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0992/2020

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0397/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.04.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 4.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer  07.04.2020 
 0992/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0397/2020 
Verfügt die Kämmerei über ein Warnsystem zur kurzfristigen Überwachung der 
Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung der außerordentlichen Einflüsse der Covid19-
Epidemie? 
 
Ratsmitglied Wortmann von den Freien Wählern Köln hat im Zusammenhang mit der Covid19-
Epidemie drei Fragen gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden: 
 
Frage 1: 
Welche zusätzlichen Kontroll- und Informationsinstrumente setzt die Kämmerei ein, um mögliche 
durch die Covid19-Epidemie drohenden Negativverläufe in der Ertrags- und Einnahmenentwicklung 
und deren nachhaltigen Einfluss auf den städtischen Haushalt kurzfristig zu erkennen? 
 
Frage 2: 
Welche außerordentlichen Maßnahmen sind geplant, die Mitglieder des Rats kurzfristig und außer-
halb der Sitzungsperioden über diese Veränderungen bzw. deren nachhaltige Einflüsse auf die Haus-
haltsentwicklungen zu informieren? 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen1. und 2.: 
 
Die Verwaltung hat zu dieser Thematik ausführlich in der Vorlage zur haushaltsrechtlichen Unterrich-
tung des Rates (Vorlagen-Nr. 1048/2020) berichtet. Die beiden gestellten Fragen werden mit den dort 
gemachten Ausführungen umfassend beantwortet. 
 
 
Frage 3: 
 
Welche Beschlüsse zu Projekten und Vorhaben könnten bei einer anhaltenden, nachhaltig wirksamen 
Negativentwicklung des Haushalts aufgehoben oder zeitlich geschoben werden? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3.  
 
Dazu sind keine pauschalen Aussagen möglich. Zunächst ist festzuhalten, dass es in der Bewirt-
schaftungsverfügung gerade nicht um Haushaltskonsolidierung, sondern angesichts der enormen 
finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Krise darum geht, die Finanzmittel der Stadt einer-
seits auf die notwendige Krisenbewältigung zu konzentrieren und damit die jederzeitige Handlungsfä-
higkeit der Stadt trotz absehbarer, erheblicher Zusatzbelastungen der Stadt sicherzustellen und ande-
rerseits darum, Ressourcen bereitzustellen, um die für das Gemeinwesen wichtigen und bewährten 
Strukturen z.B. im Sport-, Kultur- und Sozialbereich u.a. durch zusätzliche kommunale Hilfsmaßnah-
men zu sichern. Mit der Bewirtschaftungsverfügung werden die Dezernate und Dienststellen daher

2 
 
aufgefordert, gründlich zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich durchgeführt werden müssen und 
welche in der derzeitigen Situation - zumindest zeitweise - eingestellt oder zurückgestellt werden 
können. Diese Prüfung erfolgt eigenverantwortlich in den Fachbereichen, welche die fachlichen Not-
wendigkeiten und Folgen aus der alltäglichen Arbeit nah begleiten und einschätzen können. 
 
Gez. Frau Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0992/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.04.2020
Erstellt
30.03.2020 14:48