3708/2022
Krisenhilfe für die beiden Kölner Tierheime
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
4761 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 3708/2022 Freigabedatum 18.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Krisenhilfe für die beiden Kölner Tierheime Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt auf Grund der Auswirkungen durch die Ukrainekrise und der Coronapandemie eine einmalige „Krisenhilfe“ für die beiden Kölner Tierheime für das Jahr 2022 von jeweils 25.000 € pro Tierheim (insgesamt 50.000 €). Die Mittel werden im Haushaltsplan 2022 aus dem Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Vete- rinäraufsicht, aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aktuelle Mehrbelastung der Tierheime aufgrund gestiegener Kosten Die zentrale Aufgabe der Stadt Köln ist es, die Fund- und Verwahrtiere tierschutzgerecht unterzubringen. Die beiden Tierheime Zollstock und Dellbrück übernehmen diese Aufgabe für die Stadt Köln. Beide Tier- heime nehmen innerhalb der Stadtgrenze aufgefundene, sichergestellte und abgegebene Tiere in Ver- wahrung. Die rechtliche Grundlage ist das Tierschutzgesetz. Zur Betreuung und Versorgung der Tiere gehören insbesondere die Pflege und die Fütterung sowie die notwendige veterinärmedizinische Versorgung. Für diese Kosten erhalten die Tierheime Zollstock und Dellbrück eine Kostenerstattung (durch die Stadt Köln) nach Kostenabrechnung. Aufgrund aktueller Veränderungen der Rahmenbedingungen (insbesondere die Coronapandemie und die Ukrainekrise) ist die Aufgabenerfüllung mit der bisherigen Kostenerstattung nicht zu gewährleisten. Die Coronapandemie hat die Tierzahlen in die Höhe schnellen lassen. Die in Zeiten der “Lockdown-Zeit“ angeschafften Tiere werden leider weitestgehend an Tierheime abgegeben. Diese Tiere sind leider oft verhaltensauffällig und nicht richtig ausgebildet. Auch die Schließung vieler Hundeschulen in der Coro- nazeit hat hier die Situation verschlechtert. Die Vorbereitung für die Vermittlung der Tiere dauert deutlich länger und zieht einen längeren Verbleib der Tiere in den Tierheimen nach sich. 3 Die Ukrainekrise verstärkt die prekäre Lage der Tierheime. Die mit Geflüchteten aus der Ukraine an- kommenden Tiere sind tierärztlich zu behandeln, sei es bei Krankheiten oder bei fehlenden und auszu- führenden Impfungen. Eine Kostenübernahme wird überwiegend von den Tierheimen übernommen. Die allgemeine Einkommenssituation und die steigende Inflation zwingt viele Tierhalter*innen ihre Tiere an die Tierheime abgeben zu müssen. Auch die Erhöhung der Gebührenordnung der Tierärzt*innen bringt eine Kostensteigerung von bis zu 30 % mit sich. Aufgrund des zeitweisen Mangels bei Impfstoffen, Hilfsmitteln und bestimmten Tiermedika- menten machte ein Ausweichen auf Alternativstoffe notwendig. Die beiden Tierheime haben sich aktuell an die Stadt Köln gewendet und um Hilfe gebeten. Die Verwal- tung schlägt vor, diesem Hilfegesuch einmalig nachzukommen. Die Tierheime sind allgemein längst an ihrer Auslastungsgrenze angelangt. Rückstellungen und Reserven sind nicht vorhanden, die Futterlager sind aufgebraucht und die verminderte Spendenbereitschaft bringt die Tierheime an ihre Belastbarkeit. Finanzierung: Die Mittel i.H.v. insgesamt 50.000 € werden im Haushaltsplan 2022 aus dem Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Begründung für die Dringlichkeit: Die Tierheime brauchen diese Krisenhilfe noch in 2022. Die einmalige Krisenhilfe muss aufgrund der gestiegenen Kosten zeitnah, in diesem Jahr, geleistet werden, um die Aufnahme und Betreuung der Tiere sicherzustellen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1069 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Verfahrensverlängerung wirkt sich aus zeitlichen Gründen negativ aus, da die einmalige Krisenhilfe aufgrund der gestiegenen Kosten zeitnah, in diesem Jahr, benötigt wird. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3708/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.11.2022
- Erstellt
- 03.11.2022 17:01