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1107/2026

Stadtverschönerungsmittel Lindenthal 2026

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.05.2026, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4321 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1107/2026 
Freigabedatum 
17.04.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtverschönerungsmittel Lindenthal 2026  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Verwendung der Stadtverschönerungsmittel 
2026 für den Stadtbezirk Lindenthal wie folgt. Unter Beachtung der Bewirtschaftungsverfü-
gung zum Haushalt 2025/2026 ist der verfügbare Betrag auf 90% der ursprünglich im Haus-
halt vorgesehenen Summe zu kürzen. Die Kürzung erfolgt nach fachlicher Einschätzung durch 
das Fachamt. 
 
Nr. Ort Geplante Maßnahme Begründung der Notwen-
digkeit 
Kostenschätzung 
brutto 
1 Lindenthal Leiblplatz  
Bepflanzung der zwei Hochbeete 
mit Stauden inklusive 20 cm Boden-
austausch. 
Zur Erhöhung der Biodiver-
sität im urbanen Raum. 
35.000 € 
2 Lindenthal  Felsengarten Fort VI 
Pflege zur Erhaltung. 
 
Die ökologische Leistungs-
fähigkeit der umfangrei-
chen Pflanzung sollte erhal-
ten werden.  
14.000 € 
3 Bezirksweit Baumpflanzungen in verschiedenen 
Grünanlagen und Spielplätzen (15 
Stück, inklusive Fertigstellung- und 
Entwicklungspflege) 
Zur Verbesserung des Kli-
mas und Spielplatznutzung 
während der Sommerzeit. 
25.000 € 
4 
 
Weiden  Bunzlauer Straße St. Franziskus Kir-
che 
Neubepflanzung der Hochbeete vor 
der Kirche mit Stauden inklusive 5 
Jahre Unternehmerpflege. 
Zur Erhöhung der Biodiver-
sität im urbanen Raum. 
45.000 € 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026

2 
5 Lindenthal   Decksteiner Friedhof 
Pflanzung von ca. 500 m2 bienen-
freundlicher Blumenzwiebeln. 
Zur Erhöhung der Biodiver-
sität im urbanen Raum. 
16.000 € 
 Summe:   135.000 €

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  135.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die BV Lindenthal hat die Verwendung ihrer Stadtverschönerungsmittel ausschließlich für 
Maßnahmen vorgesehen, die dem Klimaschutz dienen.  
Denn die Klimaziele für Köln 2030 sehen eine Reduktion der CO2-Emissionen von 50 % ge-
genüber dem Wert von 1990 (12,3 Mt) vor.  
Der Rat der Stadt Köln hat zudem im Juli 2019 den Klimanotstand beschlossen und bekennt 
sich damit ausdrücklich zu den Pariser Klimaschutzzielen. Im Dezember 2022 hat der Rat der 
Stadt ferner das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“ beschlossen. Diese Strategie be-
schreibt den Weg zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035.  
Damit dies gelingt, braucht es die Unterstützung und das Zusammenwirken der Kölner Ver-
waltung und der gesamten Stadtgesellschaft. Dies kann nur durch konsequente Maßnahmen 
in allen relevanten Bereichen erreicht werden.  
Die Mittel des Stadtverschönerungsprogramms sind grundsätzlich ein wesentlicher Beitrag zu 
Pflege und Erhalt der Kölner Grünanlagen und mit den Maßnahmen gemäß der Anlage auch 
ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz.

4 
Maßnahmen nach dem Stadtverschönerungsprogramm können zwar grundsätzlich formal als 
freiwillige Leistung qualifiziert werden. Sobald sie jedoch den Zielen des Klimaschutzes die-
nen, werden sie der o.a. Verpflichtung der Stadt Köln zur Klimaneutralität gerecht. Dieser Ziel-
setzung dient jede einzelne Maßnahme der Auflistung in der Anlage, die Bestandteil dieses 
Beschlusses ist. 
Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 
2025 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla-
gen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bunzlauer Straße
  • Leiblplatz
  • Fort VI

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Details

Aktenzeichen
1107/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.04.2026
Erstellt
17.04.2026 08:33