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Stadtverschönerungsmittel Lindenthal 2026

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1107/2026 vom 17.04.2026

Stand: Am 04.05.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 1107/2026 Freigabedatum 17.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtverschönerungsmittel Lindenthal 2026 Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Verwendung der Stadtverschönerungsmittel 2026 für den Stadtbezirk Lindenthal wie folgt. Unter Beachtung der Bewirtschaftungsverfü- gung zum Haushalt 2025/2026 ist der verfügbare Betrag auf 90% der ursprünglich im Haus- halt vorgesehenen Summe zu kürzen. Die Kürzung erfolgt nach fachlicher Einschätzung durch das Fachamt. Nr. Ort Geplante Maßnahme Begründung der Notwen- digkeit Kostenschätzung brutto 1 Lindenthal Leiblplatz Bepflanzung der zwei Hochbeete mit Stauden inklusive 20 cm Boden- austausch. Zur Erhöhung der Biodiver- sität im urbanen Raum. 35.000 € 2 Lindenthal Felsengarten Fort VI Pflege zur Erhaltung. Die ökologische Leistungs- fähigkeit der umfangrei- chen Pflanzung sollte erhal- ten werden. 14.000 € 3 Bezirksweit Baumpflanzungen in verschiedenen Grünanlagen und Spielplätzen (15 Stück, inklusive Fertigstellung- und Entwicklungspflege) Zur Verbesserung des Kli- mas und Spielplatznutzung während der Sommerzeit. 25.000 € 4 Weiden Bunzlauer Straße St. Franziskus Kir- che Neubepflanzung der Hochbeete vor der Kirche mit Stauden inklusive 5 Jahre Unternehmerpflege. Zur Erhöhung der Biodiver- sität im urbanen Raum. 45.000 € Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 2 5 Lindenthal Decksteiner Friedhof Pflanzung von ca. 500 m2 bienen- freundlicher Blumenzwiebeln. Zur Erhöhung der Biodiver- sität im urbanen Raum. 16.000 € Summe: 135.000 € 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 135.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die BV Lindenthal hat die Verwendung ihrer Stadtverschönerungsmittel ausschließlich für Maßnahmen vorgesehen, die dem Klimaschutz dienen. Denn die Klimaziele für Köln 2030 sehen eine Reduktion der CO2-Emissionen von 50 % ge- genüber dem Wert von 1990 (12,3 Mt) vor. Der Rat der Stadt Köln hat zudem im Juli 2019 den Klimanotstand beschlossen und bekennt sich damit ausdrücklich zu den Pariser Klimaschutzzielen. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt ferner das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“ beschlossen. Diese Strategie be- schreibt den Weg zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035. Damit dies gelingt, braucht es die Unterstützung und das Zusammenwirken der Kölner Ver- waltung und der gesamten Stadtgesellschaft. Dies kann nur durch konsequente Maßnahmen in allen relevanten Bereichen erreicht werden. Die Mittel des Stadtverschönerungsprogramms sind grundsätzlich ein wesentlicher Beitrag zu Pflege und Erhalt der Kölner Grünanlagen und mit den Maßnahmen gemäß der Anlage auch ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz. 4 Maßnahmen nach dem Stadtverschönerungsprogramm können zwar grundsätzlich formal als freiwillige Leistung qualifiziert werden. Sobald sie jedoch den Zielen des Klimaschutzes die- nen, werden sie der o.a. Verpflichtung der Stadt Köln zur Klimaneutralität gerecht. Dieser Ziel- setzung dient jede einzelne Maßnahme der Auflistung in der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla- gen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2026

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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