojekt für E-
Mobilität werden kann. Hierzu gehören die Nutzung elektrisch betriebener Busse, Ausbau von 
Leihstationen für E-Lastenräder, Leihstationen für E-Autos und E-Ladetankstellen/E-Ladesäulen. 
Dies soll die dringend benötigte Infrastruktur in einem wachsenden Stadtbezirk früh genug in die 
richtige Richtung zur Klimaneutralität lenken.  Dazu sollen u. a. Landes- und Bundesgelder 
abgerufen werden und verschiedene Möglichkeiten, wie die Nutzung von Straßenlaternen o. Ä. als 
Ladesäulen geprüft werden. Der Stadtbezirk Chorweiler könnte hier mit einem deutlichen Ausbau 
zu einem „Leuchtturmprojekt“ werden.  
 
Begründung: 
Der Stadtbezirk Chorweiler ist ein stetig wachsender, in vielen Bereichen ländlich geprägter Bezirk 
ohne Stadtbahnanbindung. Deshalb nutzen viele Menschen herkömmliche PKW um mobil zu sein. 
Das Potenzial kurzfristig einen Wandel zur schadstoffarmen E-Mobilität herbeizuführen, liegt im 
Ausbau der E-Mobilität für Busse und privat genutzter Fahrzeuge jeder Art. 
Die Menschen stellen auch im Stadtbezirk Chorweiler zunehmend bei dem Kauf auf Neufahrzeuge 
auf E-Mobilität um. Zurzeit sind sie jedoch noch mangels ausreichender Ladesäulen auf die 
Hybridtechnik angewiesen.  
Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es Orte, wie bspw. Im verkehrsberuhigten Blumenberg, oder in den  
Rheindörfern, wo Bewohner zum Aufladen ihrer Fahrzeuge nicht nah genug ans Haus oder 
Wohnung gelangen können. Ebenso sind viele Garagen ohne eigene Stromversorgung.  Große 
Discounter oder anderer Einzelhandel, wie Möbelhäuser etc., die auch Lademöglichkeiten 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

anbieten, sind rar.  
Das bedeutet, eine Anschaffung von E-Autos scheitert an den fehlenden Voraussetzungen zum 
Aufladen. In diesen besonderen  Bebauungsstrukturen ist es nahezu unmöglich ein E-Auto 
ausreichend voll zu tanken.  Um die Umstellung auf E- Mobilität  zu ermöglichen und zu 
beschleunigen ist es daher notwendig, diese Unterversorgung an Lademöglichkeiten schnellstens 
zu beseitigen. Ersatzweise  würden sich zum Beispiel zentrale Tankstellen mit 
Schnelladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge anbieten. 
So könnte dieser Stadtbezirk als Modellprojekt ein Vorbild für alle anderen in Sachen E-Mobilität 
werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90/Die Grünen            
 
Wolfgang Kleinjans   Nicole Peschel   
Fraktionsvorsitzender   Stellv. Fraktionsvors.

Sachstandsbericht BV

6361 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0485/2022
Stand: 17.10.2024 
Sachstandsbericht  
E-Mobilität Modellbezirk Chorweiler 
Beschluss:  
 
Stadtbezirk Chorweiler soll E-Mobilität Modellbezirk werden.  
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wie der Stadtbezirk Chorweiler zum Modellprojekt für E-
Mobilität werden kann. Hierzu gehören die Nutzung elektrisch betriebener Busse, Ausbau von 
Leihstationen für E-Lastenräder, Leihstationen für E-Autos und E-Ladetankstellen/E-Ladesäu-
len. Dies soll die dringend benötigte Infrastruktur in einem wachsenden Stadtbezirk früh genug 
in die richtige Richtung zur Klimaneutralität lenken.  Dazu sollen u. a. Landes- und Bundesgel-
der abgerufen werden und verschiedene Möglichkeiten, wie die Nutzung von Straßenlaternen 
o. Ä. als Ladesäulen geprüft werden. Der Stadtbezirk Chorweiler könnte hier mit einem deutli-
chen Ausbau zu einem „Leuchtturmprojekt“ werden.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Förderung der E-Mobilität in Chorweiler ist in eine gesamtstädtische Strategie eingebettet. 
Hier gibt es zum einen das KVB-Busnetz, welches bis 2030 komplett auf batterieelektrische 
Busse umgestellt werden soll. In Chorweiler verkehren auf der Linie 126 heute bereits Elektro-
busse, die im Rahmen des Projekts Multimodale Lademodul-Integration beschafft wurden 
(weitere Informationen siehe: www.kvb.koeln/unternehmen/projekte/smart_city_kvb/muli/la-
destation_linie126.html. 
Des Weiteren wird durch das Raumbuch "Mobilstationen" die konzeptionelle Grundlage ge-
schaffen, Mobilstationen stadtweit einzurichten. Zu solchen Mobilstationen können auch Car-
sharingstationen und Ausleih- bzw. Abstellpunkte für E-Scooter, Lastenräder und Fahrräder 
gehören, weitere Informationen unter www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/26663/index.html. 
Im Auftrag der Stadt errichtet die Stadtwerke Köln GmbH ein sogenanntes Grundnetz an Lad-
einfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. In der 1. Ausbaustufe zur Einrichtung von Ladeinf-
rastruktur im öffentlichen Straßenraum (Vorlagen-Nr. 3677/2018) wurden für den Stadtbezirk 
Chorweiler 11 Standorte realisiert. In der 2. Ausbaustufe (Vorlagen-Nr.: 0309/2021), welche

2 
 
gerade umgesetzt wird, sind weitere 38 Ladesäulen in Planung. Von den 38 weiteren Lade-
säulen, befinden sich derzeit 16 in der Vorbereitung für den Bau (3 wurden bereits im Jahr 
2023 baulich umgesetzt und in Betrieb genommen). Für die restlichen Standorte läuft gerade 
die stadtinterne Vorprüfung. Über die Ergebnisse, wird die Bezirksvertretung über das Büro für 
Ladeinfrastruktur in Kenntnis gesetzt. 
Lf. 
Nr. 
Stadtteil Straße Hausnr
. 
Ladeart In Betrieb 
6-01 Fühlingen Schmiedhofsweg 2 AC 19.03.2022 
6-02 Seeberg Riphahnstr. 21 AC 22.06.2021 
6-03 Heimersdorf Haselnußweg 25 DC 06.04.2022 
6-04 Lindweiler Marienberger Weg 21 AC 25.08.2022 
6-05 Pesch Mengenicher Str. 27 AC 04.04.2022 
6-06 Esch-Auweiler Martinusstr. 2 AC 27.10.2021 
6-07 Volkhoven-Weiler Sandglöckchenweg 56 AC 15.10.2021 
6-08 Chorweiler Liverpooler Platz  DC 20.04.2022 
6-09 Blumenberg Döbrabergstr. 2 AC 15.02.2022 
6-10 Roggendorf-Thenhoven Berrischstr. 10 AC 08.07.2022 
6-11 Worringen St.-Tönnis-Straße 55 AC 06.12.2022 
Realisierung in der 2. Baustufe 
6-12 Seeberg Geranienhof 5 AC 04.09.2023 
6-13 Volkhoven-Weiler Windröschenweg  AC 04.09.2023 
6-14 Merkenich Daverkusenstr. 9 AC 06.09.2023 
6-15 Seeberg Karl-Marx-Allee 83 AC 2024/ 2025 
6-16 Seeberg Karl-Marx-Allee 43 AC 2024/ 2025 
6-17 Heimersdorf Pappelweg 34 AC 2024/ 2025 
6-18 Pesch Robert-Koch-Str. 16 AC 2024/ 2025 
6-19 Pesch Montessoristr. 22 AC 2024/ 2025 
6-20 Volkhoven/Weiler Wezelostr. 36 DC 2024/ 2025 
6-21 Chorweiler Allerstr. 2 AC 2024/ 2025 
6-22 Chorweiler Saalestr. 32 DC 2024/ 2025 
6-23 Chorweiler Moldaustr. 16 DC 2024/ 2025 
6-24 Chorweiler Stolpestr. 17 AC 2024/ 2025 
6-25 Blumenberg Langenbergstr. 181 DC 2024/ 2025 
6-26 Blumenberg Malbergstr. 1 AC 2024/ 2025 
6-27 Roggendorf-Thenhoven Walter-Dodde-Weg 3 AC 2024/ 2025 
6-28 Worringen An den Kaulen 60 AC 2024/ 2025 
6-29 Worringen Pannenackerweg 24 AC 2024/ 2025 
6-30 Worringen Bitterstr. 31 AC 2024/ 2025 
Die restlichen Standorte befinden sich noch in der Vorprüfung. 
Tabelle 1: Im Auftrag der Stadt durch die SWK bislang realisierte und geplante LIS-Standorte 
in Chorweiler 
Seit dem 01.02.2024 können sich durch die erfolgte Marktöffnung auch private Unternehmen 
am Aufbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland beteiligen, vgl. Pressemitteilung. 
Im Unterschied zur Beauftragung der SWK müssen die privaten Unternehmen keine gleich-
mäßige Verteilung innerhalb des Stadtgebietes sicherstellen. Es sind lediglich die straßenver-
kehrstechnischen Anforderungen einzuhalten (vgl. Richtlinie "Gestattung von Ladeinfrastruk-
tur im öffentlichen Straßenraum in Köln"). 
 
Bei all diesen Punkten wird die Einwerbung von Bundes- und Landesmitteln geprüft. Im Rah-
men der Aufstellung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum konnten schon um-
fangreiche Fördermittel in Anspruch genommen werden, ebenso bei der Anschaffung von 
Elektrobussen.

3 
 
Für den Ausbau der Landeinfrastruktur an Tankstellen und auf Supermarktparkplätzen sind 
die jeweiligen Betreiber eigenständig verantwortlich, aber auch hier gibt es bereits einige Um-
setzungen in den letzten Jahren. Eine öffentliche Übersicht über gemeldete LIS-Standorte bie-
tet die Karte der Bundesnetzagentur. 
 
 
Nächste Schritte: 
Bereits im Beschluss zur 2. Ausbaustufe wurde die Verwaltung damit beauftragt, ein weiteres 
Konzept zum mittel- bis langfristigen Ladesäuleninfrastrukturausbau („LIS 3.0“) zu erarbeiten. 
„Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs 
vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum be-
nötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssitua-
tion zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtli-
chen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen 
Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwick-
lungsbedingungen identifizieren zu können.“ (vgl. Vorlagen-Nr.: 0309/2021). 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0485/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
23.02.2022
Erstellt
24.02.2022 12:02