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Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0397/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0992/2020 vom 07.04.2020

Stand: Am 11.05.2020 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 07.04.2020 0992/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2020 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0397/2020 Verfügt die Kämmerei über ein Warnsystem zur kurzfristigen Überwachung der Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung der außerordentlichen Einflüsse der Covid19- Epidemie? Ratsmitglied Wortmann von den Freien Wählern Köln hat im Zusammenhang mit der Covid19- Epidemie drei Fragen gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden: Frage 1: Welche zusätzlichen Kontroll- und Informationsinstrumente setzt die Kämmerei ein, um mögliche durch die Covid19-Epidemie drohenden Negativverläufe in der Ertrags- und Einnahmenentwicklung und deren nachhaltigen Einfluss auf den städtischen Haushalt kurzfristig zu erkennen? Frage 2: Welche außerordentlichen Maßnahmen sind geplant, die Mitglieder des Rats kurzfristig und außer- halb der Sitzungsperioden über diese Veränderungen bzw. deren nachhaltige Einflüsse auf die Haus- haltsentwicklungen zu informieren? Antwort der Verwaltung zu Fragen1. und 2.: Die Verwaltung hat zu dieser Thematik ausführlich in der Vorlage zur haushaltsrechtlichen Unterrich- tung des Rates (Vorlagen-Nr. 1048/2020) berichtet. Die beiden gestellten Fragen werden mit den dort gemachten Ausführungen umfassend beantwortet. Frage 3: Welche Beschlüsse zu Projekten und Vorhaben könnten bei einer anhaltenden, nachhaltig wirksamen Negativentwicklung des Haushalts aufgehoben oder zeitlich geschoben werden? Antwort der Verwaltung zu Frage 3. Dazu sind keine pauschalen Aussagen möglich. Zunächst ist festzuhalten, dass es in der Bewirt- schaftungsverfügung gerade nicht um Haushaltskonsolidierung, sondern angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Krise darum geht, die Finanzmittel der Stadt einer- seits auf die notwendige Krisenbewältigung zu konzentrieren und damit die jederzeitige Handlungsfä- higkeit der Stadt trotz absehbarer, erheblicher Zusatzbelastungen der Stadt sicherzustellen und ande- rerseits darum, Ressourcen bereitzustellen, um die für das Gemeinwesen wichtigen und bewährten Strukturen z.B. im Sport-, Kultur- und Sozialbereich u.a. durch zusätzliche kommunale Hilfsmaßnah- men zu sichern. Mit der Bewirtschaftungsverfügung werden die Dezernate und Dienststellen daher 2 aufgefordert, gründlich zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich durchgeführt werden müssen und welche in der derzeitigen Situation - zumindest zeitweise - eingestellt oder zurückgestellt werden können. Diese Prüfung erfolgt eigenverantwortlich in den Fachbereichen, welche die fachlichen Not- wendigkeiten und Folgen aus der alltäglichen Arbeit nah begleiten und einschätzen können. Gez. Frau Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2020

    Finanzausschuss

    TOP 4.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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