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KDigital 8/2024

Bericht zu den aktuellen Sachständen im Breitbandbereich, Frau Ueberschaer (schriftlicher Bericht)

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung 08.11.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Digitalisierung, Sitzung am 08.11.2024, TOP 7.

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Bericht zu den aktuellen Sachständen im Breitbandbereich, Frau Ueberschaer (schriftlicher Bericht))

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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Bericht zu den aktuellen Sachständen im Breitbandbereich, Frau Ueberschaer (schriftlicher Bericht))

9368 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage Kommission 
Digitalisierung 
- öffentlich - 
KDigital 8/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Ueberschaer 
Telefon 0221-147-2809 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.10.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Digitalisierung 08.11.2024 6. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Bericht der Geschäftsstellenleitung Gigabit.NRW Köln zu den aktuellen Sachständen im 
Breitbandbereich 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission für Digitalisierung des Regionalrates nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
 
 
Erläuterungen: 
Breitbandförderung 
1. Vorabergebnis zur Antragstellung im 2. Förderaufruf im Rahmen der Gigabit-Richt-
linie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) im Jahr 2024  
 
Gestellte Anträge im Regierungsbezirk Köln: 
 
Am 30.04.2024 startete der neue Förderaufruf von Infrastrukturprojekten zum Gigabitaus -
bau des Bundes nach der Gigabit-RL 2.0 (Fast-Lane und Standard), befristet bis zum 
30.09.2024.  
Aus dem Regierungsbezirk Köln haben nachfolgende Kreise/Kommunen Anträge auf För -
derung gestellt: 
 
a.  Kreis Euskirchen für 10 Gemeinden  
- Stadt Bad Münstereifel 
- Gemeinde Blankenheim 
- Gemeinde Dahlem 
- Stadt Euskirchen 
- Gemeinde Hellenthal 
- Gemeinde Kall 
- Stadt Mechernich 
- Gemeinde Nettersheim 
- Stadt Schleiden 
- Stadt Zülpich 
 
Der Antrag umfasst 16.732 Privatadressen und 1.339 Unternehmen, mit einem Gesamtin -
vestitionsvolumen von 126.571.300,00 €. Die Bundesförderung entspricht 50 %

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 8/2024 Seite 2 von 5 
(63.285.650,00 €). Sofern der Antrag zum Tragen kommt (es muss ein ausreichender 
Scoringpunkte-Wert erreicht werden, laut Prognose liegt dieser bei 201 Punkten), wird der 
Antrag auf Kofinanzierung erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens (Ende 2025) bei der 
Geschäftsstelle Gigabit.NRW, als Bewilligungsbehörde, eingereicht werden. 
 
b. Kreis Düren für 7 Gemeinden  
- Gemeinde Niederzier 
- Gemeinde Hürtgenwald 
- Gemeinde Nideggen 
- Gemeinde Nörvenich 
- Gemeinde Titz 
- Gemeinde Linnich 
- Gemeinde Heimbach 
 
Der Antrag umfasst 5.564 Privatadressen und 421 Unternehmen, mit einem Gesamtinves-
titionsvolumen von 53.900.000,00 €. Die Bundesförderung entspricht 50 % 
(26.950.00,00 €). Sofern der Antrag zum Tragen kommt (laut Prognose liegt der Scoringpunkte-
Wert bei 182 Punkten), wird der Antrag auf Kofinanzierung erst nach Abschluss des Verga-
beverfahrens (Ende 2025) bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW, als Bewilligungsbehörde, 
eingereicht werden. 
 
c. StädteRegion Aachen für 3 Gemeinden  
- Stadt Baesweiler 
- Stadt Würselen 
- Stadt Alsdorf 
 
Der Antrag umfasst 183 Privatadressen und 83 Unternehmen, mit einem Gesamtinvestiti-
onsvolumen von 9.035.211,00 €. Die Bundesförderung entspricht 50 % (4.517.605,00 
€). Sofern der Antrag zum Tragen kommt (laut Prognose liegt der Scoringpunkte-Wert bei 
200 Punkten), wird der Antrag auf Kofinanzierung erst nach Abschluss des Vergabeverfah-
rens (Ende 2025) bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW, als Bewilligungsbehörde einge -
reicht werden. 
 
d. Stadt Nümbrecht (Oberbergischer Kreis) 
 
Der Antrag umfasst 767 Privatadressen und 67 Unternehmen, mit einem Gesamtinvestiti-
onsvolumen von 10.000.000,00 €. Die Bundesförderung entspricht 50 % (5.000.000,00 
€). Sofern der Antrag zum Tragen kommt (laut Prognose liegt der Scoringpunkte-Wert bei 
165 Punkten), wird der Antrag auf Kofinanzierung erst nach Abschluss des Vergabeverfah-
rens (Ende 2025) bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW, als Bewilligungsbehörde einge -
reicht werden. 
 
2. Lückenschluss-Programm (Pilotprogramm),  
 
a. Erster Aufruf vom 03.06.2024 beendet, ohne einen NRW-weiten Antrag; 
 
b. Zweiter Aufruf ab dem 05.09.2024 bis zum 15.11.2024 
 
➢ Neuerungen nach Evaluation des ersten Aufrufs:  
o Erhöhter maximaler Gesamtkostenbetrag je Projekt von 1.000.000 Euro (vormals 
500.000 Euro);

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 8/2024 Seite 3 von 5 
o Eine Begrenzung der bisherigen Antragszahl (100 Anträge bundesweit) ist weggefal-
len; 
➢ Voraussetzungen:  
o Mit Ausbau des Lückenschluss-Gebiets müssen alle förderfähigen Adressen/Teilneh-
mer der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gigabitfähig er -
schlossen sein; 
o Der eigenwirtschaftliche Ausbau auf Geschwindigkeiten von min. 1 Gbit/s zu Spitzen-
lastzeitbedingungen im jew. Hauptgebiet muss verbindlich zugesichert oder bereits 
erfolgt sein; 
o Je Gemeinde kann max. ein Projekt im Lückenschluss-Programm pro Jahr beantragt 
werden;  
 
➢ Potentieller Interessent im Regierungsbezirk Köln: Stadt Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) für die 
Ortsteile Hennef-Eichholz und Stotterheck; 
 
3. Neue Richtlinie zur Förderung der Digitalen Infrastruktur-Koordination  
 
Nach Prüfung des LRH NRW und aus Haushaltsgründen hat sich das MWIKE NRW Mitte 
des Jahres 2024 dazu entscheiden müssen, die bisher bestehenden Personalförderungen 
der Gigabitkoordination und der Mobilfunkkoordination nach deren Auslaufen nicht weiter 
zu fördern, sondern wird mit seit 29.08.2024 in Kraft getretener Richtlinie pro Kreis/kreisfreie 
Stadt nur noch eine zusammengeführte Koordinatoren-Stelle fördern. Dabei sind Perso-
nalausgaben in ihrer tatsächlich angefallenen Höhe zuwendungsfähig. Der Fördersatz be-
trägt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt durch den Höchstbe -
trag der Zuwendung (210.000 € für 36 Monate).  
 
Zum Ausschluss einer Doppelförderung nach Nr. 4.1 und 4.2 der RiLi sowie zur Eröffnung 
einer zeitnahen Planungs- und Finanzierungsperspektive für den Zuwendungsempfän -
ger:innen, bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen für den Einzelfall: 
 
1. Frühzeitige Antragstellung, bereits ein Jahr vor Beginn der neuen, geplanten Maßnahme; 
dient dem Zweck das vorhandene Personal zu halten; 
 
2. Möglichkeit zur Verkürzung der bestehenden Förderprojekte der Gigabitkoordination 
und/oder Mobilfunkkoordination im Einzelfall; sofern Förderprojekte nach den früheren Richt-
linien zur Gigabitkoordination und zur Mobilfunkkoordination bewilligt wurden und die End -
zeitpunkte von deren Durchführungszeiträumen auseinanderliegen, kann zur Sicherstellung 
eines ganzheitlichen Blickes auf die Koordination des Ausbaus von Festnetz und Mobilfunk 
über einen Wechsel auf die neue RiLi nachgedacht werden. Hierzu kann in noch laufenden, 
geförderten Projekten je ein Änderungsantrag auf Verkürzung des Durchführungszeitraums 
gestellt werden. Dabei sollte in der bislang bewilligten Maßnahme je Projekt grds. ein DZ von 
mindesten 1,5 Jahren erreicht werden. Zeitgleich kann dann der Förderantrag nach der 
neuen RiLi gestellt werden.  
 
3. Sofern nur noch eine noch andauernde Maßnahme eines der früheren Förderprogramme 
der Gigbaitkoordination oder Mobilfunkkoordination besteht, muss zunächst im laufenden, 
geförderten Projekt der Gigabitkoordination oder Mobilfunkkoordination ein Änderungsantrag 
zur Festlegung der geförderten Aufgabenwahrnehmung auf einen Umfang von 50% einer 
Vollzeitstelle gestellt werden. Erst nach Bewilligung dieses Änderungsantrages durch das 
MWIKE NRW kann für den in der andauernden Maßnahme nicht umfassten Aufgaben -
schwerpunkt der Nr. 4.1 RL auf Antrag und im Einvernehmen mit dem MWIKE NRW nach

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 8/2024 Seite 4 von 5 
der neuen RiLi eine zeitlich gleichgelagerte Aufgabenwahrnehmung durch eine Person im 
Umfang von 50 % einer Vollzeitstelle gefördert werden.  
 
 
Ein Interesse an der Nutzung der unter 2. und 3. dargestellten „Übergangslösungen“ ist 
seitens der 12 Gigabitkoordinator:innen im Regierungsbezirk nicht vorhanden.  
 
4. Update GlasfaserAtlas.NRW, Stand Juni 2024 
 
https://www.gigabit.nrw.de/breitbandausbau-in-nrw/glasfaseratlas.html 
 
 
 
Der Telekommunikations-Markt in NRW ist nach wie vor sehr stabil. Die Daten des Glasfa -
serAtlas.NRW zeigen allerdings, dass sich die Ausbaudynamik leicht abschwächt. Gründe 
hierfür: 
 
➢ Komplexität beim Ausbau der Netzebene 4. Mit der Netzebene 4 sind die letzten Meter des 
Glasfaserausbaus in Gebäuden gemeint (FTTH-Ausbau). Unterschiedliche Eigentumsver -
hältnisse bei Wohngebäudekomplexen sowie planerische und technische Fragen wie Infra -
struktur- und Netzwerkkomponenten erschweren den abschließenden Ausbau und An -
schluss. 
➢ langwierige Genehmigungsverfahren beim Glasfaserausbau; 
➢ knappe Tiefbaukapazitäten; 
Nichts desto trotz beträgt die tatsächliche Glasfaserversorgung im Regierungsbezirk Köln 
derzeit 41,8 % (Im Vergleich zu NRW-weit nur 37, 2 %), perspektivisch beträgt die Glasfa -
serversorgung im Regierungsbezirk Köln 67,9 % (im Vergleich zu NRW-weit 75,6 %). Im 
Vergleich zum letzten Jahr, Stand Dezember 2023, haben wir im Regierungsbezirk Köln 
einen leichten Rückgang bei der IST-Versorgung von 0,7 % und bei der perspektivischen

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 8/2024 Seite 5 von 5 
Versorgung von 1,0 % zu verzeichnen. Dieser leichte Rückgang hängt mit einer im Vorjahr 
erfolgten Falschmeldung von NetCologne zusammen. NetCologne hatte zur Abfrage zum 
Update des GlasfaserAtlas.NRW Stand Juni 2023 das Upgrade von Docsis 3.0 auf 3.1 
fälschlicherweise als Glasfaseranschlüsse gemeldet. Diese Falschmeldung wirkt sich nun -
mehr, nach Korrektur durch NetCologne, mit der Meldung zum Update Juni 2024 entspre -
chend aus.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2024 Kommission für Digitalisierung
TOP 7.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KDigital 8/2024
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
Datum
08.11.2024
Erstellt
25.10.2024 11:46