0929/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.02.2024 betr. "Personalangelegenheiten Straßenwärter*innen im Bezirk Köln-Mülheim", AN/0302/2024
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/3 Vorlagen-Nummer 0929/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.02.2024 betr. "Personalangelegenheiten Straßenwärter*innen im Bezirk Köln-Mülheim", AN/0302/2024 Die Linke-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) „Wie viele Straßenwärter*innen inklusive der Auszubildenden sind für den Bezirk Köln-Mül- heim zuständig und sind alle Stellen inklusive der Ausbildungsplätze besetzt?“ 2) „Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Angestellten bzw. Auszubildenden in diesem Berufs- bild?“ 3) „Werden Aufgaben der Straßenwärter*innen auch an Fremdfirmen vergeben und wenn ja in welchem Umfang?“ 4) „Wenn man sich den desolaten Zustand z.B. der Adamstraße in Köln- Mülheim anschaut, zweifelt so manche Person daran, dass Kontroll- und Wartungsaufgaben umfassend nach- gekommen werden kann. Was sind die Gründe dafür?“ 5) „Wie bekommen Straßenwärter*innen Kenntnis über neu eingerichtete Baustellen sowie Sanierungsmaßnahmen und Neubauten im öffentlichen Raum, um ihren Aufgaben nach- kommen zu können?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die für den Stadtbezirk Köln-Mülheim zuständigen Straßenwärter sind auf dem rechtsrheini- schen Bauhofstandort des Amtes für Verkehrsmanagement angebunden. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte rechtsrheinische Stadtgebiet und kann nicht separat für den Bezirk Mülheim dargestellt werden. Rechtsrheinisch sind insgesamt 12 Straßenwärterstellen vorhanden sowie 13 Stellen für Stra- ßenwärterfachbeschäftigte (angelernte Kräfte). Aktuell sind zwei Stellen für Straßenwärter nicht besetzt. Diese sind jedoch für die Besetzung mit Auszubildenden reserviert, die ihre Aus- bildung im Sommer 2024 abschließen und übernommen werden sollen. Die 13 Stellen für Straßenwärterfachbeschäftigte sind alle besetzt. Pro Jahr werden stadtweit jeweils vier Ausbildungsplätze angeboten, die in der Regel besetzt werden können. 2 Zu 2: Derzeit sind in diesem Bereich keine weiblichen Personen im Einsatz. Es gab in der Vergan- genheit vereinzelt weibliche Mitarbeiterinnen. Es ist aber auch bei der Bewerbungslage festzu- stellen, dass sich auf Stellenausschreibungen sowohl für Straßenwärterstellen als auch für Ausbildungsplätze fast ausschließlich männliche Personen bewerben. Zu 3: Die Beseitigung von Schlaglöchern ist für die Stadt Köln eine Hauptaufgabe. Die Schlagloch- beseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behebung von Straßenschäden nach sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt. Zum einen sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im Amt für Verkehrsmanagement derzeit mit voller Personalstärke unterwegs, um der städtischen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Sie kümmern sich verstärkt um die Beseitigung der bekannten und gemelde- ten Straßenschäden. Diese werden mit Heiß- oder Kaltasphalt geschlossen. Im gewöhnlichen Dienstalltag sind damit stadtweit 35 Mitarbeitende betraut. Zusätzlich sind bereits externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das Scha- densaufkommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. Aufgrund der Schadensfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auftrag der Stadt Köln mit im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird über das laufende Jahr andauern. Eine Erhö- hung der Firmenanzahl auf zeitweilig 4-5 Firmen, je nach Verfügbarkeit, ist bereits durchge- führt worden. Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen priori- siert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt bezie- hungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwach- stellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen. Größere Schädigungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der Abteilung „Straßenbau“ des Amtes für Straßen und Radwegebau bearbeitet und in die Planungen zur großflächigen Sanierung mit einbezogen. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen zur dauerhaften Straßen- unterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für Straßen und Radwegebau jahreszeitun- abhängig durchgeführt. Zu beachten ist zudem, dass die Stadt Köln nicht für alle Straßen sowie Geh- und Radwege auf dem Kölner Stadtgebiet zuständig ist. Einige Straßen sowie Geh- und Radwege liegen in der Baulast von Straßen.NRW, die für deren Sanierung zuständig ist. Zu 4: Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung wird die Adamsstr. in Köln-Mülheim ordnungsge- mäß durch den Straßenkontrolldienst des städtischen Bauhofes überwacht. Identifizierte Schäden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beseitigt. Es bleibt festzuhalten, dass der Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement eine reine punktuelle Schadensbeseiti- gung im Sinne der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchführt. Da auch Straßen ei- ner natürlichen Alterung unterliegen, deuten eine Vielzahl an Einzelschädigungen in der Regel auf einen Substanzverlust hin. Um diesem dauerhaft entgegenzuwirken, sind Sanierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, die den Umfang der betrieblichen Unterhal- tung weit überschreiten. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenzü- gen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen werden über die Abteilung des Straßen- ausbaus im Amt für Straßen und Radwegebau bearbeitet. Maßnahmen werden im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung abgearbeitet. Hiervon ist auch die Adamsstr. betrof- fen. Zu 5: Straßenwärter*innen sind im Gefüge des städtischen Bauhofes mit eingebunden und erhalten ihre täglichen Aufträge im direkten Austausch mit den vorgesetzten Mitarbeitenden des Innen- dienstes, die die Arbeiten und Schadstellen nach Prioritäten einordnen und abarbeiten lassen. 3 Somit wird gewährleistet, dass die schlimmsten Schäden stadtweit gleichartig zuerst behoben werden. Sanierungs- und/oder Neubaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum werden in der gleichen Straßendatenbank erfasst und verwaltet wie die Schadensmeldungen der be- trieblichen Unterhaltung. Bereits bei der Auftragserteilung durch die Mitarbeitenden des Innen- dienstes können diese identifiziert und berücksichtigt werden. Hierbei beschränken sich die Arbeiten des Bauhofes des Amtes für Verkehrsmanagement auf die Einhaltung der Verkehrs- sicherheit auf Straßen, Wege und Plätze in städtischer Hand. Die betriebliche Unterhaltung dient im Wesentlichen der Beseitigung von Gefahrenquellen zur Aufrechterhaltung der Ver- kehrssicherheit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0929/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.03.2024
- Erstellt
- 06.03.2024 13:45