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0315/2022

Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4030 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0315/2022 
Freigabedatum 
31.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und 
Regionales 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt  
Andree Haack 
 
zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat IX – Stadt-
entwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales übertragen. 
 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung 
NRW vor. 
 
Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein-
Westfalen, Anlage 7, gezahlt. 
 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP 3.1.7 beschlossen, zum 
24.06.2021 das Dezernat IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales einzurich-
ten und diesem folgende Ämter und Dienststellen zuzuordnen:  
 Stabsstelle Digitalisierung (IX/2) 
 Stabsstelle Wirtschaftsförderung (IX/3) 
 Amt für Informationsverarbeitung (12) 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, die Stelle der*des Beigeordneten öffentlich 
auszuschreiben und ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatin-
nen und Kandidaten zu beauftragen.  
Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord-
neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO 
NRW festgelegt. Die Vergütung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung NRW. 
Die Verwaltung hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungsmanagements, des Amtes für 
Recht, Vergabe und Versicherungen sowie des Rechnungsprüfungsamtes ein Personalberatungsun-
ternehmen beauftragt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. 
Herr Andree Haack stellte sich als bestgeeignetster Kandidat heraus. Er verfügt über langjährige Er-
fahrung in Leitungsfunktionen und bringt neben seiner Erfahrung im Bereich Wirtschaft / Wirtschafts-
förderung sowie Stadtentwicklung ebenso Erfahrung in Digitalisierungsprojekten mit. 
Andree Haack wurde in Moers geboren. Er schloss 1999 sein Studium der Raumplanung an der Uni-
versität Dortmund sowie eine Ausbildung zum Bauassessor erfolgreich ab. Anschließend sammelte er 
mehrjährige Berufserfahrung in einer Position als Referent für Raumordnung, Bauleitplanung und 
Stadtentwicklung bei der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer in Duisburg und als Ge-
schäftsführer für die Geschäftsbereiche „Existenzgründung und Unternehmensförderung“ sowie 
„Recht & Steuern“ bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Seit 2018 verantwortet er als Beigeordneter die 
Wirtschaft und Strukturentwicklung der Stadt Duisburg und ist dort seit 2021 zusätzlich als Beigeord-
neter für Wirtschaft, Sicherheit und Ordnung tätig. In seiner Rolle als Beigeordneter hat er unter ande-
rem die komplette Digitalisierung des Stadtarchivs verantwortet, das über Nordrhein-Westfalen hinaus 
eine hohe Bedeutung erlangt hat.  
Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsunterneh-
men informiert. Dabei bestand für die Mitglieder des Rates jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht. 
Den Ratsmitgliedern wurden außerdem Informationen über den Ablauf des Verfahrens zur Verfügung 
gestellt und eine Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen ermöglicht.  
Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde an 
kommunale Wahlbeamt*innen erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats 
nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2022 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0315/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.01.2022
Erstellt
26.01.2022 12:52