AN/0485/2022
E-Mobilität Modellbezirk Chorweiler
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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
3215 Zeichen
Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0485/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 E-Mobilität Modellbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: Stadtbezirk Chorweiler soll E-Mobilität Modellbezirk werden. Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wie der Stadtbezirk Chorweiler zum Modellprojekt für E- Mobilität werden kann. Hierzu gehören die Nutzung elektrisch betriebener Busse, Ausbau von Leihstationen für E-Lastenräder, Leihstationen für E-Autos und E-Ladetankstellen/E-Ladesäulen. Dies soll die dringend benötigte Infrastruktur in einem wachsenden Stadtbezirk früh genug in die richtige Richtung zur Klimaneutralität lenken. Dazu sollen u. a. Landes- und Bundesgelder abgerufen werden und verschiedene Möglichkeiten, wie die Nutzung von Straßenlaternen o. Ä. als Ladesäulen geprüft werden. Der Stadtbezirk Chorweiler könnte hier mit einem deutlichen Ausbau zu einem „Leuchtturmprojekt“ werden. Begründung: Der Stadtbezirk Chorweiler ist ein stetig wachsender, in vielen Bereichen ländlich geprägter Bezirk ohne Stadtbahnanbindung. Deshalb nutzen viele Menschen herkömmliche PKW um mobil zu sein. Das Potenzial kurzfristig einen Wandel zur schadstoffarmen E-Mobilität herbeizuführen, liegt im Ausbau der E-Mobilität für Busse und privat genutzter Fahrzeuge jeder Art. Die Menschen stellen auch im Stadtbezirk Chorweiler zunehmend bei dem Kauf auf Neufahrzeuge auf E-Mobilität um. Zurzeit sind sie jedoch noch mangels ausreichender Ladesäulen auf die Hybridtechnik angewiesen. Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es Orte, wie bspw. Im verkehrsberuhigten Blumenberg, oder in den Rheindörfern, wo Bewohner zum Aufladen ihrer Fahrzeuge nicht nah genug ans Haus oder Wohnung gelangen können. Ebenso sind viele Garagen ohne eigene Stromversorgung. Große Discounter oder anderer Einzelhandel, wie Möbelhäuser etc., die auch Lademöglichkeiten Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker anbieten, sind rar. Das bedeutet, eine Anschaffung von E-Autos scheitert an den fehlenden Voraussetzungen zum Aufladen. In diesen besonderen Bebauungsstrukturen ist es nahezu unmöglich ein E-Auto ausreichend voll zu tanken. Um die Umstellung auf E- Mobilität zu ermöglichen und zu beschleunigen ist es daher notwendig, diese Unterversorgung an Lademöglichkeiten schnellstens zu beseitigen. Ersatzweise würden sich zum Beispiel zentrale Tankstellen mit Schnelladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge anbieten. So könnte dieser Stadtbezirk als Modellprojekt ein Vorbild für alle anderen in Sachen E-Mobilität werden. Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90/Die Grünen Wolfgang Kleinjans Nicole Peschel Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvors.
Sachstandsbericht BV
6361 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0485/2022
Stand: 17.10.2024
Sachstandsbericht
E-Mobilität Modellbezirk Chorweiler
Beschluss:
Stadtbezirk Chorweiler soll E-Mobilität Modellbezirk werden.
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wie der Stadtbezirk Chorweiler zum Modellprojekt für E-
Mobilität werden kann. Hierzu gehören die Nutzung elektrisch betriebener Busse, Ausbau von
Leihstationen für E-Lastenräder, Leihstationen für E-Autos und E-Ladetankstellen/E-Ladesäu-
len. Dies soll die dringend benötigte Infrastruktur in einem wachsenden Stadtbezirk früh genug
in die richtige Richtung zur Klimaneutralität lenken. Dazu sollen u. a. Landes- und Bundesgel-
der abgerufen werden und verschiedene Möglichkeiten, wie die Nutzung von Straßenlaternen
o. Ä. als Ladesäulen geprüft werden. Der Stadtbezirk Chorweiler könnte hier mit einem deutli-
chen Ausbau zu einem „Leuchtturmprojekt“ werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Förderung der E-Mobilität in Chorweiler ist in eine gesamtstädtische Strategie eingebettet.
Hier gibt es zum einen das KVB-Busnetz, welches bis 2030 komplett auf batterieelektrische
Busse umgestellt werden soll. In Chorweiler verkehren auf der Linie 126 heute bereits Elektro-
busse, die im Rahmen des Projekts Multimodale Lademodul-Integration beschafft wurden
(weitere Informationen siehe: www.kvb.koeln/unternehmen/projekte/smart_city_kvb/muli/la-
destation_linie126.html.
Des Weiteren wird durch das Raumbuch "Mobilstationen" die konzeptionelle Grundlage ge-
schaffen, Mobilstationen stadtweit einzurichten. Zu solchen Mobilstationen können auch Car-
sharingstationen und Ausleih- bzw. Abstellpunkte für E-Scooter, Lastenräder und Fahrräder
gehören, weitere Informationen unter www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/26663/index.html.
Im Auftrag der Stadt errichtet die Stadtwerke Köln GmbH ein sogenanntes Grundnetz an Lad-
einfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. In der 1. Ausbaustufe zur Einrichtung von Ladeinf-
rastruktur im öffentlichen Straßenraum (Vorlagen-Nr. 3677/2018) wurden für den Stadtbezirk
Chorweiler 11 Standorte realisiert. In der 2. Ausbaustufe (Vorlagen-Nr.: 0309/2021), welche
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gerade umgesetzt wird, sind weitere 38 Ladesäulen in Planung. Von den 38 weiteren Lade-
säulen, befinden sich derzeit 16 in der Vorbereitung für den Bau (3 wurden bereits im Jahr
2023 baulich umgesetzt und in Betrieb genommen). Für die restlichen Standorte läuft gerade
die stadtinterne Vorprüfung. Über die Ergebnisse, wird die Bezirksvertretung über das Büro für
Ladeinfrastruktur in Kenntnis gesetzt.
Lf.
Nr.
Stadtteil Straße Hausnr
.
Ladeart In Betrieb
6-01 Fühlingen Schmiedhofsweg 2 AC 19.03.2022
6-02 Seeberg Riphahnstr. 21 AC 22.06.2021
6-03 Heimersdorf Haselnußweg 25 DC 06.04.2022
6-04 Lindweiler Marienberger Weg 21 AC 25.08.2022
6-05 Pesch Mengenicher Str. 27 AC 04.04.2022
6-06 Esch-Auweiler Martinusstr. 2 AC 27.10.2021
6-07 Volkhoven-Weiler Sandglöckchenweg 56 AC 15.10.2021
6-08 Chorweiler Liverpooler Platz DC 20.04.2022
6-09 Blumenberg Döbrabergstr. 2 AC 15.02.2022
6-10 Roggendorf-Thenhoven Berrischstr. 10 AC 08.07.2022
6-11 Worringen St.-Tönnis-Straße 55 AC 06.12.2022
Realisierung in der 2. Baustufe
6-12 Seeberg Geranienhof 5 AC 04.09.2023
6-13 Volkhoven-Weiler Windröschenweg AC 04.09.2023
6-14 Merkenich Daverkusenstr. 9 AC 06.09.2023
6-15 Seeberg Karl-Marx-Allee 83 AC 2024/ 2025
6-16 Seeberg Karl-Marx-Allee 43 AC 2024/ 2025
6-17 Heimersdorf Pappelweg 34 AC 2024/ 2025
6-18 Pesch Robert-Koch-Str. 16 AC 2024/ 2025
6-19 Pesch Montessoristr. 22 AC 2024/ 2025
6-20 Volkhoven/Weiler Wezelostr. 36 DC 2024/ 2025
6-21 Chorweiler Allerstr. 2 AC 2024/ 2025
6-22 Chorweiler Saalestr. 32 DC 2024/ 2025
6-23 Chorweiler Moldaustr. 16 DC 2024/ 2025
6-24 Chorweiler Stolpestr. 17 AC 2024/ 2025
6-25 Blumenberg Langenbergstr. 181 DC 2024/ 2025
6-26 Blumenberg Malbergstr. 1 AC 2024/ 2025
6-27 Roggendorf-Thenhoven Walter-Dodde-Weg 3 AC 2024/ 2025
6-28 Worringen An den Kaulen 60 AC 2024/ 2025
6-29 Worringen Pannenackerweg 24 AC 2024/ 2025
6-30 Worringen Bitterstr. 31 AC 2024/ 2025
Die restlichen Standorte befinden sich noch in der Vorprüfung.
Tabelle 1: Im Auftrag der Stadt durch die SWK bislang realisierte und geplante LIS-Standorte
in Chorweiler
Seit dem 01.02.2024 können sich durch die erfolgte Marktöffnung auch private Unternehmen
am Aufbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland beteiligen, vgl. Pressemitteilung.
Im Unterschied zur Beauftragung der SWK müssen die privaten Unternehmen keine gleich-
mäßige Verteilung innerhalb des Stadtgebietes sicherstellen. Es sind lediglich die straßenver-
kehrstechnischen Anforderungen einzuhalten (vgl. Richtlinie "Gestattung von Ladeinfrastruk-
tur im öffentlichen Straßenraum in Köln").
Bei all diesen Punkten wird die Einwerbung von Bundes- und Landesmitteln geprüft. Im Rah-
men der Aufstellung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum konnten schon um-
fangreiche Fördermittel in Anspruch genommen werden, ebenso bei der Anschaffung von
Elektrobussen.
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Für den Ausbau der Landeinfrastruktur an Tankstellen und auf Supermarktparkplätzen sind
die jeweiligen Betreiber eigenständig verantwortlich, aber auch hier gibt es bereits einige Um-
setzungen in den letzten Jahren. Eine öffentliche Übersicht über gemeldete LIS-Standorte bie-
tet die Karte der Bundesnetzagentur.
Nächste Schritte:
Bereits im Beschluss zur 2. Ausbaustufe wurde die Verwaltung damit beauftragt, ein weiteres
Konzept zum mittel- bis langfristigen Ladesäuleninfrastrukturausbau („LIS 3.0“) zu erarbeiten.
„Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs
vorzunehmen sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum be-
nötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssitua-
tion zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtli-
chen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen
Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwick-
lungsbedingungen identifizieren zu können.“ (vgl. Vorlagen-Nr.: 0309/2021).
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0485/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
- Datum
- 23.02.2022
- Erstellt
- 24.02.2022 12:02