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0929/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.02.2024 betr. "Personalangelegenheiten Straßenwärter*innen im Bezirk Köln-Mülheim", AN/0302/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.04.2024, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6930 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0929/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)  
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.02.2024 betr. 
"Personalangelegenheiten Straßenwärter*innen im Bezirk Köln-Mülheim", AN/0302/2024 
Die Linke-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1) „Wie viele Straßenwärter*innen inklusive der Auszubildenden sind für den Bezirk Köln-Mül-
heim zuständig und sind alle Stellen inklusive der Ausbildungsplätze besetzt?“ 
 
2) „Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Angestellten bzw. Auszubildenden in diesem Berufs-
bild?“  
 
3) „Werden Aufgaben der Straßenwärter*innen auch an Fremdfirmen vergeben und wenn ja 
in welchem Umfang?“ 
 
4) „Wenn man sich den desolaten Zustand z.B. der Adamstraße in Köln- Mülheim anschaut, 
zweifelt so manche Person daran, dass Kontroll- und Wartungsaufgaben umfassend nach-
gekommen werden kann. Was sind die Gründe dafür?“ 
 
5) „Wie bekommen Straßenwärter*innen Kenntnis über neu eingerichtete Baustellen sowie 
Sanierungsmaßnahmen und Neubauten im öffentlichen Raum, um ihren Aufgaben nach-
kommen zu können?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1:  
Die für den Stadtbezirk Köln-Mülheim zuständigen Straßenwärter sind auf dem rechtsrheini-
schen Bauhofstandort des Amtes für Verkehrsmanagement angebunden. Die Zuständigkeit 
erstreckt sich auf das gesamte rechtsrheinische Stadtgebiet und kann nicht separat für den 
Bezirk Mülheim dargestellt werden. 
Rechtsrheinisch sind insgesamt 12 Straßenwärterstellen vorhanden sowie 13 Stellen für Stra-
ßenwärterfachbeschäftigte (angelernte Kräfte). Aktuell sind zwei Stellen für Straßenwärter 
nicht besetzt. Diese sind jedoch für die Besetzung mit Auszubildenden reserviert, die ihre Aus-
bildung im Sommer 2024 abschließen und übernommen werden sollen. Die 13 Stellen für 
Straßenwärterfachbeschäftigte sind alle besetzt. 
Pro Jahr werden stadtweit jeweils vier Ausbildungsplätze angeboten, die in der Regel besetzt 
werden können.

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Zu 2:  
Derzeit sind in diesem Bereich keine weiblichen Personen im Einsatz. Es gab in der Vergan-
genheit vereinzelt weibliche Mitarbeiterinnen. Es ist aber auch bei der Bewerbungslage festzu-
stellen, dass sich auf Stellenausschreibungen sowohl für Straßenwärterstellen als auch für 
Ausbildungsplätze fast ausschließlich männliche Personen bewerben. 
 
Zu 3:  
Die Beseitigung von Schlaglöchern ist für die Stadt Köln eine Hauptaufgabe. Die Schlagloch-
beseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behebung von Straßenschäden nach 
sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt.  
Zum einen sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im Amt für Verkehrsmanagement 
derzeit mit voller Personalstärke unterwegs, um der städtischen Verkehrssicherungspflicht 
nachzukommen. Sie kümmern sich verstärkt um die Beseitigung der bekannten und gemelde-
ten Straßenschäden. Diese werden mit Heiß- oder Kaltasphalt geschlossen. Im gewöhnlichen 
Dienstalltag sind damit stadtweit 35 Mitarbeitende betraut.  
 
Zusätzlich sind bereits externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das Scha-
densaufkommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. Aufgrund der 
Schadensfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auftrag der Stadt Köln mit 
im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird über das laufende Jahr andauern. Eine Erhö-
hung der Firmenanzahl auf zeitweilig 4-5 Firmen, je nach Verfügbarkeit, ist bereits durchge-
führt worden.  
 
Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen priori-
siert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt bezie-
hungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- 
und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwach-
stellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden 
umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen. 
Größere Schädigungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der Abteilung 
„Straßenbau“ des Amtes für Straßen und Radwegebau bearbeitet und in die Planungen zur 
großflächigen Sanierung mit einbezogen. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten 
von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen zur dauerhaften Straßen-
unterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für Straßen und Radwegebau jahreszeitun-
abhängig durchgeführt. 
 
Zu beachten ist zudem, dass die Stadt Köln nicht für alle Straßen sowie Geh- und Radwege 
auf dem Kölner Stadtgebiet zuständig ist. Einige Straßen sowie Geh- und Radwege liegen in 
der Baulast von Straßen.NRW, die für deren Sanierung zuständig ist. 
 
Zu 4:  
Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung wird die Adamsstr. in Köln-Mülheim ordnungsge-
mäß durch den Straßenkontrolldienst des städtischen Bauhofes überwacht. Identifizierte 
Schäden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beseitigt. Es bleibt festzuhalten, 
dass der Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement eine reine punktuelle Schadensbeseiti-
gung im Sinne der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchführt. Da auch Straßen ei-
ner natürlichen Alterung unterliegen, deuten eine Vielzahl an Einzelschädigungen in der Regel 
auf einen Substanzverlust hin. Um diesem dauerhaft entgegenzuwirken, sind Sanierungs- 
bzw. Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, die den Umfang der betrieblichen Unterhal-
tung weit überschreiten.  Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenzü-
gen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen werden über die Abteilung des Straßen-
ausbaus im Amt für Straßen und Radwegebau bearbeitet. Maßnahmen werden im Rahmen 
des laufenden Geschäfts der Verwaltung abgearbeitet. Hiervon ist auch die Adamsstr. betrof-
fen. 
 
Zu 5:  
Straßenwärter*innen sind im Gefüge des städtischen Bauhofes mit eingebunden und erhalten 
ihre täglichen Aufträge im direkten Austausch mit den vorgesetzten Mitarbeitenden des Innen-
dienstes, die die Arbeiten und Schadstellen nach Prioritäten einordnen und abarbeiten lassen.

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Somit wird gewährleistet, dass die schlimmsten Schäden stadtweit gleichartig zuerst behoben 
werden. Sanierungs- und/oder Neubaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum werden in 
der gleichen Straßendatenbank erfasst und verwaltet wie die Schadensmeldungen der be-
trieblichen Unterhaltung. Bereits bei der Auftragserteilung durch die Mitarbeitenden des Innen-
dienstes können diese identifiziert und berücksichtigt werden. Hierbei beschränken sich die 
Arbeiten des Bauhofes des Amtes für Verkehrsmanagement auf die Einhaltung der Verkehrs-
sicherheit auf Straßen, Wege und Plätze in städtischer Hand. Die betriebliche Unterhaltung 
dient im Wesentlichen der Beseitigung von Gefahrenquellen zur Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0929/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.03.2024
Erstellt
06.03.2024 13:45