0805/2018
Nord-Süd Stadtbahn 2. Baustufe
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693 Vorlagen-Nummer 21.06.2019 0805/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.07.2019 Verkehrsausschuss 10.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 Nord-Süd Stadtbahn 2. Baustufe Berichtswesen 2017 und 1. Halbjahr 2018 Die KVB AG ist aufgrund des § 8 Absatz 5 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag II verpflichtet, der Stadt Köln quartalsweise ein Berichtswesen vorzulegen. Hierbei hat die KVB AG eine Kostenübersicht gemäß GVFG-Finanzierungsantrag, eine Übersicht der sonstigen Projektkosten (beides jeweils getrennt nach städtischen Kosten und Kosten der KVB AG), sowie eine Übersicht über die finanziellen Auswirkun- gen für die Stadt Köln für mindestens 5 Jahre hinsichtlich des Schuldendienstes zu erstellen. Die KVB AG hat das Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2018 wie folgt vorgelegt (alle nachfolgen- den Werte sind gerundet): Kostendeckel des 2. GVFG-Änderungsantrages vom 30.08.2011 Der 2. GVFG-Änderungsantrag, der die Grundlage für die Kostenberechnung bildet, wurde vom Zu- wendungsgeber endgültig mit Gesamtkosten in Höhe von 53.829.800 EUR, davon zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 52.912.300 EUR, in die Zeile „a“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen. Dieser Betrag bildet nach Aussage des Ministeriums für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) den Kostendeckel der zuwendungsfähigen Kosten für die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe. Nur die im 2. GVFG-Änderungsantrag enthaltenen bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 52.912.300 EUR werden mit 90 % (Zuwendungen: 47.621.100 EUR) gefördert. Für alle über den Kostendeckel hinausgehenden Kosten werden durch das MBWSV NRW keine wei- teren Zuwendungen bewilligt, so dass alle weiteren auf die Stadt Köln entfallenden Kosten (sämtliche Leistungen außer der KVB-Betriebstechnik) hundertprozentig zu Lasten der Stadt Köln gehen. Aufgrund der im aktuell vorliegenden Berichtswesen geänderten Kosten verringern sich die Gesamt- kosten um 6.500.000 EUR auf nunmehr 47.329.800 EUR. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Eine Erläuterung dieser Änderungen folgt im weiteren Ver- lauf dieser Mitteilung. Die Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 47.329.800 EUR und die nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 4.956.200 EUR bilden die unmittelbar bzw. mittelbar aus dem 2. GVFG-Änderungsantrag zu finanzierenden Projektkosten in Höhe von 52.286.000 EUR (vgl. Anlage 1, Seite 1, Ziffer I). Die nicht-zuwendungsfähigen Kosten betragen derzeit 917.500 EUR und sind ebenso wie die zuvor genannten nicht-stadtbahnbedingten Kosten (4.956.200 EUR) nicht förderfähig. Es ergibt sich dem- nach ein nicht-förderfähiger Betrag in Höhe von insgesamt 5.873.700 EUR. 2 Bei den Projektnebenkosten hat sich ebenfalls eine Änderung ergeben. Sie konnten um 3.500.000 EUR gesenkt werden und liegen nunmehr bei 5.370.200 EUR. Für diese Kosten werden keinerlei Zuwendungen bewilligt, so dass diese zu 100% von der Stadt Köln zu finanzieren sind. Mehrkosten Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 keine Veränderungen. Minderkosten Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 folgende Änderungen: Die betriebstechnische Ausrüstung konnte günstiger abgerechnet werden als geplant, so dass eine Einsparung in Höhe von 3.600.000 EUR erreicht werden konnte. Ebenso haben sich im Bereich der Folgekosten Minderkosten in Höhe von 2.900.000 EUR für die Leitungsverlegung und die Oberflä- chen ergeben. Darüber hinaus haben sich auch bei den Projektnebenkosten Reduzierungen in Höhe von 3.500.000 EUR ergeben, sodass sich diese nunmehr auf 5.370.200 EUR belaufen. Insgesamt sinken damit die zuwendungsfähigen Gesamtkosten inklusive der nicht- stadtbahnbedingten Kosten um 10.000.000 EUR auf nunmehr 57.656.200 EUR. Da sich die Minder- kosten für die Leitungsverlegung und die Oberflächen auf die zuwendungsfähigen Kosten beziehen, sinken diese von ehemals 52.912.300 EUR auf jetzt 46.412.300 EUR (vgl. Anlage 1 Ziffer I). Stadtbahnbedingte und nicht-stadtbahnbedingte Gesamtkosten Die stadtbahnbedingten und nicht-stadtbahnbedingten Gesamtkosten der Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe haben sich gegenüber dem letzten Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 wie oben dargelegt um 10.000.000 EUR verringert und betragen nun 57.656.200 EUR (vgl. Anlage 1, Seite 1, vorletzte Zeile). Die Gesamtkosten setzen sich aus den im 2. GVFG-Änderungsantrag bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von nunmehr 46.312.300 EUR, den nicht-zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 917.500 EUR, den sog. nicht stadtbahnbedingte Kosten in Höhe von 4.956.200 EUR, den Projektne- benkosten in Höhe von 5.370.200 EUR, sowie einer im 1. und 2. Quartal 2017 eingetretenen Kosten- reduzierung im Bereich der Investitions- und der Projektnebenkosten zusammen. Weiterhin fallen die Kosten der Vorleistung für einen späteren Straßentunnel am Gustav-Heinemann- Ufer (vgl. Vorlagen-Nr.: 1886/2010) in Höhe von 5.000.000 EUR an, die über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Diese Leistung erhöht entsprechend die städtischen Gesamt- kosten und wird der Vollständigkeit halber in diesem Berichtswesen mit berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 62.656.200 EUR (vgl. Anlage 1, Seite 1, letzte Zeile). Städtische Gesamtkosten Der von der Stadt zu finanzierende Betrag beläuft sich mit Stand zum 30.06.2018 auf insgesamt 42.617.100 EUR. Im Vergleich zum Berichtswesen von April/Mai 2007 sind die Kosten von ursprünglich 44.554.000 EUR zuzüglich der Kosten aus § 7 des Nord-Süd-Stadtbahnvertrages von 10.805.400 EUR um 12.742.300 EUR gesunken Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 die bereits dargelegten Veränderungen. Projektkosten und Kosten für zusätzliche Leistungen, die nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn- Vertrages finanziert werden Die von der Stadt zu finanzierenden Projektkosten, die sich aus den nicht-zuwendungsfähigen Kosten 3 (804.100 EUR), den nicht-stadtbahnbedingten Mehrkosten (4.956.200 EUR), den Kosten des zehn- prozentigen Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Kosten (3.756.000 EUR), sowie den Projektne- benkosten (5.370.200 EUR) zusammensetzen, betragen 14.886.500 EUR Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen in Höhe von 5.000.000 EUR, die ebenfalls über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Es sind somit insgesamt 19.886.500 EUR über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages zu finanzieren. Die Projektkosten in Höhe von 19.886.400 EUR werden über ein Annuitätendarlehen (Annahme: 1 % Tilgung p.a.) mit einer Laufzeit von 34 Jahren finanziert. Die Tilgung des Darlehens wird durch die Stadt Köln aus dem investiven Teil des Finanzplans verbunden mit einer Eigenkapitalzuführung an die KVB AG finanziert Zinsaufwendungen Die für die oben genannte Darlehensaufnahme erforderlichen Zinsaufwendungen (Annahme: 6 % Zinsen p.a.) werden im Rahmen der Schuldendiensthilfe aus dem Ergebnisplan finanziert und betra- gen auf Basis der derzeitigen Kostenermittlung mit Stand zum 31.12.2016 über 34 Jahre betrachtet insgesamt 22.730.600 EUR. Diese Berechnung erfolgte mit den zuvor genannten, rein prognostischen Werten (6 % Zinsen, 1 % Tilgung); tatsächlich fallen nur Zinsen in Höhe der für die jeweils aufgenommenen Darlehen verein- barten Zinssätze an, die derzeit teils erheblich unter den Prognosewerten liegen. Kosten-Nutzen-Indikator Der aktuelle Kosten-Nutzen-Indikator der standardisierten Bewertung liegt unverändert bei 1,05 und basiert auf dem aktuellen Kostenänderungsantrag unter Berücksichtigung aller drei Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass alle bisher bekannten bewertungsrelevanten Kostenände- rungsanzeigen eingeflossen sind und weist darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des Kosten- Nutzen-Indikators von 1,0 der volkswirtschaftliche Nutzen nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall wäre die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Da sich dieser Kosten-Nutzen-Indikator auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. bis 3. Baustufe bezieht, bedeutet dies, dass kaum noch mögliche bewertungsrele- vante Kostensteigerungen für alle Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln in die Bewertung einflie- ßen können. Folgekosten Aus § 9 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages II ergibt sich, dass der KVB AG die Unterhaltung (In- standsetzung, Wartung, Erneuerung und Betrieb) einschließlich der Verkehrssicherungspflicht bezo- gen auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe obliegt. Der Ausgleich der Unterhaltungskosten ist durch die Stadt Köln in einem gesondert abzuschließenden Vertrag über die Gewährung von Infra- strukturbeihilfen dauerhaft zu regeln. Diesbezüglich wurde am 18.12.2008 ein entsprechender Be- schluss des Rates der Stadt Köln unter TOP 9.19 „KVB: Regelung über die Finanzierung der Unter- haltungskosten der Nord-Süd Stadtbahn“ (Vorlagen-Nr.: 5283/2008) gefasst, wonach der Ausgleich der Unterhaltungskosten im Rahmen der bestehenden Betrauungsregelung erfolgt. Unglücksfall „Einsturz des historischen Archivs“ Die Entwicklung im Unglücksfall wird im Berichtswesen zur 2. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn Köln nicht berücksichtigt, da der Unglücksfall keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Bau der 2. Baustufe hat, da diese im Rahmen eines eigenen Bauverfahrens durchgeführt wird und mögli- che finanzielle Auswirkungen ausschließlich die 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn Köln betreffen. Sofern sich in Zukunft wider Erwarten finanzielle Auswirkungen aus dem Unglücksfall auf die 2. Baustufe ergeben sollten, werden diese selbstverständlich in den zukünftigen Berichten aufgeführt. 4 Zeitpunkt der Vorlage In der Mitteilung zum letzten Berichtswesen mit Stand 31.12.2016 (Session Nummer 3420/2017) wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung mit dem vorliegenden Berichtswesen erst dann wieder in die Gremien geht, sobald Änderungen eingetreten sind. Grund dafür war, dass sich über einen längeren Zeitraum keine Änderungen ergeben haben und die Mitteilungen alle entsprechend gleichlautend ausgefallen sind. Die vorliegende Mittteilung berücksichtigt nunmehr den Stand des Berichtswesens zum 30.06.2017 sowie zum 30.06.2018. Im Anschluss an die letzte Mitteilung haben sich Änderungen sowohl im Be- reich der ersten wie auch der zweiten Baustufe ergeben. Die Vorlage war bereits in 2018 mit den Zahlen der KVB aus 2017 vorbereitet worden. Aufgrund von umfangreichem Abstimmungsbedarf zwi- schen der KVB und der Verwaltung kann die Vorlage jetzt erst abschließend eingebracht werden. Anlage: Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten und der Schuldendiensthilfe für die Nord-Süd Stadt- bahn Köln, 2. Baustufe zum Stand 30.06.2018. Gez. Blome
Anlage Ermittlung der städt Kosten NS-2 BS
6538 Zeichen
Anlage 1 Seite 1
A. Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
nachrichtlich: Kosten gem. eingereichtem und
bewilligtem GVFG-Finanzierungsantrag
i.R.d. 2. Kostenänderungsantrages vom
15.12.2006
67.673.375 EUR 65.124.683 EUR 2.548.692 EUR
I. Kosten gem. eingereichtem und bewilligtem
2. GVFG-Finanzierungsantrag vom 30.08.2011 zzgl.
nicht-stadtbahnbedingter Mehrkosten mit
Stand zum 30.06.2018
52.285.985 EUR 46.412.300 EUR 5.873.685 EUR 12.566.210 EUR 8.852.808 EUR 3.713.402 EUR 43.319.776 EUR 37.559.492 EUR 5.760.284 EUR
nachrichtlich: Kosten für die über den § 7 des
Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanzierte IV-
Vorleistung des Gustav-Heinemann-Ufers
5.000.000 EUR - EUR 5.000.000 EUR - EUR - EUR - EUR 5.000.000 EUR - EUR 5.000.000 EUR
II. zzgl. 10 % Eigenanteil der zwf. Kosten 4.641.230 EUR 885.281 EUR 3.755.949 EUR
Zwischensumme (Summe I. - II.) 15.514.915 EUR 4.598.683 EUR 14.516.233 EUR
Gesamtkosten Zuwendung
(pauschal)
Eigenanteil Kostenanteil
Gesamtkosten
Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal) Kostenanteil Eigenanteil Kostenanteil
Gesamtkosten
Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal) Kostenanteil Eigenanteil
III. zzgl. Projektnebenkosten 5.370.210 EUR - EUR 5.370.210 EUR - EUR - EUR - EUR 5.370.210 EUR - EUR 5.370.210 EUR
Zwischensumme (Summe I. - III.) 20.885.125 EUR 4.598.683 EUR 19.886.443 EUR
IV. zzgl. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen - EUR
Zwischensumme (Summe I. - IV.) 19.886.443 EUR
V. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen
für 23.676.443 EUR bei einem Darlehen
mit 34 Jahren Laufzeit
und einem Zinssatz von 6 %
22.730.620 EUR
VI. Gesamtsumme Stadt Köln (I. - V.) 42.617.063 EUR
Zur Information: Gesamtkosten mit zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 62.656.195 EUR
Zur Information: Gesamtkosten ohne zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 57.656.195 EUR
Stadt Köln
Gesamtkosten davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
KVB AG
Anlage 1 Seite 2
B. Städtischer Haushalt: Schuldendiensthilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) 2006 – 2020 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe
Zins- und Tilgungsleistung Plan Ist Prognose Erklärung:
Hpl. 2006 - 2011 1.048.797 EUR Plan:
Ist: Ist-Abrechnung der Schuldendiensthilfe zum Berichtszeitpunkt
Zinsaufwand (konsumtiv) Plan Ist Prognose Prognose:
Hpl. 2012 1.326.000 EUR 562.837 EUR 600.000 EUR
Hpl. 2013 1.588.000 EUR 498.829 EUR 300.000 EUR Zinsaufwand: Ergebniswirksamer Aufwand im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2014 1.586.000 EUR 348.124 EUR 1.056.000 EUR Tilgung: Investive Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2015 749.709 EUR 226.046 EUR 777.000 EUR
Hpl. 2016 79.114 EUR 213.396 EUR 16.000 EUR-
Hpl. 2017 313.162 EUR 199.902 EUR 75.000 EUR
Hpl. 2018 109.000 EUR 150.000 EUR 109.000 EUR
Hpl. 2019 73.000 EUR 73.000 EUR
Hpl. 2020 69.000 EUR 117.900 EUR
Tilgung (investiv) Plan Ist Prognose
Hpl. 2012 80.000 EUR - EUR - EUR
Hpl. 2013 135.000 EUR - EUR - EUR
Hpl. 2014 186.000 EUR - EUR - EUR
Hpl. 2015 80.000 EUR - EUR 80.000 EUR
Hpl. 2016 170.000 EUR - EUR 499.000 EUR
Hpl. 2017 240.000 EUR - EUR 504.000 EUR
Hpl. 2018 250.000 EUR - EUR 509.000 EUR
Hpl. 2019 270.000 EUR 514.000 EUR
Hpl. 2020 270.000 EUR 519.000 EUR
Unterjährig, unabhängig vom Berichtszeitraum aktualisierte Prognosewerte der KVB
AG
Planwerte im städt. Haushalt analog der KVB-Planung
Anlage 1 Seite 3
C. Übersicht Kostenentwicklung in den Jahren 2007-2018 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 2. Baustufe
30.000.000 EUR
40.000.000 EUR
50.000.000 EUR
60.000.000 EUR
70.000.000 EUR
80.000.000 EUR
90.000.000 EUR
Jun. 06
Dez. 06
Jun. 07
Dez. 07
Jun. 08
Dez. 08
Jun. 09
Dez. 09
Jun. 10
Dez. 10
Jun. 11
Dez. 11
Jun. 12
Dez. 12
Jun. 13
Dez. 13
Jun. 14
Dez. 14
Jun. 15
Dez. 15
Jun. 16
Dez. 16
Jun. 17
Dez. 17
Jun. 18
Gesamtkosten inkl. nicht-stadtbahnbedingten Kosten und Projektnebenkosten zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Gesamtkosten inkl. nicht-stadtbahnbedingten Kosten zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Finanzierungssumme Stadt Köln
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0805/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.06.2019
- Erstellt
- 13.03.2018 12:11