Mandari Insight

3708/2022

Krisenhilfe für die beiden Kölner Tierheime

Beschlussvorlage Ausschuss 18.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.11.2022, TOP 4.2.7

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4761 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 3708/2022 
Freigabedatum 
 18.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Krisenhilfe für die beiden Kölner Tierheime  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt auf Grund der Auswirkungen durch die Ukrainekrise 
und der Coronapandemie eine einmalige „Krisenhilfe“ für die beiden Kölner Tierheime für das Jahr 2022 
von jeweils 25.000 € pro Tierheim (insgesamt 50.000 €). 
 
Die Mittel werden im Haushaltsplan 2022 aus dem Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Vete-
rinäraufsicht, aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Jahr 2022 zur 
Verfügung gestellt. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     50.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aktuelle Mehrbelastung der Tierheime aufgrund gestiegener Kosten  
 
Die zentrale Aufgabe der Stadt Köln ist es, die Fund- und Verwahrtiere tierschutzgerecht unterzubringen. 
Die beiden Tierheime Zollstock und Dellbrück übernehmen diese Aufgabe für die Stadt Köln. Beide Tier-
heime nehmen innerhalb der Stadtgrenze aufgefundene, sichergestellte und abgegebene Tiere in Ver-
wahrung. Die rechtliche Grundlage ist das Tierschutzgesetz.  
 
Zur Betreuung und Versorgung der Tiere gehören insbesondere die Pflege und die Fütterung sowie die 
notwendige veterinärmedizinische Versorgung. Für diese Kosten erhalten die Tierheime Zollstock und 
Dellbrück eine Kostenerstattung (durch die Stadt Köln) nach Kostenabrechnung.  
 
Aufgrund aktueller Veränderungen der Rahmenbedingungen (insbesondere die Coronapandemie und 
die Ukrainekrise) ist die Aufgabenerfüllung mit der bisherigen Kostenerstattung nicht zu gewährleisten.  
 
Die Coronapandemie hat die Tierzahlen in die Höhe schnellen lassen. Die in Zeiten der “Lockdown-Zeit“ 
angeschafften Tiere werden leider weitestgehend an Tierheime abgegeben. Diese Tiere sind leider oft 
verhaltensauffällig und nicht richtig ausgebildet. Auch die Schließung vieler Hundeschulen in der Coro-
nazeit hat hier die Situation verschlechtert. Die Vorbereitung für die Vermittlung der Tiere dauert deutlich 
länger und zieht einen längeren Verbleib der Tiere in den Tierheimen nach sich.

3 
Die Ukrainekrise verstärkt die prekäre Lage der Tierheime. Die mit Geflüchteten aus der Ukraine an-
kommenden Tiere sind tierärztlich zu behandeln, sei es bei Krankheiten oder bei fehlenden und auszu-
führenden Impfungen. Eine Kostenübernahme wird überwiegend von den Tierheimen übernommen.  
 
Die allgemeine Einkommenssituation und die steigende Inflation zwingt viele Tierhalter*innen ihre Tiere 
an die Tierheime abgeben zu müssen.  
 
Auch die Erhöhung der Gebührenordnung der Tierärzt*innen bringt eine Kostensteigerung von bis zu 30 
% mit sich. Aufgrund des zeitweisen Mangels bei Impfstoffen, Hilfsmitteln und bestimmten Tiermedika-
menten machte ein Ausweichen auf Alternativstoffe notwendig. 
 
Die beiden Tierheime haben sich aktuell an die Stadt Köln gewendet und um Hilfe gebeten. Die Verwal-
tung schlägt vor, diesem Hilfegesuch einmalig nachzukommen. Die Tierheime sind allgemein längst an 
ihrer Auslastungsgrenze angelangt. Rückstellungen und Reserven sind nicht vorhanden, die Futterlager 
sind aufgebraucht und die verminderte Spendenbereitschaft bringt die Tierheime an ihre Belastbarkeit.  
 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Mittel i.H.v. insgesamt 50.000 € werden im Haushaltsplan 2022 aus dem Teilergebnisplan 0206, 
Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die Tierheime brauchen diese Krisenhilfe noch in 2022. Die einmalige Krisenhilfe muss aufgrund der 
gestiegenen Kosten zeitnah, in diesem Jahr, geleistet werden, um die Aufnahme und Betreuung der 
Tiere sicherzustellen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1069 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Verfahrensverlängerung wirkt sich aus zeitlichen Gründen negativ aus, da die einmalige Krisenhilfe 
aufgrund der gestiegenen Kosten zeitnah, in diesem Jahr, benötigt wird. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

24.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3708/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.11.2022
Erstellt
03.11.2022 17:01